Wer muss den Solidaritätszuschlag nach der Soli Abschaffung noch zahlen?
Etwa 90 Prozent der Steuerzahlerinnen profitieren von der Soli Abschaffung. In Zukunft fällt der Solidaritätszuschlag nur noch an, wenn Deine jährliche Einkommensteuer höher als 19.950 € (für 2025) war. Für Verheiratete liegt der Soli-Freibetrag sogar bei 39.900 € (für 2025). Über diesem Freibetrag gibt es eine Milderungszone, in der der Solidaritätszuschlag schrittweise auf 5,5 Prozent erhöht wird. Die Abschaffung des Solidaritätszuschlages gilt jedoch nicht für die Körperschaftssteuer bei GmbHs oder anderen Körperschaften.
Weshalb man in Deutschland einen Solidaritätszuschlag zahlen muss
Im Zuge der deutschen Wiedervereinigung wurde mit dem Solidaritätszuschlag (abgekürzt: Soli) der Aufbau der Ostbundesländer finanziell unterstützt . Die Höhe des Solidaritätszuschlages richtete sich dabei nach Deiner gezahlten Einkommens-, Kapital- oder Lohnsteuer. Bisher betrug der Soli-Zuschlag bei allen Steuerzahlern 5,5 Prozent der abgeführten Steuer und musste zusätzlich zur Steuer abgegeben werden.
Beispiel: Eine Alleinstehende mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2.500 Euro zahlt etwa 436 Euro Lohnsteuer. Dadurch hätte sie 2020 einen Solidaritätszuschlag von etwa 22 Euro (5,5 Prozent der Lohnsteuer) gezahlt.
Geringverdiener hatten beim Solidaritätszuschlag bis 2020 allerdings eine Soli-Freigrenze von 927 Euro (bei Verheirateten 1.944 Euro). Erst ab dieser Grenze wurde ein Solidaritätszuschlag berechnet. Zusätzlich gab es vor 2021 eine Milderungszone, weshalb die vollen 5,5 Prozent beim Soli erst ab 1.340 Euro (Alleinstehende) oder 2.640 Euro (Verheiratete) fällig wurden.
Wer muss den Solidaritätszuschlag jetzt noch zahlen?
Für mehr als 90 Prozent entfällt der Solidaritätszuschlag. Von der Abschaffung des Soli profitieren vor allem Normalverdienerinnen. Die Solidaritätszuschlag-Höhe hängt dabei von Deiner gezahlten Einkommensteuer ab. Wer jährlich weniger als 19.950 € (für 2025) (bzw. 39.900 € (für 2025) bei gemeinsamer Veranlagung) an Einkommensteuer zahlt, kann sich über den Wegfall des Solidaritätszuschlages freuen.
Liegst Du über diesen Soli-Freibeträgen, kommst Du in eine Milderungszone. Bis zu einer Einkommensteuer von 31.527 Euro steigt der Soli-Zuschlag kontinuierlich an. Darüber wird wie gewohnt ein Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent fällig. Willst Du in der Milderungszone Deinen Solidaritätszuschlag berechnen, kannst Du entweder den Soli-Rechner des Bundesfinanzministeriums verwenden oder Du berechnest Deinen Soli selbst.
Soli-Berechnung: In der Milderungszone berechnest Du Deinen Solidaritätszuschlag mit der Formel (Einkommensteuer - Freibetrag) x 0,119. Liegst Du darüber, beträgt der Soli Zuschlag 5,5 Prozent.
Für Verheirate in der Steuerklasse 3 gelten andere Freibeträge. Denn bei einer Zusammenveranlagung der Einkünfte wird erst ab einer Einkommensteuer von 39.900 € (für 2025) ein Soli-Beitrag fällig. Oberhalb dieser Grenze steigt der Solidaritätszuschlag in einer Milderungszone schrittweise an, bis er die vollen 5,5 Prozent erreicht.
Deshalb profitieren Kapitalanleger nicht vom Soli-Wegfall
Während sich Arbeitnehmer, bei denen pauschal Lohnsteuer abgeführt wird, über die Abschaffung des Soli freuen können, sieht es für erfolgreiche Anleger an der Börse nicht ganz so gut aus. Denn wer Kapitalerträge erwirtschaftet, muss neben den 25 Prozent Abgeltungssteuer auch weiterhin 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag abführen .
