Muss ich als Kleinunternehmer Umsatzsteuer zahlen? Die Kleinunternehmerregelung erklärt
Stand: · Werte für das Steuerjahr 2025
Nein, auf Deine eigenen Umsätze nicht. Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG stellst Du Rechnungen ohne Umsatzsteuer, gibst keine Voranmeldungen ab und führst nichts ans Finanzamt ab. Das gilt, solange Dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € und im laufenden Jahr höchstens 100.000 € beträgt. Dafür verzichtest Du auf den Vorsteuerabzug. In diesem Ratgeber findest Du aktuelle Grenzen, ein Rechenbeispiel im Falle einer Überschreitung, welche Steuern Kleinunternehmer trotzdem zahlen und wie Du die Regelung in ELSTER wählst.
Muss ich als Kleinunternehmer Umsatzsteuer zahlen?
Nein. Kleinunternehmer müssen auf ihre eigenen Umsätze keine Umsatzsteuer zahlen. Die Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer steht in § 19 UStG. Du weist auf Deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus, gibst keine Umsatzsteuer-Voranmeldung ab und überweist dem Finanzamt nichts. Für Privatkunden ist das ein Preisvorteil von 19 Prozent. Die Umsatzsteuer heißt im Alltag Mehrwertsteuer, gemeint ist dieselbe Steuer. Auch Mehrwertsteuer müssen Kleinunternehmer also nicht zahlen.
Ganz ohne Umsatzsteuer lebt ein Kleinunternehmen trotzdem nicht. Beim Einkauf zahlst Du sie wie jeder Verbraucher mit, auf den Laptop, das Material, die Software. Ein regelbesteuerter Unternehmer holt sich diese Vorsteuer vom Finanzamt zurück, Du als Kleinunternehmer nicht. Das ist der Preis der Regelung. Er entscheidet, ob sie sich für Dich lohnt. Auch Kleinstunternehmen mit ein paar tausend Euro Umsatz im Jahr sind Unternehmen im Sinne der Umsatzsteuer. Die Regelung nimmt ihnen nur die Pflichten ab.
Die Kleinunternehmerregelung hat zwei Umsatzgrenzen, 25.000 und 100.000 Euro
Für die Kleinunternehmerregelung gelten zwei Umsatzgrenzen gleichzeitig. Dein Gesamtumsatz darf im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten haben. Und er darf im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreiten. Beide Zahlen sind Nettobeträge, also Umsatz ohne Umsatzsteuer. Beide meinen den tatsächlichen Umsatz, keine Prognose. Die Umsatzsteuergrenze für Kleinunternehmer liegt damit bei 25.000 Euro im Vorjahr. Die zweite Grenze von 100.000 Euro ist der Notausgang für ein unerwartet gutes Jahr. Beide Grenzen gelten für Kleinunternehmer mit Gewerbe und für Freiberufler gleichermaßen. Hast Du mehrere Tätigkeiten, etwa ein Nebengewerbe und freiberufliche Aufträge, zählen ihre Umsätze zusammen. Dein Lohn aus einem Job gehört nicht dazu.
| Umsatz im Vorjahr | Umsatz im laufenden Jahr | Status |
|---|---|---|
| höchstens 25.000 € | höchstens 100.000 € | Kleinunternehmer das ganze Jahr |
| höchstens 25.000 € | mehr als 100.000 € | Kleinunternehmer bis zu dem Umsatz, der die Grenze überschreitet. Ab diesem Umsatz Regelbesteuerung |
| mehr als 25.000 € | egal | Regelbesteuerung das ganze Jahr |
| Gründungsjahr, kein Vorjahr | höchstens 25.000 € | Kleinunternehmer |
| Gründungsjahr, kein Vorjahr | mehr als 25.000 € | ab dem Umsatz, der die Grenze überschreitet, Regelbesteuerung |
Gründest Du neu, hast Du kein Vorjahr. Dann gilt für das erste Jahr die Grenze von 25.000 €, ohne Hochrechnung auf zwölf Monate. Startest Du im September und setzt bis Dezember 20.000 Euro um, bleibst Du Kleinunternehmer. Aufs Jahr gerechnet wären das zwar 80.000 Euro, das spielt aber keine Rolle. Erst der Umsatz, mit dem die 25.000 Euro überschritten werden, ist umsatzsteuerpflichtig.
