Spenden von der Steuer absetzen, wo Du sie in der Steuererklärung einträgst

Stand: · Werte für das Steuerjahr 2025

Spenden absetzen kannst Du als Sonderausgaben, in Zeile 5 der Anlage Sonderausgaben, bis zu 20 Prozent Deiner Einkünfte. Bis 300 € je Spende reicht der Kontoauszug als Nachweis, darüber brauchst Du die Zuwendungsbestätigung des Empfängers. Eine Spendenpauschale ohne Beleg gibt es nicht. Hier findest Du die Zeile in der Steuererklärung, den Nachweis, den Höchstbetrag mit Spendenvortrag, die Regeln für Vereinsbeiträge und Ehrenamt und wann Spenden versteuert werden müssen.

Welche Spenden sind steuerlich absetzbar?

Spenden sind steuerlich absetzbar, wenn der Empfänger eine steuerbegünstigte Körperschaft ist. Das Steuerrecht nennt solche Spenden Zuwendungen. Empfänger kann ein gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Verein sein, eine Stiftung, eine Kirche, eine Hochschule, das Tierheim, die Feuerwehr oder eine andere Einrichtung der öffentlichen Hand (§ 10b EStG). Der Empfänger muss in Deutschland oder im EU- und EWR-Ausland sitzen, helfen darf er weltweit. Ob ein Verein steuerbegünstigt ist, steht in seinem Freistellungsbescheid, und jeder seriöse Empfänger schreibt es auf seine Spendenquittung. Spenden an Vereine sind damit steuerlich absetzbar, sobald der Verein gemeinnützig ist, an den Sportverein genauso wie an die Tafel. Welche Spenden Du beim Finanzamt absetzen kannst, entscheidet also der Empfänger, nicht der Zweck, den Du im Kopf hast. Die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden steht und fällt mit seinem Freistellungsbescheid.

Nicht absetzbar sind Spenden an Privatpersonen. Wer über GoFundMe, PayPal oder Twitch einem Menschen direkt Geld gibt, schenkt. Eine Schenkung ist keine Sonderausgabe, so gut der Zweck auch ist. Eine Spende an eine Privatperson ist damit steuerlich nicht absetzbar. Den Klingelbeutel in der Kirche oder den Becher des Straßenmusikers kannst Du auch nicht absetzen, weil es dafür keinen Nachweis gibt. Sachspenden zählen dagegen, etwa Kleidung, Möbel oder der alte Laptop. Du setzt den Wert an, den die Sache noch hat, und brauchst eine Zuwendungsbestätigung, in der der Empfänger die Sache beschreibt. Spenden an politische Parteien laufen über eine eigene Regel (§ 34g EStG) und stehen in Zeile 7 der Anlage Sonderausgaben. Die Hälfte wird direkt von der Steuer abgezogen, höchstens 825 € im Jahr, bei Zusammenveranlagung 1.650 €. Was darüber liegt, zählt bis zu weiteren 1.650 € als Sonderausgabe, bei Zusammenveranlagung bis 3.300 €. Ab dem Steuerjahr 2026 verdoppeln sich beide Höchstbeträge.

Wo muss ich Spenden in der Steuererklärung eintragen? In Zeile 5 der Anlage Sonderausgaben

Spenden trägt man in der Steuererklärung in die Anlage Sonderausgaben ein, Abschnitt Zuwendungen, Zeile 5. In ELSTER heißt das Feld Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke an Empfänger im Inland. Dort trägst Du jede Spende mit Empfänger und Betrag laut Bestätigung ein, ELSTER summiert. Das Feld Betrag laut Betriebsfinanzamt daneben lässt Du leer. Es gilt nur für Spenden, die über eine Beteiligung an einer Personengesellschaft geleistet und vom Betriebsfinanzamt gesondert festgestellt wurden. Empfänger im EU-Ausland kommen in Zeile 6, Parteien in Zeile 7. In welcher Anlage Spenden eingetragen werden, ist damit klar. Spenden in der Einkommensteuererklärung in ELSTER eintragen dauert eine Minute, wenn die Bestätigungen vorliegen. Wer Spenden steuerlich absetzen will, muss sie nur hier eintragen. Absetzbar ist alles, was in dieser Zeile steht und belegt ist.

Beispiel: 150 Euro ans Tierheim, 100 Euro an die Tafel, beide gemeinnützig, beide per Überweisung. Zwei Einträge in Zeile 5, zusammen 250 Euro.

