Wann kannst Du einen Kredit oder ein Darlehen steuerlich absetzen?

Stand: · Werte für das Steuerjahr 2025

Einen Kredit kannst Du steuerlich absetzen, wenn Du mit dem Geld Einkünfte erzielst, etwa mit einer vermieteten Wohnung, einem Masterstudium oder Deinem Betrieb. Absetzbar sind dann die Zinsen und die Kosten des Kredits, nie die Tilgung. Für das selbst bewohnte Haus, das private Auto und den Ratenkredit für den Fernseher gibt es keinen Steuervorteil.

Wo musst Du Darlehenszinsen in der Steuererklärung eintragen?

Darlehenszinsen musst Du in der Steuererklärung dort eintragen, wo die Einkünfte stehen, die der Kredit finanziert. Für eine vermietete Wohnung ist das die Anlage V. Für den Studienkredit ist es die Anlage N oder die Anlage Sonderausgaben, für einen Betrieb die Anlage EÜR. In der Anlage V und der Anlage EÜR heißen Kreditzinsen Schuldzinsen. Die Tilgung trägst Du nirgends ein.

Wofür der Kredit ist Formular Zeile So zählen die Zinsen
Vermietete Wohnung oder vermietetes Haus Anlage V 46 bis 48 Werbungskosten
Gebühren, Schätzung, Notar und Grundbuch für diesen Kredit Anlage V 49 bis 51 Werbungskosten
Studienkredit im Master, im Zweitstudium oder im dualen Studium Anlage N Abschnitt Werbungskosten Werbungskosten, auch als Verlustvortrag
Studienkredit im Erststudium Anlage Sonderausgaben 13 Sonderausgaben bis 6.000 € im Jahr
Arbeitszimmer im Eigenheim als Mittelpunkt der Arbeit Anlage N 57 anteilig als Kosten des Arbeitszimmers
Eigene Zweitwohnung bei doppelter Haushaltsführung Anlage N-Doppelte Haushaltsführung 23 Unterkunftskosten, mit allen Wohnkosten höchstens 1.000 € im Monat
Betrieb, Gewerbe oder freiberufliche Arbeit Anlage EÜR 55 oder 56 Betriebsausgaben
Eigenheim, Privatauto, Konsum, Wertpapiere keines keine nicht absetzbar

Den Betrag findest Du in der Zinsbescheinigung Deiner Bank, oft heißt sie Jahreszinsbescheinigung oder Jahreskontoauszug. Sie zeigt, welcher Teil Deiner Raten im Jahr Zinsen war. Einreichen musst Du sie nur, wenn das Finanzamt danach fragt. Hast Du Zinsen vergessen, kannst Du den Bescheid innerhalb eines Monats noch ändern lassen.

Steuerlich absetzen kannst Du Darlehenszinsen nur, wenn sie mit Einkünften zusammenhängen (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 EStG). Ob Kredite steuerlich absetzbar sind, hängt also davon ab, wofür Du das Geld ausgibst, nicht davon, wie die Bank sie nennt. Ein Privatkredit, mit dem Du Deine vermietete Wohnung renovierst, macht die Zinsen absetzbar. Ein Immobilienkredit für das Eigenheim tut es nicht.

Kannst Du Kreditzinsen bei Eigennutzung steuerlich absetzen?

Nein, bei Eigennutzung kannst Du Kreditzinsen nicht steuerlich absetzen. Wer im eigenen Haus oder in der eigenen Eigentumswohnung wohnt, erzielt damit keine Einkünfte. Die Zinsen gehören dann zur privaten Lebensführung, und die zählt steuerlich nicht (§ 12 Nr. 1 EStG). Das gilt für Hauskredit, Baufinanzierung und Bauspardarlehen gleichermaßen. Auch Tilgung und Abschreibung für das Eigenheim setzt Du nicht ab.

Absetzbar wird ein Teil der Zinsen erst, wenn Du mit der Immobilie Einkünfte erzielst. Das geht auf drei Wegen.

