Steuererklärung: Promotion und Doktorarbeit richtig angeben

Innerhalb der letzten Jahre ist die Promotionsquote in Deutschland kontinuierlich angestiegen. Viele Studenten entscheiden sich nach ihrem Masterstudium an der Uni zu bleiben und ihre Ausbildung weiter zu vertiefen. Doktoranden sind zwar in den meisten Fällen dazu verpflichtet weiterhin an der Uni eingeschrieben zu sein, aber sie verlieren einige Vorteile, die Studenten genießen. Mit dem Abschluss des Masterstudiums stehen aber plötzlich auch steuerliche Veränderungen an. Im nachfolgenden Artikel zeigen wir Dir, wie Du Deine Promotion von der Steuer absetzen kannst.

Grundlagen: Wann bin ich ein Doktorand?

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Masterarbeit freuen sich die meisten Master-Absolventen Vorlesungen und Seminare endlich hinter sich lassen zu können. Einige entscheiden sich aber dennoch an der Universität zu bleiben und eine Promotion zu beginnen, die nach etwa vier Jahren mit der Dissertation abgeschlossen wird. Die Promotionsverfahren sind sehr unterschiedlich an den verschiedenen Fakultäten, was sich unter anderem in den Anstellungsverhältnissen widerspiegelt (50%, 60% oder 100%). In den vergangenen Jahren hat es sich zunehmend durchgesetzt eine Betreuungsvereinbarung bei einer Individualpromotion zu vereinbaren. Sie regelt unter anderem die Schritte und den offiziellen Beginn einer Doktorarbeit und wann bzw. wie Fortschritte besprochen werden. Die folgenden Schritte sind nötig, um offiziell als Promovierender zu gelten:

  • Suche nach einem Doktorvater und die Wahl des Promotionsthemas
  • Antrag auf Annahme als Doktorand beim Dekanat (nicht überall)
  • Zulassung als Doktorand bzw. zum Promotionsverfahren

Wenn Du das Thema Deiner Arbeit und Deinen Doktorvater in Deinem Zulassungsbescheid vorliegen hast, bist Du offiziell in einem Promotionsstudium eingeschrieben.

Die Promotion steuerlich absetzen

Der Bundesfinanzhof hat bereits vor Längerem (2003, BFH-Urteil) entschieden, dass bei einer Promotion Werbungskosten in vollem Umfang steuerlich geltend gemacht werden können. Anders als bei Sonderausgaben können die anfallenden Kosten damit in unbegrenzter Höhe von den Einnahmen desselben Jahres abgezogen werden. Hierbei solltest Du aber beachten, dass Deine Promotion einen beruflichen Zweck erfüllt. Diese Definition lässt viel Spielraum zu, weshalb das Finanzamt bei jedem Fall individuell prüft, ob eine solche Berufsbezogenheit erkennbar ist oder nicht. Die überwiegende Mehrzahl der Promovierenden hat einen klaren Berufsbezug, da die Dissertation die Chancen am Arbeitsmarkt erhöht und dies bei einer Anstellung als wissenschaftliche Hilfskraft oder wissenschaftlicher Mitarbeiter automatisch erfüllt wird.

Achtung: Ist die Dissertation nicht berufsbezogen, sondern wird aus rein privatem Interesse angefertigt, können keine Kosten abgesetzt werden. Dies ist beispielsweise bei Senior-Studenten oder emeritierten Professoren einer anderen Fachrichtung der Fall.

In seltenen Fällen kann eine Doktorarbeit verfasst werden, ohne dass vorher ein berufsqualifizierender Bachelor- oder Masterstudium absolviert wurde. Hier ersetzt die Dissertation die vorangehenden Abschlüsse und ermöglicht ebenfalls die Anrechnung von Werbungskosten im Sinne eines Zweitstudiums. Falls Du bei Deiner Steuererklärung als Doktorand aufgefordert wirst, einen Nachweis für einen Zusammenhang mit einem Beruf vorzulegen, reicht in den meisten Fällen eine Auskunft über Jobchancen, die Du mit Statistiken zum Arbeitsmarkt belegen kannst. Abgesehen davon ist für eine Steuererklärung im Promotionsstudium auch eine Absichtserklärung Deines externen Arbeitgebers grundsätzlich ausreichend.

