Startseite Steuerbeispiele Steuerformulare Steuerbegriffe Steuerfragen Steuertipps Kontakt

Ist die Brille steuerlich absetzbar?

Immer mehr Arbeitnehmer verbringen die meiste Zeit ihres Tages vor dem Bildschirm. Das ist Schwerstarbeit für die Augen und führt häufig zu Konzentrationsproblemen. In den meisten Fällen lässt sich das Problem jedoch mit einer Brille lösen und die Augen werden auf Dauer entlastet. Schnell stellt sich dann die Frage, ob sich die Brille von der Steuer absetzen lässt, vor allem dann, wenn sie hauptsächlich am Arbeitsplatz getragen wird. Die gute Nachricht: Grundsätzlich lässt sich eine Brille absetzen.

Als was lässt sich die Brille von der Steuer absetzen?

In der Regel sind sowohl Brillen als auch Kontaktlinsen steuerlich absetzbar. Viel entscheidender als die Frage, ob man eine Brille von der Steuer absetzen kann, ist allerdings, ob die Brille als außergewöhnliche Belastung oder zu den Werbungskosten zählt. Für letztere Möglichkeit gibt es zwei Bedingungen. Ihr könnt eure Brille als Werbungskosten absetzen, wenn

  • sich die Sehkraft eurer Augen nachweislich durch eure berufliche Tätigkeit, beispielsweise durch die Arbeit am Bildschirm, verschlechtert hat und ihr nun auf eine Brille angewiesen seid.
  • sie eurem eigenen Schutz während der Arbeit dient (bspw. eine Schutzbrille). Hierbei ist es egal ob die Brille zusätzlich eine Sehschwäche ausgleicht oder nicht.

Da Werbungskosten immer einen Zusammenhang mit eurer Arbeit haben müssen, lässt sich zumindest keine medizinische Brille steuerlich absetzen, indem ihr sie einfach zu euren Werbungkosten dazurechnet. Es gib aber einen weiteren Weg: Trifft keiner der oben genannten Punkte auf euch zu, könnt ihr die Kosten der Brille als außergewöhnliche Belastung geltend machen .

Steuertipp: Auch Fahrten zum Optiker oder Augenarzt lassen sich als Krankheitskosten absetzen. Dafür solltet ihr aber Entfernungskilometer und das Datum in einem Fahrtenbuch festhalten.

Wenn die Brille als außergewöhnliche Belastung zählt

Die gute Nachricht: Grundsätzlich lassen sich Ausgaben für medizinische Behandlungen zur Linderung von Krankheiten wie Kuraufenthalte, Medikamente oder der Kauf einer Brille von der Steuer absetzen, sobald sie die Grenze der zumutbaren Eigenbelastung überschreiten.

Empfehlung: Vor allem für lange Arbeiten am Bildschirm, kann eine Brille mit Blaulichtfilter* sehr sinnvoll sein. Sie entlasten eure Augen und können steuerlich abgesetzt werden.

Die schlechte Nachricht: Der Staat erwartet, dass ihr einen Teil der Kosten selbst tragt. Die eigene Beteiligung richtet sich dabei nach eurem Jahreseinkommen und dem Familienstand

Familienstand bis 15.340 Euro bis 51.130 Euro Ab 51.130 Euro
Ledig und kinderlos 5 % 6 % 7 %
Verheiratet und kinderlos 4 % 5 % 6 %
Bis zwei Kinder 2 % 3 % 4 %
Mehr als zwei Kinder 1 % 1 % 2 %

Grundsätzlich ist eine Brille steuerlich absetzbar, ohne Rezept vom Augenarzt akzeptiert das Finanzamt die Brille in der Steuererklärung aber nur in sehr seltenen Fällen als außergewöhnliche Belastung. Lasst euch deshalb ein ärztliches Attest ausstellen, das eure Sehschwäche bestätigt.

Beispiel: Angenommen ihr seid ledig, habt keine Kinder und verdient 35.000 Euro im Jahr. Dann hättet ihr eine zumutbare Eigenbelastung von 2.100 Euro (6 Prozent von 35.000 Euro). Gebt ihr also in einem Jahr mehr als 2.100 Euro für medizinische Hilfsmittel aus, wird jeder zusätzliche Euro von eurem zu versteuernden Einkommen abgezogen und ihr zahlt weniger Steuern . Macht ihr beispielsweise eine Kur (1.800 Euro) und gebt 300 Euro für Medikamente aus, so könnt ihr die kompletten Kosten für eure neue Brille steuerlich absetzen.

Wie kann ich meine Brille in der Steuererklärung angeben?

Da es sich um ein medizinisches Hilfsmittel handelt, können die Kosten für Sehhilfen in der Steuererklärung nicht direkt angegeben werden. Als außergewöhnliche Belastungen lässt sich aber immerhin ein Teil der Kosten für Brillen und Kontaktlinsen steuerlich absetzen. Wenn ihr eure Steuererklärung mit ELSTER online einreicht, fügt ihr dafür einfach die Anlage „Außergewöhnliche Belastungen" hinzu und navigiert zu „Andere Aufwendungen". Mit unserm Beispiel von vorhin würde die Steuererklärung folgendermaßen aussehen:

Brille steuerlich absetzen