Wann musst Du Kryptowährungen wie Bitcoin versteuern, und wann sind Gewinne daraus steuerfrei?
Stand: · Werte für das Steuerjahr 2025
Gewinne aus Kryptowährungen wie Bitcoin musst Du nur versteuern, wenn Du die Coins innerhalb eines Jahres nach dem Kauf verkaufst oder tauschst. Auch dann bleiben sie steuerfrei, solange Deine Gewinne aus solchen Verkäufen im Jahr zusammen unter 1.000 € liegen. Nach mehr als einem Jahr ist jeder Gewinn steuerfrei, egal wie hoch. Für Einnahmen aus Staking und Lending gilt eine eigene Freigrenze von 256 €, eingetragen wird beides in der Anlage SO.
Wo trägst Du Gewinne aus Kryptowährungen wie Bitcoin in der Steuererklärung ein?
Gewinne aus Kryptowährungen wie Bitcoin trägst Du in der Steuererklärung in die Anlage SO ein. Dort gehören sie in den Abschnitt Private Veräußerungsgeschäfte, Unterpunkt Kryptowerte. In ELSTER wählst Du die Anlage SO über „Anlagen hinzufügen / entfernen“ aus. Für Coins wie Bitcoin und Ether, die Du direkt hältst, ist die Anlage KAP nicht zuständig. Gewinne mit ihnen sind keine Kapitalerträge wie bei Aktien, sondern Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 EStG).
Beispiel: Du kaufst am 10. März 2025 Bitcoin für 4.000 Euro und zahlst 20 Euro Gebühr. Am 6. Oktober 2025 verkaufst Du die Bitcoin für 5.300 Euro, die Börse behält 26 Euro Gebühr ein. Die Kaufgebühr erhöht die Anschaffungskosten auf 4.020 Euro, die Verkaufsgebühr zählt zu den Werbungskosten. Dein Gewinn beträgt 1.254 Euro und liegt über der Freigrenze, er ist also komplett steuerpflichtig.
- Zeile 45 Haben Sie Einkünfte aus der Veräußerung von Kryptowerten erzielt?
- Ja
- Zeile 46 Bezeichnung
- Bitcoin
- Zeile 47 Zeitpunkt der Anschaffung (z. B. der auf der verwendeten Handelsplattform aufgezeichnete Zeitpunkt)
- 10.03.2025
- Zeile 47 Zeitpunkt der Veräußerung (z. B. der auf der verwendeten Handelsplattform aufgezeichnete Zeitpunkt)
- 06.10.2025
- Zeile 48 Veräußerungspreis oder an dessen Stelle tretender Wert (z. B. gemeiner Wert)
- 5.300 €
- Zeile 49 Anschaffungskosten oder an deren Stelle tretender Wert (z. B. Teilwert, gemeiner Wert)
- 4.020 €
- Zeile 50 Werbungskosten im Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft
- 26 €
- Zeile 51 Gewinn / Verlust (zu übertragen nach Zeile 58)
- 1.254 €
- Zeile 58 Zurechnung der Beträge aus den Zeilen 51 und 57
- 1.254 €
Einen Verkauf trägst Du einzeln ein wie im Beispiel. Die Gewinne und Verluste aller weiteren Verkäufe fasst Du in einer Summe zusammen. Den Rechenweg erklärst Du in einer gesonderten Aufstellung, das verlangt der Vordruck ausdrücklich. Ein Steuerreport eignet sich dafür, wenn er die angesetzten Kurse und die Methode wie FIFO ausweist. Die Aufstellung schickst Du über die Belegnachreichung zur Steuererklärung in Mein ELSTER. Hast Du neben dem Bitcoin-Verkauf noch 40 Trades mit zusammen 1.770 Euro Gewinn, sieht die Zeile so aus.
- Zeile 59 Gewinne / Verluste aus weiteren Veräußerungen von Kryptowerten sowie anderen Wirtschaftsgütern (laut gesonderter Aufstellung)
- 1.770 €
Musst Du Krypto-Gewinne unter 1.000 Euro in der Steuererklärung angeben?
Nein. Liegen Deine Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften im Jahr zusammen unter 1.000 €, musst Du sie in der Steuererklärung nicht angeben. So steht es in der amtlichen Anleitung zur Anlage SO. Verluste gibst Du dagegen immer an, sonst kann das Finanzamt sie nicht mit späteren Gewinnen verrechnen. Dasselbe gilt für Krypto-Einkünfte aus Staking, Lending und anderen Leistungen, solange sie zusammen unter 256 € liegen.
