Steuerfragen als Student
Stand: · Werte für das Steuerjahr 2025
Die meisten Studenten müssen keine Steuererklärung abgeben. Freiwillig lohnt sie sich trotzdem oft. Einbehaltene Lohnsteuer kommt zurück, und im Zweitstudium werden Studienkosten zum Verlustvortrag für das erste Berufsjahr. Hier findest Du die häufigsten Steuerfragen von Studenten mit einer kurzen Antwort. Zu jeder Antwort verlinken wir den Artikel, der die Frage ausführlich beantwortet.
Wann muss ich als Student eine Steuererklärung machen?
Meistens nicht. Mit einem normalen Nebenjob behält Dein Arbeitgeber die Lohnsteuer ein, und die Steuererklärung ist freiwillig. Zur Pflicht wird sie vor allem, wenn Du
- gleichzeitig für mehrere Arbeitgeber gearbeitet hast, der zweite Job läuft dann über Steuerklasse 6
- neben dem Lohn mehr als 410 € andere Einkünfte hattest, etwa aus einer selbständigen Nebentätigkeit oder aus Vermietung
- mehr als 410 € Lohnersatzleistungen bezogen hast, etwa Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Krankengeld
- ohne Arbeitslohn Einkünfte über dem Grundfreibetrag von 12.096 € hattest
- verheiratet bist und mit Deinem Partner die Steuerklassen 3 und 5 oder 4 mit Faktor nutzt
- aus dem Vorjahr einen festgestellten Verlustvortrag hast
Fordert Dich das Finanzamt zur Abgabe auf, musst Du immer abgeben. Die Frist für die Pflichtabgabe endet am 31. Juli des Folgejahres, mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein später. BAföG, Kindergeld und der Unterhalt Deiner Eltern lösen keine Pflicht aus. Alle Pflichtgründe und was für Werkstudenten gilt, stehen im Artikel Wann Studenten eine Steuererklärung abgeben müssen.
Wie macht man eine Steuererklärung als Student?
Am einfachsten kostenlos online mit Mein ELSTER, dem Portal der Finanzverwaltung. Dafür legst Du einmal ein Benutzerkonto an. Den Aktivierungscode schickt Dir das Finanzamt per Brief, das dauert meist wenige Tage. Wie das geht, zeigt die Anleitung zur ELSTER Registrierung. Für die Erklärung selbst brauchst Du Deine Steuer-ID, die Lohnsteuerbescheinigung aus Deinem Job und die Belege für Deine Studienkosten. Lohn und Versicherungsbeiträge übernimmt ELSTER auf Wunsch automatisch. Wie Du die Formulare Schritt für Schritt ausfüllst, erklärt unsere Anleitung zur Steuererklärung mit ELSTER. Als Vorlage helfen die ausgefüllten Steuerbeispiele für Studenten.
Statt ELSTER kannst Du auch ein Steuerprogramm oder eine Steuerapp nutzen, manche sind kostenlos. Welche was kostet, zeigt unser Steuerprogramm-Vergleich. Einen Steuerberater brauchen die meisten Studenten nicht.
Welches Formular benötige ich für eine Steuererklärung als Student?
Meist reichen vier. Den Hauptvordruck, früher Mantelbogen, brauchst Du immer. Lohn und Werbungskosten gehören in die Anlage N. Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung trägst Du in die Anlage Vorsorgeaufwand ein, auch die einer eigenen Krankenversicherung. Die Anlage Sonderausgaben brauchst Du für Kirchensteuer und Spenden und im Erststudium für Deine Studienkosten. Die Anlage KAP kommt nur dazu, wenn Du Kapitalerträge erklären willst, etwa für die Günstigerprüfung. Was in welches Formular gehört und wo Du die Vordrucke herunterlädst, steht unter Steuerformulare für Studenten. Eine ausgefüllte Anlage KAP zeigt das Steuerbeispiel mit Aktien.
Wo finde ich meine Steuernummer?
Deine Steuernummer steht oben auf Deinem letzten Steuerbescheid, auf jedem Schreiben Deines Finanzamts und in Mein ELSTER. Hast Du noch nie eine Steuererklärung abgegeben, hast Du auch keine Steuernummer. Dann lässt Du das Feld frei, und das Finanzamt vergibt sie mit dem ersten Bescheid. Die Steuernummer auf Deiner Lohnsteuerbescheinigung gehört Deinem Arbeitgeber, nicht Dir. Verwechsle sie auch nicht mit der Steuer-ID. Die hat elf Ziffern und bleibt Dein Leben lang gleich. Die Steuernummer ändert sich dagegen, wenn nach einem Umzug ein anderes Finanzamt zuständig wird. Wo Du beide Nummern findest, zeigt der Artikel Steuer-ID und Steuernummer.
