Wer muss den Solidaritätszuschlag nach der Soli-Abschaffung noch zahlen?

Stand: · Werte für das Steuerjahr 2025

Den Solidaritätszuschlag zahlst Du seit 2021 nur noch, wenn Deine Einkommensteuer über der Soli-Grenze liegt. Für 2025 sind das 19.950 € im Jahr, für Ehepaare das Doppelte. 2026 steigt die Grenze auf 20.350 Euro. Auf Kapitalerträge und auf die Körperschaftsteuer einer GmbH fällt der Soli dagegen weiter voll an, mit 5,5 Prozent der Steuer.

Wer zahlt noch Soli, und wer zahlt keinen Solidaritätszuschlag?

Soli zahlt heute nur noch, wer gut verdient, Kapitalerträge hat oder als Firma Körperschaftsteuer zahlt. Seit 2021 gilt beim Solidaritätszuschlag eine hohe Freigrenze. Laut Bundesregierung sind dadurch 90 Prozent der früheren Zahler ganz befreit, weitere 6,5 Prozent zahlen weniger. Übrig bleiben vier Gruppen.

  • Steuerzahler, deren Einkommensteuer über 19.950 € im Jahr liegt, bei Ehepaaren über 39.900 €. Das sind vor allem Gutverdiener.
  • Anleger auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne über dem Sparer-Pauschbetrag, weil die Freigrenze für die Kapitalertragsteuer nicht gilt.
  • GmbH, UG, AG und andere Kapitalgesellschaften auf ihre Körperschaftsteuer.
  • Arbeitgeber auf pauschal versteuerten Arbeitslohn, zum Beispiel auf Fahrtkostenzuschüsse.

Keinen Solidaritätszuschlag zahlt, wessen Einkommensteuer die Freigrenze nicht übersteigt. Das sind die meisten Arbeitnehmer und Rentner und fast alle Studenten und Azubis. Wer nur einen Minijob mit Pauschsteuer hat, zahlt ebenfalls keinen, die 2 Prozent des Arbeitgebers decken ihn ab. Der Wohnort spielt keine Rolle. Ostdeutsche zahlen den Soli nach denselben Regeln wie Westdeutsche.

Ab wann zahlt man Soli? Erst über der Grenze für den Solidaritätszuschlag

Den Soli zahlst Du erst, wenn Deine Einkommensteuer im Jahr die Soli-Grenze übersteigt. Für 2025 liegt sie bei 19.950 €, bei Zusammenveranlagung bei 39.900 €. Für 2026 sind es 20.350 Euro und 40.700 Euro. Amtlich heißt sie Freigrenze und steht in § 3 Abs. 3 des Solidaritätszuschlaggesetzes. Wer darunter bleibt, zahlt keinen Soli.

Oft ist vom Soli-Freibetrag die Rede. Gemeint ist die Freigrenze, und der Unterschied ist wichtig. Übersteigt Deine Steuer die Grenze, zählt für den Solidaritätszuschlag die ganze Einkommensteuer, nicht nur der Teil über der Grenze. Damit Du ab dem ersten Euro darüber nicht sofort voll zahlen musst, gibt es die Milderungszone. Dort steigt der Soli langsam an.

Die Tabelle zeigt die Grenzen für die Berechnung des Solidaritätszuschlags seit der Soli-Abschaffung 2021

Jahr Freigrenze Single Freigrenze Ehepaar Voller Soli ab Einkommensteuer (Single)
2021 16.956 € 33.912 € 31.528 €
2022 16.956 € 33.912 € 31.528 €
2023 17.543 € 35.086 € 32.619 €
2024 18.130 € 36.260 € 33.711 €
2025 19.950 € 39.900 € 37.095 €
2026 20.350 € 40.700 € 37.839 €

Die Tabelle zeigt, wie die Grenze beim Solidaritätszuschlag seit 2021 gestiegen ist. Bis 2020 lag sie bei 972 Euro Einkommensteuer, für Ehepaare bei 1.944 Euro. Fast jeder Steuerzahler war damit dabei. Mit der Soli-Abschaffung 2021 stieg sie auf 16.956 Euro, und seitdem zahlt den Soli nur noch, wer deutlich mehr verdient. Seit 2023 steigt die Grenze jedes Jahr, zusammen mit dem Grundfreibetrag. Die Berechnung des Solidaritätszuschlags folgt seit 2021 denselben Regeln.

