Steuerklasse 5 und 3, wann sich der Wechsel für Ehepaare und Lebenspartner lohnt
Stand: · Werte für das Steuerjahr 2025
Steuerklasse 5 ist ein Teil aus der Kombination der Steuerklassen 3 und 5. Mit ihr verteilen Ehepaare und eingetragene Lebenspartner ihre Lohnsteuer im Jahr anders. Der Partner in Klasse 3 bekommt beide Grundfreibeträge, der Partner in Klasse 5 keinen. Deshalb lohnt sich die Wahl nur, wenn einer deutlich mehr verdient, als Faustregel ab 60 Prozent des gemeinsamen Bruttos. An der Jahressteuer ändert sie nichts, nur an dem, was monatlich vom Gehalt abgeht. Hier findest Du die Rechnung, die Alternative mit Faktor, die Fallen bei Elterngeld und Arbeitslosengeld und den Antrag über ELSTER.
Was ist Steuerklasse 5 und wer bekommt die Lohnsteuerklasse 5?
Die Lohnsteuerklasse 5 bekommt der Partner mit dem kleineren Gehalt, wenn ein Ehepaar oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft die Kombination 3 und 5 wählt. Der Standard nach der Hochzeit ist 4 und 4. Beide werden dann wie Ledige besteuert, jeder mit seinem Grundfreibetrag von 12.096 €. Bei 3 und 5 wandern beide Grundfreibeträge zum Partner in Klasse 3. Der Partner in Klasse 5 hat keinen mehr, von seinem Gehalt wird vom ersten Euro an Lohnsteuer einbehalten. Den Arbeitnehmer-Pauschbetrag, den Sonderausgaben-Pauschbetrag und die Vorsorgepauschale behält Klasse 5. Nur der Grundfreibetrag und die Kinderfreibeträge fehlen. Steuerklasse 5 ist damit die Klasse, die vorübergehend zu viel Lohnsteuer zahlt, damit der Partner in Klasse 3 zu wenig zahlt.
| Steuerklasse | Für wen | Grundfreibetrag beim Lohnsteuerabzug |
|---|---|---|
| 1 | Ledige, Geschiedene, Paare ohne Trauschein | einfach |
| 2 | Alleinerziehende | einfach, plus Entlastungsbetrag |
| 3 | Verheiratete, der Partner ist in 5 | doppelt |
| 4 | Verheiratete, beide in 4 | einfach |
| 4 mit Faktor | Verheiratete, beide in 4 | einfach, Lohnsteuer mal Faktor unter 1 |
| 5 | Verheiratete, der Partner ist in 3 | keiner |
| 6 | Zweitjob oder fehlende Steuer-ID | keiner |
Der Unterschied zwischen Steuerklasse 1 und 5 ist der Grundfreibetrag. Bei gleichem Brutto zahlt Klasse 5 im Monat deutlich mehr Lohnsteuer als Klasse 1, obwohl beide denselben Einkommensteuertarif nutzen. Einen eigenen Steuersatz für Steuerklasse 5 gibt es nicht. Die Steuerklasse V, wie sie auf der Gehaltsabrechnung heißt, ist nur eine Rechenvorschrift für den Arbeitgeber. Wie viel Steuer das Paar wirklich schuldet, steht erst im Steuerbescheid. Der rechnet nach dem Splittingtarif, egal welche Klassen im Jahr galten.
Wann lohnt sich Steuerklasse 3 und 5?
Die Kombination lohnt sich, wenn ein Partner mindestens 60 Prozent des gemeinsamen Bruttolohns verdient. Dann ist die Lohnsteuer, die das Paar im Jahr zusammen zahlt, mit 3 und 5 niedriger als mit 4 und 4, und im Monat bleibt mehr netto. Bei ähnlichen Gehältern kippt die Rechnung. Dann zahlt der Partner in Klasse 5 so viel zu viel, dass der Vorteil in Klasse 3 das nicht ausgleicht. Das Paar zahlt im Jahr mehr Lohnsteuer als nötig. Ab wann sich Steuerklasse 3 und 5 lohnt, entscheidet allein das Verhältnis der Gehälter, nicht ihre Höhe.
Was die Wahl nicht ändert, ist die Steuer selbst. Ehepaare werden zusammen veranlagt. Das Finanzamt halbiert das gemeinsame Einkommen, berechnet die Steuer und verdoppelt sie, das ist das Ehegattensplitting. Diese Jahressteuer ist mit 3 und 5 exakt dieselbe wie mit 4 und 4. Die Steuerklassen bestimmen nur, wie viel davon der Arbeitgeber schon im Jahr einbehält. Mit 4 und 4 behält er bei ungleichen Gehältern zu viel ein, und das Paar bekommt mit der Steuererklärung Geld zurück. Mit 3 und 5 behält er meist zu wenig ein, und das Paar zahlt nach. Steuerklasse 5 ist damit kein Steuersparmodell, sondern ein zinsloser Vorschuss vom Finanzamt.
