Wie Du YouTube- und AdSense-Einnahmen in Deutschland versteuern musst
Stand: · Werte für das Steuerjahr 2025
YouTube-Einnahmen musst Du in Deutschland ab dem ersten Euro versteuern, meist als Gewerbe mit Anlage EÜR und Anlage G. Einkommensteuer zahlst Du aber erst über dem Grundfreibetrag von 12.096 €, und auf AdSense-Einnahmen fällt keine deutsche Umsatzsteuer an.
Drei Steuertipps für AdSense und YouTube
- Melde ein Gewerbe an und schick dem Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, sobald Du mit dem Kanal Geld verdienen willst. Dort entscheidest Du auch über die Kleinunternehmerregelung.
- Reiche in AdSense Deine Steuerinformationen ein. Sonst behält Google bis zu 24 Prozent Deiner Einnahmen als US-Steuer ein.
- Sammle die Belege für Technik, Software und Reisen. Versteuert wird nur Dein Gewinn, nicht der ganze AdSense-Verdienst.
Müssen YouTuber Steuern zahlen?
Ja. YouTuber müssen Steuern zahlen, sobald sie mit ihrem Kanal Geld verdienen wollen. YouTube-Einnahmen sind in Deutschland steuerpflichtig, egal ob das Geld von Google, von einer Firma oder von Zuschauern kommt. Das Finanzamt behandelt die Arbeit als YouTuber, Influencer oder Streamer in der Regel als Gewerbe (§ 15 EStG). Du arbeitest selbständig, auf Dauer und willst Gewinn machen. In Ausnahmefällen, etwa bei überwiegend künstlerischer Arbeit, ist es ein freier Beruf. Dann gilt die Anlage S statt der Anlage G, und Gewerbesteuer fällt nicht an.
Versteuern musst Du alles, was Dir der Kanal einbringt.
- Werbeeinnahmen aus dem YouTube-Partnerprogramm und aus AdSense auf Deinem Blog oder Deiner Website
- Einnahmen aus YouTube Premium, Kanalmitgliedschaften, Super Chat und Super Thanks
- Honorare aus Kooperationen, Sponsoring und Produktplatzierungen
- Provisionen aus Affiliate-Links
- Produkte, Gutscheine und Reisen, die Du für Deine Arbeit bekommst
- Geld, das Dir Zuschauer über Twitch, Ko-fi oder PayPal schicken
Lädst Du nur zum Spaß Videos hoch und verdienst nichts damit, hast Du nichts zu versteuern. Zum Gewerbe wird der Kanal, sobald Du damit Geld verdienen willst, spätestens mit dem Partnerprogramm oder der ersten bezahlten Kooperation. Am Werbeumsatz beteiligt Dich YouTube derzeit ab 1.000 Abonnenten und 4.000 Stunden Wiedergabezeit in zwölf Monaten. Alternativ reichen 1.000 Abonnenten und 10 Millionen Shorts-Aufrufe in 90 Tagen.
Ab wann musst Du YouTube-Einnahmen versteuern?
YouTube-Einnahmen musst Du ab dem ersten Euro versteuern. Einkommensteuer zahlst Du aber erst, wenn Dein Einkommen im Jahr über dem Grundfreibetrag von 12.096 € liegt. Versteuert wird dabei nicht der Umsatz, sondern der Gewinn, also Einnahmen minus Kosten. Der Grundfreibetrag gilt für alle Einkünfte zusammen. Hast Du daneben Lohn, zählen Lohn und Gewinn gemeinsam.
Bist Du angestellt und rechnet Dein Arbeitgeber die Lohnsteuer nach Deiner Steuerklasse ab, gilt eine zweite Grenze. Liegt Dein Gewinn aus dem Kanal bei höchstens 410 € im Jahr, musst Du keine Steuererklärung abgeben (§ 46 EStG). Gibst Du trotzdem eine ab, bleibt der Gewinn als Härteausgleich steuerfrei. Zwischen 410 € und 820 Euro wird er nur zum Teil besteuert, erst ab 820 Euro voll (§ 70 EStDV).
