Diese Krankheitskosten lassen sich steuerlich absetzen
Hast Du in einem Jahr aufgrund einer Krankheit außergewöhnlich hohe Ausgaben, kannst Du die Kosten zur Linderung Deiner Gesundheitsprobleme steuerlich geltend machen. Dafür ist jedoch die Höhe Deiner Ausgaben entscheidend. Denn damit sich Krankheitskosten von der Steuer absetzen lassen, müssen sie höher sein als Deine zumutbare Eigenbelastung.
Zusammengefasst:
Krankheitskosten sind steuerlich absetzbar, falls sie von Deiner Krankenkasse nicht erstattet werden. Dabei müssen die Krankheitskosten jedoch höher sein als die für Dich zumutbare Belastung. In der Steuerklärung werden sie dann als außergewöhnliche Belastungen angegeben.
Welche Krankheitskosten kann ich absetzen?
Willst Du Krankheitskosten in Deiner Steuererklärung angeben, zählen dazu alle Kosten, die der Linderung oder Heilung Deiner Krankheit dienen. Darunter fallen unteranderem alle unmittelbaren Krankheitskosten durch Berufskrankheiten oder ärztlich diagnostizierte Leiden. In Deiner Einkommensteuererklärung zählen diese Ausgaben zu den Sonderaufwendungen und werden als außergewöhnliche Belastungen angegeben. Dabei lassen sich die folgenden Gesundheitskosten steuerlich absetzen:
Ausgaben für Arznei-, Heil- und medizinische Hilfsmittel
Diese Kosten lassen sich nur von der Steuer absetzen, wenn sie Dir von einem Arzt oder Heilpraktiker verschrieben wurden. Unter medizinische Hilfsmittel fallen beispielsweise Prothesen, ein Rollstuhl, Hörgeräte sowie Ausgaben für eine Zahnersatz - auch Brillen lassen sich steuerlich absetzen. Bei Hilfsmitteln im weiteren Sinn, wie Spezialschienen oder Massagegeräten, musst Du Dir die medizinische Notwendigkeit mit einem ärztlichen Attest bescheinigen lassen
Steuertipp: Bei andauernder Erkrankung musst Du die ärztliche Verordnung nur einmal vorlegen.
Arztkosten von der Steuer absetzen
Aufwendungen für ärztliche Behandlungen sind komplett absetzbar, solange sie eine medizinische Zulassung haben (bspw. Logopäden, Psychotherapeuten, Zahnärzte, Heilpraktiker…). Zusätzlich können auch ambulante und stationäre Behandlung in der Steuererklärung angegeben werden, egal ob Hausarzt oder Spezialarzt.
Alternative Behandlungen
Nach aktuellem Steuerrecht werden auch Verfahren außerhalb der Schulmedizin, wie Akupunkturen oder Elektrotherapien, vom Finanzamt anerkannt und dürfen somit steuerlich geltend gemacht werden.
Augen-Laserbehandlung
Lässt Du eine Sehschwäche durch eine Laser-Operation am Auge entfernen, kannst Du die Kosten ohne Attest angeben.
Bade- und Heilkuren sind bedingt absetzbar
Grundsätzlich sind Kuraufenthalte steuerlich absetzbar, jedoch muss nachgewiesen werden, dass durch Deine Kur eine aufkommende Krankheit verhindert oder gelindert wurde. Du solltest Dir deshalb den medizinischen Grund für Deinen Aufenthalt ärztlich bestätigen lassen. Eine Kur ist immer dann sinnvoll, wenn andere Behandlungsweisen keinen oder nur geringen Erfolgsaussichten bei einer Krankheit versprechen.
Steuertipp: Du benötigst bereits vor Deinem Kuraufenthalt ein ärztliches Gutachten oder Attest
Begleitperson für hilflose Angehörige
Entstehen Dir Kosten durch die Begleitung eines hilfsbedürftigen Angehörigen (bspw. durch Arztbesuche), so kannst Du diese in Deiner Steuererklärung angeben.
