Diese Krankheitskosten lassen sich steuerlich absetzen
Stand: · Werte für das Steuerjahr 2025
Egal ob Arztrechnungen, Medikamente oder Fahrten zur Behandlung, Krankheitskosten kannst Du von der Steuer absetzen, soweit Deine Krankenkasse sie nicht erstattet. Eingetragen wird die Summe des Jahres in Zeile 24 der Anlage Außergewöhnliche Belastungen. Steuern spart am Ende der Teil, der über Deiner zumutbaren Belastung liegt. Die hängt von Einkommen, Familienstand und Kinderzahl ab.
Krankenkosten, Gesundheitskosten, medizinische Kosten, wie auch immer Du sie nennst, in der Einkommensteuererklärung zählen Krankheitskosten zu den außergewöhnlichen Belastungen nach § 33 EStG, nicht zu den Sonderausgaben. Steuerlich absetzbar ist alles, was der Heilung oder Linderung einer Krankheit dient. Dabei gibt es keine Obergrenze, aber nicht alles kann abgesetzt werden. Du kannst Deine Gesundheitskosten also auch dann komplett von der Steuer absetzen und steuerlich geltend machen, wenn hohe Ausgaben in einem Jahr zusammenkommen.
Krankheitskosten in der Steuererklärung eintragen: wo genau sie hingehören
Krankheitskosten gehören in die Anlage Außergewöhnliche Belastungen, dort in den Abschnitt Andere Aufwendungen, Zeile 24. Einzelne Posten wie Arztkosten, Medikamente oder Hilfsmittel musst Du nicht getrennt in die Steuererklärung eintragen. In Zeile 23 nennst Du kurz die Art der Kosten, in Zeile 24 gehören alle Gesundheitskosten des Jahres als eine Summe. Erstattungen Deiner Krankenkasse trägst Du getrennt in Zeile 25 ein, die zumutbare Belastung rechnet das Finanzamt anschließend von selbst heraus.
Arztkosten werden also nicht einzeln in der Steuererklärung eingetragen und Belege schickst Du auch keine mit. Bewahre Rechnungen und Quittungen auf, lege sie aber nur vor, wenn das Finanzamt nachfragt.
Die Anlage Außergewöhnliche Belastungen in ELSTER
In Mein ELSTER fügst Du die Anlage Außergewöhnliche Belastungen über die Formularauswahl zu Deiner Steuererklärung hinzu. Mehr als die Art der Kosten, ihre Summe und die Erstattungen musst Du dort nicht eintragen, weitere Formulare werden für Krankheitskosten nicht gebraucht. Der Abschnitt für medizinische Aufwendungen und Krankheitskosten heißt im Formular Andere Aufwendungen. Wie Du Dich durch ELSTER klickst, zeigt Dir der Leitfaden zur Steuererklärung mit Mein ELSTER.
Beispiel: 1.800 Euro für eine Kur, 300 Euro für Medikamente und 400 Euro für eine Brille ergeben zusammen 2.500 Euro. Das trägst Du dann so in die Anlage ein.
Anlage Außergewöhnliche Belastungen
- Zeile 23 Krankheitskosten, Art der Aufwendungen
- Kur, Medikamente, Brille
- Zeile 24 Krankheitskosten, Summe der Aufwendungen
- 2.500 €
- Zeile 25 Summe der erhaltenen und / oder zu erwartenden Versicherungsleistungen, Beihilfen, Unterstützungen usw.
- 0 €
Achtung: Trage nur ein, was Du selbst ausgegeben hast. Hat Deine Krankenkasse oder eine Zusatzversicherung einen Teil erstattet, gehört die Erstattung in Zeile 25. Absetzbar ist nur der Rest.
Welche Krankheitskosten steuerlich absetzbar sind
Absetzbar sind zwangsläufige Kosten, also solche, denen Du Dich aus medizinischen Gründen nicht entziehen kannst. Dafür benötigst Du fast immer einen Nachweis, meist eine ärztliche Verordnung. Als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sind vor allem die folgenden Posten.
