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Besteuerung ausländischer Studenten in Deutschland

Die Besteuerung ausländischer Studenten in Deutschland ist ein komplexes Thema, das von verschiedenen Faktoren wie Aufenthaltsdauer, Wohnsitzstatus und Einkommensquellen abhängt. Es ist entscheidend, die Unterscheidung zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht zu verstehen, um die eigenen Pflichten und Rechte zu kennen. Auch die Möglichkeit, Studienkosten abzusetzen und die Regelungen von Doppelbesteuerungsabkommen zu nutzen, können die steuerliche Situation erheblich beeinflussen. Informiere Dich deshalb am besten schon frühzeitig und lies Dir die nachfolgende Anleitung zur Besteuerung von ausländischen Studenten sorgfältig durch. In den meisten Fällen kannst Du Deine Steuererklärung ziemlich einfach selbst erstellen.

Wann gilt die Steuerpflicht für ausländische Studenten in Deutschland?

In Deutschland sind natürliche Personen steuerpflichtig, wenn sie hier ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder wenn sie in Deutschland Einkünfte erzielen. Dies betrifft grundsätzlich auch ausländische Studenten, die sich zum Zweck ihres Studiums in Deutschland aufhalten. Die steuerliche Behandlung hängt dabei maßgeblich vom Aufenthaltsstatus und den Einkommensquellen ab. Es ist unerheblich, welche Staatsangehörigkeit ein Student besitzt; entscheidend ist, ob die Voraussetzungen für eine Steuerpflicht in Deutschland erfüllt sind.

Die Steuerpflicht in Deutschland kann entweder unbeschränkt oder beschränkt sein. Die Unterscheidung zwischen diesen beiden Formen ist grundlegend, da sie festlegt, in welchem Umfang das Einkommen (bspw. durch einen Minijob) in Deutschland versteuert wird. Für Dich als ausländischen Studenten ist es daher von großer Bedeutung, Deinen steuerlichen Status genau zu kennen, um Deine Pflichten korrekt erfüllen zu können.

Wer gilt als ausländischer Student im Steuerrecht?

Im steuerrechtlichen Sinne giltst Du als ausländischer Student, wenn Du keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und Dich zum Zweck Deines Studiums in Deutschland aufhältst. Das deutsche Steuerrecht behandelt Dich dabei grundsätzlich wie jeden anderen Steuerpflichtigen. Es gibt jedoch spezielle Regelungen, die für Studenten relevant sein können. Für ausländische Studenten gilt generell, dass bei Anwendung der Steuerklasse I Lohnsteuer erst anfällt, wenn die im Lohnsteuertarif berücksichtigten Freibeträge überschritten werden. Dein Status als Student allein definiert jedoch nicht automatisch Deine Steuerpflicht. Vielmehr sind Deine konkrete Aufenthalts- und Einkommenssituation in Deutschland ausschlaggebend. Es ist daher wichtig zu verstehen, dass Du trotz Deines Studentenstatus unter Umständen steuerpflichtig sein kannst, insbesondere wenn Du Einkünfte aus einer Nebentätigkeit oder anderen Quellen beziehst. Viele Studenten nutzen die Möglichkeit, während ihres Studiums in Deutschland zu arbeiten, um ihren Lebensunterhalt zu sichern oder zusätzliche finanzielle Mittel zu erlangen.

Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt und die 183 Tage Regel

Die Definition von Wohnsitz bei ausländischen Studenten

Nach § 8 der Abgabenordnung (AO) hast Du einen Wohnsitz in Deutschland, wenn Du hier eine Wohnung unter Umständen inne hast, die darauf schließen lassen, dass Du diese Wohnung behalten und nutzen wirst. Dies bedeutet, dass Du über Räumlichkeiten verfügen musst, die zum Wohnen geeignet sind und dass Du die Absicht hast, diese nicht nur vorübergehend zu nutzen. Für Dich als Student kann dies beispielsweise ein Zimmer im Studentenwohnheim, ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft (WG) oder eine eigene Wohnung sein. Gerade wenn Dein Studienort weit von Deinem bisherigen Lebensmittelpunkt entfernt ist, kann es notwendig sein, einen solchen Wohnsitz zu begründen. Die bloße Anmeldung Deines Wohnsitzes bei der Meldebehörde ist dabei nicht zwingend ausschlaggebend, kann aber ein Indiz für das Vorliegen eines steuerlichen Wohnsitzes sein. Entscheidend ist vielmehr die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Wohnung und die Absicht, diese längerfristig zu nutzen. Wer eine Wohnung von Anfang an in der Absicht nimmt, sie nur für einen begrenzten Zeitraum von bis zu sechs Monaten zu nutzen, begründet dort in der Regel keinen steuerlichen Wohnsitz.

