Auslandspraktikum in der Steuererklärung mit Elster angeben

Egal ob in Paris, Amsterdam, New York oder Canberra: Auslandserfahrung durch ein Praktikum zu sammeln erfreut sich nicht nur unter Studierenden immer größerer Beliebtheit, sondern wird auch von zukünftigen Arbeitgebern mehr und mehr vorausgesetzt. Spätestens bei der nächsten Steuererklärung kommt dann aber oft die große Ahnungslosigkeit, da es kaum Infos darüber gibt, wo und wie man die Einnahmen aus einem Auslandspraktikum in der Steuererklärung angeben soll. Wir zeigen Dir im folgenden Artikel, wie Du Deine Auslandseinnahmen richtig angibst und wie Du das Auslandspraktikum steuerlich absetzen und davon profitieren kannst!

Worauf es steuerlich bei einem Auslandspraktikum ankommt

Egal ob es sich um ein freiwilliges oder ein Pflichtpraktikum handelt, erhältst Du in den meisten Fällen ein Praktikumsgehalt oder eine entgeltliche Aufwandsentschädigung. Diese wiederum musst Du, wie alle Einnahmen im Inland auch, in Deiner Steuererklärung angeben. Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Teil der Welt Du diese Einnahmen erzielt hast, da hier das sogenannte Welteinkommensprinzip greift: Dieses legt fest, dass bei Steuerpflichtigen die gesamten Einnahmen aus dem In- und Ausland, also ihr Welteinkommen, besteuert werden. Geht es bei Dir nicht um ein Praktikum, sondern um ein Semester an einer ausländischen Hochschule, findest Du die Besonderheiten dazu in unserem Ratgeber Dein Auslandssemester in der Steuererklärung angeben.

Zusammengefasst: Das Gehalt aus einem bezahlten Praktikum im Ausland muss in der Steuererklärung angegeben werden.

Werbungskosten aus dem Auslandspraktikum steuerlich absetzen

Ob und wie Du Deine Ausgaben aus einem Auslandspraktikum steuerlich absetzen kannst, hängt zunächst einmal davon ab, ob Du Dich in einer Erstausbildung (für Studierende in der Regel das Bachelorstudium) oder in einer Zweitausbildung (bspw. einem Masterstudium) befindest. Davon hängt ab, ob Du Deine Studienkosten als Werbungskosten oder als Sonderausgaben geltend machen kannst. Dasselbe gilt für Kosten, die im Zuge Deines Auslandspraktikums anfallen. Dieser Unterschied ist vor allem in Bezug auf den Verlustvortrag von Bedeutung, da dieser lediglich für Werbungskosten möglich ist. Demgegenüber können Sonderausgaben lediglich bis maximal 6.000 € (für 2025) angegeben und ausschließlich im selben Jahr steuerlich verrechnet werden.

So gibst Du das Auslandspraktikum in Deiner Steuererklärung an

Erhältst Du bei Deinem Auslandspraktikum ein Gehalt, musst Du dieses in der Steuererklärung angeben und bei der Überschreitung des Grundfreibetrags auch auf Deine Einnahmen aus dem Auslandspraktikum Steuern bezahlen. Gerade für Studenten hat das aber auch viele Vorteile, da man viele Kosten, die im Zuge des Praktikums im Ausland entstehen, steuerlich absetzen kann. Wie genau das funktioniert und was Du wo in Elster Online angeben musst, zeigen wir Dir anhand einer vorausgefüllten beispielhaften Einkommensteuererklärung nun Schritt für Schritt!

Allgemeine Informationen im Mantelbogen

Wir beginnen mit dem Mantelbogen, den Du unter dem Namen Hauptvordruck findest. Hier trägst Du allgemeine Informationen über Dich selbst ein. In unserem Beispiel hat Clemens Würther neben seiner Anschrift in Aschaffenburg auch seinen Beruf sowie seine Konfession und sein Geburtsdatum angegeben. Damit eventuelle Rückzahlungen des Finanzamts auch bei Dir ankommen, solltest Du Deine Bankverbindung, also eine IBAN angeben.