Bis 2024 lagen die Grenzen bei 22.000 und 50.000 Euro. Die zweite galt als Prognose, und ein angebrochenes Gründungsjahr wurde auf zwölf Monate hochgerechnet. Prüfst Du die Kleinunternehmerregelung 2024 oder 2023, etwa für eine nachgereichte Steuererklärung, rechnest Du noch mit diesen Werten. Seit dem 1. Januar 2025 gelten 25.000 und 100.000 Euro, beide netto.
Zählt der Umsatz oder der Gewinn? Ein Beispiel für Kleinunternehmer
Die Grenzen beziehen sich auf den Umsatz, nicht auf den Gewinn. Umsatz ist alles, was Deine Kunden Dir für Lieferungen und Leistungen zahlen, bevor Du irgendwelche Kosten abziehst. Gewinn ist, was nach Abzug der Betriebsausgaben übrig bleibt. Nimmst Du 30.000 Euro ein und hast 10.000 Euro Kosten, liegst Du mit 20.000 Euro Gewinn scheinbar unter der Grenze. Mit 30.000 Euro Umsatz liegst Du aber darüber. Der Unterschied zwischen Umsatz und Gewinn ist für Kleinunternehmer deshalb die erste Rechnung. Die Kleinunternehmerregelung schaut allein auf den Umsatz.
Zum Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 2 UStG zählen Deine steuerbaren Umsätze als Unternehmer, gerechnet nach dem Geld, das im Jahr tatsächlich eingegangen ist. Nicht dazu zählen der Arbeitslohn aus einem Job oder Werkstudentenvertrag, der Verkauf von Anlagevermögen wie dem alten Firmenlaptop und bestimmte steuerfreie Umsätze, etwa die Vermietung einer Wohnung oder Heilbehandlungen. Als Student mit Nebenjob und eigener Selbständigkeit zählst Du also nur die Zahlungen Deiner Auftraggeber zusammen.
Beispiel: Lena macht neben dem Studium Webdesign. 2025 nimmt sie dafür 18.000 Euro ein, dazu verdient sie 9.000 Euro als Werkstudentin. Ihr Gesamtumsatz 2025 sind die 18.000 Euro, der Lohn zählt nicht. 2026 ist sie Kleinunternehmerin, weil das Vorjahr unter 25.000 Euro lag. 2026 läuft es besser, sie nimmt 40.000 Euro ein. Das bleibt 2026 komplett steuerfrei, weil die 100.000 Euro nicht überschritten sind. Ab 2027 unterliegt sie der Regelbesteuerung, weil das Vorjahr 2026 über 25.000 Euro lag. Dann schreibt sie ihre Rechnungen mit 19 Prozent Umsatzsteuer.
Ab wann muss man als Kleinunternehmer Umsatzsteuer zahlen, wenn die Grenze überschritten ist?
Überschreitest Du im laufenden Jahr die 100.000 €, endet die Steuerbefreiung sofort, nicht erst zum Jahreswechsel. Bereits der Umsatz, mit dem Du die Grenze überschreitest, unterliegt der Regelbesteuerung. Ab dieser Rechnung weist Du 19 Prozent aus, bei Büchern, Lebensmitteln oder Kunst 7 Prozent. Du gibst Voranmeldungen ab und darfst im Gegenzug Vorsteuer ziehen. Was vorher im Jahr steuerfrei war, bleibt steuerfrei. Die Umsatzsteuerpflicht beginnt für Kleinunternehmer seit 2025 also auf den Tag genau. Ab wann man Umsatzsteuer zahlen muss, hängt an einer einzigen Rechnung. Näherst Du Dich der Grenze, behalte die Summe Deiner Zahlungseingänge im Blick.
