Das Auslandssemester in der Steuererklärung angeben
Stand: · Werte für das Steuerjahr 2025
Ob Du die Kosten Deines Auslandssemesters absetzen kannst, hängt davon ab, ob Du im Erststudium oder Zweitstudium bist. Im Zweitstudium sind sie unbegrenzt als Werbungskosten absetzbar, im Erststudium nur begrenzt als Sonderausgaben. Deine Erasmus-Förderung musst Du nicht versteuern, aber in jedem Fall angeben. Wir zeigen Dir, welche Kosten zählen und in welche Zeile sie gehören.
Erststudium oder Zweitstudium: Was Du überhaupt absetzen kannst
Wie bei den Ausbildungskosten im Inland unterscheidet das Finanzamt auch beim Auslandsstudium zwischen Erstausbildung und Zweitausbildung. Im Erststudium sind Deine Kosten nur als Sonderausgaben abzugsfähig und dürfen 6.000 € im Jahr nicht überschreiten. Sonderausgaben wirken nur in dem Jahr, in dem sie anfallen. Wer als Studentin oder Student nichts verdient, hat davon also meist nichts. Im Zweitstudium, also nach abgeschlossener Erstausbildung (bspw. im Master), sind die Kosten unbegrenzt Werbungskosten. Das ist der deutlich bessere Fall, denn Werbungskosten kannst Du über einen Verlustvortrag in spätere Jahre mitnehmen und dort mit Deinem ersten Gehalt verrechnen.
Musst Du Deine Erasmus-Förderung versteuern?
Nein, Deine Erasmus-Förderung musst Du nicht versteuern. Du musst sie trotzdem in Deiner Steuererklärung angeben. Wenn Du eine Erasmus-Förderung oder ein anderes Stipendium für Deinen Auslandsaufenthalt bekommst, verrechnet das Finanzamt dies mit Deinen Kosten. Die Erasmus-Förderung mindert also den Betrag, den Du absetzen und über einen Verlustvortrag mit ins nächste Jahr nehmen kannst. Dasselbe gilt für das BAföG, falls es speziell für die Unterkunft in Deinem Gastland bewilligt wurde.
Wo Du das Erasmus-Stipendium einträgst
Ein eigenes Feld für Stipendien gibt es im Formular nicht. Die Förderung schreibst Du deshalb einfach in die ergänzenden Angaben im Hauptvordruck. Schreib dazu, um welche Förderung es sich handelt und mit welchen Kosten Du sie verrechnet hast.
Hauptvordruck
- Zeile 37 Ergänzende Angaben zur Steuererklärung
- Erasmus-Förderung 1.500 €, verrechnet mit den Werbungskosten für das Auslandssemester
Tipp: Aufwendungen für ein Auslandspraktikum lassen sich immer als Werbungskosten absetzen. Auch diese Kosten kannst Du über einen Verlustvortrag ins Folgejahr mitnehmen.
Diese Kosten kannst Du beim Auslandssemester absetzen
Im Ausland kannst Du sogar mehr absetzen als im Inland. Die folgenden Posten zählen, jeweils mit der Zeile, in die sie gehören. Schau Dir auch unsere Liste der absetzbaren Werbungskosten an, damit Du keinen Posten vergisst.
Tipp: Nicht jeder Auslandsaufenthalt wird vom Finanzamt akzeptiert. Es muss klar erkennbar sein, dass sich dadurch Deine beruflichen Chancen verbessern. Außerdem sollte es sich um ein Vollzeitstudium handeln.
Doppelte Haushaltsführung
Um Unterkunftskosten und Verpflegungsmehraufwand geltend zu machen, musste bis vor Kurzem eine doppelte Haushaltsführung vorliegen: Deine erste Tätigkeitsstätte, also Deine Uni, musste in Deutschland liegen und Du musstest dort eingeschrieben sein.
Update: Wenn es Dir die Studienordnung Deiner Uni erlaubt oder Dich sogar dazu verpflichtet, ein Auslandssemester zu machen, darfst Du Unterkunftskosten und Verpflegungsmehraufwendungen, die Dir im Ausland entstehen, als Werbungskosten geltend machen. Dabei ist es nicht mehr relevant, wo Deine erste Tätigkeitsstätte liegt. Das gilt auch, wenn Du für Dein Praxissemester oder Auslandspraktikum ein Dienstverhältnis eingehst. Mehr Informationen zum BFH-Urteil (14.05.20) findest Du hier.
Den Auslandsaufenthalt trägst Du im Abschnitt zur doppelten Haushaltsführung ein.
