Steuern für ausländische Studenten in Deutschland, was gilt und was steuerfrei bleibt
Stand: · Werte für das Steuerjahr 2025
Sobald Du in Deutschland wohnst, bist Du hier steuerpflichtig wie jeder Deutsche, Dein Pass spielt keine Rolle. Das klingt nach Pflichten, bedeutet aber vor allem Rechte. Geld von den Eltern, Stipendien und Unterhalt aus dem Heimatland bleiben steuerfrei. Vom Werkstudentenjob bleibt bis zum Grundfreibetrag von 12.096 € alles bei Dir. Und ein ausländischer Bachelor macht Deinen Master zum Zweitstudium, das Du absetzen kannst. Hier findest Du die Regeln für ausländische Studenten in Deutschland, von der Steuer-ID bis zum Wegzug.
Sind ausländische Studenten in Deutschland steuerpflichtig?
Ja, sobald Du hier wohnst. Das deutsche Steuerrecht fragt nicht nach der Staatsangehörigkeit, sondern nach Deinem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland (§ 1 EStG, § 8 und § 9 AO). Ein Zimmer im Wohnheim oder in der WG reicht als Wohnsitz. Ein Aufenthalt von mehr als sechs Monaten reicht als gewöhnlicher Aufenthalt. Damit bist Du unbeschränkt steuerpflichtig, mit allen Freibeträgen, Pauschalen und Abzügen, die auch für deutsche Studenten gelten. Steuern zahlst Du trotzdem nur auf Einkommen, und davon haben die meisten Studenten wenig.
Beschränkt steuerpflichtig bist Du nur ohne Wohnsitz in Deutschland, etwa bei einem Praktikum von drei Monaten mit Hotelzimmer. Dann besteuert Deutschland nur Dein deutsches Einkommen, aber ohne die meisten Vergünstigungen. Die 183-Tage-Regel, von der Du vielleicht gehört hast, entscheidet nicht über Deine Steuerpflicht. Sie stammt aus den Doppelbesteuerungsabkommen und regelt, ob Dein Heimatland oder Deutschland Deinen Arbeitslohn besteuern darf. Bei einem deutschen Arbeitgeber ist das ab dem ersten Tag Deutschland.
| Unbeschränkt steuerpflichtig | Beschränkt steuerpflichtig | |
|---|---|---|
| Wann | Wohnsitz oder Aufenthalt über sechs Monate in Deutschland | kein Wohnsitz hier, aber deutsches Einkommen |
| Was Deutschland besteuert | alle Einkünfte, soweit ein Abkommen sie nicht dem Heimatland zuweist | nur die deutschen Einkünfte |
| Grundfreibetrag | ja | ja, bei Arbeitslohn |
| Steuererklärung mit Erstattung | immer möglich | nur für EU- und EWR-Bürger |
Was bleibt für ausländische Studenten steuerfrei?
Das Geld, von dem die meisten internationalen Studierenden leben, interessiert das Finanzamt nicht. Überweisungen der Eltern sind Unterhalt und kein Einkommen. Ein Stipendium aus dem Heimatland und jede andere Zahlung für Studium oder Lebensunterhalt aus Quellen außerhalb Deutschlands stellt die Studentenklausel der Doppelbesteuerungsabkommen frei. In fast allen Abkommen ist das Artikel 20 nach dem OECD-Muster. Deutsche Stipendien vom DAAD, der Uni oder einer Stiftung sind nach § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei. Die Einzelheiten stehen im Artikel Stipendium in der Steuererklärung. Auch der Sperrkontobetrag, den Du für das Visum nachweisen musst, ist kein Einkommen. Steuerpflichtig wird es erst, wenn Du hier arbeitest.
Dürfen ausländische Studenten in Deutschland arbeiten, und was bleibt vom Gehalt?
Ja, ausländische Studenten dürfen in Deutschland neben dem Studium arbeiten. Der Grundfreibetrag ist dabei der Steuerfreibetrag, der für alle Studenten in Deutschland gilt, auch für Dich. Bei der Anmeldung Deiner Wohnung bekommst Du automatisch eine Steuer-Identifikationsnummer per Post. Die gibst Du dem Arbeitgeber, und er rechnet mit Steuerklasse 1 ab. Lohnsteuer behält er erst ein, wenn Dein Monatslohn über rund 1.100 Euro liegt. Bei den üblichen 20 Wochenstunden als Werkstudent passiert das oft gar nicht. Hat er Deine Steuer-ID noch nicht, rechnet er vorübergehend mit Steuerklasse 6 ab und zieht deutlich mehr ab. Das ist kein Verlust, sondern ein Vorschuss. Du holst ihn Dir mit der Steuererklärung zurück.
