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Homeoffice und Arbeitszimmer steuerlich absetzen

Bedingt durch die Corona-Pandemie mussten die meisten Arbeitnehmerinnen im Homeoffice arbeiten und deshalb ein häusliches Arbeitszimmer einrichten. Plötzlich sind die eigenen vier Wände der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit. Die Kosten für die Arbeit im Homeoffice können in der Steuererklärung angegeben werden. In diesem Artikel erfahrt ihr, was es bei Homeoffice, Steuern und Corona-Pauschale zu beachten gilt.

Wann kann man Kosten für das häusliche Arbeitszimmer absetzen?

Wer seine Arbeit im Homeoffice bei der Steuer angeben will, muss unter eine der zwei Ausnahmen vom Abzugsverbot häuslicher Aufwendungen fallen:

  • Ist das häusliche Arbeitszimmer der Mittelpunkt eurer beruflichen Tätigkeit (bspw. durch das Corona Homeoffice) sind in der Steuererklärung alle Kosten unbeschränkt abzugsfähig.
  • Steht euch kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, könnt ihr einen beschränkten Abzug eures Homeoffice bei der Steuer geltend machen. Maximal 1.250 Euro pro Jahr.

Die Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers werden in der Steuererklärung als Werbungskosten angegeben, wodurch das zu versteuernde Einkommen sinkt – ihr also weniger Steuern zahlen müsst. Ein häusliches Arbeitszimmer muss in einem separaten Raum sein und mindestens zu 90 Prozent beruflich genutzt werden. Erfüllt ihr diese Voraussetzungen nicht, könnt ihr eventuell die Corona Homeoffice-Pauschale mit bis zu 600 Euro jährlich absetzen. Das ist beispielsweise bei einer Sitzecke oder einem geteilten Zimmer der Fall.

Empfehlung: Arbeitet ihr im Homeoffice könnt ihr beispielsweise Bürostühle*, Regale, aber auch elektronische Geräte wie Computer* steuerlich geltend machen.

Um ein häusliches Arbeitszimmer handelt es sich, wenn

  • Es in den privaten Zimmern, im Keller oder im Dachgeschoss eurer Wohnung liegt und es sich um einen abgeschlossenen Raum handelt.
  • Es hauptsächlich dazu dient gedankliche, schriftliche oder organisatorische Arbeit für euren Beruf zu erledigen.
  • Es büromäßig ausgestattet ist (keine Couch, Spielzeuge oder andere private Dinge).
  • Es zu mindestens 90 Prozent beruflich genutzt wird.

Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, werden Angaben für das häusliche Arbeitszimmer im Homeoffice bei der Steuererklärung vom Finanzamt akzeptiert.

Steuertipp : Bei der Steuererklärung 2020 Homeoffice Ausgaben unbedingt angeben und Steuern sparen.

Corona Homeoffice: Begrenzter Abzug oder unbeschränkter Abzug?

Ein Mittelpunkt der Tätigkeit liegt normalerweise vor allem bei Selbstständigen wie Künstlern oder freien Journalisten vor. Durch die Corona-Pandemie sind jedoch die meisten Arbeitnehmerinnen in Kurzarbeit oder arbeiten aus dem Homeoffice. Als was kann dann das häusliche Arbeitszimmer oder das Homeoffice in der Steuererklärung angegeben werden?

Arbeit ausschließlich aus dem Homeoffice

Durch den Lockdown werdet ihr von eurer Chefin ins Homeoffice geschickt und arbeitet ausschließlich von dort. Damit wird das häusliche Arbeitszimmer zum Mittelpunkt eurer beruflichen Tätigkeit und ihr könnt die Kosten durch das Homeoffice steuerlich unbeschränkt angeben.

Teilweise Arbeit im Büro und im häuslichen Arbeitszimmer

Durch eine Verbesserung der Infektionslage und ein gutes Hygienekonzept werdet ihr gebeten wieder ins Büro zu kommen. Erledigt ihr die für euren Beruf wesentlichen Leistungen nun nicht mehr im Homeoffice, sondern vor Ort im Büro, ist das häusliche Arbeitszimmer nicht mehr der Mittelpunkt eurer beruflichen Tätigkeit. Arbeitet ihr beispielsweise wieder drei oder vier Tage im Büro und müsst die anderen Tage von zu Hause arbeiten, da nicht genug Platz für alle Arbeitnehmerinnen ist, so könnt ihr die Kosten für das Homeoffice steuerlich nur noch begrenzt mit maximal 1.250 Euro absetzen. Für die Tage im Büro können aber wie gewohnt Fahrtkosten und alle weiteren Werbungskosten angegeben werden!

Steuertipp : Das häusliche Arbeitszimmer kann nur steuerlich begrenzt abgesetzt werden, wenn sonst kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Freiwilliges Homeoffice von der Steuer absetzen, ist deshalb nicht möglich.

