Studentenjob und Steuern: was Du steuerfrei verdienen darfst

Stand: · Werte für das Steuerjahr 2025

Bei den meisten Studentenjobs zahlst Du wenig oder gar keine Steuern. Wie viel vom Lohn übrig bleibt, entscheidet die Jobform: Minijob, Midijob, Werkstudent, Ferienjob oder Honorarbasis. Hier findest Du für jede Form die Steuern und Sozialversicherungsabgaben, alle Verdienstgrenzen und einen einfachen Weg, zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückzuholen.

Welche Abgaben fallen bei einem Studentenjob an?

Ob Du bei Deinem Studentenjob Steuern zahlst, hängt nicht so sehr davon ab, wie viel Du verdienst, sondern eher davon, wie Dein Nebenjob angemeldet ist. Auch als studentische Aushilfe arbeitest Du immer in einer dieser fünf Formen. In Deinem Arbeitsvertrag findest Du, welcher Fall auf Dich zutrifft.

Jobform Verdienst Steuern Sozialversicherung
Minijob bis 556 € im Monat meist 2 Prozent pauschal, zahlt der Arbeitgeber nur Rente, Befreiung möglich
Midijob 556 € bis 2.000 € im Monat Lohnsteuer nach Steuerklasse reduzierte Beiträge, als Werkstudent nur Rente
Werkstudent unbegrenzt, höchstens 20 Stunden pro Woche in der Vorlesungszeit Lohnsteuer nach Steuerklasse nur Rente
Ferienjob (kurzfristig) unbegrenzt, höchstens 70 Arbeitstage oder 3 Monate im Jahr Lohnsteuer nach Steuerklasse, in Sonderfällen pauschal keine Beiträge
Honorarbasis unbegrenzt Einkommensteuer über dem Grundfreibetrag keine automatischen Abzüge

Der gesetzliche Mindestlohn von 12,82 € pro Stunde gilt für jeden Studentenjob, auch für Minijobs. Und ganz egal, welche Art von Job Du hast: Zu viel einbehaltene Lohnsteuer holst Du Dir mit einer Steuererklärung einfach zurück.

Steuerfreibetrag für Studenten: so viel bleibt steuerfrei

Einen eigenen Steuerfreibetrag für Studenten gibt es nicht, es gilt der Grundfreibetrag von 12.096 € wie für alle anderen auch. Erst wenn Dein zu versteuerndes Einkommen im Jahr über dem Grundfreibetrag liegt, fällt Einkommensteuer an. Dazu kommt die Werbungskostenpauschale von 1.230 €, die das Finanzamt automatisch abzieht. Steuerfrei verdienen dürfen Studenten damit deutlich mehr als 1.000 Euro im Monat.

Der Steuerfreibetrag bezieht sich beim Studentenjob nicht auf Deinen Bruttolohn, sondern auf das zu versteuernde Einkommen, also brutto minus Werbungskosten und Versicherungsbeiträge. Deshalb lohnt sich der Blick auf die Steuererklärung auch dann, wenn Dein Lohn über der Grenze zu liegen scheint.

Wie viel darf ich als Student überhaupt verdienen?

Verdienen darfst Du als Student so viel Du willst, eine steuerliche Obergrenze für Zuverdienst oder Nebenverdienst gibt es nicht. Nur Minijob und Midijob sind der Höhe nach gedeckelt, verdienst Du mehr, rutschst Du automatisch in die nächste Jobform. Auf den Teil über dem Grundfreibetrag zahlst Du ganz normal Einkommensteuer, wie jeder andere Arbeitnehmer. Wie viel Dir vom Studentenjob bleibt, entscheiden deshalb weniger die Steuern als die Grenzen der Krankenversicherung, des BAföG und beim Werkstudentenstatus die Arbeitszeit.

Minijob im Studium: pauschal versteuert und fast ohne Abgaben

Beim Minijob verdienst Du bis zu 556 € im Monat, aufs Jahr gerechnet 6.672 €. Einzelne stärkere Monate sind erlaubt, entscheidend ist die Jahresgrenze. Die Steuern übernimmt in der Regel Dein Arbeitgeber mit einer Pauschale von 2 Prozent. Für Dich ist der Minijob dann steuerfrei. Er taucht in keiner Steuererklärung auf und eine Steuerklasse brauchst Du als Student mit Minijob ebenfalls nicht.