Ab welchem Einkommen zahlt man Solidaritätszuschlag? So hoch ist die Einkommensgrenze

Als Single ohne Kinder zahlst Du für 2025 Soli ab einem zu versteuernden Einkommen von 73.484 €. Für Ehepaare mit Zusammenveranlagung liegt die Einkommensgrenze bei 146.968 €. Für 2026 sind es 74.969 Euro und 149.938 Euro. Ab diesem Einkommen übersteigt die Einkommensteuer die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag. Ab welchem Einkommen jemand Soli zahlt, folgt also direkt aus dem Steuertarif.

Das zu versteuernde Einkommen steht in Deinem Steuerbescheid. Es liegt deutlich unter dem Bruttogehalt, weil Sozialversicherung, Werbungskosten und Pauschbeträge vorher abgehen. Ab welchem Gehalt der Soli anfällt, hängt deshalb von Deinen Abzügen ab. Ein lediger Arbeitnehmer ohne Kinder, gesetzlich versichert und nur mit den Pauschbeträgen, erreicht die Grenze 2025 bei rund 90.000 Euro brutto im Jahr. 2026 sind es rund 92.400 Euro.

Kinder heben die Grenze an. Für den Soli zieht das Finanzamt die Freibeträge für Kinder immer ab, auch wenn Du Kindergeld bekommst (§ 3 Abs. 2 SolZG). Bei einem Ehepaar steigt die Grenze dadurch je Kind um den Kinderfreibetrag von 6.672 € und den Freibetrag für Betreuung und Ausbildung von 2.928 €. Ein Ehepaar mit zwei Kindern und 160.000 Euro Einkommen vor diesen Freibeträgen zahlt für 2025 deshalb keinen Soli. Ohne Kinder wären es 651,64 Euro.

Wie hoch ist der Solidaritätszuschlag? Die Höhe des Soli steigt in der Milderungszone bis 5,5 Prozent

Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent der Einkommensteuer. So hoch ist er aber erst, wenn Deine Steuer ein gutes Stück über der Freigrenze liegt. Direkt über der Grenze beginnt die Milderungszone. Dort beträgt der Soli höchstens 11,9 Prozent des Betrags, um den Deine Steuer die Freigrenze übersteigt (§ 4 SolZG). Die Höhe des Soli wächst so mit jedem Euro Steuer, statt an der Grenze zu springen.

Den vollen Soli zahlst Du als Single für 2025 ab einer Einkommensteuer von 37.095 €. Das entspricht einem zu versteuernden Einkommen von 114.303 €. Für 2026 liegen die Werte bei 37.839 Euro Steuer und 116.607 Euro Einkommen. Darunter liegt die Milderungszone. Für Ehepaare mit Zusammenveranlagung gilt jeweils das Doppelte.

Keine Milderungszone gibt es bei Kapitalerträgen und bei der Körperschaftsteuer. Dort sind es immer 5,5 Prozent der Steuer. Auf 25 Prozent Abgeltungsteuer kommen so 1,375 Prozent des Ertrags als Soli, auf 15 Prozent Körperschaftsteuer 0,825 Prozent des Gewinns.

Wie kannst Du den Solidaritätszuschlag berechnen? Mit einer Formel oder dem Soli-Rechner

Den Solidaritätszuschlag berechnen kannst Du mit einer einfachen Formel, sobald Du Deine Einkommensteuer kennst. Liegt sie nicht über der Freigrenze, ist der Soli null. Sonst rechnest Du zwei Werte aus. Der erste sind 5,5 Prozent der Einkommensteuer. Der zweite sind 11,9 Prozent des Betrags über der Freigrenze. Der kleinere Wert ist Dein Soli.

Formel: Soli = der kleinere Wert aus 0,055 × Einkommensteuer und 0,119 × (Einkommensteuer minus Freigrenze). Bruchteile eines Cents fallen weg.

Deine Einkommensteuer steht im Steuerbescheid. Als Soli-Rechner eignet sich der Lohn- und Einkommensteuerrechner des Bundesfinanzministeriums. Er berechnet die Lohnsteuer samt Soli für Deine Steuerklasse und Deine Kinderfreibeträge, für einen Monat oder ein ganzes Jahr.