Beispiel: Ein Paar mit 60.000 und 20.000 Euro zu versteuerndem Einkommen zahlt nach dem Tarif 2025 einzeln besteuert 16.054 Euro, mit Splitting 14.640 Euro. Der Splittingvorteil sind 1.414 Euro im Jahr. Diesen Vorteil bekommt das Paar in jeder Steuerklassenkombination. Mit 3 und 5 hat es ihn schon während des Jahres im Netto, mit 4 und 4 als Erstattung im Sommer danach. Verdient einer 70.000 Euro und der andere nichts, wächst der Vorteil auf 6.952 Euro. Dann ist Klasse 3 für den Verdiener die einzige sinnvolle Wahl.
Achtung: Mit 3 und 5 seid Ihr zur Steuererklärung verpflichtet, sobald beide Arbeitslohn hatten (§ 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG). Wurde zu wenig einbehalten, fordert das Finanzamt eine Nachzahlung. Wer die Erklärung ohnehin macht, für den ist das kein Nachteil. Wer sie scheut, bleibt bei 4 und 4.
Ist Steuerklasse 4 mit Faktor die bessere Alternative?
Für die meisten Paare ja, denn der Faktor verteilt die Steuer im Monat genauer. Seit 2010 gibt es diesen Mittelweg. Bei Steuerklasse 4 mit Faktor rechnet das Finanzamt vorab die voraussichtliche Jahressteuer des Paares nach Splitting aus. Es teilt sie durch die Lohnsteuer, die beide in Klasse 4 zahlen würden, und schreibt den Faktor, eine Zahl unter 1, in die Lohnsteuermerkmale beider Partner. Jeder zahlt dann im Monat seinen fairen Anteil an der gemeinsamen Steuer. Der Splittingvorteil kommt schon im Jahr an, und eine Nachzahlung bleibt fast immer aus. Der Faktor gilt bis zum Ende des folgenden Jahres, dann beantragt Ihr ihn neu. Wie 3 und 5 löst er die Pflicht zur Steuererklärung aus.
Wann lohnt sich Steuerklasse 3 und 5 gegenüber dem Faktor? Fast nie mehr. Die Ausnahme ist ein Paar, das den maximalen Vorschuss im Monat will und die Nachzahlung in Kauf nimmt. Der Faktor ist die bessere Wahl, wenn der Partner in Klasse 5 sein eigenes Netto sehen will, statt es beim anderen zu subventionieren. Auch wer Elterngeld oder Krankengeld erwartet, fährt mit dem Faktor besser als mit Klasse 5. Beim Elterngeld bringt der Wechsel in Klasse 3 aber noch mehr, wie der nächste Abschnitt zeigt.
Was passiert mit Elterngeld, Krankengeld und Arbeitslosengeld in Steuerklasse 5?
Sie fallen in Steuerklasse 5 niedriger aus. Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld richten sich nach dem Netto, und das Netto in Klasse 5 ist künstlich niedrig. Das ist die Falle der Steuerklasse 5. Wer als Partner in Klasse 5 Elterngeld bezieht, bekommt spürbar weniger, als er mit Klasse 3 oder 4 bekäme. Der Vorteil des anderen in Klasse 3 gleicht das nicht aus.
Beim Elterngeld zählt die Steuerklasse, die in den zwölf Monaten vor dem Mutterschutz am längsten galt. Wer Elterngeld plant, wechselt deshalb mindestens sieben Monate vorher. Der Partner, der die Elternzeit nimmt, landet dabei in Klasse 3, auch wenn er weniger verdient. Das ist legal und vom Bundessozialgericht bestätigt. Beim Arbeitslosengeld und beim Krankengeld gilt dasselbe Prinzip, die Kasse rechnet mit dem Netto der eingetragenen Klasse. Wer absehbar arbeitslos wird oder länger krank ist, sollte nicht in Klasse 5 sein. Bei einer Trennung zahlt der Partner in Klasse 5 das Jahr über die Steuer des anderen mit. Das Finanzamt gibt ihm davon nichts zurück.
Wie wechselt Ihr die Steuerklasse und welche Fristen gelten?
Der Wechsel zu 3 und 5 geht nur gemeinsam. Beide Partner stellen den Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten und Lebenspartnern und beide unterschreiben. Der Antrag geht in Mein ELSTER über die Formulare zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen oder auf Papier beim Finanzamt. Die neue Klasse gilt ab dem Monat nach dem Antrag. Für das laufende Jahr muss der Antrag bis zum 30. November eingehen. Seit 2020 dürft Ihr beliebig oft im Jahr wechseln, die alte Regel mit einem Wechsel pro Jahr ist weg. Zurück zu 4 und 4 kann ein Partner auch allein beantragen. Das schützt den, der in Klasse 5 sitzt.
Voraussetzung ist, dass Ihr verheiratet oder verpartnert seid, beide unbeschränkt steuerpflichtig und nicht dauernd getrennt lebend. Im Jahr der Hochzeit stehen beide automatisch in 4, den Wechsel müsst Ihr selbst anstoßen. Nach dem Wechsel gehört die Steuererklärung zur Pflicht, die Frist ist der 31. Juli des Folgejahres.
