Handwerkerrechnung absetzen und Steuern sparen

Langweilig wird es in den eigenen vier Wänden nie, denn es gibt immer etwas zu reparieren. Egal ob die Heizung spinnt, der Balkon umgebaut werden soll oder das Garagendach undicht ist, oft müssen dann Profis ran. Die Kosten für Handwerker in selbstgenutzen Immobilien oder auf den eigenen Grundstücken lassen sich zum Glück von der Steuer absetzen. Insgesamt kannst Du 20 Prozent der Handwerkerkosten steuerlich geltend machen. Darunter fallen beispielsweise Anfahrtskosten oder Verbrauchsmaterialien, aber keine Materialkosten.

Was ist bei Handwerkerleistungen in der Steuererklärung wichtig?

Grundsätzlich lässt sich eine Handwerkerrechnung absetzen, solange sie der Modernisierung oder Reparatur Deines Zuhauses dient. Hierbei wird zwischen Handwerkerleistungen für energetische Gebäudesanierungen und sonstigen Handwerkerleistungen unterschieden. Bei Letzteren lassen sich 20 Prozent der Handwerkerkosten steuerlich absetzen mit einem Maximalbetrag von 6.000 Euro pro Jahr (§ 35 a EStG). Das entspricht einer Steuerersparnis von etwa 1.200 Euro pro Jahr.


Steuertipp : Teilst Du die Arbeiten auf mehrere Jahre auf, kannst Du möglichst viele Handwerkerleistungen in Deiner Steuererklärung angeben.


Bitte Deinen Handwerker Arbeits- und Materialkosten getrennt aufzuführen, da Du nur handwerkliche Leistungen von der Steuer absetzen darfst, nicht aber Kosten für Material. Außerdem solltest Du die Handwerkerrechnung nicht bar bezahlen, da das Finanzamt nur nachvollziehbare Transaktionen (Überweisung oder Bankeinzug) akzeptiert. Um einen Handwerker von der Steuer absetzen zu können, musst Du die Rechnungen aufbewahren und gegebenenfalls beim Finanzamt nachreichen.

Handwerkerrechnung bei ELSTER angeben

Die meisten Arbeitnehmerinnen reichen ihre Steuererklärung über ELSTER ein. Möchtest Du dort Handwerkerleistungen absetzen, musst Du zunächst die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen hinzufügen und dann den Unterpunkt Handwerkerleistungen auswählen.


Beispiel: Angenommen Du hast im vergangenen Jahr drei Modernisierungsaufträge an Handwerker vergeben, so kannst Du die einzelnen Posten in Deiner Steuererklärung geltend machen. Dazu fügst Du die einzelnen Posten nacheinander in die Tabelle ein.


Handwerkerleistungen bei ELSTER angeben

Sind alle Handwerkerleistungen steuerlich absetzbar?

Willst Du in Deiner Steuererklärung Handwerkerleistungen angeben, muss zunächst geklärt werden, was das Finanzamt als Dienstleistung steuerlich berücksichtigen kann. Hier verliert man schnell den Überblick, weshalb wir Dir eine Liste an Modernisierungsmaßnahmen und Dienstleistungen zusammengestellt haben, die steuerlich absetzbar sind. In der folgenden

  • Abflussrohrreinigung
  • Abwasserentsorgung (Wartung und Reinigung)
  • Asbestentfernung
  • Arbeiten oder Modernisierung an Boden, Dach, Fassade, Garage, Wänden, Einbauküche, Fenster, Treppen, Türen
  • Errichtung von Außenanlagen wie z. B. Wege, Umzäunungen, Stützmauern
  • Probenentnahme bei Trinkwasser
  • Brandschadensanierung
  • Dachrinnenreinigung
  • Überprüfung der Dichte von Abwasseranlagen
  • Wartung und Reparatur von Elektroanlagen
  • Erhaltungsmaßnahmen

Alternativ kannst Du Dir auch eine komplette Liste mit allen anrechenbaren Handwerkerleistungen herunterladen, damit Du nichts vergisst.


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Extra-Regeln: Handwerkerleistungen für energetische Sanierung

Entscheidest Du Dich, Deine selbstgenutzte Immobilie energetisch zu sanieren, können ebenfalls 20 Prozent der gesamten Aufwendungen abgesetzt werden. Im Gegensatz zu allgemeinen Handwerkerleistungen können jedoch bei einer energetischen Modernisierung sowohl Material- als auch Arbeitskosten steuerlich geltend gemacht werden.

Die Handwerkerrechnungen lassen sich über drei Jahre abschreiben (jeweils ein Drittel) und werden bis zu einem Maximalbetrag von 200.000 Euro vom Finanzamt anerkannt. Welche Handwerkerleistungen Du in der Steuererklärung angeben kannst, haben wir Dir in der folgenden Liste zusammengefasst:

  • Einbau einer Belüftungsanlage
  • Digitalsysteme zur Verbrauchsoptimierung
  • Modernisierung von Fenstern und Türen
  • Optimierung des Heizsystems
  • Wärmedämmung zur Senkung des Energieverbrauchs

Nicht nur für die Umsetzung fallen Kosten an, sondern auch für Planung und Organisation der Anbringung. Diese Kosten lassen sich sogar mit bis zu 50 Prozent steuerlich absetzen (§ 35 c EStG).