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Wichtige Steuerbegriffe


Hier findet ihr eine Übersicht der wichtigsten Steuerbegriffe mit einer kurzen Erklärung und weiterführenden Links. Verwendet doch einfach die Suchfunktion wenn ihr mehr zu bestimmten Begriffen rund um Steuern für Studenten wissen wollt!

Arbeitgeber

Anders als der Arbeitnehmer bietet der Arbeitgeber einen Arbeitsplatz an und sichert dem Arbeitnehmer vertraglich ein bestimmtes Entgelt für seine Arbeit zu. In dem Beispiel des Restaurants könnte zum Beispiel der Inhaber euer Arbeitgeber sein, der euch auch euren Lohn zahlt. Arbeitgeber können sowohl natürliche Personen (Menschen) als auch juristische Personen (Gesellschaften) sein.

Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer gelten Personen, die einen Arbeitsvertrag abgeschlossen haben, der besagt, dass sie für die Verrichtung einer Arbeit ein bestimmtes Entgelt erhalten. Wenn ihr also beispielsweise in einem Restaurant kellnert und dafür einen Lohn gezahlt bekommt, geltet ihr als Arbeitnehmer. Personen, die in keinem Arbeitsverhältnis stehen, aber trotzdem Geld verdienen, können zum Beispiel selbstständig sein.

Bafög

Bafög ist eine Abkürzung für das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Dieses Gesetz regelt die staatliche Unterstützung von Auszubildenden, wie beispielsweise Studenten oder Schüler. Es ist Teil des Sozialgesetzbuches, weshalb es sich beim Bafög um eine Sozialleistung handelt. Meist wird mit Bafög allerdings die monatliche finanzielle Förderung bezeichnet, also der Betrag, der dann auf eurem Konto ankommt. Durch das Bafög soll die Chancengleichheit im Bildungswesen insbesondere für einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen erhöht werden. Für Studenten ist eine Förderung nur im Bachelorstudium und im Masterstudium möglich, nicht aber während einer Promotion.

Einkommenssteuer

In Deutschland müssen alle Personen Einkommenssteuer zahlen, d.h. für alle Einnahmen, die sie in einem Jahr erwirtschaftet haben, müssen sie einen bestimmten Teil an das Finanzamt abgeben. Es gibt viele verschieden Einkommensformen, die alle in der Einkommenssteuer zusammengefasst werden. Zur besseren Unterscheidung hat jede Form der Einkommenssteuer einen eigenen Namen. Als Arbeitnehmer bekommt ihr beispielsweise einen bestimmten Lohn für eure Arbeit, von dem die Lohnsteuer abgezogen wird. Ein anderes Einkommen ist der Verkauf von Aktien, bei dem von dem Erlös aus eurem Aktienverkauf die Kapitalertragssteuer abgezogen wird.

Einkommenssteuerbescheid

Nachdem ihr eure Einkommenssteuererklärung abgegeben habt, prüft das Finanzamt eure Angaben. Dabei vergleicht es die bereits abgezogenen Steuern mit euren zu entrichtenden Steuern basierend auf euren tatsächlichen Einkommensverhältnissen und ermittelt die Differenz der beiden Beträge. Das Ergebnis dieser Berechnung wird euch meist postalisch zugesendet und listet nochmal alle ermittelten Werte übersichtlich auf. Als Student profitiert ihr von vielen Steuerentlastungen, weshalb es in eurem Fall sehr wahrscheinlich ist, dass ihr zu viele Steuern gezahlt habt und euch auf eine Rückerstattung freuen könnt!

ELSTER

Seit 2005 bieten deutsche Finanzämter die ELektronische STeuerERklärung (kurz: ELSTER) an. Sie ist die digitalisierte Variante des herkömmlichen Datenaustausches zwischen Steuerzahler und Finanzamt über Papierbögen. Arbeitnehmer dürfen die Steuersoftware kostenlos nutzen. Unter Verwendung der persönlichen Steuernummer werden Kontaktdaten in der Software hinterlegt und können direkt in die nächste Steuererklärung übernommen werden.

Grundfreibetrag

Wer in Deutschland ein Einkommen hat, muss darauf prinzipiell auch Steuern zahlen. Damit aber sichergestellt wird, dass jeder ein Existenzminimum zur Verfügung hat, gibt es einen Grundfreibetrag. Dieser Betrag ist im Einkommensteuergesetz festgelegt und liegt im Jahr 2020 bei 9408€. Verdient ihr weniger als den Grundfreibetrag, so müsst ihr keine Steuern zahlen oder könnt sie euch durch eine Steuererklärung am Jahresende wieder zurückholen. Jede steuer¬pflichtige Person hat einen Anspruch auf diesen jähr¬lichen Frei¬betrag.