Beim Minijob bis 556 € im Monat zahlt der Arbeitgeber die Steuer pauschal. Für Dich fällt nichts an, und in die Steuererklärung gehört der Job nicht. Als Werkstudent zahlst Du keine Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, solange Du in der Vorlesungszeit höchstens 20 Stunden in der Woche arbeitest. Nur 9,3 Prozent Rentenversicherung gehen ab. Dieses Geld ist nicht verloren, dazu unten beim Wegzug. Für Studenten aus Staaten außerhalb der EU setzt das Ausländerrecht außerdem eine Grenze von 140 vollen oder 280 halben Arbeitstagen im Jahr. Das ist keine Steuerregel, aber Du musst sie kennen. Was sonst für den Studentenjob gilt, steht im Artikel Studentenjob, Steuern und Sozialabgaben.
Beispiel: Amira aus Ägypten arbeitet neben dem Master als Werkstudentin für 1.200 Euro im Monat. Der Arbeitgeber behält monatlich rund 20 Euro Lohnsteuer ein, im Jahr 240 Euro. Ihr Jahreseinkommen von 14.400 Euro liegt nach Abzug von 2.100 Euro Werbungskosten unter dem Grundfreibetrag. Mit der Steuererklärung bekommt sie die 240 Euro komplett zurück.
Anlage N
- Zeile 4 Steuerklasse
- 1
- Zeile 5 Bruttoarbeitslohn
- 14.400 €
- Zeile 6 Lohnsteuer
- 240 €
Was gilt steuerlich beim Praktikum in Deutschland für ausländische Studenten und Praktikanten?
Beim Praktikum in Deutschland entscheidet die Dauer über die Steuern, für ausländische Studenten wie für Praktikanten, die nur dafür einreisen. Wohnst Du hier, etwa weil das Praktikum Teil Deines deutschen Studiums ist, gilt alles wie beim Werkstudentenjob. Kommst Du dagegen nur für ein Praktikum von wenigen Monaten aus dem Ausland, ohne Wohnsitz in Deutschland, bist Du beschränkt steuerpflichtig. Der deutsche Arbeitgeber behält vom ersten Tag an Lohnsteuer ein. Den Grundfreibetrag bekommst Du dabei trotzdem, und mit der Lohnsteuer ist die Steuer erledigt. Eine Steuererklärung mit Erstattung können in diesem Fall nur Bürger der EU und des EWR abgeben (§ 50 Abs. 2 EStG), Praktikanten aus anderen Staaten nicht. Kommst Du aus einem Drittstaat, achte deshalb darauf, dass der Arbeitgeber Deine Steuer-ID hat und mit Steuerklasse 1 rechnet. Was Steuerklasse 6 zu viel einbehält, kommt nicht mehr zurück.
Können ausländische Studenten ihr Studium absetzen?
Ja, und oft besser als deutsche Studenten. Studienkosten sind in Deutschland nur im Zweitstudium Werbungskosten, und ein Zweitstudium ist jedes Studium nach einem abgeschlossenen ersten. Der Bachelor aus dem Heimatland zählt dafür genauso wie ein deutscher. Wer für den Master nach Deutschland kommt, setzt deshalb Semesterbeitrag, Studiengebühren, Deutschkurs, Laptop, Fachliteratur, Fahrten zur Uni und den Umzug nach Deutschland in voller Höhe als Werbungskosten an. Ohne Einkommen sammelst Du sie als Verlustvortrag. Wie sich Erststudium und Zweitstudium unterscheiden, erklärt der Artikel zum Medizinstudium. Die Beträge und Zeilen findest Du im Artikel zu den Pauschalen für Studenten.
Achtung: Der Verlustvortrag ist nur so viel wert wie das deutsche Einkommen, mit dem er später verrechnet wird. Bleibst Du nach dem Master in Deutschland, spart er Dir im ersten Berufsjahr schnell mehrere tausend Euro. Gehst Du zurück und zahlst hier nie wieder Steuern, verfällt er. Dein Bachelor direkt nach der Schule ist dagegen ein Erststudium. Dann sind die Kosten Sonderausgaben bis 6.000 €, die nur mit Einkommen im selben Jahr wirken.
Flüge nach Hause zählen nur bei einer doppelten Haushaltsführung mit einem eigenen Haushalt im Heimatland, den Du selbst finanzierst. Das Kinderzimmer bei den Eltern ist kein eigener Haushalt, deshalb scheidet das für die meisten Studenten aus. Für die Unterkunft am Studienort in Deutschland setzt Du dann höchstens 1.000 Euro im Monat an.
Musst Du als ausländischer Student eine Steuererklärung abgeben?
Selten, aber sie lohnt sich fast immer. Die Pflichtgründe stehen im Überblick, wann Studenten eine Steuererklärung abgeben müssen. Lohnen tut sie sich, wenn Lohnsteuer einbehalten wurde oder Du einen Verlustvortrag aufbaust. Dafür hast Du vier Jahre Zeit. Die Erklärung gibst Du kostenlos in Mein ELSTER ab. Die Registrierung läuft über Deine Steuer-ID und dauert ein paar Tage, die Formulare gibt es nur auf Deutsch. Der Leitfaden für Mein ELSTER und die Steuerbeispiele zeigen jede Zeile.
