Muss ich als Kleinunternehmer Umsatzsteuer zahlen?
Wer ein Unternehmen gründet oder nebenberuflich ein Gewerbe betreibt, hat die Möglichkeit bei der Umsatzsteuer von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch zu machen. Damit Du als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 Abs. 1 UStG zählst, darf Dein Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreiten. Dadurch entfällt die Umsatzsteuer für Kleinunternehmer. Allerdings besteht dann auch nicht mehr die Möglichkeit den Vorsteuerabzug zu nutzen.
Wann greift die Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer?
Es gelten zwei Grenzen gleichzeitig: Dein Gesamtumsatz darf im Vorjahr höchstens 25.000 Euro betragen haben und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreiten. Trifft beides zu, bist Du Kleinunternehmer und weist auf Deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus. Weist Du sie trotzdem aus, schuldest Du sie auch dem Finanzamt.
Wichtig: Beide Grenzen beziehen sich auf tatsächliche Umsätze. Bis 2024 musstest Du für das laufende Jahr eine Prognose abgeben – die zweite Grenze galt nur „voraussichtlich“. Das ist seit 2025 vorbei.
Was passiert, wenn Du die Grenze reißt?
Hier hat sich zum 1. Januar 2025 das Entscheidende geändert. Früher lief das Jahr in Ruhe zu Ende und die Umsatzsteuerpflicht begann erst im Folgejahr. Heute endet Dein Status als Kleinunternehmer sofort – mit genau dem Umsatz, der die 100.000 Euro überschreitet. Diese Rechnung und alle danach musst Du mit Umsatzsteuer stellen, mitten im laufenden Jahr.
Verzichtest Du freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung und rechnest stattdessen mit Umsatzsteuer ab, ist diese Wahl für fünf Kalenderjahre bindend. Sie lässt sich also nicht jedes Jahr neu treffen.
Wenn Du neu gründest, gibt es kein Vorjahr – dann zählt allein, ob Du im Gründungsjahr unter 25.000 Euro bleibst. Auch das ist seit 2025 einfacher: Früher musstest Du den Umsatz eines angebrochenen Jahres auf zwölf Monate hochrechnen. Diese Hochrechnung entfällt. Wer im September startet und bis Dezember 20.000 Euro umsetzt, bleibt Kleinunternehmer – obwohl das aufs Jahr gerechnet deutlich mehr wäre.
Lohnt es sich umsatzsteuerlich Kleinunternehmer zu sein?
Diese Frage lässt sich pauschal nur schwer beantworten. Allerdings haben wir Dir drei verschiedene Fälle zusammengefasst, an denen Du Dich orientieren kannst. Dabei unterscheiden wir zwischen Vollerwerbsunternehmern, Selbstständigen im B2B sowie nebenberuflichen Gewerbetreibenden.
Vollerwerbsunternehmer
Willst Du als Selbstständiger vom Gewinn Deines Unternehmens leben, lohnt es sich normalerweise nicht durch die Kleinunternehmerregelung auf die Umsatzsteuer zu verzichten. Denn mit jährlich weniger als 25.000 Euro Umsatz abzüglich aller anfallenden Betriebskosten, lässt es sich nur schwer leben.
Hast Du ein neues Unternehmen gegründet, kann es hingegen sinnvoll sein, um Dich in den ersten zwei Jahren zu entlasten oder die Verwaltung zu vereinfachen. Allerdings kannst Du dann keinen Vorsteuerabzug für die meist hohen Anfangsinvestitionen geltend machen, was Dir den Wechsel zur Regelbesteuerung im dritten Jahr. Deshalb lohnt es sich als Vollerwerbsunternehmer meist auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten.
Selbständige im Business to Business
Auch bei Selbständigen mit B2B-Geschäftsbeziehungen lässt sich ein geringerer Verwaltungsaufwand anführen, doch bei genauerem Hinsehen ergeben sich hier mehr Nach- als Vorteile. Als Kleinunternehmer müsstest Du wieder auf den Vorsteuerabzug Deiner Anfangsinvestitionen verzichten, sicherst Dir dadurch aber nur geringe oder gar keine Preisvorteile.
Sobald Du der Regelbesteuerung unterliegst, musst Du zwangsläufig Preiserhöhungen bei Deinen Kunden durchsetzen, wobei manche Unternehmen die fehlende Umsatzsteuer als unprofessionell wahrnehmen. Wir empfehlen in diesem Fall auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten.
Nebenberufliche Gewerbetreibende
Für nebenberufliche Gewerbetreibende, die beispielsweise YouTube- oder Instagram-Einnahmen versteuern möchten, kann sich die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung durchaus lohnen. Bei Einnahmen über Social-Media, Ebay oder Google AdSense fallen in der Regel keine großen Investitionen an. Bleiben Deine Einnahmen voraussichtlich auch in Zukunft unter 25.000 Euro, ist es für nebenberufliche Gewerbetreibende sinnvoll von der Kleinunternehmer-Regelung Gebrauch zu machen.
In diesem Fall entfällt die Umsatzsteuervoranmeldung und durch die Einnahmenüberschussrechnung (EüR) vereinfacht sich zudem die Angabe Deiner betrieblichen Ausgaben und Rechnungen in der Steuererklärung.
Wie werde ich Kleinunternehmer?
Willst Du bei der Umsatzsteuer die Kleinunternehmerregelung anwenden, musst Du das Deinem Finanzamt mitteilen. Dazu füllst Du einfach den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung von Einzelunternehmern aus und schickst ihn an das für Dich zuständige Finanzamt. Den Antrag kannst Du entweder beim Bundesfinanzministerium als Formular herunterladen oder Du nutzt den Antrag über Elster online.
Unterschied zwischen Kleinunternehmer und Kleingewerbetreibenden
Zum Schluss erklären wir Dir noch den Unterschied zwischen Kleinunternehmern und Kleingewerbetreibenden, da diese häufig verwechselt werden. Ein
- Kleinunternehmer zahlt keine Umsatzsteuer, da seine Umsätze unter dem Grenzbetrag von 25.000 Euro (Vorjahr) und 100.000 Euro (laufendes Jahr) lagen. Darunter fallen Selbstständige, Gewerbetreibende, Freiberufler sowie Forst- bzw. Landwirte.
- Kleingewerbetreibende sind Gewerbetreibende, bei denen das Unternehmen nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbereich nicht erfordert. (§ 1 Abs. 2 HGB)
Das bedeutet, dass alle gewerbetreibenden Kleinunternehmer zwar Kleingewerbetreibende sind, aber nicht zwangsläufig alle Kleingewerbetreibende auch umsatzsteuerliche Kleinunternehmer.