Bei den Sozialversicherungsabgaben fällt nur die Rentenversicherung mit 3,6 Prozent Deines Lohns an. Davon kannst Du Dich per Antrag beim Arbeitgeber befreien lassen. Ohne Befreiung zählen die Monate dafür voll für Deine spätere Rente. Die alte 450-Euro-Grenze gibt es übrigens nicht mehr: Seit 2022 ist die Minijob-Grenze an den Mindestlohn gekoppelt, mehr als 450 Euro verdienen dürfen Studenten hier also längst. Nimmst Du als Student zwei Minijobs an, werden sie zusammengerechnet. Bleibt die Summe unter der Jahresgrenze, ändert sich nichts, kommst Du über sie hinaus, werden beide Minijobs sozialversicherungspflichtig.

Steuertipp: Welche Besteuerungsoptionen es beim Minijob genau gibt und wann sich die individuelle Besteuerung lohnt, erklärt der Artikel Steuern bei Minijobs.

Midijob: mehr verdienen mit reduzierten Sozialabgaben

Zwischen 556 € und 2.000 € im Monat liegt der Übergangsbereich, der Midijob. Hier zahlst Du reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, die mit dem Verdienst langsam auf den vollen Satz ansteigen. Als eingeschriebener Student mit höchstens 20 Wochenstunden betrifft Dich davon meist nur die Rentenversicherung, denn für Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung greift das Werkstudentenprivileg aus dem nächsten Abschnitt. Die Lohnsteuer läuft ganz normal über Deine Steuerklasse.

Werkstudent: welche Steuern und Abgaben Du zahlst

Verdienst Du regelmäßig mehr als 556 € und arbeitest während der Vorlesungszeit höchstens 20 Stunden pro Woche, bist Du Werkstudent. An Sozialabgaben zahlst Du dann nur 9,3 Prozent Deines Bruttolohns als Beitrag zur Rentenversicherung. Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung entfallen, das ist das Werkstudentenprivileg. Auch als studentische Hilfskraft an der Uni zahlst Du Steuern und Abgaben nach genau diesen Regeln. Weil keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung fließen, entsteht aus dem Job allerdings auch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Die 20-Stunden-Regel für Werkstudenten

Die 20 Stunden gelten für die Vorlesungszeit und für alle Jobs zusammen. Ein Minijob, der frühere 450-Euro-Job, zählt neben dem Werkstudentenjob also mit. Mehr arbeiten darfst Du am Abend, in der Nacht, am Wochenende und in den Semesterferien. Innerhalb eines Jahres darfst Du aber höchstens 26 Wochen über 20 Stunden arbeiten. Wer dauerhaft darüber liegt, verliert das Privileg und zahlt volle Sozialversicherungsbeiträge.

Zahlen Werkstudenten Lohnsteuer?

Ja. Steuerlich bist Du als Werkstudent ein normaler Arbeitnehmer. Dein Arbeitgeber behält Lohnsteuer nach Deiner Steuerklasse ein, als Lediger mit einem Job ist das Steuerklasse 1. Einen eigenen Steuerfreibetrag für Werkstudenten gibt es nicht, es zählt der Grundfreibetrag von oben. Bleibt Dein Jahreseinkommen abzüglich der Werbungskosten darunter, bekommst Du die komplette Lohnsteuer mit der Steuererklärung zurück.

Dual Studierende sind übrigens keine Werkstudenten. Sie gelten als Auszubildende und zahlen alle Sozialversicherungsbeiträge. Was für sie gilt, findest Du im Ratgeber Duales Studium: Steuererklärung leicht gemacht.

