Duales Studium: Steuererklärung leicht gemacht
In den vergangenen Jahren haben sich immer mehr Abiturientinnen für ein duales Studium entschieden. Anders als beim klassischen Studium lockt das für Studenten üppige Gehalt kombiniert mit der Abwechslung aus praktischer Erfahrung und klassischen Vorlesungen. Allerdings freut sich darüber auch das Finanzamt, da Du wegen Deines Einkommens in einem dualen Studium Steuern abführen musst. Gleichzeitig kannst Du Dir aber Deine Ausbildungskosten anrechnen lassen, weshalb es sich lohnt als dualer Student eine Steuererklärung zu machen.
Steuererklärung als dualer Student
Anders als bei einem Vollzeitstudium ist die Steuererklärung als dualer Student verpflichtend, da Du ein regelmäßiges Einkommen beziehst. Allerdings befindest Du Dich parallel in Ausbildung und kannst deshalb Dein duales Studium steuerlich absetzen. Wichtig ist dabei besonders der Unterschied zwischen Werbungskosten und Sonderausgaben . Zwar zählen die meisten Ausbildungskosten in einem dualen Studium als Werbungskosten, es gibt dabei aber einige Ausnahmen, die Du nicht vergessen solltest. Prinzipiell funktioniert Deine Steuererklärung nach dem Zu- und Abflussprinzip.
Das Finanzamt schaut dabei, wie viele Einnahmen bzw. Ausgaben Du in einem Jahr hattest. Konkret bedeutet das, dass Deine Ausgaben von Deinen Einnahmen abgezogen werden und Du nur auf die Differenz während des dualen Studiums Steuern zahlst. Bleibst Du sogar unter dem Grundfreibetrag von 12.096 € (für 2025) , zahlst Du keine Lohnsteuer . Ganz egal ob Steuerfachangestellte oder ein duales Studium als Beamtenanwärter, eine Steuererklärung musst Du auf jeden Fall abgeben. Damit Du möglichst viele Kosten zurückerstattet bekommst, haben wir Dir die wichtigsten Werbungskosten im dualen Studium zusammengefasst.
Werbungskosten im dualen Studium
Werbungskosten klingt am Anfang etwas komisch und hat auch nichts mit Werbung zu tun. Der Begriff ist schon etwas älter, gemeint sind die Kosten, die bei der Erwerbung oder Sicherung Deines Einkommens anfallen. Darunter fallen alle Kosten, die Dir durch Deine berufliche Tätigkeit entstehen. Unter Werbungskosten für ein duales Studium fallen beispielsweise Fahrtkosten zu Deinem Arbeitgeber oder Bürobedarf . Die folgenden Ausgaben solltest Du als dualer Student unbedingt in Deiner Steuererklärung angeben, um Dein zu versteuerndes Einkommen zu reduzieren.
- Arbeitsmittel
- Beiträge zu Gewerkschaften oder Berufsverbänden
- Berufliche Versicherungen
- Berufskleidung
- Bildungskredit
- Bürobedarf
- Doppelte Haushaltsführung
- Fachliteratur
- Fahrkosten durch Arbeitsreisen
- Kontoführungsgebühren
- Miete und Unterkunftskosten
- Semestertickets
- Studiengebühren
- Umzugskosten
- Verpflegungsmehraufwand
Alle Ausgaben für ein duales Studium (Werbungskosten oder Sonderausgaben ) wirken sich steuermindernd in Deiner Steuererklärung aus. Generell gilt eine Belegpflicht, um Dir Arbeit zu ersparen, denn das Finanzamt akzeptiert unterschiedliche Pauschalen. Für anfallende Werbungskosten gilt ein Pauschbetrag von 1.230 € bzw. 2.460 € bei Verheirateten (für 2025), das heißt erst, wenn Du mehr als Werbungskosten hattest, solltest Du diese einzeln in der Steuererklärung angeben. Liegen Deine Ausgaben für Dein duales Studium darunter, verrechnet das Finanzamt automatisch den Pauschbetrag – egal wie viele Werbungskosten Du tatsächlich hattest. Ob Du darüber kommst, zeigt Dir der Verlustvortrag-Rechner; er sagt Dir auch, wenn sich das Einzelaufzählen für Dich nicht lohnt. Willst Du einen Verlustvortrag für Dein duales Studium beantragen , musst Du alle Ausgaben einzeln in der Anlage N belegen. In den grünen Feldern stehen die entsprechenden Zeilen zum Ausfüllen der Steuererklärung.
