Du beziehst Arbeitslosengeld? Steuererklärung bei Arbeitslosigkeit richtig ausfüllen
Stand: · Werte für das Steuerjahr 2025
Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) ist steuerfrei. Angeben musst Du es trotzdem, denn über den Progressionsvorbehalt erhöht sich der Steuersatz für Dein übriges Einkommen. Eintragen musst Du das Arbeitslosengeld 1 übrigens im Hauptvordruck, nicht in der Anlage N. Wie viel Du am Ende von der Steuer zurückbekommst, hängt vor allem davon ab, ob Du das ganze Jahr arbeitslos warst oder nur einen Teil davon. Grundsicherungsgeld, früher Bürgergeld, Hartz IV oder Arbeitslosengeld 2, gehört dagegen gar nicht in die Steuererklärung.
Ganzes Jahr, halbes Jahr oder ein paar Monate arbeitslos: Was ändert das?
Als arbeitslos giltst Du nach § 16 Absatz 1 SGB III , solange Du vorübergehend in keinem Beschäftigungsverhältnis stehst. Steuerlich entscheidend ist dabei vor allem die Dauer. Der Progressionsvorbehalt erhöht Deinen Steuersatz, wirken kann er jedoch nur, wenn es überhaupt anderes Einkommen gibt, auf das dieser höhere Satz angewendet wird.
Du warst das ganze Jahr arbeitslos
Hattest Du im ganzen Jahr keinen Arbeitslohn und keine anderen Einkünfte, läuft der Progressionsvorbehalt ins Leere. Es gibt kein zu versteuerndes Einkommen, auf das der erhöhte Steuersatz angewendet werden könnte. Eine Nachzahlung droht Dir in diesem Fall also nicht. Eine Steuererklärung kann sich trotzdem lohnen. Denn Bewerbungskosten und Weiterbildungen sind Werbungskosten und ohne Einnahmen, die sie mindern könnten, entsteht daraus ein Verlust, den Du als Verlustvortrag in ein späteres Jahr mitnehmen und dort mit Deinem Gehalt verrechnen kannst.
Tipp: Für zurückliegende Jahre kannst Du Deine Steuererklärung rückwirkend abgeben.
Du warst nur einen Teil des Jahres arbeitslos
Warst Du im Jahr teilweise arbeitslos und teilweise angestellt, passieren zwei Dinge gleichzeitig. Das Arbeitslosengeld erhöht durch den Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf Deinen Arbeitslohn. Dein Arbeitgeber hat die Lohnsteuer aber so einbehalten, als würdest Du das ganze Jahr über dasselbe Gehalt beziehen. Für die Monate ohne Gehalt hast Du damit zu viel Lohnsteuer gezahlt.
In vielen Fällen ist dieser zweite Effekt größer als der erste. Der Grund liegt in der Höhe der Leistung: Das Arbeitslosengeld ersetzt nur einen Teil Deines bisherigen Gehalts. Dein Einkommen über das ganze Jahr fällt damit niedriger aus, als der Lohnsteuerabzug in den Monaten mit Gehalt unterstellt hat. Wer ein halbes Jahr oder drei Monate arbeitslos war, bekommt deshalb häufig Geld zurück, obwohl der Progressionsvorbehalt den Steuersatz anhebt. Der genaue Betrag lässt sich nur im Einzelfall ausrechnen, weil er von der Höhe des Gehalts und der Dauer der Arbeitslosigkeit abhängt.
Tipp: Sobald Deine Lohnersatzleistungen im Jahr mehr als 410 € betragen, bist Du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Das gilt auch dann, wenn Du das ganze Jahr arbeitslos warst.
Wo trägst Du das Arbeitslosengeld in der Steuererklärung ein?
