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Diese Krankheitskosten lassen sich steuerlich absetzen

Habt ihr in einem Jahr aufgrund einer Krankheit außergewöhnlich hohe Ausgaben, könnt ihr die Kosten zur Linderung eurer Gesundheitsprobleme steuerlich geltend machen. Dafür ist jedoch die Höhe eurer Ausgaben entscheidend. Denn damit sich Krankheitskosten von der Steuer absetzen lassen, müssen sie höher sein als eure zumutbare Eigenbelastung.


Zusammengefasst:

Krankheitskosten sind steuerlich absetzbar, falls sie von eurer Krankenkasse nicht erstattet werden. Dabei müssen die Krankheitskosten jedoch höher sein als die für euch zumutbare Belastung. In der Steuerklärung werden sie dann als außergewöhnliche Belastungen angegeben.

Welche Krankheitskosten kann ich absetzen?

Wollt ihr Krankheitskosten in eurer Steuererklärung angeben, zählen dazu alle Kosten, die der Linderung oder Heilung eurer Krankheit dienen. Darunter fallen unteranderem alle unmittelbaren Krankheitskosten durch Berufskrankheiten oder ärztlich diagnostizierte Leiden. In eurer Einkommenssteuererklärung zählen diese Ausgaben zu den Sonderaufwendungen und werden als außergewöhnliche Belastungen angegeben. Dabei lassen sich die folgenden Gesundheitskosten steuerlich absetzen:

Ausgaben für Arznei-, Heil- und medizinische Hilfsmittel

Diese Kosten lassen sich nur von der Steuer absetzen, wenn ihr sie von einem Arzt oder Heilpraktiker verschrieben wurden. Unter medizinische Hilfsmittel fallen beispielsweise Prothesen, ein Rollstuhl, Hörgeräte sowie Ausgaben für eine Zahnersatz - auch Brillen lassen sich steuerlich absetzen. Bei Hilfsmitteln im weiteren Sinn, wie Spezialschienen oder Massagegeräten, müsst ihr euch die medizinische Notwendigkeit mit einem ärztlichen Attest bescheinigen lassen

Steuertipp: Bei andauernder Erkrankung müsst ihr die ärztliche Verordnung nur einmal vorlegen.

Arztkosten von der Steuer absetzen

Aufwendungen für ärztliche Behandlungen sind komplett absetzbar, solange sie eine medizinische Zulassung haben (bspw. Logopäden, Psychotherapeuten, Zahnärzte, Heilpraktiker…). Zusätzlich können auch ambulante und stationäre Behandlung in der Steuererklärung angegeben werden, egal ob Hausarzt oder Spezialarzt.

Alternative Behandlungen

Nach aktuellem Steuerrecht werden auch Verfahren außerhalb der Schulmedizin, wie Akupunkturen oder Elektrotherapien, vom Finanzamt anerkannt und dürfen somit steuerlich geltend gemacht werden.

Augen-Laserbehandlung

Lasst ihr eine Sehschwäche durch eine Laser-Operation am Auge entfernen, könnt ihr die Kosten ohne Attest angeben.

Bade- und Heilkuren sind bedingt absetzbar

Grundsätzlich sind Kuraufenthalte steuerlich absetzbar, jedoch muss nachgewiesen werden, dass durch eure Kur eine aufkommende Krankheit verhindert oder gelindert wurde. Ihr solltet euch deshalb den medizinischen Grund für euren Aufenthalt ärztlich bestätigen lassen. Eine Kur ist immer dann sinnvoll, wenn andere Behandlungsweisen keinen oder nur geringen Erfolgsaussichten bei einer Krankheit versprechen.

Steuertipp: Ihr benötigt bereits vor eurem Kuraufenthalt ein ärztliches Gutachten oder Attest

Begleitperson für hilflose Angehörige

Entstehen euch Kosten durch die Begleitung eines hilfsbedürftigen Angehörigen (bspw. durch Arztbesuche), so könnt ihr diese in eurer Steuererklärung angeben.

Fahrten zu Behandlungen

Fahrtkosten aufgrund ärztlicher Behandlungen sind abzugsfähige Kosten und werden mit dem Pauschbetrag von 30 Cent pro Kilometer verrechnet. Pflegt ihr einen Angehörigen, können in Einzelfällen auch diese Fahrtkosten abgesetzt werden oder ihr gebt den Pflegepauschbetrag in eurer Steuererklärung an.

Fitnessstudio bei ärztlichem Attest

Auf schwere Unfälle folgt häufig eine längere Reha-Zeit, die der Linderung oder Heilung euers Leidens dienen. Habt ihr beispielsweise eure Schulter ausgekugelt, könnt ihr den Mitgliedsbeitrag eines Fitnessstudios von der Steuer absetzen. Allerdings nur, wenn das Training unter ärztlicher Leitung stattfindet und ihr eine amtsärztliche Bescheinigung vorlegen könnt.

Impfungen

Die Ausgaben für ärztlich angeordnete Schutzimpfungen aufgrund einer Auslandsreise lassen sich absetzen.

Kosten bei Krankenhausaufenthalt

Bei einer stationären Behandlung lassen sich anfallende notwendige Kosten für euer Zimmer im Krankenhaus steuerlich absetzen. Allerdings wird hier eine Pauschale für die Haushaltsersparnis abgezogen.

