Verlustvortrag und Werbungskosten als Student: so sparst Du Steuern


Als Student eine Steuererklärung zu machen, erscheint auf den ersten Blick ziemlich unlogisch. Wieso sollte jemand, der sowieso kaum bis gar keine Steuern zahlt, eine Steuererklärung machen? Klingt erstmal einleuchtend, erweist sich bei genauerem Hinsehen aber als Trugschluss. Das hängt vor allem mit einem Wort zusammen: Verlustvortrag. Er entsteht aus Deinen Werbungskosten – also aus dem, was Dich Studium und Nebenjob über das Jahr kosten. Was ein Verlustvortrag genau ist, welche Werbungskosten Du ansetzen darfst und wie Du beides in Deine Steuererklärung einträgst, erklären wir Dir im Folgenden genauer.

Was bedeutet Verlustvortrag eigentlich?

Semestergebühren, Schreibmaterial, Bücher, Semesterticket. Ein Studium ist mit erheblichen Kosten verbunden. All diese Ausgaben müssen Studierende erstmal aus der eigenen Tasche bezahlen. Das Bundesfinanzministerium hat sich deshalb einen Kniff ausgedacht, um Studierende zu entlasten und der funktioniert so:

Das Finanzamt zieht jedes Jahr Deine Ausgaben für Studium und Nebenjob sowie den Grundfreibetrag 2025 (12.096€) von Deinem Jahreseinkommen ab. Auf den Restbetrag, der übrig bleibt, zahlst Du dann Steuern. Die meisten Studenten haben jedoch mehr Ausgaben als Einnahmen, weshalb das Finanzamt einen Negativbetrag ermittelt - den sogenannten Verlustvortrag. Studenten im Masterstudium dürfen ihren Verlustvortrag dann mit ins nächste Jahr nehmen, wodurch sie ihre Steuerlast reduzieren können.

Was für Vorteile bringt ein Verlustvortrag?

Den Verlustvortrag kannst Du Dir als Dein persönliches Sparkonto für Schulden beim Finanzamt vorstellen. Moment mal, Schulden sind doch eigentlich schlecht, oder nicht? Nicht immer, denn bei einem Verlustvortrag erstattet Dir das Finanzamt Deine Mehrausgaben wieder.

Ein Verlustvortrag reduziert Dein zu versteuerndes Einkommen (besonders nach dem Berufseinstieg) und das heißt: Du zahlst weniger Steuern. Während Deines Studiums kannst Du Dich also entspannt zurücklehnen und zusehen, wie Dein Steuersparschwein beim Finanzamt wächst, denn Verlustvorträge kannst Du über sieben Jahre hinweg ansparen. Dafür musst Du allerdings eine Steuererklärung machen und dem Finanzamt mitteilen, was Du alles an Werbungskosten hattest.

Wie das geht, zeigen wir Dir in diesem ausführlichen Beispiel weiter unten.

Wer darf einen Verlustvortrag geltend machen?

Studenten können einen Verlustvortrag geltend machen, sobald sie sich in einer Zweitausbildung befinden. Alle studienbezogenen Ausbildungskosten können dann in der Steuererklärung als Werbungskosten angesetzt werden. Die steuerliche Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitausbildung geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2019 zurück.

Studierende in der Erstausbildung können demnach ihre Ausbildungskosten nur als Sonderausgaben geltend machen. Sonderausgaben sind Kosten, die aus Deiner privaten Lebensführung entstehen – etwa eine private Krankenversicherung als Zusatzleistung. Im Gegensatz zu Werbungskosten werden sie immer in dem Jahr verrechnet, in dem sie anfallen, und können deshalb nicht als Verlustvortrag mit ins nächste Jahr genommen werden. Hier erfährst Du, ob Du Dich in der Erstausbildung oder Zweitausbildung befindest.

  • Zweitausbildung:
  • Studierende im Master oder im Bachelor mit vorangegangener Ausbildung von mindestens 12 Monaten. Auch duale Studenten können berufsbedingte Kosten als Werbungskosten geltend machen, ebenso Berufssoldaten und Offiziere der Bundeswehr.
  • Erstausbildung:
  • Studierende im Bachelor können ihre berufsbedingten Kosten bis zu 6000€ als Sonderausgaben geltend machen. Ein Verlustvortrag ist hier nicht möglich.

Was sind Werbungskosten?

