Brille von der Steuer absetzen: auch ohne Rezept


Brille und Kontaktlinsen sind außergewöhnliche Belastungen, keine Werbungskosten. Du brauchst eine ärztliche Verordnung und Deine gesamten Krankheitskosten des Jahres müssen über der zumutbaren Belastung liegen, die sich nach Deinem Einkommen richtet. Eingetragen wird alles zusammen in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen. Abziehen kannst Du am Ende dann nur den Teil Deiner Kosten, der über Deiner zumutbaren Belastung liegt.

Brille ohne Rezept absetzen: was das Finanzamt akzeptiert

Deine Brille kannst Du mit Rezept fast immer absetzen, ohne Rezept fast nie. Der Grund steht in § 64 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung. Danach musst Du die Zwangsläufigkeit von Krankheitskosten nachweisen, und für Hilfsmittel wie eine Brille geschieht das durch die Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers. Ohne diesen Nachweis streicht das Finanzamt die Kosten, selbst wenn Deine Sehschwäche offensichtlich ist. Zwei Dinge werden dabei oft falsch dargestellt.

  • Ein amtsärztliches Gutachten brauchst Du nicht. Das verlangt § 64 nur für bestimmte Sonderfälle wie Kuren oder wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethoden. Eine Brille ist ein gewöhnliches medizinisches Hilfsmittel, für das die normale ärztliche Verordnung genügt.
  • Das Rezept muss nicht vor dem Kauf ausgestellt sein. Die Vorschrift, dass der Nachweis vor der Anschaffung vorliegen muss, gilt ausdrücklich nur bei Sonderfällen. Für die Brille gilt sie nicht. Wenn Du die Brille schon gekauft hast, kannst Du Dir die Sehschwäche also noch bestätigen lassen.

Was in der Regel nicht reicht, ist der Sehtest beim Optiker. Er ist eine Refraktionsbestimmung, keine ärztliche Verordnung. Geh deshalb für den Nachweis zu einem Augenarzt.

Steuertipp: Bei einer dauerhaften Sehschwäche musst Du die Verordnung nur einmal vorlegen. Für jede Folgebrille brauchst Du also kein neues Rezept, solange sich am Grundleiden nichts ändert.

Steuertipp: Auch Fahrten zum Optiker oder Augenarzt zählen zu den Krankheitskosten und werden mit 30 Cent pro Kilometer angesetzt. Halte Datum und Entfernungskilometer fest, dann erkennt sie das Finanzamt an.

Die Brille als außergewöhnliche Belastung

Kosten für Brillen, Kontaktlinsen und andere medizinische Hilfsmittel gehören zu den Krankheitskosten und damit zu den außergewöhnlichen Belastungen nach § 33 EStG. Das Finanzamt erwartet jedoch, dass Du einen Teil davon selbst trägst. Nur was über dieser zumutbaren Belastung liegt, mindert Dein zu versteuerndes Einkommen. Da Du mit einer Brille allein selten über diese Grenze kommst, lohnt sie sich besonders, wenn Du im selben Jahr weitere Krankheitskosten hattest.

Wie hoch ist Deine zumutbare Belastung?

Deine zumutbare Belastung richtet sich nach dem Gesamtbetrag Deiner Einkünfte, Deinem Familienstand sowie der Anzahl Deiner Kinder. Der Prozentsatz steht in dieser Tabelle:

Familienstand bis 15.340 Euro bis 51.130 Euro ab 51.130 Euro
Ledig und kinderlos 5 % 6 % 7 %
Verheiratet und kinderlos 4 % 5 % 6 %
Bis zwei Kinder 2 % 3 % 4 %
Mehr als zwei Kinder 1 % 1 % 2 %

Achtung, hier rechnen viele Ratgeber falsch: Die Prozentsätze werden nicht auf Dein gesamtes Einkommen angewendet. Seit einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19. Januar 2017 (Az. VI R 75/14) wird stufenweise gerechnet. Jeder Prozentsatz gilt nur für den Teil Deiner Einkünfte, der in seine Stufe fällt. Die Finanzämter wenden das seit dem 1. Juni 2017 in allen offenen Fällen an. Das Ergebnis ist eine niedrigere zumutbare Belastung und damit ein höherer Abzug für Dich.

Ein Rechenbeispiel

Angenommen, Du bist ledig, hast keine Kinder und Dein Gesamtbetrag der Einkünfte liegt bei 35.000 Euro. Das Finanzamt füllt dann die einzelnen Stufen auf und jede Stufe wird mit dem eigenen Satz gewichtet.

Stufe Betrag in dieser Stufe Satz zumutbare Belastung
bis 15.340 Euro 15.340 Euro 5 % 767,00 Euro
bis 51.130 Euro 19.660 Euro 6 % 1.179,60 Euro
Summe 35.000 Euro 1.946,60 Euro

Deine zumutbare Belastung liegt also bei 1.946,60 Euro. Gibst Du in diesem Jahr für eine Kur 1.800 Euro, für Medikamente 300 Euro und für eine Brille 400 Euro aus, kommst Du auf 2.500 Euro. Die Differenz von 553,40 Euro wirkt sich dann steuermindernd aus.

