Wichtige Steuerbegriffe

Werte für das Steuerjahr 2025

Hier findest Du eine Übersicht der wichtigsten Steuerbegriffe mit einer kurzen Erklärung und weiterführenden Links. Verwende doch einfach die Suchfunktion, wenn Du mehr zu bestimmten Begriffen rund um Steuern für Studenten wissen willst!

Arbeitgeber

Anders als der Arbeitnehmer bietet der Arbeitgeber einen Arbeitsplatz an und sichert dem Arbeitnehmer vertraglich ein bestimmtes Entgelt für seine Arbeit zu. In dem Beispiel des Restaurants könnte zum Beispiel der Inhaber Dein Arbeitgeber sein, der Dir auch Deinen Lohn zahlt. Arbeitgeber können sowohl natürliche Personen (Menschen) als auch juristische Personen (Gesellschaften) sein.

Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer gelten Personen, die einen Arbeitsvertrag abgeschlossen haben, der besagt, dass sie für die Verrichtung einer Arbeit ein bestimmtes Entgelt erhalten. Wenn Du also beispielsweise in einem Restaurant kellnerst und dafür einen Lohn gezahlt bekommst, giltst Du als Arbeitnehmer. Personen, die in keinem Arbeitsverhältnis stehen, aber trotzdem Geld verdienen, können zum Beispiel selbstständig sein.

Bafög

Bafög ist eine Abkürzung für das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Dieses Gesetz regelt die staatliche Unterstützung von Auszubildenden, wie beispielsweise Studenten oder Schüler. Es ist Teil des Sozialgesetzbuches, weshalb es sich beim Bafög um eine Sozialleistung handelt. Meist wird mit Bafög allerdings die monatliche finanzielle Förderung bezeichnet, also der Betrag, der dann auf Deinem Konto ankommt. Durch das Bafög soll die Chancengleichheit im Bildungswesen insbesondere für einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen erhöht werden. Für Studenten ist eine Förderung nur im Bachelorstudium und im Masterstudium möglich, nicht aber während einer Promotion.

Einkommensteuer

In Deutschland müssen alle Personen Einkommensteuer zahlen, d.h. für alle Einnahmen, die sie in einem Jahr erwirtschaftet haben, müssen sie einen bestimmten Teil an das Finanzamt abgeben. Es gibt viele verschieden Einkommensformen, die alle in der Einkommensteuer zusammengefasst werden. Zur besseren Unterscheidung hat jede Form der Einkommensteuer einen eigenen Namen. Als Arbeitnehmer bekommst Du beispielsweise einen bestimmten Lohn für Deine Arbeit, von dem die Lohnsteuer abgezogen wird. Ein anderes Einkommen ist der Verkauf von Aktien, bei dem von dem Erlös aus Deinem Aktienverkauf die Kapitalertragssteuer abgezogen wird.

Einkommensteuerbescheid

Nachdem Du Deine Einkommensteuererklärung abgegeben hast, prüft das Finanzamt Deine Angaben. Dabei vergleicht es die bereits abgezogenen Steuern mit Deinen zu entrichtenden Steuern basierend auf Deinen tatsächlichen Einkommensverhältnissen und ermittelt die Differenz der beiden Beträge. Das Ergebnis dieser Berechnung wird Dir meist postalisch zugesendet und listet nochmal alle ermittelten Werte übersichtlich auf. Als Student profitierst Du von vielen Steuerentlastungen, weshalb es in Deinem Fall sehr wahrscheinlich ist, dass Du zu viele Steuern gezahlt hast und Dich auf eine Rückerstattung freuen kannst!

ELSTER

Seit 2005 bieten deutsche Finanzämter die ELektronische STeuerERklärung (kurz: ELSTER) an. Sie ist die digitalisierte Variante des herkömmlichen Datenaustausches zwischen Steuerzahler und Finanzamt über Papierbögen. Arbeitnehmer dürfen die Steuersoftware kostenlos nutzen. Unter Verwendung der persönlichen Steuernummer werden Kontaktdaten in der Software hinterlegt und können direkt in die nächste Steuererklärung übernommen werden.

Grundfreibetrag

Wer in Deutschland ein Einkommen hat, muss darauf prinzipiell auch Steuern zahlen. Damit aber sichergestellt wird, dass jeder ein Existenzminimum zur Verfügung hat, gibt es einen Grundfreibetrag. Dieser Betrag ist im Einkommensteuergesetz festgelegt und liegt bei 12.096 €. Verdienst Du weniger als den Grundfreibetrag, so musst Du keine Steuern zahlen oder kannst sie Dir durch eine Steuererklärung am Jahresende wieder zurückholen. Jede steuer¬pflichtige Person hat einen Anspruch auf diesen jähr¬lichen Frei¬betrag.

