Muss das Stipendium in die Steuererklärung?

Stand: · Werte für das Steuerjahr 2025

Als Einnahme gehört ein Stipendium nicht in die Steuererklärung. Nach § 3 Nr. 44 EStG ist es steuerfrei und zählt nicht als Einkommen. Ein eigenes Feld dafür gibt es in ELSTER auch gar nicht. Sobald Du aber Studienkosten absetzt oder einen Verlustvortrag bildest, gehört ein Hinweis auf die Förderung in Zeile 37 des Hauptvordrucks. Hier findest Du, was dort hineingehört, wann ein Stipendium doch steuerpflichtig wird und was für das Deutschlandstipendium und die Erasmus-Förderung gilt.

Wo musst Du das Stipendium in der Steuererklärung angeben und in ELSTER eintragen?

In der Steuererklärung gibt es kein Feld, in das Du ein Stipendium eintragen könntest, auch nicht in ELSTER. Ein steuerfreies Stipendium ist keine Einkunft. Solange Du keine Kosten absetzt, musst Du es deshalb gar nicht angeben.

Anders sieht es aus, sobald Du Kosten absetzt. Das Finanzamt sieht die Förderung nicht. Es erkennt aber, dass Deine Ausgaben nicht zu Deinem Einkommen passen, und fragt nach. Nennst Du die Förderung von Dir aus, sparst Du Dir den Schriftwechsel. Dafür gibt es einen Freitext im Hauptvordruck, die Zeile 37.

Hauptvordruck

Zeile 37 Ergänzende Angaben zur Steuererklärung
Deutschlandstipendium, 3.600 €, davon 458 € zweckgebunden für Semestergebühren

Dort gibst Du an, um welche Förderung es geht, wie hoch sie im Jahr war und welche Kosten sie gedeckt hat. Damit ist erklärt, warum Deine Werbungskosten niedriger ausfallen.

Für jedes Stipendium gilt in der Steuererklärung dieselbe Zeile. Der Geber ändert daran nichts, ob Studienstiftung des deutschen Volkes, Konrad-Adenauer-Stiftung, DAAD oder SBB. Beziehst Du mehrere Stipendien nebeneinander, kannst Du sie untereinander in derselben Zeile angeben. Ob eines davon steuerpflichtig ist, prüft das Finanzamt für jede Förderung getrennt.

Abgrenzung: § 3 Nr. 44 EStG zielt auf Ausbildung und Forschung, darum geht es hier. Ein Gründerstipendium wie EXIST oder das Gründerstipendium NRW fördert eine Gründung. Beide fallen deshalb nicht unter diese Vorschrift. Wie Dein Gründerstipendium zu versteuern ist, steht im Zuwendungsbescheid und in der Förderrichtlinie des jeweiligen Programms.

Musst Du die Erasmus-Förderung in der Steuererklärung angeben?

Angeben solltest Du den Erasmus-Mobilitätszuschuss, versteuern musst Du ihn nicht. Er ist ein steuerfreies Stipendium. Er deckt aber genau die Kosten Deines Auslandssemesters und kürzt sie nach § 3c Abs. 1 EStG. Die Erasmus-Förderung kannst Du deshalb in dieselbe Zeile 37 des Hauptvordrucks eintragen, ein zweites Formular brauchst Du nicht. Welche Kosten im Ausland zählen und in welche Zeilen Verpflegungsmehraufwand und Unterkunft gehören, findest Du in unserem Ratgeber zum Auslandssemester in der Steuererklärung.

Ist das Stipendium steuerfrei oder steuerpflichtig?

In den allermeisten Fällen ist ein Stipendium steuerfrei. Die Rechtsgrundlage ist § 3 Nr. 44 EStG. Danach bleibt ein Stipendium steuerfrei, wenn vier Bedingungen zusammenkommen:

  • Es stammt aus öffentlichen Mitteln, von einer zwischenstaatlichen Einrichtung oder von einer als gemeinnützig anerkannten Einrichtung.
  • Es übersteigt nicht den Betrag, der für Lebensunterhalt und Ausbildungsbedarf erforderlich ist. Bei Forschungsstipendien tritt der Forschungsauftrag an diese Stelle.
  • Es wird nach den Richtlinien des Gebers vergeben.
  • Der Geber verlangt keine Gegenleistung und keine Arbeitnehmertätigkeit.

