Fahrrad und E-Bike steuerlich absetzen als Arbeitnehmer
Stand: · Werte für das Steuerjahr 2025
Ein privat gekauftes Fahrrad ist erst einmal Privatsache, dennoch lassen sich mit Fahrrad und E-Bike Steuern sparen und Du kannst einige Kosten absetzen. Beruflich genutzte Räder zählen als Arbeitsmittel, und das Jobrad läuft günstig über die Lohnabrechnung. Nutzt Du Dein Fahrrad für Deinen Arbeitsweg, kannst Du die Entfernungspauschale absetzen. In diesem Ratgeber zeigen wir Dir, was sich für Arbeitnehmer, Privatpersonen und Selbstständige in Deutschland bei Fahrrad und E-Bike steuerlich absetzen lässt und wo es in der Steuererklärung eingetragen werden muss.
Kann man ein Fahrrad von der Steuer absetzen?
Ja, in vier Fällen ist das Fahrrad steuerlich absetzbar. Das gilt auch für E-Bike, Pedelec und Lastenfahrrad: Ein Elektrofahrrad, das bis 25 Kilometer pro Stunde unterstützt, zählt steuerlich als Fahrrad, und Du kannst es genauso absetzen. Lediglich das schnellere S-Pedelec gilt als Kraftfahrzeug, dazu unten mehr.
| Situation | Das setzt Du ab | Wo Du es einträgst |
|---|---|---|
| Arbeitsweg mit dem eigenen Rad | Entfernungspauschale als Werbungskosten | Anlage N, Zeilen 29 und 30 |
| Rad fast nur beruflich genutzt | Kaufpreis und Reparaturen als Arbeitsmittel | Anlage N, Zeilen 54 bis 56 |
| Jobrad vom Arbeitgeber | nichts, der Vorteil läuft über die Lohnabrechnung | keine Angabe nötig |
| Selbstständige mit Betriebsrad | Abschreibung, Leasingraten, laufende Kosten | Anlage EÜR |
Ein privates Fahrrad, das Du ausschließlich für die Freizeit nutzt, kannst Du dagegen nicht von der Steuer absetzen, egal wie teuer die Anschaffung war.
Entfernungspauschale: mit dem Fahrrad zur Arbeit
Wenn Du den Arbeitsweg mit dem Fahrrad von der Steuer absetzen willst, nutzt Du dafür die Entfernungspauschale, besser bekannt als Pendlerpauschale. Sie gilt für jedes Verkehrsmittel gleichermaßen, egal ob Auto, Fahrrad, E-Bike oder E-Scooter. Je Entfernungskilometer, also entweder Hin- oder Rückweg, setzt Du 0,30 € bis 20 km, ab 21 km 0,38 € an. Die Pauschale zählt zu den Werbungskosten. Einen Nachweis, womit Du gefahren bist, verlangt das Finanzamt übrigens nicht. Willst Du das Fahrrad so bei der Steuer absetzen, musst Du nur zwei Zeilen der Anlage N ausfüllen.
Anlage N
- Zeile 29 Aufgesucht an Tagen
- 220
- Zeile 30 einfache Entfernung in Kilometern
- 8
Bei 220 Arbeitstagen und 8 Kilometern einfacher Entfernung sind das 220 mal 8 mal 0,30 Euro, also 528 Euro im Jahr. Ab dem Steuerjahr 2026 steigt die Pendlerpauschale auf 0,38 € ab dem ersten Kilometer. Auswirken wird sich das nur, wenn alle Deine Werbungskosten zusammen über dem Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.230 € liegen, den das Finanzamt automatisch abzieht.
Eine Kilometerpauschale für Dienstfahrten mit dem privaten Fahrrad gibt es dagegen nicht. Die 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer aus den Reisekosten gelten nur für Kraftfahrzeuge. Für Dienstfahrten mit dem Privatrad bleiben Dir die tatsächlichen Kosten, anteilig und mit Belegen.
Fahrrad als Arbeitsmittel absetzen
Als Arbeitsmittel kannst Du Dein Fahrrad absetzen, wenn Du es so gut wie ausschließlich beruflich nutzt. Die Faustregel der Finanzämter liegt bei 90 Prozent. Das gilt zum Beispiel für Fahrradkuriere oder Zeitungszusteller mit eigenem Rad. Der Weg zur Arbeit zählt dabei nicht als berufliche Nutzung, er ist mit der Entfernungspauschale abgegolten. Erfüllst Du diese Hürde, kannst Du die Anschaffung steuerlich absetzen. Ein Fahrrad bis 952 Euro brutto setzt Du sofort im Kaufjahr ab, teurere Räder verteilst Du auf die Nutzungsdauer von 7 Jahren. Beides gehört in die Zeilen 54 bis 56 der Anlage N.