Jahr Grundfreibetrag Erhöhung absolut Erhöhung in Prozent
2025 12.096 € 312€ 2,6%
2024 11.784€ 876€ 8,0%
2023 10.908€ 561€ 5,4%
2022 10.347€ 603€ 6,2%

Günstigerprüfung

Du kannst das Finanzamt bitten, eine Günstigerprüfung für Dich durchzuführen. Dabei prüft das Finanzamt für Dich, wie Du als Steuerzahler am besten von Steuervorteilen Gebrauch machen kannst. Es gibt eine Vielzahl von Bereichen, in denen eine solche Prüfung durchgeführt werden kann. Einige davon sind das Kindergeld, die Riester-Renten, Fahrtkosten oder Kapitalerträgen. Auf Kapitalerträge zahlst Du in Deutschland 25% Steuern. Wenn Du auf Dein normales Einkommen weniger Steuern zahlst, kann es sinnvoll sein, Kapitalerträge und Deinen Lohn gemeinsam zu versteuern, wodurch Du Steuern sparst. Bist Du also bei einem niedrigen Steuersatz mit Deinem Einkommen, ist es oftmals sinnvoll eine Günstigerprüfung zu beantragen. Hast Du hingegen einen hohen Steuersatz, ist es oftmals besser separat Steuern zu zahlen.

Lohnsteuer

In Deutschland bezeichnet die Lohnsteuer bestimmte Teile der Einkommensteuer. Von Lohnsteuer wird immer dann gesprochen, wenn von Deinem Lohn aus nichtselbständiger Arbeit Steuern abgezogen werden. Nichtselbständig bedeutet dabei, dass Du Arbeitnehmer bist, also beispielsweise in einer Firma oder einem Restaurant arbeitest, das nicht Dir gehört, und Du dafür bezahlt wirst.

Lohnsteuerbescheinigung

Eine Lohnsteuerbescheinigung ist eine Zusammenfassung aller bei einem Arbeitgeber erzielten Bruttolöhne. Darin sind auch Abzugsbeträge wie die einbehaltene Lohnsteuer, die Kirchensteuer, der Solidaritätszuschlag und Versicherungen aufgelistet, wie beispielsweise die Arbeitslosen-, Kranken- und Rentenversicherung. Zudem kannst Du dort die Dauer Deines Beschäftigungsverhältnisses nachlesen. Die Lohnsteuerbescheinigung wird meist elektronisch an das Finanzamt und postalisch an den Arbeitnehmer gesendet. Arbeitgeber sind verpflichtet, dem Finanzamt in jedem Kalenderjahr eine Lohnsteuerbescheinigung für alle ihre Arbeitnehmer zu übermitteln. Lohnsteuerbescheinigungen solltest Du am besten nach Jahren sortiert in einem Ordner abheften und sie auf keinen Fall nach dem Lesen wegwerfen, da Du diese für Deine Steuererklärung brauchst! Hast Du nur bei einem Arbeitgeber gearbeitet, bekommst Du eine Lohnsteuerjahresbescheinigung am Ende des Jahres. Warst Du bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt, bekommst Du von jedem Deiner Arbeitgeber eine eigene Lohnsteuerbescheinigung.

Lohnsteuerklasse

Es gibt insgesamt sechs verschiedene Lohnsteuerklassen (Steuerklassen) in Deutschland. Sie bestimmen bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit die Höhe des Lohnsteuerabzuges sowie des Solidaritätszuschlages und gegebenenfalls auch die Höhe der Kirchensteuer, also wie viele Steuern vom Einkommen abgezogen werden. Dabei orientieren sie sich an der Familiensituation der steuerpflichtigen Person. In der folgenden Tabelle sind die sechs verschiedenen Lohnsteuerklassen aufgeführt:

Steuerklasse Familienstand
Lohnsteuerklasse 1 ledig, verwitwet, getrennt/geschieden
Lohnsteuerklasse 2 alleinerziehend oder getrennt lebend
Lohnsteuerklasse 3 Verheiratete (höheres Einkommen), Elterngeldbezieher in Kombination mit Steuerklasse 5
Lohnsteuerklasse 4 Verheiratete (beide Einkommen sind gleich hoch)
Lohnsteuerklasse 5 Verheiratete (geringeres Einkommen) in Kombination mit Lohnsteuerklasse 3
Lohnsteuerklasse 6 Zweit- und Nebenjob (unabhängig vom Familienstand)

