Handwerkerrechnung absetzen: wo Du sie in ELSTER einträgst
Stand: · Werte für das Steuerjahr 2025
Bei einer Handwerkerrechnung erkennt das Finanzamt nur Lohnkosten, Maschinenkosten und Anfahrtskosten plus Umsatzsteuer an. 20 Prozent dieser Kosten kannst Du steuerlich geltend machen, solange der Betrag zusammen 1.200 € pro Jahr nicht übersteigt. Handwerkerkosten trägst Du einzeln in die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen im Abschnitt Handwerkerleistungen ein. Handwerkerleistungen, die Du bar bezahlt hast, kannst Du nicht absetzen.
Handwerkerleistungen in ELSTER eintragen: wo genau sie hingehören
Wenn Du Deine Steuererklärung über ELSTER abgibst, kannst Du Handwerkerleistungen dort in der Anlage Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen angeben. In der Navigation von ELSTER wird sie oft zu Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen verkürzt. Handwerkerleistungen trägst Du im Abschnitt 3 - Handwerkerleistungen ein. Die beiden Abschnitte davor sind für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienstleistungen gedacht.
Rechnungsbetrag und Arbeitskosten sind zwei getrennte Felder
Hier passiert der häufigste Fehler. Jede Rechnung bekommt einen eigenen Eintrag mit drei Spalten, Du fasst keine Rechnungen zusammen. Unter Art der Aufwendungen beschreibst Du die Handwerkerleistung, zum Beispiel „Modernisierung der Türen". Unter Rechnungsbeträge gibst Du den vollen Betrag der Handwerkerrechnung an. Anschließend gibst Du unter darin enthaltene Lohnanteile, Maschinen- und Fahrtkosten inklusive Umsatzsteuer den Teil an, den das Finanzamt tatsächlich begünstigt. Die dritte Spalte ist die entscheidende, denn aus ihr berechnet sich Deine Steuerermäßigung, nicht aus dem gesamten Rechnungsbetrag. So sehen Handwerkerleistungen in der Steuer zum Beispiel aus:
Handwerkerleistungen
| Art der Aufwendungen | Rechnungsbeträge (bei Eintragungen in Zeile 10 nur anteilig) | darin enthaltene Lohnanteile, Maschinen- und Fahrtkosten inklusive Umsatzsteuer | |
|---|---|---|---|
| Zeile 6 | Modernisierung der Türen | 1.400 € | 650 € |
| Zeile 6 | Abflussrohrreinigung | 270 € | 210 € |
| Zeile 6 | Mauerwerkmodernisierung | 7.341 € | 4.730 € |
- Zeile 9 Summe steuerlich berücksichtigungsfähiger Lohnanteile, Maschinen- und Fahrtkosten inklusive Umsatzsteuer
- 5.590 €
Die Summe dieser Arbeitskosten bildet ELSTER darunter selbst. Dieses Feld musst Du nicht ausfüllen, es ist die Zahl, aus der Deine Ermäßigung berechnet wird:
Wohnst Du mit anderen Alleinstehenden zusammen, kommt eine Angabe dazu
Der Höchstbetrag hängt am Haushalt, nicht an der Person. Teilst Du Dir eine Wohnung mit anderen Alleinstehenden, etwa in einer WG, dann steht Euch der Betrag zusammen einmal zu und nicht jedem einzeln. Für diese Angabe gibt es einen eigenen Abschnitt.
- Zeile 10 Es bestand ganzjährig ein gemeinsamer Haushalt mit einer oder mehreren anderen alleinstehenden Person(en): Anzahl der weiteren Personen im Haushalt
- 1
Trägst Du hier eine Zahl ein, gehören in die Tabelle darüber nur noch Deine Anteile der Rechnungsbeträge. Genau darauf zielt der Klammerzusatz in der zweiten Spaltenüberschrift, der die Beträge dann nur anteilig verlangt.
Belege schickst Du nicht mit
Rechnungen und Kontoauszüge gehen nicht ans Finanzamt. Du bewahrst sie auf und legst sie nur vor, wenn danach gefragt wird. Bei Arbeiten an einem Grundstück oder Gebäude bist Du als Privatperson nach § 14b Absatz 1 UStG übrigens ohnehin verpflichtet, die Rechnung zwei Jahre aufzubewahren.
