Wann Studenten eine Steuererklärung abgeben müssen
Stand: · Werte für das Steuerjahr 2025
Die meisten Studenten müssen keine Steuererklärung abgeben. Zur Pflicht wird sie vor allem, wenn Du gleichzeitig für mehrere Arbeitgeber arbeitest, mehr als 410 € Nebeneinkünfte hast oder als Ehepaar die Steuerklassen 3 und 5 nutzt. Alle anderen geben freiwillig ab. Das lohnt sich in der Regel. Gezahlte Lohnsteuer aus dem Nebenjob kommt zurück. Im Zweitstudium sammelst Du ohne Einkommen mit einem Verlustvortrag Studienkosten für das erste Berufsjahr an. Hier findest Du die Pflichtgründe, die Steuerklasse für Studenten und die Fristen.
Muss ich als Student eine Steuererklärung machen?
Meistens nicht. Mit einem normalen Nebenjob bist Du Arbeitnehmer und Dein Arbeitgeber behält die Lohnsteuer direkt ein. Eine Einkommensteuererklärung machen müssen Studenten dann nicht. Steuererklärungspflichtig bist Du nach § 46 Abs. 2 EStG erst, wenn Du in dem Jahr
- gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt warst. Der zweite Job läuft dann über Steuerklasse 6. Ein pauschal versteuerter Minijob zählt dabei nicht mit
- neben dem Lohn mehr als 410 € andere Einkünfte hattest, etwa aus Vermietung oder einer selbständigen Nebentätigkeit
- mehr als 410 € Lohnersatzleistungen bezogen hast, etwa Arbeitslosengeld 1, Elterngeld, Kranken- oder Kurzarbeitergeld
- einen vom Finanzamt eingetragenen Freibetrag genutzt hast
- verheiratet warst und ihr die Steuerklassen 3 und 5 oder 4 mit Faktor genutzt habt.
Ohne Arbeitslohn entsteht die Pflicht erst, wenn Deine Einkünfte über dem Grundfreibetrag von 12.096 € liegen, zum Beispiel aus selbständiger Arbeit. Eine besondere Steuerpflicht nur wegen der Immatrikulation gibt es für Studenten nicht. Fordert das Finanzamt Dich zur Abgabe auf, musst Du immer abgeben.
Kein Pflicht-Auslöser: Ein Minijob bis 556 € im Monat wird pauschal versteuert und taucht in der Steuererklärung gar nicht auf. BAföG, Kindergeld und der Unterhalt Deiner Eltern sind steuerfrei und zählen ebenfalls nicht mit.
Für ausländische Studenten mit Wohnsitz in Deutschland gelten dieselben Regeln. Was für sie anders ist, etwa bei Stipendien aus dem Heimatland, steht im Artikel zur Besteuerung ausländischer Studenten.
Muss ich als Werkstudent eine Steuererklärung machen?
Nein, nicht automatisch. Steuerlich bist Du als Werkstudent ein normaler Arbeitnehmer. Arbeitest Du für einen Arbeitgeber in Steuerklasse 1, bleibt die Steuererklärung freiwillig, auch wenn Lohnsteuer einbehalten wird. Pflicht wird sie nur durch die Punkte oben. Bei Werkstudenten ist das am häufigsten ein zweiter Job in Steuerklasse 6.
Machen solltest Du die Steuererklärung als Werkstudent trotzdem. Steuern zahlen müssen Studenten erst, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Bleibt Dein Jahreseinkommen nach Abzug der Werbungskosten darunter, bekommst Du die komplette Lohnsteuer zurück. Wie viel Du neben dem Studium sozialversicherungsfrei verdienen darfst, liest Du im Artikel Studentenjob und Steuern. Für das duale Studium gelten eigene Regeln. Sie findest Du im Ratgeber Duales Studium: Steuererklärung leicht gemacht findest.
Muss ich als Student ohne Einkommen eine Steuererklärung machen?
Nein, ohne Einkommen bist Du nicht zur Abgabe verpflichtet. Lohnen kann sich die Steuererklärung trotzdem, denn sonst verfallen Deine Studienkosten. Ob sie wirken, hängt von der Art Deines Studiums ab.
- Im Master, in der Promotion oder im Bachelor nach einer Ausbildung sind Studienkosten Werbungskosten. Du kannst sie als Verlustvortrag ansammeln und dadurch Deine Steuer im ersten Berufsjahr senken, oft um mehrere tausend Euro.
- Im Erststudium zählen dieselben Kosten nur als Sonderausgaben bis 6.000 € im Jahr. Sie wirken nur im selben Jahr. Ohne Einkommen verpuffen sie.
Steuertipp: Ob sich der Verlustvortrag bei Dir lohnt, sagt Dir der Verlustvortrag-Rechner in ein paar Klicks. Wie Du ihn einträgst, zeigt der Artikel Wie man mit einem Verlustvortrag als Student Steuern spart.
Welche Steuerklasse habe ich als Student?
Eine eigene Steuerklasse für Studenten gibt es nicht. Es gelten die normalen Regeln, als lediger Student mit einem Job hast Du Steuerklasse 1. Herausfinden kannst Du Deine Steuerklasse über die Gehaltsabrechnung oder in Deinem ELSTER-Konto unter „Meine ELStAM“.
| Situation | Steuerklasse |
|---|---|
| Ledig, ein Job | 1 |
| Alleinerziehend | 2 |
| Verheiratet | 3, 4 oder 5, je nach Wahl der Partner |
| Zweiter und jeder weitere Job | 6 |
| Minijob | keine, der Arbeitgeber versteuert pauschal |
In Steuerklasse 6 behält der Arbeitgeber ab dem ersten Euro Lohnsteuer ein. Bleibst Du mit allem zusammen unter dem Grundfreibetrag, bekommst Du sie über Deine Steuererklärung zurück.