Arztkosten und Arztrechnungen
Arztrechnungen kannst Du komplett von der Steuer absetzen, egal ob Hausarzt, Hautarzt, Zahnarzt oder Spezialklinik, ambulant wie stationär. Auch private Arztrechnungen, die Deine Krankenkasse nicht erstattet, gehören in die Steuererklärung. Jede Rechnung für eine medizinisch notwendige Behandlung zählt, solange die Behandelnden eine medizinische Zulassung haben. Arztkosten sind damit steuerlich absetzbar, ohne dass Du sie einzeln eintragen musst. Das gilt auch für ärztlich verordnete Schutzimpfungen.
Medikamente, Rezeptgebühren und Apothekenrechnungen
Medikamente lassen sich steuerlich absetzen, wenn ein Arzt oder Heilpraktiker sie verordnet hat. Das gilt für rezeptpflichtige Medikamente genauso wie für nicht verschreibungspflichtige Mittel, bei denen die Verordnung der Nachweis ist. Rezeptgebühren sind ebenfalls steuerlich absetzbar. Jede Zuzahlung in der Apotheke zählt, und auch Apothekenrechnungen kannst Du von der Steuer absetzen. Sammle die Quittungen für Rezepte und Apothekenrechnungen übers Jahr. Eintragen musst Du am Ende nur die Summe in der Steuererklärung.
Steuertipp: Bei einer dauerhaften Erkrankung musst Du die ärztliche Verordnung nur einmal vorlegen, nicht für jedes Folgerezept neu.
Therapien: Physiotherapie, Logopädie und Stoßwellentherapie
Heilmittel wie Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie oder eine Stoßwellentherapie sind steuerlich absetzbar, wenn sie ärztlich verordnet wurden. Physiotherapie kannst Du mit Deinem Eigenanteil je Rezept von der Steuer absetzen und mit den übrigen Kosten in die Steuererklärung eintragen, dazu zählt auch eine Psychotherapie. Eine Massage ist nur steuerlich absetzbar, wenn sie als Heilmittel verordnet wurde, eine Wellness-Massage nicht. Ebenfalls anerkannt ist eine Therapie bei Legasthenie, sobald die medizinische Notwendigkeit ärztlich nachgewiesen ist.
Heilpraktiker und alternative Behandlungen
Rechnungen vom Heilpraktiker sind steuerlich absetzbar, denn seine Verordnung erkennt § 64 EStDV ausdrücklich als Nachweis an. Auch alternative Behandlungen wie Akupunktur, Osteopathie oder Elektrotherapie kannst Du gemeinsam mit Deinen übrigen Krankheitskosten in die Steuererklärung eintragen. Nur bei wissenschaftlich nicht anerkannten Methoden, etwa einer Frischzellenbehandlung, verlangt das Finanzamt ein amtsärztliches Gutachten, das vor Beginn der Behandlung ausgestellt wurde.
Medizinische Hilfsmittel wie Brille, Hörgerät und Kompressionsstrümpfe
Medizinische Hilfsmittel sind steuerlich absetzbar, wenn ein Arzt oder Heilpraktiker sie verordnet hat. Darunter fallen Brille, Kontaktlinsen, Hörgerät, Rollstuhl, Prothesen, Zahnersatz, Einlagen oder Kompressionsstrümpfe. Hörgeräte kannst Du mit demselben Nachweis von der Steuer absetzen wie eine Brille. Absetzbar ist jeweils der Betrag nach Abzug der Kassenleistung, und die Verordnung darf bei Hilfsmitteln auch nachträglich ausgestellt werden. In die Steuererklärung eintragen musst Du medizinische Hilfsmittel nicht einzeln, ihre Belege zählen zur Jahressumme. Nur bei Gegenständen, die auch Gesunde nutzen, etwa einem Massagegerät, verlangt das Finanzamt ein amtsärztliches Gutachten, das vor dem Kauf ausgestellt wurde.
