Das Auslandsemester in der Steuererklärung angeben
Einmal an der Uni angekommen gibt es während des Studiums viel Neues zu entdecken. Immer mehr Studierende entscheiden sich einen Teil davon im Ausland zu verbringen. Neben den schönen Erfahrungen lässt sich durch ein Auslandssemester oder einem Auslandspraktikum auch der eigene Lebenslauf ausschmücken. Allerdings bedarf das Leben im Ausland einiger Planung vor allem auch in finanzieller Hinsicht, denn die Lebenshaltungskosten sind im Ausland meist höher als in der heimischen Studentenbude. Wir erklären Dir, wie Du Deine Auslandskosten in der Steuererklärung angibst und Dir damit Geld zurückholst!
Sind Kosten aus allen Ländern absetzbar?
Genau wie bei der Anerkennung von Studienleistungen können Auslandskosten nur abgesetzt werden, solange Du an einer Universität studierst, die eine gleichwertige Ausbildung garantiert. An fast allen staatlichen Unis in
- Der europäischen Union
- Der europäischen Wirtschaftszone
- Der Schweiz
- Neuseeland
- Den Vereinigten Staaten
- Kanada
- Australien
ist so eine Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben. Wenn Du in ein anderes Land reisen willst und Dir unsicher bist, kontaktiere am besten Deine Studienbeauftragte oder frage bei Deinem Finanzamt nach. Falls Du Dein Auslandssemester oder Auslandspraktikum in einem anderen Land machen willst, kannst Du die Kosten dafür meist trotzdem in Deiner Steuererklärung angeben. Informiere Dich hier am besten über Sonderabkommen oder individuelle Regelungen.
Tipp: In unseren Steuerbeispielen zeigen wir Dir, wie Du ein Auslandssemester in der Steuererklärung angibst oder was es bei einem Auslandspraktikum zu beachten gibt. Die ausgefüllten Steuerformulare kannst Du als Vorlage für Deine Steuererklärung nehmen.
Diese Kosten sind bei einem Auslandssemester anrechenbar
Wenn Du Dich entscheidest, eine Zeit lang im Ausland zu leben, kannst Du sogar mehr Kosten steuerlich geltend machen als im Inland. Nachfolgend findest Du eine Liste mit typischen Ausgaben, die Du in Deiner Steuererklärung angeben kannst. Schau Dir auch unsere Liste der absetzbaren Werbungskosten an, damit Du keinen Posten vergisst.
- Auslandskrankenversicherung
- Doppelte Haushaltsführung
- Kosten im Studium
- Kosten für die Bewerbung um einen Studienplatz
- Reisekosten
- Studiengebühren
- Studienkredit
- Unterkunftskosten
- Verpflegungsmehraufwand
Tipp: Nicht jeder Auslandsaufenthalt wird vom Finanzamt akzeptiert. Es muss klar erkennbar sein, dass sich dadurch Deine beruflichen Chancen verbessern. Außerdem sollte es sich um ein Vollzeitstudium handeln.
Auslandskrankenversicherung
Wenn Du ein Auslandssemester oder ein Auslandspraktikum absolvierst, solltest Du auf jeden Fall eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Abgesehen davon, dass Du diese Kosten auch in Deiner Steuererklärung angeben kannst, bist Du damit im Ausland für den Fall der Fälle gut geschützt! Den Beitrag zur Auslandskrankenversicherung kannst Du in der Anlage Vorsorgeaufwand angeben.
Doppelte Haushaltsführung
Um Unterkunftskosten und Verpflegungsmehraufwand bei einem Auslandsaufenthalt geltend machen zu können, musste noch bis vor Kurzem eine doppelte Haushaltsführung vorliegen. Das bedeutet, dass Deine erste Tätigkeitsstätte (Universität in Deutschland) in Deutschland liegen muss und Du zusätzlich an einer deutschen Universität oder Hochschule eingeschrieben sein musst.
Update: Wenn es Dir die Studienordnung Deiner Uni erlaubt oder Dich sogar dazu verpflichtet, ein Auslandssemester zu machen, darfst Du Unterkunftskosten und Verpflegungsmehraufwendungen, die Dir im Ausland entstehen, als Werbungskosten geltend machen. Dabei ist es nicht mehr relevant, wo Deine erste Tätigkeitsstätte liegt. Das gilt auch, wenn Du für Dein Praxissemester oder Auslandspraktikum ein Dienstverhältnis eingehst. Mehr Informationen zum BFH-Urteil (14.05.20) findest Du hier.