Hauptvordruck

Zeile 8 Identifikationsnummer
58349087341
Zeile 8 Geburtsdatum
13.12.2004
Zeile 9 Name
Würther
Zeile 10 Vorname
Clemens
Zeile 13 Straße (derzeitige Adresse)
Lindenstr.
Zeile 14 Hausnummer
48
Zeile 15 Postleitzahl und Wohnort
63739 Aschaffenburg
Zeile 12 Ausgeübter Beruf
Student
Zeile 11 Religion
Evangelisch
Zeile 11 IBAN (inländisches Geldinstitut)
DE85 8102 1640 0002 3233 97

Nicht ganz so selbsterklärend ist die eigene Identifikationsnummer. Mithilfe dieser Nummer kann das Finanzamt Deine Steuererklärung eindeutig Deiner Person zuordnen. Sozusagen wie eine Art Personalausweisnummer für das Finanzamt. Deine Identifikationsnummer findest Du auf Deinen Lohnsteuerbescheinigungen der letzten Jahre. Solltest Du bisher allerdings noch keinen Lohnsteuerbescheid erhalten haben, hilft Dir das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) weiter. Hier kannst Du Deine Identifikationsnummer erfragen oder eine neue Nummer beantragen.

Achtung: Auch wenn Steuernummer und Steueridentifikationsnummer sehr ähnlich klingen, handelt es sich hierbei um zwei unterschiedliche Angaben! Worin der genaue Unterschied zwischen Steuer- und Identifikationsnummer liegt und wo Du beide findest, liest Du am besten im verlinkten Ratgeber nach.

Angaben zu Einnahmen im Inland und Werbungskosten

Natürlich musst Du nicht nur die Einnahmen aus Deinem Auslandspraktikum in der Steuererklärung angeben, sondern auch alles, was Du davor oder danach in Deutschland verdient hast. Alle Angaben rund um Deine Einnahmen, gibst Du in der Anlage N an. In den meisten Fällen sind diese Werte in ELSTER schon vorausgefüllt, da das Finanzamt die Daten von Deinem Arbeitgeber automatisch übermittelt bekommt. Neben Deinen Einnahmen gibst Du hier auch Deine Werbungskosten an, also alle Ausgaben, die im Zuge Deiner Arbeit, Deines Studiums oder Auslandspraktikum entstanden sind.

Zu beachten : Du bist grundsätzlich nicht verpflichtet, Rechnungen mit Deiner Steuererklärung einzureichen. In einem solchen Fall besteht allerdings die Möglichkeit, dass das Finanzamt nachfragen wird und Du eine Rechnung nachreichen musst, um die Kosten auch tatsächlich steuerlich absetzen zu können. Deshalb möglichst immer alle Rechnungen aufbewahren!

Um Deine Studienausgaben und die Kosten für das Auslandspraktikum absetzen zu können, gibst Du zunächst Deine Universität oder Hochschule als erste Tätigkeitsstätte an. Bei Clemens ist das die Technische Hochschule Aschaffenburg. Da er mit dem Auto zur Hochschule gefahren ist, gibt er die einfache Entfernung in Kilometern an. Insgesamt waren das 600 km, wofür er pauschal 0,30 € bis 20 km, ab 21 km 0,38 € (für 2025) pro Kilometer bekommt. Wenn Du mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Hochschule gefahren bist, kannst Du hier auch die Kosten für das Semesterticket angeben. Für sein Auslandspraktikum in Amsterdam musste Clemens außerdem Bewerbungen schreiben, wofür er 32 € ausgegeben hat. Zusätzlich hat er für seine Arbeit im Homeoffice eine Maus und eine Tastatur angeschafft. Beides macht er als Werbungskosten geltend. Zusätzlich setzt er noch seine Kontoführungs- und Semestergebühren steuerlich ab. Da Clemens das gesamte Jahr als Student eingeschrieben war, hat er zweimal Semestergebühren in Höhe von 170€ bezahlen müssen und trägt deshalb die Summe aus beiden ein. Welche Ausgaben Du möglicherweise darüber hinaus noch angeben kannst und ob es dafür bestimmte Pauschalen gibt, kannst Du in unserer Liste der absetzbaren Werbungskosten nachlesen!

