Augen lasern von der Steuer absetzen, wie viel es bringt und wo es hingehört
Stand: · Werte für das Steuerjahr 2025
Ja, Du kannst das Augenlasern von der Steuer absetzen, und zwar ohne Attest. Die Laser-OP behandelt eine Krankheit und zählt deshalb zu den außergewöhnlichen Belastungen, steuerlich absetzbar wie jede andere Augen-OP. Du trägst sie in Zeile 24 der Anlage Außergewöhnliche Belastungen ein. Steuern spart allerdings nur der Teil der Kosten, der über Deiner zumutbaren Belastung liegt. Bei 3.600 Euro OP-Kosten und 30.000 Euro Einkommen sind das 1.953 Euro. Das Rechenbeispiel findest Du unten. Dasselbe gilt für eine Linsenimplantation.
Augenlasern ist als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar
Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit und Hornhautverkrümmung sind Krankheiten. Alles, was sie heilt oder lindert, zählt zu den Krankheitskosten. Deshalb kannst Du das Augenlasern steuerlich absetzen, als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG, in Deutschland genauso wie im Ausland. Dasselbe gilt für eine Brille oder andere Krankheitskosten. Ob Du es Augenlaserbehandlung, Augenlaser-OP oder Augenoperation nennst, spielt keine Rolle. Steuerlich absetzbar ist jede Methode, ob LASIK, Femto-LASIK, PRK, LASEK oder ReLEx SMILE.
Ein amtsärztliches Attest brauchst Du nicht. Seit einer Verfügung der Oberfinanzdirektion Koblenz aus dem Jahr 2006 erkennen die Finanzämter die Augen-OP ohne Gutachten an. Das Gutachten nach § 64 EStDV ist nur für Sonderfälle nötig, etwa für Kuren oder wissenschaftlich nicht anerkannte Methoden. Als Nachweis genügen die Rechnung der Augenklinik und der Zahlungsbeleg. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt für das Lasern in der Regel nichts. Deshalb zählt meist der volle Betrag zu Deinen Krankheitskosten. Übernimmt eine private Versicherung oder ein Zusatztarif einen Teil, zählt nur der Rest.
Die Augen-OP kannst Du in der Steuererklärung in Zeile 24 eintragen
Die Augen-OP gehört in die Anlage Außergewöhnliche Belastungen, Abschnitt Andere Aufwendungen, Zeile 24. Ein eigenes Feld für das Augenlasern gibt es in der Steuererklärung nicht. Wer das Augenlasern steuerlich absetzen will, muss es dort eintragen. Steuerlich absetzbar ist die Summe aller Krankheitskosten des Jahres. Dazu zählt die OP zusammen mit Voruntersuchung, Nachkontrollen, Augentropfen, Fahrtkosten und allem anderen, was Du in dem Jahr für Deine Gesundheit selbst bezahlt hast. Belege schickst Du nicht mit. Bewahre sie aber auf, falls das Finanzamt nachfragt.
Beispiel: Die Laser-OP für beide Augen kostet 3.400 Euro. Dazu kommen 120 Euro für die Voruntersuchung, 30 Euro für Augentropfen und 50 Euro Fahrtkosten, zusammen 3.600 Euro. Das trägst Du so ein.
Anlage Außergewöhnliche Belastungen
- Zeile 23 Krankheitskosten, Art der Aufwendungen
- Augenlasern, Voruntersuchung, Augentropfen, Fahrtkosten
- Zeile 24 Krankheitskosten, Summe der Aufwendungen
- 3.600 €
- Zeile 25 Summe der erhaltenen und / oder zu erwartenden Versicherungsleistungen, Beihilfen, Unterstützungen usw.
- 0 €
In Mein ELSTER fügst Du die Anlage über die Formularauswahl hinzu. Wie das geht, zeigt der Leitfaden zur Steuererklärung mit Mein ELSTER. Die zumutbare Belastung rechnest Du nicht selbst heraus. Das macht das Finanzamt.
Wie viel Steuern bekommst Du für das Augenlasern zurück?
