Studentenjob: 7 Tipps zu Steuern und Sozialversicherungsabgaben


Die meisten Studenten wollen sich neben dem Studium etwas dazuverdienen und nehmen deshalb einen Nebenjob an oder arbeiten als Werkstudent in einem Unternehmen. Das ist auch verständlich, denn andernfalls würden Festivals, Reisen oder der tägliche Kaffee in der Cafeteria schnell das monatliche Budget sprengen. Dabei gibt es aber ein paar Dinge zu beachten, denn die Hauptarbeit im Studium sollte trotz aller Nebenjobs immer noch das Studieren sein. Deshalb haben wir Dir die wichtigsten Regelungen zu Steuern und Sozialversicherungen zusammengefasst.


Studentenjob ist nicht gleich Studentenjob - die Unterschiede im Überblick

Wenn Du einen Job suchst, der zu Deinem Studienfach passt, kannst Du Dich nicht nur über ein monatliches Einkommen freuen, sondern baust Dir so auch ein berufliches Netzwerk für später auf. Sobald Du einen neuen Job antrittst, ist es zunächst einmal wichtig, dass Du einen schriftlichen Arbeitsvertrag mit Deinem Arbeitgeber vereinbarst. So ist genau geregelt, was Du verdienst und welche Leistungen von Dir gefordert werden können. Neben dem Gehalt sollte bei Deinem Werkstudentenjob oder Nebenjob unbedingt auch eine geregelte Arbeitszeit in Deinem Vertrag stehen. Davon hängt nämlich ab, wie viel Sozialabgaben und Steuern Du zahlen musst. Wichtig ist vor allem, dass Deine Haupttätigkeit nach wie vor das Studium ist, andernfalls kann es sein, dass Du Dich selbst versichern musst.

Minijob im Studium

Der Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung bei dem Studenten monatlich bis zu 603 Euro verdienen dürfen. Der Vorteil hierbei ist, dass keine Sozialversicherungsabgaben wie Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgeführt werden müssen. Meldet Dein Arbeitgeber für Dich einen Minijob an, zahlst Du zudem keine Steuern, da Du unter dem Grundfreibetrag 2025 (12.096 Euro) bleibst. Generell bist Du auch bei einem Minijob rentenversicherungspflichtig, Du kannst allerdings eine Befreiung von der Rentenversicherung beantragen.


Es kann sein, dass Du nicht regelmäßig 603 Euro pro Monat verdienst, sondern in manchen Monaten etwas mehr und in anderen etwas weniger. Das ist auch gar nicht schlimm, denn dieser Wert ist nur der Durschnitt innerhalb eines Jahres. Sobald Du in einem Jahr über 7.236 Euro kommst, werden nachträglich Sozialabgaben abgeführt. Auch für Studenten mit Minijobs gilt der gesetzliche Mindestlohn, seit Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde, weshalb Du monatlich nicht mehr als 43 Stunden arbeiten solltest.


Was passiert aber, wenn Du im Studium zwei Minijobs annehmen willst? Das ist grundsätzlich kein Problem, allerdings bist Du als Student nur dann sozialversicherungsbefreit, wenn die Summe Deiner Einkünfte durchschnittlich nicht mehr als 603 Euro in einem Jahr überschreitet. Hast Du bereits einen sozialversicherungspflichtigen Nebenjob, so kannst Du zusätzlich noch einen Minijob annehmen. Alle Angaben übermittelt Dein Arbeitgeber und führt gegebenenfalls auch Lohnsteuer, Kirchensteuer und Versicherungen ab.


Der Minijob zusammengefasst:

  • Summe der Einkünfte aus allen Minijobs durchschnittlich nicht mehr als 603 Euro pro Monat
  • Es werden keine Sozialversicherungen abgeführt
  • Eine Befreiung von der Rentenversicherung kann beantragt werden

Midijob - Was ist der Unterschied?

