Grundfreibetrag: Steuern sparen leicht gemacht

Die Bundesregierung hat den Grundfreibetrag auf 12.096 € (für 2025) festgesetzt. Ist Dein Jahreseinkommen niedriger, bekommst Du Deine gezahlten Steuern komplett zurückerstattet. Dafür musst Du aber eine Steuererklärung abgeben. Durch den Grundfreibetrag stellt der Staat sicher, dass Du Dir am Ende des Monats lebensnotwendige Dinge, wie Essen, Kleidung oder eine Wohnung leisten kannst und nicht unter das Existenzminimum fällst.

Existenzminimum: Abgesichert durch den Grundfreibetrag

Als Grundfreibetrag wird der Teil Deines Einkommens bezeichnet, der komplett von der Steuer befreit ist. Hier gibt es zwei Fälle zu beachten, Du verdienst

  • weniger als den Grundfreibetrag von 12.096 € (für 2025), dann bleibt Dein Einkommen steuerfrei.
  • mehr als den Grundfreibetrag, dann reduziert sich die Einkommensteuer durch den Freibetrag, denn nur was nach Abzug des Grundfreibetrags übrigbleibt, wird versteuert.

Abgesehen vom Grundsteuerfreibetrag gibt es weitere Freibeträge, die Deine Steuer reduzieren. So kannst Du beispielsweise Werbungskosten und Sonderausgaben geltend machen, indem Du Ausgaben wie Fahrtkosten oder Beiträge zu Pflege- und Krankenversicherungen in der Steuererklärung angibst. Diese Angaben musst Du nur machen, wenn Dein jährliches Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt.


Steuertipp: Um den Grundfreibetrag voll auszunutzen, solltest Du unbedingt eine Steuererklärung abgeben


Beispiel: Lara studiert und verdient monatlich 1.250 Euro in einem Restaurant. Ihr jährliches Einkommen liegt mit 15.000 Euro über dem Grundfreibetrag von 12.096 Euro. In ihrer Steuererklärung macht sie Fahrtkosten von 1.560 Euro geltend und reduziert so ihr zu versteuerndes Einkommen auf 15.000 Euro - 1.560 Euro = 13.440 Euro. Um das zu versteuernde Einkommen von Lara zu ermitteln, zieht das Finanzamt den Grundfreibetrag von Laras Resteinkommen ab (13.440 Euro - 12.096 Euro = 1.344 Euro). Dank dem Grundfreibetrag muss Lara lediglich 600 Euro versteuern.

Muss ich den Grundfreibetrag beantragen?

Nein, der Grundfreibetrag muss nicht beantragt werden, sondern wird automatisch mit Deinem Einkommen verrechnet. Du solltest aber unbedingt eine Steuererklärung abgeben, falls Du in einem Monat sehr viel gearbeitet hast, aber auf das Jahr gerechnet unter dem Grundsteuerfreibetrag geblieben bist. Dein Finanzamt zieht nämlich zunächst pauschal Steuern ab, erstattet zu viel bezahlte Steuern aber nur, wenn Du eine Steuererklärung abgibst. Der Lohnsteuerabzug ist übrigens bei den Lohnsteuerklassen V und VI besonders hoch, da Dein Arbeitgeber hier den Grundfreibetrag nicht berücksichtigt.


Steuertipp: Anders als beim Grundfreibetrag wird bei einer Freigrenze der gesamte Betrag versteuert, sobald Du die Grenze überschreitest.

Der Grundfreibetrag steigt Jahr für Jahr

Die Bundesregierung hebt den Grundfreibetrag regelmäßig an. Für das Steuerjahr 2025 liegt er bei 12.096 Euro für Alleinstehende und 24.192 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare. Das Bundeskabinett befasst sich zweijährlich mit dem Existenzminimum und passt den Grundfreibetrag stetig an die steigenden Preise an. Die Grundfreibeträge sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen, wie Du in der nachfolgenden Tabelle sehen kannst.

Grundfreibetrag Ledig Verheiratet
2025 12.096 € 24.192 €
2024 11.604 € 23.208 €
2023 10.908 € 21.816 €
2022 10.347 € 20.694 €