Sind das die Kosten, die ich zahlen muss, um Werbung zu veröffentlichen? Was mache ich aber, wenn ich gar keine Werbung schalte und was haben die überhaupt mit meiner Steuererklärung zu tun?

Zugegeben, der Begriff Werbungskosten kann am Anfang etwas verwirrend sein, was vielleicht daran liegt, dass er schon etwas älter ist. Gemeint sind hier die Kosten, die bei der Erwerbung oder Sicherung von Einnahmen angefallen sind. Anders formuliert also alle Ausgaben, die das Ziel hatten, Deine Einnahmen zu sichern (ein Studium sichert Dir später zum Beispiel einen Job). Das sind alle Kosten, die in Verbindung mit der Ausübung Deiner beruflichen Tätigkeit entstehen und als Student gibt es da jede Menge. Wenn Du beispielsweise im Master studierst oder gerade promovierst, zählen fast alle Deine Ausgaben dafür als Werbungskosten.

Diese Werbungskosten kannst Du als Student ansetzen

Hier haben wir Dir aufgelistet, was alles darunterfällt und wo es eine Pauschale gibt, die Du ohne Einzelnachweis ansetzen darfst:

Werbungskosten Pauschale
Arbeitsmittel -
Auslandsemester -
Autofahrten zur Uni oder Arbeit 0,38 € (für 2026) pro Kilometer
Berufshaftpflichtversicherung -
Berufskleidung -
Bewerbungsunterlagen 8,50€, Online-Bewerbung 2,50€
Doppelte Haushaltsführung -
Drucken von Abschlussarbeiten -
Fachliteratur -
Kontoführungsgebühren 16€
Praktikumskosten -
Semesterbeiträge -
Sprachkurse -
Studienfahrten und Exkursionen -
Studiengebühren -
Telefon und Internet 20€ pro Monat
Umzugskosten für Singles 964€
Verpflegungsmehraufwand Hier geht's zur Tabelle

Mit diesen Ausgaben reduzierst Du Deine Steuerlast, sobald Du Dich in einer Zweitausbildung befindest. Dabei gibt es prinzipiell zwei unterschiedliche Fälle: Entweder Du verdienst bereits Geld nebenher oder Du hast nur studienbezogene Ausgaben und keine Einnahmen. Im ersten Fall reduzierst Du mithilfe der Werbungskosten meist das zu versteuernde Einkommen des entsprechenden Jahres. Im zweiten Fall kannst Du Deine Werbungskosten mit einem Verlustvortrag ins nächste Jahr übernehmen und sie erst dann verrechnen. Welcher der beiden Fälle auf Dich zutrifft und wie hoch der Betrag wird, rechnet Dir unser Verlustvortrag-Rechner aus.

Werbungskosten in einem Beispiel erklärt

Angenommen Du machst Deine Steuererklärung und hattest im letzten Jahr ein Einkommen von 13375€. Allerdings bist Du mit dem Auto zur Arbeit gefahren und musstest auch beim Semesterbeitrag in Vorkasse gehen. Dadurch hast Du insgesamt Werbungskosten von 1635€ über das Jahr angesammelt. Das Finanzamt berechnet Deine Steuern, indem es Deine Ausgaben von Deinen Einnahmen subtrahiert und dann den entsprechenden Steuersatz zu Grunde legt. Das bedeutet Dein zu versteuerndes Einkommen wäre 13375€ - 1635€ = 11740€. Damit liegst Du unter dem Grundfreibetrag von 12.096€ und würdest alle Deine Steuern durch eine Steuererklärung wieder zurückbekommen.

Hättest Du im vergangenen Jahr nichts verdient, aber dieselben Werbungskosten gehabt, könntest Du einen Verlustvortrag geltend machen. Das bedeutet, dass sich das Finanzamt Deine Ausgaben vormerkt und sie im Folgejahr mit Deinem Einkommen verrechnet. Das geht immer, solange Du mehr Ausgaben als Einnahmen hattest. In beiden Fällen lohnt es sich aber die Werbungskosten anzugeben und eine Steuererklärung zu machen.

Wann profitiert man von einem Verlustvortrag als Student?