Diese Promotionskosten kannst Du als Werbungskosten geltend machen

Als Doktorand ist Deine Steuererklärung in vielen Punkten der im Masterstudium ähnlich. In beiden Fällen können berufsbezogene Kosten als Werbungskosten geltend gemacht werden. Anders als Sonderausgaben, die auf 6.000 € (für 2025) jährlich beschränkt sind, können Werbungskosten unbegrenzt geltend gemacht werden. Ein Verlustvortrag ist prinzipiell möglich, allerdings sind die Promotionskosten, die als Werbungskosten geltend gemacht werden können, in der Regel deutlich geringer als das Einkommen im Rahmen einer Dissertation. Für bestimmte Ausgaben gibt es wie auch in der Zweitausbildung Pauschalen, die automatisch vom Finanzamt anerkannt werden. Im Allgemeinen kannst Du zusätzlich zu Deinem Grundfreibetrag 12.096 € (für 2025) noch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € bzw. 2.460 € bei Verheirateten (für 2025) an Werbungskosten veranschlagen. Dieser Betrag wird automatisch vom Finanzamt berücksichtigt, auch wenn Du keine Werbungskosten in der Steuererklärung angibst. Falls Du mehr Werbungskosten angesammelt hast, kannst Du in Deiner Steuererklärung während einer Promotion weitere Pauschalen (Fahrtkostenpauschale), aber auch einmalige Ausgaben (Semesterticket) angeben. Dazu benötigst Du die Anlage N. Hier haben wir eine Übersicht über absetzbare Kosten zusammengestellt:

Werbungskosten Pauschale
Autofahrten zur Uni oder Arbeit 0,30 € bis 20 km, ab 21 km 0,38 € (für 2025) pro Kilometer
Bewerbungsunterlagen ca. 8,50 € bis 15 € pro klassischer Post-Bewerbung und 2,50 € pro Online-Bewerbung (für 2025)
Kontoführungsgebühren 16 € (für 2025)
Telefon und Internet 20 % (maximal 20 Euro pro Monat bzw. jährlich 240 Euro für 2025)
Umzugskosten 964 € für die Hauptperson und 643 € zusätzlich für jede weitere mitziehende Person wie Partner oder Kinder (für 2025)
Verpflegungsmehraufwand Hier geht's zur Tabelle

Während einer Promotion ist es auch möglich, Dein Arbeitszimmer abzusetzen. In diesem Fall könntest Du direkte Kosten wie Miete oder Strom, aber auch die Einrichtung wie Regale oder einen Schreibtisch steuerlich geltend machen. Hierbei ist aber zu beachten, dass es sich dabei auch tatsächlich um ein Arbeitszimmer handeln muss, das nicht privat genutzt wird. Die anfallenden Kosten müssen dann anteilig auf die Wohnung verteilt werden. Das bedeutet, dass nur ein Teil der Miete für ein Einzelzimmer innerhalb einer Wohnung absetzbar ist. Insbesondere die Druckkosten einer Dissertation werden in der Steuererklärung häufig vergessen. Eine Promotionsfeier hingegen ist nicht steuerlich absetzbar.

Steuertipp: Bewahre alle Belege und Rechnungen mit einem Bezug zu Deiner Promotion auf, damit Du die Kosten gegenüber dem Finanzamt auch belegen kannst!

Für längerfristig verwendete Geräte und Anschaffungen gilt das Prinzip der Abschreibung. Das bedeutet, dass die Kosten auf mehrere Jahre aufgeteilt werden müssen. Ein solches Beispiel kann ein Computer sein, mehr Informationen dazu findest Du in der entsprechenden AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums. Nicht nur Computer, sondern auch deren Peripherie-Geräte wie beispielsweise Maus, Tastatur, Drucker, oder Bildschirme dürfen als Promotionskosten in der Steuer angegeben werden.

Bist Du Dir unsicher beim Ausfüllen?

Dann kannst Du beispielsweise das Steuerprogramm von Buhl nutzen. Dort musst Du kein Steuerexperte sein, sondern übermittelst Deine Angaben mithilfe einer leicht verständlichen Oberfläche, wofür sich laut Wiso jährlich mehr als 2,8 Millionen Kunden entscheiden. Im Hintergrund füllt die Wiso App dann Deine Steuerformulare für Dich aus und fasst Deine Angaben übersichtlich zusammen. In einer Testversion ist der Service komplett kostenlos. Für die elektronische Übermittlung Deiner Steuererklärung fallen dann etwa 30 Euro an, die Du als Werbungkosten angeben kannst. Inklusive sind dabei nützliche Features wie die Übernahme der Daten aus dem Vorjahr und das Einfügen Deiner Belege per Foto.


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Verlustvortrag aus dem Master-Studium anrechnen

In den meisten Fällen haben Doktoranden während der Promotion zum ersten Mal nach dem Studium ein regelmäßiges monatliches Einkommen. Während einer Zweitausbildung ist es möglich Werbungskosten als Verlustvortrag mit ins nächste Jahr zu nehmen. Für die meisten angehenden Doktoranden ist das Masterstudium eine solche Zweitausbildung. Die Promotion kann in diesem Fall als das erste Berufsjahr gezählt werden, in dem Du zum ersten Mal mehr Einnahmen als Ausgaben hast und somit Dein Verlustvortrag aus den vorigen Jahren mit diesem Einnahmenüberschuss aus diesem Jahr verrechnet wird. Es lohnt sich deshalb besonders, die Promotion früh im Jahr zu beginnen, da Dein Verlustvortrag andernfalls einfach verpuffen könnte. Was es dabei zu beachten gibt, findest Du in dem Beitrag, wie man als Student mit einem Verlustvortrag Steuern spart.