Steuererklärung bis zu 7 Jahre rückwirkend abgeben
Nicht alle sind verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Bei einer freiwilligen Steuererklärung hast Du bis zu vier Jahre Zeit für die Abgabe. Und ein Verlustvortrag kann sogar bis zu sieben Jahre rückwirkend abgegeben werden. In diesem Artikel geben wir Dir eine Übersicht, wann es sich lohnt eine Steuererklärung abzugeben und was Du bei einer verpflichtenden Abgabe auf keinen Fall vergessen darfst.
Verpflichtende Abgabe der Steuererklärung
Bei einer verpflichtenden Abgabe ist es nicht möglich die Steuererklärung rückwirkend einzureichen. In diesen Fällen gilt immer der 31. Juli des Folgejahres als Frist, um die Steuererklärung abzugeben. Bist Du in einem Jahr verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, besteht auch nicht die Möglichkeit dem Finanzamt eine zusätzliche, freiwillige Steuererklärung rückwirkend zu schicken. Eine Steuererklärung muss verpflichtend abgegeben werden, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:
- Steuerpflichtige Nebeneinkünfte über 410 € (für 2025)
- Arbeitslosegeld, Krankengeld oder Kurzarbeitergeld über 410 € (für 2025)
- Einkommen von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig
- Freibeträge für Kinder wurden eingetragen
- Kapitalerträge ohne Abgeltungssteuer
- Zeitweise Steuerklasse 5 oder 6 bei gemeinsamer Veranlagung
Trifft einer dieser Punkte auf Dich zu, bist Du verpflichtet im Folgejahr eine Steuererklärung beim Finanzamt abzugeben . Rückwirkend die Steuererklärung einzureichen ist in diesem Fall nicht möglich. Es besteht aber die Möglichkeit eine Fristverlängerung bis zum 30. September zu beantragen. Lohnsteuerhilfevereine und Steuerberater haben sogar bis zum Februar des übernächsten Jahres Zeit.
Freiwillige Abgabe der Steuererklärung
Wer nicht unter eine der oben genannten Kategorien fällt, kann sich seine Steuer rückwirkend erstatten lassen und hat dafür auch noch länger Zeit. Eine freiwillige Steuererklärung rückwirkend abzugeben ist bis zu vier Jahre später möglich und lohnt sich in den meisten Fällen. Der Stichtag ist dann der 31. Dezember. Wird diese Frist verpasst, erlischt die Möglichkeit auf eine Steuerrückerstattung, da keine Fristverlängerung gewährt wird.
Steuertipp : Hier findest Du vorausgefüllte Beispiele, wie Du eine Steuererklärung einfach ausfüllen könnt.
Auch bei einer rückwirkenden Steuererklärung gilt die Belegpflicht. Sortiert deshalb Deine Unterlagen schon während des Jahres und bewahrt alle Belege und Rechnungen sorgfältig auf. Besonders bei einer nachträglichen Steuererklärung können verlorene Belege und vergessene Rechnungen die Steuererstattung erheblich reduzieren. In der Regel lohnt es sich deshalb die Steuererklärung rückwirkend abzugeben.
Wann sich eine freiwillige Steuererklärung lohnt
Wer eine Steuererklärung rückwirkend abgibt, kann sich fast immer auf eine Steuererstattung freuen. Das liegt daran, dass der Arbeitgeber bereits unter dem Jahr Lohnsteuer abzieht. Sonderausgaben oder Werbungskosten wie Fahrtkosten, Arbeitsmittel oder Kontoführungsgebühren werden dabei nur in Form von Pauschalen berücksichtigt . Die Werbungskosten liegen aber meist über dem Pauschbetrag von 1.230 Euro.
Die Werbungskosten in der Steuererklärung rückwirkend abzusetzen, lohnt sich besonders, denn dadurch kannst Du Dich auf eine Steuererstattung freuen. Wird eine Nachzahlung an das Finanzamt fällig, kannst Du einfach Deine freiwillige Steuererklärung zurückziehen. Erfolgt der Einspruch innerhalb von vier Wochen, gilt die Steuererklärung als nicht eingereicht. Du solltest eine Steuererklärung rückwirkend abgeben, wenn einer der Punkte auf Dich zutrifft.
- Heirat im vergangenen Jahr
- Volljähriges Kind in Ausbildung wohnt außerhalb der eigenen Zuhause
- Höhere Verluste als Einkommen
- Steuerklasse 6 bei Ehepartnern
- Große Gehaltsänderungen im vergangenen Jahr
- Sonderausgaben über 36 Euro (72 Euro bei Ehepaaren)
- Werbungskosten über 1.230 Euro
- Hohe Versicherungsbeiträge
- Anspruch auf Kinderfreibetrag
- Erhalt einer Abfindung
- Nur teilweise als Arbeitnehmer gearbeitet
Das Finanzamt zahlt Zinsen
Hast Du Deine Belege und Rechnungen sorgfältig abgeheftet, spricht nichts dagegen die vier Jahre für die rückwirkende Steuererklärung auch auszunutzen. Im Falle einer Steuererstattung verzinst das Finanzamt Deine Rückzahlung mit 6 Prozent pro Jahr. Eine solche Rendite bietet zurzeit keine Anlage auf der Bank. Dabei ist aber zu beachten, dass die Verzinsung erst 15 Monate nach Ende des entsprechenden Steuerjahres beginnt. Das bedeutet, Du könntest Deine Steuerrückerstattung rückwirkend für 33 Monate beim Finanzamt verzinsen lassen . Bei einer Steuererstattung von 1000 Euro wären das bereits 180 Euro. Übersteigen die Zinsen mit Deinen anderen Kapitalerträgen den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro , musst Du Abgeltungssteuer zahlen.
Verlustvortrag rückwirkend bis zu 7 Jahre möglich
In einem besonderen Fall ist die Frist für die Steuererklärung noch deutlich länger. Einen Verlustvortrag rückwirkend abzugeben ist auch noch 7 Jahre später möglich . Davon profitieren besonders Studierende und junge Berufstätige. Im Studium und einer Ausbildung ist es der Normalfall, dass die Ausgaben die Einnahmen wegen hoher Werbungskosten übersteigen. Diesen Verlust können Studenten durch einen Verlustvortrag geltend machen und mit ins nächste Jahr nehmen. Im ersten Berufsjahr steht dann häufig eine hohe Rückzahlung an. In diesem Fall ist eine rückwirkende Steuererklärung besonders lohnend. Wie viel je Jahr zusammenkommt, kannst Du im Verlustvortrag-Rechner für jedes Jahr einzeln durchspielen.
Steuererklärung rückwirkend als Student abgeben
Vor allem Studenten im Zweitstudium profitieren davon die Steuererklärung rückwirkend abzugeben , da sie viele Werbungskosten geltend machen können und nur ein geringes Einkommen haben. Werbungskosten gelten als berufsbedingte Kosten und können auch für das Studium angesetzt werden. Im Erststudium dürfen lediglich Sonderausgaben angesetzt werden, die auf maximal 6000 Euro begrenzt sind. Sonderausgaben dürfen außerdem nicht als Verlustvortrag mit ins nächste Jahr genommen werden. Mehr dazu erfährst Du in unserem Artikel Wie man mit einem Verlustvortrag als Student Steuern spart .