Ein Verlustvortrag ist immer dann sinnvoll, wenn Du weniger Einnahmen als Ausgaben hattest. Die meisten Studierenden können deshalb während ihres Studiums einen Verlustvortrag geltend machen. Das Finanzamt nimmt Dir dabei sogar Arbeit ab, denn solange kein Einnahmenüberschuss festgestellt wird (Du also weniger Einnahmen als Ausgaben hattest), wird Dein angesparter Verlustvortrag automatisch ins nächste Jahr übernommen.

Beendest Du Dein Studium und startest ins Berufsleben, verdienst Du meist deutlich mehr verglichen mit Deiner Zeit als Student. Der Verlustvortrag aus den Vorjahren hilft Dir dann Dein zu versteuerndes Einkommen zu reduzieren. Du kannst einen Verlustvortrag übrigens bis zu sieben Jahre rückwirkend abgeben!


Zusammengefasst: Eine Steuerrückerstattung kannst Du meist in Deinem ersten Berufsjahr erwarten.

Und so machst Du einen Verlustvortrag:

Wenn Du einen Verlustvortrag mit ELSTER machen willst, musst Du zunächst auf der Startseite des Formulars die Option Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags auswählen. Danach kannst Du Dich an unserem Beispiel eines Masterstudenten orientieren. Verlustvortrag bei ELSTER ankreuzen Beispiel: Kevin ist Masterstudent und hatte neben seinem Studium keine Zeit für einen Nebenjob, da er seiner Oma im Haushalt geholfen hat. Nächstes Jahr möchte er anfangen zu arbeiten und will deshalb einen Verlustvortrag geltend machen. Seine Werbungskosten hat er über das Jahr in einer Tabelle zusammengefasst.

Werbungskosten Ausgaben
Studiengebühren 635€
Fachliteratur 130€
Büromaterialien 110€
Kontoführungsgebühren 16€
Autofahrten 240€

Insgesamt kann er also einen Verlustvortrag von 1131€ geltend machen. Wie er das in seiner Steuererklärung angibt und welche Steuerformulare er benötigt haben wir Dir in dem Steuerbeispiel: Verlustvortrag als Student zusammengefasst inklusive ausgefüllter Steuerformulare. Nötig sind in jedem Fall der Mantelbogen und die Anlage N, in der Du Deine Werbungskosten einträgst. Machst Du Deine Steuererklärung online mit ELSTER, startest Du in der Anlage N mit der Angabe Deiner Autofahrten.

Verlustvortrag bei Autofahren

Nach den Entfernungskilometern gibst Du unter Weitere Werbungskosten Studiengebühren, Fachliteratur, Büromaterialien und die Kontoführungsgebühren an.

Weitere Werbungskosten bei Verlustvortrag

Tipp: Versuche, Deinen Verlustvortrag in einem Jahr anrechnen zu lassen, in dem Du ein hohes Einkommen hattest.

Was gibt es bei einem Verlustvortrag als Student zu beachten?

Wenn Du die Möglichkeit hast, einen Verlustvortrag geltend zu machen, kann es in sehr ungünstigen Fällen sein, dass dieser im nächsten Jahr keinen steuerlichen Vorteil für Dich bringt. Angenommen Du konntest beim Finanzamt einen Verlustvortrag für das Jahr 2019 von 5000€ einreichen und hattest im Jahr 2020 Einnahmen von 9000€ sowie 1500€ Werbungskosten, dann berechnet das Finanzamt Dein zu versteuerndes Einkommen wie folgt:

Von den 9000€ wird Dein Verlustvortrag (5000€) sowie die Werbungskosten des aktuellen Jahres (1500€) abgezogen. Dein zu versteuerndes Einkommen beträgt demnach 2500€. Sowohl 9000€ als auch 2500€ liegen jedoch unter dem Grundfreibetrag. Du würdest in beiden Fällen also die gezahlten Steuern wieder zurückbekommen. Der Verlustvortrag hätte in diesem konkreten Fall also keine Auswirkungen auf die Steuerlast, würde aber nicht mit ins Folgejahr übernommen werden.

Was in Deiner Studienform besonders gilt

Welche Kosten Du ansammeln kannst, hängt davon ab, wie Du studierst. Für die häufigsten Fälle haben wir das im Detail aufgeschrieben:

Ob Du überhaupt abgeben musst, klärt dieser Artikel zur Abgabepflicht. Und wenn Deine Eltern Deine Studienkosten tragen, lohnt sich ein Blick auf die fünf Ausgaben, die Eltern absetzen können.