Beispiel: Du arbeitest angestellt und machst mit Deinem Kanal 600 Euro Gewinn. Die Steuererklärung ist Pflicht, weil der Gewinn über 410 Euro liegt. Versteuert werden aber nur 380 Euro. Der Härteausgleich zieht 220 Euro ab, die Differenz zwischen 820 und 600 Euro.
Hast Du keinen solchen Job, also gar keinen Lohn oder nur einen Minijob, wird die Steuererklärung erst Pflicht, wenn Dein Gewinn über dem Grundfreibetrag liegt. Außerdem musst Du abgeben, wenn das Finanzamt Dich dazu auffordert. Die übrigen Fälle stehen im Ratgeber wann Studenten eine Steuererklärung abgeben müssen.
Die Tabelle zeigt die wichtigsten Grenzen für YouTube-Einnahmen.
| Grenze | Betrag | Was bis dahin gilt |
|---|---|---|
| Grundfreibetrag | 12.096 € Einkommen im Jahr | keine Einkommensteuer |
| Nebeneinkünfte neben dem Lohn | 410 € Gewinn im Jahr | keine Pflicht zur Steuererklärung, Gewinn steuerfrei, bis 820 Euro teilweise |
| Kleinunternehmerregelung | 25.000 € Umsatz im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr | keine Umsatzsteuer, die Einnahmen von Google zählen nicht mit |
| Gewerbesteuer | 24.500 € Gewinn im Jahr | keine Gewerbesteuer |
| Familienversicherung | 535 € Gewinn im Monat | Du kannst familienversichert bleiben |
Wo trägst Du YouTube- und AdSense-Einnahmen in der Steuererklärung ein?
YouTube- und AdSense-Einnahmen trägst Du in der Steuererklärung in die Anlage EÜR ein, den Gewinn daraus in die Anlage G. Die Anlage EÜR ist Deine Einnahmenüberschussrechnung. Dort stehen alle Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben des Jahres. Es zählt der Tag, an dem das Geld eingeht (§ 11 EStG). Google zahlt die Einnahmen eines Monats zwischen dem 21. und 26. des Folgemonats aus. Die Einnahmen aus dem Dezember gehören deshalb ins neue Jahr. Beide Anlagen gibst Du elektronisch ab, etwa über ELSTER.
Als Kleinunternehmer trägst Du alle Betriebseinnahmen zusammen in Zeile 12 der Anlage EÜR ein. Die Einnahmen von Google stehen zusätzlich in Zeile 13 bei den nicht steuerbaren Umsätzen. Daran sieht das Finanzamt, dass sie nicht zur Umsatzgrenze zählen. Zahlst Du Umsatzsteuer, gehören Kooperationen mit deutschen Firmen netto in Zeile 15 und die Einnahmen von Google in Zeile 16. Geräte bis 952 € brutto (800 € netto) stehen als geringwertige Wirtschaftsgüter in Zeile 36. Den Gewinn überträgst Du in die Anlage G, in den Abschnitt Gewinn als Einzelunternehmer. Dort beschreibst Du auch Dein Gewerbe.
Beispiel: Jonas studiert und betreibt einen Gaming-Kanal. 2025 zahlt ihm Google 2.400 Euro aus dem Partnerprogramm. Eine deutsche Firma zahlt ihm für ein Video 900 Euro und gibt ihm Sneaker im Wert von 300 Euro dazu, die er privat trägt. Für Mikrofon, Licht und Stativ gibt er 640 Euro aus. Seine Betriebseinnahmen sind 3.600 Euro, sein Gewinn 2.960 Euro. Für die Kleinunternehmerregelung zählen davon nur die 1.200 Euro von der Firma. Ohne weitere Einkünfte zahlt er keine Einkommensteuer, weil er unter dem Grundfreibetrag bleibt.
- Zeile 12 Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer (nach § 19 Abs. 1 UStG) ohne Beträge laut Zeilen 18 bis 22
- 3.600 €
- Zeile 13 davon nicht steuerbare Umsätze sowie Umsätze nach § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 sowie Satz 2 UStG
- 2.400 €
- Zeile 36 Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2 EStG
- 640 €
Wie musst Du Google-AdSense-Einnahmen versteuern?