  • Du vermietest einen Teil. Vermietest Du eine Einliegerwohnung oder ein Stockwerk, zählen die Zinsen für diesen Teil. Aufgeteilt wird nach der Wohnfläche. Mehr ist drin, wenn der Kaufvertrag getrennte Preise für die Wohnungen nennt und Du den Preis der vermieteten Wohnung nachweislich mit dem Darlehen bezahlst. Dann zählen die Zinsen für diesen Teil des Darlehens voll, und Dein Eigenkapital steckt in der eigenen Wohnung.
  • Du vermietest später. Ziehst Du aus und vermietest Deine bisherige Wohnung, sind die Zinsen ab dann Werbungskosten.
  • Du hast ein Arbeitszimmer. Ist ein Raum im Eigenheim ein häusliches Arbeitszimmer, das den Mittelpunkt Deiner gesamten beruflichen Tätigkeit bildet, gehören die anteiligen Schuldzinsen zu seinen Kosten. Statt der tatsächlichen Kosten darfst Du auch die Jahrespauschale von 1.260 € ansetzen. Arbeitest Du nur teilweise zu Hause, bleibt die Homeoffice-Pauschale, und die Zinsen spielen keine Rolle.

Wann kannst Du einen Immobilienkredit steuerlich absetzen?

Einen Immobilienkredit kannst Du steuerlich absetzen, wenn Du die Immobilie vermietest. Die Zinsen sind dann Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. In der Steuererklärung trägst Du sie in die Anlage V ein. Die Tilgung zählt nicht, dafür setzt Du das Gebäude über die Abschreibung ab.

Sind Zinsen für die Baufinanzierung und den Hauskredit steuerlich absetzbar?

Ja, eine Baufinanzierung oder einen Hauskredit kannst Du genauso steuerlich absetzen, sobald Du vermietest. Das gilt für den Kredit zum Hauskauf wie für den Neubau. Auch Zinsen in der Bauphase zählen, wenn Du Dich schon da endgültig zum Vermieten entschlossen hast. Ob die Bank den Kredit Wohnungskredit, Baukredit, Hypothek oder Bauspardarlehen nennt, spielt keine Rolle. Zinsen für eine Baufinanzierung sind genau so weit steuerlich absetzbar, wie die Immobilie vermietet ist. Für Immobilien, in denen Du selbst wohnst, bleiben sie in der Steuererklärung außen vor.

Ein Beispiel zeigt, wie Du Zinsen bei Vermietung von der Steuer absetzen kannst

Beispiel: Du hast eine Wohnung aus dem Jahr 1990 gekauft und vermietest sie für 800 Euro kalt im Monat. Aus der Vermietung bekommst Du also 9.600 Euro im Jahr. Auf das Gebäude entfallen 200.000 Euro der Anschaffungskosten, der Rest auf den Grund und Boden. Für ein volles Jahr weist Dir die Bank 5.900 Euro Zinsen für den Immobilienkredit aus. Steuerlich absetzen kannst Du diese 5.900 Euro und 4.000 Euro Abschreibung, das sind 2 Prozent vom Gebäudewert. Den 9.600 Euro Miete stehen 9.900 Euro Werbungskosten gegenüber, es bleibt ein Verlust von 300 Euro. Er senkt Deine übrigen Einkünfte. Liegt Dein Grenzsteuersatz bei 30 Prozent, sparen allein die Zinsen rund 1.770 Euro Steuern. Denn Du darfst sie vom Einkommen abziehen, nicht von den Steuern selbst. Die übrigen Kosten der Wohnung sind hier weggelassen.

Zeile 46 Schuldzinsen (ohne Tilgungsbeträge), durch direkte Zuordnung ermittelt
5.900 €

Musst Du Mieteinnahmen trotz Kredit versteuern?

Ja, Mieteinnahmen musst Du trotz Kredit versteuern. Gegenrechnen darfst Du die Zinsen, die Abschreibung und die laufenden Kosten, nicht aber die Tilgung. Geht die ganze Miete für Zinsen, Tilgung und Kosten drauf, versteuerst Du trotzdem einen Überschuss, sobald die Tilgung höher ist als die Abschreibung. Auf Deinem Konto bleibt dann nichts, beim Finanzamt schon. Wie Du Mieteinnahmen und Kosten in der Anlage V angibst, erklärt der Artikel Mieteinnahmen versteuern.

