Das Fernstudium steuerlich absetzen
Wer bereits arbeitet, hat die Möglichkeit neben seinem Beruf ein Fernstudium zu absolvieren und sich so weiterzubilden. Besonders beliebt sind Wirtschaftsstudien und MBAs. Kein Wunder, denn ein Fernstudium mit akademischem Abschluss kann ein echter Karrierebeschleuniger sein! In diesem Artikel wollen wir Dir zeigen, was Du in einem Fernstudium von der Steuer absetzen kannst und welche Sonderausgaben oder Werbungskosten im Fernstudium bei der Steuererklärung nicht vergessen solltest.
Diese Kosten können Fernstudenten von der Steuer absetzen
Ähnlich wie bei einem normalen Vollzeitstudium können beinahe alle durch das Fernstudium entstandenen Kosten steuerlich abgesetzt werden. Dabei erleichtert Dir das Finanzamt die Arbeit durch zahlreiche Pauschalbeträge , die Du teilweise in der Steuererklärung angeben musst. Fast alle Pauschalen werden Dir aber bei einem Fernstudium automatisch gewährt. Wie viel Steuern Du für Dein Fernstudium zurückbekommst, hängt davon ab, wie hoch Deine Ausgaben waren. Die folgenden Kosten kannst Du für Dein Fernstudium angeben:
- Bewerbungskosten von 8,50 Euro für eine klassische Bewerbungsmappe und 2,50 Euro für eine Online-Bewerbung
- Arbeitszimmer und technische Geräte , die Du für Dein Studium brauchst (bspw. Computer)
- Arbeitsmittel können pauschal mit 80 Euro pro Jahr angegeben werden. Bei höheren Beträgen musst Du die Rechnungen beilegen
- Für Studiums- und Fachliteratur können pauschal 110 Euro angegeben werden
- Alle Studiengebühren und Semesterbeiträge Deiner Hochschule
- Prüfungsgebühren und teilweise auch Seminarkosten
- Fahrtkosten können pauschal mit 0,30 € bis 20 km, ab 21 km 0,38 € (für 2025) pro Entfernungskilometer steuerlich abgesetzt werden – oder Du reichst Deine Bahntickets ein
- Unkosten für Telefon und Internet können pauschal mit 20 Euro pro Monat angegeben werden
- Für Exkursionen kannst Du einen Verpflegungsmehraufwand geltend machen
- Übernachtungskosten im Rahmen des Fernstudiums
Manche Pauschbeträge kannst Du unabhängig davon beanspruchen, ob durch Dein Fernstudium in diesem Bereich tatsächlich Kosten angefallen sind. Es lohnt sich aber in der Regel, die Belege aufzubewahren, da Du leicht über den Pauschbetrag kommen kannst.
Steuertipp : So kannst Du Deine Steuererklärung ganz leicht selbst ausfüllen
Steuererklärung im Fernstudium: Werbungskosten oder Sonderausgaben?
Bist Du in einem Fernstudium eingeschrieben, solltest Du auf jeden Fall eine Steuererklärung machen, da Du von vielen Sonderregeln profitierst. Wo sind die Studienkosten aber einzutragen? Das hängt davon ab, welche Art von Kosten Du in Deinem Fernstudium absetzen wollt. Dabei lassen sich grundsätzlich drei Fälle unterscheiden: Sonderausgaben, Werbungskosten oder Betriebsausgaben. Davon hängt ab wie viele Kosten abgesetzt werden dürfen und ob ein Verlustvortrag möglich ist
Werbungskosten im Fernstudium
Absolvierst Du im Zuge Deines Fernstudiums eine Zweitausbildung, kannst Du die gesamten Kosten als Werbungskosten steuerlich absetzen. Beispiele für ein Zweitstudium sind Masterstudiengänge oder ein duales Studium, aber auch ein Studium mit klarem Bezug zu einer vorangegangenen Ausbildung. Der Vorteil von Werbungskosten liegt darin, dass sie in unbegrenzter Höhe in der Steuererklärung angegeben werden dürfen. Zusätzlich können Werbungskosten unter Umständen mit ins nächste Jahr genommen werden. Studierende können einen solchen Verlustvortrag bis zu sieben Jahre rückwirkend einreichen.
Arbeitest Du bereits, sollte es sich um eine Fortbildung oder berufsbezogene Weiterbildung handeln, damit Du Deine Kosten im Fernstudium steuerlich absetzen kannst. Das ist immer dann gegeben, wenn ein objektiv feststellbarer Zusammenhang zwischen Beruf und Fernstudium erkennbar ist. Im Fachjargon wird das Veranlassungszusammenhang genannt und zählt vereinfacht gesagt, sobald Du Dich durch das Fernstudium besser für Deinen Beruf qualifizieren willst. In diesem Fall gibst Du die Werbungskosten in der Anlage N an.
Kosten im Fernstudium als Sonderausgaben geltend machen
Willst Du Dein Fernstudium steuerlich absetzen, hängt das vor allem von der Ausbildungsart ab. In einer Erstausbildung sind die Kosten für Dein Fernstudium nur als Sonderausgaben anrechenbar. Diese sind jedoch auf maximal 6.000 Euro pro Jahr beschränkt, unter Umständen kannst Du also nicht alle angefallenen Kosten im Fernstudium von der Steuer absetzen.
Eine Erstausbildung ist beispielsweise ein Bachelorstudium ohne vorangegangene, abgeschlossene Berufsausbildung. Sonderausgaben kann man zudem nur in dem Jahr angeben, in dem sie angefallen sind. Eine Steuererklärung im Fernstudium lohnt sich deshalb jedes Jahr, besonders wenn Du Dir keine Kosten entgehen lassen willst. Ein Verlustvortrag ist mit Sonderausgaben nicht möglich. Die finanziellen Aufwendungen für eine Erstausbildung können in der Einkommensteuererklärung (Anlage Sonderausgaben, Zeile 13) angegeben werden.
Fernstudium als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen
Willst Du als Selbstständiger oder Freiberufler ein Fernstudium steuerlich absetzen, gehst Du ähnlich wie bei Werbungskosten und Sonderausgaben vor. Sofern das Fernstudium der Sicherung Deines Einkommens in der Zukunft dient, können alle Aufwendungen als Betriebsausgaben mit in die Gewinnermittlung (Anlage EÜR) einfließen. In diesem Fall kannst Du alle Kosten im Fernstudium unbegrenzt absetzen.
Sobald zwischen der selbständigen Tätigkeit und dem Fernstudium keine Verbindung ersichtlich ist, beispielsweise wenn Du dem Studium aus persönlichem Interesse nachgehst, können die entstandenen Kosten nicht als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Außerdem solltest Du beachten, wann Du verpflichtet bist, eine Steuererklärung abzugeben .