Google-AdSense-Einnahmen musst Du wie alle anderen Einnahmen über Deinen Gewinn versteuern, mit der Einkommensteuer. Umsatzsteuer fällt auf sie in Deutschland nicht an. Das gilt für AdSense auf YouTube genauso wie für Anzeigen auf Deinem Blog. Dein Vertragspartner ist ein Google-Unternehmen im Ausland, für Creator in Deutschland in der Regel Google Ireland Limited. Welches es bei Dir ist, steht in AdSense unter Nutzungsbedingungen. Google Ireland schuldet die Umsatzsteuer auf Deine Leistung selbst, im Reverse-Charge-Verfahren in Irland.
Zieht Google von YouTube-Werbeeinnahmen Steuern ab?
Deutsche Steuern zieht Google von YouTube-Werbeeinnahmen nicht ab, US-Quellensteuer aber schon, wenn Deine Steuerinformationen fehlen. Sie betrifft Einnahmen, die durch Zuschauer in den USA entstehen. Ein neues AdSense-Konto für YouTube solltest Du in YouTube Studio erstellen, beim Antrag auf das Partnerprogramm. Danach verlangt Google in AdSense Deine Steuerinformationen, als Privatperson das US-Formular W-8BEN.
Mit Wohnsitz in Deutschland beantragst Du im W-8BEN die Ermäßigung aus dem Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA. Einnahmen aus dem Partnerprogramm gelten als Lizenzgebühren, der Abzug sinkt für sie auf 0 Prozent. Reichst Du nichts ein, behält Google bei einem Privatkonto 24 Prozent Deiner weltweiten Einnahmen ein. Die Schritte erklärt die YouTube-Hilfe zu US-Steuern auf Werbeeinnahmen.
Musst Du auf YouTube-Einnahmen Umsatzsteuer zahlen?
Auf YouTube- und AdSense-Einnahmen von Google zahlst Du keine Umsatzsteuer, auf Kooperationen mit deutschen Firmen schon, außer Du bist Kleinunternehmer. Entscheidend ist, wo Dein Auftraggeber sitzt. Eine Leistung an ein Unternehmen gilt dort als ausgeführt, von wo aus es sein Unternehmen betreibt (§ 3a Abs. 2 UStG). Bei Google Ireland ist das Irland. In Deutschland ist Deine Leistung damit nicht steuerbar. Bezahlt Dich dagegen eine Firma aus Deutschland für ein Video, einen Post oder einen Link, ist das ein steuerbarer Umsatz in Deutschland.
Als Kleinunternehmer zahlst Du auch darauf keine Umsatzsteuer. Kleinunternehmer bist Du, solange Dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betrug und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt. Die Einnahmen von Google zählen dabei nicht mit. Zum Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 2 UStG gehören nur Umsätze, die in Deutschland steuerbar sind. Nimmst Du in einem Jahr 60.000 Euro von Google und 10.000 Euro von deutschen Firmen ein, liegt Dein Gesamtumsatz bei 10.000 Euro. Wie Du die Kleinunternehmerregelung wählst und was beim Überschreiten der Grenzen passiert, findest Du im verlinkten Artikel.
Kleinunternehmer geben keine Umsatzsteuer-Voranmeldung und keine Zusammenfassende Meldung ab (§ 18a Abs. 4 UStG), eine Umsatzsteuererklärung nur auf Aufforderung. Zahlst Du Umsatzsteuer, weil Du über der Grenze liegst oder verzichtet hast, meldest Du die Einnahmen von Google zweimal. In der Umsatzsteuer-Voranmeldung gibst Du sie gesondert als Leistung an ein Unternehmen im EU-Ausland an (§ 18b UStG). Dazu kommt vierteljährlich bis zum 25. des Folgemonats die Zusammenfassende Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern.
