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Wie Du das Augenlasern von der Steuer absetzen kannst

Im täglichen Leben auf eine Brille angewiesen zu sein, kann nicht nur lästig sein, sondern stellt für manche sogar eine richtige Belastung dar. Aus diesem Grund überlegen viele Menschen sich einer Augenoperation zu unterziehen, um auch ohne Brille wieder uneingeschränkt sehen zu können. Ein solcher Eingriff ist in der Regel aber mit erheblichen Kosten verbunden, weshalb die Entscheidung oftmals nicht leichtfällt. Nur die wenigsten wissen aber, dass sie das Augenlasern steuerlich absetzen können und es damit steuerliche Vorteile mit sich bringen kann!

Augenlasern als außergewöhnliche Belastung

Warum man eine Laseroperation steuerlich absetzen kann, hängt damit zusammen, dass eine solche Operation als Behandlung einer Fehlsichtigkeit angesehen wird. Diese gilt als Krankheit und kann deshalb – genau wie Behandlungskosten, die im Zusammenhang mit einem Unfall entstehen – steuerlich abgesetzt werden. Damit gilt das Augenlasern als außergewöhnliche Belastung, weshalb ihr die Kosten für eure Augen-OP von der Steuer absetzen könnt.

Interessant: Aufgrund eines Beschlusses der Oberfinanzdirektion Koblenz, müsst ihr seit 2006 kein ärztliches Attest mehr einreichen, um das Augenlasern von der Steuer absetzen zu können. Auch ohne Attest gilt das Augenlasern als außergewöhnliche Belastung.

Augen-Op von der Steuer absetzen – wie ihr eure Rückerstattung berechnen könnt

Wie hoch eure Rückerstattung ausfällt, wenn ihr das Augenlasern von der Steuer absetzt, hängt von eurer individuellen Situation ab. Eine außergewöhnliche Belastung wird nämlich nur dann bei der Berechnung der Einkommenssteuer berücksichtigt, wenn die Kosten die zumutbaren Belastungen übersteigen.

Wie hoch diese zumutbaren Belastungen sind, hängt von euren Einkünften, eurem Familienstand sowie der Anzahl der Kinder ab:

Familienstand bis 15.340 Euro bis 51.130 Euro Ab 51.130 Euro
Ledig und kinderlos 5 % 6 % 7 %
Verheiratet und kinderlos 4 % 5 % 6 %
Bis zwei Kinder 2 % 3 % 4 %
Mehr als zwei Kinder 1 % 1 % 2 %

Übrigens: Ihr könnt nicht nur die Kosten für die Laser-OP steuerlich absetzen, sondern auch die Fahrtkosten, die in diesem Zusammenhang entstehen!

Auch eine Linsen-OP ist steuerlich absetzbar

Auch die Kosten einer Linsenimplantation sind steuerlich absetzbar. Sofern diese nicht bereits von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, werden die Kosten für eine Linsenimplantation wie die Kosten für das Augenlasern als außergewöhnliche Belastung angesehen. Auch eine Linsen-Op ist damit steuerlich absetzbar!