Mit dem Kinderfreibetrag Steuern sparen

Eltern können in Deutschland zwischen Kinderfreibetrag und Kindergeld wählen. Der Anspruch auf Kindergeld besteht von Geburt an, muss aber schriftlich von den Eltern beantragt werden. Eltern oder Erziehungsberechtigte sollen mithilfe der monatlichen Zahlungen das Wohl ihres Kindes sicherstellen. Kinderfreibeträge sind dahingegen eine Steuerentlastung für Eltern.

Kindergeld oder Kinderfreibetrag?

Erziehungsberechtigte können nur eine Form der Steuererleichterung wählen, also entweder Kindergeld oder Kinderfreibetrag. Reichst Du eine Steuererklärung mit Kinderfreibeträgen ein, prüft das Finanzamt durch eine Günstigerprüfung automatisch welche Variante für Dich besser ist. Dafür solltest Du das Kindergeld online beantragen sowie den Antrag auf Lohnsteuerermäßigen für Kinderfreibeträge herunterladen und bei Deinem Finanzamt einreichen.

Jahr Kinderfreibetrag BEA-Freibetrag Summe
2022 5.620 € 2.928 € 8.548 €
2023 6.024 € 2.928 € 8.952 €
2024 6.612 € 2.928 € 9.540 €
2025 6.672 € 2.928 € 9.600 €

Im Gegensatz zum monatlich ausgezahlten Kindergeld mindert der Kinderfreibetrag das jährlich zu versteuernde Einkommen. Hinzu kommt ein Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf (BEA-Freibetrag). In obiger Tabelle findest Du die Kinderfreibeträge für zusammenveranlagte Eltern.

Bei getrennt veranlagten Eltern wird der Kinderfreibetrag gleichmäßig aufgeteilt. Dementsprechend würde der Kinderfreibetrag 2025 (6.672 Euro) bei einer getrennten Veranlagung zu einer Reduzierung des steuerlichen Einkommens von 3.336 Euro je Elternteil führen.

Beim Kindergeld gab es früher eine Staffelung nach Kinderzahl – ab dem dritten und ab dem vierten Kind stieg der Betrag. Diese Staffelung wurde zum 1. Januar 2023 abgeschafft. Seitdem bekommst Du für jedes Kind denselben Betrag, unabhängig davon, das wievielte es ist.

Jahr Kindergeld je Kind und Monat
2023 250 €
2024 250 €
2025 255 €
2026 259 €

Wann besteht ein Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag?

Erziehungsberechtigte haben von Geburt ihres Kindes an sowohl einen Anspruch auf Kindergeld als auch auf den Kinderfreibetrag. Dieser besteht bis zum

  • 18. Lebensjahr des Kindes
  • 25. Lebensjahr des Kindes, wenn es eine Ausbildung, ein Studium oder einen Freiwilligendienst absolviert

Bei behinderten Kindern, die sich nicht selbst versorgen können, ist der Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag zeitlich nicht befristet.

Steuertipp: Neben dem Kinderfreibetrag können Eltern diese Ausgaben steuerlich absetzen.