Wer die Augen lasern lässt und die Steuer absetzen will, bekommt je nach Einkommen einige hundert Euro zurück, im Beispiel unten rund 550 Euro. Einen Rechner brauchst Du dafür nicht, es sind zwei Schritte. Das Finanzamt zieht von Deinen Krankheitskosten zuerst die zumutbare Belastung ab. Das ist ein Eigenanteil, der von Deinen Einkünften, Deinem Familienstand und der Zahl Deiner Kinder abhängt. Nur der Rest senkt Dein zu versteuerndes Einkommen. Davon bekommst Du Deinen persönlichen Steuersatz zurück.
| Familienstand | bis 15.340 Euro | bis 51.130 Euro | ab 51.130 Euro |
|---|---|---|---|
| Ledig und kinderlos | 5 % | 6 % | 7 % |
| Verheiratet und kinderlos | 4 % | 5 % | 6 % |
| Bis zwei Kinder | 2 % | 3 % | 4 % |
| Mehr als zwei Kinder | 1 % | 1 % | 2 % |
Achtung, hier rechnen viele Ratgeber falsch: Die Prozentsätze werden nicht auf Dein gesamtes Einkommen angewendet. Seit einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19. Januar 2017 (Az. VI R 75/14) wird stufenweise gerechnet. Jeder Prozentsatz gilt nur für den Teil Deiner Einkünfte, der in seine Stufe fällt.
Ein Rechenbeispiel
Du bist ledig, hast keine Kinder, und Dein Gesamtbetrag der Einkünfte liegt bei 30.000 Euro. Die Augen-OP hat mit allem Drumherum 3.600 Euro gekostet.
| Stufe | Betrag in dieser Stufe | Satz | zumutbare Belastung |
|---|---|---|---|
| bis 15.340 Euro | 15.340 Euro | 5 % | 767,00 Euro |
| 15.341 bis 30.000 Euro | 14.660 Euro | 6 % | 879,60 Euro |
| Summe | 1.646,60 Euro |
Von den 3.600 Euro bleiben nach Abzug der zumutbaren Belastung 1.953,40 Euro, die Dein zu versteuerndes Einkommen senken. Bei einem Steuersatz von rund 28 Prozent, wie er bei 30.000 Euro Einkommen am oberen Ende gilt, bekommst Du etwa 550 Euro zurück. Wer mehr verdient, hat eine höhere zumutbare Belastung, aber auch einen höheren Steuersatz. Das Ergebnis liegt oft ähnlich.
Achtung für Studenten: Der Abzug wirkt nur, wenn Du im Jahr der OP überhaupt Einkommensteuer zahlst. Liegt Dein Einkommen ohnehin unter dem Grundfreibetrag von 12.096 €, bringt das Augenlasern steuerlich nichts. Ein Verlustvortrag ist für außergewöhnliche Belastungen nicht möglich. Kannst Du den Eingriff planen, lege ihn in ein Jahr mit Werkstudentenjob oder in das erste Berufsjahr.
Zahle alles in einem Jahr, nicht über den Jahreswechsel
Für die Steuer zählt das Jahr, in dem Du bezahlst, nicht das Jahr der OP. Die zumutbare Belastung wird jedes Jahr neu abgezogen. Zahlst Du 3.600 Euro in zwei Raten, eine im Dezember und eine im Januar, wird die zumutbare Belastung zweimal abgezogen. Bei gleichem Einkommen sind das zweimal 1.646,60 Euro. Dann bleibt fast nichts übrig. Lass deshalb beide Augen im selben Jahr operieren und zahle alle Raten im selben Jahr. Lege auch planbare Kosten wie eine neue Brille, den Zahnersatz oder eine Physiotherapie in dasselbe Jahr. Je mehr in einem Jahr zusammenkommt, desto kleiner ist der Anteil, den Du selbst trägst.
Linsenimplantation und Linsen-OP sind steuerlich absetzbar
Eine Linsenimplantation ist steuerlich absetzbar wie das Lasern, und zwar auf demselben Weg. Implantierbare Kontaktlinsen (ICL) für starke Fehlsichtigkeit zahlt die Kasse nicht. Der volle Betrag zählt zu den Krankheitskosten. Bei einer Operation des Grauen Stars übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Standardlinse. Entscheidest Du Dich für eine Multifokal- oder torische Linse, ist Dein Eigenanteil absetzbar. Auch eine Linsen-OP kommt in Zeile 24, zusammen mit den übrigen Krankheitskosten des Jahres.
