Aktien, Steuern und Freibeträge: So werden Aktiengewinne versteuert
Was einst das Sparbuch für die Deutschen war sind heute Fonds, Aktien und ETFs. Durch die Niedrigzinsen drängen immer häufiger junge und unerfahrene Anleger an die Börse. Begünstigt durch Social Trading Apps und Neobroker ist der Handel mit Finanzprodukten heute nur ein paar Klicks entfernt, wovon besonders Kleinanleger profitieren. Dabei spielen die Steuern auf Aktiengewinne erstmal keine große Rolle. Das ändert sich mit dem ersten Verkauf. Hier erfährst Du, wie Deine Aktiengewinne versteuert werden und worauf Du achten solltest.
Die Abgeltungssteuer auf Aktiengewinne ist eine Quellensteuer
Seit 2009 fällt in Deutschland bei allen Erträgen aus Kapitalanlagen (bspw. Aktien) eine Steuer von 25 Prozent an. Gegebenenfalls fällt zusätzlich beim Aktienhandel Kirchensteuer an, sofern Du einer Religionsgemeinschaft angehörst. In beiden Fällen werden beim Aktienverkauf Steuern fällig, allerdings handelt es sich dabei um eine Quellensteuer.
Das bedeutet, dass Dein Broker oder Kreditinstitut die Aktiengewinne versteuert und die Kapitalertragssteuer direkt an das Finanzamt abführt. Dein Kreditinstitut verrechnet aber zunächst Deine Aktiengewinne und Aktienverluste. Steuern zahlst Du dann nur auf die Differenz, die übrig bleibt. All das passiert automatisch, weshalb Du, abgesehen von einem reduzierten Gewinn auf Deinem Verrechnungskonto, von der Besteuerung der Aktiengewinne nichts mitbekommt.
Freibeträge reduzieren die Steuer auf Aktien
Besonders Kleinanleger profitieren beim Aktienhandel von Freibeträgen. Eine Reduzierung der Steuer auf Aktiengewinne ist mithilfe des Sparerpauschbetrages möglich. Bei jährlichen Kapitalerträgen bis 1.000 Euro (für Singles) oder 2.000 Euro (für Verheiratete) bist Du von den Steuern auf Aktien befreit. Zudem werden Transaktions- und Bankgebühren beim Handel mit Aktien steuerlich berücksichtigt und schmälern dadurch Deinen zu versteuernden Gewinn. Sind Deine Kapitalerträge höher als der Sparerpauschbetrag, musst Du Deine Aktien versteuern, jedoch nur den Teil, der über dem Freibetrag liegt.
Buchempfehlung: Im Aktien- und Börsenführerschein* erfährst Du, weshalb sich das Investieren in Aktien lohnt und was es dabei zu beachten gibt.
Vor allem für Kleinanleger kann es sich deshalb lohnen, Gewinne über mehrere Jahre mitzunehmen. Lässt Du Dir Deinen Kursgewinn von 1.601 Euro als Single in einem Jahr auszahlen, werden durch das Auslösen der Aktien Steuern in Höhe von 200€ abgeführt. Verteilst Du hingegen die Auszahlung auf zwei Jahre, müssen die Aktiengewinne nicht versteuert werden.
Steuertipp : Wenn Du bei Deinem Kreditinstitut rechtzeitig einen Freistellungsauftrag einrichtest, sparst Du automatisch Steuern.
Nichtveranlagungsbescheinigung mindert Steuern auf Aktiengewinne
Für Menschen mit geringem Einkommen besteht zusätzlich zum Sparerpauschbetrag entweder die Möglichkeit eine Günstigerprüfung zu beantragen oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung einzureichen. Bei einer Nichtveranlagungsbescheinigung müssen keine Steuern auf Aktiengewinne gezahlt werden, solange das gesamte Einkommen unter dem Grundfreibetrag 2025 (12.096 Euro) liegt. Davon profitieren vor allem Rentner, Studierende oder Mini-Jobber. Liegen die jährlichen Einnahmen über dem Grundfreibetrag, kann eine Günstigerprüfung beantragt werden. Durch den progressiven Steuersatz kann eine getrennte Versteuerung der Aktiengewinne und des Einkommens bei niedrigen Einkommen zu mehr Steuern führen als die Versteuerung aller Einkünfte zusammen.
Bei Altbeständen ist der Aktiengewinn steuerfrei
Wer schon vor 2009 Aktien im Depot hatte, kann sich über Sonderregelungen für Altbestände freuen. Seit 2009 zahlt man in Deutschland bei jedem Verkauf von Aktien Steuern, die pauschal mit der Abgeltungssteuer abgegolten werden. Zuvor galt die Regelung, dass Anlegerinnen alle Aktien steuerfrei verkaufen können, die länger als ein Jahr in ihrem Depot lagen.
Angenommen Du hast also im Jahr 2008 insgesamt 100 Apple Aktien gekauft und im darauffolgenden Jahr (2009) Deinen Depotbestand um weitere 100 Aktien aufgestockt, gelten für die 200 Aktien unterschiedliche Regeln. Während bei den 100 Aktien, die Du 2008 erworben hast, keine Steuern auf Aktiengewinne abführt werden, musst Du für alle im Jahr 2009 erworbenen Aktien Steuer abführen. Dabei gilt das FiFo-Prinzip („First in first out"). Das bedeutet, dass bei mehreren Anteilen an einem Unternehmen immer erst die Aktien verkauft werden, die am längsten in Deinem Depot waren.
Steuertipp: In diesem Beispiel zu Aktiengewinnen haben wir Dir alle Steuerformulare (Anlage Kap) schon mal vorab ausgefüllt.
Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben
Üblicherweise werden Kapitalerträge pauschal mit der Abgeltungssteuer versteuert. Das bedeutet, dass Anlegerinnen nicht nochmal separat Steuern auf Aktien zahlen oder ihre Aktiengewinne in der Steuererklärung angeben müssen. Vor allem aber im Falle einer Günstigerprüfung oder bei
- Zinsen auf Steuererstattungen
- Ausländischen Kapitalerträgen
- Beantragung einer Nichtveranlagungsbescheinigung
- Veräußerung einer Lebensversicherung
solltest Du Deine gesamten Kapitalerträge unbedingt angeben. Wenn Du Deine Steuererklärung über Elster Online abgibst, musst Du dafür nur wenige Zeilen der Anlage Kap ausfüllen. Willst Du beispielsweise einen Aktiengewinn versteuern, könnten Deine Steuerformulare bei einer Günstigerprüfung so aussehen:
Neben der Günstigerprüfung, die bei geringen Einkommen von Vorteil sein kann, musst Du im nächsten Schritt noch Deine gesamten Kapitalerträge eintragen und in Zeile 8 die darin enthaltenen Gewinne aus Aktienveräußerungen. Durch den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro werden die Steuern auf Deine Aktien dabei reduziert.