Ist die Brille steuerlich absetzbar?

Immer mehr Arbeitnehmer verbringen die meiste Zeit ihres Tages vor dem Bildschirm. Das ist Schwerstarbeit für die Augen und führt häufig zu Konzentrationsproblemen. In den meisten Fällen lässt sich das Problem jedoch mit einer Brille lösen und die Augen werden auf Dauer entlastet. Schnell stellt sich dann die Frage, ob sich die Brille von der Steuer absetzen lässt, vor allem dann, wenn sie hauptsächlich am Arbeitsplatz getragen wird. Die gute Nachricht: Grundsätzlich lässt sich eine Brille absetzen.

Als was lässt sich die Brille von der Steuer absetzen?

In der Regel sind sowohl Brillen als auch Kontaktlinsen steuerlich absetzbar. Viel entscheidender als die Frage, ob man eine Brille von der Steuer absetzen kann, ist allerdings, ob die Brille als außergewöhnliche Belastung oder zu den Werbungskosten zählt. Für letztere Möglichkeit gibt es zwei Bedingungen. Du kannst Deine Brille als Werbungskosten absetzen, wenn

  • sich die Sehkraft Deiner Augen nachweislich durch Deine berufliche Tätigkeit, beispielsweise durch die Arbeit am Bildschirm, verschlechtert hat und Du nun auf eine Brille angewiesen bist.
  • sie Deinem eigenen Schutz während der Arbeit dient (bspw. eine Schutzbrille). Hierbei ist es egal ob die Brille zusätzlich eine Sehschwäche ausgleicht oder nicht.

Da Werbungskosten immer einen Zusammenhang mit Deiner Arbeit haben müssen, lässt sich zumindest keine medizinische Brille steuerlich absetzen, indem Du sie einfach zu Deinen Werbungskosten dazurechnest. Es gibt aber einen weiteren Weg: Trifft keiner der oben genannten Punkte auf Dich zu, kannst Du die Kosten der Brille als außergewöhnliche Belastung geltend machen .

Steuertipp: Auch Fahrten zum Optiker oder Augenarzt lassen sich als Krankheitskosten absetzen. Dafür solltest Du aber Entfernungskilometer und das Datum in einem Fahrtenbuch festhalten.

Wenn die Brille als außergewöhnliche Belastung zählt

Die gute Nachricht: Grundsätzlich lassen sich Ausgaben für medizinische Behandlungen zur Linderung von Krankheiten wie Kuraufenthalte, Medikamente oder der Kauf einer Brille von der Steuer absetzen, sobald sie die Grenze der zumutbaren Eigenbelastung überschreiten.

Empfehlung: Vor allem für lange Arbeiten am Bildschirm, kann eine Brille mit Blaulichtfilter* sehr sinnvoll sein. Sie entlasten Deine Augen und können steuerlich abgesetzt werden.

Die schlechte Nachricht: Der Staat erwartet, dass Du einen Teil der Kosten selbst trägst. Die eigene Beteiligung richtet sich dabei nach Deinem Jahreseinkommen und dem Familienstand

Familienstand bis 15.340 Euro bis 51.130 Euro Ab 51.130 Euro
Ledig und kinderlos 5 % 6 % 7 %
Verheiratet und kinderlos 4 % 5 % 6 %
Bis zwei Kinder 2 % 3 % 4 %
Mehr als zwei Kinder 1 % 1 % 2 %

Grundsätzlich ist eine Brille steuerlich absetzbar, ohne Rezept vom Augenarzt akzeptiert das Finanzamt die Brille in der Steuererklärung aber nur in sehr seltenen Fällen als außergewöhnliche Belastung. Lass Dir deshalb ein ärztliches Attest ausstellen, das Deine Sehschwäche bestätigt.

Beispiel: Angenommen Du bist ledig, hast keine Kinder und verdienst 35.000 Euro im Jahr. Dann hättest Du eine zumutbare Eigenbelastung von 2.100 Euro (6 Prozent von 35.000 Euro). Gibst Du also in einem Jahr mehr als 2.100 Euro für medizinische Hilfsmittel aus, wird jeder zusätzliche Euro von Deinem zu versteuernden Einkommen abgezogen und Du zahlst weniger Steuern . Machst Du beispielsweise eine Kur (1.800 Euro) und gibst 300 Euro für Medikamente aus, so kannst Du die kompletten Kosten für Deine neue Brille steuerlich absetzen.

Wie kann ich meine Brille in der Steuererklärung angeben?

Da es sich um ein medizinisches Hilfsmittel handelt, können die Kosten für Sehhilfen in der Steuererklärung nicht direkt angegeben werden. Als außergewöhnliche Belastungen lässt sich aber immerhin ein Teil der Kosten für Brillen und Kontaktlinsen steuerlich absetzen. Wenn Du Deine Steuererklärung mit ELSTER online einreichst, fügst Du dafür einfach die Anlage „Außergewöhnliche Belastungen" hinzu und navigierst zu „Andere Aufwendungen". Mit unserem Beispiel von vorhin würde die Steuererklärung folgendermaßen aussehen:

Brille steuerlich absetzen