Anlage N
- Zeile 54 Fahrrad als Arbeitsmittel
- 690 €
Fahrradreparatur von der Steuer absetzen: wo eintragen?
Ob eine Fahrradreparatur steuerlich absetzbar ist, hängt davon ab, wie Du das Rad nutzt. Ist das Fahrrad ein Arbeitsmittel, kannst Du die Reparaturkosten voll von der Steuer absetzen und in den Zeilen 54 bis 56 der Anlage N eintragen.
Anlage N
- Zeile 54 Fahrradreparatur
- 85 €
Fährst Du mit dem Rad dagegen nur zur Arbeit, ist die Reparatur nicht extra absetzbar, da die Entfernungspauschale sämtliche Kosten bereits beinhaltet, vom neuen Reifen bis zur Inspektion. Die Fahrradreparatur zählt auch nicht als haushaltsnahe Dienstleistung, da die Werkstatt nicht in Deinem Haushalt tätig ist.
Kann ich ein E-Bike als Privatperson von der Steuer absetzen?
Ohne beruflichen Anlass ist das E-Bike steuerlich nicht absetzbar. Privatpersonen können weder den Fahrradkauf noch das Zubehör von der Steuer absetzen. Auch Fahrradhelm, Schloss, Fahrradträger und die Fahrradversicherung erkennt das Finanzamt nicht an.
Die Entfernungspauschale für den Arbeitsweg bekommst Du allerdings auch mit dem privaten E-Bike. Und günstiger als ein Privatkauf ist meist das Jobrad über den Arbeitgeber.
Kann man ein Jobrad von der Steuer absetzen?
Der größte Steuervorteil beim E-Bike läuft über den Arbeitgeber. Er stellt oder least das Rad, Du fährst es beruflich und privat. Wie der Fiskus das behandelt, hängt davon ab, wer zahlt:
- Stellt Dir der Arbeitgeber das Dienstfahrrad zusätzlich zum Gehalt, ist auch die private Nutzung für Dich komplett steuerfrei und sozialabgabenfrei (§ 3 Nr. 37 EStG, verlängert bis Ende 2030).
- Beim üblichen E-Bike-Leasing per Gehaltsumwandlung (etwa über Jobrad oder Bikeleasing) versteuerst Du monatlich einen geldwerten Vorteil: 1 Prozent von einem Viertel des Listenpreises, bekannt als 0,25-Prozent-Regel.
Bei einem E-Bike mit 4.000 Euro Listenpreis versteuerst Du 10 Euro im Monat, das kostet Dich je nach Steuersatz rund 3 bis 4 Euro. Weil die Leasingrate zudem vom Bruttogehalt abgeht, fährt das Firmenfahrrad meist deutlich günstiger als der Privatkauf. Das Aufladen beim Arbeitgeber bleibt obendrein steuerfrei.
Steuerlich absetzen kannst Du das Jobrad in der Steuererklärung deshalb nicht, und extra absetzbar sind auch Dienstfahrrad, Firmenfahrrad oder E-Bike-Leasing nicht. Der Vorteil steckt bereits in der günstigen Versteuerung über die Lohnabrechnung.
Muss das Jobrad in die Steuererklärung?
Nein. In der Steuererklärung musst Du das Jobrad nirgends eintragen oder angeben, und eine Pflicht zur Steuererklärung entsteht durch das Jobrad auch nicht. Die Entfernungspauschale für den Arbeitsweg darfst Du trotzdem voll ansetzen, selbst wenn Dir das Rad steuerfrei überlassen wird.
Steuertipp: Übernimmst Du das Jobrad nach dem Leasing zum Schnäppchenpreis, wird die Übernahme schnell zur Steuerfalle, denn der Preisvorteil gilt als geldwerter Vorteil. Die großen Anbieter versteuern ihn pauschal für Dich, frag also vor dem Kauf nach, ob das der Fall ist.
S-Pedelec steuerlich absetzen: die Regeln für schnelle E-Bikes
Ein S-Pedelec unterstützt bis 45 Kilometer pro Stunde und gilt damit als Kraftfahrzeug. Als Dienstrad wird es deshalb wie ein Elektro-Dienstwagen behandelt. Grundlage ist ein Viertel des Listenpreises, davon versteuerst Du monatlich 1 Prozent plus 0,03 Prozent je Entfernungskilometer für den Arbeitsweg.
Beispiel: S-Pedelec mit 6.000 Euro Listenpreis, 10 Kilometer Arbeitsweg. Ein Viertel des Listenpreises sind 1.500 Euro. 1 Prozent davon sind 15 Euro, obendrauf kommen 0,03 Prozent mal 10 Kilometer gleich 4,50 Euro. Du versteuerst also 19,50 Euro im Monat als geldwerten Vorteil. Bei 30 Prozent persönlichem Steuersatz kostet Dich das rund 6 Euro.