Kannst Du das Augenlasern im Ausland absetzen?
Ja, die OP selbst ist im Ausland genauso steuerlich absetzbar wie in Deutschland. Viele lassen in der Türkei, in Tschechien oder in Polen lasern, weil es dort günstiger ist. Das Finanzamt fragt nicht, wo die Klinik steht. Du brauchst die Rechnung und den Zahlungsnachweis, bei Fremdwährung umgerechnet zum Kurs am Zahltag. Eine deutsche oder englische Rechnung erspart Rückfragen. Flug und Hotel erkennt das Finanzamt in der Regel nicht an. Dieselbe Behandlung wäre auch zu Hause möglich, die Reise ist damit nicht zwangsläufig.
Was gehört noch zu den Kosten?
- Voruntersuchung und Nachkontrollen, auch wenn sie in einer anderen Praxis stattfinden.
- Augentropfen und Medikamente nach der OP, mit Rezept oder Apothekenquittung.
- Fahrtkosten zur Klinik und zu den Kontrollen. Mit dem Auto zählen 0,30 € je gefahrenem Kilometer, und zwar hin und zurück. Mit Bus und Bahn zählen die Ticketkosten.
- Brille oder Kontaktlinsen, die Du im selben Jahr vor der OP noch gekauft hast, zählen mit in die Summe.
- Nicht dazu gehören Zuschüsse und Erstattungen. Was Krankenkasse, Zusatzversicherung oder Arbeitgeber übernehmen, trägst Du getrennt in Zeile 25 ein.
Häufige Fragen
Kann man Augenlasern von der Steuer absetzen?
Ja. Eine Fehlsichtigkeit gilt als Krankheit, die Laser-OP als ihre Behandlung. Die Kosten sind außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG. Ein amtsärztliches Attest brauchst Du nicht, die Rechnung der Augenklinik reicht. Steuern spart der Teil, der über Deiner zumutbaren Belastung liegt.
Wo trage ich die Augen-OP in der Steuererklärung ein?
In Zeile 24 der Anlage Außergewöhnliche Belastungen, im Abschnitt Andere Aufwendungen. Dort steht die Summe aller Krankheitskosten des Jahres, also die OP zusammen mit Voruntersuchung, Nachkontrollen, Augentropfen und Fahrtkosten.
Wie viel bekomme ich vom Augenlasern zurück?
Das hängt von Deinem Einkommen ab. Wer ledig ist und 30.000 Euro Einkünfte hat, trägt 1.646,60 Euro selbst. Von 3.600 Euro OP-Kosten senken 1.953,40 Euro das zu versteuernde Einkommen. Das spart je nach Steuersatz rund 550 Euro. Wer im OP-Jahr kaum Steuern zahlt, spart entsprechend weniger.
Brauche ich ein Attest für das Augenlasern?
Nein. Seit einer Verfügung der Oberfinanzdirektion Koblenz aus dem Jahr 2006 verlangen die Finanzämter kein amtsärztliches Attest mehr. Als Nachweis genügen die Rechnung der Klinik und der Zahlungsbeleg.
Ist eine Linsenimplantation steuerlich absetzbar?
Ja, genauso wie das Lasern. Implantierbare Kontaktlinsen und der Eigenanteil für Sonderlinsen bei einer Operation des Grauen Stars sind Krankheitskosten. Absetzbar ist, was die Krankenkasse nicht übernimmt. Die Kosten trägst Du in Zeile 24 ein, eine Erstattung in Zeile 25.
Kann ich das Augenlasern im Ausland von der Steuer absetzen?
Die OP selbst ja, egal ob in der Türkei, in Tschechien oder in Deutschland. Du brauchst die Rechnung und den Zahlungsnachweis, in Euro umgerechnet. Flug und Hotel erkennt das Finanzamt in der Regel nicht an, weil die Behandlung auch zu Hause möglich wäre.
Sollte ich das Augenlasern in Raten zahlen?
Steuerlich nicht über den Jahreswechsel. Es zählt das Jahr der Zahlung, und die zumutbare Belastung wird jedes Jahr neu abgezogen. Wer beide Augen und alle Raten in ein Jahr legt, holt am meisten heraus.