Duales Studium: Was Du in der Steuererklärung absetzen kannst

Stand: · Werte für das Steuerjahr 2025

Im dualen Studium beziehst Du eine Ausbildungsvergütung. Pflicht ist die Steuererklärung deshalb nur in bestimmten Fällen, mit einer Rückzahlung rechnen kannst Du fast immer. Die Kosten Deines dualen Studiums sind als Werbungskosten unbegrenzt abziehbar. Das reduziert Dein zu versteuerndes Einkommen. Aber wo musst Du Dein duales Studium in der Steuererklärung eintragen? Fahrtkosten, Semesterbeitrag und Arbeitsmittel kommen in Anlage N. Wir zeigen Dir Schritt für Schritt, wie das genau geht.

Muss man als dualer Student eine Steuererklärung machen?

Anders als beim Vollzeitstudium beziehst Du ein regelmäßiges Einkommen aus einem Dienstverhältnis. Trotzdem ist die Steuererklärung als dualer Student nur in bestimmten Fällen Pflicht. Dass Dein Betrieb Lohnsteuer einbehält, reicht dafür nicht aus. Verpflichtet bist Du nach § 46 Abs. 2 EStG zum Beispiel dann, wenn Du neben dem Betrieb ein zweites Arbeitsverhältnis in Steuerklasse VI hast, wenn Nebeneinkünfte über 410 € anfallen, wenn ein Freibetrag eingetragen ist oder wenn das Finanzamt Dich dazu auffordert. Abgeben müssen duale Studenten eine Steuererklärung also längst nicht immer. Das gilt für ein duales Studium als Beamtenanwärter genauso wie für eines als Steuerfachangestellte.

Im dualen Studium ist Steuerklasse I der Regelfall, solange Du ledig bist und nur beim Partnerbetrieb arbeitest. Nimmst Du daneben einen zweiten Job an, läuft der in Steuerklasse VI, und genau das macht die Steuererklärung dann zur Pflicht. Als dualer Student mit Steuerklasse VI zahlst Du außerdem spürbar mehr Lohnsteuer, als am Ende tatsächlich fällig ist. Zurück bekommst Du sie nur über Deine Steuererklärung.

Steuertipp: Auch wenn die Steuererklärung keine Pflicht ist, lohnt sie sich finanziell für Dich. Du kannst sie vier Jahre rückwirkend freiwillig abgeben.

Ob Du für Dein duales Studium Steuern zahlst, hängt allein an der Höhe Deiner Einkünfte. Ein dualer Student hat meist ein niedrigeres Einkommen, zahlt aber dieselben Steuern wie jeder Arbeitnehmer. Für Dein duales Studium gibst Du eine Einkommensteuererklärung ab. Bei einer Vergütung von 900 bis 1.400 Euro im Monat kommst Du im Jahr auf 10.800 bis 16.800 Euro und liegst damit je nach Betrieb knapp unter oder deutlich über dem Grundfreibetrag. Lohnsteuer behält Dein Betrieb trotzdem oft schon monatlich ein. Eine Steuererklärung für duale Studenten lohnt sich deshalb fast immer, da Du dann Deine Kosten angeben kannst.

Das Finanzamt schaut dabei, wie viele Einnahmen und Ausgaben Du in einem Jahr hattest. Deine Ausgaben werden von den Einnahmen abgezogen, und nur auf die Differenz zahlst Du Steuern. Bleibst Du unter dem Grundfreibetrag von 12.096 €, zahlst Du am Ende gar keine Lohnsteuer. Wurde trotzdem welche einbehalten, bekommst Du alles zurück, wenn Du für Dein duales Studium eine Steuererklärung abgibst. Hattest Du mehr Ausgaben als Einnahmen, lässt sich aus dem Kostenüberhang ein Verlustvortrag bilden, der Dir in späteren Jahren Geld bringt. Eine Steuererklärung machen muss man als dualer Student also nur manchmal, lohnen tut sie sich in aller Regel.

Was kann man als dualer Student von der Steuer absetzen?