Wie viel Du für die Handwerkerrechnung zurückbekommst
20 % der begünstigten Kosten, höchstens jedoch 1.200 € pro Jahr. Dabei handelt es sich um eine Steuerermäßigung und nicht um einen Abzug vom Einkommen. Der Betrag mindert also nicht Deine Einkünfte, sondern geht am Ende direkt von Deiner Steuerschuld ab. Ein Euro Ermäßigung ist damit ein Euro mehr Erstattung, unabhängig davon, wie viel Du verdienst.
Aus dem Höchstbetrag ergibt sich die oft genannte Grenze von 6.000 Euro: Mehr als 6.000 Euro Arbeitskosten im Jahr bringen nichts, weil 20 Prozent davon bereits die 1.200 Euro sind. Die 6.000 Euro sind also keine eigene Regel, sondern nur die Rückrechnung des Höchstbetrags.
Ein Rechenbeispiel für Handwerkerleistungen
| Art der Aufwendungen | Rechnungsbetrag | davon Arbeitskosten |
|---|---|---|
| Modernisierung der Türen | 1.400 € | 650 € |
| Abflussrohrreinigung | 270 € | 210 € |
| Mauerwerkmodernisierung | 7.341 € | 4.730 € |
| Summe | 9.011 € | 5.590 € |
Bezahlt hast Du 9.011 Euro. Begünstigt sind davon 5.590 Euro. Deine Steuerermäßigung beträgt 20 Prozent davon, also 1.118 Euro. Das liegt knapp unter dem Höchstbetrag von 1.200 €. Du kannst also alles absetzen.
Steuertipp: In diesem Beispiel bleiben 3.421 Euro Material steuerlich unberücksichtigt. Genau deshalb lohnt es sich, den Handwerker vorab um eine Rechnung zu bitten, die die Arbeitskosten sauber ausweist.
Welche Handwerkerleistungen absetzbar sind, und welche nicht
Begünstigt ist alles, was der Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung Deines Haushalts dient, egal ob Du zur Miete wohnst oder Eigentümer bist. Die Arbeiten müssen in Deinem Haushalt oder auf Deinem Grundstück stattfinden. Diese Liste deckt die häufigsten Fälle ab:
- Abflussrohrreinigung
- Abwasserentsorgung, Wartung und Reinigung
- Arbeiten an Boden, Dach, Fassade, Garage, Wänden, Einbauküche, Fenstern, Treppen und Türen
- Asbestentfernung
- Außenanlagen wie Wege, Umzäunungen und Stützmauern
- Brandschadensanierung
- Dachrinnenreinigung
- Dichtheitsprüfung von Abwasseranlagen
- Elektroanlagen: Wartung und Reparatur
- Kontrolle von Blitzschutzanlagen
- Gartengestaltung, Baumfäll- und Pflasterarbeiten auf dem eigenen Grundstück
- Hausanschlüsse an das Ver- und Entsorgungsnetz
- Heizungswartung und Schornsteinfegerarbeiten
- Maler- und Tapezierarbeiten
- Reparatur von Haushaltsgeräten in der Wohnung, auch Klavierstimmen
- Trockenlegung von Mauerwerk
- Wartung von Aufzug, Feuerlöscher und Rauchmeldern, auch die TÜV-Kontrolle des Fahrstuhls
- Probenentnahme bei Trinkwasser
Wenn Du sicher gehen willst, dass Du nichts vergisst, kannst Du Dir die komplette Liste aller anrechenbaren Handwerkerleistungen herunterladen:
Was nicht zählt
- Material, also Fliesen, Farbe, Tapete, Türen, Fenster
- Handwerkerleistungen für einen Neubau, und zwar alles bis zur Fertigstellung des Haushalts. Danach ist derselbe Betrieb für dieselbe Arbeit wieder begünstigt.
- öffentlich geförderte Maßnahmen, für die Du ein zinsverbilligtes Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse bekommst, etwa von KfW-Bank, BAFA, einer landeseigenen Förderbank oder Deiner Gemeinde
- Maßnahmen, für die Du § 35c EStG nutzt, also die energetische Sanierung weiter unten
- Gutachten und Wertermittlungen, weil sie keine handwerkliche Leistung sind
- Arbeiten außerhalb Deines Haushalts, etwa die Reparatur eines Geräts in der Werkstatt des Handwerkers
Der Unterschied zu haushaltsnahen Dienstleistungen
Beide stehen in derselben Anlage, haben aber getrennte Töpfe. Eine haushaltsnahe Dienstleistung ist eine Tätigkeit, die sonst ein Haushaltsmitglied erledigen würde: putzen, Wäsche waschen, Rasen mähen, Kinder oder Angehörige betreuen. Dafür sind ebenfalls 20 Prozent absetzbar, aber bis zu 4.000 Euro im Jahr. Eine Handwerkerleistung verlangt dagegen fachliche Qualifikation und ist auf 1.200 € begrenzt. Beide Beträge kannst Du im selben Jahr nebeneinander ausschöpfen, sie werden nicht gegeneinander verrechnet.
