Du beziehst Arbeitslosengeld? Steuererklärung bei Arbeitslosigkeit richtig ausfüllen
Menschen, die vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, gelten in Deutschland laut § 16 Absatz 1 SGB III als arbeitslos. Sie erhalten dann je nach Situation das Arbeitslosengeld 1 oder das Arbeitslosengeld 2. Beide sind zwar grundsätzlich steuerfrei, allerdings musst Du in Deiner Lohnsteuererklärung Arbeitslosengeld 1 ebenso wie andere Einkünfte, zum Beispiel aus einem Nebenjob, immer angeben.
Warum muss eine Steuererklärung bei Arbeitslosigkeit abgegeben werden?
Während das Arbeitslosengeld 2 nicht in der Steuererklärung angegeben werden muss, gehört das Arbeitslosengeld 1 zu den sogenannten Lohnersatzleistungen. Diese sind zwar wie das ALG II steuerfrei, allerdings musst Du das Arbeitslosengeld 1 in der Steuererklärung angeben, wenn Dein jährliches Einkommen aus Lohnersatzleistungen mehr als 410€ beträgt.
Zu diesen Lohnersatzleistungen gehört neben dem Arbeitslosengeld beispielsweise auch:
- Kurzarbeitergeld
- Elterngeld
- Krankengeld
- Insolvenzgeld
- Mutterschaftsgeld
- Übergangsgeld
Grund hierfür ist, dass Lohnersatzleistungen dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Das bedeutet, dass Lohnersatzleistungen wie das Arbeitslosengeld zwar nicht versteuert, aber bei der Berechnung Deines Steuersatzes berücksichtigt werden. Dadurch erhöht sich der Prozentsatz, mit dem Dein übriges Einkommen versteuert wird. Begründet wird dies damit, dass das Finanzamt davon ausgeht, dass Deine finanzielle Kraft durch die Zahlung von Lohnersatzleistungen gesteigert wird.
Muss Arbeitslosengeld versteuert werden?
Im Einkommensteuergesetz wird klar definiert, dass alle Lohnersatzleistungen in der Steuererklärung angegeben werden müssen. Dennoch bedeutet das nicht automatisch, dass Du Dein Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) versteuern musst. Denn wie das Teilarbeitslosengeld gehört das Arbeitslosengeld gem . § 3 Nr. 2a des Einkommensteuergesetzes zu den steuerfreien Einnahmen und unterliegen damit nicht der Einkommensteuer. Damit ist das Arbeitslosengeld steuerfrei, allerdings musst Du das Arbeitslosengeld in Deiner Steuererklärung angeben, wenn Deine jährlichen Einnahmen aus Lohnersatzleistungen mehr als 410€ betragen.
Deshalb: Auch wenn Du ein ganzes Jahr arbeitslos warst, solltest Du eine Steuererklärung abgeben, sofern Du mehr als 410€ Lohnersatzleistungen bekommen hast!
So gibst Du das Arbeitslosengeld 1 in der Steuererklärung an
Um Dein Arbeitslosengeld in der Steuererklärung korrekt anzugeben, benötigst Du lediglich zwei Formulare: den Hauptvordruck sowie die Anlage N. Im Grunde ist der Hauptvordruck alleine ausreichend, allerdings gehst Du mit der Abgabe der Anlage N auf Nummer Sicher und kannst zusätzlich bestimmte Kosten als Werbungskosten geltend machen.
Zunächst rufst Du die Login-Seite von Elster Online auf und meldest Dich mit Deinen Zugangsdaten an.
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Auf der Startseite von Mein ELSTER startest Du ein neues Formular und gibst das Jahr an, für welches Du Deine Steuererklärung erstellen willst. Da Du nur zwei Formulare benötigst, wenn Du das ALG 1 in der Steuererklärung angeben willst, kannst Du den Anlagenassistenten überspringen und Deine Formulare auf der nächsten Seite selbst auswählen. Die Frage nach der Einreichung von Belegen kannst Du mit einem Klick auf Weiter ohne Belege ignorieren.