Krankenhausaufenthalt und Krankenhauszuzahlung
Krankenhauskosten sind steuerlich absetzbar, soweit Deine Kasse sie nicht übernimmt. Die Kosten für einen Krankenhausaufenthalt kannst Du in die Steuererklärung eintragen, von der gesetzlichen Krankenhauszuzahlung von 10 Euro pro Tag bis zu selbst getragenen Krankenhausrechnungen, etwa für eine ambulante Operation. Die Zuzahlung im Krankenhaus ist dabei genauso steuerlich absetzbar wie die Zuzahlung zu einer Reha. Wahlleistungen wie Einzelzimmer oder Chefarztbehandlung erkennt das Finanzamt dagegen nur an, wenn sie medizinisch notwendig sind. Ein Krankenhaustagegeld aus einer privaten Versicherung kannst Du nicht von der Steuer absetzen.
Achtung: Besuchsfahrten zu Angehörigen im Krankenhaus zählen nur mit, wenn der Besuch nachweislich zur Heilung beiträgt und der behandelnde Arzt das bescheinigt.
Kur und Reha
Eine Kur kannst Du in die Steuererklärung eintragen, wenn ihre medizinische Notwendigkeit festgestellt wird. Nötig ist ein amtsärztliches Gutachten oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes, ausgestellt vor Antritt der Kur. Bewilligt Deine Krankenkasse die Maßnahme, reicht ihr Bescheid als Nachweis. Eine Reha ist auf demselben Weg steuerlich absetzbar. Eigenanteil und Zuzahlungen einer Reha kannst Du steuerlich absetzen, ebenso die Fahrtkosten zur Reha.
Operationen: Augen lasern und Laserbehandlung der Haut
Medizinisch notwendige Operationen kannst Du von der Steuer absetzen, sofern Du die Kosten selbst trägst. Beim Augenlasern verzichtet das Finanzamt sogar auf ein Attest, weil die Sehschwäche als Krankheit anerkannt ist. Eine Augen-OP musst Du auch nicht gesondert in die Steuererklärung eintragen. Eine Laserbehandlung der Haut ist dagegen nur steuerlich absetzbar, wenn sie medizinisch veranlasst ist, etwa bei einer Hauterkrankung. Rein kosmetische Eingriffe zählen nicht.
Künstliche Befruchtung
Die Kosten einer künstlichen Befruchtung sind absetzbar, wenn eine Empfängnis- oder Zeugungsunfähigkeit vorliegt und die Methode mit der ärztlichen Berufsordnung vereinbar ist. Auf einen Trauschein kommt es nicht an, der Bundesfinanzhof erkennt die Kosten auch bei unverheirateten Paaren an. Nach einer freiwilligen Sterilisation scheidet der Abzug dagegen aus. Eine Vasektomie ist nur absetzbar, wenn sie medizinisch veranlasst ist.
Pflegekosten für Pflegeheim, Pflegekraft und Pflegepauschbetrag
Eine ambulante Pflegekraft kannst Du von der Steuer absetzen, wenn die Pflege krankheitsbedingt nötig ist. Dasselbe gilt für die Unterbringung im Pflegeheim, solange Krankheit oder Pflegebedürftigkeit der Grund ist und nicht allein das Alter. Löst Du dabei Deinen eigenen Haushalt auf, zieht das Finanzamt eine Haushaltsersparnis ab. Pflegst Du Angehörige selbst und unentgeltlich, nimmst Du stattdessen den Pflegepauschbetrag in Anspruch. Auch Fahrten, mit denen Du einen hilfsbedürftigen Angehörigen zu Arztbesuchen begleitest, zählen zu den Krankheitskosten.
Krankheitskosten für Dein Kind
Krankheitskosten für Dein Kind kannst Du in Deine eigene Steuererklärung eintragen, solange Du für das Kind Kindergeld oder den Kinderfreibetrag bekommst. Das reicht von der Zahnspange über die Brille bis zur Logopädie. Dein Kind gibt für diese Kosten keine eigene Erklärung ab.