Jahr Grundfreibetrag Erhöhung absolut Erhöhung in Prozent
2022* 9984€ 240€ 2,5%
2021* 9744€ 336€ 3,6%
2020 9408€ 240€ 2,6%
2019 9168€ 168€ 1,9%
2018 9000€ 180€ 2,0%

Die Grundfreibeträge für die kommenden Jahre (*) sind noch nicht im Gesetz festgeschrieben, stehen aber so im aktuellen Gesetzesentwurf.

Günstigerprüfung

Ihr könnt das Finanzamt bitten eine Günstigerprüfung für euch durchzuführen. Dabei prüft das Finanzamt für euch, wie ihr als Steuerzahler am besten von Steuervorteilen Gebrauch machen könnt. Es gibt eine Vielzahl von Bereichen, in denen eine solche Prüfung durchgeführt werden kann. Einige davon sind das Kindergeld, die Riester-Renten, Fahrtkosten oder Kapitalerträgen. Auf Kapitalerträge zahlt ihr in Deutschland 25% Steuern. Wenn ihr auf euer normales Einkommen weniger Steuern zahlt, kann es sinnvoll sein Kapitalerträge und euren Lohn gemeinsam zu versteuern, wodurch ihr Steuern spart. Seid ihr also bei einem niedrigen Steuersatz mit eurem Einkommen, ist es oftmals sinnvoll eine Günstigerprüfung zu beantragen. Habt ihr hingegen einen hohen Steuersatz, ist es oftmals besser separat Steuern zu zahlen.

Lohnsteuer

In Deutschland bezeichnet die Lohnsteuer bestimmte Teile der Einkommenssteuer. Von Lohnsteuer wird immer dann gesprochen, wenn von eurem Lohn aus nichtselbständiger Arbeit Steuern abgezogen werden. Nichtselbständig bedeutet dabei, dass ihr Arbeitnehmer seid, also beispielsweise in einer Firma oder einem Restaurant arbeitet, das nicht euch gehört, und ihr dafür bezahlt werdet.

Lohnsteuerbescheinigung

Eine Lohnsteuerbescheinigung ist eine Zusammenfassung aller bei einem Arbeitgeber erzielten Bruttolöhne. Darin sind auch Abzugsbeträge wie die einbehaltene Lohnsteuer, die Kirchensteuer, der Solidaritätszuschlag und Versicherungen aufgelistet, wie beispielsweise die Arbeitslosen-, Kranken- und Rentenversicherung. Zudem könnt ihr dort die Dauer eures Beschäftigungsverhältnisses nachlesen. Die Lohnsteuerbescheinigung wird meist elektronisch an das Finanzamt und postalisch an den Arbeitnehmer gesendet. Arbeitgeber sind verpflichtet, dem Finanzamt in jedem Kalenderjahr eine Lohnsteuerbescheinigung für alle ihre Arbeitnehmer zu übermitteln. Lohnsteuerbescheinigungen solltet ihr am besten nach Jahren sortiert in einem Ordner abheften und sie auf keinen Fall nach dem Lesen wegwerfen, da ihr diese für eure Steuererklärung braucht! Habt ihr nur bei einem Arbeitgeber gearbeitet, bekommt ihr eine Lohnsteuerjahresbescheinigung am Ende des Jahres. Wart ihr bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt bekommt ihr von jedem eurer Arbeitgeber eine eigene Lohnsteuerbescheinigung.

Lohnsteuerklasse

Es gibt insgesamt sechs verschiedene Lohnsteuerklassen (Steuerklassen) in Deutschland. Sie bestimmen bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit die Höhe des Lohnsteuerabzuges sowie des Solidaritätszuschlages und gegebenenfalls auch die Höhe der Kirchensteuer, also wie viele Steuern vom Einkommen abgezogen werden. Dabei orientieren sie sich an der Familiensituation der steuerpflichtigen Person. In der folgenden Tabelle sind die sechs verschiedenen Lohnsteuerklassen aufgeführt:

Steuerklasse Familienstand
Lohnsteuerklasse 1 ledig, verwitwet, getrennt/geschieden
Lohnsteuerklasse 2 alleinerziehend oder getrennt lebend
Lohnsteuerklasse 3 Verheiratete (höheres Einkommen), Elterngeldbezieher in Kombination mit Steuerklasse 5
Lohnsteuerklasse 4 Verheiratete (beide Einkommen sind gleich hoch)
Lohnsteuerklasse 5 Verheiratete (geringeres Einkommen) in Kombination mit Lohnsteuerklasse 3
Lohnsteuerklasse 6 Zweit- und Nebenjob (unabhängig vom Familienstand)

Pauschbeträge

Bei einer Steuererklärung verrechnet das Finanzamt eure Ausgaben mit euren Einnahmen. Damit ihr aber nicht alle Ausgaben einzeln belegen müsst, gibt es sogenannte Pauschbeträge. Die erkennt das Finanzamt ohne Belege an und der Pauschbetrag wird dann auch gleich von eurem zu versteuernden Einkommen abgezogen. Es gibt viele verschiedene Pauschbeträge, ein Beispiel ist der Pauschbetrag für Werbungskosten, der aktuell bei 1000€ liegt.

