Steuern bei Minijobs: Wann ist der Minijob steuerfrei?

Viele Arbeitnehmer in Deutschland stocken ihr monatliches Gehalt mit einem Minijob auf. Sie erledigen dabei unterschiedliche Tätigkeiten in Privathaushalten, Betrieben oder Firmen. Minijobs sind eine beliebte Form der Beschäftigung, die durch bestimmte Verdienst- oder Zeitgrenzen gekennzeichnet sind. Bei einem 520-Euro-Minijob gibt es verschiedene Besteuerungsoptionen. Die gute Nachricht: eine Steuererklärung bei Minijobs ist meist nicht notwendig, da der Großteil der Minijobs steuerfrei ist. In diesem Artikel klären wir, welche Steuerregelungen bei einem 520-Euro-Minijob gelten und wie sie sich auf Dein Einkommen auswirken.


Die Besteuerung von 520-Euro-Minijobs kann je nach individueller Situation variieren. Es ist wichtig, die Wahl der Besteuerungsoption mit dem Arbeitgeber abzustimmen, um steuerliche Überraschungen zu vermeiden. In den meisten Fällen lohnt sich eine Steuererklärung bei einem 520-Euro-Minijob nicht, es sei denn, Du wirst individuell besteuert und kannst Steuervorteile nutzen. Als privater Arbeitgeber kannst Du ebenfalls Steuervorteile für haushaltsnahe Dienstleistungen und Kinderbetreuung in Anspruch nehmen.

Minijob: Verdienstgrenze im Blick behalten

Bei einem Minijob darf der Arbeitnehmer regelmäßig nicht mehr als 556 € (für 2025) pro Monat verdienen (Stand 2026). Das bedeutet jedoch nicht, dass in jedem Monat genau 556 € (für 2025) verdient werden müssen. Die Einnahmen können über das Jahr verteilt variieren, solange sie am Ende des Jahres den Jahresbetrag von 6.672 € (für 2025) nicht überschreiten. Dabei ist zu beachten, dass auch Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld ebenfalls berücksichtigt werden.

Kurzfristige Minijobs: Zeitliche Begrenzung beachten

Kurzfristige Minijobs sind auf einen vorab festgelegten Zeitraum beschränkt. Diese Beschäftigung darf maximal 3 Monate dauern, sofern sie in einer 5-Tage-Woche ausgeübt wird. Bei weniger als 5 Arbeitstagen pro Woche beträgt die Grenze 70 Arbeitstage pro Jahr. Das Besondere an kurzfristigen Minijobs ist, dass die Höhe des Einkommens keine Rolle spielt, solange die Beschäftigung nicht berufsmäßig ist. Dies macht sie besonders attraktiv für Schüler*innen und Studierende während der Ferien. In diesem Fall ist eine pauschale Besteuerung von 20 Prozent möglich.

Drei unterschiedliche Möglichkeiten der Besteuerung

In beiden Fällen ist es wichtig, die steuerliche Behandlung des Minijobs mit dem Arbeitgeber abzustimmen, um Überraschungen bei der Steuererklärung zu vermeiden. Minijobs bieten eine flexible Arbeitsmöglichkeit, aber es ist ratsam, die steuerlichen Verpflichtungen im Auge zu behalten. Bei einem 520-Euro-Minijob stehen drei Optionen zur Verfügung, wie die Steuern behandelt werden können:

Minijob Pauschalsteuer

Diese Option wird oft gewählt, da sie einfach ist. Der Arbeitgeber zahlt eine Pauschalsteuer in Höhe von 2 Prozent des Bruttogehalts und übernimmt auch die Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag. In diesem Fall zahlst Du keine Steuern beim Minijob. Allerdings ist der Minijob nicht steuerfrei, da Dein Arbeitgeber die Lohnsteuer für Dich abführt.


Die Pauschsteuer bei Minijobs ist üblich, wenn es sich um einen 520-Euro-Minijob handelt und der Arbeitgeber Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung für die Beschäftigten zahlt.