Ferienjob: als Student Vollzeit in den Semesterferien arbeiten

Als Student darfst Du in den Semesterferien Vollzeit arbeiten, ohne dass Dein Status gefährdet wäre. Steuern und Abgaben richten sich dann nach der Beschäftigungsdauer. Läuft Dein Job höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr, ist er eine kurzfristige Beschäftigung, und es fallen gar keine Sozialversicherungsbeiträge an, egal wie viel Du verdienst.

Steuern zahlst Du bei der kurzfristigen Beschäftigung dagegen ganz normal, der Arbeitgeber rechnet nach Deiner Steuerklasse ab, in Sonderfällen pauschal. Gerade beim gut bezahlten Ferienjob lohnt sich eine Steuererklärung! Mit ein paar Monaten Vollzeit bleibst Du aufs Jahr gerechnet oft unter dem Grundfreibetrag und bekommst die Lohnsteuer komplett zurück.

Auf Honorarbasis arbeiten: das musst Du dem Finanzamt melden

Arbeitest Du auf Honorarbasis, etwa als Nachhilfelehrer, Texterin oder Programmierer, bist Du selbständig. Du schreibst Rechnungen, bekommst den vollen Betrag ausgezahlt und versteuerst Deine Einkünfte selbst. Dafür meldest Du die Tätigkeit innerhalb eines Monats über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung in ELSTER an, das Finanzamt teilt Dir dann eine Steuernummer zu.

Deinen Gewinn ermittelst Du mit einer Einnahmenüberschussrechnung in der Anlage EÜR, die elektronisch ans Finanzamt geht. Einkommensteuer fällt erst an, wenn alle Deine Einkünfte zusammen über dem Grundfreibetrag liegen. Verdienst Du neben einem Anstellungsjob mehr als 410 € im Jahr auf Honorarbasis, wird die Steuererklärung zur Pflicht. Bis 25.000 € Umsatz im Vorjahr giltst Du als Kleinunternehmer und musst dann keine Umsatzsteuer ausweisen.

Sozialversicherung: diese Verdienstgrenzen gelten für Studenten

Sozialversicherungsabgaben sind die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Was davon bei welcher Jobform anfällt, zeigt die Tabelle oben. Die wichtigste Grenze betrifft die Krankenversicherung. Bis 25 bist Du kostenlos über Deine Eltern familienversichert, aber nur solange Dein Einkommen im Rahmen bleibt.

Situation Einkommensgrenze pro Monat
Familienversicherung allgemein 535 €
nur ein Minijob 556 €
Werkstudent 637,50 €, also die Grenze plus anteilige Werbungskostenpauschale

Liegst Du darüber oder bist über 25, musst Du Dich selbst in einer studentischen Krankenversicherung versichern. Bis zum 30. Geburtstag gibt es meist günstige Studententarife. Wichtig bleibt in jedem Fall, dass Dein Studium Deine Hauptbeschäftigung sein muss. Wer dauerhaft mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet, gilt als Arbeitnehmer und zahlt volle Beiträge.

BAföG und Studentenjob: so viel darfst Du dazuverdienen

Wie viel ein Student neben dem BAföG dazuverdienen darf, regelt die BAföG-Freigrenze. Bis 6.672 € im Jahr bleibt Dein Verdienst anrechnungsfrei, das entspricht einem durchgehenden Minijob. Verdienst Du im Bewilligungszeitraum mehr, wird der Überschuss auf die Förderung angerechnet. Für selbständige Einkünfte gilt ein niedrigerer Freibetrag.

Wichtig: Melde Deinen Nebenjob dem Amt für Ausbildungsförderung, spätestens wenn sich Dein Einkommen ändert. Sonst drohen Rückforderungen.

Lohnt sich eine Steuererklärung für den Studentenjob?

Fast immer, sobald Lohnsteuer einbehalten wurde. Egal ob Werkstudentenjob, Midijob oder Ferienjob: Bleibt Dein Jahreseinkommen nach Abzug der Werbungskosten unter dem Grundfreibetrag, bekommst Du die komplette Lohnsteuer zurück. Die wenigsten Studenten sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.

Steuertipp: Mit unseren ausgefüllten Steuerbeispielen füllst Du die Steuererklärung für Deinen Nebenjob Schritt für Schritt kostenlos selbst aus.