Was bedeutet gewöhnlicher Aufenthalt und wann liegt er vor?

Deinen gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne des § 9 der Abgabenordnung (AO) hast Du in Deutschland, wenn Du Dich hier unter Umständen aufhältst, die erkennen lassen, dass Du an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilst. Dies ist in der Regel der Fall, wenn Dein Lebensmittelpunkt in Deutschland liegt. Als Faustregel gilt ein ununterbrochener Aufenthalt von mehr als sechs Monaten (183 Tage oder mehr) in Deutschland als gewöhnlicher Aufenthalt. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, dass Du auch einen festen Wohnsitz im Sinne des § 8 AO hast. Dein Lebensmittelpunkt wird durch verschiedene Faktoren bestimmt, wie beispielsweise Deine sozialen Kontakte, Deine Interessen und die Dauer Deines Aufenthalts in Deutschland. Auch wenn Du keine Wohnung im klassischen Sinne besitzt, beispielsweise bei häufigen Umzügen, kann Dein gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland gegeben sein, wenn Dein tatsächlicher Aufenthalt die Sechs-Monats-Grenze überschreitet.

Die Bedeutung der 183-Tage-Regelung für Deine Steuerpflicht

Die sogenannte 183-Tage-Regelung ist ein wichtiger Aspekt, der Deine Steuerpflicht in Deutschland beeinflussen kann. Sie besagt, dass Du in Deutschland nicht einkommensteuerpflichtig wirst, wenn Dein Aufenthalt im Laufe eines Kalenderjahres weniger als 183 Tage beträgt. Diese Regelung findet sich häufig in Doppelbesteuerungsabkommen, die Deutschland mit vielen anderen Staaten abgeschlossen hat. Wenn Du also keinen deutschen Wohnsitz mehr hast und Dich länger als 183 Tage in einem anderen Land aufhältst, bist Du in Deutschland in der Regel nicht mehr steuerpflichtig. Es ist jedoch entscheidend, die genauen Bedingungen des jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Deinem Heimatland zu prüfen, da die Ausgestaltung der 183-Tage-Regelung je nach Abkommen variieren kann.

Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht einfach erklärt

Die unbeschränkte Steuerpflicht greift, wenn Du in Deutschland einen Wohnsitz oder Deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast. Gemäß § 1 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben einkommensteuerpflichtig. Die Steuerpflicht beginnt mit der Geburt und endet mit dem Tod. In diesem Fall unterliegen grundsätzlich alle Deine Einkünfte, sowohl aus Deutschland als auch aus dem Ausland (Welteinkommensprinzip), der deutschen Steuerpflicht, es sei denn, ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) regelt dies abweichend.

Die beschränkte Steuerpflicht hingegen betrifft Dich, wenn Du in Deutschland weder einen Wohnsitz noch Deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast, aber hier Einkünfte erzielst. In einem solchen Fall musst Du eine Steuererklärung über die im vergangenen Kalenderjahr erzielten inländischen Einkünfte abgeben. Es unterliegen dann lediglich Deine Einkünfte, die Du in Deutschland erwirtschaftet hast, der deutschen Steuerpflicht. Die Unterscheidung zwischen diesen beiden Formen der Steuerpflicht ist essenziell, da sie den Umfang Deiner steuerlichen Verpflichtungen in Deutschland bestimmt. Deine persönlichen Umstände als Student, insbesondere die Dauer Deines Aufenthalts und die Absicht, hier zu verweilen, sind entscheidend für die Einordnung Deiner Steuerpflicht. Ein Aufenthalt, der über sechs Monate hinausgeht und sich über den Jahreswechsel erstreckt, führt in der Regel zur unbeschränkten Steuerpflicht in beiden Jahren.