Besteuerung nach den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen

Übst Du einen Minijob zusätzlich zu einer Hauptbeschäftigung aus, bist Du meist in Steuerklasse 5 oder Steuerklasse 6. In diesem Fall musst Du den Minijob individuell mit Deinem persönlichen Steuersatz versteuern, der basierend auf Deinem jährlichen Bruttoeinkommen berechnet wird. Bleibst Du unter dem Grundfreibetrag, zahlst Du zwar zunächst Steuern, kannst Dir diese mit einer Steuererklärung aber wieder erstatten lassen.


Dein Minijob wird immer dann individuell besteuert, wenn der Minijob neben einem Hauptjob ausgeübt wird und Du in Lohnsteuerklasse V oder VI relevant bist.

Pauschale Lohnsteuer von 20 Prozent

In einigen Fällen werden Minijobs nicht über die Minijob-Zentrale abgerechnet, sondern werden bei der Krankenkasse gemeldet. Dies ist dann der Fall, wenn Deine Beschäftigung nicht regelmäßig und auf maximal 18 zusammenhängende Tage beschränkt ist. Außerdem darf Dein durchschnittlicher Stundenlohn max. 12 Euro betragen, was einem Arbeitstaglohn von 62 Euro entspricht. Eine pauschale Lohnsteuer von 20 Prozent ist auch möglich, wenn Du mehrere Minijobs hast und die Verdienstgrenze überschreitest oder wenn Du neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob zusätzlich zwei oder mehr Minijobs ausübt.


Bei einem Minijob wird die pauschale Lohnsteuer von 20 Prozent angewendet, wenn Du mehrere Minijobs hast oder er nicht regelmäßig ist und deshalb über die Krankenkasse, statt über die Midijob-Zentrale, gemeldet wurde.

Welche Steuerklasse bei Minijobs ist die beste Wahl?

Die Wahl der Steuerklasse beeinflusst die Höhe der Steuern bei einem Minijob erheblich. In den Steuerklassen I bis IV fallen für Minijobber*innen mit einem Einkommen von nur 556 € (für 2025) pro Monat keine Steuern an. In den Steuerklasse 5 oder 6 hingegen werden bereits bei geringen Einnahmen Lohnsteuern abgezogen. Lebst Du in einer eingetragenen Partnerschaft, kann es daher ratsam sein, Deine Steuerklasse zu wechseln.

Steuererklärung und Minijob

In der Regel musst Du Dein Einkommen aus einem 520-Euro-Minijob nicht in der Steuererklärung angeben, es sei denn, Du wirst individuell besteuert. Wenn Du die individuelle Besteuerung wählst, etwa weil Du neben Deinem Minijob noch andere Einkünfte hast, könntest Du möglicherweise Steuern sparen. In diesem Fall kannst Du Werbungskosten, Fahrtkosten und andere Ausgaben von den Steuern abziehen.

Insgesamt lohnt sich eine Steuererklärung bei einem Minijob selten, da Arbeitgeber in der Regel die Pauschalsteuer an die Minijob-Zentrale zahlen. In diesem Fall zahlst Du keine Steuern und kannst daher auch keine Steuern zurückfordern.

Minijob Steuervorteile für private Arbeitgeber

Wenn Du selbst Minijobber*innen beschäftigst, beispielsweise für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Kinderbetreuung, kannst Du Steuervorteile nutzen. Bei haushaltsnahen Dienstleistungen lassen sich 20 Prozent der Ausgaben steuerlich absetzen, jedoch maximal 510 Euro pro Jahr.

Für Kinderbetreuungskosten auf 520-Euro-Basis kannst Du bis zu zwei Drittel der Kosten - höchstens jedoch 4.000 Euro pro Kind und Jahr - als Sonderausgaben steuerlich absetzen. Dies gilt für Kinder bis 14 Jahre oder für Kinder mit Behinderungen, die vor dem 25. Lebensjahr auf Betreuung angewiesen sind.