Anlage N

Zeile 5 Steuerklasse
1
Zeile 5 Bruttoarbeitslohn
889,92 €
Zeile 5 Lohnsteuer
0 €
Zeile 5 Kirchensteuer
0 €
Zeile 27 Ziel des Weges
TH Aschaffenburg
Zeile 27 vom - bis
01.01 - 31.12
Zeile 29 Aufgesucht an Tagen
120
Zeile 30 einfache Entfernung in Kilometern
5
Zeile 62 Bewerbungskosten
32 €
Zeile 60 Maus
40 €
Zeile 60 Tastatur
19 €
Zeile 62 Semestergebühren
440 €
Zeile 62 Kontoführungsgebühren
16 €
Zeile 76 Mehraufwendungen ausländischer Staat
Niederlande
Zeile 76 Anzahl der An- und Abreisetage
2
Zeile 76 Pauschbetrag für An- und Abreisetage
39 €
Zeile 76 Anzahl der Tage mit einer Abwesenheit von 24 Stunden
58
Zeile 76 Pauschbetrag bei Abwesenheit von 24 Stunden (Euro)
58 €

Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung

Einen weiteren Punkt, den Du durch Dein Auslandspraktikum in der Steuererklärung angeben kannst, sind die Kosten für eine sogenannte doppelte Haushaltsführung. Um eine doppelte Haushaltsführung geltend machen zu können, muss Dein doppelter Haushalt im Ausland liegen, Dein Lebensmittelpunkt mit einem eigenen Hausstand jedoch weiterhin in Deutschland sein. Clemens benötigt für sein Auslandspraktikum in Amsterdam eine eigene Wohnung, da er nicht täglich pendeln kann. Durch die Zweitwohnung kommen aber auch deutlich mehr Kosten, wie beispielsweise eine doppelte Miete auf ihn zu. Aus diesem Grund kannst Du bestimmte Wohnungskosten, die im Zuge Deines Auslandspraktikums entstehen, von der Steuer absetzen. Welche genauen Kosten Du als doppelte Haushaltsführung anführen kannst, haben wir nachfolgend für Dich zusammengefasst. Um die Kosten des Auslandspraktikums steuerlich absetzen zu können, benötigt das Finanzamt zunächst einige allgemeine Angaben machen.

Anlage N - Doppelte Haushaltsführung

Zeile 4 Der doppelte Haushalt wurde aus beruflichem Anlass begründet am
01.03
Zeile 5 Grund
Auslandspraktikum
Zeile 6 Der doppelte Haushalt hat seitdem ununterbrochen bestanden bis
31.08
Zeile 7 Beschäftigungsort
Amsterdam
Zeile 8 angekreuzt
Der doppelte Haushalt liegt im Ausland
Zeile 8 Ausländischer Staat, in dem der doppelte Haushalt liegt
Niederlande
Zeile 9 angekreuzt
Es liegt ein eigener Hausstand am Lebensmittelpunkt vor
Zeile 10 PLZ, Ort des eigenen Hausstandes
63739 Aschaffenburg
Zeile 10 seit
01.01
Zeile 23 Aufwendungen Unterkunft
5.127 €
Zeile 24 Größe der Zweitwohnung des doppelten Haushalts im Ausland
45
Zeile 28 Anzahl der An- und Abreisetage
2
Zeile 28 Pauschbetrag für An- und Abreisetage
39 €
Zeile 29 Anzahl der Tage mit einer Abwesenheit von 24 Stunden
90
Zeile 29 Pauschbetrag bei Abwesenheit von 24 Stunden (Euro)
58 €
Zeile 32 Art der Aufwendungen
Siehe Gesonderte Aufstellung Auslandstätigkeit
Zeile 32 Betrag
2.790 €