Krankheitskosten im Ausland
Erkrankst Du im Ausland, kannst Du die Krankheitskosten ebenfalls geltend machen. Als Nachweis dienen Arztrechnung, Behandlungsnachweis oder die Kreditkartenabrechnung; umgerechnet wird zum Wechselkurs am Tag der Behandlung.
Was das Finanzamt nicht anerkennt
- Nahrungsergänzungsmittel sind nicht absetzbar, auch nicht mit ärztlicher Empfehlung. Der Gesetzgeber schließt Diätverpflegung ausdrücklich aus (§ 33 Abs. 2 EStG).
- Die Antibabypille kannst Du nur von der Steuer absetzen, wenn sie aus medizinischen Gründen verordnet wurde, nicht aber als reines Verhütungsmittel.
- Kosmetische Behandlungen wie Botox oder eine Schönheits-OP ohne medizinischen Grund bleiben außen vor, ebenso Vorsorgeuntersuchungen und IGeL-Leistungen ohne medizinische Notwendigkeit.
- Der Mitgliedsbeitrag fürs Fitnessstudio ist selbst dann nicht absetzbar, wenn Du dort einen ärztlich verordneten Reha-Kurs besuchst (BFH, Urteil vom 21. November 2024, Az. VI R 1/23). Absetzbar bleiben die Gebühren für den verordneten Kurs selbst.
Fahrtkosten zum Arzt: hin und zurück absetzen
Fahrtkosten zum Arzt kannst Du ebenfalls in Deiner Steuererklärung eintragen. Mit dem eigenen Auto setzt Du 0,30 € je gefahrenem Kilometer an, und zwar hin und zurück, nicht nur für die einfache Strecke. Mit Bus oder Bahn zählen die Ticketkosten, ein Taxi nur, wenn Du darauf angewiesen bist. Solche Arztfahrten sind steuerlich absetzbar, weil sie zwangsläufig zur Behandlung gehören. Fahrten zu Arztbesuchen, zur Apotheke oder ins Krankenhaus kannst Du deshalb genauso von der Steuer absetzen wie die Behandlung selbst.
Auch Fahrten zur Logopädie, Physiotherapie oder Psychotherapie sind steuerlich absetzbar. Halte Datum, Ziel und Kilometer in einer kurzen Liste fest und hebe Terminbestätigungen auf, dann erkennt das Finanzamt die Fahrten ohne Rückfragen an. Ein eigenes Feld gibt es dafür nicht. Die Fahrtkosten fließen in der Steuererklärung in die Summe in Zeile 24 ein.
Krankheitskosten senken die Steuer erst über der zumutbaren Belastung
Das Finanzamt erwartet, dass Du einen Teil Deiner Krankheitskosten selbst trägst. Diesen Eigenanteil nennt das Gesetz zumutbare Belastung, oft auch zumutbare Eigenbelastung genannt. Nur die außergewöhnlichen Belastungen, die in der Steuererklärung darüber liegen, senken Dein zu versteuerndes Einkommen. In welcher Höhe Arztkosten steuerlich absetzbar sind, hängt deshalb vom Gesamtbetrag Deiner Einkünfte, Deinem Familienstand und der Zahl Deiner Kinder ab. Wegen des niedrigeren Einkommens können Geringverdiener und Studenten ihre Gesundheitskosten schneller von den Steuern abziehen als Vollverdiener. Gesundheitskosten steuerlich absetzen lohnt sich außerdem besonders in Jahren, in denen viel zusammenkommt. Den prozentualen Eigenanteil haben wir in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst:
| Familienstand | bis 15.340 Euro | bis 51.130 Euro | ab 51.130 Euro |
|---|---|---|---|
| Ledig und kinderlos | 5 % | 6 % | 7 % |
| Verheiratet und kinderlos | 4 % | 5 % | 6 % |
| Bis zwei Kinder | 2 % | 3 % | 4 % |
| Mehr als zwei Kinder | 1 % | 1 % | 2 % |
Achtung, hier rechnen viele Ratgeber falsch: Die Prozentsätze werden nicht auf Dein gesamtes Einkommen angewendet. Seit einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19. Januar 2017 (Az. VI R 75/14) wird stufenweise gerechnet. Jeder Prozentsatz gilt nur für den Teil Deiner Einkünfte, der in seine Stufe fällt. Die Finanzämter wenden das seit dem 1. Juni 2017 in allen offenen Fällen an. Ein ausgerechnetes Beispiel dazu steht im Artikel Brille von der Steuer absetzen.