Bis einschließlich 2023 lag die Grenze bei 600 Euro. Krypto-Gewinne unter 600 Euro musstest Du für diese Jahre ebenfalls nicht angeben. Das spielt eine Rolle, wenn Du eine Steuererklärung rückwirkend abgibst. Ob Du überhaupt eine Steuererklärung abgeben musst, hängt von Deinen übrigen Einkünften ab. Mehr dazu steht im Abschnitt für Studenten.
Nach 1 Jahr sind Bitcoin und andere Kryptowährungen in Deutschland steuerfrei, davor können Steuern anfallen
Verkaufst Du Bitcoin oder andere Kryptowährungen nach mehr als einem Jahr, ist der Gewinn in Deutschland steuerfrei, und zwar in voller Höhe. Diese Grenze von 1 Jahr heißt Haltefrist oder Spekulationsfrist. Krypto gilt steuerlich als anderes Wirtschaftsgut wie Gold, das hat der Bundesfinanzhof 2023 bestätigt (Urteil vom 14.02.2023, IX R 3/22). Eine Steuerpflicht für Kryptowährungen entsteht deshalb nur, wenn zwischen Kauf und Verkauf ein Jahr oder weniger liegt. Dann unterliegt der Gewinn der Einkommensteuer. Steuern zahlst Du aber erst, wenn Deine Gewinne des Jahres die Freigrenze erreichen.
Die Frist beginnt am Tag nach dem Kauf und endet mit Ablauf des Jahrestags. Kaufst Du am 15. März 2025, ist ein Verkauf ab dem 16. März 2026 steuerfrei, am 15. März 2026 noch nicht (§ 108 AO mit §§ 187, 188 BGB). Für die Besteuerung von Kryptowährung zählt der Zeitpunkt, den die Börse für Kauf und Verkauf aufzeichnet, nicht die Buchung in Deiner Wallet.
Jeder Tausch in einen anderen Coin startet die Frist für den neuen Coin von vorn. Bei Coins wie Bitcoin und Ether verlängern Staking oder Lending die Frist dagegen nicht auf zehn Jahre (BMF-Schreiben vom 6. März 2025, Rz. 55 und 63). Hast Du einen Coin mehrmals gekauft und lassen sich die Einheiten nicht einzeln zuordnen, gelten die zuerst gekauften als zuerst verkauft.
Beispiel: Du kaufst am 10. Februar 2025 und am 1. Dezember 2025 je 0,1 Bitcoin auf derselben Börse. Verkaufst Du am 20. März 2026 0,1 Bitcoin, gilt der Kauf vom Februar als verkauft. Er liegt mehr als ein Jahr zurück, der Verkauf ist steuerfrei.
| Vorgang | Steuer |
|---|---|
| Coins halten, auch wenn der Kurs steigt | keine |
| Verkauf oder Tausch nach mehr als einem Jahr | keine, egal wie hoch der Gewinn ist |
| Verkauf oder Tausch nach einem Jahr oder weniger | Einkommensteuer, wenn Deine Gewinne des Jahres zusammen 1.000 € erreichen |
| Staking, Lending, Airdrop mit Gegenleistung | Einkommensteuer, wenn diese Einkünfte im Jahr 256 € erreichen |
| Mining auf Dauer mit Gewinnabsicht | Einkünfte aus Gewerbebetrieb |
Ist die Krypto-Freigrenze von 1.000 Euro ein Steuerfreibetrag?
Nein. Die Krypto-Freigrenze von 1.000 € ist kein Steuerfreibetrag, und einen Freibetrag für Kryptowährung gibt es nicht. Bleibt Dein Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften im Kalenderjahr unter der Grenze, ist er ganz steuerfrei. Erreicht er 1.000 €, ist der ganze Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der Teil darüber (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG).
Die Freigrenze gilt für alle privaten Veräußerungsgeschäfte eines Jahres zusammen, also auch für Gold oder Fremdwährungen. Gewinne und Verluste aus demselben Jahr werden vorher miteinander verrechnet. Die Grenze gilt je Person, bei der Zusammenveranlagung hat jeder Ehepartner seine eigene. Übertragen lässt sie sich nicht. Seit 2024 liegt sie bei 1.000 Euro, vorher waren es 600 Euro.