Bei einem Studienstipendium sind diese Bedingungen fast immer erfüllt. Es fallen auch weder Einkommensteuer noch Kirchensteuer noch Solidaritätszuschlag an. Auch mehrere Stipendien nebeneinander bleiben steuerfrei, solange jedes für sich die vier Bedingungen erfüllt und die Summe den Bedarf nicht übersteigt.

Wann ist ein Stipendium steuerpflichtig?

Ein Stipendium wird steuerpflichtig, sobald Du für das Geld arbeiten musst. Dann ist es kein Stipendium mehr, sondern Arbeitslohn. An dieser vierten Bedingung scheitert es am ehesten. Typische Fälle sind eine Lehrverpflichtung, die Mitarbeit an einem Projekt des Gebers oder die Zusage, nach dem Abschluss eine bestimmte Zeit für das fördernde Unternehmen zu arbeiten. Auch eine Förderung deutlich über dem Bedarf kann anteilig steuerpflichtig werden.

Das prüft das Finanzamt anhand der Förderrichtlinien. Im Zweifel hilft ein Blick in die Vergabebedingungen des Geberwerks. Dort steht, ob eine Gegenleistung erwartet wird.

Diese Stipendien musst Du nicht versteuern

Die Stipendien dieser Geber musst Du nicht versteuern. Bei ihnen ist der Bezug zur Förderung wissenschaftlicher oder künstlerischer Bildung klar, ihre Stipendien bleiben steuerfrei:

  • Alexander von Humboldt-Stiftung
  • Avicenna-Studienwerk
  • Boehringer Ingelheim Fonds
  • Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)
  • Deutschlandstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
  • Konrad-Adenauer-Stiftung
  • Rosa-Luxemburg-Stiftung
  • Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB)
  • Stiftung der Deutschen Wirtschaft
  • Studienstiftung des deutschen Volkes

Ein Stipendium aus dem Heimatland bleibt für ausländische Studenten in Deutschland steuerfrei, das regelt die Studentenklausel der Doppelbesteuerungsabkommen. Die Einzelheiten stehen im Artikel zur Besteuerung ausländischer Studenten.

Zählt ein Stipendium als Einkommen?

Nein, ein Stipendium zählt nicht als Einkommen. Ein steuerfreies Stipendium fällt unter keine der sieben Einkunftsarten. Es ist weder Arbeitslohn noch eine sonstige Einkunft. Wichtig ist das weniger für die Steuer als für alle Stellen, die nach Deinem Einkommen fragen. Die Krankenkasse etwa prüft das Gesamteinkommen nach § 16 SGB IV. Das richtet sich nach den steuerlichen Einkünften, und was steuerfrei ist, zählt dort nicht mit. Die Tabelle fasst das zusammen.

Frage Antwort
Ist ein Stipendium Einkommen im steuerlichen Sinn? Nein, es bleibt vollständig außen vor.
Kürzt es das Kindergeld? Nein. Die frühere Einkommensgrenze für volljährige Kinder ist entfallen. Das Kindergeld ist vom Stipendium unabhängig.
Unterliegt es dem Progressionsvorbehalt? Nein. Ein Stipendium ist keine Lohnersatzleistung wie Arbeitslosengeld oder Elterngeld und hebt Deinen Steuersatz auf die übrigen Einkünfte nicht an.
Zählt es für die Familienversicherung? Nein. Das Gesamteinkommen im Sinne der Krankenkasse richtet sich nach den steuerlichen Einkünften, und dazu gehört ein steuerfreies Stipendium nicht.

Musst Du das Deutschlandstipendium in der Steuererklärung angeben?

Als Einnahme musst Du das Deutschlandstipendium in der Steuererklärung nicht angeben, denn es ist steuerfrei. Das Deutschlandstipendium beträgt 300 Euro im Monat, also 3.600 Euro im Jahr. Eine Hälfte trägt der Bund, die andere private Förderer wie Unternehmen oder Stiftungen. Für die Steuer macht diese Teilung keinen Unterschied. Beide Hälften sind nach § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei, denn die Hochschule vergibt das Stipendium nach festen Richtlinien und ohne Gegenleistung.

