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Steuererklärung: Promotion und Doktorarbeit richtig angeben


Innerhalb der letzten Jahre ist die Promotionsquote in Deutschland kontinuierlich angestiegen. Viele Studenten entscheiden sich nach ihrem Masterstudium an der Uni zu bleiben und ihre Ausbildung weiter zu vertiefen. Doktoranden sind zwar in den meisten Fällen dazu verpflichtet weiterhin an der Uni eingeschrieben zu sein, aber sie verlieren einige Vorteile, die Studenten genießen. Mit dem Abschluss des Masterstudiums stehen aber plötzlich auch steuerliche Veränderungen an. Im nachfolgenden Artikel zeigen wir euch wie ihr eure Promotion von der Steuer absetzen könnt.


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Grundlagen: Wann bin ich ein Doktorand?

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Masterarbeit freuen sich die meisten Master-Absolventen Vorlesungen und Seminare endlich hinter sich lassen zu können. Einige entscheiden sich aber dennoch an der Universität zu bleiben und eine Promotion zu beginnen, die nach etwa vier Jahren mit der Dissertation abgeschlossen wird. Die Promotionsverfahren sind sehr unterschiedlich an den verschiedenen Fakultäten, was sich unter anderem in den Anstellungsverhältnissen widerspiegelt (50%, 60% 100%). In den vergangenen Jahren hat es sich zunehmend durchgesetzt eine Betreuungsvereinbarung bei einer Individualpromotion zu vereinbaren. Sie regelt unter anderem die Schritte und den offiziellen Beginn einer Doktorarbeit und wann bzw. wie Fortschritte besprochen werden. Die folgenden Schritte sind nötig, um offiziell als Promovierender zu gelten:

  • Suche nach einem Doktorvater und die Wahl des Promotionsthemas
  • Antrag auf Annahme als Doktorand beim Dekanat (nicht überall)
  • Zulassung als Doktorand bzw. zum Promotionsverfahren

Wenn ihr das Thema eurer Arbeit und euren Doktorvater in eurem Zulassungsbescheid vorliegen habt, seid ihr offiziell in einem Promotionsstudium eingeschrieben.

Die Promotion steuerlich absetzen

Der Bundesfinanzhof hat bereits vor Längerem (2003, BFH-Urteil) entschieden, dass bei einer Promotion Werbungskosten in vollem Umfang steuerlich geltend gemacht werden können. Anders als bei Sonderausgaben können die anfallenden Kosten damit in unbegrenzter Höhe von den Einnahmen desselben Jahres abgezogen werden. Hierbei solltet ihr aber beachten, dass eure Promotion einen beruflichen Zweck erfüllt. Diese Definition lässt viel Spielraum zu, weshalb das Finanzamt bei jedem Fall individuell prüft, ob eine solche Berufsbezogenheit erkennbar ist oder nicht. Die überwiegende Mehrzahl der Promovierenden hat einen klaren Berufsbezug, da der Dissertation die Chancen am Arbeitsmarkt erhöht und dies bei einer Anstellung als wissenschaftliche Hilfskraft oder wissenschaftlicher Mitarbeiter automatisch erfüllt wird.


Achtung: Ist die Dissertation nicht berufsbezogen, sondern wird aus rein privatem Interesse angefertigt, können keine Kosten abgesetzt werden. Dies ist beispielsweise bei Senior-Studenten oder emeritierten Professoren einer anderen Fachrichtung der Fall.


In seltenen Fällen kann eine Doktorarbeit verfasst werden, ohne dass vorher ein berufsqualifizierender Bachelor- oder Masterstudium absolviert wurde. Hier ersetzt die Dissertation die vorangehenden Abschlüsse und ermöglicht ebenfalls die Anrechnung von Werbungskosten im Sinne eines Zweitstudiums. Falls ihr bei eurer Steuererklärung als Doktorand aufgefordert werdet, einen Nachweis für einen Zusammenhang mit einem Beruf vorzulegen, reicht in den meisten Fällen eine Auskunft über Jobchancen, die ihr mit Statistiken zum Arbeitsmarkt belegen könnt. Abgesehen davon ist für eine Steuererklärung im Promotionsstudium auch eine Absichtserklärung eures externen Arbeitgebers grundsätzlich ausreichend.

