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Geldwerten Vorteil als Arbeitgeber richtig nutzen

Neben dem Gehalt locken viele Unternehmen potenzielle Arbeitnehmer mit weiteren Vorteilen, wie beispielsweise einem Firmenfahrzeug, das auch privat genutzt werden kann, kostenloser Verpflegung oder einer verfügbaren Unterkunft. All diese Leistungen werden unter dem Begriff geldwerter Vorteil gefasst und sind in der Regel steuerpflichtig. Dennoch können solche Dienst- und Sachleistungen eine attraktive Alternative zur klassischen Gehaltserhöhung darstellen, da beide Seiten daraus einen steuerlichen Vorteil ziehen können!

Was versteht man unter einem geldwerten Vorteil?

Im Folgenden Artikel möchten wir euch erklären, wie ihr den geldwerten Vorteil in der Steuererklärung angebt, welche weiteren Beispiele unter geldwerte Vorteile fallen und in welchen Fällen ein Firmenwagen nicht nur für den Arbeitgeber, sondern auch für den Arbeitnehmer steuerlich von Vorteil sein kann.

Unter dem Begriff des geldwerten Vorteiles werden zunächst einmal alle Formen der Vergütung gefasst, die

  • über den reinen Lohn hinausgehen
  • nicht als Geldbetrag ausgezahlt werden

Übrigens : Aus diesem Grund wird der geldwerte Vorteil häufig auch als Sachbezug oder Sachleistung bezeichnet.

Beispiele für geldwerte Vorteile sind der Firmenwagen oder das Jobrad, die private Nutzung von IT-Ausstattung, wie dem Firmenlaptop und -handy, oder das kostenlose Mittagessen in der Kantine.

Diese Leistungen werden vom Arbeitgeber kostenlos oder günstiger zur Verfügung gestellt, weshalb sie für den Arbeitnehmer als geldwerter Vorteil gefasst werden. Die Berechnung des geldwerten Vorteils bezieht sich immer auf den Betrag, den der Arbeitnehmer investieren müsste, wenn der die Sachleistung selbst finanziert.


Wichtig : Laut §8 Einkommenssteuergesetz zählt der geldwerte Vorteil als Einnahme und damit in den meisten Fällen als steuer- und sozialversicherungspflichtiges Einkommen.

Verrechnung des geldwerten Vorteils

Auf den ersten Blick erscheint die Verrechnung geldwerter Vorteile ein kompliziertes Konstrukt zu sein, das im Grunde genommen lediglich die Personaler der jeweiligen Unternehmen verstehen. Kennt man allerdings die wichtigsten Grundregeln bei Geldwerten Vorteilen, wird schnell klar, dass sie häufig komplizierter wirken als sie tatsächlich sind.

Grundregeln bei geldwertem Vorteil:

  • Alle Sachbezüge, die den monatlichen Wert von 50 Euro nicht überschreiten, sind steuerfrei
  • Wie hoch der geldwerte Vorteil bei einem Firmenwagen ausfällt, orientiert sich entweder an der Ein-Prozent-Regelung oder am Fahrtenbuch.
  • Belegschaftsrabatte sind steuerfrei, wenn sie nicht mehr als vier Prozent des Rabatts und maximal 1080 Euro jährlich ausmachen

Für jeden geldwerten Vorteil gibt es einen Freibetrag. Wie hoch dieser ausfällt, unterscheidet sich von Sachleistung zu Sachleistung.

Sachbezüge bis 50 Euro

Wie eine der drei Grundregeln bereits beschrieb, fallen alle Sachbezüge bis zu einem Wert von 50 Euro nicht unter die Abgabepflicht. Bestimmte Waren- oder Tankgutscheine sowie Jobtickets für den Nahverkehr fallen ebenfalls unter die Geldwerten Vorteile, die steuerfrei sind.


Achtung : Wird die Freigrenze von 50€ überschritten, muss in diesem Fall der gesamte Betrag versteuert werden! Es sollte ebenfalls unbedingt darauf geachtet werden, dass der Sachbezug klar von einer Geldleistung abgegrenzt wird (bspw. durch den Hinweis, dass ein Tankrabatt nicht in bar ausgezahlt werden kann).

Personalrabatte

Der Freibetrag für Mitarbeiterrabatte liegt bei 1080 € jährlich. Übersteigt der Endbetrag allerdings diesen Freibetrag, handelt es sich beim Differenzbetrag um einen Geldwerten Vorteil, der abgabepflichtig ist.


Beispiel : Du bist bei einem Unternehmen angestellt, das E-Autos herstellt und seinen Mitarbeitenden 10% auf den Kauf eines E-Autos gewährt. Der Neupreis des Autos beträgt 18.000€. Damit sparst du insgesamt 1.800€ und bist 720€ über dem Freibetrag für Mitarbeiterrabatte. Diese 720€ gelten damit als zu versteuernder geldwerter Vorteil.

Gesundheitsfördernde Maßnahmen

Der beste Mitarbeiter ist der gesunde Mitarbeiter. Aus diesem Grund stellen Arbeitgeber häufig prophylaktische Maßnahmen zur Verfügung. Als Beispiel für geldwerte Vorteile in diesem Bereich zählen Kurse zur Rückenstärkung oder Stressbewältigung, aber auch Massagen oder andere Leistungen. Wichtig ist hierbei lediglich, dass nur Fitnessstudios oder andere Anbieter, die eine Krankenkassenzulassung besitzen, diese gesundheitsfördernden Maßnahmen übernehmen dürfen.

