Steuererklärung zurückziehen oder Fehler korrigieren

Stand: · Werte für das Steuerjahr 2025

Ob Du Deine Steuererklärung zurückziehen kannst, hängt von zwei Fragen ab. Ist der Steuerbescheid schon da, und hast Du freiwillig abgegeben? Vor dem Bescheid gibst Du die Erklärung einfach korrigiert noch einmal ab. Nach dem Bescheid hilft innerhalb eines Monats ein Einspruch. Eine freiwillige Steuererklärung kannst Du damit sogar komplett zurückziehen, etwa wegen einer Nachzahlung. Die Musterschreiben dafür findest Du weiter unten.

Kann man eine Steuererklärung zurückziehen?

Ja, aber nicht in jeder Lage und selten so, wie es sich anhört. Eine abgegebene oder eingereichte Steuererklärung verschwindet nicht wieder aus dem Finanzamt. Du kannst nur erreichen, dass das Finanzamt nicht die falsche Fassung bearbeitet oder einen Bescheid wieder aufhebt. Willst Du die Steuererklärung wegen Fehlern zurückziehen, gibst Du sie vor dem Bescheid deshalb einfach korrigiert noch einmal ab. Nach dem Bescheid legst Du Einspruch ein. Ob Du die Einkommensteuererklärung zurückziehen, zurücknehmen, widerrufen, stornieren oder rückgängig machen willst, gemeint ist immer eines von drei Verfahren.

Deine Lage Geht das? So geht es Frist
Abgegeben, noch kein Bescheid Ja, durch Überholen Korrigierte Erklärung erneut übermitteln, das Finanzamt bearbeitet die zuletzt eingegangene Fassung bis der Bescheid da ist
Bescheid da, Erklärung war freiwillig Ja Einspruch einlegen und den Antrag auf Veranlagung zurücknehmen, der Bescheid wird aufgehoben ein Monat nach Bekanntgabe
Bescheid da, Abgabe war Pflicht Nein Nur Fehler korrigieren, per Einspruch oder Antrag auf schlichte Änderung ein Monat nach Bekanntgabe
Einspruchsfrist vorbei Nur in Ausnahmen Schreib- und Rechenfehler, neue Tatsachen ohne grobes Verschulden, Fehler des Finanzamts in der Regel vier Jahre

Ob Deine Erklärung freiwillig war, entscheidet also alles. Als Student bist Du meistens nicht zur Abgabe verpflichtet. Pflicht wird sie nach § 46 Abs. 2 EStG erst in wenigen Fällen. Dazu gehören mehrere Arbeitgeber gleichzeitig, mehr als 410 € Nebeneinkünfte oder Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, ein eingetragener Freibetrag oder die Steuerklassen 3 und 5 bei Verheirateten. Die Einzelheiten findest Du im Überblick, wann Studenten eine Steuererklärung abgeben müssen.

Ein Fall trifft Studenten mit Verlustvortrag besonders. Hat das Finanzamt zum Ende des Vorjahres einen Verlustvortrag festgestellt, bist Du für das folgende Jahr zur Abgabe verpflichtet (§ 56 Satz 2 EStDV). Diese eine Erklärung kannst Du nicht zurückziehen, auch wenn Du sie für freiwillig gehalten hast.

Kann ich eine freiwillige Steuererklärung wegen Nachzahlung zurückziehen?

Ja, eine freiwillige Steuererklärung kannst Du wegen der Nachzahlung zurückziehen. Wer Lohnsteuer oder andere Steuern zurückholen will, gibt freiwillig ab, und fast immer kommt Geld zurück. Manchmal weist der Bescheid trotzdem eine Nachzahlung aus, etwa weil neben dem Job noch Honorare oder Kapitalerträge dazukamen. Rechtlich ist die freiwillige Abgabe ein Antrag auf Veranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG. Diesen Antrag darfst Du zurücknehmen, solange der Bescheid noch nicht bestandskräftig ist. Das Finanzamt hebt den Bescheid dann auf, und die Nachzahlung entfällt. Die Erfahrungen damit sind unspektakulär. Das Finanzamt hebt den Bescheid in der Regel ohne Rückfrage auf, weil Du darauf ein Recht hast.