Natürlich kann es sein, dass Du im Studium etwas mehr Geld pro Monat verdienen willst. Dann kann ein Midijob für Dich und Deinen Arbeitgeber eine gute Alternative sein, denn er ist eine Gleitzone zwischen einer Vollanstellung und einem Minijob. In diesem Beschäftigungsverhältnis darfst Du monatlich zwischen 603 Euro und 2.000 Euro verdienen. Bei Midijobs profitierst Du zwar von geringeren Steuern, aber ein solcher Nebenjob ist auch sozialversicherungspflichtig.


Wie viel Lohnsteuer bei Deinem Studentenjob abgezogen wird, hängt davon ab, wie viel Du in einem Monat verdient hast, denn die Lohnsteuer ist innerhalb der Gleitzone gestaffelt. Die geringeren Abgaben an Sozialversicherungen machen den Midijob zum einen interessant für Arbeitgeber und zum anderen reduzieren sie Deine Steuerlast. Verdienst Du beispielsweise 600 Euro bei einer normalen Versteuerung, so würde sogar im schlechtesten Fall bei mehr Arbeit weniger auf Deinem Konto landen. Es lohnt sich in jedem Fall bei solch einem Nebenjob eine Steuererklärung zu machen.


Der Midijob zusammengefasst:

  • Einkünfte eines Midijobs durchschnittlich zwischen 603 Euro und 2.000 Euro pro Monat
  • Es werden Sozialversicherungen abgeführt
  • Keine Befreiung von der Rentenversicherung
  • Mit einer Steuererklärung lassen sich die Steuern zurückholen

Arbeiten als Werkstudent

Wenn Du regelmäßig mehr verdienst als die Höchstgrenze in einem Midijob, kannst Du Dich als Werkstudent anstellen lassen. In diesem Fall zahlst sowohl Du als auch Dein Arbeitgeber Rentenbeiträge und das erhöht Deinen späteren Rentenanspruch. Insbesondere der Arbeitgeber spart zusätzlich Kosten, da keine Beiträge für weitere Sozialversicherungen wie Arbeitslosen-, Pflege-, oder Krankenversicherung gezahlt werden müssen.


Die Befreiung von diesen Sozialversicherungen während eines solchen Studenenjobs gelten aber nur dann, wenn ein Werkstudent während des Semesters höchstens 20 Stunden pro Woche arbeitet. Ausgenommen sind beispielsweise Tätigkeiten am Wochenende oder Nachtschichten. Diese Werkstudenten Regel gilt nur während der Vorlesungszeit, während der Semesterferien gilt keine Obergrenze. Durch ihren hohen Verdienst sind Werkstudenten verpflichtet, ihren Nebenjob zu versteuern, sie zahlen Einkommensteuer. Bist Du bei Deinem Arbeitgeber als Werkstudent angestellt, so führt dieser die Lohnsteuer automatisch ab. In unserem Steuerbeispiel Nebenjob Steuerklärung zeigen wir Dir, wie Du die wieder zurückbekommst.


Die Arbeit als Werkstudent zusammengefasst:

  • Während des Semesters höchstens 20 Stunden pro Woche
  • Ausnahmen bei Wochenend- oder Nachtschichten
  • Verpflichtung zur Rentensteuer
  • Es wird Einkommensteuer abgeführt

Nebenjob in den Semesterferien

Für viele Studierende bleibt neben Seminaren und Vorlesungen kaum noch Zeit für einen Nebenjob. Wenn das auf Dich zutrifft, eignet sich besonders ein Ferienjob für Dich. Dabei handelt es sich um eine kurzfristige Beschäftigung, solange Du nicht mehr als 70 Tage pro Jahr bei einem Arbeitgeber gearbeitet hast oder der Arbeitsvertrag auf drei Monate befristet ist. Es ist dabei nicht wichtig, wann genau Du bei Deinem Arbeitgeber arbeitest, solange Du die Voraussetzungen erfüllst.


Steuertipp: Gehst Du während eines Urlaubssemesters einer Beschäftigung nach, bist Du grundsätzlich sozialversicherungspflichtig.


