Fernstudium steuerlich absetzen: wo Du die Kosten einträgst
Stand: · Werte für das Steuerjahr 2025
Die Kosten für Dein Fernstudium kannst Du steuerlich absetzen. Hast Du schon eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen, sind es Werbungskosten in unbegrenzter Höhe, sonst Sonderausgaben bis 6.000 € im Jahr. Wir zeigen Dir, in welche Zeilen der Steuererklärung Studiengebühren, Arbeitsmittel und Fahrtkosten gehören und wie viel Steuern Du für das Fernstudium zurückbekommst.
Kann man ein Fernstudium von der Steuer absetzen?
Ja, ein Fernstudium kannst Du von der Steuer absetzen, und zwar unabhängig davon, ob Du in Vollzeit studierst oder nebenberuflich. Für das Finanzamt ist nur relevant, ob Dein Fernstudium Deine erste Ausbildung oder Deine zweite Ausbildung ist. Davon hängt ab, ob Deine Kosten begrenzt oder unbegrenzt abziehbar sind und ob Du sie in zukünftige Jahre mitnehmen kannst.
Fernstudium: Werbungskosten oder Sonderausgaben?
Ob Du das Fernstudium als Werbungskosten oder als Sonderausgaben absetzen kannst, entscheiden Deine bisherigen Ausbildungen, nicht die Studienform:
| Sonderausgaben | Werbungskosten | |
|---|---|---|
| Wann? | Das Fernstudium ist Deine Erstausbildung (bspw. ein Bachelor) | Zweitstudium oder Fortbildung nach einem Abschluss (bspw. ein Master) |
| Höchstbetrag | 6.000 € im Jahr | unbegrenzt |
| Verlustvortrag möglich? | Nein, Deine Kosten verfallen ohne Einkommen | Ja, der Verlust wandert in spätere Jahre |
Fernstudium als Zweitstudium steuerlich absetzen
Als Zweitstudium kannst Du das Fernstudium steuerlich absetzen, ohne dass ein Höchstbetrag gilt. Ein Zweitstudium liegt nach § 9 Abs. 6 EStG immer dann vor, wenn Du vorher eine Berufsausbildung von mindestens zwölf Monaten oder ein Studium abgeschlossen hast. Das trifft auf die meisten Fernstudenten zu, wenn Du Deinen Fernstudium-Bachelor nach einer Lehre oder einen Master bzw. MBA nach dem Bachelor machst. Auch eine Fortbildung im ausgeübten Beruf fällt in diese Kategorie, sobald ein Zusammenhang zwischen Beruf und Fernstudium erkennbar ist. Deine Werbungskosten trägst Du in der Anlage N ein. Eine exakte Anleitung findest Du weiter unten. Für ein Zweitstudium gelten damit dieselben Regeln wie für ein duales Studium. Zweitstudium und Werbungskosten ermöglichen Dir übrigens einen Verlustvortrag.
Erststudium: Fernstudium nur als Sonderausgaben angeben
Ist das Fernstudium Deine erste Ausbildung, etwa ein Bachelor ohne vorherige abgeschlossene Lehre, sind die Kosten nur Sonderausgaben. Das gilt auch, wenn Du nebenbei arbeitest. Sonderausgaben sind auf 6.000 € pro Jahr begrenzt und wirken nur in dem Jahr, in dem Du sie bezahlt hast. Verdienst Du in dem Jahr nichts, wirken sich Deine Kosten nicht steuermindernd aus. Eingetragen werden sie in Zeile 13 der Anlage Sonderausgaben:
Anlage Sonderausgaben
- Zeile 13 Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung
- 3.600 €
Fernstudium in der Steuererklärung eintragen: die Anlage N
Eintragen musst Du Deine Kosten für das Fernstudium in der Steuererklärung fast komplett in der Anlage N. In unserem Beispiel ist Miriam Industriekauffrau und startet neben dem Beruf einen Fernstudium-Bachelor in BWL. Ihre Lehre ist abgeschlossen, ihre Kosten sind also Werbungskosten. Arbeitsmittel gehören in Zeile 60, Studiengebühren und die übrigen Kosten in Zeile 62:
Anlage N
- Zeile 60 Laptopkosten
- 800 €
- Zeile 60 Fachliteratur
- 180 €
- Zeile 62 Studiengebühren
- 3.588 €
- Zeile 62 Telefon und Internet
- 240 €
In unseren Steuerbeispielen findest Du weitere vorausgefüllte Steuerformulare und Steuertipps für Deine Steuererklärung im Fernstudium. Gibst Du Deine Steuererklärung mit ELSTER ab, heißen die Felder dort genauso und tragen dieselben Zeilennummern. Wie das Schritt für Schritt läuft, steht in unserer Anleitung für Mein ELSTER.
