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3 einfache Tipps, wie ihr Instagram, AdSense und YouTube Einnahmen versteuert

Wer bei YouTube als Creator Videos hochlädt, ein Instagram-Profil betreibt oder Blogs auf der eigenen Webseite verfasst, fängt meist mit wenigen Followern an. Doch was passiert, wenn eure Inhalte vielen Leuten gefallen und eure Abonnentenzahl kontinuierlich steigt? Dann ist das erstmal ein Grund stolz zu sein! Viele Influencer entscheiden sich danach das eigene Profil oder den eigenen Kanal zu monetarisieren. Damit beabsichtigt ihr mit eurem Hobby Gewinn zu erzielen, weshalb ihr eure Instagram-, YouTube- und AdSense-Einnahmen versteuern müsst.



Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Bei Einnahmen über Instagram, die eigene Webseite oder YouTube müsst ihr grundsätzlich sowohl Einkommenssteuer als auch Umsatzsteuer und Gewerbesteuer beachten.
  • Gewerbesteuer fällt bei selbstständigen Gewerbetreibenden erst ab dem Freibetrag von 24.000 Euro pro Jahr an.
  • Liegen eure prognostizierten Gesamtumsätze im ersten Jahr unter 22.000 Euro und überschreiten im Folgejahr nicht 50.000 Euro, könnt ihr die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. In diesem Fall profitiert ihr von der einfacheren Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).
  • Seid ihr Angestellte und habt nebenberufliche Einnahmen durch YouTube, AdSense und Instagram, gebt ihr diese in eurer Einkommenssteuererklärung an.

Einnahmen durch Instagram und YouTube müssen in die Steuererklärung

In Deutschland muss man YouTube-Einnahmen versteuern. Das gilt auch für Erträge durch eure Arbeit als Influencer auf Instagram, TikTok oder Facebook. Sobald ihr bei einer selbständigen Tätigkeit mehr Einnahmen als Ausgaben habt, wird euch eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt und ihr müsst dem Finanzamt euren gesamten Gewinn melden. Als Selbstständige zahlt ihr jedoch nur auf den Teil eurer Instagram- oder YouTube-Einnahmen Steuern, der über dem Freibetrag für Selbständige von 9.744 Euro liegt. Zusätzlich lassen sich auch noch viele weitere Werbungskosten absetzen. Seit 2021 entfällt zudem der Solidaritätszuschlag.

In vielen Fällen ist der YouTube-Kanal oder das Instagram-Konto am Anfang nur ein Hobby neben dem eigentlichen Beruf. Wenn ihr hauptberuflich in einem Angestelltenverhältnis tätig seid, müsst ihr eure Social-Media Gewinne erst ab einem Betrag von 410 Euro pro Jahr versteuern. Bleibt ihr darunter, fallen keine Steuern auf eure Einnahmen an. Liegen eure Erträge darüber, addiert ihr sie zu eurem regulären Lohn und gebt die Summe in eurer Steuererklärung an.


Steuertipp: Bei minderjährigen Influencern kann die Steuerpflicht auf die Eltern übergehen.


Vor allem bei YouTube und Webseiten müsst ihr zwar eure Google AdSense Einnahmen versteuern, könnt dafür aber auch die Kosten für das Domainhosting, Videokameras oder Schneidprogramme in eurer Steuererklärung angeben. Normalerweise dauert es eine gewisse Zeit eine große Reichweite über eure Social-Media-Kanäle aufzubauen und in dieser Zeit übersteigen eure Ausgaben oftmals eure Einnahmen. Den anfallenden Verlust könnt ihr dann für zukünftige Jahre vortragen. Bei andauernden Verlusten kann euch das Finanzamt aber auch Liebhaberei unterstellen, da es keine Gewinnerzielungsabsicht mehr erkennt. Die Konsequenz: Ihr könnt eure Verluste nicht mehr vortragen!

Was ist der Unterschied zwischen Einkommens-, Umsatz- und Gewerbesteuer?

In Deutschland fallen bei selbständigen Unternehmerinnen in der Regel drei unterschiedliche Steuerarten an. Während bei den meisten Angestellten Sozialversicherungsbeiträge sowie die Einkommenssteuer (auch Lohnsteuer) vom Gehalt abgezogen werden, kommen bei Influencern und YouTubern noch die Umsatzsteuer und Gewerbesteuer hinzu. Das bedeutet, dass bei AdSense-Einnahmen aus der Monetarisierung von YouTube Videos, Werbeeinnahmen auf Blogs oder durch Produktplatzierungen auf Instagram Steuern anfallen.

AdSense Einnahmen in der Einkommenssteuer

In Deutschland muss für Gewinne, die die geltende Freigrenze von 9.744 Euro (2021) übersteigen, Einkommenssteuer abgeführt werden. Die Einkommenssteuer hängt dabei von der Höhe eures Einkommens ab. Eure über das Jahr verteilten Einnahmen gebt ihr dabei in der Anlage N an.

Seid ihr hauptberuflich in einem Angestelltenverhältnis tätig, müsst ihr Gewinne aus selbstständiger Tätigkeit nur versteuern, wenn sie in dem Jahr höher als 410 Euro waren. Liegen eure AdSene-Einnahmen oder eure Erträge durch eure Arbeit als Influencer darüber, müsst ihr sie in der Steuererklärung angeben.


Steuertipp:  Auch Sachwerte zählen als Einkommen, weshalb ihr als Influencer Geschenke versteuern müsst. Lasst euch den Wert von eurem Partnerunternehmen deshalb unbedingt bestätigen und gebt ihn in eurer Steuererklärung an.


Als Influencer Steuern richtig angeben

Die Umsatzsteuer bei Influencern

Ob ihr Umsatzsteuer entrichten müsst, hängt von zwei Faktoren ab: Einerseits vom Sitz eures Partnerunternehmens und der Höhe eurer Umsätze. Liegt euer Umsatz im ersten Jahr unter 22.000 Euro und im Folgejahr unter 50.000 Euro könnt ihr die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. In diesem Fall müsst ihr für eure Dienstleistung keine Umsatzsteuer ausweisen und berechnet eueren Verdienst über die vereinfachte Buchführung mithilfe einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).

Für YouTuber und Blogger, die in Europa Werbung auf ihrer Webseite mit Google AdSense schalten, gilt nochmal eine Besonderheit. Ihr müsst für eure AdSense-Einnahmen keine Umsatzsteuer zahlen, da der Ort der erbrachten Leistung von Google in Irland liegt. Obwohl ihr durch das Reverse-Charge-Verfahren keine Umsatzsteuer abführen müsst, seid ihr trotzdem verpflichtet eure Umsätze dem zuständigen Finanzamt zu melden. Diese gebt ihr in der Zusammenfassenden Meldung bei Elster online an.

Muss ich als YouTuber Gewerbesteuer zahlen?

Sobald ihr eine Gewinnerzielungsabsicht habt, müsst ihr ein Gewerbe anmelden. Allerdings fällt Gewerbesteuer erst bei einem Gewinn von mehr als 24.500 Euro an. Solange eure Gewinne unter diesem gewerbesteuerlichen Freibetrag liegen, zahlt ihr als Influencer oder YouTuber auf eure Einnahmen keine Gewerbesteuer. Der Gewerbesteuersatz unterscheidet sich übrigens von Region zu Region.


Steuertipp: Ein Gewerbe könnt ihr direkt bei eurer Gemeinde beantragen. Dabei fällt meist eine kleine Gebühr an.