Achtung bei der Anmeldung: Wer beim Einwohnermeldeamt eine Religionszugehörigkeit angibt, die in Deutschland Kirchensteuer erhebt, zahlt 8 oder 9 Prozent seiner Einkommensteuer als Kirchensteuer. Das betrifft katholische, evangelische und einige weitere Kirchen. Islam, Hinduismus und orthodoxe Kirchen ohne Kirchensteuer sind nicht betroffen. Die Angabe steht danach auch im Hauptvordruck der Steuererklärung.
Hauptvordruck
- Zeile 11 Religion
- keine kirchensteuerpflichtige Religion
Was gilt bei Kindergeld, Krankenversicherung und Wegzug?
Kindergeld für eigene Kinder bekommen Bürger der EU, des EWR und der Schweiz. Mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium nach § 16b AufenthG gibt es Kindergeld nur, wenn Du in Deutschland arbeitest oder in Elternzeit bist (§ 62 Abs. 2 EStG). Die Beiträge zur studentischen Krankenversicherung, die Du bis zum 30. Geburtstag zahlst, sind Sonderausgaben. Sie gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand und senken Dein Einkommen, wenn Du eins hast.
Verlässt Du Deutschland nach dem Studium, gibst Du für das Wegzugsjahr noch eine Steuererklärung ab, mit der neuen Adresse und einer IBAN. Das Finanzamt überweist auch ins Ausland. Deine Rentenbeiträge aus dem Werkstudentenjob kannst Du Dir 24 Monate nach dem Wegzug von der Deutschen Rentenversicherung erstatten lassen, wenn Dein Heimatstaat kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland hat. Erstattet werden Deine 9,3 Prozent, nicht der Arbeitgeberanteil. Für EU-Bürger und Bürger von Abkommensstaaten wie den USA, der Türkei oder Indien bleiben die Beiträge stattdessen als Anwartschaft stehen.
Häufige Fragen
Muss ich als ausländischer Student in Deutschland Steuern zahlen?
Nur auf Einkommen, das Du hier verdienst, und auch das erst, wenn es über dem Grundfreibetrag von 12.096 € im Jahr liegt. Sobald Du in Deutschland wohnst, giltst Du steuerlich wie jeder Deutsche, Dein Pass spielt keine Rolle. Geld von Deinen Eltern, Stipendien und Unterhalt aus dem Heimatland bleiben steuerfrei.
Ist das Geld meiner Eltern aus dem Ausland in Deutschland steuerpflichtig?
Nein. Unterhalt ist kein Einkommen, und Zahlungen für Studium und Lebensunterhalt aus Quellen außerhalb Deutschlands stellt die Studentenklausel der Doppelbesteuerungsabkommen ausdrücklich frei. Das gilt für Überweisungen der Familie genauso wie für ein Stipendium aus dem Heimatland.
Wie viel darf ich als ausländischer Student steuerfrei verdienen?
Im Jahr 12.096 €, dazu die Werbungskosten. Beim Werkstudentenjob behält der Arbeitgeber ab etwa 1.100 Euro im Monat Lohnsteuer ein, die Du Dir mit der Steuererklärung zurückholst, wenn Dein Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag bleibt. Beim Minijob bis 556 € zahlt der Arbeitgeber pauschal, für Dich fällt nichts an.
Bekomme ich die Lohnsteuer als ausländischer Student zurück?
Ja, mit einer Steuererklärung in Mein ELSTER, solange Du in Deutschland wohnst und damit unbeschränkt steuerpflichtig bist. Vier Jahre rückwirkend, und die Erstattung geht auch auf ein ausländisches Konto. Warst Du nur für ein Praktikum unter sechs Monaten hier, geht die Erstattung nur für EU- und EWR-Bürger.
Kann ich als ausländischer Student mein Studium absetzen?
Ja, und oft besser als deutsche Studenten. Ein im Heimatland abgeschlossener Bachelor macht den Master in Deutschland zum Zweitstudium, die Kosten sind Werbungskosten ohne Höchstbetrag und ergeben einen Verlustvortrag. Der nützt aber nur, wenn Du später in Deutschland Steuern zahlst.
Was gilt steuerlich für ein Praktikum als ausländischer Praktikant?
Der deutsche Arbeitgeber behält Lohnsteuer ein, vom ersten Tag an. Dauert das Praktikum unter sechs Monaten ohne Wohnsitz hier, bist Du beschränkt steuerpflichtig und die Lohnsteuer ist damit abgegolten. Zurückholen können sie EU- und EWR-Bürger per Steuererklärung, Praktikanten aus anderen Staaten in der Regel nicht.
Was passiert steuerlich, wenn ich Deutschland nach dem Studium verlasse?
Für das Wegzugsjahr gibst Du noch eine Steuererklärung ab, mit der neuen Adresse im Ausland und einer IBAN, auch einer ausländischen. Ein Verlustvortrag verfällt praktisch, wenn Du nie wieder in Deutschland Steuern zahlst. Deine Rentenbeiträge kannst Du Dir als Bürger eines Staates ohne Sozialversicherungsabkommen nach 24 Monaten erstatten lassen.