Verlustvortrag für Studenten berechnen

Durch Semesterbeiträge, den neuen Laptop, Fahrten zur Uni oder die gedruckte Abschlussarbeit haben Studierende meist mehr Ausgaben als Einnahmen. Genau dafür gibt es den Verlustvortrag im Studium. Im ersten Berufsjahr kann daraus eine vierstellige Erstattung werden, sofern Du einen verbleibenden Verlustvortrag geltend machst. Dieser Rechner sagt Dir, ob in Deinem Fall überhaupt ein Verlustvortrag als Student möglich ist, wie hoch er ausfällt und wo Du den Verlustvortrag in der Steuererklärung einträgst.

Ein Verlustvortrag im Erststudium ist grundsätzlich nicht möglich, Deine Kosten gelten hier als Sonderausgaben, die begrenzt und nicht vortragsfähig sind. Ein Verlustvortrag im Zweitstudium, beispielsweise ein Masterstudium nach dem Bachelor, ist allerdings sehr wohl möglich und lässt sich sogar ansparen. Auch in einer betrieblichen Ausbildung oder im dualen Studium kannst Du einen Verlustvortrag mit der Einkommensteuer verrechnen. Da man einen Verlustvortrag rückwirkend geltend machen kann, umfasst unser Rechner mehrere Jahre. Die wenigsten denken im Studium schon an die Steuererklärung, das ist ganz normal. Alle Angaben bleiben übrigens in Deinem Browser, es wird nichts gespeichert.

1. Einfach den Verlustvortrag für Studenten berechnen

Freiwillig darfst Du eine Steuererklärung noch bis zu sieben Jahre rückwirkend abgeben und für einen Verlustvortrag lohnt sich das fast immer. Wähle im ersten Schritt das Jahr, für das Du den Verlustvortrag berechnen willst.

2. Studium, Ausbildung oder duales Studium?

Deine Ausbildungsform

Um was für ein Studium handelt es sich?

Hast Du einen Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb?

3. Du hattest bestimmt Werbungskosten im Studium oder der Ausbildung

Wähle mit dem + die Posten aus, bei denen Du Ausgaben hattest. Danach erscheint ein Eingabefeld mit einer verständlichen Erklärung darunter. Trage Deine Ausgaben aus Deinen Belegen in Euro ein.

Fahrten

  • Tage km einfach

    Die Entfernungspauschale beträgt 0,38 € (für 2026) je Entfernungskilometer. Gemeint ist die einfache Strecke, sprich Hinweg oder Rückweg (nicht beide zusammen). Ob zu Fuß, mit dem Rad oder dem Auto ist dabei egal. In ELSTER trägst Du hier Tage und Kilometer ein aus denen das Finanzamt den Steuerbetrag selbst berechnet.

  • km gefahren

    Anders als beim Weg zur Uni zählen hier die tatsächlich gefahrenen Kilometer, also Hin- und Rückweg zusammen, mit 0,30 € je gefahrenem Kilometer (für 2026). Das gilt für Fahrten zu allen Orten, die nicht Deine erste Tätigkeitsstätte sind. Mehr dazu unter Reisekosten bei Dienstreisen.

  • Hier gibt es offizielle Pauschbeträge, die vom Land und der Dauer Deiner Abwesenheit abhängen. Die vollständige Tabelle steht unter Verpflegungsmehraufwand. Hierbei handelt es sich um einen komplizierteren Fall, weshalb unser Rechner sie nicht ansetzt.

Arbeitsmittel

  • % beruflich

    Computer und elektoronische Zubehör darfst Du im Kaufjahr voll absetzen, unabhängig vom Preis, da das Finanzamt eine Nutzungsdauer von einem Jahr ansetzt. Nutzt Du das Gerät zu mindestens 90 % beruflich, kannst Du 100 % ansetzen, sonst musst Du zusätzlich noch den beruflichen Anteil angeben.

  • % beruflich

    Das umfasst Lizenzen für Textverarbeitung, Statistik- oder Layoutprogramme oder auch Jahresabos. Studentenlizenzen zählen genauso wie Vollversionen.

  • Hierunter fallen bspw. Fachbücher, Skripte, Kopien, Zeitschriften mit Fachbezug, dazu Stifte, Blöcke und Ordner.

  • Bis 800 € netto je Gegenstand sofort in voller Höhe. Teurere Möbel musst Du über die Nutzungsdauer abschreiben.

  • Nur typische Berufskleidung, die Du privat nicht trägst: Kittel, Sicherheitsschuhe, Laborkleidung. Ein Anzug oder Business-Outfit zählt nicht dazu.

Studium und Bewerbung

  • Studien- und Immatrikulationsgebühren, Prüfungs- und Anmeldegebühren, auch die Gebühren für ein Fernstudium oder einen privaten Anbieter.

  • Steckt das Ticket schon im Semesterbeitrag? Dann darfst Du es nicht doppelt eintragen. Setzt Du für die Fahrten zur Uni oben schon die Entfernungspauschale an, zählt für denselben Weg übrigens nur der höhere der beiden Beträge.