Diese Kosten kannst Du im Fernstudium absetzen
In der Steuererklärung zählen alle Kosten, die durch das Fernstudium veranlasst sind. Die wichtigsten Posten und ihre Zeilen in der Anlage N:
- Studiengebühren, Prüfungs- und Zulassungsgebühren sind bei Fernhochschulen meist der größte Posten. Sie kommen in Zeile 62.
- Arbeitsmittel wie Laptop, Drucker, Schreibtisch und Fachliteratur akzeptiert das Finanzamt ohne Belege meist mit einer Pauschale von 110 Euro, mit Belegen kommst Du fast immer höher. Sie kommen in Zeile 60.
- Telefon- und Internetkosten kannst Du zu 20 Prozent absetzen, höchstens 20 € im Monat. Sie kommen in Zeile 62.
- Fahrt- und Übernachtungskosten für Präsenzseminare und Prüfungen. Sie kommen grundsätzlich in Zeile 66, mehr dazu unten.
- Homeoffice-Pauschale für Lerntage zu Hause kommt in Zeile 58
- Bewerbungskosten für den Studienplatz mit ca. 8,50 € bis 15 € je klassischer Mappe und 2,50 € je Online-Bewerbung. Sie kommen in Zeile 62.
- Zinsen für einen Studienkredit, ohne die Tilgung selbst, kommen in Zeile 62.
Kannst Du im Fernstudium ein Arbeitszimmer absetzen?
Gelernt wird im Fernstudium zu Hause, deshalb kommt die Frage nach dem Arbeitszimmer hier häufiger als in jedem anderen Studium. Ein häusliches Arbeitszimmer kannst Du aber nur absetzen, wenn es der Mittelpunkt Deiner gesamten beruflichen Tätigkeit ist. Arbeitest Du tagsüber im Betrieb, scheidet das aus. Für alle anderen gibt es die Homeoffice-Pauschale von 6 € pro Tag, höchstens 1.260 € im Jahr. Sie zählt für jeden Tag, an dem Du überwiegend zu Hause für Dein Fernstudium lernst und nicht zusätzlich im Büro warst, typischerweise also für Wochenenden und freie Lerntage. Miriam kommt auf 60 solcher Tage:
Anlage N
- Zeile 58 Tagespauschale, ein anderer Arbeitsplatz steht zur Verfügung: Anzahl der Kalendertage, an denen die berufliche Tätigkeit ganz oder überwiegend in der häuslichen Wohnung ausgeübt und keine erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wurde
- 60
Fahrtkosten im Fernstudium: Präsenzseminare und Prüfungen absetzen
Fahrtkosten musst Du in der Steuererklärung für das Fernstudium differenziert betrachten. Die Fernhochschule ist nicht Deine erste Tätigkeitsstätte, denn Du lernst zu Hause und suchst sie nur für Präsenzseminare und Prüfungen auf. Diese Fahrten sind deshalb Reisekosten, bei denen Du 0,30 € je gefahrenem Kilometer ansetzt, also für Hin- und Rückweg, nicht nur für die einfache Entfernung. Dazu kommen die tatsächlichen Übernachtungskosten und bei mehr als acht Stunden Abwesenheit der Verpflegungsmehraufwand, beides im Reisekosten-Teil der Anlage N. Miriams Fernhochschule liegt 150 Kilometer entfernt. Bei zwei Seminarwochenenden mit Übernachtung ergeben sich 330 Euro:
Anlage N
- Zeile 66 Reisekosten
- 330 €
Wie viel Steuern bekommst Du für das Fernstudium zurück?
Wie viel Steuern Du für Dein Fernstudium zurückbekommst, hängt von Deinen Kosten und Deinem Steuersatz ab. Das Finanzamt zieht Werbungskosten von Deinem zu versteuernden Einkommen ab. Ohne Nachweise gilt automatisch der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.230 €. Wenn Du höhere Kosten hattest, wird entsprechend mehr von Deinem Einkommen abgezogen. Als Faustregel bekommst Du auf den Teil über dem Pauschbetrag Deinen Grenzsteuersatz zurück. Mit Studiengebühren einer Fernhochschule liegst Du praktisch immer weit über dem Pauschbetrag.
Fernstudium steuerlich absetzen: ein Beispiel
Wer sein Fernstudium steuerlich absetzen will, sieht an einem Beispiel am schnellsten, was dabei herauskommt. Miriam verdient 45.000 Euro brutto im Jahr und zahlt für ihren Fernstudium-Bachelor 299 Euro im Monat:
| Ausgaben für das Fernstudium | Betrag |
|---|---|
| Studiengebühren, 12 Monate zu 299 Euro | 3.588 Euro |
| Laptop | 800 Euro |
| Fachliteratur | 180 Euro |
| Internetpauschale | 240 Euro |
| Homeoffice-Pauschale, 60 Lerntage | 360 Euro |
| Präsenzseminare: Fahrten und Übernachtung | 330 Euro |
| Summe | 5.498 Euro |
Von den 5.498 Euro wirken 4.268 Euro zusätzlich zum Pauschbetrag. Bei Miriams Gehalt liegt der Grenzsteuersatz bei gut 30 Prozent, ihre Erstattung damit bei rund 1.300 Euro im Jahr, solange das Fernstudium läuft.
