Wie Du das Augenlasern von der Steuer absetzen kannst

Im täglichen Leben auf eine Brille angewiesen zu sein, kann nicht nur lästig sein, sondern stellt für manche sogar eine richtige Belastung dar. Aus diesem Grund überlegen viele Menschen sich einer Augenoperation zu unterziehen, um auch ohne Brille wieder uneingeschränkt sehen zu können. Ein solcher Eingriff ist in der Regel aber mit erheblichen Kosten verbunden, weshalb die Entscheidung oftmals nicht leichtfällt. Nur die wenigsten wissen aber, dass sie das Augenlasern steuerlich absetzen können und es damit steuerliche Vorteile mit sich bringen kann!

Augenlasern als außergewöhnliche Belastung

Warum man eine Laseroperation steuerlich absetzen kann, hängt damit zusammen, dass eine solche Operation als Behandlung einer Fehlsichtigkeit angesehen wird. Diese gilt als Krankheit und kann deshalb – genau wie Behandlungskosten, die im Zusammenhang mit einem Unfall entstehen – steuerlich abgesetzt werden. Damit gilt das Augenlasern als außergewöhnliche Belastung, weshalb Du die Kosten für Deine Augen-OP von der Steuer absetzen kannst.

Interessant: Aufgrund eines Beschlusses der Oberfinanzdirektion Koblenz musst Du seit 2006 kein ärztliches Attest mehr einreichen, um das Augenlasern von der Steuer absetzen zu können. Auch ohne Attest gilt das Augenlasern als außergewöhnliche Belastung.

Augen-OP von der Steuer absetzen – wie Du Deine Rückerstattung berechnest

Wie hoch Deine Rückerstattung ausfällt, wenn Du das Augenlasern von der Steuer absetzt, hängt von Deiner individuellen Situation ab. Eine außergewöhnliche Belastung wird nämlich nur dann bei der Berechnung der Einkommensteuer berücksichtigt, wenn die Kosten die zumutbaren Belastungen übersteigen.

Wie hoch diese zumutbaren Belastungen sind, hängt von Deinen Einkünften, Deinem Familienstand sowie der Anzahl der Kinder ab:

Familienstand bis 15.340 Euro bis 51.130 Euro Ab 51.130 Euro
Ledig und kinderlos 5 % 6 % 7 %
Verheiratet und kinderlos 4 % 5 % 6 %
Bis zwei Kinder 2 % 3 % 4 %
Mehr als zwei Kinder 1 % 1 % 2 %

Achtung, hier rechnen viele Ratgeber falsch: Die Prozentsätze werden nicht auf Dein gesamtes Einkommen angewendet. Seit einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19. Januar 2017 (Az. VI R 75/14) wird stufenweise gerechnet. Jeder Prozentsatz gilt nur für den Teil Deiner Einkünfte, der in seine Stufe fällt. Die Finanzämter wenden das seit dem 1. Juni 2017 in allen offenen Fällen an. Ein ausgerechnetes Beispiel dazu steht im Artikel Brille von der Steuer absetzen.

Übrigens: Du kannst nicht nur die Kosten für die Laser-OP steuerlich absetzen, sondern auch die Fahrtkosten, die in diesem Zusammenhang entstehen!

Auch eine Linsen-OP ist steuerlich absetzbar

Auch die Kosten einer Linsenimplantation sind steuerlich absetzbar. Sofern diese nicht bereits von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, werden die Kosten für eine Linsenimplantation wie die Kosten für das Augenlasern als außergewöhnliche Belastung angesehen. Auch eine Linsen-Op ist damit steuerlich absetzbar!