Der Weg führt über einen Einspruch. Du legst innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Einspruch ein. Darin erklärst Du, dass Du den Antrag auf Veranlagung zurücknimmst. Im Amtsdeutsch heißt das Antragsveranlagung zurücknehmen, und mehr als dieser eine Satz ist nicht nötig. Wie Du den Antrag zurückziehen kannst, zeigt das Muster unten. Die Formulierung ist kurz, die Vorlage kannst Du wörtlich übernehmen.

Achtung: Eine Nachzahlung bei einer freiwilligen Steuererklärung ist ein Warnsignal. Prüfe zuerst, ob nicht doch ein Pflichtgrund vorliegt. Hattest Du Lohnersatzleistungen über 410 €, etwa Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Elterngeld, warst Du zur Abgabe verpflichtet. Dasselbe gilt bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig oder Nebeneinkünften über derselben Grenze. Dann hilft die Rücknahme nicht, das Finanzamt veranlagt trotzdem. Und hat Dein Arbeitgeber schlicht zu wenig Lohnsteuer einbehalten, darf das Finanzamt den Fehlbetrag auch nach der Rücknahme nachfordern.

Bis der Bescheid aufgehoben ist, bleibt die Nachzahlung fällig. Beantrage deshalb im selben Schreiben die Aussetzung der Vollziehung, dann musst Du bis zur Entscheidung nichts überweisen. Bekommt das Finanzamt am Ende doch recht, verlangt es Aussetzungszinsen auf den aufgeschobenen Betrag.

Muster für das Zurückziehen der Steuererklärung

Mit diesem Muster kannst Du die Steuererklärung zurückziehen. Trage Deine Daten ein und schicke es per Brief, per E-Mail an die Adresse auf dem Bescheid oder in Mein ELSTER über das Formular Einspruch. Als Word-Datei liegt der Mustereinspruch darunter zum Download.

[Vorname Nachname]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]

Finanzamt [Ort]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]

[Ort], [Datum]

Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid [Jahr] vom [Datum des Bescheids] und Rücknahme des Antrags auf Veranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG
Steuernummer [Steuernummer], Steuer-Identifikationsnummer [Steuer-ID]

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den oben genannten Einkommensteuerbescheid lege ich Einspruch ein. Die Steuererklärung für das Jahr [Jahr] habe ich freiwillig abgegeben. Den Antrag auf Veranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG nehme ich hiermit zurück und bitte Sie, den Bescheid aufzuheben.

Zugleich beantrage ich die Aussetzung der Vollziehung für die festgesetzte Nachzahlung in Höhe von [Betrag] Euro, bis über den Einspruch entschieden ist.

Bitte bestätigen Sie mir die Aufhebung des Bescheids schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen
[Vorname Nachname]

Mustereinspruch als Word-Datei

Wichtig ist die Steuernummer aus dem Bescheid oder Deine Steuer-Identifikationsnummer, damit das Finanzamt das Schreiben Deinem Fall zuordnen kann. Bitte um eine schriftliche Bestätigung, dann hast Du einen Beleg in der Hand, falls die Nachzahlung trotzdem angemahnt wird. Welches Finanzamt zuständig ist, steht oben auf dem Bescheid. Im Zweifel hilft die Anleitung zum zuständigen Finanzamt.

Musst Du die Steuererklärung wegen Fehlern zurückziehen, oder kannst Du sie vor und nach dem Bescheid korrigieren?

Nein, wegen Fehlern musst Du die Steuererklärung fast nie zurückziehen. Du kannst sie in jeder Phase korrigieren, nur der Weg ist jeweils ein anderer. Fast jeder hat schon einmal einen Fehler in der Steuererklärung gemacht, und niemand wird dafür bestraft. Vergessene Belege, ein Zahlendreher, eine falsch ausgefüllte oder versehentlich doppelt abgegebene Steuererklärung, all das lässt sich korrigieren. Auch falsche Angaben in der Steuererklärung korrigieren kannst Du jederzeit. Entscheidend ist, wann Du den Fehler bemerkst. Vor dem Bescheid läuft die Korrektur der Steuererklärung anders als danach, und nach der Einspruchsfrist noch einmal anders.