Auch eine Einladung zum Netzwerktreffen ist keine Gegenleistung im Sinne des Gesetzes. Steuerpflichtig würde das Deutschlandstipendium erst, wenn der Förderer Arbeitsleistung verlangt, etwa ein verpflichtendes Praktikum ohne eigene Vergütung.

Auf das BAföG wird das Deutschlandstipendium nicht angerechnet, Du kannst also beides beziehen. Willst Du Semesterbeitrag, Fachliteratur oder Fahrten absetzen, gehört der Hinweis in Zeile 37 des Hauptvordrucks. Dort trägst Du ein, dass Du 3.600 Euro Deutschlandstipendium bezogen hast und welcher Teil davon zweckgebunden war.

Musst Du ein Promotionsstipendium versteuern?

In der Regel nicht. Ein Promotionsstipendium der Begabtenförderungswerke oder eines DFG-Graduiertenkollegs ist steuerfrei, solange es den Lebensunterhalt deckt und keine Gegenleistung verlangt wird. Für Promotions- und Forschungsstipendien gilt also derselbe Maßstab wie im Studium, nur wird er hier häufiger zum Streitpunkt.

Kritisch wird es bei Stellen, die sich Stipendium nennen und keines sind. Musst Du im Gegenzug lehren, ein Projekt des Gebers bearbeiten oder weisungsgebunden in einer Arbeitsgruppe mitarbeiten, beziehst Du Arbeitslohn. Dann greift § 3 Nr. 44 EStG nicht, und die Zahlung gehört als Einnahme in die Anlage N.

Steuertipp: Die Kosten der Promotion selbst bleiben davon unberührt und sind in der Regel Werbungskosten. Welche das sind und wo sie hingehören, findest Du im Artikel zu Promotion und Doktorarbeit in der Steuererklärung.

Kannst Du neben dem Stipendium einen Verlustvortrag bilden?

Ja. Ein Stipendium hindert Dich nicht daran, einen Verlustvortrag zu bilden. Nach § 3c Abs. 1 EStG darfst Du aber keine Ausgaben abziehen, die in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen. Eine Grundförderung zum Lebensunterhalt kürzt Deine Werbungskosten also nicht. Gekürzt wird nur dort, wo der Geber gezielt einen bestimmten Posten übernommen hat.

Art der Förderung Wirkung auf die Werbungskosten
Monatliche Grundförderung zum Lebensunterhalt Keine Kürzung. Lebenshaltung ist ohnehin nicht absetzbar.
Zweckgebundenes Büchergeld oder Studiengebührenzuschuss Kürzt genau die Fachliteratur- oder Gebührenposten in dieser Höhe.
Erstattete Reise- oder Auslandskosten Diese Reisekosten fallen als Werbungskosten weg.

Die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags beantragst Du wie gewohnt im Hauptvordruck.

Hauptvordruck

Zeile 2 angekreuzt
Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags

Ist ein Stipendium sozialversicherungspflichtig?

Nein. Auf ein Stipendium zahlst Du keine Sozialversicherungsbeiträge, denn es ist kein Arbeitsentgelt. Der Geber führt nichts an die Renten-, Kranken- oder Arbeitslosenversicherung ab. Ein Beschäftigungsverhältnis entsteht nicht.

Krankenversichert sein musst Du als Studentin oder Student trotzdem, daran ändert das Stipendium nichts. Du bleibst also in der Familienversicherung oder zahlst den studentischen Beitrag selbst. Genau deshalb zahlen viele Begabtenförderungswerke einen Zuschuss zur Krankenkasse.

Arbeitest Du neben dem Stipendium, gelten für diesen Job die normalen Regeln. Sie findest Du im Artikel zu Steuern und Sozialabgaben im Studentenjob.

Steuertipp: Mit unseren Steuerbeispielen kannst Du Deine Steuererklärung ganz einfach selbst ausfüllen.

Häufige Fragen

Muss ich mein Stipendium in der Steuererklärung angeben?

