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5 Ausgaben im Studium, die eure Eltern von der Steuer absetzen können

Die meisten Studierenden bessern ihre finanzielle Situation mit einem Nebenjob auf. Abgesehen davon werden junge Erwachsene aber häufig noch von den Eltern oder Großeltern während ihres Studiums unterstützt. Einen Teil dieser Aufwendungen der eigenen Kinder aus dem Studium können Eltern in ihrer Steuererklärung angeben. Während Eltern keine Studiengebühren absetzen dürfen, haben sie jedoch Anspruch auf einen Ausbildungsfreibetrag, durch den sie einige Studienausgaben der eigenen Kinder steuerlich geltend machen können.


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Mit dem Ausbildungsfreibetrag Steuern reduzieren

Häufig ziehen Kinder für die Ausbildung oder das Studium an einen anderen Wohnort. In diesem Fall können Eltern zwar keine Studiengebühren absetzen, dafür aber einen Ausbildungsfreibetrag in Höhe von maximal 924 Euro pro Jahr angeben. Dieser wird mit ihren jährlichen Bruttoeinkünften verrechnet und muss in der Anlage Kind angegeben werden. Eltern können also nicht direkt das Studium der Kinder von der Steuer absetzen, erhalten aber für ihre Aufwendungen die Möglichkeit, einen Ausbildungsfreibetrag im Lohnsteuerjahresausgleich anzugeben.

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Den Ausbildungsfreibetrag können Eltern beantragen, indem sie den Posten „Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung“ (Zeile 47) der Anlage Kind ausfüllen. Hierfür ist lediglich die aktuelle Adresse des Kindes in der anzugeben, für das der Ausbildungsfreibetrag gelten soll. Um den Ausbildungsfreibetrag auch tatsächlich absetzen zu können, müssen allerdings die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sein.

Voraussetzungen, um das Studium des Kindes steuerlich abzusetzen

Das Einkommen der Eltern wird nicht berücksichtigt, allerdings wird der Ausbildungsfreibetrag monatlich ermittelt. Werden die vier nachfolgenden Voraussetzungen nicht in allen Monaten erfüllt, wird der Anspruch entsprechend um 77 Euro pro Monat (ein Zwölftel von 924 Euro) verringert . Diese Bedingungen müssen für den Ausbildungsfreibetrag eingehalten werden:

  • Das Kind darf nicht im Haushalt der Eltern leben
  • Das Kind muss studieren oder eine Berufsausbildung absolvieren
  • Das Kind ist älter als 18 Jahre
  • Es besteht Anspruch auf Kindergeld bzw.Kinderfreibetrag

Sowohl bei verheirateten als auch geschiedenen Eltern kann der Ausbildungsfreibetrag nur einmal in der Steuererklärung komplett angegeben werden. Bei einer gemeinsamen Veranlagung (verheiratete Eltern) kann der Freibetrag in der gemeinsamen Anlage Kind angegeben werden. Leben eure Eltern getrennt, so können sie jeweils die Hälfte des Ausbildungsfreibetrages für das Studium des Kinders in der Steuererklärung absetzen.

Steuertipp : Auch wenn das Kind im Ausland in Ausbildung ist, können Eltern den Ausbildungsfreibetrag steuerlich absetzen.

Kranken- und Pflegekassenbeiträge angeben

Solange bei einem Kind Anspruch auf Kindergeld oder den Ausbildungsfreibetrag besteht, können auch Beiträge zur Pflege- und Krankenversicherung für Kinder während des Studiums in der Steuererklärung der Eltern angegeben werden. Diese können als Sonderausgaben angesetzt werden.

Eltern können Studiengebühren steuerlich nicht absetzen

Bei privaten Schulen besteht grundsätzlich die Möglichkeit das Schulgeld in der Steuererklärung anzugeben. Das ist bei Studiengebühren an einer privaten Hochschule nicht möglich. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs können Eltern Studiengebühren steuerlich nicht als Sonderausgaben absetzen.

Steuertipp : Hier findet ihr vorausgefüllte Beispiele, wie ihr eine Steuererklärung einfach ausfüllen könnt.

Unterhaltsleistungen für ältere Kinder steuerlich absetzen

Laut dem Einkommenssteuergesetz kann der Unterhalt für ein Kind als außergewöhnliche Belastung von Eltern in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Zahlen Eltern ihren Kindern über 25 Jahren während des Studiums Unterhalt, können sie diesen von der Steuer absetzen. Allgemein gelten dabei die folgenden Voraussetzungen:

  • Es besteht kein Anspruch mehr auf Kindergeld
  • Es wurde kein steuerlicher Kinderfreibetrag geltend gemacht

Wann habe ich Anspruch auf Kindergeld?

In Deutschland bekommen Eltern für ihre Kinder grundsätzlich bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld oder können einen Kinderfreibetrag geltend machen. Sobald das Kind jedoch eine Berufsausbildung oder ein (duales) Studium abschließt, wird das Einkommen und die Arbeitszeit berücksichtigt . Kindergeld und Kinderfreibetrag gibt es dann nur, wenn das Kind durchschnittlich nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet.

Auf der Suche nach einer bequemen Alternative?

Wenn ihr euch beim Ausfüllen eurer Steuererklärung unsicher fühlt, könnt ihr beispielsweise die Steuerapp von Taxfix nutzen. Auch dort müsst ihr kein Steuerexperte sein, sondern übermittelt eure Angaben in Form eines leicht verständlichen Interviews, wofür ihr laut Taxfix im Schnitt 20 Minuten braucht. Im Hintergrund füllt die App dann eure Steuerformulare für euch aus und fasst eure Angaben übersichtlich zusammen, die ihr nachträglich auch noch ändern könnt.

Bis hierhin ist der Service komplett kostenlos, lediglich eine Registrierung ist notwendig. Für die elektronische Übermittlung eurer Steuererklärung fallen dann aber Kosten von 39,99 Euro an, sofern ihr eine Steuerrückerstattung von mehr als 50 Euro bekommt. Bleibt ihr darunter zahlt ihr auch keine Übermittlungsgebühr.


Taxfix Steuerapp

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