Pauschalen bei der Steuererklärung


Beim Anfertigen Deiner Steuererklärung bist Du bestimmt schon auf den Begriff Werbungskosten gestoßen. Hier handelt es sich jedoch nicht um Ausgaben für Werbung, sondern um berufsbedingte Ausgaben. Das heißt, sobald Dir Kosten durch das Ausüben Deines Berufes entstehen, kannst Du diese in der Steuererklärung geltend machen. Das Studium zählt im weiteren Sinne als Beruf, weshalb auch Studierende Werbungskoten angeben können. Damit Du dem Finanzamt nicht jeden einzelnen Kassenzettel oder jede Rechnung schicken musst, gibt es sogenannte Pauschalen. Im Folgenden stellen wir Dir einige dieser Pauschalen vor.

Arbeitsmittelpauschale

Der Pauschalbetrag für Arbeitsmittel beträgt derzeit 110€. Zu Arbeitsmitteln zählen beispielsweise Ausgaben für Schreibwaren wie Kugelschreiber, Blöcke, Ordner oder Textmarker. Durch Vorlesungen, Seminararbeiten oder während der Klausurenphasen kommen da über das Jahr verteilt einige Posten zusammen. Aus diesem Grund gewährt das Finanzamt auch einen Pauschalbetrag für Arbeitsmittel, um Dir das zeitraubende Sammeln von Belegen zu ersparen.

Auch elektronische Arbeitsgeräte wie ein neuer Laptop können hier abgesetzt werden. Dasselbe gilt auch für Peripheriegeräte, also Geräte, die Du in Verbindung mit Deinem Laptop verwendest. Typische Beispiele hierfür sind Drucker, Tastaturen oder ein separater Bildschirm. Bei solchen Anschaffungen kommst Du schnell über die Pauschale von 110€. Aus diesem Grund unbedingt Deine Belege aufbewahren. Nutzt Du die elektronischen Geräte auch privat, können sie nur zum Teil steuerlich geltend gemacht werden. Du musst dem Finanzamt glaubhaft versichern können, dass es sich bei Deinen Anschaffungen um Arbeitsgeräte handelt. Bei einem neuen Smartphone dürfte das beispielsweise schwierig werden.

Bewerbungskostenpauschale

Durch Dein Studium bildest Du Dich fort und hast später gute Aussichten, durch Deine Ausbildung einen anspruchsvollen Job zu meistern. Neben der theoretischen Weiterbildung im Hörsaal und den Tutorien gehört dazu auch praktische Erfahrung zu sammeln. Das gelingt unter anderem durch Praktika oder Volontariate. Die Bewerbung dafür kostet nicht nur Zeit, sondern auch bares Geld, denn Bewerbungsfotos oder das Zusammenstellen einer Bewerbungsmappe sind mit Unkosten für Dich verbunden. Immer mit dem Ziel, Dich attraktiver für den Arbeitsmarkt zu machen. Das unterstützt das Finanzamt mit einer Pauschale von 8,50€ pro Bewerbungsmappe und 2,50€ bei Online-Bewerbungen.


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Fahrtkostenpauschale

Egal ob Du einen Nebenjob hast oder zu Vorlesungen gehst, in beiden Fällen musst Du von Deinem Wohnort zu Deiner Tätigkeitsstätte kommen. Die meisten machen das mit ihrem Auto oder den öffentlichen Verkehrsmitteln. Dabei fallen aber Kosten wie die Ausgaben für Sprit oder Fahrtickets an, die Du nur hast, weil Du Deiner Arbeit nachgehst. Es ist dabei übrigens egal, welches Transportmittel Du wählst, solange es sich um eine Fahrt im Zusammenhang mit Deinem Studium oder Deiner Arbeit handelt. Durch die Fahrtkostenpauschale (oder Entfernungspauschale) kannst Du je Entfernungskilometer 0,38 € (für 2026) geltend machen.

Hier darfst Du aber nur die einfachen Entfernungskilometer angeben, also entweder Hinweg oder Rückweg, nicht aber Hinweg und Rückweg bei Deinem Arbeitsweg. Wenn Deine Uni beispielsweise 10km von Deinem Wohnort entfernt ist und Du an 200 Tagen im Jahr dort warst, kommst Du mit 0,38 € (für 2026) je Kilometer auf 760€.

Kontoführungspauschale

Jeder Student hat mittlerweile ein Konto und dafür fallen in den meisten Fällen auch Gebühren an. Aus diesem Grund gibt es jährlich eine Pauschale von 16€ für die Kontoführungsgebühren, die Du in Deiner Steuererklärung angeben kannst.

Fachliteraturpauschale

Genau genommen gibt es keine offizielle Fachliteraturpauschale, sondern lediglich eine Nichtbeanstandungsgrenze. Das bedeutet das Finanzämter in der Regel einen Betrag von 80€ pro Jahr als Ausgaben für Fachliteratur akzeptieren. Für die Anschaffung von Fachbüchern oder Fachjournalen kannst Du 80€ pro Jahr als Richtwert verwenden, falls Du Fachliteratur in Deiner Steuererklärung absetzen willst.

Telefon- und Internetpauschale

ähnlich wie bei der Fachliteraturpauschale handelt es sich auch bei der Ausgabengrenze für Telefon- und Internetkosten streng genommen um eine Nichtbeanstandungsgrenze. Monatliche Grundgebühren für Dein Festnetztelefon, Internetverträge und auch Ausgaben für Dein Smartphone kannst Du monatlich mit bis zu 20€ steuerlich geltend machen.

Umzugskostenpauschale

In den meisten Fällen geht der Beginn eines Studiums mit dem Umzug in eine neue Stadt einher. Oft gilt es in kürzester Zeit ein Zimmer zu finden und dieses dann wohnlich einzurichten. So ein Umzug ist nicht billig und der ist nur nötig, da Du Deiner Arbeit (das Studium) in einer anderen Stadt als Deinem bisherigen Wohnort nachgehst. Wenn Du für Dein Studium oder während Deines Studiums umziehst, wird Dir ein Freibetrag von 964€ (für Singles) gewährt. Ganz egal ob Deine Freunde geholfen haben oder Du ein Umzugsunternehmen beauftragt habt.

Verpflegungspauschale

Während des Studiums bleiben die wenigsten Studenten immer am selben Ort. Neben Praktika, Volontariaten, Auslandsaufenthalten oder Exkursion gibt es noch viele weitere Gründe während des Studiums seine Studentenbude für einen gewissen Zeitraum zu verlassen. Sobald Du nicht mehr an Deinem Lebensmittelpunkt lebst, steigen Deine Verpflegungskosten. Diesen Verpflegungsmehraufwand kannst Du auch steuerlich geltend machen.


Steuertipp: In unserem Beitrag über Auslandssemester findest Du noch mehr Informationen rund um das Thema Verpflegungsmehraufwand.


In dieser Tabelle zum Verpflegungsmehraufwand sind die einzelnen Tagessätze aufgelistet. Es wird dabei zwischen kurzen Abwesenheiten (bis zu 8h), ganztägigen Abwesenheiten, übernachtungen und An- bzw. Abreisetagen unterschieden. Hier ist es wichtig zu wissen, dass die Verpflegungspauschalen auf eine Höchstdauer von drei Monaten begrenzt sind. Bleibst Du länger an einem anderen Ort, kannst Du die zusätzlichen Tage nicht steuerlich geltend machen.