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So lassen sich Spenden steuerlich absetzen

Habt ihr euch entschieden freiwillig Geld oder Sachgegenstände an eine gemeinnützige Organisation abzugeben, könnt ihr diese Spenden absetzen. Denn wer einen Teil seines Einkommens abgibt, soll für seine gute Tat belohnt werden und darf seine Spenden in der Steuererklärung angeben. Dass sich Spenden von der Steuer absetzen lassen, ist vielen allerdings nicht bewusst, obwohl dazu meist nur die Anlage Sonderausgaben und die Spendenbelege benötigt werden.

Kann ich alle Spenden von der Steuer absetzen?

Grundsätzlich kann man Spenden von der Steuer absetzen, wenn die Empfänger gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Projekt e finanzieren und ihren Sitz in Deutschland haben. Werden diese Bedingungen erfüllt, kann die Hilfsorganisation auch weltweit tätig sein. Einige Beispiele sind Universitäten, Kirchen, Vereine, aber auch private Stiftungen. Eine Ausnahme gibt es dann doch: Zuwendungen an politische Parteien lassen sich nämlich auch als Spenden steuerlich absetzen.

Unter Umständen könnt ihr im selben Jahr nicht alle Spenden absetzen, da ein Höchstbetrag von 20 Prozent eures gesamten Einkommens gilt. Der restliche Betrag kann jedoch durch einen Spendenvortrag ins folgende Jahr übertragen werden. Wollt ihr im Folgejahr den Rest eurer Spenden von der Steuer absetzen, fügt ihr einfach Anlage Sonstiges hinzu und setzt einen Haken bei verbleibendem Spendenvortrag.


Steuertipp: Wusstet ihr, dass ihr euch auch einen Verlustvortrag anrechnen lassen könnt?

Anlage Sonderausgaben Spendenvortrag

Wo trage ich Spenden in der Steuererklärung ein?

Wollt ihr Spenden steuerlich absetzen, fügt ihr zunächst die Anlage Sonderausgaben hinzu. Denn in Deutschland werden gemeinnützige oder wohltätige Spenden als Sonderausgaben klassifiziert. Vergesst ihr den Haken bei Spendenvortrag zu setzen, könnt ihr zwar eure Spenden von der Steuer absetzen, aber eben nur für das Jahr, in dem sie auch angefallen sind - ein Spendenvortrag ist dann nicht möglich.

In der Anlage Sonderausgaben klickt ihr auf Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge). Dort könnt ihr eure Spenden in das entsprechende Feld eintragen. Habt ihr beispielsweise einer wohltätigen Organisation geholfen, gebt ihr in eurer Steuererklärung Spenden folgendermaßen an:

Spenden in der Anlage Sonderausgaben angeben

Benötige ich Spendenbescheinigungen für meine Steuer?

Grundsätzlich müsst ihr in eurer Steuererklärung bei Spenden einen Nachweis angeben, allerdings gibt es eine Vereinfachung, wenn der Spendenbetrag nicht höher als 300 Euro ist. Häufig wird jedoch bei der Abgabe eurer Steuererklärung keine Spendenbescheinigung benötigt, da sie bereits vom Spendenempfänger elektronisch ans Finanzamt übermittelt wurde.

Dennoch solltet ihr die Belege aufbewahren, falls sie das Finanzamt nachträglich fordert. Das gilt insbesondere immer dann, wenn ihr Sachspenden steuerlich absetzen wollt, denn dann seid ihr sogar verpflichtet Quittungen oder Kaufbelege mindestens ein Jahr aufzubewahren.

Bei Spendenbeträgen von mehr als 300 Euro verlangt das Finanzamt eine Spendenbescheinigung, die einer amtlichen Form entsprechen muss. Um diese Spenden bei der Steuererklärung angeben zu können, muss die Spendenbescheinigung

  • die amtliche Adresse des Empfängers enthalten
  • Höhe und Art der Spende ausweisen
  • die Verwendung für einen steuerbegünstigten Zweck belegen

Steuertipp : Für Spenden im Katastrophenfall ist, unabhängig von der Spendenhöhe, ein vereinfachter Nachweis ausreichend

Wie viel bekomme ich zurück, wenn ich meine Spenden von der Steuer absetze?

Da sich Spenden absetzen lassen, stellt sich schnell die Frage wieviel Geld am Ende des Jahres zurückerstattet wird. Um wie viel Spenden die Steuer- und Abgabenlast eines Einzelnen reduzieren, lässt sich pauschal jedoch nicht beantworten.

Angenommen der jährliche Verdienst läge bei 40.000 Euro, so dürften 20 Prozent als Spenden geltend gemacht werden, insgesamt also 8.000 Euro. Da sich diese Spenden steuerlich absetzen lassen, müssten statt 40.000 Euro nur noch 32.000 Euro versteuert werden. Das hätte eine Steuerersparnis von etwa 1.900 Euro.

Welche Mitgliedsbeiträge sind steuerlich absetzbar?

Mitgliedsbeiträge von Vereinen, die ihre Arbeit künstlerischen, kulturellen, kirchlichen, religiösen oder wissenschaftlichen Zwecken widmen, lassen sich bis zu 20 Prozent des eigenen Einkommens im selben Jahr anrechnen ( § 10b EStG ). Ob der Mitgliedsbeitrag bei eurem Sportverein steuerlich absetzbar ist, hängt also von dessen Zweck ab.

Mitgliedsbeiträge sind steuerlich nicht abziehbar, wenn sie in erster Linie an Vereine gehen, deren Ziel die Freizeitgestaltung ist. Falls ihr einem Verein angehört, der einen der oben genannten Zwecke erfüllt, könnt ihr eure Mitgliedsbeiträge in der Steuererklärung angeben, indem ihr sie in der Anlage Sonderausgaben unter Förderung steuerbegünstigter Zwecke für Empfänger im Inland eintragt.

Muss man Spenden versteuern?

In manchen Fällen müssen Organisationen Mitgliedsbeiträge oder Spenden versteuern. Grundsätzlich gilt aber, dass Spenden an gemeinnützige Träger weder der Ertragssteuer noch der Umsatzsteuer unterliegen und somit auch nicht versteuert werden müssen. Allerdings sind Spendenempfänger auch in diesem Fall verpflichtet eine Spendenbescheinigung auszustellen.

Fällt eine Steuer bei Spenden an, handelt es sich um Vereine oder Organisationen, die keinen nachweislich gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen Zweck erfüllen. In diesem Fall sind müssen die Spenden als Einnahmen versteuert werden, denn sie dienen der Erfüllung eines gewerblichen Zwecks.


Steuertipp : Bei Privatpersonen müssen Spenden versteuert werden, sofern die Schenkung über dem Freibetrag für Schenkungen von 20.000 Euro liegt.

Lässt sich der Zeitaufwand im Ehrenamt als Spende absetzen?

Sobald ihr einen gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen Verein unterstützt, sind eure ehrenamtlichen Vereinsbeiträge steuerlich absetzbar. Den dabei anfallenden Zeitaufwand eurer ehrenamtlichen Tätigkeit könnt ihr entweder über dieEhrenamtspauschale (840 Euro für 2021) oder den Übungsleiterfreibetrag (3.000 Euro für 2021) von der Steuer absetzen. Beides tragt ihr in der Anlage N ein:

Ehrenamtpauschale bei ELSTER angeben