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Du beziehst Arbeitslosengeld? Steuererklärung bei Arbeitslosigkeit richtig ausfüllen

Menschen, die vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, gelten in Deutschland laut § 16 Absatz 1 SGB III als arbeitslos. Sie erhalten dann je nach Situation das Arbeitslosengeld 1 oder das Arbeitslosengeld 2. Beide sind zwar grundsätzlich steuerfrei, allerdings müsst ihr in eurer Lohnsteuererklärung Arbeitslosengeld 1 ebenso wie andere Einkünfte, zum Beispiel aus einem Nebenjob, immer angeben.

Warum muss eine Steuererklärung bei Arbeitslosigkeit abgegeben werden?

Während das Arbeitslosengeld 2 nicht in der Steuererklärung angegeben werden muss, gehört das Arbeitslosengeld 1 zu den sogenannten Lohnersatzleistungen. Diese sind zwar wie das ALG II steuerfrei, allerdings müsst ihr das Arbeitslosengeld 1 in der Steuererklärung angeben, wenn euer jährliches Einkommen aus Lohnersatzleistungen mehr als 410€ beträgt.

Zu diesen Lohnersatzleistungen gehört neben dem Arbeitslosengeld beispielsweise auch:

  • Kurzarbeitergeld
  • Elterngeld
  • Krankengeld
  • Insolvenzgeld
  • Mutterschaftsgeld
  • Übergangsgeld

Grund hierfür ist, dass Lohnersatzleistungen dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Das bedeutet, dass Lohnersatzleistungen wie das Arbeitslosengeld zwar nicht versteuert, aber bei der Berechnung eures Steuersatzes berücksichtigt werden. Dadurch erhöht sich der Prozentsatz, mit dem euer übriges Einkommen versteuert wird. Begründet wird dies damit, dass das Finanzamt davon ausgeht, dass deine finanzielle Kraft durch die Zahlung von Lohnersatzleistungen gesteigert wird.

Muss Arbeitslosengeld versteuert werden?

Im Einkommensteuergesetz wird klar definiert, dass alle Lohnersatzleistungen in der Steuererklärung angegeben werden müssen. Dennoch bedeutet das nicht automatisch, dass ihr euer Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) versteuern müsst. Denn wie das Teilarbeitslosengeld gehört das Arbeitslosengeld gem . § 3 Nr. 2a des Einkommensteuergesetzes zu den steuerfreien Einnahmen und unterliegen damit nicht der Einkommensteuer. Damit ist das Arbeitslosengeld steuerfrei, allerdings müsst ihr das Arbeitslosengeld in eurer Steuererklärung angeben, wenn eure jährlichen Einnahmen aus Lohnersatzleistungen mehr als 410€ betragen.

Deshalb: Auch wenn ihr ein ganzes Jahr arbeitslos wart eine Steuererklärung abgeben, sofern ihr mehr als 410€ Lohnersatzleistungen bekommen habt!

So gebt ihr das Arbeitslosengeld 1 in der Steuererklärung an

Um euer Arbeitslosengeld in der Steuererklärung korrekt anzugeben, benötigt ihr lediglich zwei Formulare: den Hauptvordruck sowie die Anlage N. Im Grunde ist der Hauptvordruck alleine ausreichend, allerdings geht ihr mit der Abgabe der Anlage N auf Nummer Sicher und könnt ihr zusätzlich bestimmte Kosten als Werbungskosten geltend machen.

Zunächst ruft ihr die Login-Seite von Elster Online auf und meldet euch mit euren Zugangsdaten an.

Habt ihr noch keine Zugangsdaten für Elster Online, erklären wir euch hier wie die Registrierung bei Elster Online funktioniert!

Auf der Startseite von Mein ELSTER startet ihr ein neues Formular und gebt das Jahr an, für welches ihr eure Steuererklärung erstellen wollt. Da ihr nur zwei Formulare benötigt, wenn ihr das ALG 1 in der Steuererklärung angeben wollt, könnt ihr den Anlagenassistenten überspringen und eure Formulare auf der nächsten Seite selbst auswählen. Die Frage nach der Einreichung von Belegen, könnt ihr mit einem Klick auf Weiter ohne Belege ignorieren.

Auf den nächsten Seiten müsst ihr nun ein paar wenige Angaben machen, um euer Arbeitslosengeld in der Steuererklärung richtig einzutragen. Neben euren Allgemeinen Angaben müsst ihr lediglich unter Sonstige Angaben und Anträge Punkt 7 Einkommensersatzleistungen auswählen.

Hauptvordruck der Steuererklärung eines Arbeitslosen

Hier wählt ihr in Zeile 43 die Art der Leistung, in diesem Fall Arbeitslosengeld, aus und gebt den Betrag an, den ihr in diesem Jahr an Arbeitslosengeld erhalten habt. Habt ihr noch weitere Lohnersatzleistungen erhalten, müsst ihr diese hier ebenfalls eintragen.

Werbungskosten in der Anlage N angeben

Während eurer Arbeitslosigkeit entstehen für euch wahrscheinlich ebenfalls Kosten, die ihr als Werbungskosten in eurer Steuererklärung geltend machen könnt. Hierunter zählen beispielweise:

  • Bewerbungskosten
  • Bewerbungsfotos
  • Porto
  • Fahrten zum Arbeitsamt
  • Zeugnis-Beglaubigungen
  • Weiterbildungskosten

Diese könnt ihr wie in unserem Beispiel in Anlage N unter Sonstiges eintragen.

Werbungskosten bei Arbeitslosen

Achtung: Habt ihr neben den Lohnersatzleistungen noch andere Einnahmen beispielsweise aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalerträge, müsst ihr diese natürlich ebenfalls in eurer Steuererklärung angeben. Grundsätzlich gilt zwar, dass ihr das Arbeitslosengeld nicht versteuern müsst, alle zusätzlichen Einnahmen müssen allerdings trotzdem versteuert werden!

Was müsst ihr als Ehepartner beachten, wenn einer von beiden Arbeitslosengeld bezieht?

Bezieht einer der Ehepartnern Arbeitslosengeld, kann sich dies ebenfalls auf den Steuersatz des anderen Ehepartners auswirken. Ursache dafür ist auch hier der Progressionsvorbehalt, der auch dann greift, wenn Ehepartner zusammen veranlagt werden.

Befindest du dich in einer Ehe oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und wohnst im Veranlagungsjahr der Steuererklärung mit deiner Partnerin zusammen, könnt ihr wählen, ob ihr zusammen oder getrennt veranlagt werden möchtet!

Damit es sich also nicht negativ auf die Steuererklärung des Ehepartners auswirkt, wenn der andere arbeitslos ist, solltet ihr überlegen, ob eine getrennte Steuererklärung in diesem Falle nicht sinnvoller ist. Das ist vor allem dann der Fall, wenn der arbeitslose Partner hohe Lohnersatzleistungen bekommen hat, da sich durch den Progressionsvorbehalt auch hier ein höherer Steuersatz greifen und damit mehr Steuern anfallen können. In diesem Fall ist es sinnvoller, das Arbeitslosengeld nicht zusammen zu versteuern, sondern das Arbeitslosengeld in einer eigenen Steuererklärung anzugeben!