Vor dem Bescheid kannst Du die Steuererklärung korrigieren und neu einreichen

Vor dem Bescheid kannst Du die Steuererklärung am einfachsten korrigieren, Du übermittelst sie einfach noch einmal. Eine Steuererklärung zurückziehen und neu einreichen musst Du dafür nicht. Du öffnest die übermittelte Erklärung in Mein ELSTER oder in Deinem Steuerprogramm, änderst die Angaben und schickst sie erneut ab. Das Finanzamt bearbeitet die zuletzt eingegangene Fassung. Hast Du eine Steuererklärung doppelt abgegeben, gilt dasselbe, die neuere Fassung zählt. So kannst Du die Steuererklärung nach der Abgabe ändern, nachträglich ergänzen oder berichtigen, ohne ein zusätzliches Formular.

Damit das Finanzamt die erste Fassung nicht schon bearbeitet, ruf kurz beim Sachbearbeiter an. Oder schick über Mein ELSTER eine Sonstige Nachricht an das Finanzamt mit dem Hinweis, dass eine korrigierte Erklärung folgt. Fehlende Belege reichst Du über das Formular Belegnachreichung zur Steuererklärung nach. Dafür musst Du die Erklärung nicht noch einmal komplett schicken.

Steuerbeispiele: Bevor Du noch einmal abgibst, lohnt ein Blick in die ausgefüllten Steuererklärungen für Studenten. Dort siehst Du Zeile für Zeile, was wohin gehört. Die Anleitung für Mein ELSTER führt Dich durch die Formulare.

Nach dem Bescheid hilft ein Einspruch oder ein Antrag auf schlichte Änderung

Mit dem Steuerbescheid ändert sich das Verfahren. Die Steuererklärung nach dem Bescheid zu korrigieren heißt, den Bescheid selbst anzufechten, denn nur er gilt. Dafür hast Du einen Monat und zwei Wege.

Einspruch Antrag auf schlichte Änderung
Was das Finanzamt prüft den ganzen Bescheid neu nur den Punkt, den Du nennst
Kann es schlechter werden? Ja, nach vorheriger Ankündigung Nein
Begründung darf nachgereicht werden muss den Punkt und den richtigen Betrag nennen
Nachzahlung aufschieben Ja, mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung Nein
Frist ein Monat nach Bekanntgabe ein Monat nach Bekanntgabe

Der Antrag auf schlichte Änderung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a AO ist das Werkzeug für kleine, klar benennbare Fehler zu Deinen Gunsten, etwa vergessene Werbungskosten. Du nennst den Punkt und den richtigen Betrag, alles andere bleibt, wie es ist. Der Einspruch ist das Werkzeug, wenn mehrere Dinge falsch sind, wenn Du die Rechtslage anders siehst als das Finanzamt oder wenn Du die Begründung erst nachreichen willst. Muster für beide Wege, die Steuererklärung nach dem Bescheid zu korrigieren, findest Du in den nächsten Abschnitten.

Nach der Einspruchsfrist kannst Du die Steuererklärung nur in Ausnahmen nachträglich korrigieren

Nach der Frist ist der Bescheid bestandskräftig. Rückwirkend ändern lässt er sich nur noch in vier Fällen. Einen Fehler in der Steuererklärung nachträglich zu korrigieren ist dann kein Recht mehr, sondern eine Ausnahme, die Du begründen musst.

  • Schreib- oder Rechenfehler (§ 173a AO). Ein Zahlendreher, ein vertauschtes Feld, ein Übertragungsfehler. Nicht darunter fällt, was Du vergessen hast einzutragen.
  • Neue Tatsachen zu Deinen Gunsten (§ 173 Abs. 1 Nr. 2 AO). Nur, wenn Dich am späten Bekanntwerden kein grobes Verschulden trifft. Vergessene Belege zu einer Frage, die das Formular ausdrücklich stellt, werten die Gerichte meist als grob fahrlässig.
  • Fehler des Finanzamts (§ 129 AO). Eine offenbare Unrichtigkeit, etwa ein Tippfehler beim Übernehmen Deiner Zahlen.
  • Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO). Steht dieser Vermerk auf dem Bescheid, ist er in jedem Punkt änderbar, bis die Festsetzungsfrist abläuft.