Verdienst Du fast nur über Google und kaufst viel Technik, kann sich der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung trotzdem lohnen. Dann bekommst Du die Umsatzsteuer aus Deinen Einkäufen als Vorsteuer zurück (§ 15 Abs. 2 UStG), und auf die Einnahmen von Google fällt weiter keine an. Dafür bindet Dich der Verzicht mindestens fünf Jahre (§ 19 Abs. 3 UStG).
Achtung: Kaufst Du selbst Werbung, etwa bei Google Ads für Deinen Kanal, schuldest Du die deutsche Umsatzsteuer darauf selbst, auch als Kleinunternehmer (§ 13b UStG). Dafür gibst Du für diesen Zeitraum eine Umsatzsteuer-Voranmeldung ab und die Umsatzsteuererklärung fürs Jahr.
Brauchst Du für YouTube-Einnahmen eine Rechnung?
Um Deine YouTube-Einnahmen zu bekommen, brauchst Du keine Rechnung. Google rechnet selbst ab und zahlt monatlich aus, die Übersicht findest Du in AdSense unter Zahlungen. Das Umsatzsteuergesetz verlangt für Leistungen an ein Unternehmen in einem anderen EU-Staat trotzdem eine Rechnung mit dem Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ (§ 14a Abs. 1 UStG). Du stellst sie für jeden Monat an Google Ireland Limited aus, ohne Umsatzsteuer und bis zum 15. des Folgemonats. Firmen aus Deutschland schickst Du eine normale Rechnung. Als Kleinunternehmer weist Du darin keine Umsatzsteuer aus und nennst die Steuerbefreiung nach § 19 UStG.
Musst Du ein Gewerbe anmelden, um mit YouTube Geld zu verdienen?
Ja. Willst Du mit YouTube Geld verdienen, musst Du ein Gewerbe anmelden, beim Gewerbeamt Deiner Stadt oder Gemeinde. Die Gewerbeanmeldung ist eine Anzeige, keine Genehmigung. Du machst sie zu Beginn der Tätigkeit (§ 14 GewO), also sobald Du monetarisierst oder die erste bezahlte Kooperation annimmst. Die Gebühr legt die Gemeinde fest, meist sind es zwischen 15 und 65 Euro. Mit der Anmeldung wirst Du in der Regel Mitglied der IHK. Einen Beitrag zahlst Du dort erst ab einem Gewinn über 5.200 Euro im Jahr.
Das Gewerbeamt gibt Deine Anmeldung an das Finanzamt weiter. Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung füllst Du trotzdem selbst aus. Du schickst ihn innerhalb eines Monats nach dem Start über Mein ELSTER an Dein zuständiges Finanzamt (§ 138 AO). Darin gibst Du Deinen erwarteten Umsatz an und entscheidest, ob Du Kleinunternehmer sein willst. Danach bekommst Du eine Steuernummer.
Musst Du als YouTuber Gewerbesteuer zahlen?
Gewerbesteuer zahlst Du als YouTuber erst, wenn Dein Gewinn über dem Freibetrag von 24.500 € im Jahr liegt, und nur auf den Teil darüber (§ 11 GewStG). Genau genommen zählt der Gewerbeertrag, der bei einem Kanal meist dem Gewinn entspricht. Von dem Teil über dem Freibetrag nimmt das Finanzamt 3,5 Prozent als Messbetrag. Die Gemeinde multipliziert ihn mit ihrem Hebesatz. Einen großen Teil bekommst Du über die Einkommensteuer zurück, denn sie sinkt um das Vierfache des Messbetrags (§ 35 EStG). Eine Gewerbesteuererklärung gibst Du erst ab, wenn Dein Gewerbeertrag über dem Freibetrag liegt oder das Finanzamt sie anfordert.
Beispiel: 40.000 Euro Gewinn, Hebesatz 400 Prozent. Über dem Freibetrag liegen 15.500 Euro, der Messbetrag ist 542,50 Euro und die Gewerbesteuer 2.170 Euro. Die Einkommensteuer sinkt um viermal 542,50 Euro, also ebenfalls um 2.170 Euro. Bei diesem Hebesatz ist die Gewerbesteuer damit ganz ausgeglichen.
Musst Du Instagram-, TikTok- und Twitch-Einnahmen genauso versteuern?
