Ist ein Minijob steuerfrei? Was beim Minijob an Steuern anfällt
Stand: · Werte für das Steuerjahr 2025
Minijobs sind steuerfrei, jedenfalls für Dich. Der Arbeitgeber zahlt eine Pauschsteuer von 2 Prozent an die Minijob-Zentrale. Damit sind Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer erledigt, und von Deinen 556 € im Monat geht nichts ab. In der Steuererklärung taucht der Minijob nicht auf. Anders liegt der Fall bei individueller Versteuerung, beim zweiten Minijob und beim kurzfristigen Ferienjob. Hier findest Du die drei Arten der Versteuerung, die Grenzen für 2026 und was Du absetzen kannst.
Sind Minijobs steuerfrei? Für Dich ja, für den Arbeitgeber nicht
Ja, ein Minijob ist für Dich fast immer steuerfrei. Von Deinem Lohn wird nichts einbehalten, bekommst die vereinbarten 556 € brutto für netto. In Deiner Steuererklärung erscheint der Minijob nicht. Versteuert wird er trotzdem, nur zahlt die Steuer der Arbeitgeber. Er führt eine einheitliche Pauschsteuer von 2 Prozent an die Minijob-Zentrale ab. Darin sind Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer schon enthalten. Ob Du in der Kirche bist, spielt dabei keine Rolle.
Minijobs müssen also versteuert werden, aber nicht von Dir. Der Minijob ist steuerpflichtig, die Steuer trägt aber der Arbeitgeber. Für Dich wird ein Minijob erst steuerpflichtig, wenn er individuell versteuert wird. Sonst bleibt der Minijob für Dich ohne Steuer, ohne Steuerklasse und ohne Zeile in der Steuererklärung. Bei den Abgaben fällt nur die Rentenversicherung an, 3,6 Prozent Deines Lohns. Davon kannst Du Dich mit einem formlosen Antrag beim Arbeitgeber befreien lassen. Ohne Befreiung zählen die Monate voll für Deine spätere Rente.
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?
Die Minijob-Grenze liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 603 € im Monat und 7.236 € im Jahr. 2025 waren es 556 und 6.672 Euro. Die Grenze ist seit 2022 an den Mindestlohn gekoppelt und entspricht zehn Wochenstunden zum Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde. Deshalb steigt sie mit ihm. Der 520-Euro-Job oder 450-Euro-Job ist dieselbe Sache mit einem veralteten Betrag. Ob ein 520-Euro-Job steuerfrei ist, beantwortet sich deshalb wie beim heutigen Minijob. Für Dich fallen keine Steuern an. Und was Du bei einem 520-Euro-Job steuerlich absetzen kannst, ist dasselbe wie heute, nämlich nichts.
Entscheidend ist die Jahresgrenze, nicht der einzelne Monat. Du darfst im Dezember 800 Euro verdienen und im Januar 400, solange die Summe über zwölf Monate stimmt. Weihnachts- und Urlaubsgeld zählen mit. Steigst Du erst im Mai ein, gilt die Jahresgrenze anteilig für die verbleibenden Monate. Ein unvorhersehbares Überschreiten ist bis zu zweimal im Jahr erlaubt, etwa weil Du für eine kranke Kollegin einspringst. In diesen Monaten darfst Du bis zum Doppelten der Monatsgrenze verdienen.
Planst Du dagegen dauerhaft mehr, wird aus dem Minijob ein Midijob. Der reicht von der Minijob-Grenze bis 2.000 € im Monat. Die Sozialabgaben steigen langsam an, und die Steuer läuft über Deine Steuerklasse. Für Studenten ist das oft die bessere Wahl, weil bis zum Grundfreibetrag von 12.096 € ohnehin keine Steuer anfällt. Welche Jobform sich wann lohnt, steht im Artikel zum Studentenjob.
Wie wird ein Minijob versteuert?
Ein Minijob wird auf einem von drei Wegen versteuert (§ 40a EStG). Der Arbeitgeber entscheidet, welchen er geht. Für Dich ändert sich dabei nur eines, ob von Deinem Lohn etwas abgeht.