  • Unter anderem TOEFL, IELTS, DAAD-Tests und Sprachkurse, solange sie zum Studium oder zum angestrebten Beruf gehören. Ein Urlaubssprachkurs zählt natürlich nicht.

  • Eintragen kannst Du nur die Zinsen, nicht die Tilgung. Die zurückgezahlte Kreditsumme selbst ist keine Ausgabe im steuerlichen Sinn.

  • Ohne Einzelnachweis werden meist ca. 8,50 € bis 15 € pro klassischer Post-Bewerbung und 2,50 € pro Online-Bewerbung (für 2026) anerkannt. Fahrten zum Vorstellungsgespräch trägst Du oben bei den auswärtigen Fahrten ein.

  • Wird als Pauschale mit 16 € (für 2026) angesetzt, sogar bei einem kostenlosen Konto.

Weitere Kosten

  • Druck, Bindung und Pflichtexemplare zählen in voller Höhe und bei einer Promotion kommt oft einiges zusammen. Einzelheiten findest Du in unserem Ratgeber Steuererklärung Promotion und Doktorarbeit.

  • Tage

    Die Tagespauschale beträgt 6 € pro Tag, höchstens 1.260 € im Jahr (für 2026). Sie gilt für Tage, an denen Du überwiegend zu Hause gearbeitet oder gelernt hast. An einem Tag, an dem Du auch zur Uni gefahren bist, geht in der Regel nur eines von beiden.

  • Ohne Einzelnachweis werden 20 % (maximal 20 Euro pro Monat bzw. jährlich 240 Euro für 2026) anerkannt. Trage hier nur den beruflichen Anteil ein, nicht die ganze Rechnung.

  • Miete für einen Transporter, Kosten für eine Spedition und doppelte Miete und Maklergebühren, wenn der Umzug beruflich veranlasst war. Für die sonstigen Umzugsauslagen gibt es alternativ eine Pauschale von 964 € für die Hauptperson und 643 € zusätzlich für jede weitere mitziehende Person wie Partner oder Kinder (für 2026). Mehr dazu unter Umzug absetzen.

Sonderfälle

  • Das ist eine doppelte Haushaltsführung und damit ein deutlich komplizierterer Fall. Sie bringt oft die größten Verlustvorträge, hängt aber an mehreren Bedingungen. Unter anderem daran, ob Du Dich an den Kosten des Elternhauses beteiligst. Dieser Rechner setzt sie deshalb nicht an.

  • Dafür gibt es eigene Formulare und Länderpauschalen. In unserem Ratgeber Steuererklärung fürs Auslandssemester und Auslandssemester mit ELSTER einreichen findest Du detaillierte Anleitungen.

4. Deine Einkünfte 2025

Der Betrag steht auf Deiner Lohnsteuerbescheinigung. Hattest Du keinen Job, musst Du nichts eingeben. In genau diesem Fall wird der Verlustvortrag fürs Studium besonders interessant.

Dein Ergebnis

Bist Du Dir unsicher beim Ausfüllen?

Dann kannst Du beispielsweise das Steuerprogramm von Buhl nutzen. Dort musst Du kein Steuerexperte sein, sondern übermittelst Deine Angaben mithilfe einer leicht verständlichen Oberfläche, wofür sich laut Wiso jährlich mehr als 2,8 Millionen Kunden entscheiden. Im Hintergrund füllt die Wiso App dann Deine Steuerformulare für Dich aus und fasst Deine Angaben übersichtlich zusammen. In einer Testversion ist der Service komplett kostenlos. Für die elektronische Übermittlung Deiner Steuererklärung fallen dann etwa 30 Euro an, die Du als Werbungkosten angeben kannst. Inklusive sind dabei nützliche Features wie die Übernahme der Daten aus dem Vorjahr und das Einfügen Deiner Belege per Foto.


Wiso Steuerapp

Buhl Steuerapp


Das Steuerprogramm deckt auch komplizierte Fälle sehr gut ab und ist eine verständliche und kostengünstige Alternative zum Steuerberater. Unsere Empfehlung: Wenn Du bei der Steuererklärung lieber auf Nummer sicher gehen willst, weil Dich die vielen Steuerbegriffe verunsichern, ist Wiso* eine gute Alternative.