Fast alles, was durch Studium und Betrieb veranlasst ist. Ein dualer Student kann Arbeitsmittel, Fachliteratur, Semesterbeitrag, Studiengebühren, Fahrten, Verpflegungsmehraufwand und eine Zweitwohnung von der Steuer absetzen. Was Du bei einem dualen Studium von der Steuer absetzen kannst, sind Werbungskosten, und die sind der Höhe nach nicht gedeckelt.

Duales Studium: Wo Du Deine Kosten in der Steuererklärung einträgst

Die Steuererklärung bei dualem Studium läuft über zwei Formulare. Eintragen musst Du Deine Werbungskosten in der Anlage N. Davor füllst Du den Hauptvordruck mit Deinen persönlichen Angaben aus. Wie das ausgefüllt aussieht, zeigen wir Dir an einem Beispiel: Selina wohnt in Rosenheim, studiert dual und arbeitet bei einem Betrieb in München.

Startseite des Formulars

Zeile 1 angekreuzt
Einkommensteuererklärung
Zeile 4 Land
Bayern
Zeile 4 Steuernummer
181/815/08152

Hauptvordruck

Zeile 8 Identifikationsnummer
59070513471
Zeile 8 Geburtsdatum
15.08.2007
Zeile 9 Name
Kaya
Zeile 10 Vorname
Selina
Zeile 13 Straße (derzeitige Adresse)
Hofgasse
Zeile 14 Hausnummer
15
Zeile 15 Postleitzahl (Inland)
83022
Zeile 16 Wohnort
Rosenheim
Zeile 12 Ausgeübter Beruf
Duale Studentin
Zeile 11 Religion
Nicht kirchensteuerpflichtig
Zeile 30 IBAN (inländisches Geldinstitut)
DE85 8102 1640 0002 3233 97

Was gehört bei „ausgeübter Beruf“ in die Steuererklärung?

In Zeile 12 des Hauptvordrucks steht das Feld „ausgeübter Beruf“. In der Steuererklärung ist damit Deine tatsächliche Tätigkeit gemeint, nicht der angestrebte Abschluss. Trag ein, was im Arbeitsvertrag steht, also die Bezeichnung des Ausbildungsberufs oder „Student (dual)“. Steuerlich ändert das nichts, ein Widerspruch zur Lohnsteuerbescheinigung führt aber zu Rückfragen.

Arbeitsmittel und Studienkosten in der Anlage N

In Zeile 60 trägst Du alle Gegenstände ein, also Laptop, Fachliteratur und Bürobedarf. Zeile 62 sammelt die übrigen Werbungskosten, darunter Semesterbeitrag, Studiengebühren, Semesterticket, Kontoführungsgebühren und Bewerbungskosten. Deine Fahrtkosten kommen in eine separate Zeile, dazu gleich mehr.

Anlage N

Zeile 60 Laptopkosten
500 €
Zeile 60 Fachliteratur
120 €
Zeile 60 Bürounterlagen pauschal
110 €
Zeile 62 Semesterbeitrag
458 €
Zeile 62 Semesterticket
260 €
Zeile 62 Kontoführungsgebühren
16 €

In unseren Beispielen findest Du noch mehr vorausgefüllte Steuerformulare. Gibst Du Deine Steuererklärung mit ELSTER ab, heißen die Felder dort genauso und tragen dieselben Zeilennummern. Ein duales Studium macht dabei keinen Unterschied. Wie das Schritt für Schritt läuft, steht in unserer Anleitung für Mein ELSTER.

Dein duales Studium können Deine Eltern übrigens nicht in ihrer eigenen Steuererklärung angeben, da Du selbst eine Vergütung beziehst und Deine Kosten absetzt. Kindergeld und Kinderfreibetrag allerdings schon, solange Du in Ausbildung bist und Deinen 25. Geburtstag noch vor Dir hast. Hier findest Du 5 Studienkosten, die Deine Eltern doch von der Steuer absetzen können.

Duales Studium: Werbungskosten oder Sonderausgaben?

Ob ein duales Studium Werbungskosten oder Sonderausgaben verursacht, entscheidet darüber, ob Deine Kosten begrenzt oder unbegrenzt wirken. In einem dualen Studium handelt es sich fast immer um Werbungskosten.

