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Steuerfreibetrag bei Alleinerziehenden: Entlastungsbetrag senkt Steuern

Erzieht ihr ein Kind ohne Partner, für das ihr Anspruch auf Kindergeld habt, könnt ihr den Freibetrag für Alleinerziehende nutzen. Als Alleinerziehende zählt ihr, sobald das Kind in eurem Haushalt lebt und ihr euren Haushalt nicht mit einer anderen volljährigen Person teilt. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Höhe von 4.008 Euro für das erste Kind und zusätzlich 240 Euro für jedes weitere Kind. Der Entlastungsbetrag ist ein Steuerfreibetrag, der euer zu versteuerndes Einkommen senkt - ihr zahlt also weniger Steuern.

Wie hoch ist der Steuerfreibetrag bei Alleinerziehenden?

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wurde 2020 durch das zweite Corona-Steuerhilfegesetz auf 4.008 Euro für das erste Kind erhöht. Für jedes weitere Kind wird nochmals ein Erhöhungsbetrag von jeweils 240 Euro zum Entlastungsbetrag dazugerechnet. Bei zwei Kindern wäre der Steuerfreibetrag bei Alleinerziehenden beispielweise 4.248 Euro und bei drei Kindern 4.488 Euro. Die Erhöhung des Steuerfreibetrages galt zunächst für die Jahre 2020 und 2021, wurde aber nachträglich dauerhaft verlängert.

Für Alleinerziehende wird der Steuerfreibetrag monatlich berechnet. Angenommen ihr erfüllt nicht das ganze Jahr die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag, reduziert das Finanzamt den Steuerfreibetrag. Dabei werden euch pro Monat, in dem ihr die Voraussetzungen nicht erfüllt, 334 Euro abgezogen. Die Folge: Ihr zahlt als Alleinerziehende mehr Steuern.

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Wann ihr vom Entlastungsbetrag in der Steuererklärung profitiert

Damit ihr den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nutzen könnt, müsst ihr vier Voraussetzungen erfüllen, die wir euch hier zusammengefasst haben.

Ihr habt Anspruch auf Kindergeld

Sobald in eurem Haushalt ein Kind gemeldet ist, für das ihr einen Anspruch auf Kindergeld habt, erfüllt ihr diesen Punkt. Dabei ist es egal an wen das Kindergeld tatsächlich gezahlt wird. Grundsätzlich nimmt das Finanzamt aber an, dass der Alleinerziehungsfreibetrag von der Person genutzt wird, die auch das Kindergeld bezieht. Davon könnt ihr allerdings abweichen, indem ihr auf das Einkommenssteuergesetz verweist ( § 24b Absatz 1 Satz 3 ).


Steuertipp: Der steuerliche Entlastungsbetrag bei Alleinerziehenden kann nur von einem Elternteil genutzt werden.


Am besten solltet ihr euch absprechen, wer den Steuerfreibetrag für Alleinerziehende beantragt. Die Person mit dem höheren Einkommen profitiert am meisten vom Entlastungsbetrag. Wird euer Kind 25 Jahre alt, verliert ihr den Anspruch auf das Kindergeld und ab diesem Monat auch den Entlastungsbetrag.

Das Kind lebt in eurem Haushalt

Sobald das Kind bei euch gemeldet ist, erfüllt ihr diese Voraussetzung. Ist das Kind bei beiden Elternteilen gemeldet, könnt ihr euch aussuchen wer den Entlastungsbetrag geltend machen kann. Das Finanzamt geht zunächst davon aus, dass die Person, die Kindergeld bezieht, auch den Entlastungsbetrag in Anspruch nimmt.


Steuertipp: Bei zwei Kindern solltet ihr jeweils ein Kind bei einem Elternteil melden, denn dann bekommt jeder von euch den Entlastungsbetrag von 4.008 Euro.

Ihr seid alleinstehend und lebt ohne Partner

Für einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag, müsst ihr alleinstehend sein. Das bedeutet, dass in eurem Haushalt keine weitere volljährige Person gemeldet sein darf. Die einzige Ausnahme davon ist das eigene volljährige Kind in Ausbildung. Beispielsweise eine 20-jährige Studentin, die bei ihrem alleinerziehenden Vater lebt. Erfüllt ihr diesen Punkt nicht, verliert ihr den Anspruch auf den Steuerfreibetrag für Alleinerziehende.

Ihr habt den Steuerfreibetrag für Alleinerziehende beantragt

Den wichtigsten Punkt zum Schluss: Ihr müsst dem Finanzamt mitteilen, dass ihr euren Anspruch auf den Entlastungsbetrag habt. Das könnt ihr als Alleinerziehende in der Steuererklärung oder direkt beim Finanzamt beantragen. In diesem Fall ändert sich eure aktuelle Steuerklasse zur Steuerklasse 2. Dadurch zahlt ihr als Alleinerziehende geringere Steuern pro Monat und werdet somit entlastet. Wie das genau funktioniert, zeigen wir euch jetzt.


Steuertipp: Wer diesen Anspruch nachträglich in der Steuererklärung meldet, kann sich als Alleinerziehender auf eine Steuernachzahlung am Jahresende freuen.

So beantragt ihr als Alleinerziehende den Steuerfreibetrag

Es gibt zwei Möglichkeiten den Steuerfreibetrag zu beantragen. Entweder ihr füllt am Jahresende die Anlage Kind in eurer Einkommenssteuer aus oder ihr lasst euch vom Finanzamt Steuerklasse 2 zuweisen. Im letzten Fall bekommt ihr euer Geld nicht amEnde des Jahres, sondern zahlt sofort monatlich weniger Lohnsteuer.

Anlage Kind ausgefüllt


Steuertipp: Wenn das Finanzamt noch nicht weiß, dass ihr alleinerziehend seid, solltet ihr unbedingt eine Steuererklärung machen, um in Steuerklasse 2 eingestuft zu werden.


ELSTER online Entlastungsbetrag

Wollt ihr eure Steuerersparnis möglichst schnell bekommen, beantragt ihr als Alleinerziehende den Steuerfreibetrag am besten über ELSTER online. Dort füllt ihr den Antrag auf Steuerklassenwechsel aus. Sobald der Antrag vom Finanzamt bewilligt ist, profitiert ihr von der monatlichen Steuerentlastung für Alleinerziehende und gebt in Zukunft in eurer Steuererklärung Steuerklasse 2 an. Der monatliche Freibetrag von 334 Euro wird dann sofort im Lohnsteuerabzug berücksichtigt.


Steuertipp: Vor allem Eltern von Studierenden profitieren von vielen weiteren Pauschalen und Freibeträgen, die ihr in unseren Tipps & Tricks für Eltern von Studenten findet.


Sobald ihr die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag nicht mehr erfüllt, seid ihr verpflichtet euer Finanzamt zu benachrichtigen. Das passiert häufig dann, wenn eine weitere volljährige Person bei euch einzieht oder das Kind nicht mehr in eurem Haushalt lebt.