Welche Steuerklasse gilt bei eingetragener Lebenspartnerschaft und in der Lebensgemeinschaft ohne Trauschein?
Für die eingetragene Lebenspartnerschaft gelten seit 2013 dieselben Steuerklassen wie für die Ehe, also 3 und 5, 4 und 4, der Faktor und das Splitting. Neue Lebenspartnerschaften gibt es seit der Ehe für alle 2017 nicht mehr. Bestehende bleiben oder werden in eine Ehe umgewandelt, steuerlich ändert das nichts.
Anders die Lebensgemeinschaft ohne Trauschein. Wer zusammenlebt, ohne verheiratet oder verpartnert zu sein, bleibt in Steuerklasse 1, mit Kind im Haushalt in Klasse 2. Weder 3 und 5 noch das Splitting gibt es dafür, egal wie lange die Beziehung besteht. Bei der Steuerklasse gibt es in der Lebensgemeinschaft also nichts zu wählen. Für ein Paar mit 60.000 und 20.000 Euro Einkommen sind das die 1.414 Euro aus dem Beispiel oben, die die Hochzeit im Jahr wert ist.
Was wurde aus der Abschaffung von Steuerklasse 3 und 5?
Vorerst nichts, Steuerklasse 5 gibt es weiter. Die Ampelkoalition wollte die Kombination 3 und 5 zum 1. Januar 2030 abschaffen und alle Paare automatisch in Steuerklasse 4 mit Faktor überführen. Der Entwurf lag im zweiten Jahressteuergesetz 2024, das nach dem Ende der Koalition nicht mehr beschlossen wurde. Ob eine spätere Regierung den Plan aufgreift, ist offen. Wer heute wählt, wählt zwischen 3 und 5, 4 und 4 und dem Faktor. Der Faktor ist das, worauf der Plan hinauslief.
Häufige Fragen
Was ist Steuerklasse 5?
Die Steuerklasse für den Partner mit dem kleineren Gehalt, wenn ein Ehepaar die Kombination 3 und 5 wählt. In Klasse 5 gibt es keinen Grundfreibetrag, er liegt komplett beim Partner in Klasse 3. Deshalb wird vom ersten Euro an Lohnsteuer einbehalten. Ledige und Paare ohne Trauschein können sie nicht wählen.
Wann lohnt sich Steuerklasse 3 und 5?
Wenn ein Partner mindestens 60 Prozent des gemeinsamen Bruttolohns verdient. Dann bleibt dem Paar im Monat mehr netto als mit 4 und 4. Die Jahressteuer ist in beiden Fällen gleich, mit 3 und 5 kommt am Ende eher eine Nachzahlung, mit 4 und 4 eine Erstattung.
Was ist der Unterschied zwischen Steuerklasse 1 und 5?
Klasse 1 gilt für Ledige und hat den Grundfreibetrag von 12.096 €. Klasse 5 gilt nur für Verheiratete und hat keinen. Bei gleichem Brutto wird in Klasse 5 deshalb deutlich mehr Lohnsteuer einbehalten als in Klasse 1, der Ausgleich kommt über den Partner in Klasse 3.
Wie hoch ist der Steuersatz in Steuerklasse 5?
Es gibt keinen eigenen Steuersatz. Alle Steuerklassen rechnen mit demselben Einkommensteuertarif. Klasse 5 zieht nur keinen Grundfreibetrag ab, deshalb wirkt der Abzug so hoch. Die endgültige Steuer steht erst im Steuerbescheid nach dem Splittingtarif.
Muss ich mit Steuerklasse 3 und 5 eine Steuererklärung abgeben?
Ja, sobald beide Partner Arbeitslohn hatten. Die Kombination 3 und 5 löst die Pflicht zur Steuererklärung aus, weil die einbehaltene Lohnsteuer selten mit der Jahressteuer übereinstimmt. Mit 4 und 4 ohne Faktor besteht diese Pflicht nicht.
Welche Steuerklasse gilt in einer Lebensgemeinschaft ohne Trauschein?
Klasse 1, mit Kind im Haushalt Klasse 2. Steuerklasse 3, 4 und 5 und das Ehegattensplitting gibt es nur für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner, die nicht dauernd getrennt leben.
Wie oft kann ich die Steuerklasse wechseln?
Seit 2020 beliebig oft im Jahr. Der Antrag geht über Mein ELSTER oder das Formular beim Finanzamt, beide Partner unterschreiben. Die neue Klasse gilt ab dem Folgemonat. Zurück zu 4 und 4 kann ein Partner auch allein beantragen.
Werden die Steuerklassen 3 und 5 abgeschafft?
Vorerst nicht. Die Ampelkoalition wollte 3 und 5 zum 1. Januar 2030 durch die Steuerklasse 4 mit Faktor ersetzen. Das Gesetz kam nach dem Ende der Koalition nicht zustande. Die Kombination gilt weiter, das Faktorverfahren gibt es schon heute als Alternative.