Die zweite Art, die Grenze zu reißen, ist leiser. Liegt Dein Umsatz am Jahresende über 25.000 €, aber unter 100.000 €, ändert sich im laufenden Jahr nichts. Ab dem 1. Januar des Folgejahres bist Du aber regelbesteuert, ohne Bescheid und ohne Aufforderung. Das Finanzamt sagt Dir das nicht. Du musst es selbst merken. Liegt Dein Umsatz in einem Jahr wieder unter 25.000 €, bist Du im Jahr darauf automatisch wieder Kleinunternehmer. Das gilt nur, wenn Du nicht auf die Regelung verzichtet hast.
Achtung: Weist Du als Kleinunternehmer trotzdem Umsatzsteuer auf einer Rechnung aus, schuldest Du den Betrag dem Finanzamt (§ 14c UStG), ohne selbst Vorsteuer abziehen zu dürfen. Eine solche Rechnung musst Du berichtigen und dem Kunden neu schicken.
Wann lohnt sich die Regelbesteuerung für Kleinunternehmer?
Die Regelbesteuerung lohnt sich, wenn Du viel investierst oder Deine Kunden Unternehmen sind. Denn die Kleinunternehmerregelung ist ein Wahlrecht. Du kannst darauf verzichten und Dich freiwillig der Regelbesteuerung unterwerfen. Dann stellst Du Rechnungen mit Umsatzsteuer, gibst Voranmeldungen ab und bekommst die Vorsteuer aus Deinen Einkäufen zurück. Der Verzicht bindet Dich für mindestens fünf Kalenderjahre (§ 19 Abs. 3 UStG). Du erklärst ihn gegenüber dem Finanzamt, im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung oder später formlos. Nachholen kannst Du ihn für ein Jahr noch bis Ende Februar des übernächsten Jahres, für 2026 also bis zum 29. Februar 2028.
| Deine Lage | Was sich meist lohnt |
|---|---|
| Kunden sind Privatleute, wenig Investitionen (Nachhilfe, Texte, Fotos, Etsy, YouTube) | Kleinunternehmer, 19 Prozent Preisvorteil oder mehr Marge |
| Kunden sind Unternehmen | Die Umsatzsteuer stört sie nicht, sie ziehen sie als Vorsteuer ab. Regelbesteuerung lohnt sich, sobald Du selbst investierst |
| Hohe Anfangsinvestitionen (Kamera, Werkstatt, Warenlager) | Regelbesteuerung, die Vorsteuer aus den Investitionen kommt zurück |
| Nebengewerbe neben Studium oder Job, Umsatz weit unter der Grenze | Kleinunternehmer, keine Voranmeldungen, keine Umsatzsteuererklärung |
Willst Du von Deinem Unternehmen leben, überschreitest Du die Grenzen ohnehin bald. Dann verzichtest Du meist von Anfang an, weil die Vorsteuer aus den Anfangsinvestitionen mehr wert ist als die gesparte Verwaltung. Für ein Nebengewerbe mit YouTube- oder AdSense-Einnahmen oder Honoraren neben dem Studium ist die Kleinunternehmerregelung fast immer die richtige Wahl. Die Umsatzsteuer bleibt dann ein Thema, das Dich nicht betrifft.
Welche Steuern müssen Kleinunternehmer und Kleingewerbe zahlen?
