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Grundsteuer-Reform in Bayern: Diese neuen Regeln gelten ab sofort

Seit April landen in den Briefkästen von bayerischen Grundstücks- und Haus- oder Wohnungseigentümern Briefe der Finanzämter. Der Grund hierfür ist die Neuregelung der Grundsteuer in Bayern. Was das für euch als Eigentümer bedeutet und welche Änderungen und Aufgaben damit auf euch zukommen, haben wir euch im folgenden Artikel zusammengefasst.

Wofür gibt es die Grundsteuer in Bayern?

Die Grundsteuer wird in Bayern sowie in allen anderen Bundesländern erhoben. Sie zählt zu den sogenannten Real- oder Objektsteuern. Das bedeutet, dass einzelne Vermögenswerte wie z.B. Wohngrundstücke, gewerblich genutzte Grundstücke, Flächen der Land- und Forstwirtschaft sowie Erbbaurechte der Grundsteuer unterliegen. Sie ist unabhängig von den persönlichen Verhältnissen der jeweiligen (Mit-)Eigentümer und ausschließlich an das jeweilige Objekt gebunden.

Die Grundsteuer in Bayern zahlt damit jeder, der ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung in Bayern besitzt. Häufig sind aber auch Mieter indirekt von der Grundsteuer betroffen, da Vermieter sie über die Nebenkosten auf den Mieter umlegen können.

Übrigens: Auch Land- und forstwirtschaftliche Betriebe müssen eine Grundsteuer entrichten. Für sie gilt allerdings ein eigener Grundsteuersatz, dem die jeweiligen Ertragswerte zugrunde liegen.

Warum gibt es ein neues Grundsteuergesetz in Bayern?

Dass es zukünftig eine Neuregelung der Grundsteuer in Bayern gibt, geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 zurück. Die Verfassungsrichter in Karlsruhe kamen dabei zu dem Schluss, dass die Grundsteuer in ihrer bisherigen Form verfassungswidrig ist. Der Grund hierfür ist die bisherige Berechnungsgrundlage, die sogenannten Einheitswerte. Diese wurden als veraltet bemängelt, was zu einer ungleichen Behandlung der Grundsteuerzahler führe. Der Bund wurde deshalb zu einer grundlegenden Reform der Steuer aufgefordert. Umgesetzt wurde dies Ende November 2019 durch die Reform des Bewertungsgesetzes (BewG) und des Grundsteuergesetzes (GrStG).

Diese Reform führte damit dazu, dass auch in Bayern eine neue Grundsteuer berechnet werden muss. Aufgrund der sogenannten Öffnungsklausel obliegt es jedem Bundesland, das Modell des Bundes anzuwenden oder ein eigenes Grundsteuermodell einzuführen. Der Freistaat entschied, die Grundsteuer in Bayern auf der Grundlage eines eigenen Modells zu erheben. Die Aufforderung zur Abgabe der Grundsteuererklärung erfolgte durch die Veröffentlichung der Allgemeinverfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern.

Wie wird die Grundsteuer in Bayern zukünftig berechnet?

Die Grundsteuer Neuregelung in Bayern beruht von nun an auf dem wertunabhängigen Flächenmodell. Das bedeutet, dass weder der Wert des Grundstücks noch der Bodenrichtwert bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern berücksichtigt wird. Zukünftig soll lediglich die Fläche von Grund und Boden sowie Gebäude und die Gebäudenutzung eine Rolle spielen. Für diese wurden sogenannte Äquivalenzzahlen festgelegt:

  • 0,04 Euro/Quadratmeter für das Grundstück
  • 0,50 Euro/Quadratmeter für Gebäude

Die Äquivalenzzahlen werden mit der Grundsteuermesszahl und der daraus resultierende Messbetrag mit dem individuellen Hebesatz der Kommune multipliziert. Das Ergebnis ergibt schließlich die zu zahlende Grundsteuer.

Interessant: Der Hebesatz für die Grundsteuer in München beträgt aktuell 535 Prozent, einen höheren Hebesatz für die Grundsteuer in Bayern haben lediglich Augsburg, Nürnberg und Fürth mit 555 Prozent!

Wann muss die Grundsteuererklärung abgegeben werden?

Auch wenn die neue Grundsteuer in Bayern erst ab 2025 greift, gilt als Stichtag der 01.01.2022: Wer zu diesem Zeitpunkt (Mit-)Eigentümer eines Grundstücks oder Betriebs der Land- und Forstwirtschaft im Freistaat war, ist gesetzlich verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Sie muss im Zeitraum vom 01.Juli bis zum 31.Oktober 2022 abgegeben werden und stellt die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer in Bayern ab 2025 dar.

Wie reiche ich die Erklärung ein?

Die Eigentümerinnen werden darum gebeten, die Grundsteuererklärung, wenn möglich, online unter www.elster.de abzugeben.

Besitzt ihr noch keinen Account für Elster-Online, erklären wir euch in unserem Artikel , wie ihr euch in nur wenigen Schritten bei Elster.de registrieren könnt!

Es besteht darüber hinaus aber auch die Möglichkeit, eure Grundsteuererklärung in Papierform abzugeben. Hierfür liegen ab dem 01. Juli Formulare in den Finanzämtern und Gemeinden aus. Vordrucke hat der Freistaat aber schon jetzt online zur Verfügung gestellt.

Welche Daten benötige ich für meine Grundsteuererklärung?

Damit ihr eure Grundsteuererklärung, deren Daten als Grundlage für die neue Grundsteuer in Bayern genommen werden, richtig ausfüllen könnt, sind zunächst zwei Dinge wichtig:

  • Angabe zu (Mit-)Eigentümern
  • Daten über Grundstück bzw. Landwirtschafts- oder Forstbetrieb (u.A. Gemarkung, Flurstücknummer und Flächengröße)

Übrigens: Gehört das Grundstück mehreren Eigentümern, müssen nicht alle eine eigene, sondern können eine gemeinsame Grundsteuererklärung abgeben!

Hierbei ist es sinnvoll, zunächst alle Dokumente (wie beispielsweise den Kaufvertrag) zusammenzusuchen, die ihr in euren Unterlagen finden könnt. Hier findet ihr bereits einige der notwendigen Daten. Weitere Informationen sind beispielsweise im Liegenschaftskataster, dem Grundbuch, dem notariellen Kauf-/Übergabevertrag oder Unterlagen im Zusammenhang mit dem Bauantrag zu finden. Flurstückdaten wie die Gemarkung oder die Flurstücknummer können auch dem Bayernatlas entnommen werden. Dieser wird aufgrund der Grundsteuer Neuregelung in Bayern vom 01. Juli bis zum 31. Dezember 2022 im Internet kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Wo wird mir bei weiteren Fragen geholfen?

Habt ihr weitere Fragen zur Grundsteuer-Reform in Bayern oder zu euer Grundsteuererklärung, findet ihr Hilfe unter www.grundsteuer.bayern.de.

Des Weiteren wurde eine Informations-Hotline zur Bayerischen Grundsteuer eingerichtet, die ihr unter der folgenden Nummer erreicht: 089 / 30 70 00 77.