Vor allem Kleinanleger können aber mithilfe des Sparerpauschbetrages von aktuell 1.000 Euro beim Aktienverkauf Steuern sparen . Für alle Kapitalerträge, die darüber hinausgehen, muss der Soli in voller Höhe abgeführt werden, da der Wegfall des Solidaritätszuschlages nur durch die erhöhten Freibeträge bei der Einkommensteuer zustande kommt. Diese gelten allerdings nicht für die Kapitalertragsteuer.
Durch Kinderfreibeträge kann der Solidaritätszuschlag wegfallen
Will das Finanzamt Deinen Solidaritätszuschlag berechnen, muss es erstmal Deine Steuerlast ermitteln. Das bedeutet, dass Du den zu zahlenden Soli-Zuschlag reduzieren kannst, indem Du dem Finanzamt Deine angefallenen Werbungskosten in der Steuererklärung mitteilst. Darunter zählen neben der Pendlerpauschale, Ausgaben fürs Homeoffice aber auch der Kinderfreibetrag .
Der Kinderfreibetrag senkt also Dein zu versteuerndes Einkommen und dadurch auch Deinen Solidaritätszuschlag. Der Grund dafür ist, dass Deine Bemessungsgrundlage sinkt, sobald das Finanzamt Deine Ausgaben von Deinem Einkommen abzieht.
Aktuell ist beim Bundesverfassungsgericht ein Verfahren zur steuerlichen Entlastung durch Kinderfreibeträge anhängig. Grundlage des Verfahrens ist die Argumentation eines Finanzgerichts aus Niedersachsen, das den Kinderfreibetrag seit 2014 als zu niedrig eingestuft hat. Bei einem positiven Ausgang kannst Du Dich über eine anteilige Rückerstattung von Solidaritätszuschlage und Einkommensteuer freuen.
Soli-Abschaffung gilt nicht für Kapitalgesellschaften
Ähnlich wie bei Kapitalerträgen, gilt die Abschaffung des Solidaritätszuschlages nicht bei Kapitalgesellschaften , da deren Gewinne über die Körperschaftssteuer besteuert werden. Der Wegfall des Soli betrifft hingegen nur die Einkommensteuer. Dementsprechend sind Kapitalgesellschaften auch zukünftig verpflichtet den Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent abzuführen. Das Bundesfinanzministerium begründet diesen Schritt mit dem ohnehin niedrigen Körperschaftssteuersatz von 15 Prozent und dem dadurch bedingten geringen Soli-Zuschlag.
Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften profitieren beispielsweise Einzelunternehmen, Personengesellschaften oder Kaufleute von der Soli Abschaffung, da sie der Einkommensteuer unterliegen.
Bist Du als Geschäftsführerin bei einem Unternehmen angestellt , profitierst Du von der Reform des Solidaritätszuschlages, da Du regulär Einkommensteuer abführen musst. Bleibst Du unter den Freibeträgen oder in der Milderungszone, verringert sich die Höhe Deines Soli. Zusätzlich schmälert Dein Gehalt den Gewinn der Kapitalgesellschaft, wodurch Dein Unternehmen ebenfalls weniger Solidaritätszuschlag abführen muss.
Ist der Solidaritätszuschlag verfassungswidrig?
Schon seit seiner Einführung gab es beim Solidaritätszuschlag Pro-Contra-Debatten, doch die Rechtslage ist durch den Wegfall des Soli für einen Großteil der Bürger nicht einfacher geworden. Der Fiskus begründete die unbefristete Zusatzabgabe bisher mit den andauernden finanziellen Belastungen durch die Wiedervereinigung.
Kritiker monierten bisher, dass beim Solidaritätszuschlag nicht nachvollziehbar sei, ob das Geld wirklich für die Wiedervereinigung verwendet wird. In Deutschland gilt jedoch, dass Steuern der allgemeinen Finanzierung der Staatsausgaben dienen und deshalb gar nicht zweckgebunden sein müssen.
Kritik an der teilweisen Abschaffung des Solis
Durch die Teilabschaffung des Solidaritätszuschlags würden Teile der Bevölkerung benachteiligt werden, argumentieren beispielsweise die FDP und Mittelstandsverbände. Denn vor allem Mittelständler und besserverdienende Steuerzahler profitieren nicht von den Änderungen beim Soli.
Da die Abschaffung des Solidaritätszuschlags an den meisten Unternehmen weitgehend vorbeigeht, wurden bereits Klagen gegen die Soli-Reform eingereicht. Eine komplette Soli Abschaffung würde einerseits das Steuerrecht vereinfachen und könnte andererseits durch eine Erhöhung des progressiven Steuersatzes refinanziert werden.