Beispiel: Du verkaufst 2025 nach wenigen Monaten Bitcoin mit 700 Euro Gewinn und Ether mit 350 Euro Gewinn. Zusammen sind das 1.050 Euro, Du versteuerst alle 1.050 Euro. Verkaufst Du im selben Jahr noch einen anderen Coin mit 100 Euro Verlust, sinkt der Gesamtgewinn auf 950 Euro. Dann bleibt alles steuerfrei.
Wie berechnest Du den Krypto-Gewinn, und wann gilt FIFO?
Den Krypto-Gewinn berechnest Du je Verkauf als Verkaufspreis minus Anschaffungskosten minus Werbungskosten (§ 23 Abs. 3 Satz 1 EStG). Gebühren beim Kauf gehören zu den Anschaffungskosten, Gebühren beim Verkauf sind Werbungskosten. Tauschst Du einen Coin gegen einen anderen, gilt der Marktkurs des erhaltenen Coins als Verkaufspreis. Derselbe Betrag sind die Anschaffungskosten des neuen Coins. Statt des Kurses zur Sekunde darfst Du einen Tageskurs nehmen, wenn Du immer dieselbe Quelle und denselben Zeitpunkt verwendest.
Hast Du einen Coin zu verschiedenen Kursen gekauft, musst Du festlegen, welche Einheiten Du verkauft hast. Vorrang hat die genaue Zuordnung jeder Einheit. Ist sie nicht möglich, gelten für die Haltefrist die zuerst gekauften Coins als zuerst verkauft. Den Gewinn rechnest Du dann mit dem Durchschnitt der Kaufkurse oder vereinfacht ebenfalls nach FIFO, also first in, first out. Die Methode gilt je Wallet und je Coin, bis der Bestand dort ganz verkauft ist (BMF-Schreiben, Rz. 61 und 62).
LIFO, also last in, first out, sieht das BMF-Schreiben nicht vor. Das Finanzgericht Nürnberg hat LIFO zwar in einem Fall aus dem Jahr 2017 akzeptiert (Urteil vom 22.01.2025, 3 K 760/22). Dort hatte das Finanzamt die Methode aber selbst hingenommen, und die Revision ist zugelassen. Rechne mit FIFO, wenn Du Streit mit dem Finanzamt vermeiden willst.
Musst Du Kryptowährung erst bei der Auszahlung versteuern?
Nein, die Steuer entsteht nicht erst bei der Auszahlung auf Dein Bankkonto, sondern schon beim Verkauf oder Tausch. Verkaufst Du Kryptowährung gegen Euro, zählt dieser Moment, auch wenn das Geld auf der Börse liegen bleibt. Auch der Tausch in einen anderen Coin ist ein Verkauf, obwohl nie Euro fließen. Dasselbe gilt, wenn Du mit Krypto bezahlst, etwa mit einer Kreditkarte, die Deine Coins beim Bezahlen in Euro umtauscht. Innerhalb der Jahresfrist kann jeder dieser Vorgänge Steuern auslösen.
Die Auszahlung selbst kostet keine Steuer. Hältst Du Bitcoin länger als ein Jahr, kannst Du verkaufen und Dir den Erlös steuerfrei auszahlen lassen, egal wie hoch er ist. Coins zwischen Deinen eigenen Wallets zu verschieben ist kein Verkauf, denn es gibt keinen Käufer.
Wie musst Du Krypto-Einnahmen aus Staking, Lending und Mining versteuern?
Krypto-Einnahmen aus Staking und Lending musst Du als sonstige Einkünfte aus Leistungen versteuern (§ 22 Nr. 3 EStG). Maßgeblich ist der Marktkurs der erhaltenen Coins in dem Moment, in dem Du sie bekommst. Du darfst dafür den Zeitpunkt nehmen, an dem die Rewards in Deiner Wallet ankommen, spätestens aber den 31. Dezember. Für die Umrechnung ist ein Tageskurs erlaubt.
Für alle Einkünfte aus Leistungen zusammen gilt eine Freigrenze von 256 € im Jahr. Liegen sie darunter, sind sie steuerfrei. Erreichen sie die Grenze, ist alles steuerpflichtig, nicht nur der Teil darüber. Sie gilt je Person und unabhängig von der Freigrenze für Verkäufe.
