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Das Fernstudium steuerlich absetzen

Wer bereits arbeitet, hat die Möglichkeit neben seinem Beruf ein Fernstudium zu absolvieren und sich so weiterzubilden. Besonders beliebt sind Wirtschaftsstudien und MBAs. Kein Wunder, denn ein Fernstudium mit akademischem Abschluss kann ein echter Karrierebeschleuniger sein! In diesem Artikel wollen wir euch zeigen, was ihr in einem Fernstudium von der Steuer absetzen könnt und welche Sonderausgaben oder Werbungskosten im Fernstudium bei der Steuererklärung nicht vergessen solltet.

Diese Kosten können Fernstudenten von der Steuer absetzen

Ähnlich wie bei einem normalen Vollzeitstudium können beinahe alle durch das Fernstudium entstandenen Kosten steuerlich abgesetzt werden. Dabei erleichtert euch das Finanzamt die Arbeit durch zahlreiche Pauschalbeträge , die ihr teilweise in der Steuererklärung angeben müsst. Fast alle Pauschalen werden euch aber bei einem Fernstudium automatisch gewährt. Wie viel Steuern ihr für euer Fernstudium zurückbekommt, hängt davon ab, wie hoch eure Ausgaben waren. Die folgenden Kosten könnt ihr für euer Fernstudium angeben:

  • Bewerbungskosten von 8,50 Euro für eine klassische Bewerbungsmappe und 2,50 Euro für eine Online-Bewerbung
  • Arbeitszimmer und technische Geräte , die ihr für euer Studium braucht (bspw. Computer)
  • Arbeitsmittel können pauschal mit 80 Euro pro Jahr angegeben werden. Bei höheren Beträgen müsst ihr die Rechnungen beilegen
  • Für Studiums- und Fachliteratur können pauschal 110 Euro angegeben werden
  • Alle Studiengebühren und Semesterbeiträge eurer Hochschule
  • Prüfungsgebühren und teilweise auch Seminarkosten
  • Fahrtkosten können pauschal mit 30 Cent pro Entfernungskilometer steuerlich abgesetzt werden oder ihr reicht eure Bahntickets ein
  • Unkosten für Telefon und Internet können pauschal mit 20 Euro pro Monat angegeben werden
  • Für Exkursionen könnt ihr einen Verpflegungsmehraufwand geltend machen
  • Übernachtungskosten im Rahmen des Fernstudiums

Manche Pauschbeträge könnt ihr unabhängig davon beanspruchen, ob durch euer Fernstudium in diesem Bereich tatsächlich Kosten angefallen sind. Es lohnt sich aber in der Regel die Belege aufzubewahren, da ihr leicht über den Pauschbetrag kommen könnt.

Steuertipp : So könnt ihr eure Steuererklärung ganz leicht selbst ausfüllen

Steuererklärung im Fernstudium: Werbungskosten oder Sonderausgaben?

Seid ihr in einem Fernstudium eingeschrieben, solltet ihr auf jeden Fall eine Steuererklärung machen, da ihr von vielen Sonderregeln profitiert. Wo sind die Studienkosten aber einzutragen? Das hängt davon ab, welche Art von Kosten ihr in eurem Fernstudium absetzen wollt. Dabei lassen sich grundsätzlich drei Fälle unterscheiden: Sonderausgaben, Werbungskosten oder Betriebsausgaben. Davon hängt ab wie viele Kosten abgesetzt werden dürfen und ob ein Verlustvortrag möglich ist

Werbungskosten im Fernstudium

Absolviert ihr im Zuge eures Fernstudiums eine Zweitausbildung, könnt ihr die gesamten Kosten als Werbungskosten steuerlich absetzen. Beispiele für ein Zweitstudium sind Masterstudiengänge oder ein duales Studium, aber auch ein Studium mit klarem Bezug zu einer vorangegangenen Ausbildung. Der Vorteil von Werbungskosten liegt darin, dass sie in unbegrenzter Höhe in der Steuererklärung angegeben werden dürfen. Zusätzlich können Werbungskosten unter Umständen mit ins nächste Jahr genommen werden. Studierende können einen solchen Verlustvortrag bis zu sieben Jahre rückwirkend einreichen.

Arbeitet ihr bereits, sollte es sich um eine Fortbildung oder berufsbezogene Weiterbildung handeln, damit ihr eure Kosten im Fernstudium steuerlich absetzen könnt. Das ist immer dann gegeben, wenn ein objektiv feststellbarer Zusammenhang zwischen Beruf und Fernstudium erkennbar ist. Im Fachjargon wird das Veranlassungszusammenhang genannt und zählt vereinfacht gesagt, sobald ihr euch durch das Fernstudium besser für euren Beruf qualifizieren wollt. In diesem Fall gebt ihr die Werbungskosten in der Anlage N an.


Kosten im Fernstudium als Sonderausgaben geltend machen

Wollt ihr euer Fernstudium steuerlich absetzen, hängt das vor allem von der Ausbildungsart ab. In einer Erstausbildung sind die Kosten für euer Fernstudium nur als Sonderausgaben anrechenbar. Diese sind jedoch auf maximal 6.000 Euro pro Jahr beschränkt, unter Umständen könnt ihr also nicht alle angefallenen Kosten im Fernstudium von der Steuer absetzen.

Eine Erstausbildung ist beispielsweise ein Bachelorstudium ohne vorangegangene, abgeschlossene Berufsausbildung. Sonderausgaben kann man zudem nur in dem Jahr angeben, in dem sie angefallen sind. Eine Steuererklärung im Fernstudium lohnt sich deshalb jedes Jahr, besonders wenn ihr euch keine Kosten entgehen lassen wollt. Ein Verlustvortrag ist mit Sonderausgaben nicht möglich. Die finanziellen Aufwendungen für eine Erstausbildung können in der Einkommenssteuererklärung (Anlage Sonderausgaben, Zeile 13) angegeben werden.


Fernstudium als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen

Wollt ihr als Selbstständige oder Freiberufler ein Fernstudium steuerlich absetzen, so geht ihr ähnlich wie bei Werbungskosten und Sonderausgaben vor. Sofern das Fernstudium der Sicherung eures Einkommens in der Zukunft dient, können alle Aufwendungen als Betriebsausgaben mit in die Gewinnermittlung (Anlage EÜR) einfließen. In diesem Fall könnt ihr alle Kosten im Fernstudium unbegrenzt absetzen.

Sobald zwischen der selbständigen Tätigkeit und dem Fernstudium keine Verbindung ersichtlich ist, beispielsweise wenn ihr dem Studium aus persönlichem Interesse nachgeht, können die entstandenen Kosten nicht als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Außerdem solltet ihr beachten, wann ihr verpflichtet seid eine Steuererklärung abzugeben .