Alle vier Wege enden mit der Festsetzungsfrist, in der Regel vier Jahre. Wer eine Steuererklärung nachreichen will, die er noch gar nicht abgegeben hat, ist hier falsch. Für die rückwirkende Abgabe gelten eigene Fristen. Sie stehen im Artikel Steuererklärung bis zu 7 Jahre rückwirkend abgeben.

Achtung: Fehler zu Deinen Ungunsten musst Du nicht melden. Fehler zu Deinen Gunsten schon (§ 153 AO). Bemerkst Du nach der Abgabe, dass eine Angabe falsch war und Du deshalb zu wenig Steuern zahlst, musst Du das unverzüglich anzeigen und berichtigen. Wer das bewusst unterlässt, riskiert ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung. Ein ehrlicher Fehler, den Du selbst meldest, hat keine Folgen außer der Korrektur.

Wie lege ich Einspruch gegen den Steuerbescheid ein?

Ein Einspruch ist formlos und kostenlos. Er muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Finanzamt eingehen, per Brief, per E-Mail an die Adresse auf dem Bescheid oder über Mein ELSTER. Eine Unterschrift ist nicht nötig. Das Schreiben muss nur erkennen lassen, wer den Einspruch einlegt und gegen welchen Bescheid. Was viele Widerspruch gegen den Steuerbescheid nennen, heißt beim Finanzamt Einspruch. Das Verfahren ist dasselbe. Eine Begründung solltest Du liefern, darfst sie aber nachreichen. Wer einen Steuerbescheid zurückziehen will, meint in der Regel genau das. Den Bescheid selbst kann nur das Finanzamt zurücknehmen, Du kannst ihn nur anfechten.

Die Frist beginnt mit der Bekanntgabe, nicht mit dem Datum auf dem Bescheid. Ein Bescheid per Post gilt seit 2025 am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 AO). Vorher waren es drei Tage. Fällt der vierte Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich die Bekanntgabe auf den nächsten Werktag. Erst dann läuft der Monat. Stellt das Finanzamt den Bescheid nur elektronisch in Mein ELSTER bereit, gilt er am vierten Tag nach der Bereitstellung als bekannt gegeben (§ 122a Abs. 4 AO). Fehlt auf dem Bescheid die Rechtsbehelfsbelehrung, hast Du ein ganzes Jahr.

In Mein ELSTER findest Du das Formular unter Formulare & Leistungen, Alle Formulare, Anträge, Einspruch und Mitteilungen, Einspruch. Es fragt den Bescheid, die Begründung und den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ab. Belege hängst Du direkt an. In ELSTER brauchst Du für den Einspruch gegen den Steuerbescheid deshalb kein Muster. Die Vorlage für den Einspruch beim Finanzamt weiter unten ist für Brief und E-Mail gedacht.

Ein Einspruch gegen den Steuerbescheid stoppt eine Nachzahlung nicht. Sie bleibt fällig, meist einen Monat nach Bekanntgabe. Willst Du sie vorerst nicht zahlen, beantrage die Aussetzung der Vollziehung nach § 361 AO. Verlierst Du den Einspruch, verlangt das Finanzamt Aussetzungszinsen auf den aufgeschobenen Betrag. Gewinnst Du, kostet die Aussetzung nichts.

Achtung: Mit einem Einspruch prüft das Finanzamt den ganzen Bescheid neu, auch die Punkte, die Du gar nicht angegriffen hast. Fällt dabei etwas zu Deinen Ungunsten auf, darf es den Bescheid verschlechtern. Vorher muss es Dich darauf hinweisen (§ 367 Abs. 2 AO). Dann kannst Du den Einspruch noch zurücknehmen.

Muster für den Einspruch gegen den Steuerbescheid

[Vorname Nachname]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]

Finanzamt [Ort]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]

[Ort], [Datum]

Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid [Jahr] vom [Datum des Bescheids]
Steuernummer [Steuernummer], Steuer-Identifikationsnummer [Steuer-ID]

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den oben genannten Einkommensteuerbescheid lege ich Einspruch ein.