Beispiel: 2025 bekommst Du Staking-Rewards im Wert von 190 Euro und Lending-Zinsen von 90 Euro, jeweils zum Kurs am Tag der Gutschrift. Zusammen sind das 280 Euro, Du versteuerst alle 280 Euro.
- Zeile 14 Haben Sie Einkünfte aus Mining, Forging, (passivem) Staking, Lending und / oder der Teilnahme an Airdrops oder ähnlichen Vorgängen erzielt?
- Ja
- Zeile 15 Einnahmen im Zusammenhang mit Kryptowerten
- 280 €
Die Coins aus Staking und Lending gelten als gekauft, und zwar zu dem Wert, den Du versteuert hast. Für sie beginnt die Haltefrist mit der Gutschrift. Verkaufst Du sie innerhalb eines Jahres, ist das zusätzlich ein privates Veräußerungsgeschäft.
Mining ist nach Ansicht der Finanzverwaltung ein Gewerbe, sobald Du es auf Dauer mit Gewinnabsicht betreibst. Dasselbe gilt, wenn Du als Validator selbst Blöcke erzeugst. Dann trägst Du den Gewinn in die Anlage G ein, Kosten für Hardware und Strom ziehst Du ab. Gewerbesteuer zahlst Du erst auf den Gewinn, der 24.500 € im Jahr übersteigt. Nur gelegentliches Mining zählt zu den sonstigen Einkünften mit der Freigrenze.
Ist ein Airdrop steuerpflichtig?
Ja, wenn Du für den Airdrop etwas tust. Musst Du das Projekt in sozialen Medien bewerben oder persönliche Daten angeben, die über Deine Wallet-Adresse hinausgehen, ist das eine Leistung. Dann versteuerst Du die Coins wie Staking-Rewards mit dem Kurs beim Erhalt. Ein Verkauf innerhalb eines Jahres ist dann ein privates Veräußerungsgeschäft. Hat der Token beim Erhalt noch keinen Kurs, darfst Du ihn mit 0 Euro ansetzen. Bekommst Du Coins ohne jede Gegenleistung, fällt keine Einkommensteuer an, das Finanzamt kann aber eine Schenkung prüfen.
Wie hoch sind die Steuern, wenn Du Gewinne aus Kryptowährungen in Deutschland versteuern musst?
Krypto wird in Deutschland mit Deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert, nicht mit der Abgeltungsteuer von 25 Prozent wie bei Aktien. Kapitalertragsteuer fällt auf Bitcoin deshalb nicht an. Steuerpflichtige Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen werden zu Deinem übrigen Einkommen addiert. Du musst sie mit demselben Tarif versteuern wie Arbeitslohn. Der Steuersatz liegt bei 0 % bis 12.096 €, darüber von 14 % steigend bis 42 % ab 68.481 € und 45 % ab 277.826 €. Dazu kommt Kirchensteuer, wenn Du Mitglied einer Kirche bist. Den Solidaritätszuschlag zahlen nur noch hohe Einkommen.
Beispiel: Bei 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen im Jahr 2025 kostet der Gewinn von 1.254 Euro aus dem ersten Beispiel 404 Euro Einkommensteuer. Hast Du als Student sonst kein steuerpflichtiges Einkommen, zahlst Du auf denselben Gewinn nichts, weil er unter dem Grundfreibetrag bleibt.
Wie wird Krypto in Deutschland versteuert, wenn Du viel handelst?
Genauso wie bei gelegentlichen Verkäufen, solange Dein Handel kein Gewerbe ist. Häufiges Traden führt nicht automatisch zu einem Gewerbe. Ob Krypto bei Dir in Deutschland als Gewerbe versteuert wird, prüft das Finanzamt nach denselben Kriterien wie beim gewerblichen Wertpapierhandel (BMF-Schreiben, Rz. 52). Nur dann laufen Deine Steuern über die Anlage G statt über die Anlage SO.
Wann musst Du die Steuern auf Krypto-Gewinne zahlen?
Zahlen musst Du die Steuern auf Krypto-Gewinne erst, wenn das Finanzamt Deinen Steuerbescheid schickt. Anders als die Bank bei Aktien zahlt die Krypto-Börse keine Steuer für Dich ans Finanzamt. Du gibst die Gewinne in der Steuererklärung für das Jahr an, in dem Du verkauft hast, und überweist die Nachzahlung laut Bescheid. Nach einem Jahr mit hohen Gewinnen kann das Finanzamt Vorauszahlungen für die Folgejahre festsetzen. Kommen keine neuen Gewinne, kannst Du beantragen, sie herabzusetzen.