Ein Beispiel zeigt die Berechnung des Solidaritätszuschlags in der Milderungszone

Beispiel: So sieht die Berechnung des Solidaritätszuschlags in der Milderungszone aus. Lena ist ledig, hat keine Kinder und für 2025 ein zu versteuerndes Einkommen von 80.000 Euro. Ihre Einkommensteuer beträgt 22.688 Euro. 5,5 Prozent davon wären 1.247,84 Euro. Über der Freigrenze liegen 2.738 Euro, davon sind 11,9 Prozent 325,82 Euro. Lena zahlt den kleineren Wert, also 325,82 Euro Soli.

Bei einem Ehepaar mit 150.000 Euro zu versteuerndem Einkommen beträgt die Einkommensteuer 2025 im Splittingtarif 41.176 Euro. Das sind 1.276 Euro über der doppelten Freigrenze. Der Soli liegt damit bei 151,84 Euro statt 2.264,68 Euro. Selbst deutlich über der Grenze bleibt der Soli in der Milderungszone klein.

Gibt es den Solidaritätszuschlag noch? Ja, nach dem Wegfall ab 2021 zahlt ihn nur noch eine Minderheit

Ja, den Solidaritätszuschlag gibt es noch. Abgeschafft wurde er nie. Die sogenannte Soli-Abschaffung war ein Teilwegfall durch das Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags vom 10. Dezember 2019. Es hob die Freigrenze ab 2021 so stark an, dass rund 90 Prozent der früheren Zahler seitdem keinen Soli mehr zahlen. Der Wegfall des Solidaritätszuschlags gilt aber nur für die Einkommensteuer.

Eingeführt wurde der Soli 1991 zur Finanzierung der Kosten der deutschen Einheit, zunächst für ein Jahr. Seit 1995 wird er ohne Befristung erhoben, seit 1998 mit 5,5 Prozent. Sein Aufkommen steht allein dem Bund zu (Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 GG). Wie jede Steuer ist er nicht an einen Zweck gebunden. Das Geld fließt in den Bundeshaushalt, nicht in einen eigenen Topf für den Osten.

Der Soli ist eine Steuer, genauer eine Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer (§ 1 SolZG). Die übliche Abkürzung für den Solidaritätszuschlag ist SolZ, das Gesetz heißt SolZG. Im Alltag heißt er Soli oder Solizuschlag.

Wird der Soli auf Kapitalerträge abgeschafft? Nein, er bleibt bei 5,5 Prozent

Nein, auf Kapitalerträge zahlst Du weiter den vollen Soli. Die Bank behält auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne 25 Prozent Abgeltungsteuer ein und darauf 5,5 Prozent Soli, zusammen 26,375 Prozent. Die Freigrenze gilt für die Kapitalertragsteuer nicht, auch dann nicht, wenn Du die Kapitalerträge in der Steuererklärung angibst (§ 3 Abs. 3 SolZG). Kirchensteuer kommt gegebenenfalls hinzu.

Steuerfrei bleiben Kapitalerträge bis zum Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € im Jahr, für Ehepaare 2.000 €. Dafür reicht ein Freistellungsauftrag bei der Bank. Erst was darüber liegt, kostet Abgeltungsteuer und Soli.

Liegt Dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent, hilft die Günstigerprüfung. Du beantragst sie in Zeile 4 der Anlage KAP. Das Finanzamt rechnet die Kapitalerträge dann in den normalen Tarif, und für den Soli gilt auch für sie die Freigrenze (§ 32d Abs. 6 EStG). Es tut das nur, wenn die Steuer samt Soli dadurch sinkt. Bleibt Dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.096 €, bekommst Du Abgeltungsteuer und Soli ganz zurück. Die einbehaltenen Beträge aus der Steuerbescheinigung der Bank trägst Du auf Seite 3 der Anlage KAP ein.

Zeile 4 angekreuzt
Ich beantrage die Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge.