Steuertipp: Die zumutbare Belastung wird jedes Jahr neu abgezogen. Lege planbare Ausgaben wie Zahnersatz oder eine neue Brille in ein Jahr, in dem ohnehin Krankheitskosten anfallen. Verteilt über mehrere Jahre bleibt oft alles unter der Grenze.
Gibt es eine Pauschale für Krankheitskosten?
Nein. Eine Pauschale für Krankheitskosten gibt es in der Steuererklärung nicht, und auch keinen Pauschbetrag für Gesundheitskosten. Das Finanzamt berücksichtigt nur nachgewiesene Ausgaben. Eine Pauschale für Medikamente existiert ebenso wenig, auch Medikamente kannst Du nur mit Quittungen von der Steuer absetzen. Was oft mit einer Pauschale verwechselt wird, ist die zumutbare Belastung, sie ist aber kein Freibetrag, sondern die Schwelle, ab der Deine Kosten wirken.
Echte Pauschalen sind beispielsweise die Kilometerpauschale für die Fahrten, der Behindertenpauschbetrag und der Pflegepauschbetrag. Einen Überblick darüber findest Du im Ratgeber Pauschalen bei der Steuererklärung.
Häufige Fragen
Wo trage ich Krankheitskosten in der Steuererklärung ein?
In die Anlage Außergewöhnliche Belastungen, Abschnitt Andere Aufwendungen, Zeile 24. Dort steht die Summe aller Krankheitskosten des Jahres, Erstattungen stehen in Zeile 25. Die zumutbare Belastung rechnet das Finanzamt selbst heraus.
Welche Krankheitskosten sind steuerlich absetzbar?
Alle zwangsläufigen Kosten zur Heilung oder Linderung einer Krankheit, also Arztrechnungen, verordnete Medikamente und Therapien, Hilfsmittel wie Brille oder Hörgerät, Krankenhaus-, Kur- und Pflegekosten sowie die Fahrten zur Behandlung. Fast immer gehört ein ärztlicher Nachweis dazu.
Gibt es eine Pauschale für Krankheitskosten?
Nein. Das Finanzamt erkennt nur nachgewiesene Kosten an. Pauschal geht es nur bei den Fahrten mit der Kilometerpauschale; daneben gibt es eigenständige Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung und für pflegende Angehörige.
Kann man Rezeptgebühren und Apothekenrechnungen von der Steuer absetzen?
Ja. Zuzahlungen in der Apotheke und Rechnungen für verordnete Medikamente zählen zu den Krankheitskosten. Sammle die Quittungen und setze die Summe des Jahres an.
Sind Fahrten zum Arzt steuerlich absetzbar?
Ja. Mit dem eigenen Auto zählt jeder gefahrene Kilometer, also Hin- und Rückfahrt, mit Bus und Bahn die Ticketkosten. Die Fahrtkosten kommen mit in die Summe der Krankheitskosten.
Ist die Zuzahlung für Krankenhaus und Reha steuerlich absetzbar?
Ja. Die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro pro Tag im Krankenhaus zählt ebenso zu den Krankheitskosten wie Eigenanteil und Zuzahlungen einer Reha.
Sind nicht erstattete Krankheitskosten steuerlich absetzbar?
Es sind sogar nur solche Kosten absetzbar. Du setzt an, was Du nach allen Erstattungen von Krankenkasse, Beihilfe oder Zusatzversicherung selbst getragen hast. Erstattete Kosten zählen nicht.
Ab wann wirken sich Krankheitskosten steuerlich aus?
Sobald die Summe des Jahres über Deiner zumutbaren Belastung liegt. Sie beträgt je nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl 1 bis 7 Prozent Deiner Einkünfte und wird stufenweise berechnet.