Geldwerter Vorteil, was Arbeitnehmer versteuern und was steuerfrei bleibt
Stand: · Werte für das Steuerjahr 2025
Ein geldwerter Vorteil ist alles, was Du von Deinem Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn bekommst, ohne dass Geld fließt. Typische Beispiele sind ein Firmenwagen, Jobticket, Diensthandy, Essenszuschuss oder Mitarbeiterrabatt. Steuerlich zählt das als Arbeitslohn, aber Sachbezüge bis 50 € im Monat werden dabei nicht berücksichtigt. Außerdem gibt es eine eine Reihe eigener Freibeträge. Beim Firmenwagen entscheidet die Ein-Prozent-Regelung, bei E-Autos die 0,25-Prozent-Regelung. In diesem Ratgeber findest Du Freigrenzen, eine Rechnung mit Beispiel und wie Du Deinen geldwerten Vorteil in der Steuererklärung angibst.
Was ist ein geldwerter Vorteil?
Der geldwerte Vorteil, im Gesetz Sachbezug genannt, ist jede Leistung Deines Arbeitgebers, die einen Geldwert hat, aber nicht als Geld ausgezahlt wird (§ 8 EStG). Er zählt zum Arbeitslohn, wird also grundsätzlich versteuert und ist sozialversicherungspflichtig. Bewertet wird er mit dem Preis, den Du selbst zahlen müsstest, wenn Du die Sache kaufen würdest.
Typische Beispiele sind der Firmenwagen zur privaten Nutzung, das Jobrad, das Jobticket, Laptop und Handy zur privaten Mitnutzung, Essenszuschüsse und Kantinenessen, Rabatte auf Produkte des Arbeitgebers, Gesundheitskurse und die Dienstwohnung. Für Werkstudenten sind Jobticket, Kantine und Diensthandy die Fälle, die wirklich vorkommen, und alle drei sind meist steuerfrei. Der geldwerte Vorteil ist deshalb selten ein Nachteil, verstehe ihn eher als eine Rechengröße, die auf Deiner Abrechnung auftaucht, Dein Bruttolohn erhöht, dann aber wieder abgezogen wird, weil Du das Geld ja nicht bekommst.
Wie viel geldwerter Vorteil steuerfrei bleibt
Eine einzige Grenze für alle geldwerten Vorteile gibt es nicht, mehrere Regeln stehen nebeneinander. Die wichtigste ist die Sachbezugsfreigrenze von 50 € im Monat. Sie deckt Gutscheine, Tankkarten und ähnliche Sachleistungen ab. Wichtig ist das Wort Grenze, liegst Du einen Euro darüber, wird nicht nur der Überschuss steuerpflichtig, sondern der ganze Betrag. Bei den anderen Regeln handelt es sich dagegen um echte Freibeträge, dort zählt also nur, was darüber liegt.
| Leistung | Steuerfrei bis | Art |
|---|---|---|
| Sachbezüge, Gutscheine, Tankkarte | 50 € im Monat | Freigrenze, darüber alles steuerpflichtig |
| Rabatt auf Produkte des Arbeitgebers | 1.080 € im Jahr | Freibetrag, nur der Überschuss zählt |
| Gesundheitskurse mit Kassenzulassung | 600 € im Jahr | Freibetrag |
| Jobticket und Zuschuss zum Nahverkehr | ganz, wenn zusätzlich zum Lohn gezahlt | Steuerbefreiung, mindert die Entfernungspauschale |
| Laptop, Handy, Software zur privaten Nutzung | ganz, ohne Grenze | Steuerbefreiung |
| Aufmerksamkeiten zu Geburtstag oder Hochzeit | 60 Euro je Anlass | Freigrenze |
| Betriebsveranstaltung, höchstens zwei im Jahr | 110 Euro je Veranstaltung | Freibetrag |
Beispiel Mitarbeiterrabatt: Dein Arbeitgeber baut Autos und gibt Dir 10 Prozent auf ein Fahrzeug für 18.000 Euro. Gerechnet wird vom Endpreis abzüglich vier Prozent Bewertungsabschlag, also von 17.280 Euro. Du zahlst 16.200 Euro, der Vorteil beträgt 1.080 Euro und liegt damit genau auf dem Freibetrag. Es fällt keine Steuer an. Erst ein größerer Rabatt kostet Dich etwas, und dann nur der Teil darüber.
