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Wann ihr Kryptowährungen wie Bitcoin versteuern müsst

Neben traditionellen Anlagen erfreuen sich Investitionen in Kryptowährungen in den letzten Jahren immer größerer Beliebtheit. Fristeten sie davor eher ein Nischendasein, locken die rasanten Kursgewinne vor allem Privatinvestoren an die Handelsplätze. Zahlt ihr euch Kursgewinne von Bitcoin, Ripple, Ether und Co. aus, handelt es sich um Spekulationsgewinne, die ihr in eurer Steuererklärung angeben müsst. Wann ihr eure Gewinne aus Kryptowährungen wie Bitcoin versteuern müsst, erfahrt ihr in diesem Artikel.

Wie werden Bitcoins und andere Kryptowährungen versteuert?

Im Gegensatz zu Gewinnen bei Aktien, Fonds oder anderen Geldanlagen am Kapitalmarkt, unterliegen Kryptowährungen nicht der Abgeltungssteuer von 25 Prozent. Denn bei Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum handelt es sich um ein privates Veräußerungsgeschäft. Das Finanzamt stellt sie dadurch mit Gewinnen aus dem Verkauf von Kunst, Schmuck, oder anderen Wertgegenständen gleich. Aus diesem Grund gelten besondere Regeln bei der Besteuerung von Kryprowährungen.

Wollt ihr Bitcoin-Gewinne in eurer Steuererklärung angeben, ermittelt ihr zunächst euren Ertrag aus dem Verkauf der digitalen Währung. Um den Ertrag bei beim Verkauf von Kryptowährungen zu berechnen, zieht ihr einfach den ursprünglichen Einkaufswert von euerem aktuellen Verkaufswert ab. Die Differenz daraus ist euer Gewinn, den ihr normalerweise versteuern müsst. Noch wichtiger ist aber die Haltedauer der Kryptowährung, ist die lang genug bleibt nämlich der Verkauf eurer Bitcoins steuerfrei.

Lange Haltedauer macht Bitcoins steuerfrei

Ihr könnt euch Gewinne aus Kryptowährungen steuerfrei auszahlen lassen, sobald ihr eure Bitcoins länger als ein Jahr gehalten habt oder unter der Freigrenze von 600 Euro geblieben seid. Kauft ihr euch beispielsweise Bitcoins, die ihr innerhalb von zwölf Monaten wieder verkauft, so müsst ihr die Gewinne durch den Verkauf der Kryptowährung versteuern, wenn euer Erlös höher als 600 Euro ist.

Steuertipp: Anders als bei einem Freibetrag wird bei einer Freigrenze der gesamte Ertrag versteuert, sobald euer Gewinn über dem Grenzbetrag liegt.


Die Freigrenze von 600 Euro gilt dabei für alle privaten Veräußerungen zusammen. Verkauft ihr beispielsweise ein Kunstwerk für 800 Euro und Bitcoins für 200 Euro, seid ihr bereits über der Freigrenze und euer gesamter Gewinn (1.000 Euro) muss versteuert werden. Hattet ihr die Bitcoins länger als ein Jahr, müsst ihr nur die Einnahmen aus dem Verkauf des Gemäldes versteuren, da der Verkauf eurer Bitcoins steuerfrei bleibt. Die Höhe des Bitcoin-Gewinns spielt dabei übrigens keine Rolle.


Zusammengefasst:

  • Bei einer Haltedauer von mehr als zwölf Monaten bleiben Gewinne aus Kryptowährungen steuerfrei - unabhängig von deren Höhe.
  • Bei einer Haltedauer von weniger als zwölf Monaten gilt eine Freigrenze von 600 Euro

Kryptowährung versteuern mit der FIFO-Methode

Derzeit ist die Besteuerung von Kryptowährungen wie Bitcoin noch nicht endgültig geklärt. Da Gewinne bei der Veräußerung von Bitcoins maßgeblich von der Haltedauer abhängen, gibt es zwei Möglichkeiten zu bestimmen, welche Bitcoins verkauft wurden: Entweder nach dem FIFO-Prinzip (First-in-first-out) oder dem LIFO-Prinzip (Last-in-first-out).

Handelt ihr häufiger mit Kryptowährungen, ist es kaum möglich bei jedem Teil eurer Kryptowährungen ein genaue Verkaufs- und Kaufdatum zuzuordnen. Damit sich die Erträge aus dem Verkauf von Bitcoins versteuern lassen, wird die Haltedauer meist nach dem FIFO-Prinzip ermittelt. Dabei werden die Kryptowährungen, die ihr zuerst gekauft habt, auch wieder als erstes verkauft. Bei der LIFO-Methode werden hingegen die zuletzt gekauften Coins als erstes wieder verkauft.

Steuertipp: Habt ihr euch bei der Versteuerung von Kryptowährung für ein Prinzip entschieden, könnt ihr das in der Regel nicht mehr ändern.


Mit der FIFO-Methode ist es leichter eine Haltezeit von mindestens zwölf Monaten zu erreichen. Vor allem dann, wenn ihr in der Zwischenzeit dieselbe Kryptowährung nochmal nachkauft. In jedem Fall solltet ihr über eure Käufe Buch führen, um die Steuerfreiheit eurer Bitcoins auch belegen zu können. In diesem Fall zahlt ihr auch keinen Solidaritätszuschlag.

Kryptowährungen und Bitcoin in der Steuererklärung angeben

Nicht immer lässt sich der Gewinn aus dem Handel mit Kryptowährungen steuerfrei auszahlen. In diesem Fall stellt sich die Frage wo digitale Währungen wie Bitcoin in der Steuererklärung einzutragen sind. Macht ihr eure Steuererklärung mit ELSTER online, fügt ihr dafür zunächst das Steuerformular Anlage SO hinzu. Bitcoins gelten steuerlich als Private Veräußerungsgeschäfte. Dort öffnet ihr unter dem Reiter Andere Wirtschaftsgüter durch einen Klick auf Steuerpflichtige Person einen neuen Eintrag.

Im Beispiel unten müssen die Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen versteuert werden, da die Haltedauer weniger als zwölf Monate war und der Gewinn über der Freigrenze von 600 Euro liegt.

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