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Steuererklärung bis zu 7 Jahre rückwirkend abgeben

Nicht alle sind verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Bei einer freiwilligen Steuererklärung habt ihr bis zu vier Jahre Zeit für die Abgabe. Und ein Verlustvortrag kann sogar bis zu sieben Jahre rückwirkend abgegeben werden. In diesesm Artikel geben wir euch eine Übersicht, wann es sich lohnt eine Steuererklärung abzugeben und was ihr bei einer verpflichtenden Abgabe auf keinen Fall vergessen dürft.

Verpflichtende Abgabe der Steuererklärung

Bei einer verpflichtenden Abgabe ist es nicht möglich die Steuererklärung rückwirkend einzureichen. In diesen Fällen gilt immer der 31. Juli des Folgejahres als Frist, um die Steuererklärung abzugeben. Seid ihr in einem Jahr verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, besteht auch nicht die Möglichkeit dem Finanzamt eine zusätzliche, freiwillige Steuererklärung rückwirkend zu schicken. Eine Steuererklärung muss verpflichtend abgegeben werden, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:

  • Steuerpflichtige Nebeneinkünfte über 410 Euro
  • Arbeitslosegeld, Krankengeld oder Kurzarbeitergeld über 410 Euro
  • Einkommen von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig
  • Freibeträge für Kinder wurden eingetragen
  • Kapitalerträge ohne Abgeltungssteuer
  • Zeitweise Steuerklasse 5 oder 6 bei gemeinsamer Veranlagung

Trifft einer dieser Punkte auf euch zu, seid ihr verpflichtet im Folgejahr eine Steuererklärung beim Finanzamt abzugeben . Rückwirkend die Steuererklärung einzureichen ist in diesem Fall nicht möglich. Es besteht aber die Möglichkeit eine Fristverlängerung bis zum 30. September zu beantragen. Lohnsteuerhilfevereine und Steuerberater haben sogar bis zum Februar des übernächsten Jahres Zeit.

Freiwillige Abgabe der Steuererklärung

Wer nicht unter eine der oben genannten Kategorien fällt, kann sich seine Steuer rückwirkend erstatten lassen und hat dafür auch noch länger Zeit. Eine freiwillige Steuererklärung rückwirkend abzugeben ist bis zu vier Jahre später möglich und lohnt sich in den meisten Fällen. Der Stichtag ist dann der 31. Dezember. Wird diese Frist verpasst, erlischt die Möglichkeit auf eine Steuerrückerstattung, da keine Fristverlängerung gewährt wird.


Steuertipp : Hier findet ihr vorausgefüllte Beispiele, wie ihr eine Steuererklärung einfach ausfüllen könnt.


Auch bei einer rückwirkenden Steuererklärung gilt die Belegpflicht. Sortiert deshalb eure Unterlagen schon während des Jahres und bewahrt alle Belege und Rechnungen sorgfältig auf. Besonders bei einer nachträglichen Steuererklärung können verlorene Belege und vergessene Rechnungen die Steuererstattung erheblich reduzieren. In der Regel lohnt es sich deshalb die Steuererklärung rückwirkend abzugeben.

Wann sich eine freiwillige Steuererklärung lohnt

Wer eine Steuererklärung rückwirkend abgibt, kann sich fast immer auf eine Steuererstattung freuen. Das liegt daran, dass der Arbeitgeber bereits unter dem Jahr Lohnsteuer abzieht. Sonderausgaben oder Werbungskosten wie Fahrtkosten, Arbeitsmittel oder Kontoführungsgebühren werden dabei nur in Form von Pauschalen berücksichtigt . Die Werbungskosten liegen aber meist über dem Pauschbetrag von 1000 Euro.

Die Werbungskosten in der Steuererklärung rückwirkend abzusetzen, lohnt sich besonders, denn dadurch könnt ihr euch auf eine Steuererstattung freuen. Wird eine Nachzahlung an das Finanzamt fällig, könnt ihr einfach eure freiwillige Steuererklärung zurückziehen. Erfolgt der Einspruch innerhalb von vier Wochen, gilt die Steuererklärung als nicht eingereicht. Ihr solltet eine Steuererklärung rückwirkend abgeben, wenn einer der Punkte auf euch zutrifft.

  • Heirat im vergangenen Jahr
  • Volljähriges Kind in Ausbildung wohnt außerhalb der eigenen Zuhause
  • Höhere Verluste als Einkommen
  • Steuerklasse 6 bei Ehepartnern
  • Große Gehaltsänderungen im vergangenen Jahr
  • Sonderausgaben über 36 Euro (72 Euro bei Ehepaaren)
  • Werbungskosten über 1000 Euro
  • Hohe Versicherungsbeiträge
  • Anspruch auf Kinderfreibetrag
  • Erhalt einer Abfindung
  • Nur teilweise als Arbeitnehmer gearbeitet

Das Finanzamt zahlt Zinsen

Habt ihr eure Belege und Rechnungen sorgfältig abgeheftet, spricht nichts dagegen die vier Jahre für die rückwirkende Steuererklärung auch auszunutzen. Im Falle einer Steuererstattung verzinst das Finanzamt eure Rückzahlung mit 6 Prozent pro Jahr. Eine solche Rendite bietet zurzeit keine Anlage auf der Bank. Dabei ist aber zu beachten, dass die Verzinsung erst 15 Monate nach Ende des entsprechenden Steuerjahres beginnt. Das bedeutet, ihr könntet eure Steuerrückerstattung rückwirkend für 33 Monate beim Finanzamt verzinsen lassen . Bei einer Steuererstattung von 1000 Euro wären das bereits 180 Euro. Übersteigen die Zinsen mit euren anderen Kapitalerträgen den Sparerpauschbetrag von 801 Euro , müsst ihr Abgeltungssteuer zahlen.

Verlustvortrag rückwirkend bis zu 7 Jahre möglich

In einem besonderen Fall ist die Frist für die Steuererklärung noch deutlich länger. Einen Verlustvortrag rückwirkend abzugeben ist auch noch 7 Jahre später möglich . Davon profitieren besonders Studierende und junge Berufstätige. Im Studium und einer Ausbildung ist es der Normalfall, dass die Ausgaben die Einnahmen wegen hoher Werbungskosten übersteigen. Diesen Verlust können Studenten durch einen Verlustvortrag geltend machen und mit ins nächste Jahr nehmen. Im ersten Berufsjahr steht dann häufig eine hohe Rückzahlung an. In diesem Fall ist eine rückwirkende Steuererklärung besonders lohnend.

Steuererklärung rückwirkend als Student abgeben

Vor allem Studenten im Zweitstudium profitieren davon die Steuererklärung rückwirkend abzugeben , da sie viele Werbungskosten geltend machen können und nur ein geringes Einkommen haben. Werbungskosten gelten als berufsbedingte Kosten und können auch für das Studium angesetzt werden. Im Erststudium dürfen lediglich Sonderausgaben angesetzt werden, die auf maximal 6000 Euro begrenzt sind. Sonderausgaben dürfen außerdem nicht als Verlustvortrag mit ins nächste Jahr genommen werden. Mehr dazu erfahrt ihr in unserem Artikel Wie man mit einem Verlustvortrag als Student Steuern spart .