Einen Modernisierungskredit kannst Du nur bei Vermietung steuerlich absetzen

Einen Modernisierungskredit kannst Du steuerlich absetzen, wenn Du die modernisierte Wohnung vermietest. Die Zinsen sind Werbungskosten wie beim Kaufkredit. Die Modernisierung selbst setzt Du als Erhaltungsaufwand sofort ab, größere Beträge darfst Du auf zwei bis fünf Jahre verteilen. Anders ist es, wenn die Arbeiten die Wohnung auf einen höheren Standard heben. Dasselbe gilt, wenn sie in den ersten drei Jahren nach dem Kauf ohne Umsatzsteuer mehr als 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes kosten. Dann sind es Anschaffungs- oder Herstellungskosten, und Du schreibst sie mit dem Gebäude ab.

Für die selbst bewohnte Wohnung sind auch die Zinsen für den Modernisierungskredit privat. Stattdessen bekommst Du für die Handwerkerrechnung eine Steuerermäßigung von 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € im Jahr. Für die energetische Sanierung eines Hauses, das älter als zehn Jahre ist, sind es 20 Prozent der Kosten, verteilt auf drei Jahre und höchstens 40.000 Euro (§ 35c EStG). Beide Ermäßigungen entfallen, wenn Du für dieselbe Maßnahme einen zinsverbilligten Förderkredit oder einen Zuschuss bekommst, etwa von der KfW.

Wie musst Du einen Studienkredit in der Steuererklärung angeben?

Einen Studienkredit musst Du in der Steuererklärung nur mit seinen Zinsen angeben. Die Auszahlung ist keine Einnahme und die Tilgung keine Ausgabe. Die Zinsen sind steuerlich absetzbar, beim KfW-Studienkredit genauso wie beim Bildungskredit des Bundes oder beim Studienkredit einer Bank. Absetzen kannst Du sie in dem Jahr, in dem Du sie zahlst (§ 11 Abs. 2 EStG), auch wenn das erst nach dem Studium ist. Hast Du beim KfW-Studienkredit einen Zinsaufschub vereinbart, zählen die Zinsen also erst, wenn Du sie tatsächlich zahlst. Wohin sie gehören, hängt davon ab, ob der Kredit Dein erstes Studium finanziert oder ein weiteres.

Sind Zinsen für den Studienkredit im Erststudium steuerlich absetzbar?

Ja, im Erststudium sind Zinsen für den Studienkredit als Sonderausgaben absetzbar. Sie gehören zu den Aufwendungen für Deine erste Berufsausbildung, zusammen mit Studiengebühren, Büchern und Fahrtkosten bis 6.000 € im Jahr (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG). Erststudium heißt, Du hast vorher weder eine Berufsausbildung von mindestens zwölf Monaten noch ein Studium abgeschlossen. Sonderausgaben wirken nur im selben Jahr. Hast Du in dem Jahr kaum Einkommen, verfallen sie, ein Verlustvortrag entsteht daraus nicht. Zahlst Du die Zinsen erst im Job, senken sie dann Deine Steuer, denn sie bleiben Ausbildungskosten, auch nach dem Studium (H 10.9 EStH).

Zahlst Du im Jahr 420 Euro Zinsen, trägst Du sie mit Deinen übrigen Ausbildungskosten in die Anlage Sonderausgaben ein.

Zeile 13 Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung
420 €

Im Master und im Zweitstudium sind Zinsen für den Studienkredit Werbungskosten

Hast Du schon eine Ausbildung oder einen Bachelor abgeschlossen, sind die Zinsen für Deinen Studienkredit vorweggenommene Werbungskosten (§ 9 Abs. 6 EStG). Das gilt im Master, im Zweitstudium, in der Promotion und im dualen Studium mit Arbeitsvertrag. Du trägst sie in der Anlage N ein, auch wenn Du noch keinen Job hast. Übersteigen Deine Werbungskosten die Einnahmen, stellt das Finanzamt einen Verlustvortrag fest. Der entlastet später Dein erstes Gehalt. Im Verlustvortrag-Rechner haben die Zinsen ein eigenes Feld.

