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Wie man mit einem Verlustvortrag als Student Steuern spart


Als Student eine Steuererklärung zu machen, erscheint auf den ersten Blick ziemlich unlogisch. Wieso sollte jemand, der sowieso kaum bis gar keine Steuern zahlt, eine Steuererklärung machen? Klingt erstmal einleuchtend, erweist sich bei genauerem Hinsehen aber als Trugschluss. Das hängt vor allem mit einem Wort zusammen: Verlustvortrag. Was ein Verlustvortrag genau ist und was sich hinter diesem Zauberwort verbirgt, erklären wir euch im Folgenden genauer.

Was bedeutet Verlustvortrag eigentlich?

Semestergebühren, Schreibmaterial, Bücher, Semesterticket. Ein Studium ist mit erheblichen Kosten verbunden. All diese Ausgaben müssen Studierende erstmal aus der eigenen Tasche bezahlen. Das Bundesfinanzministerium hat sich deshalb einen Kniff ausgedacht, um Studierende zu entlasten und der funktioniert so:

Das Finanzamt zieht jedes Jahr eure Ausgaben für Studium und Nebenjob sowie den Grundfreibetrag von 9.744€ (2021) von eurem Jahreseinkommen ab. Auf den Restbetrag, der übrig bleibt, zahlt ihr dann Steuern. Die meisten Studenten haben jedoch mehr Ausgaben als Einnahmen, weshalb das Finanzamt einen Negativbetrag ermittelt - den sogenannten Verlustvortrag. Studenten im Masterstudium dürfen ihren Verlustvortrag dann mit ins nächste Jahr nehmen, wodurch sie ihre Steuerlast reduzieren können.

Was für Vorteile bringt ein Verlustvortrag?

Den Verlustvortrag könnt ihr euch als euer persönliches Sparkonto für Schulden beim Finanzamt vorstellen. Moment mal, Schulden sind doch eigentlich schlecht, oder nicht? Nicht immer, denn bei einem Verlustvortrag erstattet euch das Finanzamt eure Mehrausgaben wieder.

Ein Verlustvortrag reduziert euer zu versteuerndes Einkommen (besonders nach dem Berufseinstieg) und das heißt: Ihr zahlt weniger Steuern. Während eures Studiums könnt ihr euch also entspannt zurücklehnen und zusehen, wie euer Steuersparschwein beim Finanzamt wächst, denn Verlustvorträge könnt ihr über sieben Jahre hinweg ansparen. Dafür müsst ihr allerdings eine Steuererklärung machen und dem Finanzamt mitteilen, was ihr alles an Werbungskosten hattet.

Wie das geht, zeigen wir euch in diesem ausführlichen Beispiel weiter unten.

Wer darf einen Verlustvortrag geltend machen?

Studenten können einen Verlustvortrag geltend machen, sobald sie sich in einer Zweitausbildung befinden. Alle studienbezogenen Ausbildungskosten können dann in der Steuererklärung als Werbungskosten angesetzt werden. Die steuerliche Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitausbildung geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2019 zurück.

Studierende in der Erstausbildung können demnach ihre Ausbildungskosten nur als Sonderausgaben geltend machen. Im Gegensatz zu Werbungskosten werden bei Sonderausgaben immer in dem Jahr verrechnet, in dem sie anfallen und können deshalb nicht als Verlustvortag mit ins nächste Jahr genommen werden. Hier erfahrt ihr, ob ihr euch in der Erstausbildung oder Zweitausbildung befindet.

  • Zweitausbildung:
  • Studierende im Master oder im Bachelor mit vorangegangener Ausbildung von mindestens 12 Monaten. Auch duale Studenten können berufsbedingte Kosten als Werbungskosten geltend machen.
  • Erstausbildung:
  • Studierende im Bachelor können ihre berufsbedingten Kosten bis zu 6000€ als Sonderausgaben geltend machen. Ein Verlustvortrag ist hier nicht möglich.

Wann profitiert man von einem Verlustvortrag als Student?