Anlage N
- Zeile 60 Laptopkosten
- 500 €
- Zeile 60 Bürounterlagen pauschal
- 110 €
- Zeile 62 Semestergebühren
- 458 €
- Zeile 62 Semestertickets
- 260 €
Steuertipp: Hier findest Du eine Anleitung, wie Du Deine Steuererklärung selbst ausfüllen kannst – inklusive vorausgefüllter Steuerformulare.
Arbeitsmittel
Unter Arbeitsmitteln versteht man im steuerlichen Sinn Gegenstände, die Du benötigst, um Deine beruflichen Aufgaben zu erledigen . Darunter fallen beispielsweise Werkzeuge, ein Computer, aber auch Internetkosten oder Software (bspw. Microsoft Office). Entscheidend ist, dass Du die Arbeitsmittel auch hauptsächlich für Dein duales Studium verwendest. Eine gute Orientierung ist 90 Prozent Arbeit und 10 Prozent privater Gebrauch. Andernfalls musst Du die Aufwendungen aufteilen. Einige weitere Beispiele sind:
- Aktenordner
- Geschäftliches Smartphone
- Büromöbel
- Sicherheitskleidung
Beiträge zu Gewerkschaften oder Berufsverbänden
Trittst Du im Rahmen Deines dualen Studiums einer Gewerkschaft oder einem Berufsverband bei, so kannst Du Gewerkschaftsbeiträge, Pflichtbeiträge zu Berufsverbänden oder freiwillige Beiträge als Werbungskosten absetzen.
Berufliche Versicherungen
Schließt Du Versicherungen zur Gesundheitsvorsorge, Einkommenssicherung, Berufsunfähigkeit oder Rentenversicherung ab, kannst Du diese in Deiner Steuererklärung angeben. Darunter fallen unter anderem:
- Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung
- Haftpflicht- oder Unfallversicherungen
- Arbeitsrechtschutz
- Berufshaftpflicht
Berufskleidung
In dualen Studiengängen kannst Du Kleidung, die Du speziell für Dein Studium angeschafft hast, als Werbungskosten absetzen. Dabei ist es allerdings entscheidend, dass es sich tatsächlich um Berufskleidung handelt und Du sie nicht in der Freizeit tragen kannst. Eine weiße Bluse oder eine schlichte schwarze Hose zählen dazu in der Regel nicht, wohl aber Uniformen oder Sicherheitskleidung. In diesem Fall kannst Du die Kosten für Berufskleidung im dualen Studium von der Steuer absetzen.
Bildungskredit
Nimmst Du für Dein duales Studium einen Studienkredit auf, kannst Du die Zinsen in der Steuererklärung angeben. Der Kredit selbst kann nicht angegeben werden, da Du damit Ausgaben für Dein Studium bezahlst, die Du wiederum in der Steuererklärung angeben könntest, wodurch Du doppelt sparen würdest.
Fachliteratur
Schaffst Du Dir Bücher oder Lernhefte an, kannst Du diese von der Steuer absetzen. Aber auch hier gilt, dass ein klarer Bezug zu Deinem Studium erkennbar sein muss.
Fahrtkosten durch Arbeitsreisen
Du kannst natürlich auch für Dein duales Studium angefallene Fahrtkosten in der Steuererklärung angeben. Dafür darfst Du pauschal 0,30 € bis 20 km, ab 21 km 0,38 € (für 2025) pro Entfernungskilometer angeben, wichtig ist hierbei, dass es sich um Entfernungskilometer handelt, also die einfache Entfernung zwischen Deinem Wohnort und Deinem Arbeitgeber. Das bedeutet entweder Hin- oder Rückweg pro Fahrt, nicht aber beide.