Dieser geldwerte Vorteil ist bis zu einem Betrag von 500€ jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei.


Interessant : Dass gesundheitsfördernde Maßnahmen nicht nur für den Arbeitnehmer, sondern auch für die Unternehmen selbst von Vorteil ist, konnte die Studie zur Wirksamkeit und Nutzen betrieblicher Prävention der Initiative Gesundheit und Arbeit wissenschaftlich bestätigen!

Bonusmeilen

Das Sammeln von Bonusmeilen während man dienstlich unterwegs ist, kann sich auch privat lohnen. Dieser geldwerte Vorteil kann bis zu einer Freibetragsgrenze von 1080€ jährlich auch privat genutzt werden. Aber Achtung: Arbeitgeber können darauf bestehen, dass die Bonusmeilen nicht privat, sondern dienstlich genutzt werden, da sie durch Dienstflüge zustande gekommen sind.

Firmenwagen als geldwerter Vorteil

Der wohl bekannteste und sehr beliebte geldwerte Vorteil ist der Firmenwagen. In diesem Fall stellen Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden ein Fahrzeug auf Firmenkosten zur Verfügung. Wie die Berechnung des geldwerten Vorteils bei einem Firmenwagen ausfällt, hängt vor allem davon ab, ob eine Privatnutzung des Firmenwagens erlaubt ist oder nicht. Darf der Firmenwagen auch privat genutzt werden, muss der Firmenwagen als geldwerter Vorteil in der Steuererklärung angegeben werden.

Wie sich der geldwerte Vorteil für den Firmenwagen berechnet, kann mithilfe von zwei unterschiedlichen Möglichkeiten ermittelt werden: der Ein-Prozent-Regelung oder dem Fahrtenbuch.


Achtung : Soll ein Fahrtenbuch ohne automatisierte Aufzeichnungen genutzt werden, verursacht dies einen sehr großen Aufwand und sollte gut überlegt sein!

Ein Prozent-Regelung beim Firmenwagen

Die Ein-Prozent-Regelung wird für die Berechnung der Besteuerung des Firmenwagens als geldwerter Vorteil herangezogen. Diese gilt dann, wenn für den Arbeitnehmer auch die Privatnutzung des Firmenwagens erlaubt ist.

Bei der Ein-Prozent-Regelung versteuert der Arbeitnehmer jeden Monat ein Prozent des Brutto-Inlandslistenpreises des Autos. Zusätzlich muss bei der Privatnutzung des Firmenwagens eine Kilometerpauschale versteuert werden. Dabei handelt es sich um eine monatliche Versteuerung von 0,03 Prozent des Brutto-Inlandslistenpreises pro Kilometer, die auf der Strecke zwischen Wohnort und Arbeitsplatz zurückgelegt werden.

Beispiel-Berechnung geldwerter Vorteil Firmenwagen

Um bei einem Dienstwagen die Berechnung des geldwerten Vorteils vornehmen zu können, benötigt ihr zum einen den Brutto-Inlandslistenpreis. In unserem Beispiel sind das 30.000 €. Zum anderen ist die Wegstrecke zwischen Arbeitsplatz und Wohnort relevant, hier sind es genau 50km. Damit ergibt sich folgende Rechnung:

Bei einem Auto mit einem Neupreis von 30.000 € und einer Wegstrecke von 50km, beläuft sich der geldwerte Vorteil auf

  • 30.000 € x 0,01 = 300 €
  • 30.000 € x 50 x 0,0003 = 450 €

Daraus ergibt sich für den Firmenwagen einen geldwerten Vorteil von 750€. Für die Versteuerung des Firmenwagens wird dieser Betrag nun als Zusatzeinkommen auf das Brutto-Gehalt (hier: 3.000 €) aufaddiert. Das sich daraus ergebende neue Gehalt von 3.750€ wird allerdings nicht ausbezahlt, sondern wird benötigt, um die zusätzlichen Steuern- und Sozialversicherungsabgaben korrekt zu berechnen.

In unserem Beispiel würden durch die Versteuerung des Firmenwagens monatlich also nicht mehr 3.000 €, sondern 3.750 € versteuert werden.

Rentabilität? Geldwerter Vorteil Rechner

Ob sich der Firmenwagen als Geldwerter Vorteil lohnt oder ins Gegenteil umschlägt, hängt von zwei Faktoren ab: dem Neupreis des Wagens sowie der Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz.

Denn: je höher der Neupreis und je weiter die Entfernung ist, desto höher wird der geldwerte Vorteil des Firmenwagens. Das bedeutet aber gleichzeitig höhere Lohnabzüge. Aus diesem Grund ist es in jedem Fall notwendig, Einkommen und Aufwand den Ausgaben für ein eigenes Fahrzeug gegenüberzustellen. Es muss also immer im Einzelfall entscheiden werden, ob ein Firmenwagen als geldwerter Vorteil wirklich einen Vorteil darstellt oder nicht.

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