Sonderausgaben Werbungskosten
Höchstbetrag 6.000 € im Jahr unbegrenzt
Verlustvortrag möglich? Nein, sie verfallen ohne Einkommen Ja, der Verlust wandert ins nächste Jahr
Gilt im dualen Studium nur im Ausnahmefall im Regelfall

Werbungskosten im Zweitstudium und in der Zweitausbildung

Bei einem normalen Studium entscheidet die Reihenfolge der Ausbildungen. Kosten der Erstausbildung, beispielsweise ein Bachelorstudium direkt nach dem Abitur, sind nur Sonderausgaben. Wer dagegen ein Zweitstudium oder eine Zweitausbildung hinter sich bringt, kann die Kosten in der Steuererklärung unbegrenzt als Werbungskosten absetzen. Nur dann ist ein Verlustvortrag möglich. Damit ist auch klar, wo Du eine Zweitausbildung steuerlich absetzen und eintragen musst: in die Anlage N und nicht in die Anlage Sonderausgaben. Für duale Studiengänge spielt diese Unterscheidung allerdings keine Rolle, denn maßgeblich ist § 9 Abs. 6 EStG.

Findet die Ausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses statt, gelten Deine Aufwendungen nämlich von Anfang an als Werbungskosten. Ein duales Studium mit Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag beim Partnerunternehmen ist genau ein solches Ausbildungsdienstverhältnis. Ob Dein duales Studium die erste oder zweite Ausbildung ist, spielt also keine Rolle. Entscheidend ist der Vertrag mit dem Betrieb. Du stehst damit so da wie jemand im Zweitstudium, ohne eine abgeschlossene Erstausbildung nachweisen zu müssen.

Steuertipp: Nur bei Werbungskosten ist ein Verlustvortrag möglich. Das ist der eigentliche Grund, warum sich die Erklärung im dualen Studium lohnt.

Für Werbungskosten gilt ein Pauschbetrag von 1.230 €. Bei Ehepaaren gilt er für jeden Partner mit Arbeitslohn. Liegst Du darunter, zieht das Finanzamt diesen Betrag automatisch ab, ganz gleich wie viele Kosten Du tatsächlich hattest. Erst darüber lohnt das Einzelaufzählen. Durch Zweitwohnsitz und Fahrten zwischen Studien- und Arbeitsplatz kommst Du im dualen Studium praktisch immer darüber. Ob es bei Dir reicht, zeigt Dir unser Verlustvortrag-Rechner. In unserem Ratgeber erfährst Du außerdem, welche Pauschalen das Finanzamt ohne Beleg akzeptiert.

Duales Studium als Beamtenanwärter: das gilt in der Steuererklärung

Für ein duales Studium als Beamtenanwärter gilt dasselbe. Der Vorbereitungsdienst ist ein Ausbildungsdienstverhältnis, die Anwärterbezüge sind Arbeitslohn und laufen über die Lohnsteuerbescheinigung. Ein Unterschied bleibt allerdings: Anwärter zahlen keine Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung, dafür aber private Krankenversicherungsbeiträge. Die gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand, nicht in die Anlage N.

Duales Studium: Fahrtkosten in der Steuererklärung absetzen

Wer ein duales Studium macht, kann bei den Fahrtkosten am meisten absetzen. Sie sind meist der größte Posten überhaupt, weil Hochschule und Betrieb selten am selben Ort liegen. Wie viel dabei herauskommt, hängt davon ab, welcher der beiden Orte Deine erste Tätigkeitsstätte ist.

Der Betrieb ist die erste Tätigkeitsstätte, die Hochschule nicht

Nach § 9 Abs. 4 EStG wird eine Bildungseinrichtung nur dann zur ersten Tätigkeitsstätte, wenn Du sie außerhalb eines Dienstverhältnisses für ein Vollzeitstudium aufsuchst. Im dualen Studium ist das nicht der Fall, denn Dein Studium läuft innerhalb des Ausbildungsverhältnisses. Erste Tätigkeitsstätte ist deshalb der Betrieb, dem Du arbeitsvertraglich zugeordnet bist. Daraus folgen zwei verschiedene Rechnungen:

Fahrt Ansatz Kilometer Anlage N
Wohnung zum Betrieb Entfernungspauschale nur einfache Entfernung Zeile 29 und 30
Wohnung zur Uni Reisekosten, 0,30 € je gefahrenem Kilometer Hin- und Rückweg Zeile 66

Für Fahrten zum Betrieb gilt die Entfernungspauschale

Für den Weg zum Betrieb gilt die Entfernungspauschale von 0,30 € bis 20 km, ab 21 km 0,38 €. Gezählt wird die einfache Entfernung zwischen Wohnort und Betrieb, also nur Hinweg oder Rückweg, nicht beide. In der Anlage N stehen dafür zwei Zeilen:

Anlage N

Zeile 29 Aufgesucht an Tagen
140
Zeile 30 einfache Entfernung in Kilometern
24

In Zeile 29 stehen die Arbeitstage, in Zeile 30 die Entfernung. Bei 24 Kilometern sind das je Tag 20 mal 0,30 Euro plus 4 mal 0,38 Euro, also 7,52 Euro. Auf 140 Praxistage im Jahr gerechnet ergibt das 1.052,80 Euro.

Fahrten zur Uni sind Reisekosten

Ein duales Studium bringt zwei Arten von Fahrten mit sich, wobei die Fahrten zur Uni Reisekosten sind. Willst Du die Fahrtkosten zur Uni absetzen, setzt Du 0,30 € je gefahrenem Kilometer an, also für Hin- und Rückweg zusammen. Bei denselben 24 Kilometern kommst Du damit auf 14,40 Euro pro Tag statt 7,52 Euro. Auf 80 Studientage gerechnet sind das 1.152 Euro, die in Zeile 66 der Anlage N gehören.

Anlage N

Zeile 66 Reisekosten
1.152 €

Allein die Fahrten bringen Dich damit auf rund 2.205 Euro. Du liegst weit über dem Pauschbetrag, und jeder weitere Posten wirkt sich voll aus. Für die Studientage kommt noch der Verpflegungsmehraufwand dazu.

Duales Studium: Verpflegungsmehraufwand für Studientage absetzen

Auswärts sind die Lebenshaltungskosten höher als zu Hause. Dafür gibt es den Verpflegungsmehraufwand, eine Pauschale ohne Belege. Die einzelnen Tagessätze haben wir zusammengefasst. Gerade ein duales Studium bringt viele solcher Tage mit sich, weshalb der Verpflegungsmehraufwand hier kein Randposten ist. Weil die Hochschule keine erste Tätigkeitsstätte ist, zählen Deine Studientage als Auswärtstätigkeit. Bist Du an einem solchen Tag mehr als acht Stunden von zu Hause und vom Betrieb weg, kommen 14 Euro dazu. Auf 80 Studientage sind das weitere 1.120 Euro. Eintragen musst Du den Verpflegungsmehraufwand in der Steuererklärung im Reisekosten-Teil der Anlage N, direkt unter den Fahrten zur Uni.

Achtung: Beim Blockmodell greift die Dreimonatsfrist. Suchst Du die Hochschule an mindestens drei Tagen je Woche auf, gibt es den Verpflegungsmehraufwand nur für die ersten drei Monate am Stück. Eine Unterbrechung von mindestens vier Wochen setzt die Frist neu. Wechselst Du wöchentlich und sitzt nur an ein oder zwei Tagen in der Vorlesung, gilt die Frist gar nicht.

Tipp: Hier findest Du ein Steuerbeispiel, das Dir zeigt, wie Du den Verpflegungsmehraufwand einträgst.

Duales Studium mit doppelter Haushaltsführung und Zweitwohnung

Weil Praxisphasen und Vorlesungen an verschiedenen Orten stattfinden, ist ein duales Studium der häufigste Fall doppelter Haushaltsführung unter Studenten. Dual Studierende haben zwei Wohnorte, weil Studienort und Partnerbetrieb auseinanderliegen. Behältst Du am Lebensmittelpunkt einen eigenen Hausstand und wohnst zusätzlich am Beschäftigungsort, liegt eine doppelte Haushaltsführung vor. Für einen Studenten im dualen Studium ist das eher die Regel als die Ausnahme. Die Kosten sind Werbungskosten und haben ein eigenes Formularfeld:

Anlage N, doppelte Haushaltsführung

Zeile 7 Beschäftigungsort
München
Zeile 9 Es liegt ein eigener Hausstand am Lebensmittelpunkt vor
Ja
Zeile 10 PLZ, Ort des eigenen Hausstandes
83022 Rosenheim
Zeile 23 Aufwendungen Unterkunft
5.400 €

Die Unterkunftskosten trägst Du in Zeile 23 ein, den eigenen Hausstand bestätigst Du in Zeile 9. Eine doppelte Haushaltsführung im dualen Studium ist damit oft der zweitgrößte Posten nach den Fahrten. Abziehbar sind die tatsächlichen Kosten bis 1.000 € im Monat, dazu eine Heimfahrt pro Woche.

Achtung: Ein Zimmer bei den Eltern ohne eigene Kostenbeteiligung ist kein eigener Hausstand.

Verlustvortrag für duales Studium richtig angeben

Hattest Du mehr Ausgaben als Einnahmen, ermittelt das Finanzamt eine negative Differenz. Du hast dann einen Verlust gemacht. Im dualen Studium passiert das häufiger als gedacht, weil viele Werbungskosten anfallen und das Einkommen noch niedrig ist, besonders im ersten Jahr. Dann solltest Du einen Verlustvortrag beantragen. Der Verlust wird dann mit Deinem Einkommen im nächsten Jahr verrechnet. Wo Du den Verlustvortrag in der Steuererklärung eintragen musst, ist schnell gesagt: Geltend machen kannst Du ihn für Dein duales Studium mit einem einzigen Kreuz in Zeile 2 des Hauptvordrucks, bei „Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags“. Es steht ganz vorne, noch vor allen Anlagen.

Hauptvordruck

Zeile 2 angekreuzt
Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags

Bis wann Du die Steuererklärung abgeben musst

Bist Du zur Abgabe verpflichtet, ist der 31. Juli des Folgejahres Stichtag. Gibst Du freiwillig ab, hast Du vier Jahre Zeit. So lassen sich Studienkosten rückwirkend absetzen. Für die Feststellung eines Verlustvortrags reicht der Zeitraum sogar bis zu sieben Jahre zurück. Wer im dualen Studium erst spät merkt, was alles absetzbar war, holt die alten Jahre also noch nach.

Duales Studium: eine Beispielrechnung für die Steuererklärung

Diese Beispielrechnung zeigt, wie ein Verlustvortrag im ersten Jahr entsteht. Selina startet im November mit ihrem dualen Studium und bekommt monatlich 700 Euro, im ersten Jahr also Einnahmen von 1.400 Euro. Bis Silvester kommt sie auf 30 Praxistage und 12 Studientage und rechnet mit den Sätzen von oben:

Ausgaben für duales Studium Betrag
Fahrten zum Betrieb, 30 Tage zu 7,52 Euro 226 Euro
Fahrten zur Uni, 12 Tage zu 14,40 Euro 173 Euro
Verpflegungsmehraufwand, 12 Tage zu 14 Euro 168 Euro
Neuer Computer 850 Euro
Semesterbeitrag 458 Euro
Arbeitsmaterialien 352 Euro
Summe 2.227 Euro

Selinas Einkommen von 1.400 Euro stehen 2.227 Euro Werbungskosten gegenüber. Sie liegt damit auch über dem Pauschbetrag, der sonst automatisch abgezogen würde. Für die Differenz beantragt sie einen Verlustvortrag, und im nächsten Jahr werden die restlichen 827 Euro von ihrem Einkommen abgezogen.

Steuertipp: Wie hoch Dein Verlustvortrag ausfällt, rechnet Dir der Verlustvortrag-Rechner in wenigen Schritten aus. Er sagt Dir auch, ob sich das Einzelaufzählen gegenüber dem Pauschbetrag lohnt.

Werbungskosten im dualen Studium: alle weiteren Posten

Die folgenden Beispiele für Werbungskosten kommen seltener vor oder fallen kleiner aus, gehören aber genauso in die Anlage N. Alle Kosten brauchen einen erkennbaren Bezug zu Deinem dualen Studium, und grundsätzlich gilt eine Belegpflicht.