Ein Verlustvortrag ist immer dann sinnvoll, wenn ihr weniger Einnahmen als Ausgaben hattet. Die meisten Studierenden können deshalb während ihres Studiums einen Verlustvortrag geltend machen. Das Finanzamt nimmt euch dabei sogar Arbeit ab, denn solange kein Einnahmenüberschuss festgestellt wird (ihr also weniger Einnahmen als Ausgaben hattet), wird euer angesparter Verlustvortrag automatisch ins nächste Jahr übernommen.

Beendet ihr euer Studium und startet ins Berufsleben, verdient ihr meist deutlich mehr verglichen mit eurer Zeit als Student. Der Verlustvortrag aus den Vorjahren hilft euch dann euer zu versteuerndes Einkommen zu reduzieren. Ihr könnt einen Verlustvortrag übrigens bis zu sieben Jahre rückwirkend abgeben!


Zusammengefasst: Eine Steuerrückerstattung könnt ihr meist in eurem ersten Berufsjahr erwarten.

Und so macht ihr einen Verlustvortrag:

Wenn ihr einen Verlustvortrag mit ELSTER machen wollt, müsst ihr zunächst auf der Startseite des Formulars die Option Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags auswählen. Danach könnt ihr euch an unserem Beispiel eines Masterstudenten orientieren. Verlustvortrag bei ELSTER ankreuzen Beispiel: Kevin ist Masterstudent und hatte neben seinem Studium keine Zeit für einen Nebenjob, da er seiner Oma im Haushalt geholfen hat. Nächstes Jahr möchte er anfangen zu arbeiten und will deshalb einen Verlustvortrag geltend machen. Seine Werbungskosten hat er über das Jahr in einer Tabelle zusammengefasst.

Werbungskosten Ausgaben
Studiengebühren 635€
Fachliteratur 130€
Büromaterialien 110€
Kontoführungsgebühren 16€
Autofahrten 240€

Insgesamt kann er also einen Verlustvortrag von 1131€ geltend machen. Wie er das in seiner Steuererklärung angibt und welche Steuerformulare er benötigt haben wir euch in dem Steuerbeispiel: Verlustvortrag als Student zusammengefasst inklusive ausgefüllter Steuerformulare. Macht ihr eure Steuererklärung online mit ELSTER benötigt ihr die Anlage N und startet mit der Angabe eurer Autofahrten.

Verlustvortrag bei Autofahren

Nach den Entfernungskilometern gebt ihr unter Weitere Werbungskosten Studiengebühren, Fachliteratur, Büromaterialien und die Kontoführungsgebühren an.

Weitere Werbungskosten bei Verlustvortrag

Tipp: Versucht euren Verlustvortrag in einem Jahr anrechnen zu lassen, in dem ihr ein hohes Einkommen hattet.

Was gibt es bei einem Verlustvortrag als Student zu beachten?

Wenn ihr die Möglichkeit habt einen Verlustvortrag geltend zu machen, kann es in sehr ungünstigen Fällen sein, dass dieser im nächsten Jahr keinen steuerlichen Vorteil für euch bringt. Angenommen ihr konntet beim Finanzamt einen Verlustvortrag für das Jahr 2019 von 5000€ einreichen und hattet im Jahr 2020 Einnahmen von 9000€ sowie 1500€ Werbungskosten, dann berechnet das Finanzamt euer zu versteuerndes Einkommen wie folgt:

Von den 9000€ wird euer Verlustvortrag (5000€) sowie die Werbungskosten des aktuellen Jahres (1500€) abgezogen. Euer zu versteuerndes Einkommen beträgt demnach 2500€. Sowohl 9000€ als auch 2500€ liegen jedoch unter dem Grundfreibetrag. Ihr würdest in beiden Fällen also die gezahlten Steuern wieder zurückbekommen. Der Verlustvortrag hätte in diesem konkreten Fall also keine Auswirkungen auf die Steuerlast, würde aber nicht mit ins Folgejahr übernommen werden.