Steuertipp: Weil die zumutbare Belastung jedes Jahr neu abgezogen wird, lohnt es sich, planbare Krankheitskosten in einem Jahr zu bündeln. Wer Brille, Zahnersatz und eine Behandlung auf drei Jahre verteilt, überschreitet die Grenze womöglich nie.

Wie viel bekomme ich für die Brille zurück?

Einen festen Betrag gibt es nicht, und eine Pauschale für Brillen gibt es auch nicht. Was über der zumutbaren Belastung liegt, senkt Dein zu versteuerndes Einkommen. Wie viel Geld daraus wird, hängt von Deinem persönlichen Steuersatz ab. Bei 553,40 Euro abziehbaren Kosten und einem Steuersatz von 30 Prozent sind das rund 166 Euro. Wer gar keine Steuern zahlt, bekommt auch nichts zurück, denn außergewöhnliche Belastungen lassen sich anders als Werbungskosten nicht als Verlustvortrag in spätere Jahre mitnehmen.

Wo Du die Brille in der Steuererklärung einträgst

Ein eigenes Feld für die Brille gibt es im Formular nicht, und Du brauchst auch keines. Die Kosten für Deine Sehhilfe zählst Du zu Deinen übrigen Krankheitskosten des Jahres hinzu und trägst die Summe ein. Die zumutbare Belastung zieht das Finanzamt anschließend selbst ab, Du musst sie nicht ausrechnen.

Wenn Du Deine Steuererklärung mit ELSTER online einreichst, fügst Du dafür die Anlage Außergewöhnliche Belastungen hinzu und gehst dort in den Abschnitt Andere Aufwendungen. Die Krankheitskosten stehen in Zeile 23. Belege schickst Du nicht mit, Du musst sie nur aufbewahren und auf Nachfrage vorlegen können.

Für das Beispiel von vorhin, also Kur, Medikamente und Brille zusammen, sieht das so aus:

Anlage Außergewöhnliche Belastungen

Zeile 23 Krankheitskosten (z. B. Arzt- und Behandlungskosten, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, Kurkosten)
2.500 €

Steuertipp: Hat Dir die Krankenkasse einen Teil der Brille erstattet, darfst Du nur den Rest ansetzen. Trage also den Betrag ein, den Du tatsächlich selbst getragen hast.

Bildschirmarbeitsplatzbrille zählt meist nicht zu Werbungskosten

Hier hält sich ein hartnäckiger Irrtum. Eine Brille wird nicht dadurch zum Arbeitsmittel, dass Du sie am Bildschirm trägst. Der Bundesfinanzhof hat das am 20. Juli 2005 entschieden (Az. VI R 50/03). Eine Sehhilfe gleicht eine körperliche Beeinträchtigung aus, sie gehört damit zur privaten Lebensführung. Als Werbungskosten ist sie deshalb nicht abziehbar, und zwar selbst dann nicht, wenn Du sie ausschließlich am Arbeitsplatz aufsetzt und ein Augenarzt bescheinigt, dass sie als gewöhnliche Korrektionsbrille untauglich ist. Es bleiben drei mögliche Wege.

  • Berufskrankheit oder Arbeitsunfall. Geht Deine Sehschädigung nachweislich auf einen Arbeitsunfall oder eine typische Berufskrankheit zurück, sind die Kosten Werbungskosten. Das ist ein enger Ausnahmefall und braucht ein belastbares medizinisches Gutachten.
  • Schutzbrille. Dient die Brille Deinem Schutz bei der Arbeit, etwa gegen Splitter, Chemikalien oder Laserstrahlung, ist sie ein Arbeitsmittel und voll absetzbar. Ob sie zusätzlich eine Sehschwäche ausgleicht, spielt dabei keine Rolle.
  • Der Arbeitgeber zahlt. Übernimmt er die Bildschirmarbeitsplatzbrille, ist das kein steuerpflichtiger Arbeitslohn für Dich. Voraussetzung ist eine augenärztliche Verordnung, die vor dem Kauf ausgestellt wurde. Die Bescheinigung eines Optikers genügt hier ausdrücklich nicht.

Trifft keiner der drei Fälle zu, bleibt nur der Weg über die außergewöhnlichen Belastungen.

Welche Sehhilfen zählen

Für alle medizinisch notwendigen Sehhilfen gelten dieselben Regeln zu ärztlichen Verordnungen, außergewöhnlichen Belastungen und zumutbaren Belastungen. Unterschiede hängen von der genauen Sehhilfe ab.

Gleitsichtbrille

Eine Gleitsichtbrille ist steuerlich nichts Besonderes. Sie ist ein medizinisches Hilfsmittel wie jede andere Brille, und Du setzt sie mit dem vollen Betrag an, den Du selbst getragen hast. Dass sie teurer ist als eine Einstärkenbrille, ist kein Nachteil, sie bringt Dich dadurch sogar schneller über die zumutbare Belastung.