Künstliche Befruchtungen

Ist eine natürliche Befruchtung aufgrund einer Empfängnis- oder Zeugungsunfähigkeit bei verheirateten Paaren nicht möglich, so lassen sich die Kosten einer künstlichen Befruchtung von der Steuer absetzen. Darunter fallen jedoch nur Methoden, die mit der ärztlichen Berufsordnung übereinstimmen. Bei einer vorherigen, freiwilligen Sterilisation ist ein Abzug dagegen nicht möglich.

Legasthenie

Anfallende Kosten bei einer krankheitsbedingten Lese- und Rechtschreibschwäche sind voll abziehbar, sobald ein medizinischer Nachweis vorliegt.

Massagen, Wärmebehandlungen und Einläufe

Für alternative Behandlungen ist immer ein amtsärztliches Attest nötig, das den medizinischen Grund der Behandlung nachweist und vor der Behandlung ausgestellt wurde.

Nicht rezeptpflichtige Arzneimittel

Die durch nicht verschreibungspflichtige Medikamente anfallenden Gesundheitskosten lassen sich steuerlich absetzen, wenn sie von einem Arzt verordnet werden. Das gilt auch für Naturheilmittel, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden.

Nicht anerkannte Heilverfahren

Grundsätzlich werden nicht anerkannte Heilmethoden in der Steuererklärung nicht akzeptiert. Eine Ausnahme besteht jedoch für Krankheitskosten bei Kranken mit einer begrenzten Lebenserwartung. In diesem Fall lassen sich auch nicht anerkannte Heilmethoden wie Krebsabwehrtherapien oder in Deutschland nicht zugelassene Medikamente von der Steuer absetzen.

Krankheitskosten im Ausland

Erkrankt ihr während einer privaten oder geschäftlichen Auslandsreise, lassen sich die anfallenden Kosten in der Steuererklärung angeben. Dafür benötigt ihr entweder eine Arztrechnung, einen Behandlungsnachweis oder eure Kreditkartenabrechnung. Eine Umrechnung in Fremdwährungen erfolgt zum Wechselkurs am Tag eurer Behandlung.

Pflegekosten für einen Verwandte im Altenheim

Musste eure Verwandte krankheitsbedingt in ein Pflege- oder Altenheim umziehen (bspw. zur Behandlung einer Demenzerkrankung), lassen sich die Aufwendungen als Krankheitskosten steuerlich absetzen.

Pflegepersonal und Pflegepauschbetrag

Die Kosten für eine ambulante Pflegekraft könnt ihr in eurer Steuererklärung als Krankheitskosten absetzen. Pflegt ihr eure Verwandten selbst könnt ihr hingegen den Pflegepauschbetrag in Anspruch nehmen.

Steuertipp: Auch Trinkgeld ans Pflegepersonal lässt sich als außergewöhnliche Belastung angeben, solange es in angemessener Höhe ist und ihr euch den Empfang quittieren lasst.

Rezeptpflichtige Medikamente

Rezeptpflichtige Medikamente sind nur dann als Krankheitskosten steuerlich absetzbar, wenn euch ein ärztliches Rezept ausgestellt wurde. Ärztlich verordnete Nahrungsergänzungsmittel bezahlt ihr zunächst auf eigene Rechnung, könnt diese dann aber in eurer Steuererklärung geltend machen. Ist die Antibabypille medizinisch nicht notwendig, ist sie hingegen nicht absetzbar, da sie derzeit als normale Schwangerschaftsverhütung gewertet wird.

Rezeptgebühren und Apothekenrechnungen

Sowohl Rezeptgebühren als auch Apothekenrechnungen sind bei der Steuer absetzbar. Damit ihr diese Krankheitskosten komplett absetzen könnt, benötigt ihr jedoch die Quittungen für eure Rezepte sowie die Apothekenrechnungen.

Unterbringung in einem Pflegeheim

Werdet ihr selbst krankheitsbedingt in ein Pflegeheim eingewiesen, könnt die anfallenden Kosten für Krankenzimmer und Verpflegung steuerlich als Krankheitskosten angeben. Allerdings darf es sich dabei nur um einen krankheits- und nicht altersbedingten Aufenthalt in einem Altenheim handeln.

Wann zählen Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen?

Eure Krankheitskosten werden steuerlich nur berücksichtigt, wenn sie über euren zumutbaren Belastungen liegen. Die zumutbaren Belastungen hängen dabei von eurem Einkommen, eurer Lebenssituation und der Anzahl an Kindern ab. Überschreitet ihr diese Grenze, könnt ihr alle Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen angeben, die darüber liegen. Aufgrund des niedrigeren Einkommens können Geringverdienende deshalb schneller Krankheitskosten steuerlich absetzen. In der folgenden Tabelle seht ihr die den prozentualen Eigenanteil an zumutbaren Belastungen:

Familienstand bis 15.340 Euro bis 51.130 Euro Ab 51.130 Euro
Ledig und kinderlos 5 % 6 % 7 %
Verheiratet und kinderlos 4 % 5 % 6 %
Bis zwei Kinder 2 % 3 % 4 %
Mehr als zwei Kinder 1 % 1 % 2 %

So gebt ihr Krankheitskosten in der Steuererklärung an

Krankheitskosten und medizinische Hilfsmittel werden in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen eingetragen. Dazu fügt ihr in ELSTER Online das entsprechende Formular hinzu und klickt danach auf den Reiter Andere Aufwendungen. In diesem Beispiel hatte die Person sowohl Ausgaben für eine Brille als auch für einen Kuraufenthalt und rezeptpflichtige Medikamente. Denkt daran, die Belege eurer Ausgaben aufzubewahren und für Nachfragen des Finanzamts bereitzuhalten.

Brille steuerlich absetzen