Kleinunternehmer zahlen Einkommensteuer auf den Gewinn, mit Gewerbe ab einem Freibetrag auch Gewerbesteuer. Die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Umsatzsteuer. Welche Steuern Kleinunternehmer sonst zahlen müssen, entscheidet der Gewinn. Einkommensteuer fällt an, sobald alle Deine Einkünfte zusammen, also Gewinn plus Lohn plus alles andere, über dem Grundfreibetrag von 12.096 € liegen. Den Gewinn ermittelst Du mit der Einnahmenüberschussrechnung in der Anlage EÜR. Du trägst ihn in der Anlage G (Gewerbe) oder Anlage S (freier Beruf) ein. Gewerbesteuer zahlst Du als Gewerbetreibender erst, wenn der Gewinn über dem Freibetrag von 24.500 € liegt. Freiberufler zahlen sie nie. Für ein Kleingewerbe gelten dieselben Steuern wie für jedes andere Gewerbe. Nur die Umsatzsteuer hängt an der Kleinunternehmerregelung. Welche Steuersoftware EÜR, Umsatz- und Gewerbesteuer erstellt, zeigt der Steuerprogramm-Vergleich.
| Steuer | Kleinunternehmer | Regelbesteuerung |
|---|---|---|
| Umsatzsteuer auf eigene Umsätze | keine | 19 Prozent, ermäßigt 7 Prozent |
| Vorsteuerabzug aus Einkäufen | nein | ja |
| Einkommensteuer auf den Gewinn | ab dem Grundfreibetrag | ab dem Grundfreibetrag |
| Gewerbesteuer (nur Gewerbe, nicht freie Berufe) | ab 24.500 € Gewinn | ab 24.500 € Gewinn |
| Umsatzsteuer-Voranmeldung | keine | vierteljährlich, monatlich ab 9.000 € Steuer im Vorjahr, keine bis 2.000 € |
| Umsatzsteuererklärung | keine, seit dem Steuerjahr 2024 | jährlich |
Steuertipps für Kleinunternehmer, die wirklich Geld bringen, betreffen deshalb die Betriebsausgaben. Laptop, Software, Fahrtkosten und das Arbeitszimmer mindern den Gewinn. Machst Du im Gründungsjahr Verlust, verrechnest Du ihn per Verlustvortrag mit späteren Einkünften. Hast Du daneben einen Job mit Lohnsteuerabzug, wird die Steuererklärung ab 410 € selbständigen Einkünften im Jahr zur Pflicht. Ohne Job wird sie erst zur Pflicht, wenn Dein Gewinn über dem Grundfreibetrag liegt.
Wann muss ein Kleingewerbe Umsatzsteuer zahlen und wo liegt die Grenze?
Ein Kleingewerbe muss Umsatzsteuer erst zahlen, wenn sein Inhaber die Grenzen der Kleinunternehmerregelung überschreitet. Kleingewerbe und Kleinunternehmer werden ständig verwechselt, dabei stammen die Begriffe aus zwei Gesetzen. Ein umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer ist ein Begriff des § 19 UStG und hängt allein am Umsatz. Kleingewerbe ist ein Begriff des Handelsrechts. Ein Kleingewerbetreibender führt ein Gewerbe, das nach Art und Umfang keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (§ 1 Abs. 2 HGB). Er steht nicht im Handelsregister, ist kein Kaufmann und darf seinen Gewinn mit der Einnahmenüberschussrechnung ermitteln statt zu bilanzieren. Ein Kleingewerbe kann umsatzsteuerpflichtig sein, und ein Kleinunternehmer kann Freiberufler ohne Gewerbe sein.
Eine gesetzliche Umsatzgrenze für das Kleingewerbe gibt es nicht. Suchst Du nach einer Umsatzgrenze für das Kleingewerbe, meinst Du meist zwei andere Zahlen. Die erste ist die Kleinunternehmergrenze von 25.000 € im Vorjahr. Sie entscheidet über die Umsatzsteuer. Die zweite ist die Buchführungsgrenze des § 141 AO. Ab 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn im Jahr musst Du Bücher führen und bilanzieren, auch ohne Handelsregister. Dazwischen liegt ein weites Feld, in dem ein Kleingewerbe längst Umsatzsteuer abführt und trotzdem Kleingewerbe bleibt.