Kosten im Studium
Wie in Deutschland fallen auch im Ausland viele der Kosten an, die Du sonst als Werbungskosten geltend machen kannst, falls Du im Zweitstudium bist. Dazu zählen beispielsweise Semesterbeiträge, Studienbücher, Arbeitsmaterial und Fahrtkosten zur Uni. Wenn Du mehr wissen willst, findest Du hier eine ganze Liste an Werbungskosten.
Bewerbungskosten um einen Studienplatz
Vor allem bei Auslandspraktika fallen häufig Bewerbungskosten an, die Du auch steuerlich geltend machen kannst. Dasselbe gilt auch für etwaige Sprachtests bei einem Studienplatz im Ausland wie dem TOEFL-Test. Im Falle eines Praktikums könnten das Bewerbungsunterlagen oder beglaubigte Kopien sein. Schick hier am besten gleich einen Beleg mit ans Finanzamt.
Reisekosten
Vor jedem Auslandsaufenthalt steht erstmal die Reise dorthin. Dass die sehr teuer sind und Du dafür erstmal tief in die Tasche greifen musst, sieht auch der Gesetzgeber so. Aus diesem Grund kannst Du sie in Deiner Steuererklärung geltend machen und Dir dadurch einen Teil davon wieder zurückholen.
Studiengebühren
Verglichen mit ausländischen Studiengebühren ist das Studium in Deutschland ziemlich billig. Aus diesem Grund ist es umso wichtiger, dass Du die Studiengebühren Deines Auslandssemesters in Deine Steuererklärung angibst.
Studienkredit
Dasselbe gilt für Deinen Studienkredit, allerdings mit einer kleinen Einschränkung. Denn hier dürfen nur die Zinsen steuerlich geltend gemacht werden. Mit dem Kredit könntest Du nämlich wiederum Ausgaben für Dein Studium finanzieren und würdest dadurch doppelt sparen.
Unterkunftskosten
Im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung kannst Du auch die Kosten für Deine Unterkunft bei einem Auslandspraktikum oder Auslandssemester in Deiner Steuererklärung angeben. Hierfür brauchst Du aber einen Nachweis über die gezahlte Miete bzw. die gezahlten Nebenkosten. Schick einfach eine Mietbestätigung Deines Vermieters oder den Mietvertrag mit ans Finanzamt.
Verpflegungsmehraufwand
Zuhause lebt es sich einfach am billigsten. Auch wenn Du im Ausland ein temporäres Zuhause gefunden hast, werden Deine Lebenskosten dort vermutlich höher sein als in Deutschland. Aus diesem Grund gibt es eine länderabhängige Pauschale, die diese zusätzliche finanzielle Belastung abfedern soll: den Verpflegungsmehraufwand. Die einzelnen Tagessätze des Verpflegungsmehraufwand haben wir Dir hier zusammengefasst. In unserem Beispiel zeigen wir Dir, wie man einen Verpflegungsmehraufwand in der Steuererklärung angibt.
Muss ich meine Erasmus Förderung angeben?
Wenn Du eine Erasmus-Förderung oder ein anderes Stipendium für Deinen Auslandsaufenthalt bekommst, musst Du das in der Steuererklärung angeben und mit Deinen Kosten verrechnen. Das gilt insbesondere auch für das BAföG, falls es speziell für die Unterkunft in Deinem Gastland bewilligt wurde.
Tipp: Aufwendungen für ein Auslandspraktikum lassen sich immer als Werbungskosten absetzen. Du kannst Deine Kosten durch einen Verlustvortrag also auch mit ins Folgejahr nehmen.
Auch im Ausland gilt: Erststudium oder Zweitstudium?
Wie bei den Ausbildungskosten im Inland wird auch bei Kosten für ein Auslandsstudium vom Finanzamt unterschieden, ob es sich um eine Erstausbildung oder um eine Zweitausbildung handelt. Die Kosten für eine Erstausbildung sind lediglich als Sonderausgaben abzugsfähig und dürfen 6.000 € (für 2026) im Jahr nicht überschreiten. Bei einer Zweitausbildung kannst Du Deine Ausbildungskosten unbegrenzt als Werbungskosten angeben.