Wie wirken sich Verluste auf die Besteuerung von Kryptowährung aus?
Verluste zählen bei der Besteuerung von Kryptowährung nur, wenn Du innerhalb der Jahresfrist verkaufst. Nach mehr als einem Jahr bleibt ein Verlust unberücksichtigt, so wie ein Gewinn steuerfrei bliebe. Das Finanzamt verrechnet die Verluste mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften desselben Jahres, etwa aus anderen Coins, Gold oder Fremdwährungen. Mit Deinem Lohn oder anderen Einkünften darfst Du sie nicht verrechnen (§ 23 Abs. 3 Satz 7 EStG).
Was übrig bleibt, zieht das Finanzamt vom Gewinn des Vorjahres ab oder trägt es in die Folgejahre vor, aber wieder nur gegen solche Gewinne. Der Verlustvortrag verfällt nicht. Dafür musst Du die Verluste in der Anlage SO angeben, auch in einem Jahr ganz ohne Gewinne. Das Finanzamt stellt den verbleibenden Verlust dann fest.
Musst Du als Student Krypto-Gewinne versteuern?
Ja, für Studenten gelten bei Krypto dieselben Regeln wie für alle. Gewinne nach mehr als einem Jahr bleiben steuerfrei, darunter gilt die Freigrenze von 1.000 €. Steuer zahlst Du auf einen steuerpflichtigen Gewinn aber nur, wenn Dein zu versteuerndes Einkommen insgesamt über dem Grundfreibetrag von 12.096 € liegt. Ein pauschal versteuerter Minijob zählt dabei nicht mit.
Eine Steuererklärung abgeben musst Du, wenn Du einen Job mit Lohnsteuerabzug hast, etwa als Werkstudent. Hinzukommen müssen steuerpflichtige Krypto-Einkünfte, die zusammen mit anderen Nebeneinkünften mehr als 410 € betragen (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Ohne einen solchen Job besteht die Pflicht erst, wenn Deine Einkünfte zusammen den Grundfreibetrag übersteigen (§ 56 EStDV). Das Kindergeld Deiner Eltern hängt nicht von Deinem Einkommen ab, Krypto-Gewinne ändern daran nichts.
Wie kannst Du die Steuer auf Krypto-Gewinne legal umgehen?
Legal umgehen lässt sich die Steuer auf Krypto-Gewinne nur mit den Regeln, die das Gesetz selbst vorsieht.
- Halte die Coins länger als ein Jahr. Dann ist jeder Gewinn steuerfrei.
- Verteile Verkäufe innerhalb der Jahresfrist auf zwei Kalenderjahre, damit Du jedes Jahr unter der Freigrenze von 1.000 € bleibst.
- Verkaufe Coins mit Verlust im selben Jahr wie die mit Gewinn. Der Verlust senkt Deinen Gesamtgewinn, im besten Fall unter die Freigrenze.
- Als Ehepaar hat jeder seine eigene Freigrenze, wenn jeder seine Coins selbst hält.
Gewinne zu verschweigen ist dagegen Steuerhinterziehung (§ 370 AO). Seit 2026 zeichnen die Börsen Deine Käufe und Verkäufe für das Finanzamt auf, mehr dazu im nächsten Abschnitt. Hast Du Krypto-Gewinne in einer abgegebenen Erklärung vergessen, musst Du das dem Finanzamt melden, sobald Du es bemerkst (§ 153 AO). Wie Du eine Steuererklärung korrigieren kannst, steht in einem eigenen Artikel.
Welche Nachweise verlangt das Finanzamt, und was melden Krypto-Börsen ab 2026?
Welche Nachweise das Finanzamt verlangen darf, beschreibt das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 ausführlich. Die Beweislast für Deine Angaben liegt bei Dir. Nutzt Du eine Börse im Ausland, musst Du die Nachweise selbst beschaffen (§ 90 Abs. 2 AO). Dazu gehört, die Transaktionsübersichten regelmäßig und vollständig herunterzuladen. Fehlen Daten, etwa nach der Pleite einer Börse oder einem Hack, geht das zu Deinen Lasten.