Welche Steuerklasse habe ich als Student?
Eine eigene Steuerklasse für Studenten gibt es nicht. Als Lediger mit einem Job hast Du Steuerklasse 1. Sonst gelten die normalen Regeln.
- Steuerklasse 1 für Ledige, Geschiedene und dauernd getrennt Lebende
- Steuerklasse 2 für Alleinerziehende
- Steuerklasse 3, 4 oder 5 für Verheiratete, je nach Wahl
- Steuerklasse 6 für den zweiten und jeden weiteren Job
- keine Steuerklasse beim pauschal versteuerten Minijob
Deine Steuerklasse steht auf Deiner Gehaltsabrechnung. Gibst Du Deinem Arbeitgeber Deine Steuer-ID nicht, rechnet er mit Steuerklasse 6. Wann sich für Ehepaare die Kombination aus 3 und 5 lohnt, erklärt der Artikel zur Steuerklasse 5. Was Steuerklasse 2 bringt, steht im Artikel zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.
Was bekommt man als Student an Steuern zurück?
Zurück bekommst Du nur Steuern, die Du vorher gezahlt hast. Das ist meist die Lohnsteuer aus dem Nebenjob, dazu die Kirchensteuer. Beides steht auf Deiner Lohnsteuerbescheinigung. Bleibt Dein Jahreseinkommen nach Abzug der Werbungskosten unter dem Grundfreibetrag von 12.096 €, bekommst Du die Lohnsteuer komplett zurück. Ohne Einkommen gibt es nichts zu erstatten. Im Master, in der Promotion oder im Bachelor nach einer Ausbildung lohnt sich die Erklärung trotzdem. Das Finanzamt stellt Deine Studienkosten dann als Verlustvortrag fest, und der senkt Deine Steuer im ersten Berufsjahr. Wie das geht, steht im Artikel Verlustvortrag und Werbungskosten als Student. Wie viel es bei Dir bringt, rechnet der Verlustvortrag-Rechner aus. Ergibt eine freiwillige Erklärung eine Nachzahlung, kannst Du sie zurückziehen.
Kann ich die Steuererklärung als Student rückwirkend abgeben?
Ja. Für eine freiwillige Steuererklärung hast Du vier Jahre Zeit, gerechnet ab dem Ende des Steuerjahres. So holst Du Dir die Lohnsteuer aus Werkstudentenjob, Praktikum oder Ferienjob auch für ältere Jahre zurück. Im Zweitstudium kannst Du Deine Studienkosten bis zu sieben Jahre rückwirkend als Verlustvortrag feststellen lassen. Das geht aber nur für Jahre, für die Du noch keine Steuererklärung abgegeben hast. Im Erststudium ohne Nebenjob bringt die rückwirkende Abgabe nichts, weil Sonderausgaben ohne Einkommen verfallen. Fristen und Beispiele stehen im Artikel Steuererklärung rückwirkend abgeben.
Muss ich als Student bei einem Nebenjob Steuern zahlen?
Meist nicht. Einkommensteuer fällt erst an, wenn Dein zu versteuerndes Einkommen im Jahr über dem Grundfreibetrag von 12.096 € liegt. Einen eigenen Steuerfreibetrag für Studenten gibt es nicht. Behält Dein Arbeitgeber trotzdem Lohnsteuer ein, etwa im Werkstudentenjob oder im Ferienjob, holst Du sie mit der Steuererklärung zurück. Einen Minijob versteuert der Arbeitgeber in der Regel pauschal mit 2 Prozent. Für Dich ist er dann steuerfrei und taucht in Deiner Steuererklärung nicht auf. Welche Steuern und Sozialabgaben bei Minijob, Midijob, Werkstudentenjob und Ferienjob anfallen, steht im Artikel Studentenjob und Steuern. Wann ein Minijob doch über Deine Steuerklasse läuft, erklärt der Artikel zu den Steuern beim Minijob.
Wie viele Stunden dürfen Studenten in den Semesterferien arbeiten?