Zeile 62 Zinsen für Studienkredit
420 €

Ist das BAföG-Darlehen steuerlich absetzbar?

Nein, beim BAföG gibt es nichts abzusetzen. Das Staatsdarlehen ist zinslos, solange Du pünktlich zurückzahlst (§ 18 Abs. 2 BAföG), und die Rückzahlung ist Tilgung. Das BAföG selbst ist steuerfrei (§ 3 Nr. 11 EStG). Du gibst es nicht als Einkommen an, auch nicht im Lohnsteuerjahresausgleich, wie die Steuererklärung für Arbeitnehmer oft noch heißt. Zinsen hat nur, wer noch ein altes BAföG-Bankdarlehen der KfW abzahlt. Die setzt Du wie beim Studienkredit ab, neue Bankdarlehen gibt es nicht mehr.

Beim Aufstiegs-BAföG, früher Meister-BAföG, ist das KfW-Darlehen während der Fortbildung und einer Karenzzeit von zwei Jahren zinsfrei. Zinsen danach sind Werbungskosten, denn die Aufstiegsfortbildung ist eine Fortbildung im Beruf. Den Zuschuss zu Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ziehst Du von diesen Kosten ab, bevor Du sie als Werbungskosten angibst.

Sind Privatkredit und Kleinkredit steuerlich absetzbar?

Nein, ein Privatkredit ist steuerlich nicht absetzbar, wenn er Dein Privatleben finanziert. Das gilt für den Kleinkredit, den Ratenkredit für Möbel, Urlaub oder Handy und die Finanzierung beim Händler. Auch Dispozinsen und Überziehungszinsen auf dem privaten Girokonto zählen nicht. Private Schulden sind steuerlich nicht absetzbar, egal wie teuer sie sind (§ 12 Nr. 1 EStG).

Wie der Kredit heißt, ist dabei egal. Leihen Dir Deine Eltern Geld für Deine vermietete Wohnung oder Dein Gewerbe, kannst Du die Zinsen für dieses private Darlehen absetzen. Das Finanzamt erkennt den Vertrag unter Angehörigen aber nur an, wenn Zins, Laufzeit und Rückzahlung wie unter Fremden geregelt sind und Du Dich daran hältst.

Kannst Du einen Autokredit steuerlich absetzen?

Als Arbeitnehmer kannst Du einen Autokredit nicht steuerlich absetzen, auch wenn Du das Auto für den Weg zur Arbeit brauchst. Die Entfernungspauschale gilt alle Kosten dieser Fahrten ab, die Zinsen eingeschlossen (§ 9 Abs. 2 EStG). Einen Weg gibt es bei Dienstreisen. Setzt Du dort statt der Pauschale von 0,30 € je gefahrenem Kilometer Deine tatsächlichen Kosten an, zählen die Zinsen für den Autokredit dazu (H 9.5 LStH). Dafür brauchst Du alle Autokosten des Jahres mit Belegen und die gefahrenen Kilometer.

Selbstständige setzen die Zinsen als Betriebsausgaben ab, wenn das Auto zu ihrem Betrieb gehört. Sie kommen in der Anlage EÜR in Zeile 55, den privaten Anteil der Nutzung rechnest Du dann gesondert heraus. Ein Autokredit für ein reines Privatauto ist steuerlich nicht absetzbar, auch für Selbstständige nicht.

Kannst Du die Zinsen für einen Wertpapierkredit absetzen?

Nein. Für Aktien, ETFs und Anleihen gilt die Abgeltungsteuer, und dort sind alle Werbungskosten mit dem Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € abgegolten (§ 20 Abs. 9 EStG). Die Zinsen für einen Wertpapierkredit kannst Du deshalb nicht absetzen. Steuerlich absetzbar sind sie auch dann nicht, wenn Du mit dem geliehenen Geld Gewinne machst. Wie Kursgewinne und Dividenden besteuert werden, steht im Artikel zu Aktiengewinnen.

