Muss das Stipendium in die Steuererklärung?

Dass das Gros der Studierenden nicht zu den Großverdienern zählt, dürfte kaum überraschen. Umso willkommener ist dann die monatliche Finanzspritze durch ein Stipendium. Doch was ist hier der Unterschied zu einem regulären Einkommen und muss das Stipendium auch in die Steuererklärung?

Wann ist das Stipendium steuerfrei?

Ein Stipendium ist in den meisten Fällen steuerfrei. Das gilt immer dann, wenn Dein Stipendium von einer öffentlichen Einrichtung ausgezahlt wird. Ein Stipendium ist allerdings zweckgebunden, muss also zur Finanzierung der Ausbildung verwendet werden, und darf deshalb auch nicht viel höher als der Lebensunterhalt sein. Das Finanzamt prüft, ob das Stipendium steuerpflichtig ist.

Denn Dein Stipendium versteuern musst Du nur, wenn die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit nicht auf Dich zutreffen. Eine Voraussetzung für die Steuerfreiheit wäre zum Beispiel die Förderung von Bildung besonders bei künstlerischen oder wissenschaftlichen Tätigkeiten. Im Studium oder Schule gelten diese Bedingungen immer, weshalb Studierende in der Regel kein Stipendium versteuern müssen. Deine Stipendiengeberin darf aber keine Gegenleistung von Dir verlangen. Auch wenn Du bei einem Stipendium keine Steuern zahlst, bist Du dennoch sozialversicherungspflichtig.

Beispiele für steuerfreie Stipendien

In den meisten Fällen muss das Stipendium in der Steuererklärung nicht angegeben werden. Das bedeutet auch, dass die meisten Stipendiengeber als begünstigte Einrichtungen gelten. Bei den nachfolgenden Beispielen muss das Stipendium nicht versteuert werden, da ein klarer Bezug zur Förderung von wissenschaftlicher oder künstlerischer Bildung besteht:

  • Alexander von Humboldt-Stiftung
  • Avicenna-Studienwerk
  • Boehringer Ingelheim Fonds
  • Claudia Meyer-Stipendium
  • Deutsche Akademische Auslandsdienst (DAAD)
  • Deutschlandstipendium des Bildungsministeriums
  • Konrad Adenauer Stiftung
  • Rosa Luxemburg Stiftung
  • Stiftung der deutschen Wirtschaft
  • Studienstiftung des deutschen Volkes

Es gibt noch wesentlich mehr Stipendien, hier findest Du eine vollständige Liste.

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Keine Fehler in der Steuererklärung: Stipendium richtig angeben

Ein Stipendium kann Deine Steuern beeinflussen, obwohl Du das Stipendium selbst nicht versteuern musst. Bekommst Du beispielsweise ein Erasmus-Stipendium während eines Auslandsaufenthalts und willst einen Verlustvortrag geltend machen, so musst Du Deine Werbungskosten oder Sonderausgaben mit dem monatlich erhaltenen Betrag aus Deinem Stipendium verrechnen.

Wie sich das Stipendium auf das Kindergeld auswirkt

Früher drohten bei Überschreitung eines bestimmten Betrages Kürzungen beim Kindergeld, mittlerweile ist das Kindergeld aber unabhängig vom Stipendium. Da das Stipendium oftmals eine regelmäßige Zahlung zur Bestreitung des Lebensunterhaltes ist, zählt es nicht als Einkommen. Stipendiatinnen müssen sich deshalb selbst versichern und der Stipendiengeber zahlt für Dich nicht in die Renten-, Kranken- oder Arbeitslosenversicherung ein. Deshalb musst Du bei einem Stipendium auch keine Sozialversicherungsabgaben abführen. Manche Begabtenförderwerke zahlen deshalb einen zusätzlichen Beitrag als Krankenkassenzuschuss.