Merkmal Unbeschränkte Steuerpflicht Beschränkte Steuerpflicht
Besteuerungsgrundlage Welteinkommen (In- und Ausland) Nur inländische Einkünfte
Voraussetzungen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland Kein Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt, aber Einkünfte in DE
Grundfreibetrag Ja Ja (für Arbeitnehmer)
Steuervergünstigungen Umfassend (z.B. Ehegattensplitting, Kinderfreibetrag) Weniger umfassend
Antrag auf Unbeschränktheit Nicht erforderlich (bei Erfüllung der Voraussetzungen) Möglich unter bestimmten Bedingungen

Wann bist du als ausländischer Student unbeschränkt steuerpflichtig?

Als ausländischer Student bist Du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, wenn Du hier einen Wohnsitz oder Deinen gewöhnlichen Aufenthalt begründet hast. Dies ist in der Regel der Fall, wenn Dein Aufenthalt in Deutschland länger als sechs Monate dauert. Unbeschränkt steuerpflichtig ist ein ausländischer Student somit, wenn er sich mehr als ein halbes Jahr in Deutschland aufhält.

Darüber hinaus besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt zu werden, auch wenn Du keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hast. Dies kann insbesondere dann in Betracht kommen, wenn Du zwar keinen festen Wohnsitz in Deutschland hast, Deine Einkünfte aber überwiegend aus Deutschland stammen. Die Voraussetzungen für eine solche Behandlung sind, dass entweder mindestens 90 % Deiner gesamten Einkünfte (Welteinkünfte) der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder die Einkünfte, die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegen, den jährlichen Grundfreibetrag nicht übersteigen. Die unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag kann für Dich als ausländischen Studenten vorteilhaft sein, da sie die Berücksichtigung familiengerechter Besteuerungsmerkmale wie beispielsweise der Steuerklasse III oder von Kindern ermöglicht.

Welche Deiner Einkünfte unterliegen der unbeschränkten Steuerpflicht?

Im Falle der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen grundsätzlich alle Deine Einkünfte der deutschen Einkommensteuer, und zwar unabhängig davon, ob diese Einkünfte im In- oder Ausland erzielt wurden (Welteinkommensprinzip). Das Einkommensteuergesetz erfasst dabei verschiedene Einkunftsarten, darunter Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (wie beispielsweise aus einem Werkstudentenjob oder einem Praktikum), Einkünfte aus Kapitalvermögen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte. Auch Stipendien können unter Umständen zu steuerpflichtigen Einkünften zählen, wobei hier die genauen Voraussetzungen für eine Steuerfreiheit zu prüfen sind. Es ist wichtig zu beachten, dass Du alle Deine Einkünfte in der deutschen Steuererklärung angeben musst, auch wenn sie im Ausland erzielt wurden.

Allerdings können Doppelbesteuerungsabkommen (DBAs), die Deutschland mit vielen Ländern unterhält, Regelungen enthalten, die bestimmte Einkünfte von der deutschen Steuer befreien oder das Besteuerungsrecht für diese Einkünfte zwischen Deutschland und Deinem Heimatland aufteilen. Es ist daher ratsam, das DBA mit Deinem Heimatland zu prüfen, um festzustellen, wie Deine Einkünfte steuerlich zu behandeln sind.

Wann bist Du als ausländischer Student beschränkt steuerpflichtig?

Als ausländischer Student bist Du in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, wenn Du hier weder einen Wohnsitz noch Deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast, aber Einkünfte aus deutschen Quellen beziehst. Dies ist in der Regel der Fall, wenn Dein Aufenthalt in Deutschland nicht länger als sechs Monate dauert. Auch wenn Dein Aufenthalt länger als sechs Monate ist, Du aber Deinen Lebensmittelpunkt weiterhin in Deinem Heimatland hast, kann unter Umständen eine beschränkte Steuerpflicht vorliegen. Die genaue Abgrenzung zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht kann in manchen Fällen komplex sein und hängt von Deinen individuellen Umständen ab. Es ist daher empfehlenswert, im Zweifelsfall professionellen Rat bei einem Steuerberater einzuholen.