Fahrten zu Behandlungen
Fahrtkosten aufgrund ärztlicher Behandlungen sind abzugsfähige Kosten und werden mit dem Pauschbetrag von 30 Cent pro Kilometer verrechnet. Pflegst Du einen Angehörigen, können in Einzelfällen auch diese Fahrtkosten abgesetzt werden oder Du gibst den Pflegepauschbetrag in Deiner Steuererklärung an.
Fitnessstudio bei ärztlichem Attest
Auf schwere Unfälle folgt häufig eine längere Reha-Zeit, die der Linderung oder Heilung Deines Leidens dienen. Hast Du beispielsweise Deine Schulter ausgekugelt, kannst Du den Mitgliedsbeitrag eines Fitnessstudios von der Steuer absetzen. Allerdings nur, wenn das Training unter ärztlicher Leitung stattfindet und Du eine amtsärztliche Bescheinigung vorlegen könnt.
Impfungen
Die Ausgaben für ärztlich angeordnete Schutzimpfungen aufgrund einer Auslandsreise lassen sich absetzen.
Kosten bei Krankenhausaufenthalt
Bei einer stationären Behandlung lassen sich anfallende notwendige Kosten für Dein Zimmer im Krankenhaus steuerlich absetzen. Allerdings wird hier eine Pauschale für die Haushaltsersparnis abgezogen.
Künstliche Befruchtungen
Ist eine natürliche Befruchtung aufgrund einer Empfängnis- oder Zeugungsunfähigkeit bei verheirateten Paaren nicht möglich, so lassen sich die Kosten einer künstlichen Befruchtung von der Steuer absetzen. Darunter fallen jedoch nur Methoden, die mit der ärztlichen Berufsordnung übereinstimmen. Bei einer vorherigen, freiwilligen Sterilisation ist ein Abzug dagegen nicht möglich.
Legasthenie
Anfallende Kosten bei einer krankheitsbedingten Lese- und Rechtschreibschwäche sind voll abziehbar, sobald ein medizinischer Nachweis vorliegt.
Massagen, Wärmebehandlungen und Einläufe
Für alternative Behandlungen ist immer ein amtsärztliches Attest nötig, das den medizinischen Grund der Behandlung nachweist und vor der Behandlung ausgestellt wurde.
Nicht rezeptpflichtige Arzneimittel
Die durch nicht verschreibungspflichtige Medikamente anfallenden Gesundheitskosten lassen sich steuerlich absetzen, wenn sie von einem Arzt verordnet werden. Das gilt auch für Naturheilmittel, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden.
Nicht anerkannte Heilverfahren
Grundsätzlich werden nicht anerkannte Heilmethoden in der Steuererklärung nicht akzeptiert. Eine Ausnahme besteht jedoch für Krankheitskosten bei Kranken mit einer begrenzten Lebenserwartung. In diesem Fall lassen sich auch nicht anerkannte Heilmethoden wie Krebsabwehrtherapien oder in Deutschland nicht zugelassene Medikamente von der Steuer absetzen.
Krankheitskosten im Ausland
Erkrankst Du während einer privaten oder geschäftlichen Auslandsreise, lassen sich die anfallenden Kosten in der Steuererklärung angeben. Dafür benötigst Du entweder eine Arztrechnung, einen Behandlungsnachweis oder Deine Kreditkartenabrechnung. Eine Umrechnung in Fremdwährungen erfolgt zum Wechselkurs am Tag Deiner Behandlung.
Pflegekosten für einen Verwandte im Altenheim
Musste Deine Verwandte krankheitsbedingt in ein Pflege- oder Altenheim umziehen (bspw. zur Behandlung einer Demenzerkrankung), lassen sich die Aufwendungen als Krankheitskosten steuerlich absetzen.