Alternativ über ELSTER Verlustvortrag eintragen

Wie und wo musst Du Deinen Verlustvortrag als Student eintragen? Kurz gefasst: Werbungskosten gehören in die Anlage N, Sonderausgaben in die Anlage Sonderausgaben, und das entscheidende Kreuz steht im Hauptvordruck. In ELSTER legst Du dafür eine Einkommensteuererklärung für das betreffende Jahr an und fügst die Anlage N hinzu. Dort notierst Du unter Werbungskosten Arbeitsmittel wie Laptop oder Fachliteratur sowie weitere Ausgaben wie Semesterbeitrag oder Studiengebühren für einen Verlustvortrag. Studium hin oder her, der häufigste Grund, warum ein Verlustvortrag nicht zustande kommt, ist kein Rechenfehler, sondern ein vergessenes Kreuz. Um einen Verlustvortag beantragen zu können, musst Du im Hauptvordruck die Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags auswählen. Ohne diese gesonderte Feststellung verfällt Dein Verlustvortrag im Studium, obwohl Du Deine Ausgaben korrekt eingetragen hast. Um bei Deiner Steuer Verlustvortrag und Werbungskosten angeben zu können, musst Du Dich erst bei ELSTER registrieren. und kannst dann Deine Steuererklärung über ELSTER abgeben. Vollständig ausgefüllte Formulare zu acht typischen Fällen, unter anderem ein Master-Student mit Verlustvortrag, findest Du unter Steuerbeispiele.

Warum für den Verlustvortrag Erststudium oder Zweitstudium entscheidend sind

Einen Verlustvortrag für Studenten zu beantragen ist eigentlich nicht schwer, entscheidend ist, wann und ob sich daraus überhaupt ein verbleibender Verlustvortrag ergeben kann. Studierst Du direkt nach dem Abitur, ist das eine Erstausbildung. Deine Kosten sind dann Sonderausgaben, begrenzt auf 6.000 € (für 2026) im Jahr und nicht vortragsfähig. Ohne Einkommen im selben Jahr verpuffen sie ersatzlos. Es ist also nicht möglich Sonderausgaben als Verlustvortrag geltend zu machen. Hast Du vorher eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen, gilt alles Weitere als Zweitausbildung. Deine Kosten sind dann Werbungskosten und unbegrenzt vortragsfähig. Das bedeutet, dass Dein Verlustvortrag zur Einkommensteuer im Folgejahr hinzugerechnet wird. Ein Verlustvortrag im Masterstudium ist dabei der lohnendste Fall überhaupt: hohe Kosten, meist kaum Einkommen und der Berufseinstieg steht unmittelbar bevor.

Verlustvortrag für Studenten mit Berufstätigkeit

Als Werkstudent verdienst Du regelmäßig, bleibst aber oft unter dem Grundfreibetrag von 12.348 € (für 2026) und zahlst somit keine Einkommensteuer. Im dualen Studium besteht ein Ausbildungsdienstverhältnis. Deine Kosten sind deshalb Werbungskosten, auch wenn es Deine erste Ausbildung ist. Weil meist eine Vergütung fließt, mindern Deine Ausgaben Deine Steuerlast direkt im aktuellen Steuerjahr. Bei einer betrieblichen Ausbildung mit Vertrag gilt dasselbe wie im dualen Studium. Bei einer rein schulischen Ausbildung, etwa an einer Berufsfachschule, fehlt das Dienstverhältnis und Deine Ausgaben lassen sich nur im selben Jahr absetzen. Übersteigen Deine Ausgaben in den drei anderen Fällen Deine Einnahmen, kannst Du diese ebenfalls als Werbungskosten geltend machen.

Verlustvortrag aus Studium rückwirkend nachholen

Einen Verlustvortrag rückwirkend feststellen zu lassen ist der Normalfall und völlig unproblematisch, solange für ein Jahr noch kein Bescheid ergangen ist. Grundsätzlich ist es möglich einen Verlustvortrag bis zu 7 Jahre rückwirkend abgeben, denn das ist die allgemeine Sperrfrist für Steuererklärungen. Zu beachten ist dabei, dass sich Grundfreibetrag, Entfernungspauschale und Homeoffice-Pauschale je Jahr unterscheiden, wobei unser Verlustvortrag-Rechner automatisch die Werte des gewählten Jahres ansetzt. Ein verbleibender Verlustvortrag ist keine Erstattung. Er ist ein Guthaben an Ausgaben, das Dir das Finanzamt gutschreibt und aufhebt. Eine Rückerstattung bekommst Du erst in dem Jahr, in dem Du genug verdienst, um Steuern zu zahlen, denn dann mindert der Verlustvortrag zur Einkommensteuer Dein zu versteuerndes Einkommen. Wie viel das in Euro ist, hängt an Deinem persönlichen Steuersatz.

Daraus folgt die wichtigste Regel: Der Verlustvortrag für die Einkommensteuer als Student lohnt sich immer dann, wenn Du im betreffenden Jahr weniger verdient als ausgegeben hast. Der angesparte Betrag wird im ersten Berufsjahr angerechnet. Das ist der Moment, in dem aus vier Jahren Semesterbeiträgen und Laptops eine spürbare Rückzahlung wird. Warum das so ist erfährst Du ausführlich in unserem Ratgeber zu Verlustvortrag und Werbungskosten als Student.

Diese Übersicht ist eine unverbindliche Orientierungshilfe und keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes. Alle Angaben ohne Gewähr. Prüfe Deine Eingaben, und zieh im Zweifel eine Steuerberaterin oder ein Steuerprogramm hinzu.