Wie hoch die Umsatzsteuer beim Kleingewerbe ist, hängt deshalb nur an der Kleinunternehmerregelung. Umsatzsteuer zahlen muss Dein Kleingewerbe erst, wenn der Umsatz die Grenzen überschreitet. Bis dahin musst Du als Kleingewerbe keine Mehrwertsteuer auf Deine Rechnungen schlagen. Ein Kleingewerbe ohne Umsatzsteuer ist also ein Kleingewerbe, dessen Inhaber Kleinunternehmer ist. Darüber gilt der Regelsatz von 19 Prozent, für Bücher, Lebensmittel und einige andere Waren 7 Prozent. Wie viel Umsatz Du beim Kleingewerbe machen darfst, ist damit keine Frage des Gewerberechts. Es ist eine Frage der Umsatzsteuer und der Buchführung.
Wie wähle ich die Kleinunternehmerregelung in ELSTER?
Du wählst die Kleinunternehmerregelung im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung in ELSTER. Kleinunternehmer wirst Du nicht durch einen Antrag, sondern durch Deinen Umsatz. Mitteilen musst Du dem Finanzamt aber, dass Du die Regelung nutzt. Den Fragebogen schickst Du innerhalb eines Monats nach dem Start Deiner Tätigkeit über Mein ELSTER an Dein zuständiges Finanzamt. Papier nimmt das Finanzamt nur noch in Härtefällen. Du findest den Fragebogen in ELSTER unter Formulare und Leistungen. Im Abschnitt zur Umsatzsteuer gibst Du Deinen voraussichtlichen Gesamtumsatz an. Dort kreuzt Du an, ob Du die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer in Anspruch nimmst oder auf sie verzichtest. Danach bekommst Du Deine Steuernummer, die auf jede Rechnung gehört.
Eine Umsatzsteuererklärung musst Du als Kleinunternehmer seit dem Steuerjahr 2024 nicht mehr abgeben. Umsatzsteuer-Voranmeldungen gibt es für Kleinunternehmer nicht. Zwei Ausnahmen bleiben. Fordert das Finanzamt Dich ausdrücklich auf, gibst Du die Erklärung ab. Deine steuerfreien Umsätze trägst Du dann in der Umsatzsteuererklärung 2025 in Zeile 48 ein. Und schuldest Du als Leistungsempfänger Umsatzsteuer nach § 13b UStG, meldest Du sie an, auch als Kleinunternehmer.
Achtung: Die Falle nach § 13b UStG trifft gerade Online-Gewerbe. Kaufst Du Werbeanzeigen, Software-Abos oder Design-Tools von Anbietern im EU-Ausland, etwa Google Ads oder Canva aus Irland, schuldest Du als Unternehmer die deutsche Umsatzsteuer auf diese Leistungen selbst. Das sind 19 Prozent auf den Rechnungsbetrag, und als Kleinunternehmer kannst Du sie nicht als Vorsteuer abziehen. Dafür gibst Du eine Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Zeitraum ab, in dem die Rechnung anfällt, und die Umsatzsteuererklärung fürs Jahr.
Was muss auf der Rechnung ohne Umsatzsteuer als Kleinunternehmer stehen?
Deine Rechnung enthält nach § 34a UStDV Deinen Namen und Deine Anschrift und die des Kunden, Deine Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, das Ausstellungsdatum, Menge und Art der Leistung, das Entgelt und einen Hinweis auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer. Eine Formulierung wie „Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer nach § 19 UStG" reicht. Eine fortlaufende Rechnungsnummer und das Leistungsdatum schreibt § 34a UStDV Kleinunternehmern nicht vor. Für Deine eigene Buchführung solltest Du beides trotzdem angeben.