Bei einer kurzfristigen Beschäftigung zahlt der Arbeitgeber keine Beiträge zur Sozialversicherung und auch Dein Einkommen ist sozialversicherungsfrei. Der wichtigste Unterschied zu einem Werkstudenten ist, dass es keine Obergrenze beim Einkommen gibt und auch keine wöchentliche Arbeitszeitbegrenzung. Allerdings werden Ferienjobs auch voll versteuert, in der Regel kann die Einkommensteuer aus studentischen Nebenjobs aber mit einer Steuererklärung leicht zurückgefordert werden.


Nebenjob in den Semesterferien zusammengefasst:

  • Nicht mehr als 70 Tage pro Jahr oder auf drei Monate befristet
  • Keine wöchentliche Arbeitszeitbegrenzung
  • Einkommen wird voll versteuert
  • Keine Sozialversicherungsbeiträge

Selbständig auf Rechnung arbeiten

Neben dem Einkommen als Angestellter kannst Du auch als Selbstständiger neben dem Studium Geld verdienen, indem Du Deine Dienstleistungen auf Honorarbasis anbietest. Als Student musst Du dafür für alle Dienstleistungen eine Rechnung schreiben und bekommst von Deinem Geschäftspartner den Bruttolohn ausgezahlt. In diesem Fall musst Du Dich selbst um die Versteuerung Deiner Einkünfte kümmern und bist verpflichtet, alle Einnahmen elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Hierfür benötigst Du eine Steuernummer, die Du bei Deinem Finanzamt beantragen kannst. Sobald Dein jährliches Einkommen über dem Grundfreibetrag 2025 (12.096 Euro) liegt, musst Du Einkommensteuer abführen.


Deine Werbungskosten aus dem Studium können Dir helfen, das zu versteuernde Einkommen zu verringern. Dafür musst Du eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen, die Du in der Anlage EüR an das Finanzamt übermittelst. Grundsätzlich müssen Selbständige auch Umsatzsteuer abführen, die meisten Studenten bleiben jedoch unter 25.000 Euro pro Jahr und gelten damit als Kleinunternehmer. In diesem Fall darfst Du keine Umsatzsteuer ausweisen und bist selbst nicht umsatzsteuerpflichtig.


Selbständiger Student zusammengefasst:

  • Elektronische Einnahmenüberschussrechnung
  • Kleinunternehmer dürfen keine Umsatzsteuer ausweisen
  • Einnahmen werden voll versteuert

Verdienstgrenzen bei Bafög-Empfängern

Wenn Du während Deines Studiums BAföG bekommst, darfst Du pro Monat lediglich 603 Euro verdienen. Liegt Dein durchschnittliches Einkommen in dem Bewilligungszeitraum darüber, wird Dein Verdienst angerechnet und die Förderung gekürzt. Du bist verpflichtet, dem Studierendenwerk zusätzliche Einkünfte in Deinem Bewilligungszeitraum zu melden, falls Du mehr als 5400 Euro verdient habt. Bei einer selbstständigen Tätigkeit gilt ein Freibetrag von 3480 Euro mit einer zusätzlichen Sozialpauschale von 21 Prozent. Dadurch gilt für selbstständige Studenten, die BAföG beziehen, eine Verdienstgrenze von etwa 4400 Euro.


Bei einem kürzeren Bewilligungszeitraum werden die Freibeträge für die entsprechende Anzahl der Monate anteilig berechnet. Studierende mit Kindern können sich über höhere Freibeträge freuen und Eltern, die Kindergeld beziehen, müssen sich keine Sorgen wegen Abzügen durch einen Nebenjob im Studium machen.

Wann bei Studentenjobs Sozialversicherungsabgaben fällig werden

Bis zu einem Verdienst von 565 Euro im Monat können sich Studenten unter 25 Jahren kostenlos bei den Eltern über die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse versichern. Verdienst Du ausschließlich in einem Minijob, gilt stattdessen die Minijob-Grenze von 603 Euro. Bei Werkstudenten erhöht sich die Grenze um die monatliche Werbungskostenpauschale von 102,50 Euro (jährlich 1.230 Euro) auf insgesamt 667,50 Euro pro Monat. Sobald diese Grenzen überschritten werden, müssen sich Studierende selbst versichern. Viele Versicherer bieten Studententarife an, mit reduzierten Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Oftmals lohnt sich eine geringere Beschäftigung dann mehr.