Sonderausgaben

Unter Sonderausgaben versteht man Aufwendungen, die weder als Werbungskosten noch als Betriebsausgaben gezählt werden. Sonderausgaben werden von der Summe des zu versteuernden Einkommens abgezogen und reduzieren dadurch die fälligen Steuern. Ihr zahlt also weniger Steuern! Es wird zwischen vier Arten von Sonderausgaben unterschieden:

  • Allgemeinen Sonderausgaben
  • Aufwendungen für die Altersvorsorge
  • Sonstigen Vorsorgeaufwendungen
  • Sonstigen Sonderausgaben

Wenn ihr beispielsweise eine eigene Krankenversicherung habt, könnt ihr den Beitrag als Sonderausgaben geltend machen. So würdet ihr das in eurer Steuererklärung angeben. Im Gegensatz zu Werbungskosten können Sonderausgaben nicht im Zuge eines Verlustvortrags mit ins nächste Jahr genommen werden.

Steuererklärung

Wenn ihr in Deutschland etwas verdient, wird euch meist ein Teil davon vorab vom Finanzamt in Form von Steuern abgezogen. Da dieser Steuerabzug allerdings häufig nicht mit dem Betrag übereinstimmt, den ihr aufgrund eurer Einkommensverhältnisse tatsächlich an Steuern abführen müsst, macht solltet ihr eine Steuererklärung machen. In einer Steuererklärung gebt ihr eine Übersicht über eure tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben innerhalb eines Jahres an. Anhand dieser Übersicht errechnet das Finanzamt, wie viele Steuern ihr in diesem Jahr bezahlen müsst. Dabei wird der bereits abgezogene Betrag mit dem tatsächlich zu verrichtenden Steueranteil verglichen, der sich aus eurer Steuererklärung ergibt. Nicht alle Personen müssen gleichviel Steuern zahlen, da das Finanzamt versucht, die jeweiligen Einkommensverhältnisse bei der Steuererklärung zu berücksichtigen.

Steueridentifikationsnummer

Die Steueridentifikationsnummer dient dem Finanzamt dazu, Personen eindeutig identifizieren zu können. Im Gegensatz zur Steuernummer bleibt die Steueridentifikationsnummer (auch genannt Steuer-IdNR, Steuer-ID, oder IdNr.) nach einem Umzug gleich und begleitet euch im wahrsten Sinne des Wortes euer Leben lang. Sie besteht aus elf Ziffern und muss auf eurer Steuererklärung mit angegeben werden. Die Steueridentifikationsnummer soll die alte Steuernummer in der Zukunft ablösen. Bis es soweit ist, msüsen jedoch sowohl die Steuernummer als auch die Identifikationsnummer auf eurer Steuererklärung angegeben werden. Wenn ihr eure Nummer nicht kennt, könnt ihr einfach euer Finanzamt fragen.

Steuernummer

Damit das Finanzamt Personen eindeutig identifizieren kann, wird jeder Person eine individuelle Nummer zugewiesen, die sich aus eurem Bundesland, dem zuständigen Finanzamt und einer persönlichen Nummer zusammensetzt. Hier findet ihr eine gute Übersicht über Steuernummern in jedem Bundesland. Ihr könnt eure Steuernummer entweder auf eurem Einkommenssteuerbescheid nachlesen oder bei eurem Finanzamt nachfragen. Falls ihr das erste Mal eine Steuererklärung macht, lasst ihr das Feld frei, da ihr noch keine Steuernummer habt. Wenn ihr nicht wisst, welches Finanzamt für euch zuständig ist, könnt ihr in der Übersicht über die Finanzämter nachschauen. Problematisch ist allerdings, dass sich die Steuernummer bei einem Umzug ändern kann, da dann vielleicht ein neues Finanzamt für euch zuständig ist. Aus diesem Grund gibt es noch die Steueridentifikationsnummer.