Zahlen GmbH und Kapitalgesellschaften weiter Solidaritätszuschlag? Ja, auf die volle Körperschaftsteuer

Ja, für Kapitalgesellschaften gibt es keine Freigrenze. GmbH, UG, AG und Genossenschaften zahlen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf ihre Körperschaftsteuer (§ 2 Nr. 3 SolZG). Bei 15 Prozent Körperschaftsteuer sind das 0,825 Prozent des Gewinns, zusammen 15,825 Prozent. Die Gewerbesteuer kommt noch dazu, auf sie fällt kein Soli an.

Ab 2028 sinkt die Körperschaftsteuer in fünf Schritten um je einen Prozentpunkt, bis auf 10 Prozent ab 2032 (§ 23 KStG). Der Soli sinkt mit, weil er an der Steuer hängt. Ab 2032 sind es noch 0,55 Prozent des Gewinns.

Einzelunternehmer, Freiberufler und die Gesellschafter einer Personengesellschaft zahlen dagegen Einkommensteuer. Für sie gilt die Freigrenze wie für Arbeitnehmer. Als Geschäftsführerin einer GmbH zahlst Du auf Dein Gehalt Lohnsteuer, auch hier greift die Freigrenze. Schüttet die GmbH Gewinne an Dich aus, behält sie 25 Prozent Kapitalertragsteuer und 5,5 Prozent Soli darauf ein.

Beim Lohn behält der Arbeitgeber den Soli jeden Monat mit der Lohnsteuer ein

Als Arbeitnehmer zahlst Du den Soli über die Lohnsteuer. Der Arbeitgeber prüft die Freigrenze dafür jeden Monat anteilig (§ 3 Abs. 4 SolZG). In den Steuerklassen I, II, IV, V und VI behält er Soli erst ein, wenn Deine Lohnsteuer im Monat über 1.662,50 € liegt, einem Zwölftel der Jahresgrenze. In Steuerklasse III gilt das Doppelte. Auch hier gibt es die Milderungszone. Weil der Arbeitgeber mit Pauschalen für die Vorsorge rechnet, kann der Soli auf der Lohnabrechnung bei einem etwas anderen Gehalt beginnen als im Steuerbescheid.

Kinder senken den Soli auf der Lohnabrechnung, obwohl sie die Lohnsteuer nicht ändern. Für den Soli rechnet der Arbeitgeber die Lohnsteuer mit den Kinderfreibeträgen aus Deinen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (§ 3 Abs. 2a SolZG).

Auf Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Bonus behält der Arbeitgeber volle 5,5 Prozent Soli ein, sobald Deine Jahreslohnsteuer damit über der Freigrenze liegt. Die Milderungszone gilt dort nicht (§ 4 Satz 4 SolZG). Zu viel einbehaltenen Soli bekommst Du mit der Steuererklärung zurück, weil das Finanzamt ihn auf Deine Jahressteuer neu berechnet.

Pauschal versteuerten Arbeitslohn belastet der Arbeitgeber immer mit 5,5 Prozent Soli auf die Pauschsteuer. Nur die 2 Prozent Pauschsteuer beim Minijob schließen den Soli schon ein (§ 40a Abs. 2 EStG).

Wo steht der Solidaritätszuschlag auf der Lohnsteuerbescheinigung?

Der Solidaritätszuschlag steht in Zeile 5 der Lohnsteuerbescheinigung, „Einbehaltener Solidaritätszuschlag von 3.“. Die 3 verweist auf den Bruttoarbeitslohn in Zeile 3. Steht dort kein Betrag, hat Dein Arbeitgeber keinen Soli einbehalten. In der Steuererklärung gehört der Wert in Zeile 7 der Anlage N. Eintragen musst Du ihn in der Regel nicht selbst, denn der Arbeitgeber übermittelt die Daten elektronisch an das Finanzamt. Nur wenn Du davon abweichen willst oder eine Besondere Lohnsteuerbescheinigung auf Papier hast, trägst Du ihn ein.

Beispiel: Deine Lohnsteuer beträgt 2025 in Steuerklasse I ohne Kinder 21.150 Euro, also 1.762,50 Euro im Monat. Das sind 100 Euro über der Monatsgrenze von 1.662,50 Euro. Davon 11,9 Prozent ergeben 11,90 Euro Soli im Monat und 142,80 Euro im Jahr. Mit vollen 5,5 Prozent wären es 1.163,25 Euro.