Ja, Instagram-, TikTok- und Twitch-Einnahmen musst Du genauso versteuern wie Einnahmen von YouTube. Dasselbe gilt für Facebook, einen Blog und alle anderen Online-Einnahmen. Es bleibt ein Gewerbe mit Anlage EÜR, Anlage G und denselben Grenzen. Für die Umsatzsteuer kommt es wieder darauf an, wer Dich bezahlt. Zahlt eine Plattform aus dem Ausland, ist Deine Leistung in Deutschland nicht steuerbar. Welche Gesellschaft Dich bezahlt, steht in den Bedingungen des jeweiligen Partnerprogramms.
Provisionen aus Affiliate-Links sind Betriebseinnahmen, egal ob sie von Amazon, einem Netzwerk oder direkt vom Händler kommen. Auch Geld, das Dir Zuschauer über Twitch, Super Chat oder PayPal schicken, ist keine Spende im steuerlichen Sinn, sondern Einnahme aus Deinem Kanal.
Musst Du Produkte und Geschenke von Firmen versteuern?
Ja. Produkte, Gutscheine und Reisen, die Du als Influencer von Firmen bekommst, sind Betriebseinnahmen, auch ohne feste Gegenleistung. Solche Sacheinnahmen zählen mit dem üblichen Verkaufspreis. Keine Einnahme ist ein Produkt, das Du nach dem Test zurückschicken musst, und eine Kleinigkeit von sehr geringem Wert. Keine Einnahme ist es auch, wenn die Firma die Steuer pauschal mit 30 Prozent übernimmt (§ 37b EStG). Darüber muss sie Dich informieren. Behältst Du ein Produkt und nutzt es privat, bleibt es eine Einnahme, absetzen kannst Du es dann nicht.
Für die Umsatzsteuer ist ein Produkt, das Du als Bezahlung bekommst, ein Tausch gegen Deine Werbeleistung (§ 3 Abs. 12 UStG). Sein Wert zählt deshalb zum Umsatz und damit zur Grenze der Kleinunternehmerregelung. Lass Dir den Wert von der Firma schriftlich bestätigen, am besten im Vertrag.
Welche Kosten mindern Deinen Gewinn aus AdSense und YouTube?
Deinen Gewinn aus AdSense und YouTube mindern alle Kosten, die Dir durch den Kanal entstehen. Sie sind Betriebsausgaben. Versteuert wird also nicht Dein AdSense-Verdienst, sondern das, was nach den Kosten übrig bleibt. Typisch sind Kamera, Mikrofon, Licht, Schnittsoftware, Musiklizenzen, Hosting und Domain, Requisiten und Werbung für den Kanal. Fährst Du zu einem Dreh oder einer Messe, setzt Du die Reisekosten ab. Für Tage, an denen Du zu Hause am Kanal arbeitest, gibt es die Homeoffice-Pauschale.
Geräte bis 952 € brutto (800 € netto) setzt Du im Jahr des Kaufs voll ab. Teurere Technik schreibst Du über mehrere Jahre ab. Computer und Software darfst Du dagegen im Kaufjahr voll absetzen, weil die Finanzverwaltung für sie eine Nutzungsdauer von einem Jahr zulässt. Nutzt Du etwas auch privat, zählt nur der berufliche Anteil. Alltagskleidung kannst Du nicht absetzen, auch wenn Du sie im Video trägst.
Machst Du Verlust, etwa im ersten Jahr mit viel Technik und wenig Einnahmen, verrechnet das Finanzamt ihn mit Deinen anderen Einkünften desselben Jahres, zum Beispiel mit Lohn. Was übrig bleibt, geht per Verlustrücktrag oder Verlustvortrag in andere Jahre. Anlaufverluste erkennt das Finanzamt in der Regel an. Machst Du aber über Jahre nur Verlust und änderst nichts, kann es den Kanal als Liebhaberei einstufen (§ 15 Abs. 2 EStG). Dann zählen die Verluste gar nicht.
Was gilt für Studenten mit YouTube-Einnahmen bei Kindergeld, BAföG und Krankenversicherung?