Verlustvortrag

Einen Verlustvortrag als Student könnt ihr immer dann geltend machen, wenn ihr im Vorjahr mehr Ausgaben als Einnahmen hattet. Das Finanzamt vermerkt die Verluste aus den Vorjahren und verrechnet sie, sobald ihr Steuern zahlt. Alle Studenten, die sich in einer Zweitausbildung befinden, also im Master oder im Bachelor mit vorangegangener Ausbildung, können Kosten bezüglich ihrer Ausbildung oder Arbeit als Werbungskosten steuerlich geltend machen. In diesen Fall merkt sich das Finanzamt eure Werbungskosten als Verlustvortrag, wenn ihr mehr Ausgaben als Einnahmen hattet. Seid ihr hingegen noch in der Erstausbildung, können Ausbildungskosten lediglich als Sonderausgaben geltend gemacht werden und ein Verlustvortrag ist nicht möglich.

Verpflegungsmehraufwand

Wenn sich Personen aus beruflichen Gründen für einen längeren Zeitraum außerhalb der eigenen Wohnung aufhalten, sind die Kosten für Verpflegung meist höher als zu Hause. Dieser beruflich bedingte Mehraufwand kann dann als Werbungskosten geltend gemacht werden. Das gilt auch für Studenten und ist besonders relevant bei einem Auslandssemester oder einem Auslandpraktikum. Die Verpflegungspauschale kannst du vom Finanzamt per Steuererklärung einfordern, wenn du die folgenden Punkte erfüllst:

  • Der Auslandsaufenthalt muss einen klaren Bezug zu Studien- oder Ausbildungszwecken haben (Eine Bestätigung der Gast-Universität oder des Arbeitgebers im Falle eines Auslandspraktikums ist dabei ausreichend).
  • Die Pauschale kann sowohl für ein Auslandssemester als auch Auslandspraktikum beantragt werden.

Für die ersten drei Monate (maximal 90 Tage) im Ausland kannst du für jeden ganzen Kalendertag im Gastland die länderspezifischen Pauschale geltend machen. Die Pauschbeträge unterscheiden von Land zu Land. Zu beachten ist außerdem, dass die Pauschale an den An- und Abreisetagen etwas geringer ist, da nicht der ganze Kalendertag im Ausland verbracht wird.

Ländertabelle Verpflegungsmehraufwand
Land 24 Stunden (€) An-/Abreise (€) Übernachtung (€)
Argentinien 35 24 113
Australien 51 34 173
Belgien 42 28 135
Brasilien 51 34 84
Chile 44 29 187
China 51 34 173
Dänemark 58 39 143
Estland 29 20 85
Finnland 50 33 136
Frankreich 44 29 115
Großbritannien 45 30 115
Italien 40 27 135
Kanada 47 32 134
Luxemburg 47 32 130
Mexiko 48 32 177
Neuseeland 56 37 153
Niederlande 47 32 122
Norwegen 80 53 182
Österreich 40 27 108
Polen 29 20 141
Portugal 36 24 102
Russland 24 16 58
Schweden 50 33 168
Schweiz 62 41 169
Spanien 34 23 115
Südafrika 22 15 94
Tschechien 35 24 94
Ungarn 22 15 63
Vereinigte Staaten 51 34 138
Vietnam 41 28 86

Mehr Informationen findet ihr in der Liste über Auslandspauschalen des Bundesfinanzministeriums

Werbungskosten

Gemeint sind hier die Kosten, die bei der Erwerbung oder Sicherung eurer Einnahmen angefallen sind. Anders formuliert sind hier alle Ausgaben gemeint, die das Ziel hatten eure Einnahmen zu sichern. Ein Studium ist auch eine Invesition, mit der ihr eure späteren Einnahmen sichern wollt. Aus diesem Grund könnt ihr für eine Zweitausbildung eure berufs- oder studienbedingten Ausgaben steuerlich geltend machen. Das sind alle Kosten, die in Verbindung mit der Ausübung eurer beruflichen Tätigkeit oder wegen des Studiums entstehen. Als Student gibt es da jede Menge:

Werbungskosten Pauschale
Arbeitsmittel -
Auslandsemester -
Autofahrten zur Uni oder Arbeit 30 Cent pro Kilometer
Berufshaftpflichtversicherung -
Berufskleidung -
Bewerbungsunterlagen 8,50€, Online-Bewerbung 2,50€
Doppelte Haushaltsführung -
Drucken von Abschlussarbeiten -
Fachliteratur -
Kontoführungsgebühren 16€
Pratikumskosten -
Semesterbeiträge -
Sprachkurse -
Studienfahrten und Exkursionen -
Studiengebühren -
Telefon und Internet 20€ pro Monat
Umzugskosten für Singles 820€
Verpflegungsmehraufwand Hier geht's zur Tabelle