Privat gekauft lässt sich das S-Pedelec steuerlich nur wie jedes andere Rad über die Entfernungspauschale oder als Arbeitsmittel absetzen.
Fahrrad und E-Bike steuerlich absetzen als Selbstständiger
Als Selbstständiger kannst Du Fahrrad und E-Bike steuerlich am besten absetzen. Gehört das Rad zum Betriebsvermögen, sind Anschaffung, Reparaturen und auch die Raten beim E-Bike-Leasing Betriebsausgaben und gehören in die Anlage EÜR. Pflicht ist die Zuordnung ab mehr als 50 Prozent betrieblicher Nutzung, ab 10 Prozent hast Du die Wahl.
Die private Mitnutzung bleibt bis Ende 2030 steuerfrei. Für ein betriebliches Fahrrad oder Pedelec musst Du keine Privatnutzung versteuern, nur das S-Pedelec fällt als Kraftfahrzeug unter die 0,25-Prozent-Regel. Für die Wege zwischen Wohnung und Betrieb gilt allerdings auch bei Selbstständigen nur die Entfernungspauschale. Bist Du umsatzsteuerpflichtig, holst Du Dir außerdem die Vorsteuer aus dem Kaufpreis zurück. Als Kleinunternehmer entfällt diese Option, da Du selbst keine Umsatzsteuer ausweist.
Abschreibung von E-Bike und Fahrrad über 7 Jahre
Bis 800 Euro netto ziehst Du den Kaufpreis sofort komplett ab, das Rad zählt dann als geringwertiges Wirtschaftsgut. Kostet das Fahrrad oder E-Bike mehr, läuft die Abschreibung über die Nutzungsdauer aus der amtlichen AfA-Tabelle. Sie setzt für Fahrräder und E-Bikes gleichermaßen 7 Jahre an. Ein E-Bike für 3.500 Euro bringt Dir so 500 Euro Abschreibung pro Jahr, im Kaufjahr anteilig nach Monaten.
Steuertipp: Das gilt auch, wenn Du als Student auf Honorarbasis arbeitest und das Rad überwiegend für diese Tätigkeit nutzt.
Häufige Fragen
Kann man ein Fahrrad von der Steuer absetzen?
Ja, in vier Fällen. Für den Arbeitsweg gibt es die Entfernungspauschale, ein fast ausschließlich beruflich genutztes Rad zählt als Arbeitsmittel, beim Jobrad ist die Nutzung steuerfrei oder günstig pauschal versteuert, und Selbstständige setzen das Rad als Betriebsausgabe ab. Ein reines Freizeitrad ist dagegen nicht absetzbar.
Gilt die Entfernungspauschale auch für das Fahrrad?
Ja, die Entfernungspauschale gilt für jedes Verkehrsmittel. Du setzt 0,30 € bis 20 km, ab 21 km 0,38 € je Kilometer der einfachen Entfernung an, eingetragen in den Zeilen 29 und 30 der Anlage N. Einen Nachweis, womit Du gefahren bist, verlangt das Finanzamt nicht.
Ist eine Fahrradreparatur steuerlich absetzbar?
Nur wenn das Fahrrad ein Arbeitsmittel ist, also fast ausschließlich beruflich genutzt wird. Dann gehören die Reparaturkosten in die Zeilen 54 bis 56 der Anlage N. Nutzt Du das Rad nur für den Arbeitsweg, sind Reparaturen mit der Entfernungspauschale abgegolten.
Muss das Jobrad in die Steuererklärung?
Nein. Ob steuerfreie Überlassung oder 0,25-Prozent-Regel bei der Gehaltsumwandlung, beides ist mit der Lohnabrechnung erledigt. In der Steuererklärung trägst Du nichts ein. Die Entfernungspauschale für den Arbeitsweg darfst Du trotzdem voll ansetzen.
Kann ich ein E-Bike als Privatperson von der Steuer absetzen?
Ohne beruflichen Anlass nein, auch Helm, Schloss und Fahrradversicherung nicht. Privatpersonen bleiben die Entfernungspauschale für den Arbeitsweg und das Jobrad über den Arbeitgeber.
Wie lange wird ein E-Bike abgeschrieben?
Über 7 Jahre, so sieht es die amtliche AfA-Tabelle für Fahrräder und E-Bikes vor. Bis 800 Euro netto ist der Kaufpreis als geringwertiges Wirtschaftsgut sofort absetzbar. Die Abschreibung betrifft Selbstständige und Räder, die als Arbeitsmittel zählen.