Die E-Rechnung zwischen Unternehmen wird ab 2027 schrittweise Pflicht. Als Kleinunternehmer musst Du sie nicht ausstellen. Eine PDF oder Papierrechnung bleibt für Dich immer erlaubt. Empfangen können musst Du E-Rechnungen aber schon seit 2025, dafür reicht ein E-Mail-Postfach. Verkaufst Du auch an Kunden in anderen EU-Ländern, kannst Du seit 2025 über das Bundeszentralamt für Steuern die EU-Kleinunternehmerregelung nach § 19a UStG nutzen. Dafür bekommst Du eine eigene Kleinunternehmer-Identifikationsnummer, und es gilt eine Umsatzgrenze von 100.000 Euro im gesamten EU-Gebiet. Für ein Nebengewerbe neben dem Studium ist das selten nötig.
Häufige Fragen
Müssen Kleinunternehmer Umsatzsteuer zahlen?
Nein, auf ihre eigenen Umsätze nicht. Sie stellen Rechnungen ohne Umsatzsteuer, geben keine Voranmeldung ab und führen nichts ans Finanzamt ab. Beim eigenen Einkauf zahlen sie die Umsatzsteuer mit und bekommen sie anders als regelbesteuerte Unternehmer nicht als Vorsteuer zurück.
Wie hoch ist die Umsatzsteuer beim Kleingewerbe?
Null, solange der Inhaber Kleinunternehmer ist, also im Vorjahr höchstens 25.000 € und im laufenden Jahr höchstens 100.000 € Umsatz hat. Darüber gelten 19 Prozent, für Bücher, Lebensmittel und einige andere Waren 7 Prozent.
Gilt die Kleinunternehmergrenze für den Umsatz oder den Gewinn?
Für den Umsatz, netto ohne Umsatzsteuer. Gezählt wird, was Kunden im Jahr tatsächlich gezahlt haben. Der Gewinn nach Abzug der Kosten spielt für die Umsatzsteuer keine Rolle, er zählt für die Einkommensteuer.
Was passiert, wenn ich die Grenze überschreite?
Bei mehr als 100.000 € im laufenden Jahr endet die Befreiung sofort. Schon der Umsatz, mit dem Du die Grenze überschreitest, ist umsatzsteuerpflichtig. Bei mehr als 25.000 € am Jahresende bleibt das laufende Jahr steuerfrei, ab dem 1. Januar des Folgejahres bist Du regelbesteuert.
Muss ich als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuererklärung abgeben?
Seit dem Steuerjahr 2024 nicht mehr, außer das Finanzamt fordert Dich dazu auf oder Du schuldest als Leistungsempfänger Umsatzsteuer, etwa für Werbeleistungen oder Software aus dem Ausland. Umsatzsteuer-Voranmeldungen gibt es für Kleinunternehmer nicht.
Was ist der Unterschied zwischen Kleinunternehmer und Kleingewerbe?
Kleinunternehmer ist ein Begriff der Umsatzsteuer und hängt am Umsatz, Kleingewerbe ein Begriff des Handelsrechts für Gewerbe ohne kaufmännischen Geschäftsbetrieb. Ein Kleingewerbe kann umsatzsteuerpflichtig sein, und ein Kleinunternehmer kann Freiberufler ohne Gewerbe sein.
Welche Steuern muss ich als Kleinunternehmer zahlen?
Einkommensteuer auf den Gewinn, sobald alle Einkünfte zusammen über dem Grundfreibetrag von 12.096 € liegen. Als Gewerbetreibender zahlst Du außerdem Gewerbesteuer ab einem Gewinn von 24.500 €. Umsatzsteuer zahlst Du keine.
Kann ich freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?
Ja, formlos gegenüber dem Finanzamt oder im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, für ein Jahr noch bis Ende Februar des übernächsten Jahres. Der Verzicht bindet Dich mindestens fünf Kalenderjahre, danach kannst Du zum Jahreswechsel zurück.