Welche Deiner Einkünfte unterliegen der beschränkten Steuerpflicht?

Im Falle der beschränkten Steuerpflicht unterliegen in Deutschland nur Deine Einkünfte der deutschen Einkommensteuer, die Du aus inländischen Quellen beziehst. Dazu gehören beispielsweise Einkünfte aus einer in Deutschland ausgeübten Beschäftigung, wie etwa aus einem Werkstudentenjob oder einem Praktikum, Einkünfte aus in Deutschland gelegenem Vermögen oder aus sonstigen inländischen Quellen. Es ist wichtig zu wissen, welche Einkunftsarten im Sinne des § 49 des Einkommensteuergesetzes (EStG) als inländische Einkünfte gelten, um Deine Steuerpflicht korrekt beurteilen zu können.

Grundfreibetrag für beschränkt steuerpflichtige Studenten

Auch als beschränkt steuerpflichtiger Arbeitnehmer hast Du grundsätzlich Anspruch auf den Grundfreibetrag. Dies ist in § 50 Absatz 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt. Der Grundfreibetrag stellt sicher, dass ein bestimmter Teil Deines Einkommens steuerfrei bleibt und dient der Sicherung Deines Existenzminimums. Für das Jahr 2024 beträgt der Grundfreibetrag 11.784 Euro und für das Jahr 2025 voraussichtlich 12.096 Euro. Es ist jedoch zu beachten, dass der Grundfreibetrag bei der beschränkten Steuerpflicht unter Umständen anteilig gekürzt werden kann, wenn Du nicht das ganze Jahr über in Deutschland steuerpflichtig bist.

Welche Einkommen aus Arbeit und Studium werden besteuert?

Die Besteuerung Deines Werkstudentenjobs

Wenn Du als ausländischer Student in Deutschland einem Werkstudentenjob nachgehst, bist Du grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Es gibt jedoch bestimmte Freibeträge, die Dein zu versteuerndes Einkommen mindern können. Insbesondere gilt die sogenannte Minijob-Grenze: Bis zu einem monatlichen Verdienst von 538 Euro (bis Ende 2024) bzw. voraussichtlich 556 Euro (ab 2025) fallen in der Regel keine Steuern an.

Übersteigt Dein monatlicher Verdienst diese Grenze, wird in der Regel Lohnsteuer von Deinem Gehalt einbehalten. Allerdings hast Du die Möglichkeit, Dir diese Lohnsteuer über die jährliche Einkommensteuererklärung möglicherweise ganz oder teilweise zurückzuholen, insbesondere dann, wenn Dein gesamtes Jahreseinkommen unter dem jährlichen Grundfreibetrag liegt. Es ist daher ratsam, Deine monatlichen und jährlichen Einkünfte genau im Blick zu behalten, um Deine Steuerpflicht korrekt einschätzen zu können.

Steuerliche Behandlung von Praktika während Deines Studiums

Auch Einkünfte, die Du aus einem Praktikum während Deines Studiums in Deutschland beziehst, sind grundsätzlich steuerpflichtig, wobei auch hier die geltenden Freibeträge berücksichtigt werden. Es ist wichtig zu unterscheiden, ob es sich bei Deinem Praktikum um ein Pflichtpraktikum handelt, das im Rahmen Deines Studiengangs vorgeschrieben ist, oder um ein freiwilliges Praktikum. Für Pflichtpraktika können unter Umständen besondere steuerliche Regelungen gelten.

Unter bestimmten Umständen kann es vorkommen, dass Dein Praktikumsgehalt in Deinem Heimatland besteuert wird, insbesondere wenn das Praktikum nicht länger als 183 Tage im Kalenderjahr dauert. In diesem Fall ist es ratsam, sich über die geltenden Doppelbesteuerungsabkommen zu informieren, um eine mögliche Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Wie werden Stipendien besteuert?

Stipendien, die Du als ausländischer Student in Deutschland erhältst, sind in der Regel steuerfrei. Dies liegt daran, dass sie vom deutschen Finanzamt in den meisten Fällen nicht als Arbeitslohn, sondern als Zuschuss zum Lebensunterhalt und zur Ausbildung angesehen werden. Dies gilt auch für Stipendien, die im Rahmen von Austauschprogrammen wie Erasmus vergeben werden.