Pflegepersonal und Pflegepauschbetrag
Die Kosten für eine ambulante Pflegekraft kannst Du in Deiner Steuererklärung als Krankheitskosten absetzen. Pflegst Du Deine Verwandten selbst, kannst Du hingegen den Pflegepauschbetrag in Anspruch nehmen.
Steuertipp: Auch Trinkgeld ans Pflegepersonal lässt sich als außergewöhnliche Belastung angeben, solange es in angemessener Höhe ist und Du Dir den Empfang quittieren lässt.
Rezeptpflichtige Medikamente
Rezeptpflichtige Medikamente sind nur dann als Krankheitskosten steuerlich absetzbar, wenn Dir ein ärztliches Rezept ausgestellt wurde. Ärztlich verordnete Nahrungsergänzungsmittel bezahlst Du zunächst auf eigene Rechnung, kannst diese dann aber in Deiner Steuererklärung geltend machen. Ist die Antibabypille medizinisch nicht notwendig, ist sie hingegen nicht absetzbar, da sie derzeit als normale Schwangerschaftsverhütung gewertet wird.
Rezeptgebühren und Apothekenrechnungen
Sowohl Rezeptgebühren als auch Apothekenrechnungen sind bei der Steuer absetzbar. Damit Du diese Krankheitskosten komplett absetzen kannst, benötigst Du jedoch die Quittungen für Deine Rezepte sowie die Apothekenrechnungen.
Unterbringung in einem Pflegeheim
Wirst Du selbst krankheitsbedingt in ein Pflegeheim eingewiesen, kannst Du die anfallenden Kosten für Krankenzimmer und Verpflegung steuerlich als Krankheitskosten angeben. Allerdings darf es sich dabei nur um einen krankheits- und nicht altersbedingten Aufenthalt in einem Altenheim handeln.
Wann zählen Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen?
Deine Krankheitskosten werden steuerlich nur berücksichtigt, wenn sie über Deinen zumutbaren Belastungen liegen. Die zumutbaren Belastungen hängen dabei von Deinem Einkommen, Deiner Lebenssituation und der Anzahl an Kindern ab. Überschreitest Du diese Grenze, kannst Du alle Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen angeben, die darüber liegen. Aufgrund des niedrigeren Einkommens können Geringverdienende deshalb schneller Krankheitskosten steuerlich absetzen. In der folgenden Tabelle siehst Du den prozentualen Eigenanteil an zumutbaren Belastungen:
| Familienstand | bis 15.340 Euro | bis 51.130 Euro | Ab 51.130 Euro |
|---|---|---|---|
| Ledig und kinderlos | 5 % | 6 % | 7 % |
| Verheiratet und kinderlos | 4 % | 5 % | 6 % |
| Bis zwei Kinder | 2 % | 3 % | 4 % |
| Mehr als zwei Kinder | 1 % | 1 % | 2 % |
Achtung, hier rechnen viele Ratgeber falsch: Die Prozentsätze werden nicht auf Dein gesamtes Einkommen angewendet. Seit einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19. Januar 2017 (Az. VI R 75/14) wird stufenweise gerechnet. Jeder Prozentsatz gilt nur für den Teil Deiner Einkünfte, der in seine Stufe fällt. Die Finanzämter wenden das seit dem 1. Juni 2017 in allen offenen Fällen an. Ein ausgerechnetes Beispiel dazu steht im Artikel Brille von der Steuer absetzen.
So gibst Du Krankheitskosten in der Steuererklärung an
Krankheitskosten und medizinische Hilfsmittel werden in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen eingetragen. Dazu fügst Du in ELSTER Online das entsprechende Formular hinzu und klickt danach auf den Reiter Andere Aufwendungen. In diesem Beispiel hatte die Person sowohl Ausgaben für eine Brille als auch für einen Kuraufenthalt und rezeptpflichtige Medikamente. Denke daran, die Belege Deiner Ausgaben aufzubewahren und für Nachfragen des Finanzamts bereitzuhalten.