Kontoführungsgebühren
Duale Studenten bekommen bereits während der Ausbildung ein Gehalt. Dadurch musst Du für Dein duales Studium Einkommensteuer abführen, aber davon kannst Du Dir einiges wieder erstatten lassen. Für all das benötigst Du ein Konto bei einer Bank. Die anfallenden Kontoführungsgebühren kannst Du pauschal mit 16 € (für 2025) steuerlich geltend machen.
Miete und Unterkunftskosten
Dual Studierende haben häufig zwei Wohnorte, da der Studienort und der Arbeitsplatz beim Partnerunternehmen häufig nicht in derselben Stadt liegen. Die Kosten Deiner Mietwohnung kannst Du deshalb steuerlich geltend machen. Entweder kannst Du Miete, Nebenkosten und Verpflegungskosten als Sonderausgabe angeben oder als einkommensabhängige Ausgabe.
Semestertickets
Neben dem Auto kannst Du auch den ÖPNV nutzen, um zu Deinem Arbeitgeber zu gelangen. In so einem Fall lohnt es sich meistens ein Monats- oder Jahresticket anzuschaffen. Die Kosten dafür kannst Du ebenfalls in der Steuererklärung angeben.
Studiengebühren
Deine Studiengebühren kannst Du ganz einfach für Dein duales Studium von der Steuer absetzen, indem Du sie als Werbungskosten geltend machst. Das gilt auch für alle Semesterbeiträge sowie Prüfungs- und Zulassungsgebühren , die während Deines Studiums anfallen. Darunter fallen beispielsweise eingereichte Bewerbungen für Dein duales Studium, die Du pauschal mit 8,50 Euro bzw. 2,50 Euro für Online-Bewerbungen in der Steuererklärung angeben kannst.
Umzugskosten
Wechselst Du wegen Deines dualen Studiums den Wohnort, kannst Du die Umzugskosten als Werbungskosten geltend machen. Pauschal gelten dabei pro Umzug 964 € für die Hauptperson und 643 € zusätzlich für jede weitere mitziehende Person wie Partner oder Kinder (für 2025) .
Verpflegungsmehraufwand
Zuhause lebt es sich einfach am billigsten, weshalb Deine Lebenserhaltungskosten auswärts meist höher sind. Machst Du als dualer Student eine Steuererklärung, kannst Du diesen Mehraufwand steuerlich geltend machen. Für Dienstreisen im Inn- und Ausland gibt es dafür eine Pauschale , die diese zusätzliche finanzielle Belastung abfedern soll: den Verpflegungsmehraufwand. Die einzelnen Tagessätze des Verpflegungsmehraufwand s haben wir Dir hier zusammengefasst. In diesem Beispiel zeigen wir Dir, wie man einen Verpflegungsmehraufwand in der Steuererklärung angibt.
Wohnungskosten
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit ein Arbeitszimmer oder Lernzimmer von der Steuer abzusetzen, das darüber hinaus aber nicht privat genutzt werden darf. Besitzt Du solch ein Zimmer, kannst Du diese Kosten in der Steuererklärung angeben. Das ist aber etwas komplizierter: Betriebsausgaben dürfen auch im dualen Studium nur anteilig angegeben werden (Miete, Müll, Strom usw.). Hat Deine Wohnung 100 qm und das Arbeitszimmer 10 qm, darfst Du auch nur 1/10 Deiner Miete in der Steuererklärung angeben.
Unterschied zwischen Werbungskosten und Sonderausgaben
Die gute Nachricht ist, dass sich alle Kosten im Rahmen eines dualen Studiums von der Steuer absetzen lassen. Für Studierende in einem dualen Studium ist hier aber entscheidend, ob es sich um eine Erst- oder Zweitausbildung handelt. Davon hängt ab, ob das duale Studium als Sonderausgaben oder Werbungskosten angegeben werden.