Diese Promotionskosten könnt ihr als Werbungskosten geltend machen

Als Doktorand ist eure Steuererklärung in vielen Punkten der im Masterstudium ähnlich. In beiden Fällen können berufsbezogene Kosten als Werbungskosten geltend gemacht werden. Anders als Sonderausgaben, die auf 6.000€ jährlich beschränkt sind, können Werbungskosten unbegrenzt geltend gemacht werden. Ein Verlustvortrag ist prinzipiell möglich, allerdings sind die Promotionskosten, die als Werbungkosten geltend gemacht werden können, in der Regel deutlich geringer als das Einkommen im Rahmen einer Dissertation. Für bestimmte Ausgaben gibt es wie auch in der Zweitausbildung Pauschalen, die automatisch vom Finanzamt anerkannt werden. Im Allgemeinen könnt ihr zusätzlich zu eurem Grundfreibetrag von 9.744 € (2021) noch pauschal 1.000€ an Werbungskosten veranschlagen. Dieser Betrag wird automatisch vom Finanzamt berücksichtigt, auch wenn ihr keine Werbungskosten in der Steuererklärung angebt. Falls ihr mehr Werbungkosten angesammelt habt, könnt ihr in eurer Steuererklärung während einer Promotion weitere Pauschalen (Fahrtkostenpauschale), aber auch einmalige Ausgaben (Semesterticket) angeben. Dazu zu benötigt ihr die Anlage N. Hier haben wir eine übersicht über absetzbare Kosten zusammengestellt:

Werbungskosten Pauschale
Arbeitsmittel -
Auslandaufenthalt -
Autofahrten zur Uni oder Arbeit 30 Cent pro Kilometer
Berufshaftpflichtversicherung -
Berufskleidung -
Drucken der Doktorarbeit -
Fachliteratur -
Kontoführungsgebühren 16€
Semesterbeiträge -
Sprachkurse -
Studienfahrten und Exkursionen -
Studiengebühren -
Telefon und Internet 20€ pro Monat
Umzugskosten für Singles 820€
Verpflegungsmehraufwand Hier geht's zur Tabelle

Während einer Promotion ist es auch möglich euer Arbeitszimmer abzusetzen. In diesem Fall könntet ihr direkte Kosten wie Miete oder Strom, aber auch die Einrichtung wie Regale oder einen Schreibtisch steuerlich geltend machen. Hierbei ist aber zu beachten, dass es sich dabei auch tatsächlich um ein Arbeitszimmer handeln muss, das nicht privat genutzt wird Die anfallenden Kosten müssen dann anteilig auf die Wohnung verteilt werden. Das bedeutet, dass nur ein Teil der Miete für ein Einzelzimmer innerhalb einer Wohnung absetzbar ist. Insbesondere die Druckkosten einer Dissertation werden in der Steuererklärung häufig vergessen. Eine Promotionsfeier hingegen ist nicht steuerlich absetzbar.


Steuertipp: Bewahrt alle Belege und Rechnungen mit einem Bezug zu eurer Promotion auf, damit ihr die Kosten gegenüber dem Finanzamt auch belegen zu können!


Für längerfristig verwendete Geräte und Anschaffungen gilt das Prinzip der Abschreibung. Das bedeutet, dass die Kosten auf mehrere Jahre aufgeteilt werden müssen. Ein solches Beispiel kann ein Computer sein, mehr Informationen dazu findet ihr in der entsprechenden AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums. Nicht nur Computer, sondern auch deren Peripherie-Geräte wie beispielsweise Maus, Tastatur, Drucker, oder Bildschirme dürfen als Promotionskosten in der Steuer angegeben werden.

Verlustvortrag aus dem Master-Studium anrechnen

In den meisten Fällen haben Doktoranden während der Promotion zum ersten Mal nach dem Studium ein regelmäßiges monatliches Einkommen. Während einer Zweitausbildung ist es möglich Werbungskosten als Verlustvortrag mit ins nächste Jahr zu nehmen. Für die meisten angehenden Doktoranden ist das Masterstudium eine solche Zweitausbildung. Die Promotion kann in diesem Fall als das erste Berufsjahr gezählt werden, in dem ihr zum ersten Mal mehr Einnahmen als Ausgaben habt und somit euer Verlustvortrag aus den vorigen Jahren mit diesem Einnahmenüberschuss aus diesem Jahr verrechnet wird. Es lohnt sich deshalb besonders die Promotion früh im Jahr zu beginnen, da euer Verlustvortrag andernfalls einfach verpuffen könnte. Was es dabei zu beachten gibt findet ihr in dem Beitrag wie man als Student mit einem Verlustvortrag Steuern spart.

Auf der Suche nach einer bequemen Alternative?

Wenn ihr euch beim Ausfüllen eurer Steuererklärung unsicher fühlt, könnt ihr beispielsweise die Steuerapp von Taxfix nutzen. Auch dort müsst ihr kein Steuerexperte sein, sondern übermittelt eure Angaben in Form eines leicht verständlichen Interviews, wofür ihr laut Taxfix im Schnitt 20 Minuten braucht. Im Hintergrund füllt die App dann eure Steuerformulare für euch aus und fasst eure Angaben übersichtlich zusammen, die ihr nachträglich auch noch ändern könnt.

Bis hierhin ist der Service komplett kostenlos, lediglich eine Registrierung ist notwendig. Für die elektronische Übermittlung eurer Steuererklärung fallen dann aber Kosten von 39,99 Euro an, sofern ihr eine Steuerrückerstattung von mehr als 50 Euro bekommt. Bleibt ihr darunter zahlt ihr auch keine Übermittlungsgebühr.


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