Steuerfreibetrag bei Alleinerziehenden: Entlastungsbetrag senkt Steuern
Erziehst Du ein Kind ohne Partner, für das Du Anspruch auf Kindergeld hast, kannst Du den Freibetrag für Alleinerziehende nutzen. Als Alleinerziehende zählst Du, sobald das Kind in Deinem Haushalt lebt und Du Deinen Haushalt nicht mit einer anderen volljährigen Person teilst. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Höhe von 4.260 Euro für das erste Kind und zusätzlich 240 Euro für jedes weitere Kind. Der Entlastungsbetrag ist ein Steuerfreibetrag, der Dein zu versteuerndes Einkommen senkt - Du zahlst also weniger Steuern.
Wie hoch ist der Steuerfreibetrag bei Alleinerziehenden?
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt 4.260 Euro für das erste Kind. Für jedes weitere Kind wird nochmals ein Erhöhungsbetrag von jeweils 240 Euro zum Entlastungsbetrag dazugerechnet. Bei zwei Kindern wäre der Steuerfreibetrag bei Alleinerziehenden beispielsweise 4.500 Euro und bei drei Kindern 4.740 Euro. Bis 2022 lag der Entlastungsbetrag bei 4.008 Euro – diese Erhöhung stammte aus dem zweiten Corona-Steuerhilfegesetz und wurde nachträglich dauerhaft festgeschrieben. Seit dem Steuerjahr 2023 gilt der höhere Betrag.
Für Alleinerziehende wird der Steuerfreibetrag monatlich berechnet. Angenommen Du erfüllst nicht das ganze Jahr die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag, reduziert das Finanzamt den Steuerfreibetrag. Dabei werden Dir pro Monat, in dem Du die Voraussetzungen nicht erfüllst, 355 Euro abgezogen. Die Folge: Du zahlst als Alleinerziehende mehr Steuern.
Wann Du vom Entlastungsbetrag in der Steuererklärung profitierst
Damit Du den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nutzen kannst, musst Du vier Voraussetzungen erfüllen, die wir Dir hier zusammengefasst haben.
Du hast Anspruch auf Kindergeld
Sobald in Deinem Haushalt ein Kind gemeldet ist, für das Du einen Anspruch auf Kindergeld hast, erfüllst Du diesen Punkt. Dabei ist es egal an wen das Kindergeld tatsächlich gezahlt wird. Grundsätzlich nimmt das Finanzamt aber an, dass der Alleinerziehungsfreibetrag von der Person genutzt wird, die auch das Kindergeld bezieht. Davon kannst Du allerdings abweichen, indem Du auf das Einkommensteuergesetz verweist ( § 24b Absatz 1 Satz 3 ).
Steuertipp: Der steuerliche Entlastungsbetrag bei Alleinerziehenden kann nur von einem Elternteil genutzt werden.
Am besten solltest Du Dich absprechen, wer den Steuerfreibetrag für Alleinerziehende beantragt. Die Person mit dem höheren Einkommen profitiert am meisten vom Entlastungsbetrag. Wird Dein Kind 25 Jahre alt, verlierst Du den Anspruch auf das Kindergeld und ab diesem Monat auch den Entlastungsbetrag.
Das Kind lebt in Deinem Haushalt
Sobald das Kind bei Dir gemeldet ist, erfüllst Du diese Voraussetzung. Ist das Kind bei beiden Elternteilen gemeldet, kannst Du Dir aussuchen wer den Entlastungsbetrag geltend machen kann. Das Finanzamt geht zunächst davon aus, dass die Person, die Kindergeld bezieht, auch den Entlastungsbetrag in Anspruch nimmt.
Steuertipp: Bei zwei Kindern solltet Ihr jeweils ein Kind bei einem Elternteil melden, denn dann bekommt jeder von Euch den Entlastungsbetrag von 4.260 Euro.
Du bist alleinstehend und lebst ohne Partner
Für einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag musst Du alleinstehend sein. Das bedeutet, dass in Deinem Haushalt keine weitere volljährige Person gemeldet sein darf. Die einzige Ausnahme davon ist das eigene volljährige Kind in Ausbildung. Beispielsweise eine 20-jährige Studentin, die bei ihrem alleinerziehenden Vater lebt. Erfüllst Du diesen Punkt nicht, verlierst Du den Anspruch auf den Steuerfreibetrag für Alleinerziehende.
Du hast den Steuerfreibetrag für Alleinerziehende beantragt
Den wichtigsten Punkt zum Schluss: Du musst dem Finanzamt mitteilen, dass Du Deinen Anspruch auf den Entlastungsbetrag hast. Das kannst Du als Alleinerziehende in der Steuererklärung oder direkt beim Finanzamt beantragen. In diesem Fall ändert sich Deine aktuelle Steuerklasse zur Steuerklasse 2. Dadurch zahlst Du als Alleinerziehende geringere Steuern pro Monat und wirst somit entlastet. Wie das genau funktioniert, zeigen wir Dir jetzt.
Steuertipp: Wer diesen Anspruch nachträglich in der Steuererklärung meldet, kann sich als Alleinerziehender auf eine Steuernachzahlung am Jahresende freuen.
So beantragst Du als Alleinerziehende den Steuerfreibetrag
Es gibt zwei Möglichkeiten den Steuerfreibetrag zu beantragen. Entweder füllst Du am Jahresende die Anlage Kind in Deiner Einkommensteuer aus oder Du lässt Dich vom Finanzamt Steuerklasse 2 zuweisen. Im letzten Fall bekommst Du Dein Geld nicht amEnde des Jahres, sondern zahlst sofort monatlich weniger Lohnsteuer.
Steuertipp: Wenn das Finanzamt noch nicht weiß, dass Du alleinerziehend bist, solltest Du unbedingt eine Steuererklärung machen, um in Steuerklasse 2 eingestuft zu werden.
Willst Du Deine Steuerersparnis möglichst schnell bekommen, beantragst Du als Alleinerziehende den Steuerfreibetrag am besten über ELSTER online. Dort füllst Du den Antrag auf Steuerklassenwechsel aus. Sobald der Antrag vom Finanzamt bewilligt ist, profitierst Du von der monatlichen Steuerentlastung für Alleinerziehende und gibst in Zukunft in Deiner Steuererklärung Steuerklasse 2 an. Der monatliche Freibetrag von 355 Euro wird dann sofort im Lohnsteuerabzug berücksichtigt.
Steuertipp: Vor allem Eltern von Studierenden profitieren von vielen weiteren Pauschalen und Freibeträgen, die Du in unseren Tipps & Tricks für Eltern von Studenten findet.
Sobald Du die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag nicht mehr erfüllst, bist Du verpflichtet, Dein Finanzamt zu benachrichtigen. Das passiert häufig dann, wenn eine weitere volljährige Person bei Dir einzieht oder das Kind nicht mehr in Deinem Haushalt lebt.