Welche Kreditkosten kannst Du steuerlich absetzen?

Neben den Zinsen kannst Du alle Kreditkosten steuerlich absetzen, die ein absetzbarer Kredit mit sich bringt. In der Steuererklärung zählen sie zu den Schuldzinsen oder heißen Geldbeschaffungskosten. Steuerlich abgesetzt werden können vor allem diese Kreditkosten.

  • Bearbeitungsgebühren und die Schätzkosten der Bank für das Wertgutachten
  • Notar- und Grundbuchkosten für die Grundschuld
  • Bereitstellungszinsen, die die Bank verlangt, bis sie das Geld auszahlt
  • ein Disagio, im Jahr der Zahlung, wenn es marktüblich ist. Das nimmt das Finanzamt an, wenn es bei mindestens fünf Jahren Zinsbindung höchstens 5 Prozent beträgt.
  • die Vorfälligkeitsentschädigung, wenn Du umschuldest und die Wohnung vermietet bleibt

Nicht dazu gehören die Tilgung sowie Grunderwerbsteuer und Notarkosten für den Kaufvertrag. Die beiden letzten erhöhen die Anschaffungskosten und wirken bei einer vermieteten Wohnung über die Abschreibung, soweit sie auf das Gebäude entfallen. Bei der Vermietung kommen Gebühren, Schätz-, Notar- und Grundbuchkosten in die Zeilen 49 bis 51 der Anlage V. Das Disagio kommt zu den Schuldzinsen in die Zeilen 46 bis 48.

Einen Kredit abschreiben kannst Du übrigens nicht. Abschreiben heißt, Anschaffungskosten über die Nutzungsdauer zu verteilen. Das geht nur mit dem Gebäude oder dem Gerät, das Du mit dem Kredit kaufst.

Musst Du einen Kredit in der Steuererklärung angeben?

Nein, einen Kredit musst Du in der Steuererklärung nicht angeben. Geliehenes Geld ist kein Einkommen, Du musst es weder versteuern noch kannst Du es absetzen. Angeben musst Du nur die Zinsen, und nur dann, wenn sie absetzbar sind. Auch ein zinsloses Darlehen Deiner Eltern gehört nicht in die Steuererklärung.

Umgekehrt ist es, wenn Du selbst Geld verliehen hast. Zinsen für ein privates Darlehen, das Du vergeben hast, sind Kapitalerträge. Du musst sie in der Einkommensteuererklärung eintragen, und zwar in Zeile 18 der Anlage KAP, weil keine Bank Steuer davon einbehalten hat. Das Finanzamt besteuert sie in der Regel mit 25 Prozent, soweit Deine Kapitalerträge zusammen über dem Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € liegen.

Ist die Tilgung steuerlich absetzbar oder nur die Kreditzinsen?

Nur die Kreditzinsen, die Tilgung ist nie steuerlich absetzbar. Mit der Tilgung gibst Du nur geliehenes Geld zurück. Die Kreditrückzahlung ist deshalb so wenig absetzbar, wie die Auszahlung steuerpflichtig war. Das gilt für die laufende Tilgung, die Sondertilgung und die Schlussrate, bei der vermieteten Wohnung wie beim Studienkredit.

Deine Kreditraten bestehen aus Zins und Tilgung, und steuerlich absetzbar ist nur der Zinsanteil. Mit Tilgungszinsen ist meist genau dieser Zinsanteil gemeint. Bei gleichbleibender Rate sinkt er von Jahr zu Jahr, weil die Restschuld kleiner wird. Wie viel davon im Jahr Zinsen waren, steht in der Zinsbescheinigung. Bei einer vermieteten Wohnung setzt Du statt der Tilgung die Abschreibung des Gebäudes ab. Dürftest Du beides absetzen, hättest Du den Kaufpreis zweimal abgezogen.