Für jeden Verkauf müssen Coin, Menge, Kauf- und Verkaufszeitpunkt, die Beträge in Euro und die Haltedauer erkennbar sein. Das Finanzamt darf zusätzlich CSV-Dateien, Screenshots aus Wallet oder Börsenkonto und Deine Bestände zum 31. Dezember anfordern. Eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist haben Privatleute nur bei sehr hohen Einkünften (§ 147a AO). Bewahre Kaufbelege trotzdem auf, solange Du die Coins hältst. Nur mit ihnen beweist Du, dass ein Verkauf nach mehr als einem Jahr steuerfrei war.
Seit dem 1. Januar 2026 erfassen Krypto-Börsen und andere Anbieter für jeden Kunden, was er je Coin gekauft, verkauft, getauscht und übertragen hat. Dazu kommen Name, Anschrift und Steuer-ID. Die erste Meldung für 2026 geht bis zum 31. Juli 2027 an das Bundeszentralamt für Steuern, das sie an Dein Finanzamt weiterleitet (Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz). Deutschland setzt damit die EU-Richtlinie DAC8 und den OECD-Standard Crypto-Asset Reporting Framework um. Gemeldet werden Summen, keine Gewinne. Versteuern musst Du Deine Gewinne weiterhin selbst, und Verkäufe nach 1 Jahr bleiben steuerfrei.
Steuertipp: Lade zum Jahresende die Transaktionsübersicht jeder Börse und Wallet herunter und notiere Deine Bestände zum 31. Dezember. Manche Anbieter stellen die Historie nur für begrenzte Zeit bereit.
Häufige Fragen
Gibt es einen Freibetrag für Krypto?
Nein, für Krypto gibt es keinen Freibetrag, sondern eine Freigrenze von 1.000 € im Jahr für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen. Liegt Dein Gesamtgewinn darunter, bleibt er steuerfrei. Erreicht er die Grenze, ist er ganz steuerpflichtig.
Muss ich Kryptos wie Bitcoins versteuern, wenn ich sie nur halte?
Nein. Solange Du Kryptos wie Bitcoins nur hältst, musst Du nichts versteuern, auch wenn der Kurs steigt. Steuerpflichtig werden erst ein Verkauf oder Tausch innerhalb eines Jahres und Einnahmen aus Staking oder Lending.
Wo trage ich Krypto-Gewinne in der Steuererklärung ein?
In die Anlage SO, im Abschnitt Private Veräußerungsgeschäfte unter Kryptowerte. Einnahmen aus Staking, Lending und Airdrops gehören in dieselbe Anlage, in den Abschnitt Leistungen.
Muss ich Krypto-Gewinne unter 1.000 Euro angeben?
Nein. Liegen Deine Krypto-Gewinne und alle anderen Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften im Jahr zusammen unter 1.000 €, musst Du sie in der Anlage SO nicht eintragen. Verluste solltest Du trotzdem angeben, damit das Finanzamt sie mit späteren Gewinnen verrechnet.
Muss ich Krypto erst bei der Auszahlung versteuern?
Nein. Die Steuer entsteht nicht erst bei der Auszahlung auf Dein Konto, sondern beim Verkauf oder Tausch. Auch der Tausch in einen anderen Coin ist ein Verkauf. Die Auszahlung selbst ist steuerfrei.
Ab wann ist Krypto in Deutschland steuerfrei?
Krypto ist in Deutschland ab dem Tag nach dem ersten Jahrestag des Kaufs steuerfrei, in voller Höhe. Verkaufst Du früher, bleibt der Gewinn nur steuerfrei, wenn Deine Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften im Jahr zusammen unter 1.000 € liegen.
Ab wann muss ich Krypto versteuern?
Versteuern musst Du Krypto ab dem Verkauf oder Tausch, wenn Du den Coin ein Jahr oder kürzer gehalten hast. Dazu müssen Deine Gewinne im Jahr zusammen 1.000 € erreichen. Einnahmen aus Staking und Lending sind ab 256 € im Jahr steuerpflichtig.
Wie funktioniert die Versteuerung von Kryptogewinnen?
Kryptogewinne musst Du selbst über Deine Einkommensteuererklärung versteuern, die Börse behält nichts ein. Die Versteuerung läuft über die Anlage SO. Das Finanzamt rechnet die Gewinne zu Deinem übrigen Einkommen und besteuert sie mit Deinem persönlichen Steuersatz. Eine Abgeltungsteuer wie bei Aktien gibt es nicht.