Beim Kindergeld spielen YouTube-Einnahmen im Erststudium keine Rolle, beim BAföG und in der Familienversicherung zählt der Gewinn. Das Kindergeld hängt während der ersten Ausbildung nicht vom Einkommen ab. Erst nach einem abgeschlossenen Erststudium oder einer Berufsausbildung zählt die Arbeitszeit. Bis zu 20 Stunden in der Woche sind dann erlaubt, auch für die Arbeit am eigenen Kanal (§ 32 Abs. 4 EStG).
Beim BAföG zählt Dein Gewinn als Einkommen. Bis zu einem monatlichen Freibetrag bleibt er anrechnungsfrei, darüber mindert er die Förderung. Für Gewinne liegt die Grenze niedriger als für einen Minijob, weil der Arbeitnehmer-Pauschbetrag nur für Lohn gilt. Gib die Einnahmen im Antrag an und melde Änderungen dem BAföG-Amt.
In der Familienversicherung Deiner Eltern bleibst Du nur, solange Dein Gewinn regelmäßig höchstens 535 € im Monat beträgt (§ 10 SGB V). Die höhere Grenze von 556 € gilt nur für einen Minijob, nicht für Gewinne. Bist Du hauptberuflich selbständig, endet die Familienversicherung ganz.
Häufige Fragen
Muss ich YouTube-Einnahmen versteuern?
Ja. YouTube-Einnahmen sind in Deutschland steuerpflichtig, egal ob das Geld von Google, von Firmen oder von Zuschauern kommt. Das Finanzamt behandelt den Kanal in der Regel als Gewerbe, mit Anlage EÜR und Anlage G.
Ab wann muss ich YouTube-Einnahmen versteuern?
Einkommensteuer zahlst Du, sobald Dein Einkommen über dem Grundfreibetrag von 12.096 € liegt. Bist Du angestellt, bleibt ein Gewinn bis 410 € im Jahr steuerfrei, bis 820 Euro wird er nur zum Teil besteuert.
Muss ich auf YouTube-Einnahmen Umsatzsteuer zahlen?
Auf Einnahmen von Google nicht, denn Deine Leistung gilt als in Irland ausgeführt und Google Ireland schuldet die Steuer dort. Kooperationen mit deutschen Firmen sind umsatzsteuerpflichtig, außer Du bist Kleinunternehmer mit höchstens 25.000 € Umsatz im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr.
Muss ich für YouTube ein Gewerbe anmelden?
Ja, sobald Du mit dem Kanal Geld verdienen willst, beim Gewerbeamt Deiner Gemeinde. Innerhalb eines Monats nach dem Start schickst Du außerdem den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER an das Finanzamt.
Wo trage ich AdSense-Einnahmen in der Steuererklärung ein?
In die Anlage EÜR, als Kleinunternehmer in Zeile 12 und zusätzlich in Zeile 13 bei den nicht steuerbaren Umsätzen. Den Gewinn überträgst Du in die Anlage G, in den Abschnitt Gewinn als Einzelunternehmer.
Brauche ich für YouTube-Einnahmen eine Rechnung?
Um das Geld zu bekommen nicht, Google rechnet selbst ab. Das Umsatzsteuergesetz verlangt aber für jeden Monat eine Rechnung an Google Ireland Limited ohne Umsatzsteuer, mit dem Hinweis Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers.
Zieht Google Steuern von AdSense-Einnahmen ab?
Deutsche Steuern nicht. Ohne Steuerinformationen behält Google aber bei einem Privatkonto 24 Prozent der weltweiten Einnahmen als US-Steuer ein. Mit dem Formular W-8BEN sinkt der Abzug für Einnahmen aus dem Partnerprogramm auf 0 Prozent.
Muss ich Instagram-Einnahmen und Produkte von Firmen versteuern?
Ja, genauso wie YouTube-Einnahmen. Auch Produkte, Gutscheine und Reisen zählen mit ihrem üblichen Verkaufspreis als Einnahme, außer Du musst sie zurückgeben oder die Firma übernimmt die Steuer pauschal.