Ist ein Firmenkredit für Selbstständige absetzbar?

Ja, bei einem Firmenkredit sind Zinsen und Kreditkosten als Betriebsausgaben absetzbar (§ 4 Abs. 4 EStG). Bist Du selbstständig, zählt jeder Kredit, der Deinem Betrieb dient, etwa für Laptop, Kamera, Maschine oder Firmenwagen. In der Anlage EÜR trägst Du die Zinsen für einen Kredit, mit dem Du ein solches Wirtschaftsgut gekauft hast, in Zeile 55 ein. Alle übrigen Schuldzinsen kommen in Zeile 56. Das gilt für Freiberufler, Gewerbetreibende und Kleinunternehmer genauso wie für Studenten mit einem Gewerbe nebenher.

Beispiel: Du fotografierst neben dem Studium auf Rechnung und finanzierst eine Kamera für 3.000 Euro mit einem eigenen Kredit. Die 180 Euro Zinsen im Jahr sind Betriebsausgaben. Die Kamera selbst schreibst Du über ihre Nutzungsdauer ab, die Tilgung zählt nicht.

Zeile 55 Schuldzinsen zur Finanzierung von Anschaffungs- und Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens (ohne häusliches Arbeitszimmer)
180 €

Für die übrigen Schuldzinsen gibt es eine Grenze. Bis 2.050 Euro im Jahr sind sie immer abziehbar. Darüber kürzt das Finanzamt sie, wenn Du mehr aus dem Betrieb entnimmst, als Du verdienst und einlegst (§ 4 Abs. 4a EStG). Zinsen für Kredite, mit denen Du Anlagevermögen kaufst, betrifft das nicht.

Häufige Fragen

Kann ich Kreditzinsen bei Eigennutzung absetzen?

Nein, Zinsen für eine selbst bewohnte Immobilie sind privat. Absetzbar wird ein Teil nur, wenn Du einen Teil vermietest oder ein Arbeitszimmer hast, das der Mittelpunkt Deiner beruflichen Tätigkeit ist.

Wo trage ich Kreditzinsen in der Steuererklärung ein?

Für eine vermietete Wohnung in Zeile 46 der Anlage V. Für den Studienkredit im Zweitstudium in der Anlage N bei den Werbungskosten, im Erststudium in Zeile 13 der Anlage Sonderausgaben. Selbstständige nutzen die Zeilen 55 und 56 der Anlage EÜR.

Kann ich Kredite von der Steuer absetzen?

Kredite selbst kannst Du nicht von der Steuer absetzen, nur ihre Zinsen und Kosten. Auch die nur, wenn der Kredit Einkünfte finanziert, etwa eine vermietete Wohnung, ein Zweitstudium oder einen Betrieb.

Sind Zinsen für einen Studienkredit steuerlich absetzbar?

Ja. Im Erststudium sind sie Sonderausgaben bis 6.000 € im Jahr, zusammen mit den übrigen Ausbildungskosten. Im Master und im Zweitstudium sind sie Werbungskosten und können in einen Verlustvortrag fließen.

Ist die Tilgung eines Kredits steuerlich absetzbar?

Nein, nie. Absetzbar ist nur der Zinsanteil der Rate, und der steht in der Zinsbescheinigung Deiner Bank.

Muss ich einen Kredit in der Steuererklärung angeben?

Nein, geliehenes Geld ist kein Einkommen. Du gibst nur die Zinsen an, und nur dann, wenn sie absetzbar sind.

Ist ein Autokredit steuerlich absetzbar?

Für den Weg zur Arbeit nicht, denn die Entfernungspauschale deckt alle Kosten ab. Anteilig zählen die Zinsen nur, wenn Du Dienstreisen mit den tatsächlichen Kosten abrechnest oder das Auto zu Deinem Betrieb gehört.

Muss ich Mieteinnahmen trotz Kredit versteuern?

Ja. Von der Miete ziehst Du Zinsen, Abschreibung und laufende Kosten ab, nicht aber die Tilgung. Was übrig bleibt, versteuerst Du.