| Art der Versteuerung | Wer zahlt wie viel | Wann sie gilt |
|---|---|---|
| Einheitliche Pauschsteuer, 2 Prozent | Arbeitgeber, für Dich fällt nichts an | Regelfall, wenn er die Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung zahlt |
| Pauschale Lohnsteuer, 20 Prozent | Arbeitgeber, plus Soli und Kirchensteuer | wenn keine Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung anfallen, etwa beim zweiten Minijob neben einem Hauptjob |
| Individuell nach Steuerklasse | Du, über den normalen Lohnsteuerabzug | wenn der Arbeitgeber es so wählt, meist beim Minijob neben einem Hauptjob |
Die Pauschsteuer von 2 Prozent ist der Normalfall und der Grund, warum der Minijob für Dich steuerfrei ist. Die 20 Prozent zahlt der Arbeitgeber ebenfalls selbst, auch dann geht von Deinem Lohn nichts ab. Nur bei der individuellen Besteuerung zieht er Lohnsteuer nach Deiner Steuerklasse ab. Das lohnt sich für Dich, wenn Du in Steuerklasse 1 bis 4 bist und mit allen Einkünften unter dem Grundfreibetrag bleibst. Dann fällt gar keine Steuer an. In Steuerklasse 6 wird dagegen ab dem ersten Euro einbehalten. Das Geld holst Du Dir mit der Steuererklärung zurück. Musstest Du bei einem 520-Euro-Job Steuern zahlen, liegt es daran. Dein Arbeitgeber hat individuell abgerechnet, und die Lohnsteuer beim 520-Euro-Job lief über Deine Steuerklasse.
Was gilt beim Minijob neben dem Hauptjob und beim zweiten Minijob?
Neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob darfst Du einen Minijob pauschal versteuern lassen. Er bleibt für Dich steuerfrei und wird nicht zum Hauptjob dazugerechnet. Kommt ein zweiter Minijob dazu, ist es damit vorbei. Der zweite und jeder weitere wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet. Es fallen normale Sozialabgaben an, und die Lohnsteuer läuft über Steuerklasse 6. Dort gibt es keinen Grundfreibetrag. Statt nach Steuerklasse 6 darf der Arbeitgeber die Lohnsteuer auch pauschal mit 20 Prozent abführen.
Für die Steuerklasse beim Minijob, oft auch Lohnsteuerklasse genannt, gibt es damit zwei Antworten. Beim pauschal versteuerten Minijob gibt es keine. Der Arbeitgeber braucht dafür nicht einmal Deine Steuer-ID. Wird individuell versteuert, gilt Deine normale Klasse, beim einzigen Job also 1, beim zweiten Job 6. Ein Wechsel der Steuerklasse hilft dagegen nicht. Klasse 6 hängt am zweiten Arbeitsverhältnis und nicht am Familienstand. Zwei Minijobs ohne Hauptjob werden ebenfalls zusammengerechnet. Bleibt die Summe unter der Jahresgrenze, ändert sich nichts.
Der kurzfristige Minijob ist der Ferienjob ohne Verdienstgrenze
Neben dem Minijob mit Verdienstgrenze gibt es die kurzfristige Beschäftigung, für Studenten der klassische Ferienjob. Sie ist von vornherein auf höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt und darf nicht berufsmäßig ausgeübt werden. Dafür gibt es keine Verdienstgrenze. Du darfst in den Semesterferien 3.000 Euro im Monat verdienen, und Sozialabgaben fallen keine an.
Steuern fallen dagegen an. Entweder rechnet der Arbeitgeber nach Deiner Steuerklasse ab. Dann wird in den Ferienmonaten Lohnsteuer einbehalten, als würdest Du das ganze Jahr so verdienen. Oder er versteuert pauschal mit 25 Prozent. Das darf er nur, wenn die Beschäftigung höchstens 18 zusammenhängende Arbeitstage dauert und der Lohn im Schnitt 150 Euro am Tag und 19 Euro in der Stunde nicht übersteigt.
Steuertipp: Für Dich ist die Abrechnung nach Steuerklasse meist besser als die 25 Prozent. Bleibst Du im Jahr unter dem Grundfreibetrag, bekommst Du die einbehaltene Lohnsteuer mit der Steuererklärung komplett zurück. Die Pauschale ist dagegen endgültig und für Dich verloren.
Gehört der Minijob in die Steuererklärung und was ist absetzbar?
Ein pauschal versteuerter Minijob gehört in keine Steuererklärung. Er steht auf keiner Lohnsteuerbescheinigung und in keiner Zeile der Anlage N. Er erhöht auch nicht den Steuersatz auf Deine anderen Einkünfte. Das ist der Unterschied zu steuerfreien Lohnersatzleistungen wie dem Arbeitslosengeld, das über den Progressionsvorbehalt sehr wohl wirkt.
Einen eigenen Minijob-Steuerfreibetrag gibt es nicht. Die Steuern bei Minijobs sind mit der Pauschale des Arbeitgebers erledigt, und der Grundfreibetrag wirkt nur bei individueller Versteuerung. Steuerlich absetzen kannst Du bei einem Minijob deshalb nichts. Fahrtkosten zur Arbeit, Arbeitsmittel und Bewerbungskosten mindern die Steuer nur dort, wo eine Steuer anfällt. Beim pauschal versteuerten Minijob gibt es keine. Anders sieht es in drei Fällen aus. Wird der Minijob individuell versteuert, zählen die Werbungskosten wie bei jedem Job. Hast Du daneben andere Einkünfte, etwa aus einem Werkstudentenjob, wirken sie dort. Und im Zweitstudium sammelst Du Deine Studienkosten ohnehin über den Verlustvortrag für die ersten Berufsjahre, unabhängig vom Minijob. Ob Du überhaupt eine Erklärung abgeben musst, klärt der Artikel zur Abgabepflicht.