Firmenwagen als geldwerter Vorteil, die Ein-Prozent-Regelung
Der bekannteste geldwerte Vorteil ist der Firmenwagen, und er ist der einzige, der richtig ins Geld geht. Darfst Du ihn privat nutzen, versteuerst Du dafür jeden Monat ein Prozent des Bruttolistenpreises. Der Listenpreis ist der Neupreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung inklusive Sonderausstattung und Mehrwertsteuer, auf 100 Euro abgerundet. Was der Arbeitgeber tatsächlich gezahlt hat, ob geleast oder gebraucht gekauft, spielt keine Rolle.
Dazu kommt ein zweiter Betrag für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, 0,03 Prozent des Listenpreises je Entfernungskilometer im Monat. Gezählt wird die einfache Strecke, nicht Hin- und Rückweg. Beide Beträge zusammen erhöhen Deinen Bruttolohn, und darauf zahlst Du Lohnsteuer und Sozialabgaben.
Verbrenner-Auto: Listenpreis 30.000 Euro, 20 Kilometer zur Arbeit. Ein Prozent sind 300 Euro, 0,03 Prozent mal 20 Kilometer sind 180 Euro, zusammen 480 Euro im Monat. Bei 3.000 Euro Bruttogehalt rechnet der Arbeitgeber die Abgaben von 3.480 Euro, ausgezahlt wird aber nur das Netto aus den 3.000 Euro. Der Wagen kostet Dich also nicht 480 Euro, sondern die Steuer und Sozialabgaben darauf, je nach Steuersatz 200 bis 250 Euro im Monat.
E-Auto und Hybrid als Dienstwagen, 0,25 statt ein Prozent
Für Elektroautos versteuerst Du seit Jahren statt einem Prozent nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises, wenn der Wagen rein batterieelektrisch fährt und der Listenpreis 100.000 € nicht übersteigt. Diese Grenze wurde im Juli 2025 von 70.000 Euro angehoben, für Fahrzeuge, die danach angeschafft wurden. Liegt der Listenpreis darüber, sind es 0,5 Prozent. Plug-in-Hybride kommen auf 0,5 Prozent, wenn sie mindestens 80 Kilometer elektrische Reichweite haben oder höchstens 50 Gramm Kohlendioxid je Kilometer ausstoßen, sonst gilt das volle Prozent.
Elektro-Auto: Dasselbe Auto für 30.000 Euro kostet als Verbrenner 300 Euro geldwerten Vorteil im Monat, als E-Auto 75 Euro, und auch der Aufschlag für den Arbeitsweg viertelt sich. Der Strom, den Du beim Arbeitgeber lädst, ist obendrein steuerfrei, und für das Laden zu Hause darf er Dir eine Pauschale steuerfrei erstatten. Wer die Wahl hat, fährt mit dem E-Auto als Dienstwagen deutlich günstiger.
Fahrtenbuch oder Pauschale, und was im Homeoffice gilt
Statt der Ein-Prozent-Regelung darfst Du ein Fahrtenbuch führen. Dann zahlst Du nur für die tatsächlich privat gefahrenen Kilometer, anteilig an den echten Kosten des Wagens. Das lohnt sich, wenn Du den Wagen fast nur dienstlich nutzt oder er teuer und Dein Arbeitsweg kurz ist. Der Preis ist der Aufwand, jede Fahrt mit Datum, Ziel, Zweck und Kilometerstand, lückenlos und zeitnah. Ein elektronisches Fahrtenbuch nimmt Dir die Schreibarbeit ab, das Finanzamt erkennt es an, wenn es nachträglich nicht änderbar ist. Wechseln kannst Du zwischen beiden Methoden nur zum Jahreswechsel oder beim Fahrzeugwechsel.
Die 0,03 Prozent unterstellen 15 Fahrten im Monat, sie fallen auch dann an, wenn Du nur zweimal im Büro warst. Wer selten fährt, beantragt beim Arbeitgeber die Einzelbewertung, dann werden nur die tatsächlichen Fahrten angesetzt, mit 0,002 Prozent je Fahrt und Entfernungskilometer, höchstens 180 Fahrten im Jahr. Führt der Arbeitgeber das nicht durch, holst Du Dir die Differenz mit der Steuererklärung zurück, dafür brauchst Du eine Aufstellung Deiner Fahrtage. Ein Sonderfall ist das Homeoffice, das wir in einem separaten Ratgeber erklären.