Anlage Sonderausgaben

Zeile 5 Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke an Empfänger im Inland
250 €

Abgezogen werden Spenden vom Gesamtbetrag der Einkünfte, zusammen mit den anderen Sonderausgaben wie Kirchensteuer und Versicherungen. Steuern sparen sie erst ab dem ersten Euro über dem Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 €, den das Finanzamt jedem ohnehin abzieht. Mehr dazu findest Du bei den Pauschalen. Wo Du Spenden in der Steuererklärung angeben musst, ist damit immer dieselbe Zeile, egal ob Verein, Kirche oder Stiftung, egal ob Spende oder Mitgliedsbeitrag. Spenden steuerlich geltend machen kannst Du nur dort. Hast Du Spenden vergessen, lässt sich der Bescheid innerhalb eines Monats noch ändern.

Gibt es eine Spendenpauschale in der Steuererklärung ohne Beleg und Nachweis?

Nein, eine Spendenpauschale gibt es nicht. Auch einen Pauschalbetrag für Spenden kennt die Steuer nicht. Wer in der Einkommensteuererklärung Spenden pauschal ohne Beleg ansetzen will, findet dafür keine Zeile. Jede Spende braucht einen Nachweis. Auch das ELSTER-Feld Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke kennt keine Pauschale, nur Beträge laut Bestätigung. Was es gibt, ist der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 € im Jahr. Den zieht das Finanzamt jedem ab, der keine höheren Sonderausgaben nachweist, und deshalb wird er oft für die Spendenpauschale gehalten. Er deckt Spenden, Kirchensteuer und alle anderen Sonderausgaben zusammen ab und bringt Dir nichts extra. Auch bei der Lohnsteuer gibt es keine Spendenpauschale, der Arbeitgeber zieht Spenden nie ab.

Der Nachweis ist einfacher, als es klingt. Bis 300 € je Spende reicht der vereinfachte Zuwendungsnachweis (§ 50 Abs. 4 EStDV), also der Kontoauszug oder die Buchungsbestätigung. Bei Vereinen und Stiftungen kommt der Beleg dazu, den der Verein selbst ausstellt, mit Freistellungsbescheid und Verwendungszweck. Über 300 Euro brauchst Du die Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster, die Spendenbescheinigung. Jeder gemeinnützige Empfänger schickt sie auf Wunsch, viele automatisch. Bei Katastrophen wie Hochwasser gilt der einfache Nachweis für Sonderkonten ohne Betragsgrenze, aber nur in dem Zeitraum, den die Finanzverwaltung dafür festlegt. Spenden ohne Belege absetzen geht dagegen nicht. Spenden ohne Nachweis fallen weg, sobald das Finanzamt nachfragt.

Die Spendenbescheinigung schickst Du nicht mit. Seit 2017 gilt die Belegvorhaltepflicht. Du bewahrst Deine Spendenbelege auf, bis ein Jahr nach dem Steuerbescheid vergangen ist, und legst sie nur auf Anforderung vor. Viele Empfänger übermitteln die Bestätigung mit Deiner Steuer-ID elektronisch ans Finanzamt. Dann liegt sie dort schon vor, wenn Deine Steuererklärung ankommt.

Wie viel Spenden kann man steuerlich absetzen und wie viel kommt zurück?

Steuerlich absetzbar sind Spenden bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags Deiner Einkünfte im Jahr. Unternehmer können wahlweise bis 4 Promille von Umsatz plus Löhnen absetzen. Wer 30.000 Euro Einkünfte hat, kann also 6.000 Euro Spenden absetzen, und fast niemand kommt an diese Grenze. Wie viel oder wie viele Spenden man von der Steuer absetzen kann, ist damit selten die Frage. Die Höhe der absetzbaren Spenden ist fast nie das Problem. Spannender ist, wie hoch die Ersparnis ist und wie viel zurückkommt.

Zurück kommt nicht die Spende, sondern die Steuer darauf. Eine Spende mindert Dein zu versteuerndes Einkommen. Die Ersparnis ist die Spende mal Deinem Grenzsteuersatz, zwischen 14 und 45 Prozent. Wer unter dem Grundfreibetrag von 12.096 € bleibt, spart mit einer Spende gar nichts, weil er ohnehin keine Steuer zahlt. Das gilt für die meisten Studenten. Spenden absetzen bringt also umso mehr, je höher das Einkommen ist.

Beispiel: Eine Werkstudentin mit 24.000 Euro zu versteuerndem Einkommen spendet 500 Euro. Ihre Einkommensteuer für 2025 sinkt von 2.662 auf 2.531 Euro. Sie bekommt 131 Euro zurück, 26 Prozent der Spende. Bei 40.000 Euro Einkommen und 1.000 Euro Spende sind es 317 Euro. Spenden steuerlich absetzen bringt am Ende den Grenzsteuersatz, nicht mehr.