Zeile 7 Solidaritätszuschlag
142,80 €

Ist der Solidaritätszuschlag verfassungswidrig? Nein, entschied das Bundesverfassungsgericht 2025

Nein. Das Bundesverfassungsgericht hat am 26. März 2025 eine Verfassungsbeschwerde gegen den Soli zurückgewiesen (Urteil 2 BvR 1505/20). Sie richtete sich gegen den Soli für 2020 und gegen den nur teilweisen Abbau ab 2021.

Das Gericht sieht im Soli eine zulässige Ergänzungsabgabe, solange der Bund einen Mehrbedarf aus der Wiedervereinigung hat. Dieser Mehrbedarf ist kleiner geworden, aber nach dem Urteil nicht offensichtlich weggefallen. Fällt er weg, muss der Gesetzgeber den Soli aufheben oder anpassen. Deshalb muss er in gewissen Abständen prüfen, ob der Bedarf noch besteht.

Auch die Unterschiede hält das Gericht für zulässig. Dass die Freigrenze nicht für die Kapitalertragsteuer und nicht für Kapitalgesellschaften gilt, verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz. Es handelt sich nach dem Urteil um Fälle, die nicht vergleichbar sind.

Wird der Solidaritätszuschlag ganz abgeschafft? Beschlossen ist nichts

Eine vollständige Abschaffung ist nicht beschlossen, Stand September 2026. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD aus dem Jahr 2025 steht ausdrücklich, dass der Solidaritätszuschlag unverändert bestehen bleibt. Ein Antrag der AfD-Fraktion, den Soli sofort zu streichen, liegt seit dem 7. Mai 2026 im Finanzausschuss des Bundestags (Drucksache 21/5763).

Für Unternehmen sinkt der Soli trotzdem, weil die Körperschaftsteuer ab 2028 fällt. Nach dem Karlsruher Urteil muss der Gesetzgeber handeln, sobald der Mehrbedarf aus der Wiedervereinigung offensichtlich wegfällt. Ein im Verfahren vorgelegtes Gutachten sah solche Belastungen des Bundeshaushalts in bestimmten Bereichen noch bis 2030.

Häufige Fragen

Ab welchem Einkommen zahlt man Soli?

Als Single ab einem zu versteuernden Einkommen von 73.484 €, als Ehepaar mit Zusammenveranlagung ab 146.968 €. Dann liegt die Einkommensteuer über der Freigrenze von 19.950 € beziehungsweise 39.900 €. Kinder heben die Grenze an.

Wie hoch ist der Soli?

5,5 Prozent der Einkommensteuer. Knapp über der Freigrenze sind es höchstens 11,9 Prozent des Betrags über der Grenze. Den vollen Satz zahlt ein Single erst ab 37.095 € Einkommensteuer. Auf Kapitalerträge und auf die Körperschaftsteuer sind es immer 5,5 Prozent.

Wie wird der Soli berechnet?

Du rechnest 5,5 Prozent der Einkommensteuer und 11,9 Prozent des Betrags, um den sie die Freigrenze übersteigt. Der kleinere Wert ist der Soli. Liegt die Steuer nicht über der Freigrenze, ist er null.

Wer zahlt keinen Solidaritätszuschlag?

Du zahlst keinen, solange Deine Einkommensteuer nicht über 19.950 € liegt, als Ehepaar nicht über 39.900 €. Das gilt für rund 90 Prozent der früheren Zahler und fast alle Studenten. Auch Minijobber mit Pauschsteuer zahlen keinen.

Wann wurde der Solidaritätszuschlag abgeschafft?

Gar nicht. Seit 2021 entfällt er nur für die meisten Steuerzahler, weil die Freigrenze stark gestiegen ist. Auf hohe Einkommensteuern, auf Kapitalerträge und auf die Körperschaftsteuer wird er weiter erhoben.

Ist der Soli eine Steuer?

Ja. Der Soli ist eine Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer. Das Geld steht allein dem Bund zu und ist nicht an einen Zweck gebunden.

Was ist die Abkürzung für den Solidaritätszuschlag?

Die übliche Abkürzung ist SolZ, das Gesetz heißt SolZG. Im Alltag heißt der Solidaritätszuschlag Soli oder Solizuschlag.