So viele, wie Du willst, auch Vollzeit. Die Grenze von 20 Stunden pro Woche gilt nur in der Vorlesungszeit. Sie entscheidet darüber, ob Du als Werkstudent nur Beiträge zur Rentenversicherung zahlst. Arbeitest Du im Jahr mehr als 26 Wochen über 20 Stunden, verlierst Du dieses Werkstudentenprivileg und zahlst volle Sozialversicherungsbeiträge. Ein Ferienjob von höchstens drei Monaten oder 70 Arbeitstagen im Jahr ist als kurzfristige Beschäftigung ganz frei von Sozialabgaben. Die Lohnsteuer zieht der Arbeitgeber meist nach Deiner Steuerklasse ab. Sie kommt mit der Steuererklärung zurück, wenn Du im Jahr unter dem Grundfreibetrag bleibst. Was beim Ferienjob sonst gilt, steht im Artikel Studentenjob und Steuern. Für Studenten aus Staaten außerhalb der EU begrenzt das Aufenthaltsrecht die Arbeit zusätzlich auf 140 volle oder 280 halbe Arbeitstage im Jahr. Mehr dazu steht im Artikel zur Besteuerung ausländischer Studenten.
Was können Studenten von der Steuer absetzen?
Fast alle Kosten, die das Studium verursacht. Wie sie wirken, hängt vom Studium ab. Im Erststudium, also im Bachelor direkt nach der Schule, sind Studienkosten Sonderausgaben bis 6.000 € im Jahr. Sie senken die Steuer nur, wenn Du im selben Jahr Einkommen hattest. Im Master, in der Promotion und im Bachelor nach einer abgeschlossenen Ausbildung sind es Werbungskosten ohne Obergrenze, im dualen Studium meist ebenfalls. Übersteigen sie Deine Einnahmen, nimmst Du sie als Verlustvortrag ins erste Berufsjahr mit. Kosten für einen Nebenjob sind immer Werbungskosten. Absetzen kannst Du zum Beispiel
- Studiengebühren und Semesterbeiträge
- Laptop, Fachliteratur und andere Arbeitsmittel
- Fahrten zur Uni mit der Entfernungspauschale
- Lerntage zu Hause mit der Homeoffice-Pauschale
- Druck und Bindung der Abschlussarbeit oder der Doktorarbeit
- Exkursionen, Praktika und das Auslandssemester
- den Umzug an den Studienort
- Bewerbungen für Praktikum, Nebenjob und die erste Stelle
Welche Kosten zählen und wie Du sie einträgst, steht im Artikel Verlustvortrag und Werbungskosten als Student. Eigene Artikel gibt es zum dualen Studium, zum Fernstudium und zum Medizinstudium.
Wie gebe ich meine Studienkosten in der Steuererklärung an?
Das hängt davon ab, ob Du im Erststudium oder im Zweitstudium bist. Im Erststudium trägst Du alle Studienkosten als eine Summe in die Anlage Sonderausgaben ein, bei den Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung. Im Zweitstudium, also im Master, in der Promotion oder im Bachelor nach einer abgeschlossenen Ausbildung, gehören sie als Werbungskosten in die Anlage N. Sind Deine Werbungskosten höher als Deine Einnahmen, kreuzt Du im Hauptvordruck zusätzlich die Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags an. Wie das in ELSTER aussieht, zeigt unsere Anleitung zur Steuererklärung mit ELSTER. Eine komplett ausgefüllte Erklärung mit Verlustvortrag findest Du im Steuerbeispiel zum Verlustvortrag.
Wie setze ich meinen Semesterbeitrag von der Steuer ab?
Den Semesterbeitrag setzt Du wie Deine übrigen Studienkosten ab. Im Erststudium kommt er mit den anderen Kosten in die Anlage Sonderausgaben, zusammen höchstens 6.000 € im Jahr. Im Master, in der Promotion oder im Bachelor nach einer Ausbildung trägst Du ihn als Werbungskosten in die Anlage N ein. Wo er dort hingehört, zeigt die Anleitung für Mein ELSTER am Beispiel von Student Otto. Deine Eltern können den Semesterbeitrag nicht absetzen, auch wenn sie ihn bezahlen. Für sie gibt es stattdessen Kindergeld und unter Umständen den Ausbildungsfreibetrag. Was Eltern im Studium absetzen können, steht im Artikel 5 Ausgaben im Studium, die Eltern absetzen können.
Kann ich den Weg zur Uni von der Steuer absetzen?
Ja, mit der Entfernungspauschale. Im Vollzeitstudium gilt die Uni als erste Tätigkeitsstätte, so wie der Betrieb für Arbeitnehmer. Deshalb zählt nur die einfache Entfernung, nicht Hin- und Rückweg. Wohnst Du 5 Kilometer von der Uni entfernt, setzt Du je Unitag 5 Kilometer an und nicht 10. Für jeden Entfernungskilometer gibt es 0,30 € bis 20 km, ab 21 km 0,38 €. Ob Du mit dem Auto, dem Rad oder mit Bus und Bahn fährst, spielt keine Rolle. Hat Dein Ticket mehr gekostet als die Pauschale, setzt Du stattdessen die Ticketkosten an. Im Erststudium zählen die Fahrten zu den Sonderausgaben, im Zweitstudium zu den Werbungskosten. Ein Rechenbeispiel steht im Artikel Pauschalen für Studenten. Im dualen Studium ist dagegen der Betrieb die erste Tätigkeitsstätte, und die Fahrten zur Hochschule sind Reisekosten.