Kosten für Fahrten zwischen beiden Wohnsitzen

Da der Lebensmittelpunkt nicht Deine Zweitwohnung ist, kannst Du wöchentlich eine Heimfahrt sowie die erste und letzte Fahrt zwischen den beiden Wohnsitzen steuerlich geltend machen. Im Beispiel ist Clemens mit seinem eigenen Auto nach Amsterdam und wieder zurückgefahren, weshalb er die einfache Entfernung zwischen seinem Wohnort in Aschaffenburg und seiner Wohnung in Amsterdam angibt. Die Anfahrtskosten, die ihm im Zuge einer Wohnungsbesichtigung in Amsterdam angefallen sind, kann er ebenfalls als Ausgaben aus dem Auslandspraktikum steuerlich absetzen.

Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand

In den meisten Fällen sind die Kosten, die für die Verpflegung vor Ort entstehen, im Vergleich zu den Kosten in Deutschland höher. Diese zusätzliche finanzielle Belastung soll durch eine länderspezifische Pauschale abgemildert werden: der sogenannte Verpflegungsmehraufwand. Er wird in Tagessätzen berechnet und kann für maximal drei Monate Deines Auslandspraktikums in der Steuererklärung angegeben werden.


Tipp: Wie genau Du den Verpflegungsmehraufwand in Deiner Steuererklärung angibst und wie hoch er für das jeweilige Land ausfällt, kannst Du in unseren Steuerbeispielen nachlesen. In unserem Beispiel lassen sich die vollen drei Monate (90 Tage) des Auslandspraktikums steuerlich absetzen.

Auslandseinkünfte und Angaben zur Praktikumsstelle in der Anlage N-AUS

Bei der Angabe Deines Auslandspraktikums in der Steuererklärung musst Du neben Deinen Ausgaben natürlich auch Deine Einnahmen auflisten. Hierfür benötigst Du die Anlage N-AUS. Dort musst Du neben Deiner eigenen Anschrift auch die Anschrift Deines Arbeitgebers sowie die Art der Tätigkeit und deren Dauer angeben. Hast Du Deine Einkünfte des Auslandspraktikums in Deiner Steuererklärung sowohl in der Anlage N als auch der Anlage N-AUS eingetragen, bildet Elster-Online automatisch die Summe aus Deinem in- und ausländischen Arbeitslohn und trägt sie in der Anlage N-AUS ein. Überprüfe vor Abgabe Deiner Steuererklärung die Anlage N-AUS, um sicherzugehen, dass Du Deine Einkünfte aus dem Auslandspraktikum in der Steuererklärung in beiden Formularen angegeben hast. Dort kannst Du auch Dein Gehalt aus dem bezahlten Auslandspraktikum in der Steuererklärung angegeben. Gib dafür den Gesamtbetrag Deiner Einnahmen an, die Du während Deines Auslandsaufenthaltes hattest.

Anlage N - AUS

Zeile 4 Staat
Niederlande
Zeile 6 Bestand neben dem Wohnsitz im Inland ein Wohnsitz im Ausland?
Ja
Zeile 7 Straße und Hausnummer
Hogeweg 136-3
Zeile 8 Postleitzahl und Ort
1098 CK, Amsterdam
Zeile 9 Staat
Niederlande
Zeile 17 Art der Auslandstätigkeit des Arbeitnehmers
Auslandspraktikum
Zeile 17 vom - bis
01.03 - 31.08
Zeile 19 Anzahl der Kalendertage im ausländischen Staat
178
Zeile 26 angekreuzt
für einen ausländischen Arbeitgeber, mit dem ein Dienstverhältnis besteht / bestand
Zeile 32 Bruttoarbeitslohn, von dem kein inländischer Steuerabzug vorgenommen worden ist (z. B. Bruttoarbeitslohn von einem ausländischen Arbeitgeber oder einer ausländischen Betriebsstätte)
2.738