Die Steuerfreiheit von Stipendien ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. So muss das Stipendium primär der Förderung von Forschung oder der wissenschaftlichen oder künstlerischen Aus- und Fortbildung dienen und darf nicht an eine konkrete Gegenleistung, wie beispielsweise ein Arbeitsverhältnis, gebunden sein. Es gibt jedoch auch Ausnahmen von dieser Regelung. Beispielsweise können Stipendien steuerpflichtig sein, wenn der Förderbetrag die üblichen Lebenshaltungs- und Forschungskosten deutlich übersteigt oder wenn das Stipendium von einer privatrechtlichen Stiftung ohne klare Vergaberichtlinien stammt. Um sicherzustellen, wie Dein Stipendium steuerlich behandelt wird, ist es empfehlenswert, sich bei der Organisation, die das Stipendium vergibt, oder direkt beim zuständigen Finanzamt zu erkundigen.

Einkünften aus Deinem Heimatland (Progressionsvorbehalt)

Auch wenn Deine Einkünfte aus Deinem Heimatland in Deutschland aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens steuerfrei sind, musst Du diese in Deiner deutschen Steuererklärung angeben. Dies erfolgt in der Anlage AUS oder bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit in der Anlage N-AUS. Diese Einkünfte unterliegen dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass diese steuerfreien Einkünfte zwar nicht direkt in Deutschland besteuert werden, aber sie können Deinen persönlichen Steuersatz erhöhen, der auf Dein in Deutschland zu versteuerndes Einkommen angewendet wird. Es ist daher wichtig, alle Deine Einkünfte anzugeben, auch wenn sie im Ausland bereits versteuert wurden oder in Deutschland steuerfrei sind, um den Progressionsvorbehalt korrekt zu berücksichtigen.

Steuern sparen durch Freibeträge und Abzugsmöglichkeiten als ausländischer Student

Der Grundfreibetrag für Studenten im Überblick

Der Grundfreibetrag ist ein fester Betrag, bis zu dem Dein Einkommen steuerfrei bleibt. Er dient dazu, Dein existenzielles Minimum zu sichern und wird jährlich neu festgelegt. Für das Jahr 2024 beträgt der Grundfreibetrag für Ledige 11.784 Euro und für zusammen veranlagte Ehepaare 23.568 Euro. Für das Jahr 2025 wird eine weitere Erhöhung erwartet, der Grundfreibetrag soll voraussichtlich 12.096 Euro für Ledige und 24.192 Euro für Verheiratete betragen. Dieser Freibetrag wird jedes Jahr an die Inflation angepasst und entsprechend erhöht. Es ist ratsam, sich über die aktuellen Beträge zu informieren, da sie sich jährlich ändern können.

Welche Studienkosten kannst du als Werbungskosten oder Sonderausgaben absetzen?

Als Student hast Du die Möglichkeit, bestimmte Kosten, die im Zusammenhang mit Deinem Studium entstehen, steuerlich geltend zu machen. Diese Kosten können entweder als Werbungskosten oder als Sonderausgaben abgesetzt werden, wobei die steuerliche Behandlung unterschiedlich ist.

Werbungskosten sind alle Aufwendungen, die Dir im Rahmen Deines Studiums entstehen, wenn dieses als sogenannte Zweitausbildung gilt. Dies ist beispielsweise der Fall bei einem Masterstudium, einem weiterbildenden Studium oder einem Auslandssemester im Rahmen eines solchen Studiums. Zu den absetzbaren Werbungskosten können unter anderem Studiengebühren, Kosten für Fachliteratur und Arbeitsmittel, Fahrtkosten zur Universität, Kosten für ein Arbeitszimmer (unter bestimmten Voraussetzungen), sowie Reise- und Unterkunftskosten im Falle eines Auslandsstudiums (bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 Euro pro Monat) und Verpflegungsmehraufwendungen für die ersten drei Monate im Ausland gehören. Werbungskosten sind grundsätzlich in voller Höhe absetzbar und können sogar zu einem Verlustvortrag führen, wenn Deine Ausgaben Deine Einnahmen übersteigen.