Was setzt Du als Arbeitgeber beim Minijob im Privathaushalt ab?
Als Arbeitgeber eines Minijobs im Privathaushalt ziehst Du 20 Prozent der Gesamtkosten direkt von Deiner Einkommensteuer ab, höchstens 510 € im Jahr (§ 35a Abs. 1 EStG). Das gilt, wenn Du eine Haushaltshilfe, eine Reinigungskraft oder eine Betreuung für die Eltern auf Minijob-Basis beschäftigst. Du meldest sie über das Haushaltsscheckverfahren bei der Minijob-Zentrale an. Die Abgaben sind dort niedriger als im Gewerbe.
Diese Grenze gilt nur für Minijobs im Haushalt. Beauftragst Du stattdessen eine Firma, läuft das als haushaltsnahe Dienstleistung mit 20 Prozent bis 4.000 €, also mit dem Achtfachen. Beschäftigst Du jemanden für die Kinderbetreuung, sind die Kosten stattdessen Sonderausgaben, 80% der Gesamtkosten (Höchstbetrag 4.800 €) für Kinder unter 14 Jahren. Das ist meist der günstigere Weg.
Häufige Fragen
Ist ein Minijob steuerfrei?
Für Dich ja, in fast allen Fällen. Der Arbeitgeber zahlt eine Pauschsteuer von 2 Prozent. Damit sind Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer abgegolten, und von Deinen 556 € geht nichts ab. Steuerfrei ist der Minijob damit nicht im Wortsinn, die Steuer zahlt nur ein anderer.
Wie viel darf ich im Minijob verdienen?
603 € im Monat und 7.236 € im Jahr. Einzelne Monate dürfen darüber liegen, solange die Jahresgrenze hält. Die Grenze hängt am Mindestlohn und steigt mit ihm, 2025 waren es noch 556 Euro.
Muss ich den Minijob in der Steuererklärung angeben?
Nein, wenn er pauschal versteuert ist, und das ist der Regelfall. Er gehört in keine Zeile der Anlage N und erhöht Deinen Steuersatz nicht. Nur ein individuell versteuerter Minijob steht auf der Lohnsteuerbescheinigung und gehört damit in die Erklärung.
Welche Steuerklasse gilt beim Minijob?
Beim pauschal versteuerten Minijob gar keine. Der Arbeitgeber braucht dafür nicht einmal Deine Steuer-ID. Wird er individuell versteuert, gilt Deine normale Steuerklasse, beim Minijob neben einem Hauptjob ist das Steuerklasse 6.
Was kann ich bei einem Minijob steuerlich absetzen?
Bei pauschaler Versteuerung nichts, weil es keine Steuer gibt, die sich mindern ließe. Fahrtkosten, Arbeitsmittel und Bewerbungskosten wirken nur, wenn der Minijob individuell versteuert wird oder Du daneben andere Einkünfte hast.
Wie werden kurzfristige Minijobs versteuert?
Entweder nach Deiner Steuerklasse oder pauschal mit 25 Prozent. Die Pauschale geht nur, wenn Du höchstens 18 zusammenhängende Arbeitstage arbeitest, im Schnitt nicht mehr als 150 Euro am Tag und nicht mehr als 19 Euro in der Stunde verdienst. Als Student lohnt sich meist die Steuerklasse, weil das Geld über die Steuererklärung zurückkommt.
Was passiert, wenn ich die Minijob-Grenze überschreite?
Bis zu zweimal im Jahr darfst Du unvorhersehbar darüber liegen, dann bleibt alles beim Alten. In diesen Monaten darfst Du bis zum Doppelten der Monatsgrenze verdienen. Überschreitest Du die Jahresgrenze planmäßig, wird aus dem Minijob ein Midijob mit normaler Lohnsteuer und Sozialversicherung, bis 2.000 € im Monat mit reduzierten Beiträgen.
Kann ich als Privatperson einen Minijob absetzen?
Ja. Wer eine Haushaltshilfe über das Haushaltsscheckverfahren anmeldet, zieht 20 Prozent der Kosten direkt von der Steuer ab, höchstens 510 € im Jahr. Kinderbetreuung läuft daneben als Sonderausgabe mit 80% der Gesamtkosten (Höchstbetrag 4.800 €).