Welche Pauschalen kann ich als Student absetzen?
Die wichtigste bekommst Du automatisch. Hast Du Arbeitslohn, zieht das Finanzamt den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € ab, ohne dass Du etwas eintragen musst. Bei Ehepaaren gilt er für jeden Partner mit Arbeitslohn. Die übrigen Pauschalen bringen erst dann etwas, wenn Deine Werbungskosten zusammen darüber liegen. Für Studienkosten im Erststudium gilt der Pauschbetrag nicht, sie zählen als Sonderausgaben. Für Studenten wichtig sind
- die Entfernungspauschale für Fahrten zur Uni und zum Job
- die Homeoffice-Pauschale von 6 € pro Tag, höchstens 1.260 € im Jahr
- die Arbeitsmittelpauschale von 110 € im Jahr, die viele Finanzämter ohne Belege anerkennen
- die Telefon- und Internetpauschale von 20 % der Kosten, höchstens 20 € im Monat
- die Kontoführungspauschale von 16 € im Jahr für das Gehaltskonto
- die Verpflegungspauschale bei Exkursion, Praktikum und Auslandssemester
- die Umzugspauschale von 964 € für Dich und 643 € für jede weitere Person, die mitzieht
Welche Pauschalen im Gesetz stehen und welche nur Erfahrungswerte der Finanzämter sind, erklärt der Artikel Pauschalen bei der Steuererklärung.
Kann ich Bewerbungskosten von der Steuer absetzen?
Ja. Bewerbungen für ein Praktikum, einen Werkstudentenjob oder die erste Stelle nach dem Studium sind Werbungskosten. Am meisten bringen die tatsächlichen Kosten mit Belegen, etwa für Bewerbungsfotos, Mappen, Porto und Fahrten zum Vorstellungsgespräch. Ohne Belege haben Finanzgerichte Erfahrungswerte anerkannt, ca. 8,50 € bis 15 € je Bewerbungsmappe und 2,50 € je Online-Bewerbung. Einen Anspruch darauf hast Du nicht. Notiere Dir deshalb jede Bewerbung mit Datum und Firma. Wie Du Bewerbungskosten einträgst, steht im Artikel über die Pauschalen bei der Steuererklärung.
Wie kann ich die Pauschale für den Verpflegungsmehraufwand beantragen?
Einen Antrag brauchst Du nicht. Die Pauschale steht Dir zu, wenn Du für Studium oder Job mehr als acht Stunden von Wohnung und Uni weg bist, etwa bei einer Exkursion, einem Praktikum in einer anderen Stadt oder im Auslandssemester. Im Inland gibt es 14 € für mehr als acht Stunden und für An- und Abreisetage, 28 € für volle Tage. Im Ausland gelten eigene Sätze je Land, die das Bundesfinanzministerium jedes Jahr bekannt gibt. An demselben Ort gibt es die Pauschale nur für die ersten drei Monate. Im Zweitstudium und im Job trägst Du in der Anlage N die Zahl der Tage ein, im Ausland zusammen mit dem Land und dessen Tagessätzen. Im Erststudium rechnest Du die Pauschale selbst aus und nimmst sie in die Summe Deiner Sonderausgaben auf. Sätze, Kürzungen und Beispiele stehen im Artikel Reisekosten absetzen. Wie die Tage beim Auslandssemester eingetragen werden, zeigt das Steuerbeispiel zum Auslandssemester.
Welche Kosten kann ich bei einem Auslandssemester oder Auslandspraktikum absetzen?