Kirchensteuer zählt als Sonderausgaben

Da Clemens Mitglied der evangelischen Kirche ist, muss er grundsätzlich auch Kirchensteuer zahlen. Diese ist abhängig vom Einkommen und beträgt 8 % der Lohn- oder Einkommensteuer in Bayern und Baden-Württemberg sowie 9 % in allen anderen Bundesländern. Sie wird bei der Steuererklärung in der Anlage Sonderausgaben angegeben. Wie viel Du gezahlt hast, findest Du auf Deiner Lohnsteuerbescheinigung oder Kirchensteuerbescheinigung. In den meisten Fällen ist der Betrag in ELSTER aber bereits vorausgefüllt. Das Clemens Einnahmen unter dem Grundfreibetrag von 12.096 € (für 2025) geblieben sind, musste er keine Kirchensteuer zahlen.

Anlage Sonderausgaben

Zeile 4 Kirchensteuer
0 €

Gewinne aus Aktien, ETFs und Fonds gibst Du in Anlage KAP an

Neben seinen Einkünften aus der Praktikumsstelle im Ausland hat Clemens noch durch Aktien Gewinne erzielt. Auch diese müssen versteuert und deshalb in der Anlage KAP aufgeführt werden. Aus diesem Grund gibt Clemens seine Kapitalerträge in Höhe von 83€ an. Damit bleibt er unter dem Pauschbetrag von 1.230 € bzw. 2.460 € bei Verheirateten (für 2025) und bekommt seine darauf abgeführten Steuern wieder zurück.


Tipp: Damit Steuern gar nicht erst abgeführt werden, obwohl Du unter dem Freibetrag liegst, solltest Du bei Deiner Bank Deinen sogenannten Sparer-Pauschbetrag angeben. Was das genau ist und was Du dafür tun musst, kannst Du in unserem Ratgeber für Aktiengewinne und Steuern ausführlich nachlesen.

Anlage KAP

Zeile 4 angekreuzt
Ich beantrage die Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge.
Zeile 7 Kapitalerträge
83 €
Zeile 8 In Zeile 7 enthaltene Gewinne aus Aktienveräußerungen
83 €
Zeile 16 In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag, der auf die in den Zeilen 7 bis 15, 30 und 33 erklärten Kapitalerträge entfällt
0 €
Zeile 37 Kapitalertragssteuer
19,28 €

Optional: Beiträge zur Altersvorsorge angeben

Neben den Werbungskosten für das Auslandspraktikum kannst Du auch Deine Beiträge zur Altersvorsorge bei Elster-Online angeben. Im Gegensatz zu vielen anderen Angaben musst Du dies im Fall der Altersvorsorge nicht unbedingt tun, da Dein Finanzamt die Daten automatisch übermittelt bekommt. Sie werden deshalb auf jeden Fall vom Finanzamt berücksichtigt, ganz gleich, ob Du sie bei Elster-Online angegeben hast oder nicht. Um aber bereits bei Elster-Online eine möglichst genaue Berechnung der Steuererklärung zu erhalten, ist es hilfreich die Beiträge dennoch anzugeben. Aus diesem Grund werden auch die Beiträge zur Altersvorsorge angegeben. Du findest den genauen Betrag auf Deiner Lohnsteuerbescheinigung unter den Nummern 23a/b für den Arbeitnehmer- und unter Nummer 22 für den Arbeitgeberanteil.

Anlage Vorsorgeaufwand

Zeile 4 Arbeitnehmeranteil Altersvorsorge
32 €
Zeile 11 Arbeitnehmerbeiträge zu Krankenversicherungen
133 €

Muss ich Belege für meine Werbungskosten einreichen?

Wenn Du in Deiner Steuererklärung das Auslandspraktikum angibst und damit viele Kosten des Praktikums im Ausland steuerlich absetzt, kann ein hoher Betrag zusammenkommen. Diesen kannst Du als Verlustvortrag geltend machen. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, alle Rechnungen und Belege aufzuheben.