Welche Kosten für mein Arbeitszimmer kann ich im Homeoffice steuerlich absetzen?

Prinzipiell lassen sich alle Kosten, die ihr eurem Arbeitszimmer zuordnen könnt, im Homeoffice steuerlich absetzen. Schreibtisch, Drucker, Schreibtischstuhl oder Aktenregal lassen sich beispielsweise eindeutig dem Büroinventar zuordnen und sind dementsprechend in voller Höhe absetzbar. Komplizierter wird es, wenn es darum geht die anteiligen Kosten im Homeoffice steuerlich korrekt anzugeben. Darunter fallen alle Nebenkosten, die für die gesamte Wohnung anfallen, aber nur zu einem Teil im häuslichen Arbeitszimmer genutzt werden (bspw. Miete, Strom, Wasser).

Steuerlich absetzbare Kosten im Homeoffice Wie viel?
Bürobedarf im Arbeitszimmer (z.B. Schreibtisch, Regal,Stuhl) komplett
Renovierungsarbeiten des Arbeitszimmers komplett
Kosten für nachträgliche Einrichtung komplett
Wohnungsmiete anteilig
Nebenkosten (Strom, Wasser, etc.) anteilig
Abschreibungen der Immobilie anteilig
Reparaturen anteilig
Versicherungsbeiträge (z. B. Gebäudeversicherung) anteilig
Müllabfuhr anteilig
Heizungswartung anteilig

Den Anteil des Arbeitszimmers an den Nebenkosten könnt ihr ganz einfach bestimmen, indem ihr die Fläche eures Arbeitszimmers durch die Gesamtfläche eurer Wohnung teilt. Diesen Anteil multipliziert ihr mit euren Kosten (bspw. für die Wohnungsmiete) und erhaltet so den Betrag, den ihr für euer Homeoffice in der Steuererklärung angeben könnt.


Beispiel: Euer Arbeitszimmer ist 20qm groß und die Gesamtfläche eurer Wohnung beträgt 200qm. Zahlt ihr bspw. 800 Euro Miete, so könntet ihr (20qm/200qm) * 800 Euro = 80 Euro an anteiligen Mietkosten bei der Steuererklärung für das Homeoffice geltend machen.

Homeoffice-Pauschale als Änderungen durch Corona

Wenn ihr die Voraussetzungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht erfüllt, habt ihr die Möglichkeit eine Homeoffice-Pauschale für jeden Arbeitstag in eurem Zuhause zu beantragen. Die Homeoffice-Pauschale umfasst 5 Euro pro Tag, maximal aber 600 Euro pro Jahr – das entspricht 120 Tagen. Bei mehr Tagen im Homeoffice verändert sich dieser Betrag nicht mehr. Wenn ihr euer Homeoffice in der Steuererklärung angeben wollt, könnt ihr entweder die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer angeben oder die Homeoffice-Pauschale bei der Steuer geltend machen. In beiden Fällen werden eure Kosten als Werbungskosten angesetzt. Kommt ihr über die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro, könnt ihr eure Steuerlast damit zusätzlich reduzieren.

Was passiert, wenn mehrere Personen ein häusliches Arbeitszimmer nutzen?

Während der Corona-Krise nutzen viele Paare und Familien dieselben Räumlichkeiten als häusliches Arbeitszimmer. Verwenden alle Personen das Arbeitszimmer hauptsächlich beruflich (mindestens 90 Prozent), kann jede Person das Arbeitszimmer in der Steuererklärung angeben. Arbeiten beispielsweise zwei Büroangestellte im selben häuslichen Arbeitszimmer, muss nur gewährleistet sein, dass beide Personen ihrer Tätigkeit auch in vollem Umfang nachkommen können. Bei einem begrenzten Kostenabzug gilt der Höchstbetrag von 1.250 EUR für jede Person getrennt (BFH Urteil v. 15.12.2016 VI R 53/12) und ist für dasselbe Arbeitszimmer mehrfach anrechenbar. Abschreibungen einer Immobilie werden vom Finanzamt hingegen nur entsprechend der Eigentumsanteile an der Immobilie akzeptiert.

Versicherung bei einem Unfall im Homeoffice

Mitte Juni 2021 wurde der Versicherungsschutz aufgrund der Corona-Krise angepasst. Wem während der Arbeitszeit im Homeoffice oder beim mobilen Arbeiten ein Unfall passiert, hat denselben Versicherungsschutz wie bei einem Unfall im Betrieb. Die Änderung des Sozialgesetzbuches hat auch zur Folge, dass Arbeitnehmerinnen auf Wegen außerhalb und innerhalb des Betriebes besser abgesichert sind. Die Änderungen könnt ihr noch detaillierter in § 8 SGB VI des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes nachlesen.