Fast alle, die der Aufenthalt verursacht. Dazu gehören Studiengebühren, Flug und Heimfahrten, die Miete am Studienort, Sprachtests und Bewerbungen. Für die ersten drei Monate kommt die Verpflegungspauschale des Gastlandes dazu. Im Erststudium zählen die Kosten als Sonderausgaben bis 6.000 € im Jahr, im Zweitstudium als Werbungskosten ohne Obergrenze. Eine Erasmus-Förderung oder ein anderes Stipendium musst Du nicht versteuern. Deckt es aber Deine Kosten, darfst Du nur den Rest absetzen. Die Auslandskrankenversicherung gehört nicht zu den Studienkosten, sondern in die Anlage Vorsorgeaufwand. Hängst Du an das Semester eine Urlaubsreise an, bleibt der Flug absetzbar, solange der Urlaub nur einen kleinen Teil des Aufenthalts ausmacht. Sonst teilt das Finanzamt die Flugkosten nach Tagen auf. Die Einzelheiten stehen in den Artikeln zum Auslandssemester in der Steuererklärung und zum Auslandspraktikum in der Steuererklärung. Ausgefüllte Formulare zeigen die Steuerbeispiele zum Auslandssemester und zum Auslandspraktikum.
Muss ich BAföG in der Steuererklärung angeben?
Nein. BAföG ist steuerfrei (§ 3 Nr. 11 EStG) und gehört in keine Zeile der Steuererklärung. Es löst auch keine Pflicht zur Abgabe aus. Deine Studienkosten setzt Du trotzdem wie gewohnt ab. Nur Zuschläge des Auslands-BAföG für bestimmte Kosten, etwa für die Reise, ziehst Du von diesen Kosten ab. Die spätere Rückzahlung des BAföG-Darlehens kannst Du nicht absetzen, Zinsen fallen dafür keine an. Wie viel Du neben dem BAföG verdienen darfst, ohne dass es gekürzt wird, steht im Artikel Studentenjob und Steuern.
Muss ich mein Stipendium versteuern?
Meist nicht. Ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln oder von einer gemeinnützigen Einrichtung ist nach § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei, solange es den Bedarf nicht übersteigt und Du dafür nicht arbeiten musst. Das gilt etwa für die Begabtenförderungswerke, das Deutschlandstipendium und die Erasmus-Förderung. Als Einnahme gehört es nicht in die Steuererklärung, ein Feld dafür gibt es auch nicht. Setzt Du Studienkosten ab, nennst Du die Förderung in den ergänzenden Angaben im Hauptvordruck. Kosten, die das Stipendium gezielt übernimmt, darfst Du nicht absetzen. Eine Grundförderung zum Lebensunterhalt kürzt Deine Werbungskosten dagegen nicht. Steuerpflichtig wird ein Stipendium, wenn Du im Gegenzug arbeiten musst, etwa mit einer Lehrverpflichtung. Alles Weitere steht im Artikel zum Stipendium in der Steuererklärung.
Muss ich mein Erspartes als Student versteuern?
Das Ersparte selbst nicht, nur die Erträge daraus. Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Aktien oder ETFs sind Kapitalerträge. Bis zum Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € im Jahr bleiben sie steuerfrei, für zusammen veranlagte Ehepaare bis 2.000 €. Damit die Bank den Freibetrag berücksichtigt, erteilst Du ihr einen Freistellungsauftrag. Auf alles darüber behält sie 25 Prozent Abgeltungsteuer ein, dazu den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Liegt Dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent, holst Du mit der Günstigerprüfung in der Anlage KAP Steuer zurück. Bleiben Deine Einkünfte insgesamt unter dem Grundfreibetrag, kannst Du beim Finanzamt eine NV-Bescheinigung beantragen, amtlich Nichtveranlagungs-Bescheinigung. Dann zieht die Bank gar keine Steuer ab. Die Einzelheiten stehen im Artikel Aktiengewinne versteuern.
Sind Unterhaltskosten für studierende Kinder steuerlich absetzbar?
Nur, wenn für Dich kein Anspruch auf Kindergeld mehr besteht, meist also ab Deinem 25. Geburtstag. Dann können Deine Eltern den Unterhalt als außergewöhnliche Belastung absetzen, bis 12.096 € im Jahr. Der Betrag erhöht sich um die Beiträge zu Deiner Kranken- und Pflegeversicherung. Deine eigenen Einkünfte und Bezüge über 624 € im Jahr mindern ihn, Zuschüsse wie der Zuschussteil des BAföG sogar in voller Höhe. Seit 2025 zählt Geld nur noch, wenn es per Überweisung auf Dein Konto kommt. Bis zum 25. Geburtstag gibt es, solange Du studierst, stattdessen Kindergeld oder den Kinderfreibetrag. Wohnst Du auswärts, bekommen Deine Eltern zusätzlich den Ausbildungsfreibetrag von 1.200 € im Jahr. Studiengebühren und den Semesterbeitrag können sie nicht absetzen. Was Eltern von Studenten sonst absetzen können, steht im Artikel 5 Ausgaben im Studium, die Eltern absetzen können. Wie lange es Kindergeld gibt, erklärt der Artikel zum Kinderfreibetrag.