Sonderausgaben sind jährlich auf 6.000 € (für 2025) begrenzt , im Gegensatz dazu sind Werbungskosten unbegrenzt absetzbar und können mit einem Verlustvortrag mit ins nächste Jahr genommen werden. Die bessere Nachricht ist, dass jeder duale Student studien- und berufsbezogene Ausgaben als Werbungskosten geltend machen kann. In einem dualen Studium kommen Studierende durch Zweitwohnsitz oder Fahrten zwischen Studien- und Arbeitsplatz praktisch immer über den Pauschbetrag von 1.230 € bzw. 2.460 € bei Verheirateten (für 2025) für Werbungskosten.
Steuertipp: Nur bei Werbungskosten ist ein Verlustvortrag möglich!
Verlustvortrag: Duales Studium richtig angeben
Bei der anfallenden Steuer im dualen Studium ist entscheidend, wie viele Ausgaben respektive Einnahmen Du in einem Jahr hattest. Je mehr Werbungskosten, desto geringer ist der Betrag, auf den Du Lohnsteuer zahlst. Was passiert aber, wenn Du mehr Ausgaben als Einnahmen hattest? Dann berechnet das Finanzamt für Dich eine negative Differenz, da Du mehr für Deinen Beruf ausgegeben als eingenommen und damit einen Verlust gemacht hast.
Da im dualen Studium viele Werbungskosten anfallen, Dein Einkommen aber noch nicht so hoch ist, kann das häufig passieren. In diesem Fall solltest Du unbedingt einen Verlustvortrag für Dein duales Studium beantragen! Dadurch wird der Dir entstandene Verlust aus dem vorherigen Jahr mit Deinem Einkommen im aktuellen Jahr verrechnet.
Steuertipp: Typische Werbungskosten als dualer Student sind Fahrtkosten, Umzugskosten oder ein neuer Computer.
Startest Du im November mit Deinem dualen Studium und bekommst monatlich 700 Euro, hast Du erstmal mehr Ausgaben als Einnahmen.
- Fahrtkosten mit dem Auto: 750 Euro
- Neuer Computer: 850 Euro
- Umzugskosten in eine neue Stadt: 964 € für die Hauptperson und 643 € zusätzlich für jede weitere mitziehende Person wie Partner oder Kinder (für 2025)
- Arbeitsmaterialien: 350 Euro
Für die Differenz zwischen Deinem Einkommen (1.400 €) und Deinen Werbungskosten (2.914 €) während Deines dualen Studiums beantragst Du einen Verlustvortrag. Im nächsten Jahr werden dann die restlichen 1.514 € von Deinem Einkommen abgezogen.
Steuererklärung: Duales Studium hilft beim Anspruch auf BAföG
Neben dem Verlustvortrag lohnt es auch noch beim BAföG eine Steuererklärung abzugeben. Die meisten dualen Studenten kommen durch ihr Gehalt über die jährliche Höchstverdienstgrenze von 6.672 € (für 2025), fallen jedoch viele berufsbezogene Werbungskosten an, kann das Bruttogehalt wieder unter diese Grenze fallen.
- Bruttojahresgehalt: 7.600 Euro
- Werbungskosten duales Studium: 3.400 Euro
- Bruttogehalt nach Steuererklärung: 4.200 Euro
In diesem Fall wärst Du förderungsfähig und könntest den Steuerbescheid beim BAföG-Amt nachreichen, um die Förderung rückwirkend zu erhalten.
Sozialversicherungsbeiträge als dualer Student
Einige Sozialversicherungsbeiträge im dualen Studium können in der Steuererklärung angegeben werden, darunter zählen beispielsweise:
- Arbeitslosenversicherungen
- Krankenversicherungen
- Pflegeversicherungen
- Rentenversicherungen
Die Beitragshöhe unterscheidet sich von Kasse zu Kasse, die monatlichen Beträge kannst Du in jedem Fall aber in der Anlage Vorsorgeaufwand angeben.
Bist Du Dir unsicher beim Ausfüllen?
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