Steuertipp: Studierst Du in Vollzeit ohne Einkommen, gehen Deine Werbungskosten nicht verloren. Du beantragst einen Verlustvortrag, und der Verlust wird mit Deinem Einkommen späterer Jahre verrechnet. Wie viel dabei herauskommt, zeigt Dir unser Verlustvortrag-Rechner.
Studiengebühren rückwirkend absetzen
Studiengebühren kannst Du auch rückwirkend steuerlich absetzen. Eine freiwillige Steuererklärung lässt sich vier Jahre nach Jahresende abgeben, für die Feststellung eines Verlustvortrags reicht der Zeitraum bis zu sieben Jahre zurück. Ob Du überhaupt verpflichtet bist, eine Steuererklärung abzugeben, hängt nicht vom Fernstudium ab, sondern von Deinen Einkünften.
Berufsbegleitendes Fernstudium und MBA: was Du absetzen kannst
Ein berufsbegleitendes Fernstudium ist steuerlich der Normalfall. Wer nebenberuflich studiert, hat fast immer eine abgeschlossene Ausbildung und kann die Kosten für das Fernstudium in voller Höhe von den Steuern absetzen. Dasselbe gilt für den MBA, denn er setzt einen ersten Abschluss voraus und ist damit immer ein Zweitstudium. Auch eine berufsbegleitende Promotion folgt denselben Regeln.
Achtung: Beteiligt sich Dein Arbeitgeber an den Studiengebühren, darfst Du nur den Teil absetzen, den Du selbst getragen hast.
Fernstudium als Selbstständiger absetzen: Betriebsausgaben
Bist Du selbstständig oder Freiberufler, sind die Kosten Deines Fernstudiums Betriebsausgaben, sofern es Deiner Tätigkeit dient, etwa weil Du Dich damit für Deine Aufträge qualifizierst. Sie fließen in voller Höhe in die Gewinnermittlung ein, also in die Anlage EÜR. Ohne erkennbaren Bezug zur Tätigkeit, etwa bei einem Studium aus privatem Interesse, ist kein Abzug möglich. Für ein Erststudium gilt auch hier der Sonderausgaben-Deckel von 6.000 €.
Häufige Fragen
Kann man ein Fernstudium von der Steuer absetzen?
Ja. Hast Du vorher schon eine Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen, sind die Kosten Werbungskosten und in unbegrenzter Höhe absetzbar. Ist das Fernstudium Deine erste Ausbildung, zählen die Kosten als Sonderausgaben bis 6.000 € im Jahr, auch wenn Du daneben arbeitest.
Ist das Fernstudium Werbungskosten oder Sonderausgaben?
Das entscheidet Deine Vorgeschichte. Mit abgeschlossener Erstausbildung ist das Fernstudium ein Zweitstudium oder eine Fortbildung. Die Kosten sind dann Werbungskosten, unbegrenzt abziehbar, und ein Verlustvortrag ist möglich. Ohne vorherigen Abschluss sind es Sonderausgaben mit Höchstbetrag 6.000 €, die ohne Einkommen verfallen.
Wo trage ich das Fernstudium in der Steuererklärung ein?
Werbungskosten gehören in die Anlage N. Arbeitsmittel wie Laptop und Fachliteratur stehen in Zeile 60, Studiengebühren, Prüfungsgebühren und Internetkosten in Zeile 62, die Homeoffice-Pauschale in Zeile 58 und Fahrten zu Präsenzseminaren als Reisekosten in Zeile 66. Im Erststudium trägst Du die Kosten in Zeile 13 der Anlage Sonderausgaben ein.
Wie viel Steuern bekomme ich für das Fernstudium zurück?
Als Faustregel bekommst Du Deinen Grenzsteuersatz auf die Kosten zurück, die über dem Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.230 € liegen. Bei rund 5.500 € Studienkosten und einem Grenzsteuersatz von gut 30 Prozent sind das etwa 1.300 € Erstattung im Jahr.
Kann ich Studiengebühren rückwirkend absetzen?
Ja. Eine freiwillige Steuererklärung kannst Du vier Jahre rückwirkend abgeben. Für die Feststellung eines Verlustvortrags reicht der Zeitraum bis zu sieben Jahre zurück.
Ist ein MBA steuerlich absetzbar?
Ja. Ein MBA setzt einen ersten Abschluss voraus und ist damit immer ein Zweitstudium. Studiengebühren, Reisekosten und Arbeitsmittel sind Werbungskosten ohne Höchstbetrag. Nur was der Arbeitgeber erstattet, darfst Du nicht zusätzlich ansetzen.