Eintragen musst Du das ALG 1 im Hauptvordruck bei den Einkommensersatzleistungen. Die Anlage N brauchst Du nur für Deine Werbungskosten. Rufe die Login-Seite von Elster Online auf und melde Dich an. Falls Du noch keinen Zugang hast, erklären wir Dir, wie die Registrierung bei Elster Online funktioniert. Wenn Du das Formular zum ersten Mal ausfüllst, hilft Dir unsere Anleitung, wie die Steuererklärung mit Mein ELSTER gelingt. Auf der Startseite startest Du ein neues Formular und gibst das Jahr an. Die Frage nach der Einreichung von Belegen kannst Du mit einem Klick auf Weiter ohne Belege übergehen. So sieht das an unserem Beispiel aus:
Startseite des Formulars
- Zeile 1 angekreuzt
- Einkommensteuererklärung
- Zeile 4 Land
- Nordrhein-Westfalen
- Zeile 4 Steuernummer
- 217/5711/0290
Hauptvordruck
- Zeile 8 Identifikationsnummer
- 52782275623
- Zeile 8 Geburtsdatum
- 26.05.1994
- Zeile 9 Name
- Schulte
- Zeile 10 Vorname
- Kevin
- Zeile 13 Straße (derzeitige Adresse)
- Josephstraße
- Zeile 14 Hausnummer
- 5b
- Zeile 15 Postleitzahl und Wohnort
- 50676 Köln
- Zeile 12 Ausgeübter Beruf
- Arbeitslos
- Zeile 11 Religion
- Nicht kirchensteuerpflichtig
- Zeile 11 IBAN (inländisches Geldinstitut)
- DE85 8102 1640 0002 3233 97
- Zeile 35 Arbeitslosengeld
- 22.098 €
Hast Du neben dem Arbeitslosengeld weitere Lohnersatzleistungen bekommen, trägst Du sie an derselben Stelle ein. Dazu zählen Kurzarbeitergeld, Elterngeld, Krankengeld, Insolvenzgeld, Mutterschaftsgeld und Übergangsgeld. Welchen Betrag Du eintragen musst, steht auf der Leistungsbescheinigung, die Dir die Agentur für Arbeit zu Jahresbeginn schickt. Maßgeblich ist die Summe, die Dir im Kalenderjahr tatsächlich zugeflossen ist.
Musst Du Arbeitslosengeld versteuern?
Nein. Arbeitslosengeld gehört nach § 3 Nr. 2a des Einkommensteuergesetzes zu den steuerfreien Einnahmen. Auf das Arbeitslosengeld selbst zahlst Du keine Einkommensteuer. Angeben musst Du es trotzdem, weil es Deinen Steuersatz beeinflusst.
Was der Progressionsvorbehalt mit Deinem Steuersatz macht
Alle Lohnersatzleistungen unterliegen dem Progressionsvorbehalt . Das Finanzamt rechnet Deinen Steuersatz so aus, als hättest Du das Arbeitslosengeld verdient, wendet ihn dann aber nur auf Dein übriges Einkommen an.
Beispiel: Du hast 20.000 € Arbeitslohn und 8.000 € Arbeitslosengeld bekommen. Den Steuersatz ermittelt das Finanzamt für 28.000 €. Versteuert werden davon aber nur die 20.000 €, allerdings mit dem höheren Satz. Die Begründung dahinter: Durch das Arbeitslosengeld ist Deine finanzielle Leistungsfähigkeit gestiegen.
Bekommst Du Geld zurück oder musst Du nachzahlen?
Warst Du das ganze Jahr arbeitslos, gibt es weder Nachzahlung noch nennenswerte Erstattung, weil kein Arbeitslohn versteuert wurde. Warst Du nur einen Teil des Jahres arbeitslos, steht der zu viel einbehaltenen Lohnsteuer der höhere Steuersatz gegenüber. Häufig bleibt unter dem Strich eine Erstattung. Eine Nachzahlung wird dann wahrscheinlich, wenn zu Arbeitslohn und Arbeitslosengeld noch weitere Einkünfte kommen, etwa aus Vermietung oder aus einem Nebenjob.
Wird die Steuererstattung auf das Arbeitslosengeld angerechnet?
Beim ALG 1 nicht. Es ist eine Versicherungsleistung, die Du Dir durch Deine Beiträge erarbeitet hast. Angerechnet werden dort nur Erwerbseinkommen und Nebentätigkeiten, keine Steuerrückzahlung. Deine Steuererstattung bleibt Dir also in voller Höhe, das Arbeitslosengeld wird deswegen nicht gekürzt.
Anders ist es beim Grundsicherungsgeld, dem früheren Bürgergeld. Das ist eine bedürftigkeitsabhängige Leistung. Fließt Dir während des Bezugs eine Steuererstattung zu, gilt sie als einmaliges Einkommen und wird angerechnet.
Achtung: Andere Einnahmen neben dem Arbeitslosengeld, zum Beispiel aus Vermietung und Verpachtung oder aus Kapitalerträgen, musst Du ebenfalls angeben. Steuerfrei ist nur das Arbeitslosengeld selbst.
Welche Kosten kannst Du als Arbeitsloser absetzen?