Begründung: [Beispiel: Die Fahrtkosten zur Universität in Höhe von 1.200 Euro aus Zeile 31 der Anlage N wurden nicht berücksichtigt. Die Nachweise liegen bei.]

Ich bitte Sie, den Bescheid entsprechend zu ändern.

Mit freundlichen Grüßen
[Vorname Nachname]

Willst Du die Begründung erst nachreichen, ersetzt Du den Absatz durch den Satz „Die Begründung reiche ich bis zum [Datum] nach.“ Soll die Nachzahlung warten, kommt der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung aus dem ersten Muster dazu.

Muster für den Antrag auf schlichte Änderung

Das Muster für den Antrag auf Änderung eines Steuerbescheids ist noch kürzer. Es nennt den Bescheid, den einen Punkt und den richtigen Betrag.

[Vorname Nachname]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]

Finanzamt [Ort]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]

[Ort], [Datum]

Antrag auf schlichte Änderung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a AO, Einkommensteuerbescheid [Jahr] vom [Datum des Bescheids]
Steuernummer [Steuernummer], Steuer-Identifikationsnummer [Steuer-ID]

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage, den oben genannten Bescheid in folgendem Punkt zu ändern: [Beispiel: Werbungskosten, Zeile 31 der Anlage N, statt 800 Euro bitte 1.100 Euro. Die Belege liegen bei.] Im Übrigen soll der Bescheid unverändert bleiben.

Mit freundlichen Grüßen
[Vorname Nachname]

Wie kann ich einen Einspruch zurücknehmen oder zurückziehen?

Du kannst einen Einspruch zurücknehmen, solange das Finanzamt noch nicht über ihn entschieden hat (§ 362 AO). Die Einspruchsrücknahme ist formlos. Sie läuft auf demselben Weg wie der Einspruch selbst, per Brief, per E-Mail oder in Mein ELSTER als Sonstige Nachricht an das Finanzamt. Wer beim Finanzamt einen Widerspruch zurückziehen, zurücknehmen oder einen Einspruch widerrufen will, meint auch hier die Rücknahme des Einspruchs.

Sinnvoll ist das in zwei Fällen. Das Finanzamt hat eine Verschlechterung angekündigt, und Du willst den alten Bescheid behalten. Oder Du hast den Einspruch vorsorglich eingelegt und siehst nach Prüfung, dass der Bescheid stimmt. Die Folge der Rücknahme ist endgültig. Der Bescheid wird bestandskräftig, so wie er ist. Ein neuer Einspruch ist nur möglich, solange die ursprüngliche Einspruchsfrist noch läuft. Überlege deshalb vorher, ob Du nicht lieber die Begründung nachbesserst.

Muster für die Rücknahme des Einspruchs

Mit diesem Muster kannst Du den Einspruch zurückziehen. Die Einspruchsrücknahme beim Finanzamt braucht nur den Bescheid und das Datum des Einspruchs, den Du zurücknehmen willst.

[Vorname Nachname]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]

Finanzamt [Ort]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]

[Ort], [Datum]

Rücknahme des Einspruchs vom [Datum des Einspruchs] gegen den Einkommensteuerbescheid [Jahr] vom [Datum des Bescheids]
Steuernummer [Steuernummer], Steuer-Identifikationsnummer [Steuer-ID]

Sehr geehrte Damen und Herren,

meinen Einspruch vom [Datum des Einspruchs] gegen den oben genannten Bescheid nehme ich hiermit zurück. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Rücknahme.

Mit freundlichen Grüßen
[Vorname Nachname]

Lässt sich die Steuererklärung in ELSTER und WISO zurückziehen?

Nein, einen Knopf zum Zurückziehen gibt es weder in Mein ELSTER noch in WISO Steuer oder einem anderen Programm. Was übermittelt ist, liegt beim Finanzamt. In WISO Steuer lässt sich eine übermittelte Steuererklärung nicht zurückrufen. Du öffnest den Fall, korrigierst ihn und sendest ihn erneut, das Finanzamt nimmt die neuere Fassung. In Mein ELSTER gehst Du über Meine Formulare zu den übermittelten Formularen. Dort kopierst Du die Erklärung, änderst sie und schickst sie noch einmal ab. Beides ist die Korrektur vor dem Bescheid aus dem Abschnitt oben.