Damit das Finanzamt mitspielt: Rechnung und Zahlung
§ 35a Absatz 5 EStG stellt zwei Bedingungen: Du musst eine Rechnung erhalten haben, und die Zahlung muss auf das Konto des Handwerkers gegangen sein. Beides muss erfüllt sein, sonst gibt es keinen Abzug.
Bar bezahlt heißt nicht absetzbar. Eine Quittung über eine Barzahlung hilft nicht, auch nicht mit Stempel und Unterschrift. Der Bundesfinanzhof hat das mehrfach bestätigt. Überweise die Rechnung oder lass sie abbuchen, dann hast Du den Nachweis im Kontoauszug.
Bitte den Handwerker außerdem, Arbeits- und Materialkosten getrennt auszuweisen. Steht auf der Rechnung nur eine Endsumme, hast Du nichts, was Du in die dritte Spalte eintragen könntest. Dasselbe gilt für die Betriebskostenabrechnung: Auch dort müssen die Arbeitskosten klar ausgewiesen sein. Eine nachträgliche Aufteilung nach Schätzung akzeptiert das Finanzamt nicht. Verlangen kannst Du die getrennte Ausweisung immer, viele Betriebe machen das ohnehin standardmäßig.
Handwerkerkosten auf mehrere Jahre verteilen
Der Höchstbetrag von 1.200 € gilt je Haushalt und Kalenderjahr, nicht je Person und nicht je Rechnung. Auch ein Ehepaar hat zusammen 1.200 €, nicht 2.400 Euro. Und was Du in einem Jahr nicht ausschöpfst, verfällt, denn einen Vortrag ins nächste Jahr sieht das Gesetz nicht vor.
Genauso verloren ist alles, was über 6.000 Euro Arbeitskosten hinausgeht. Wer eine große Sanierung in einem einzigen Jahr bezahlt, verschenkt deshalb schnell mehrere hundert Euro. Steuern lässt sich das über den Zahlungszeitpunkt. Nach dem Abflussprinzip in § 11 EStG zählt das Jahr, in dem Du bezahlst, nicht das Jahr der Rechnung und nicht das der Arbeit.
Steuertipp: Fallen 12.000 Euro Arbeitskosten an, bringen sie in einem Jahr gezahlt genau 1.200 Euro. Teilst Du das Vorhaben in zwei Abschnitte und zahlst je 6.000 Euro im Dezember und im Januar, sind es 2.400 Euro. Sprich den Termin vorher mit dem Handwerker ab, denn maßgeblich ist Deine Zahlung, nicht sein Rechnungsdatum.
Als Mieter Handwerkerkosten aus der Nebenkostenabrechnung absetzen
Du musst die Wohnung nicht besitzen. Es reicht, dass Du dort wohnst und die Kosten trägst. In fast jeder Nebenkostenabrechnung stecken begünstigte Positionen: Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Hausmeister, Schornsteinfeger, Wartung von Heizung und Aufzug.
Der Vermieter oder die Hausverwaltung muss den auf Dich entfallenden Anteil bescheinigen, getrennt nach haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Viele Abrechnungen enthalten diese Aufstellung bereits als eigene Anlage. Fehlt sie, kannst Du sie verlangen. Für Wohnungseigentümer gilt dasselbe über die Hausgeldabrechnung der Eigentümergemeinschaft.
Kommt die Abrechnung erst im Folgejahr, darfst Du die Kosten in dem Jahr ansetzen, in dem Du die Abrechnung erhalten hast. Wer eine Wohnung vermietet, setzt Handwerkerkosten dagegen nicht nach § 35a an, sondern als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Das ist der deutlich bessere Weg, weil dort der volle Betrag zählt, Material eingeschlossen.