Übersteigen Deine Spenden die 20 Prozent, geht der Rest nicht verloren. Das Finanzamt stellt einen Spendenvortrag fest, und Du setzt ihn in den folgenden Jahren ab, zeitlich unbegrenzt, wie beim Verlustvortrag. Im Folgejahr hakst Du dafür in der Anlage Sonstiges das Feld Spendenvortrag an, Zeile 16. Das Finanzamt rechnet den festgestellten Betrag selbst an.

Anlage Sonstiges

Zeile 16 angekreuzt
Spendenvortrag

Als Selbständiger kannst Du Spenden genauso absetzen, als Sonderausgaben in der Anlage Sonderausgaben und nicht als Betriebsausgaben. Es ist dieselbe Zeile 5 wie beim Arbeitnehmer. Betriebsausgabe ist nur Sponsoring, bei dem der Verein Dich dafür als Sponsor nennt.

Sind Vereinsbeiträge und Mitgliedsbeiträge steuerlich absetzbar?

Mitgliedsbeiträge sind wie Spenden absetzbar, wenn der Verein gemeinnützig ist. Es gibt aber eine Ausnahme, die die meisten trifft. Nicht absetzbar sind Beiträge an Vereine, die den Sport, kulturelle Betätigungen in der Freizeit, Heimatpflege und Heimatkunde oder andere Freizeitzwecke fördern (§ 10b Abs. 1 S. 8 EStG). Das betrifft den Beitrag zum Fußballverein, zum Karnevalsverein, zum Gesangverein, zum Schützenverein und zum Kleingartenverein. Vereinsbeiträge von der Steuer absetzen kannst Du dagegen bei Naturschutz, Tierschutz, Wohlfahrt, Wissenschaft, Kirche, Bildung und Entwicklungshilfe. Der Beitrag zum BUND, zum Tierschutzverein oder zum Förderverein der Schule oder der Uni ist steuerlich absetzbar.

Die Spende an den Sportverein ist absetzbar, der Mitgliedsbeitrag nicht. Der Verein muss auf der Zuwendungsbestätigung angeben, was von beidem es war. Mitgliedsbeiträge musst Du in der Steuererklärung in dieselbe Zeile 5 eintragen wie Spenden, das Feld heißt nicht umsonst Spenden und Mitgliedsbeiträge. Ob man Mitgliedsbeiträge von der Steuer absetzen kann, ist damit eine Frage nach dem Vereinszweck, und der steht in der Satzung.

Lässt sich der Zeitaufwand im Ehrenamt als Spende absetzen?

Nein. Zeit und Arbeit sind keine Spende. Das Gesetz schließt Nutzungen und Leistungen ausdrücklich aus (§ 10b Abs. 3 EStG). Wer 200 Stunden im Jahr die Jugendmannschaft trainiert, kann dafür keinen Stundensatz absetzen. Den Zeitaufwand im Ehrenamt als Spende absetzen kannst Du nur auf einem Umweg, der Aufwandsspende. Hat der Verein Dir per Satzung oder Vertrag einen Anspruch eingeräumt, auf Fahrtkosten, Material oder eine Vergütung, kannst Du schriftlich darauf verzichten, bevor der Anspruch fällig ist. Dann darf der Verein Dir über den Betrag eine Zuwendungsbestätigung ausstellen, obwohl kein Geld geflossen ist. Voraussetzung ist, dass der Verein den Betrag auch hätte zahlen können.

Bekommst Du für Dein Ehrenamt Geld, ist die Frage nicht die Spende, sondern die Steuerfreiheit. Vergütungen als Trainer, Ausbilder, Betreuer oder Pfleger bleiben bis zum Übungsleiterfreibetrag von 3.000 € im Jahr steuerfrei (§ 3 Nr. 26 EStG). Alle anderen Ehrenämter im gemeinnützigen Verein, etwa Kassenwart, Platzwart oder Vorstand, bleiben bis zur Ehrenamtspauschale von 840 € steuerfrei (§ 3 Nr. 26a EStG). Mit dem Steuerjahr 2026 steigen die Beträge von 840 auf 960 Euro und von 3.000 auf 3.300 Euro. Du trägst die Einnahmen als Arbeitnehmer in Zeile 19 der Anlage N bei den steuerfreien Aufwandsentschädigungen ein, als Selbständiger in der Anlage S. Die Pauschalen sind Freibeträge für Deine Einnahmen, keine Spenden. In der Anlage Sonderausgaben haben sie nichts verloren.