Ist der Bescheid schon da, führt in ELSTER der Weg über das Formular Einspruch. Aus WISO oder einem anderen Programm heraus schreibst Du den Einspruch mit dem Muster oben. Oder Du nutzt ebenfalls Mein ELSTER, das Konto dafür hast Du ohnehin. Eine freiwillige Steuererklärung zurückziehen kannst Du also mit ELSTER genauso wie ohne, nur der Übermittlungsweg ist ein anderer.

Welche Fristen gelten?

Was Du willst Frist
Korrigierte Erklärung erneut abgeben bis der Bescheid da ist
Einspruch, Antrag auf schlichte Änderung, freiwillige Erklärung zurückziehen ein Monat nach Bekanntgabe, ein Bescheid per Post gilt am vierten Tag nach der Aufgabe als bekannt gegeben
Einspruch zurücknehmen bis das Finanzamt über den Einspruch entschieden hat
Schreib- und Rechenfehler, neue Tatsachen, Fehler des Finanzamts innerhalb der Festsetzungsfrist, in der Regel vier Jahre
Fehler zu Deinen Gunsten anzeigen (§ 153 AO) unverzüglich, sobald Du ihn bemerkst
Freiwillige Steuererklärung erstmals abgeben vier Jahre nach Ablauf des Steuerjahres, Einzelheiten im Artikel zur rückwirkenden Abgabe

Häufige Fragen

Kann man eine Steuererklärung zurückziehen?

Vor dem Bescheid nicht im Wortsinn, Du gibst sie einfach korrigiert noch einmal ab. Nach dem Bescheid nur, wenn Du freiwillig abgegeben hast, dann per Einspruch innerhalb eines Monats. Warst Du zur Abgabe verpflichtet, kannst Du nur noch Fehler korrigieren.

Kann man eine Steuererklärung wegen Nachzahlung zurückziehen?

Ja, wenn Du nicht zur Abgabe verpflichtet warst. Lege innerhalb eines Monats Einspruch gegen den Bescheid ein und nimm darin den Antrag auf Veranlagung zurück. Das Finanzamt hebt den Bescheid auf, die Nachzahlung entfällt.

Wie lange kann man eine Steuererklärung zurückziehen?

Einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Ein Bescheid per Post gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag. Danach ist der Bescheid bestandskräftig.

Kann man eine Steuererklärung zurückziehen und neu einreichen?

Vor dem Bescheid reichst Du einfach die korrigierte Erklärung noch einmal ein. Das Finanzamt bearbeitet die zuletzt eingegangene Fassung. Nach dem Bescheid schickst Du die Korrektur zusammen mit einem Einspruch.

Wie kann ich meine Steuererklärung korrigieren?

Vor dem Bescheid durch erneute Abgabe. Nach dem Bescheid mit einem Einspruch oder einem Antrag auf schlichte Änderung, jeweils innerhalb eines Monats. Nach der Frist nur noch bei Schreib- und Rechenfehlern, bei neuen Tatsachen ohne grobes Verschulden oder bei einem Fehler des Finanzamts.

Was passiert bei Fehlern in der Steuererklärung?

Ehrliche Fehler korrigierst Du einfach, eine Strafe gibt es dafür nicht. Nur wer bewusst falsche Angaben macht oder einen erkannten Fehler zu seinen Gunsten verschweigt, riskiert ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung. Fehler zu Deinen Ungunsten musst Du nicht einmal melden, Du verschenkst nur Geld.

Kann man einen Einspruch zurücknehmen?

Ja, formlos und so lange, bis das Finanzamt über den Einspruch entschieden hat. Danach wird der Bescheid so bestandskräftig, wie er ist. Ein zweiter Einspruch ist nur möglich, solange die ursprüngliche Einspruchsfrist noch läuft.

Kann man eine Steuererklärung in ELSTER oder WISO zurückziehen?

Nein, einen Zurück-Knopf gibt es in keinem Programm. Vor dem Bescheid übermittelst Du die korrigierte Fassung einfach erneut. Nach dem Bescheid legst Du in Mein ELSTER über das Formular Einspruch den Einspruch ein. Aus WISO heraus schreibst Du ihn mit dem Muster.