Ein steuerfreies Stipendium musst Du nicht als Einnahme erklären. Es gibt dafür auch kein eigenes Feld im Formular. Angeben solltest Du es aber, sobald Du Kosten absetzt, die das Stipendium mitfinanziert hat. Dann gehört ein kurzer Hinweis in Zeile 37 des Hauptvordrucks, Ergänzende Angaben zur Steuererklärung.

Wo trage ich das Stipendium in ELSTER ein?

Ein eigenes Feld für Stipendien gibt es in ELSTER nicht. Der richtige Ort ist Zeile 37 des Hauptvordrucks, Ergänzende Angaben zur Steuererklärung. Dort schreibst Du hin, um welche Förderung es geht, wie hoch sie war und mit welchen Kosten Du sie verrechnet hast.

Ist ein Stipendium steuerfrei?

Ja, wenn die Voraussetzungen des § 3 Nr. 44 EStG erfüllt sind. Das Stipendium muss aus öffentlichen Mitteln oder von einer gemeinnützigen Einrichtung stammen, es darf den Bedarf für Lebensunterhalt und Ausbildung nicht übersteigen, es muss nach den Richtlinien des Gebers vergeben werden, und der Geber darf keine Gegenleistung und keine Arbeitnehmertätigkeit verlangen. Bei Studienstipendien sind diese Bedingungen im Regelfall erfüllt.

Zählt ein Stipendium als Einkommen?

Nein. Ein steuerfreies Stipendium ist keine Einkunft im Sinne des Einkommensteuerrechts. Es erhöht Dein zu versteuerndes Einkommen nicht, es kürzt das Kindergeld nicht, und es unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt. Für die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse zählt es aus demselben Grund nicht zum Gesamteinkommen.

Ist das Deutschlandstipendium steuerfrei?

Ja. Das Deutschlandstipendium beträgt 300 Euro im Monat und ist nach § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei, auch der von privaten Förderern getragene Anteil. Es wird nicht auf das BAföG angerechnet und muss nicht als Einnahme erklärt werden. Setzt Du Studienkosten ab, die das Stipendium gedeckt hat, gehört der Hinweis darauf in Zeile 37 des Hauptvordrucks.

Muss ich die Erasmus-Förderung versteuern?

Nein. Der Erasmus-Mobilitätszuschuss ist steuerfrei, versteuern musst Du ihn nicht. Angeben solltest Du ihn trotzdem. Er deckt genau die Kosten, die Du für Dein Auslandssemester absetzen willst, und kürzt sie nach § 3c Abs. 1 EStG. Der Hinweis darauf gehört in Zeile 37 des Hauptvordrucks, dieselbe Zeile wie bei jedem anderen Stipendium.

Muss ich ein Promotionsstipendium versteuern?

In der Regel nicht. Ein Promotions- oder Forschungsstipendium ist nach § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei, solange es den Bedarf nicht übersteigt und keine Gegenleistung verlangt wird. Steuerpflichtig wird es, wenn Du im Gegenzug wie eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer arbeiten musst, etwa mit Lehrverpflichtung oder Mitarbeit an einem Projekt des Gebers. Dann liegt Arbeitslohn vor.

Kann ich neben einem Stipendium einen Verlustvortrag bilden?

Ja. Das Stipendium selbst steht dem nicht entgegen. Nach § 3c Abs. 1 EStG darfst Du aber genau die Kosten nicht abziehen, die das Stipendium gezielt gedeckt hat. Ein Stipendium für den allgemeinen Lebensunterhalt kürzt Deine Werbungskosten nicht pauschal. Hat der Geber dagegen ausdrücklich Studiengebühren oder Reisekosten erstattet, fallen diese Posten weg.

Ist ein Stipendium sozialversicherungspflichtig?

Nein. Ein Stipendium ist kein Arbeitsentgelt, deshalb führt der Geber keine Beiträge zur Renten-, Kranken- oder Arbeitslosenversicherung ab. Versichern musst Du Dich trotzdem, in der Regel über die studentische Krankenversicherung oder die Familienversicherung. Manche Begabtenförderungswerke zahlen dafür einen Zuschuss zur Krankenkasse.