Anlage N, doppelte Haushaltsführung
- Zeile 7 Beschäftigungsort
- Lissabon
- Zeile 8 Ausländischer Staat, in dem der doppelte Haushalt liegt
- Portugal
Unterkunftskosten
Miete und Nebenkosten Deiner Unterkunft im Gastland sind absetzbar. Du brauchst dafür einen Nachweis, etwa eine Mietbestätigung Deines Vermieters oder den Mietvertrag.
- Zeile 23 Aufwendungen Unterkunft
- 2.400 €
Verpflegungsmehraufwand
Für die höheren Lebenshaltungskosten im Ausland gibt es eine länderabhängige Pauschale. Du rechnest sie nicht mit Belegen ab, sondern zählst Tage, wobei Du volle Abwesenheitstage und An- beziehungsweise Abreisetage getrennt berücksichtigst. Die einzelnen Tagessätze des Verpflegungsmehraufwands haben wir zusammengefasst, und in unserem Steuerbeispiel siehst Du eine ausgefüllte Anlage.
- Zeile 29 Anzahl der Tage mit einer Abwesenheit von 24 Stunden
- 112
- Zeile 28 Anzahl der An- und Abreisetage
- 2
Reisekosten
Die Hin- und Rückreise ins Gastland ist absetzbar, ebenso Heimfahrten während des Semesters. Bei Flügen gilt der tatsächliche Preis, bei Fahrten mit dem eigenen Auto die Kilometerpauschale.
Anlage N
- Zeile 66 Reisekosten
- 680 €
Studiengebühren und Semesterbeitrag
Ausländische Studiengebühren sind oft ein Vielfaches der deutschen. Genau deshalb lohnt es sich, sie anzugeben. Semesterbeitrag und Studiengebühren gehören beide in dieselbe Zeile.
- Zeile 62 Studiengebühren Ausland
- 3.200 €
- Zeile 62 Semesterbeitrag
- 320 €
Studienkredit
Bei einem Studienkredit sind nur die Zinsen absetzbar, nicht die Tilgung. Mit dem Kredit finanzierst Du Ausgaben, die Du bereits absetzt. Die Tilgung ein zweites Mal anzusetzen wäre deshalb doppelt abgerechnet.
- Zeile 62 Zinsen für Studienkredit
- 145 €
Bewerbung um den Studienplatz
Bewerbungsunterlagen, beglaubigte Kopien und Sprachtests wie der TOEFL zählen ebenfalls. Gerade bei Auslandspraktika fallen hier schnell dreistellige Beträge an.
- Zeile 62 Bewerbungskosten
- 48 €
- Zeile 62 Sprachtest
- 255 €
Arbeitsmittel und Fachliteratur
Wie in Deutschland lassen sich auch im Ausland Studienbücher, Arbeitsmaterial und Fahrtkosten zur Uni steuerlich absetzen. Arbeitsmittel stehen dabei in einer anderen Zeile als die Studiengebühren.
- Zeile 60 Fachliteratur
- 95 €
Auslandskrankenversicherung: wo Du sie einträgst
Eine Auslandskrankenversicherung solltest Du ohnehin abschließen. Den Beitrag kannst Du zusätzlich absetzen. Er zählt nicht zu den Werbungskosten, sondern gehört in die Anlage Vorsorgeaufwand und steht dort bei den zusätzlichen Beiträgen.
Anlage Vorsorgeaufwand
- Zeile 27 Über die Basisabsicherung hinausgehende Beiträge zu Krankenversicherungen (z. B. für Wahlleistungen, Zusatzversicherungen)
- 185 €
Sind Kosten aus allen Ländern absetzbar?
Genau wie bei der Anerkennung von Studienleistungen können Auslandskosten nur abgesetzt werden, solange Du an einer Universität studierst, die eine gleichwertige Ausbildung garantiert. An fast allen staatlichen Unis in
- Der europäischen Union
- Der europäischen Wirtschaftszone
- Der Schweiz
- Neuseeland
- Den Vereinigten Staaten
- Kanada
- Australien
ist so eine Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben. Wenn Du in ein anderes Land reisen willst und Dir unsicher bist, kontaktiere am besten Deine Studienbeauftragte oder frage bei Deinem Finanzamt nach. Falls Du Dein Auslandssemester oder Auslandspraktikum in einem anderen Land machen willst, kannst Du die Kosten dafür meist trotzdem in Deiner Steuererklärung angeben. Informiere Dich hier am besten über Sonderabkommen oder individuelle Regelungen.
Tipp: In unseren Steuerbeispielen zeigen wir Dir, wie Du ein Auslandssemester in der Steuererklärung angibst oder was es bei einem Auslandspraktikum zu beachten gibt. Die ausgefüllten Steuerformulare kannst Du als Vorlage für Deine Steuererklärung nehmen.