Grundsätzlich bist Du dazu zwar nicht verpflichtet, aber gerade bei den häufig hohen Werbungskosten, die Du aufgrund Deines Auslandspraktikums steuerlich absetzen kannst, ist es sehr wahrscheinlich, dass das Finanzamt hier genauer nachfragt und Dich bittet, Belege und Rechnungen nachzureichen. Diese können sich aber nicht nur auf etwaige Kosten beziehen, die für Dich im Ausland entstanden sind, sondern auch auf Nachweise über Deinen Hausstand in Deutschland. Nachfolgend klären wir die häufigsten Fragen rund um ein bezahltes Praktikum in der Steuererklärung.

Was bringt mir der Verlustvortrag durch mein Auslandspraktikum?

Im Zuge eines Auslandspraktikums entstehen einige Kosten, die häufig nicht mit den Einnahmen aus einem bezahlten Praktikum zu decken sind . Das bedeutet, dass Deine Ausgaben in diesem Jahr Deine Einnahmen übersteigen. In diesem Fall kannst Du vor allem als Student einige der Kosten erstattet bekommen, wenn Du Dein Auslandspraktikum in der Steuererklärung angibst. Hier kannst Du damit nämlich einen sogenannten Verlustvortrag geltend machen.

Der Verlustvortrag ist für Studenten in der Zweitausbildung wie ein persönliches Sparkonto, auf dem Deine Schulden beim Finanzamt vermerkt werden . Beim Wort Schulden denkst Du sicher zuerst an nichts Gutes, im Zusammenhang mit dem Verlustvortrag kann Dir das aber beim Einstieg in das Berufsleben einige Steuerersparnisse einbringen!


Tipp: Wie Du nicht nur durch die Angabe Deines Auslandspraktikums Steuern sparen kannst, sondern vom Verlustvortrag während Deines gesamten Masterstudiums profitierst, zeigen wir Dir im Ratgeber zum Verlustvortrag bei Studenten!

Dies liegt daran, dass Du während Deines Studiums häufig mehr Ausgaben als Einnahmen hast. In den meisten Jahren entsteht Dir damit also unter dem Strich ein Verlust. Um Studierende hierbei finanziell zu entlasten, kannst Du bei Deinem Finanzamt einen sogenannten Verlustvortrag geltend machen. Hierbei vermerkt das Finanzamt den Negativbetrag, der Dir aufgrund der höheren Ausgaben als Einnahmen entsteht, als Verlustvortrag. Studierende in der Zweitausbildung können diesen Verlustvortrag dann mit ins nächste Jahr nehmen und verringern dadurch das zu versteuernde Einkommen des Folgejahres.

Da Du aber häufig mehr als ein Jahr weniger Einnahmen als Ausgaben hast, kannst Du Deine Verlustvorträge bis zu sieben Jahre lang ansparen und davon im ersten Berufsjahr stark profitieren, da Dein zu versteuerndes Einkommen dann um diesen Betrag reduziert wird. So profitierst Du noch Jahre danach finanziell davon, dass Du Dein Auslandspraktikum in der Steuererklärung angegeben hast!

Muss ich meine Stipendien und mein BAföG-Zuschuss angeben?

Beziehst Du während Deines Auslandsaufenthaltes BAföG oder erhältst eine Erasmus-Förderung oder ein anderes Stipendium, musst Du diese natürlich auch in Deiner Steuererklärung angeben. Dies konnte bisher noch dazu führen, dass solche Zuschüsse werbungskostenmindernd mitberücksichtigt werden, wenn Du Dein Auslandspraktikum steuerlich absetzen willst.

Eine Studierende hatte gegen diese Regelung geklagt und Recht bekommen. Der Bundesfinanzhof kam nämlich in seinem Urteil zur ersten Tätigkeitsstätte bei Auslandspraxissemestern vom 14. Mai 2020 (VI R 3/18) zu dem Ergebnis, dass die werbungskostenmindernde Berücksichtigung des BAföG nicht zulässig sei. Ein abschließendes Urteil steht aber noch aus.