Pauschbeträge

Bei einer Steuererklärung verrechnet das Finanzamt Deine Ausgaben mit Deinen Einnahmen. Damit Du aber nicht alle Ausgaben einzeln belegen musst, gibt es sogenannte Pauschbeträge. Die erkennt das Finanzamt ohne Belege an und der Pauschbetrag wird dann auch gleich von Deinem zu versteuernden Einkommen abgezogen. Es gibt viele verschiedene Pauschbeträge, ein Beispiel ist der Pauschbetrag für Werbungskosten, der aktuell bei 1.230 € bzw. 2.460 € bei Verheirateten liegt.

Progressionsvorbehalt

Manche Einnahmen sind steuerfrei, erhöhen aber trotzdem Deinen Steuersatz. Das ist der Progressionsvorbehalt. Betroffen sind vor allem die Lohnersatzleistungen: Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Elterngeld, Krankengeld und Mutterschaftsgeld. Das Finanzamt rechnet Deinen Steuersatz so aus, als hättest Du diese Leistungen verdient, wendet ihn dann aber nur auf Dein übriges Einkommen an. Die Leistung selbst bleibt steuerfrei, Dein Gehalt wird jedoch mit dem höheren Satz versteuert.

Sonderausgaben

Unter Sonderausgaben versteht man Aufwendungen, die weder als Werbungskosten noch als Betriebsausgaben gezählt werden. Sonderausgaben werden von der Summe des zu versteuernden Einkommens abgezogen und reduzieren dadurch die fälligen Steuern. Du zahlst also weniger Steuern! Es wird zwischen vier Arten von Sonderausgaben unterschieden:

  • Allgemeinen Sonderausgaben
  • Aufwendungen für die Altersvorsorge
  • Sonstigen Vorsorgeaufwendungen
  • Sonstigen Sonderausgaben

Wenn Du beispielsweise eine eigene Krankenversicherung hast, kannst Du den Beitrag als Sonderausgaben geltend machen. So würdest Du das in Deiner Steuererklärung angeben. Im Gegensatz zu Werbungskosten können Sonderausgaben nicht im Zuge eines Verlustvortrags mit ins nächste Jahr genommen werden.

Steuererklärung

Wenn Du in Deutschland etwas verdienst, wird Dir meist ein Teil davon vorab vom Finanzamt in Form von Steuern abgezogen. Da dieser Steuerabzug allerdings häufig nicht mit dem Betrag übereinstimmt, den Du aufgrund Deiner Einkommensverhältnisse tatsächlich an Steuern abführen musst, solltest Du eine Steuererklärung machen. In einer Steuererklärung gibst Du eine Übersicht über Deine tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben innerhalb eines Jahres an. Anhand dieser Übersicht errechnet das Finanzamt, wie viele Steuern Du in diesem Jahr bezahlen musst. Dabei wird der bereits abgezogene Betrag mit dem tatsächlich zu verrichtenden Steueranteil verglichen, der sich aus Deiner Steuererklärung ergibt. Nicht alle Personen müssen gleichviel Steuern zahlen, da das Finanzamt versucht, die jeweiligen Einkommensverhältnisse bei der Steuererklärung zu berücksichtigen.

Steueridentifikationsnummer

Die Steueridentifikationsnummer dient dem Finanzamt dazu, Personen eindeutig identifizieren zu können. Im Gegensatz zur Steuernummer bleibt die Steueridentifikationsnummer (auch genannt Steuer-IdNR, Steuer-ID, oder IdNr.) nach einem Umzug gleich und begleitet Dich im wahrsten Sinne des Wortes Dein Leben lang. Sie besteht aus elf Ziffern und muss auf Deiner Steuererklärung mit angegeben werden. Die Steueridentifikationsnummer soll die alte Steuernummer in der Zukunft ablösen. Bis es soweit ist, müssen jedoch sowohl die Steuernummer als auch die Identifikationsnummer auf Deiner Steuererklärung angegeben werden. Wenn Du Deine Nummer nicht kennst, kannst Du einfach Dein Finanzamt fragen.