Auf den nächsten Seiten musst Du nun ein paar wenige Angaben machen, um Dein Arbeitslosengeld in der Steuererklärung richtig einzutragen. Neben Deinen Allgemeinen Angaben musst Du lediglich unter Sonstige Angaben und Anträge Punkt 7 Einkommensersatzleistungen auswählen.
Hier wählst Du in Zeile 43 die Art der Leistung, in diesem Fall Arbeitslosengeld, aus und gibst den Betrag an, den Du in diesem Jahr an Arbeitslosengeld erhalten hast. Hast Du noch weitere Lohnersatzleistungen erhalten, musst Du diese hier ebenfalls eintragen.
Werbungskosten in der Anlage N angeben
Während Deiner Arbeitslosigkeit entstehen für Dich wahrscheinlich ebenfalls Kosten, die Du als Werbungskosten in Deiner Steuererklärung geltend machen kannst. Hierunter zählen beispielweise:
- Bewerbungskosten
- Bewerbungsfotos
- Porto
- Fahrten zum Arbeitsamt
- Zeugnis-Beglaubigungen
- Weiterbildungskosten
Diese kannst Du wie in unserem Beispiel in Anlage N unter Sonstiges eintragen.
Achtung: Hast Du neben den Lohnersatzleistungen noch andere Einnahmen beispielsweise aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalerträge, musst Du diese natürlich ebenfalls in Deiner Steuererklärung angeben. Grundsätzlich gilt zwar, dass Du das Arbeitslosengeld nicht versteuern musst, alle zusätzlichen Einnahmen müssen allerdings trotzdem versteuert werden!
Was musst Du als Ehepartner beachten, wenn einer von beiden Arbeitslosengeld bezieht?
Bezieht einer der Ehepartnern Arbeitslosengeld, kann sich dies ebenfalls auf den Steuersatz des anderen Ehepartners auswirken. Ursache dafür ist auch hier der Progressionsvorbehalt, der auch dann greift, wenn Ehepartner zusammen veranlagt werden.
Befindest Du Dich in einer Ehe oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und wohnst im Veranlagungsjahr der Steuererklärung mit Deiner Partnerin zusammen, kannst Du mit ihr gemeinsam wählen, ob Ihr zusammen oder getrennt veranlagt werden möchtet!
Damit es sich also nicht negativ auf die Steuererklärung des Ehepartners auswirkt, wenn der andere arbeitslos ist, solltest Du überlegen, ob eine getrennte Steuererklärung in diesem Falle nicht sinnvoller ist. Das ist vor allem dann der Fall, wenn der arbeitslose Partner hohe Lohnersatzleistungen bekommen hat, da sich durch den Progressionsvorbehalt auch hier ein höherer Steuersatz greifen und damit mehr Steuern anfallen können. In diesem Fall ist es sinnvoller, das Arbeitslosengeld nicht zusammen zu versteuern, sondern das Arbeitslosengeld in einer eigenen Steuererklärung anzugeben!
Bist Du Dir unsicher beim Ausfüllen?
Dann kannst Du beispielsweise das Steuerprogramm von Buhl nutzen. Dort musst Du kein Steuerexperte sein, sondern übermittelst Deine Angaben mithilfe einer leicht verständlichen Oberfläche, wofür sich laut Wiso jährlich mehr als 2,8 Millionen Kunden entscheiden. Im Hintergrund füllt die Wiso App dann Deine Steuerformulare für Dich aus und fasst Deine Angaben übersichtlich zusammen. In einer Testversion ist der Service komplett kostenlos. Für die elektronische Übermittlung Deiner Steuererklärung fallen dann etwa 30 Euro an, die Du als Werbungkosten angeben kannst. Inklusive sind dabei nützliche Features wie die Übernahme der Daten aus dem Vorjahr und das Einfügen Deiner Belege per Foto.
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