Geldwerter Vorteil in der Steuererklärung
Eintragen musst Du den geldwerten Vorteil nicht. Er steckt bereits im Bruttoarbeitslohn auf Deiner Lohnsteuerbescheinigung, und den überträgt ELSTER ohnehin. Was Du eintragen solltest, ist die Gegenseite. Für Deinen Arbeitsweg bekommst Du die Entfernungspauschale von 0,30 € bis 20 km, ab 21 km 0,38 € je Kilometer auch dann, wenn Du mit dem Firmenwagen fährst. Bei 20 Kilometern und 230 Arbeitstagen sind das 1.748 Euro Werbungskosten, die den Aufschlag von 0,03 Prozent zu einem guten Teil ausgleichen.
Zwei Dinge mindern die Pauschale. Ein steuerfreies Jobticket wird angerechnet, weil Du den Weg damit schon bezahlt bekommen hast. Und wenn Dein Arbeitgeber den geldwerten Vorteil für die Fahrten pauschal mit 15 Prozent versteuert hat, was er darf, mindert auch das Deine Werbungskosten. Beides steht auf der Lohnsteuerbescheinigung, ELSTER übernimmt es. Ob sich ein Firmenwagen lohnt, lässt sich damit ausrechnen, aber nicht pauschal beantworten. Je teurer der Wagen und je länger der Arbeitsweg, desto teurer wird er für Dich, und ab einem gewissen Punkt fährst Du mit dem eigenen Auto und der Pauschale günstiger.
Häufige Fragen
Was ist ein geldwerter Vorteil?
Alles, was Du von Deinem Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn bekommst, ohne dass Geld fließt, also Firmenwagen, Jobticket, Diensthandy zur privaten Nutzung, Essenszuschuss oder Mitarbeiterrabatt. Steuerlich ist das Arbeitslohn (§ 8 EStG) und wird versteuert, wenn keine Befreiung greift.
Wie viel geldwerter Vorteil ist steuerfrei?
Sachbezüge bis 50 € im Monat bleiben steuerfrei, das ist eine Freigrenze, bei einem Euro darüber wird alles steuerpflichtig. Daneben gibt es echte Freibeträge, 1.080 € im Jahr für Rabatte auf eigene Produkte des Arbeitgebers und 600 € für Gesundheitskurse.
Wie berechnet sich der geldwerte Vorteil beim Firmenwagen?
Nach der Ein-Prozent-Regelung mit einem Prozent des Bruttolistenpreises im Monat für die private Nutzung, dazu 0,03 Prozent je Entfernungskilometer zur Arbeit. Bei einem Wagen für 30.000 Euro und 20 Kilometern sind das 300 plus 180, also 480 Euro im Monat, die Dein Bruttolohn steigt.
Wie wird ein E-Auto als Firmenwagen versteuert?
Mit 0,25 Prozent statt einem Prozent, wenn der Bruttolistenpreis 100.000 € nicht übersteigt. Diese Grenze gilt seit Juli 2025, vorher lag sie bei 70.000 Euro. Teurere E-Autos und viele Plug-in-Hybride laufen mit 0,5 Prozent.
Muss ich den geldwerten Vorteil in der Steuererklärung angeben?
Nein, er steckt schon im Bruttoarbeitslohn auf Deiner Lohnsteuerbescheinigung und wird mit übernommen. Eintragen solltest Du aber die Entfernungspauschale für Deinen Arbeitsweg, denn die bekommst Du auch mit Firmenwagen, und sie gleicht den Aufschlag von 0,03 Prozent teilweise wieder aus.
Lohnt sich ein Firmenwagen?
Das hängt am Listenpreis und am Arbeitsweg. Je teurer der Wagen und je weiter der Weg, desto höher der geldwerte Vorteil und desto mehr Steuer. Ein E-Auto mit 0,25 Prozent lohnt sich fast immer, ein teurer Verbrenner bei langem Arbeitsweg selten.
Was gilt beim Firmenwagen im Homeoffice?
Die 0,03 Prozent fallen auch dann monatlich an, wenn Du selten ins Büro fährst. Wer weniger als 15 Tage im Monat fährt, lässt stattdessen die Einzelbewertung mit 0,002 Prozent je Fahrt und Entfernungskilometer anwenden, höchstens 180 Fahrten im Jahr.