Steuernummer

Damit das Finanzamt Personen eindeutig identifizieren kann, wird jeder Person eine individuelle Nummer zugewiesen, die sich aus Deinem Bundesland, dem zuständigen Finanzamt und einer persönlichen Nummer zusammensetzt. Hier findest Du eine gute Übersicht über Steuernummern in jedem Bundesland. Du kannst Deine Steuernummer entweder auf Deinem Einkommensteuerbescheid nachlesen oder bei Deinem Finanzamt nachfragen. Falls Du das erste Mal eine Steuererklärung machst, lässt Du das Feld frei, da Du noch keine Steuernummer hast. Wenn Du nicht weißt, welches Finanzamt für Dich zuständig ist, kannst Du in der Übersicht über die Finanzämter nachschauen. Problematisch ist allerdings, dass sich die Steuernummer bei einem Umzug ändern kann, da dann vielleicht ein neues Finanzamt für Dich zuständig ist. Aus diesem Grund gibt es noch die Steueridentifikationsnummer.

Verlustvortrag

Einen Verlustvortrag als Student kannst Du immer dann geltend machen, wenn Du im Vorjahr mehr Ausgaben als Einnahmen hattest. Das Finanzamt vermerkt die Verluste aus den Vorjahren und verrechnet sie, sobald Du Steuern zahlst. Alle Studenten, die sich in einer Zweitausbildung befinden, also im Master oder im Bachelor mit vorangegangener Ausbildung, können Kosten bezüglich ihrer Ausbildung oder Arbeit als Werbungskosten steuerlich geltend machen. In diesen Fall merkt sich das Finanzamt Deine Werbungskosten als Verlustvortrag, wenn Du mehr Ausgaben als Einnahmen hattest. Bist Du hingegen noch in der Erstausbildung, können Ausbildungskosten lediglich als Sonderausgaben geltend gemacht werden und ein Verlustvortrag ist nicht möglich.

Verpflegungsmehraufwand

Wenn sich Personen aus beruflichen Gründen für einen längeren Zeitraum außerhalb der eigenen Wohnung aufhalten, sind die Kosten für Verpflegung meist höher als zu Hause. Dieser beruflich bedingte Mehraufwand kann dann als Werbungskosten geltend gemacht werden. Das gilt auch für Studenten und ist besonders relevant bei einem Auslandssemester oder einem Auslandpraktikum. Die Verpflegungspauschale kannst Du vom Finanzamt per Steuererklärung einfordern, wenn Du die folgenden Punkte erfüllst:

  • Der Auslandsaufenthalt muss einen klaren Bezug zu Studien- oder Ausbildungszwecken haben (Eine Bestätigung der Gast-Universität oder des Arbeitgebers im Falle eines Auslandspraktikums ist dabei ausreichend).
  • Die Pauschale kann sowohl für ein Auslandssemester als auch Auslandspraktikum beantragt werden.

Für die ersten drei Monate (maximal 90 Tage) im Ausland kannst Du für jeden ganzen Kalendertag im Gastland die länderspezifischen Pauschale geltend machen. Die Pauschbeträge unterscheiden von Land zu Land. Zu beachten ist außerdem, dass die Pauschale an den An- und Abreisetagen etwas geringer ist, da nicht der ganze Kalendertag im Ausland verbracht wird. Die exakten Werte findest Du in der Liste zu Auslandspauschalen des Bundesfinanzministeriums.

Werbungskosten

Gemeint sind hier die Kosten, die bei der Erwerbung oder Sicherung Deiner Einnahmen angefallen sind. Anders formuliert sind hier alle Ausgaben gemeint, die das Ziel hatten, Deine Einnahmen zu sichern. Ein Studium ist auch eine Invesition, mit der Du Deine späteren Einnahmen sichern willst. Aus diesem Grund kannst Du für eine Zweitausbildung Deine berufs- oder studienbedingten Ausgaben steuerlich geltend machen. Das sind alle Kosten, die in Verbindung mit der Ausübung Deiner beruflichen Tätigkeit oder wegen des Studiums entstehen. Als Student gibt es da jede Menge:

Werbungskosten Pauschale
Autofahrten zur Uni oder Arbeit 0,30 € bis 20 km, ab 21 km 0,38 € pro Kilometer
Bewerbungsunterlagen ca. 8,50 € bis 15 € pro klassischer Post-Bewerbung und 2,50 € pro Online-Bewerbung
Kontoführungsgebühren 16 €
Telefon und Internet 20 % (maximal 20 € pro Monat bzw. jährlich 240 €)
Umzugskosten 964 € für die Hauptperson und 643 € zusätzlich für jede weitere mitziehende Person wie Partner oder Kinder
Verpflegungsmehraufwand Hier geht's zur Tabelle