Die Kosten Deiner Jobsuche sind Werbungskosten. Absetzbar sind unter anderem Bewerbungskosten, Bewerbungsfotos, Porto, beglaubigte Zeugniskopien, Weiterbildungen oder Kontoführungsgebühren. Diese Kosten trägst Du in der Anlage N ein:
Anlage N
- Zeile 62 Bewerbungskosten
- 67 €
- Zeile 62 Bewerbungsfotos
- 39 €
- Zeile 62 Porto
- 24 €
- Zeile 62 Zeugnis-Beglaubigung
- 18 €
- Zeile 62 Weiterbildungskosten
- 340 €
- Zeile 62 Kontoführungsgebühren
- 16 €
Deine Fahrten zum Jobcenter oder zur Agentur für Arbeit gehören in den Abschnitt zu den Arbeitswegen. Dort trägst Du das Ziel, die Zahl der Tage und die einfache Entfernung ein:
- Zeile 27 Ziel des Weges
- Agentur für Arbeit Köln
- Zeile 29 Aufgesucht an Tagen
- 7
- Zeile 30 einfache Entfernung in Kilometern
- 6
ALG II, Bürgergeld, Grundsicherungsgeld: Muss das in die Steuererklärung?
Nein. Diese Leistung ist in vollem Umfang steuerfrei, sie gehört nicht in die Steuererklärung und sie unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt. Anders als das Arbeitslosengeld 1 erhöht sie Deinen Steuersatz also nicht. Wenn Du im ganzen Jahr ausschließlich diese Leistung bezogen hast, brauchst Du deswegen keine Steuererklärung abzugeben.
Zur Bezeichnung: Die Leistung heißt seit dem 1. Juli 2026 amtlich Grundsicherungsgeld und ist in § 19 SGB II geregelt. Sie hat das Bürgergeld abgelöst, das bis 2023 Arbeitslosengeld 2 hieß und umgangssprachlich als Hartz IV bekannt war. Der Begriff Bürgergeld wurde dabei auch aus den Gesetzestexten gestrichen. Gemeint ist über alle vier Namen hinweg dieselbe Grundsicherung für Arbeitsuchende, und steuerlich hat sich an der Behandlung durch die Umbenennung nichts geändert.
Tipp: Eine Steuererklärung kann sich trotzdem lohnen, wenn Du im selben Jahr auch gearbeitet oder Arbeitslosengeld 1 bezogen hast. Dann zählt nur dieser Teil, das Grundsicherungsgeld bleibt außen vor.
Verheiratet und einer von Euch bezieht Arbeitslosengeld
Der Progressionsvorbehalt greift auch bei der Zusammenveranlagung. Das Arbeitslosengeld des einen Partners erhöht dann den Steuersatz, mit dem das Einkommen des anderen versteuert wird. Ihr könnt zwischen Zusammenveranlagung und Einzelveranlagung wählen. Bei hohen Lohnersatzleistungen kann die Einzelveranlagung günstiger sein, weil das Arbeitslosengeld dann nur den Steuersatz des Empfängers anhebt. Wobei der Splittingvorteil der Zusammenveranlagung oft größer ist als der Nachteil aus dem Progressionsvorbehalt. In ELSTER kannst Du beide Varianten durchrechnen lassen, bevor Du die Erklärung abschickst. Wie sich die Wahl der Steuerklasse auswirkt und wann sich Steuerklasse 5 bei Ehepaaren lohnt, kannst Du in unserem Ratgeber nachlesen.
Bist Du Dir unsicher beim Ausfüllen?
Dann kannst Du beispielsweise das Steuerprogramm von Buhl nutzen. Dort musst Du kein Steuerexperte sein, sondern übermittelst Deine Angaben mithilfe einer leicht verständlichen Oberfläche, wofür sich laut Wiso jährlich mehr als 2,8 Millionen Kunden entscheiden. Im Hintergrund füllt die Wiso App dann Deine Steuerformulare für Dich aus und fasst Deine Angaben übersichtlich zusammen. In einer Testversion ist der Service komplett kostenlos. Für die elektronische Übermittlung Deiner Steuererklärung fallen dann etwa 30 Euro an, die Du als Werbungkosten angeben kannst. Inklusive sind dabei nützliche Features wie die Übernahme der Daten aus dem Vorjahr und das Einfügen Deiner Belege per Foto.
Das Steuerprogramm deckt auch komplizierte Fälle sehr gut ab und ist eine verständliche und kostengünstige Alternative zum Steuerberater. Unsere Empfehlung: Wenn Du bei der Steuererklärung lieber auf Nummer sicher gehen willst, weil Dich die vielen Steuerbegriffe verunsichern, ist Wiso* eine gute Alternative.