Sonderausgaben hingegen können Kosten für ein Erststudium (z.B. Bachelor) sein, sofern dieses nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses absolviert wird. Im Unterschied zu Werbungskosten sind Sonderausgaben nur begrenzt absetzbar, aktuell bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro pro Jahr. Zudem ist ein Verlustvortrag bei Sonderausgaben nicht möglich.

Weitere abzugsfähige Kosten als ausländischer Student

Neben den Studienkosten gibt es unter Umständen weitere Ausgaben, die Du als ausländischer Student steuerlich geltend machen kannst. Dazu gehören beispielsweise Kosten für die Wohnungssuche und den Umzug nach Deutschland, insbesondere wenn der Umzug beruflich veranlasst ist. Bei einer doppelten Haushaltsführung, wenn Du beispielsweise weiterhin einen Wohnsitz im Ausland hast und in Deutschland studierst, können unter bestimmten Voraussetzungen auch Kosten für Heimreisen absetzbar sein. Auch Ausgaben für Telefon und Internet, die Du für Dein Studium benötigst, sowie Beiträge zu einer notwendigen Auslandskrankenversicherung können steuerlich berücksichtigt werden. Es ist ratsam, alle Deine Ausgaben im Zusammenhang mit Deinem Studium und Deinem Aufenthalt in Deutschland zu prüfen und gegebenenfalls durch Belege nachzuweisen.

Doppelbesteuerungsabkommen schützt vor doppelter Steuerlast

Was ist ein Doppelbesteuerungsabkommen und wie funktioniert es?

Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist eine völkerrechtliche Vereinbarung zwischen zwei Staaten, die dazu dient, die mehrfache Besteuerung von Einkommen und Vermögen zu vermeiden. Deutschland hat mit über 100 Staaten solche Abkommen abgeschlossen. Diese Abkommen legen fest, welcher der beiden Staaten das Recht hat, bestimmte Einkunftsarten zu besteuern. Oftmals basieren DBAs auf dem Musterabkommen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Sie enthalten detaillierte Regelungen darüber, wie beispielsweise Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, aus selbstständiger Tätigkeit, aus Kapitalvermögen oder auch Stipendien zwischen den Vertragsstaaten aufgeteilt werden.

Die Bedeutung von DBAs für ausländische Studenten in Deutschland.

Doppelbesteuerungsabkommen können für Dich als ausländischen Studenten in Deutschland von großer Bedeutung sein. Sie enthalten oftmals spezielle Regelungen für Studenten, Auszubildende und Praktikanten, die unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerbefreiung in Deutschland vorsehen können. So sind beispielsweise Bezüge, die Du in Form von Unterhalts-, Studien- oder Ausbildungsgeldern aus Deinem Heimatland erhältst, in Deutschland unter Umständen steuerfrei. Auch die Besteuerung von Stipendien oder Einkünften, die Du in Deinem Heimatland erzielst, kann durch das DBA geregelt sein und möglicherweise zu einer Steuerfreiheit in Deutschland führen. Es ist daher entscheidend, das DBA zwischen Deutschland und Deinem Heimatland zu kennen, um Deine steuerlichen Rechte und Pflichten genau zu ermitteln.

Wie findest du das DBA zwischen Deutschland und deinem Heimatland?

Eine umfassende Liste der Staaten, mit denen Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, findest Du auf der Website des Bundesfinanzministeriums. Dort sind in der Regel auch die Texte der einzelnen Abkommen hinterlegt. Die genauen Regelungen können je nach Abkommen variieren, daher ist es wichtig, das für Dein Heimatland spezifische Abkommen zu konsultieren. Bei der Auslegung und Anwendung eines Doppelbesteuerungsabkommens kann es in komplexeren Fällen ratsam sein, professionelle Steuerberatung in Anspruch zu nehmen.

Was Du über Deine Steuererklärung in Deutschland noch wissen solltest

Bin ich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet?

