3 einfache Tipps, wie Du Instagram, AdSense und YouTube Einnahmen versteuerst

Wer bei YouTube als Creator Videos hochlädt, ein Instagram-Profil betreibt oder Blogs auf der eigenen Webseite verfasst, fängt meist mit wenigen Followern an. Doch was passiert, wenn Deine Inhalte vielen Leuten gefallen und Deine Abonnentenzahl kontinuierlich steigt? Dann ist das erstmal ein Grund, stolz zu sein! Viele Influencer entscheiden sich danach, das eigene Profil oder den eigenen Kanal zu monetarisieren. Damit beabsichtigst Du mit Deinem Hobby Gewinn zu erzielen, weshalb Du Deine Instagram-, YouTube- und AdSense-Einnahmen versteuern musst.



Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Bei Einnahmen über Instagram, die eigene Webseite oder YouTube musst Du grundsätzlich sowohl Einkommensteuer als auch Umsatzsteuer und Gewerbesteuer beachten.
  • Gewerbesteuer fällt bei selbstständigen Gewerbetreibenden erst ab dem Freibetrag von 24.500 Euro pro Jahr an.
  • Lag Dein Umsatz im Vorjahr unter 25.000 Euro und überschreitet er im laufenden Jahr nicht 100.000 Euro, kannst Du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. In diesem Fall profitierst Du von der einfacheren Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).
  • Bist Du angestellt und hast nebenberufliche Einnahmen durch YouTube, AdSense und Instagram, gibst Du diese in Deiner Einkommensteuererklärung an.

Einnahmen durch Instagram und YouTube müssen in die Steuererklärung

In Deutschland muss man YouTube-Einnahmen versteuern. Das gilt auch für Erträge durch Deine Arbeit als Influencer auf Instagram, TikTok oder Facebook. Sobald Du bei einer selbständigen Tätigkeit mehr Einnahmen als Ausgaben hast, wird Dir eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt und Du musst dem Finanzamt Deinen gesamten Gewinn melden. Als Selbstständiger zahlst Du jedoch nur auf den Teil Deiner Instagram- oder YouTube-Einnahmen Steuern, der über dem Grundfreibetrag 2025 (12.096 Euro) liegt. Zusätzlich lassen sich auch noch viele weitere Werbungskosten absetzen. Seit 2021 entfällt zudem der Solidaritätszuschlag.

In vielen Fällen ist der YouTube-Kanal oder das Instagram-Konto am Anfang nur ein Hobby neben dem eigentlichen Beruf. Wenn Du hauptberuflich in einem Angestelltenverhältnis tätig bist, musst Du Deine Social-Media Gewinne erst ab einem Betrag von 410 Euro pro Jahr versteuern. Bleibst Du darunter, fallen keine Steuern auf Deine Einnahmen an. Liegen Deine Erträge darüber, addierst Du sie zu Deinem regulären Lohn und gibst die Summe in Deiner Steuererklärung an.


Steuertipp: Bei minderjährigen Influencern kann die Steuerpflicht auf die Eltern übergehen.


Vor allem bei YouTube und Webseiten musst Du zwar Deine Google AdSense Einnahmen versteuern, kannst dafür aber auch die Kosten für das Domainhosting, Videokameras oder Schneidprogramme in Deiner Steuererklärung angeben. Normalerweise dauert es eine gewisse Zeit, eine große Reichweite über Deine Social-Media-Kanäle aufzubauen, und in dieser Zeit übersteigen Deine Ausgaben oftmals Deine Einnahmen. Den anfallenden Verlust kannst Du dann für zukünftige Jahre vortragen. Bei andauernden Verlusten kann Dir das Finanzamt aber auch Liebhaberei unterstellen, da es keine Gewinnerzielungsabsicht mehr erkennt. Die Konsequenz: Du kannst Deine Verluste nicht mehr vortragen!

Was ist der Unterschied zwischen Einkommens-, Umsatz- und Gewerbesteuer?

In Deutschland fallen bei selbständigen Unternehmerinnen in der Regel drei unterschiedliche Steuerarten an. Während bei den meisten Angestellten Sozialversicherungsbeiträge sowie die Einkommensteuer (auch Lohnsteuer) vom Gehalt abgezogen werden, kommen bei Influencern und YouTubern noch die Umsatzsteuer und Gewerbesteuer hinzu. Das bedeutet, dass bei AdSense-Einnahmen aus der Monetarisierung von YouTube Videos, Werbeeinnahmen auf Blogs oder durch Produktplatzierungen auf Instagram Steuern anfallen.

AdSense Einnahmen in der Einkommensteuer

In Deutschland muss für Gewinne, die die geltende Grundfreibetrag 2025 (12.096 Euro) (2021) übersteigen, Einkommensteuer abgeführt werden. Die Einkommensteuer hängt dabei von der Höhe Deines Einkommens ab. Deine über das Jahr verteilten Einnahmen gibst Du dabei in der Anlage N an.

Bist Du hauptberuflich in einem Angestelltenverhältnis tätig, musst Du Gewinne aus selbstständiger Tätigkeit nur versteuern, wenn sie in dem Jahr höher als 410 Euro waren. Liegen Deine AdSense-Einnahmen oder Deine Erträge durch Deine Arbeit als Influencer darüber, musst Du sie in der Steuererklärung angeben.


Steuertipp:  Auch Sachwerte zählen als Einkommen, weshalb Du als Influencer Geschenke versteuern musst. Lass Dir den Wert von Deinem Partnerunternehmen deshalb unbedingt bestätigen und gib ihn in Deiner Steuererklärung an.


Als Influencer Steuern richtig angeben

Die Umsatzsteuer bei Influencern

Ob Du Umsatzsteuer entrichten musst, hängt von zwei Faktoren ab: Einerseits vom Sitz Deines Partnerunternehmens und der Höhe Deiner Umsätze. Liegt Dein Umsatz im ersten Jahr unter 25.000 Euro und im laufenden Jahr unter 100.000 Euro kannst Du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. In diesem Fall musst Du für Deine Dienstleistung keine Umsatzsteuer ausweisen und berechnest Deinen Verdienst über die vereinfachte Buchführung mithilfe einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).

Für YouTuber und Blogger, die in Europa Werbung auf ihrer Webseite mit Google AdSense schalten, gilt nochmal eine Besonderheit. Du musst für Deine AdSense-Einnahmen keine Umsatzsteuer zahlen, da der Ort der erbrachten Leistung von Google in Irland liegt. Obwohl Du durch das Reverse-Charge-Verfahren keine Umsatzsteuer abführen musst, bist Du trotzdem verpflichtet, Deine Umsätze dem zuständigen Finanzamt zu melden. Diese gibst Du in der Zusammenfassenden Meldung bei Elster online an.

Muss ich als YouTuber Gewerbesteuer zahlen?

Sobald Du eine Gewinnerzielungsabsicht hast, musst Du ein Gewerbe anmelden. Allerdings fällt Gewerbesteuer erst bei einem Gewinn von mehr als 24.500 Euro an. Solange Deine Gewinne unter diesem gewerbesteuerlichen Freibetrag liegen, zahlst Du als Influencer oder YouTuber auf Deine Einnahmen keine Gewerbesteuer. Der Gewerbesteuersatz unterscheidet sich übrigens von Region zu Region.


Steuertipp: Ein Gewerbe kannst Du direkt bei Deiner Gemeinde beantragen. Dabei fällt meist eine kleine Gebühr an.