Lohnt sich die freiwillige Steuererklärung als Student?
Ja, sobald Dein Arbeitgeber Lohnsteuer einbehalten hat. Deine Werbungskosten, etwa Fahrten zur Uni, Semesterbeiträge, Fachliteratur oder ein Laptop, senken Dein zu versteuerndes Einkommen. Verdienst Du beispielsweise im Jahr 13.000 € und hast 1.500 € Werbungskosten, liegt Dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.096 €. Die einbehaltene Lohnsteuer bekommst Du komplett zurück. Früher hieß dieses Verfahren Lohnsteuerjahresausgleich. Heute ist es schlicht die freiwillige Steuererklärung, für Studenten ändert das nichts.
Ohne eigene Einnahmen beantragst Du am besten einen Verlustvortrag, wie im Abschnitt oben beschrieben. Käme bei der freiwilligen Erklärung eine Nachzahlung heraus, kannst Du sie einfach zurückziehen.
Bis wann muss ich als Student die Steuererklärung abgeben?
Bist Du zur Abgabe verpflichtet, endet die Frist am 31. Juli des Folgejahres. Für die freiwillige Steuererklärung hast Du als Student vier Jahre Zeit.
| Abgabe | Frist |
|---|---|
| Pflicht | 31. Juli des Folgejahres, mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfe später |
| Freiwillig | vier Jahre nach Ablauf des Steuerjahres |
| Verlustfeststellung | bis zu sieben Jahre rückwirkend |
Hast Du ein Jahr verpasst, ist das halb so schlimm. Auch als Student kannst Du für zurückliegende Jahre die Steuererklärung rückwirkend abgeben und Dir Erstattungen oder einen Verlustvortrag sichern.
Steuertipp: Mit unseren ausgefüllten Steuerbeispielen füllst Du Deine erste Steuererklärung Schritt für Schritt selbst aus, kostenlos und von Studenten für Studenten.
Häufige Fragen
Muss ich als Student eine Steuererklärung machen?
Meistens nicht. Pflicht wird die Steuererklärung nach § 46 Abs. 2 EStG erst, wenn Du gleichzeitig für mehrere Arbeitgeber gearbeitet hast, mehr als 410 € Nebeneinkünfte oder Lohnersatzleistungen hattest, ein Freibetrag eingetragen ist oder Du verheiratet bist und die Steuerklassen 3 und 5 oder 4 mit Faktor nutzt. Auch eine Aufforderung des Finanzamts verpflichtet Dich immer zur Abgabe.
Muss ich als Werkstudent eine Steuererklärung abgeben?
Nein, nicht automatisch. Steuerlich bist Du als Werkstudent normaler Arbeitnehmer. Mit einem Arbeitgeber und Steuerklasse 1 besteht keine Pflicht, auch wenn Lohnsteuer einbehalten wird. Pflicht wird die Erklärung erst bei einem zweiten Job in Steuerklasse 6, bei Nebeneinkünften über 410 € oder einem eingetragenen Freibetrag. Freiwillig abgeben lohnt sich trotzdem fast immer, denn zu viel gezahlte Lohnsteuer kommt zurück.
Muss ich als Student ohne Einkommen eine Steuererklärung machen?
Nein. BAföG, Kindergeld und Unterhalt der Eltern sind steuerfrei und lösen keine Pflicht aus. Abgeben kann sich trotzdem lohnen. Im Master oder in einer anderen Zweitausbildung sind Deine Studienkosten Werbungskosten und lassen sich als Verlustvortrag ins erste Berufsjahr mitnehmen. Im Erststudium zählen sie nur als Sonderausgaben und verpuffen ohne Einkommen.
Welche Steuerklasse habe ich als Student?
Eine eigene Steuerklasse für Studenten gibt es nicht. Es gelten die normalen Regeln, also Steuerklasse 1 für Ledige, 2 für Alleinerziehende, 3 bis 5 für Verheiratete und 6 für den zweiten und jeden weiteren Job. Ein Minijob läuft ohne Steuerklasse, ihn versteuert der Arbeitgeber pauschal. Deine Steuerklasse steht auf der Gehaltsabrechnung.
Lohnt sich eine freiwillige Steuererklärung als Student?
Ja, in zwei Fällen fast immer. Hat Dein Arbeitgeber Lohnsteuer einbehalten, holst Du sie zurück, sobald Dein Einkommen abzüglich Werbungskosten unter dem Grundfreibetrag von 12.096 € bleibt. Und ohne Einkommen sammelst Du in einer Zweitausbildung mit einem Verlustvortrag Studienkosten an, die Deine Steuer im ersten Berufsjahr senken.
Ab wann müssen Studenten Steuern zahlen?
Einkommensteuer fällt erst an, wenn Dein zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag von 12.096 € im Jahr liegt. Behält Dein Arbeitgeber unterjährig Lohnsteuer ein, obwohl Du unter dieser Grenze bleibst, bekommst Du sie über die Steuererklärung vollständig zurück.
Bis wann muss ich als Student die Steuererklärung abgeben?
Bist Du zur Abgabe verpflichtet, endet die Frist am 31. Juli des Folgejahres, mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein später. Für die freiwillige Abgabe hast Du vier Jahre nach Ablauf des Steuerjahres Zeit. Eine Verlustfeststellung ist sogar bis zu sieben Jahre rückwirkend möglich.