Müssen Spenden versteuert werden?

Als Spender musst Du Spenden nie versteuern, Du ziehst sie ab. Ob der Empfänger sie versteuern muss, hängt davon ab, wer er ist. Gemeinnützige Vereine, Stiftungen und Kirchen zahlen auf Spenden keine Steuer, das ist der Sinn der Gemeinnützigkeit. Eine Privatperson, die Geld geschenkt bekommt, zahlt Schenkungsteuer erst, wenn die Geschenke eines Gebers in zehn Jahren den Freibetrag übersteigen, bei Fremden 20.000 €. Wie Spenden versteuert werden, hängt also am Empfänger. Bei den allermeisten Spenden wird gar nichts versteuert.

Achtung: Anders ist es, wenn das Geld eine Gegenleistung hat. Was Zuschauer einem Streamer auf Twitch, Ko-fi oder PayPal als Spende schicken, ist steuerlich keine Spende, sondern Einnahme aus seiner Tätigkeit, weil es für die Inhalte fließt. Diese Spenden müssen versteuert werden, mit Einkommensteuer ab dem Grundfreibetrag und in der Regel als Gewerbe, wie YouTube- und AdSense-Einnahmen. Spenden versteuern muss also nur, wer sie als Gegenleistung bekommt. Wer für eine Organisation sammelt, lässt die Spender deshalb direkt an die Organisation zahlen. Sonst landet das Geld erst auf dem eigenen Konto und in der eigenen Steuererklärung.

Häufige Fragen

Wo trage ich Spenden in der Steuererklärung ein?

In Zeile 5 der Anlage Sonderausgaben, im Abschnitt Zuwendungen, mit Empfänger und Betrag laut Bestätigung. Spenden an Empfänger im EU-Ausland kommen in Zeile 6, an Parteien in Zeile 7. Das Feld Betrag laut Betriebsfinanzamt bleibt leer.

Gibt es eine Spendenpauschale ohne Beleg?

Nein. Jede Spende braucht einen Nachweis, bis 300 € reicht der Kontoauszug, darüber die Zuwendungsbestätigung. Der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 € wird jedem abgezogen, ist aber keine Spendenpauschale.

Wie viel Spenden kann man von der Steuer absetzen?

Bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte im Jahr. Was darüber liegt, stellt das Finanzamt als Spendenvortrag fest und zieht es in den folgenden Jahren ab. Zurück kommt die Spende mal Grenzsteuersatz, meist 25 bis 42 Prozent.

Sind Vereinsbeiträge steuerlich absetzbar?

Nur bei Vereinen, die nicht Sport, Freizeitkultur, Heimatpflege oder andere Freizeitzwecke fördern. Der Beitrag zum Tierschutzverein ist absetzbar, der zum Fußballverein nicht. Spenden an den Sportverein sind dagegen absetzbar.

Kann ich den Zeitaufwand im Ehrenamt als Spende absetzen?

Nein, Arbeitszeit ist keine Spende. Absetzbar ist nur eine Aufwandsspende, also der schriftliche Verzicht auf Fahrtkosten oder eine Vergütung, auf die Du laut Satzung oder Vertrag Anspruch hattest. Vergütungen fürs Ehrenamt bleiben bis zur Ehrenamtspauschale von 840 € und zum Übungsleiterfreibetrag von 3.000 € steuerfrei.

Müssen Spenden versteuert werden?

Für Spender und gemeinnützige Empfänger nein. Privatpersonen zahlen Schenkungsteuer erst über dem Freibetrag von 20.000 € in zehn Jahren. Spenden an Streamer und Creator sind Einnahmen und werden mit Einkommensteuer versteuert.

Was bedeutet Betrag laut Betriebsfinanzamt?

Das Feld ist für Spenden, die über eine Beteiligung an einer Personengesellschaft geleistet und vom Betriebsfinanzamt gesondert festgestellt wurden. Als Arbeitnehmer oder Student lässt Du es leer und trägst Deine Spenden bei Betrag laut Bestätigungen ein.

Was ist ein Spendenvortrag?

Der Teil Deiner Spenden, der über 20 Prozent Deiner Einkünfte liegt. Das Finanzamt stellt ihn im Bescheid fest, und Du hakst im nächsten Jahr in der Anlage Sonstiges, Zeile 16, das Feld Spendenvortrag an, dann wird er zeitlich unbegrenzt abgezogen.