Energetische Sanierung: die Sonderregeln des § 35c
Sanierst Du Deine selbst genutzte Immobilie energetisch, gibt es einen zweiten Weg, der deutlich mehr hergibt. § 35c EStG begünstigt 20 Prozent der gesamten Aufwendungen inklusive des Materials. Die Ermäßigung wird auf drei Jahre verteilt: 7 Prozent im Jahr des Abschlusses, 7 Prozent im ersten Folgejahr und 6 Prozent im zweiten Folgejahr. Insgesamt sind höchstens 40.000 Euro je Objekt möglich, was einem begünstigten Aufwand von 200.000 Euro entspricht. Begünstigt sind unter anderem:
- Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken
- Erneuerung von Fenstern und Außentüren
- Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
- Erneuerung der Heizungsanlage
- Optimierung bestehender Heizungsanlagen, die älter als zwei Jahre sind
- Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
Damit das Finanzamt mitgeht, müssen vier Bedingungen erfüllt sein:
- Das Gebäude ist bei Beginn der Maßnahme älter als zehn Jahre, maßgeblich ist der Herstellungsbeginn.
- Du nutzt es zu eigenen Wohnzwecken.
- Der Betrieb stellt eine Bescheinigung nach amtlichem Muster aus. Ohne sie erkennt das Finanzamt nichts an.
- Die Rechnung ist in deutscher Sprache und wurde unbar bezahlt.
Die Kosten für Planung und Baubegleitung durch einen fachlich qualifizierten Energieberater zählen zu 50 Prozent, und zwar bereits im Jahr des Abschlusses.
§ 35a und § 35c schließen sich aus. Für dieselbe Maßnahme kannst Du nur einen der beiden Wege gehen (§ 35c Absatz 3 EStG). Beides gleichzeitig geht ebenso wenig wie die Kombination mit einer öffentlichen Förderung. Rechne vorher beide Varianten durch. Bei hohen Materialkosten ist § 35c fast immer besser, bei kleinen Reparaturen § 35a.
Häufige Fragen
Wo trage ich Handwerkerleistungen in der Steuererklärung ein?
In der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen, dort im dritten Abschnitt mit der Überschrift Handwerkerleistungen. In ELSTER musst Du diese Anlage zuerst hinzufügen, im Hauptvordruck steht sie nicht.
Wie viel bekomme ich von der Handwerkerrechnung zurück?
20 % der ausgewiesenen Arbeitskosten, höchstens 1.200 € im Jahr. Bei 3.000 Euro Arbeitskosten sind das 600 Euro. Diesen Betrag zieht das Finanzamt am Schluss von Deiner Einkommensteuer ab, nicht von Deinem Einkommen. Dein persönlicher Steuersatz spielt dabei keine Rolle.
Kann ich die Materialkosten absetzen?
Nein. Bei Handwerkerleistungen nach § 35a EStG zählen nur Arbeitslohn, Maschinen- und Fahrtkosten, jeweils inklusive Umsatzsteuer. Material bleibt außen vor. Eine Ausnahme gibt es bei der energetischen Sanierung nach § 35c EStG, dort zählt das Material mit.
Was passiert, wenn ich die Handwerkerrechnung bar bezahlt habe?
Dann ist der Abzug verloren. § 35a Absatz 5 EStG verlangt eine Rechnung und eine Zahlung auf das Konto des Handwerkers. Eine Quittung über eine Barzahlung reicht nicht, auch nicht mit Stempel und Unterschrift.
Kann ich Handwerkerkosten auf mehrere Jahre verteilen?
Nicht nachträglich, aber im Voraus. Es zählt das Jahr, in dem Du bezahlst, nicht das Jahr der Rechnung oder der Arbeit. Wer ein größeres Vorhaben in zwei Abschnitte teilt und über den Jahreswechsel zahlt, nutzt den Höchstbetrag zweimal.
Kann ich als Mieter Handwerkerkosten absetzen?
Ja. Du musst die Wohnung nicht besitzen, es reicht, dass Du dort wohnst. Der auf Dich entfallende Anteil steht in der Nebenkostenabrechnung, meist als eigene Bescheinigung des Vermieters oder der Hausverwaltung.
Welche Handwerkerleistungen sind absetzbar?
Alles, was der Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung Deines Haushalts dient, von der Abflussrohrreinigung über Malerarbeiten bis zur Heizungswartung. Nicht absetzbar sind Material, Handwerkerleistungen für einen Neubau bis zur Fertigstellung des Haushalts und öffentlich geförderte Maßnahmen.
Was ist der Unterschied zwischen § 35a und § 35c EStG?
§ 35a begünstigt nur die Arbeitskosten mit 20 % und höchstens 1.200 €. § 35c gilt allein für energetische Sanierungen an Gebäuden, die älter als zehn Jahre sind, rechnet das Material mit und verteilt 20 Prozent der Kosten auf drei Jahre. Für dieselbe Maßnahme kannst Du nur einen der beiden Wege nutzen.