Lesebrille

Auch die Lesebrille ist absetzbar, braucht aber denselben Nachweis wie jede andere Brille. Bei der Fertiglesebrille aus der Drogerie wird es schwierig, weil ihr genau das fehlt, was das Finanzamt sehen will: eine ärztliche Verordnung.

Kontaktlinsen

Kontaktlinsen behandelt das Finanzamt wie eine Brille. Absetzbar sind die Linsen selbst und die Pflegemittel, die Du dafür brauchst. Wer beides nutzt, kann Brille und Kontaktlinsen im selben Jahr ansetzen, solange für beide eine medizinische Notwendigkeit besteht. Farbige Linsen ohne Sehstärke sind dagegen Kosmetik und damit nicht absetzbar.

Die Brille Deines Kindes

Krankheitskosten für ein Kind, für das Du Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag hast, sind Deine eigenen außergewöhnlichen Belastungen. Du trägst sie also in Deiner Steuererklärung ein, nicht in einer des Kindes. Kinder haben oft mehrere Brillen im Jahr, weil sich die Sehstärke ändert oder ein Gestell zu Bruch geht. Sammle die Rechnungen, die Kosten summieren sich.

Sonnenbrille

Eine normale Sonnenbrille ist nicht absetzbar. Sie ist ein Gebrauchsgegenstand, kein Hilfsmittel. Anders sieht es aus, wenn sie eine Sehstärke hat oder aus medizinischen Gründen verordnet wurde, etwa bei einer Lichtempfindlichkeit nach einer Augenoperation. Dann gilt sie als Sehhilfe und Du behandelst sie wie jede andere Brille.

Brille als Rentner absetzen

Für Rentnerinnen und Rentner gelten dieselben Regeln, aber die Ausgangslage ist besser. Denn die zumutbare Belastung bemisst sich nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte, und bei einer Rente zählt nur der steuerpflichtige Anteil dazu, nicht die volle Auszahlung. Der Gesamtbetrag der Einkünfte fällt damit oft deutlich niedriger aus als die Summe auf dem Kontoauszug, und die Schwelle für den Abzug sinkt entsprechend.

Dazu kommt, dass im Alter häufiger mehrere Krankheitskosten in einem Jahr zusammenkommen. Genau dann wird der Abzug interessant. Rechne die Brille also nicht einzeln, sondern zusammen mit allem, was sonst noch angefallen ist.

Häufige Fragen

Kann ich meine Brille von der Steuer absetzen?

Ja. Eine medizinisch notwendige Brille ist als außergewöhnliche Belastung absetzbar. Du brauchst eine ärztliche Verordnung, und Deine gesamten Krankheitskosten des Jahres müssen über Deiner zumutbaren Belastung liegen. Als Werbungskosten ist eine Brille dagegen in aller Regel nicht abziehbar.

Geht das auch ohne Rezept?

In aller Regel nicht. § 64 EStDV verlangt für Hilfsmittel die Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers. Die gute Nachricht: Sie muss nicht vor dem Kauf ausgestellt worden sein. Du kannst Dir die Sehschwäche also auch nachträglich vom Augenarzt bestätigen lassen. Ein Sehtest beim Optiker reicht dagegen nicht.

Wie viel bekomme ich für die Brille zurück?

Einen festen Betrag oder eine Pauschale gibt es nicht. Abziehbar ist nur der Teil Deiner Krankheitskosten, der die zumutbare Belastung übersteigt. Was daraus an Erstattung wird, richtet sich nach Deinem persönlichen Steuersatz.

Ist eine Gleitsichtbrille steuerlich absetzbar?

Ja, zu denselben Bedingungen wie jede andere Brille. Der höhere Preis ist steuerlich kein Hindernis, sondern hilft Dir dabei, die zumutbare Belastung zu überschreiten.

Kann ich die Brille meines Kindes absetzen?

Ja. Krankheitskosten für ein Kind, für das Du Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag bekommst, gibst Du in Deiner eigenen Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung an.

Sind Kontaktlinsen absetzbar?

Ja, Kontaktlinsen und die zugehörigen Pflegemittel behandelt das Finanzamt wie eine Brille. Farbige Linsen ohne Sehstärke sind nicht absetzbar.

Kann ich als Rentner meine Brille absetzen?

Ja, sogar oft leichter als Berufstätige. Die zumutbare Belastung richtet sich nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte, und von einer Rente zählt nur der steuerpflichtige Anteil dazu.

Ist eine Bildschirmarbeitsplatzbrille absetzbar?

Zumindest nicht als Werbungskosten. Der Bundesfinanzhof hat 2005 entschieden, dass eine Bildschirmbrille kein Arbeitsmittel ist. Zahlt Dein Arbeitgeber sie, ist das für Dich steuerfrei, wenn eine augenärztliche Verordnung vor dem Kauf vorlag. Sonst bleibt der Weg über die außergewöhnlichen Belastungen.