Grundsätzlich besteht für Studenten in Deutschland keine generelle Pflicht zur Abgabe einer jährlichen Einkommensteuererklärung. Es kann sich jedoch in vielen Fällen lohnen, freiwillig eine Steuererklärung einzureichen. Eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung kann beispielsweise dann bestehen, wenn Deine Einkünfte den jährlichen Grundfreibetrag übersteigen oder wenn Du gleichzeitig von mehreren Arbeitgebern Lohn bezogen hast. Auch der Bezug bestimmter Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder Arbeitslosengeld über einem bestimmten Betrag kann eine Abgabepflicht auslösen. Selbst wenn Du nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bist, kann es sich finanziell für Dich auszahlen, eine einzureichen, um möglicherweise zu viel gezahlte Steuern zurückerstattet zu bekommen, insbesondere wenn Du Studienkosten oder andere abzugsfähige Ausgaben hattest.

Fristen für deine Steuererklärung.

Die allgemeine Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung für das Steuerjahr 2024 ist der 31. Juli 2025. Wenn Du Deine Steuererklärung von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein erstellen lässt, verlängert sich diese Frist in der Regel bis zum 30. April des Folgejahres, also für das Steuerjahr 2024 bis zum 30. April 2026. Für die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung hast Du deutlich mehr Zeit: Du kannst Deine Steuererklärung für die letzten vier Steuerjahre rückwirkend einreichen. Es ist wichtig, die jeweiligen Fristen zu beachten, um mögliche Verspätungszuschläge zu vermeiden.

Welche Formulare benötigst du?

Für Deine Einkommensteuererklärung in Deutschland benötigst Du in der Regel verschiedene Formulare, abhängig von Deinen persönlichen Umständen und Deinen Einkommensquellen. Das Hauptformular ist die Einkommensteuererklärung selbst, auch als Mantelbogen bezeichnet. Wenn Du Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit bezogen hast, wie beispielsweise aus einem Werkstudentenjob oder einem Praktikum, musst Du die Anlage N ausfüllen. Für Einkünfte, die Du im Ausland erzielt hast, ist entweder die Anlage AUS oder die Anlage N-AUS erforderlich. In bestimmten Fällen, beispielsweise bei Bezug von Stipendien oder anderen steuerfreien Leistungen, kann auch die Anlage Sonstiges relevant sein.

Tipps und Tricks für deine erfolgreiche Steuererklärung.

Um Deine Steuererklärung erfolgreich zu erstellen und möglicherweise Steuern zu sparen, solltest Du einige wichtige Punkte beachten. Zunächst ist es ratsam, alle relevanten Belege und Nachweise für Deine Einkünfte und Ausgaben sorgfältig zu sammeln und zu ordnen. Viele Studenten nutzen Steuersoftware oder offizielle Online-Plattforme wie ELSTER, die Dich Schritt für Schritt durch den Prozess führen und Dir helfen können, Fehler zu vermeiden und alle relevanten Angaben zu machen. Prüfe außerdem, ob Du unter Umständen einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen kannst, da dies in manchen Fällen steuerliche Vorteile bringen kann. Wenn Deine Ausgaben Deine Einnahmen übersteigen, informiere Dich über die Möglichkeit eines Verlustvortrags, um Deine Steuerlast in zukünftigen Jahren zu mindern.

Wo findest du Hilfe bei Fragen zu deiner Besteuerung?

Bei spezifischen Fragen zu Deiner Besteuerung in Deutschland ist das zuständige Finanzamt Deine erste Anlaufstelle. Viele Studentenwerke bieten auch spezielle Beratungen für ausländische Studierende an. Für eine umfassende und professionelle Unterstützung können Dir Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine weiterhelfen. Über die Beratersuche von beispielsweise der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) kannst Du eine Beratungsstelle in Deiner Nähe finden. Auch Online-Foren und Communities können eine erste Orientierung bieten, jedoch solltest Du bei steuerlichen Ratschlägen aus inoffiziellen Quellen vorsichtig sein.


Nützliche Links und Ressourcen: Du kannst Dich zusätzliche auf der Website des Bundesfinanzministeriums, der Website des Bundeszentralamts für Steuern und der Website des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) informieren


Um Dich weitergehend zum Thema Besteuerung ausländischer Studenten in Deutschland zu informieren, könnten die obenstehenden Links und Ressourcen hilfreich sein. Zudem gibt es zahlreiche kommerzielle Steuersoftware-Anbieter und Online-Plattformen, die Dir bei der Erstellung Deiner Steuererklärung behilflich sein können.