Arbeitsmittel

Unter Arbeitsmitteln versteht man im steuerlichen Sinn Gegenstände, die Du benötigst, um Deine beruflichen Aufgaben zu erledigen. Darunter fallen Werkzeuge, ein Computer, aber auch Internetkosten oder Software. Entscheidend ist, dass Du sie hauptsächlich für Dein duales Studium verwendest. Eine gute Orientierung sind 90 Prozent Arbeit und 10 Prozent privater Gebrauch, sonst musst Du die Aufwendungen aufteilen. Weitere Beispiele:

  • Aktenordner
  • Geschäftliches Smartphone
  • Büromöbel
  • Sicherheitskleidung

Studiengebühren und Semesterbeitrag in der Steuererklärung: wo eintragen?

Studiengebühren setzt Du als Werbungskosten ab, und zwar in Zeile 62 der Anlage N. Dort trägst Du auch den Semesterbeitrag in der Steuererklärung ein, dazu Prüfungs- und Zulassungsgebühren. Bewerbungen für Dein duales Studium rechnet das Finanzamt pauschal mit ca. 8,50 € bis 15 € pro klassischer Post-Bewerbung und 2,50 € pro Online-Bewerbung an.

Anlage N

Zeile 62 Studiengebühren
300 €
Zeile 62 Bewerbungskosten
32 €

Semestertickets

Beim Semesterticket kommt es darauf an, welchen Weg es abdeckt. Für die Fahrten zur Hochschule sind die Kosten Reisekosten und in voller Höhe abziehbar. Sie gehören zusammen mit den übrigen Studienkosten in Zeile 62.

Für den Weg zum Arbeitgeber gilt etwas anderes. Dort rechnest Du entweder die Entfernungspauschale oder die tatsächlichen Ticketkosten, je nachdem was höher ist, aber nie beides. Fahrtkosten absetzen trotz Semesterticket geht also durchaus: Fährst Du mit dem Auto zum Betrieb und mit dem Ticket zur Hochschule, setzt Du für den einen Weg die Entfernungspauschale und für den anderen das Ticket an. Das ist im dualen Studium der häufigste Fall.

Fachliteratur

Schaffst Du Dir Bücher oder Lernhefte an, setzt Du diese ab. Auch hier muss ein klarer Bezug zu Deinem Studium erkennbar sein.

Kontoführungsgebühren

Duale Studenten bekommen bereits während der Ausbildung ein Gehalt und brauchen dafür ein Konto. Die anfallenden Kontoführungsgebühren machst Du pauschal mit 16 € geltend, ohne Nachweis.

Beiträge zu Gewerkschaften oder Berufsverbänden

Trittst Du im Rahmen Deines dualen Studiums einer Gewerkschaft oder einem Berufsverband bei, sind Gewerkschaftsbeiträge, Pflichtbeiträge zu Berufsverbänden und freiwillige Beiträge Werbungskosten und gehören in Zeile 53.

Berufskleidung

Kleidung, die Du speziell für Dein Studium angeschafft hast, ist absetzbar. Entscheidend ist, dass es sich tatsächlich um Berufskleidung handelt und Du sie nicht in der Freizeit tragen kannst. Eine weiße Bluse oder eine schlichte schwarze Hose zählen in der Regel nicht dazu, Uniformen oder Sicherheitskleidung dagegen schon. Sie gehört als Arbeitsmittel in Zeile 60.

Bildungskredit

Nimmst Du für Dein duales Studium einen Studienkredit auf, gibst Du die Zinsen in der Steuererklärung an, ebenfalls in Zeile 62. Die Tilgung selbst zählt nicht, denn damit bezahlst Du Ausgaben, die Du ohnehin schon absetzt.

Berufliche Versicherungen

Versicherungen zur Gesundheitsvorsorge, Einkommenssicherung, Berufsunfähigkeit oder Rentenversicherung gibst Du in Deiner Steuererklärung an. Wohin sie gehören, hängt davon ab, ob sie beruflich veranlasst sind. In die Anlage Vorsorgeaufwand und nicht in die Anlage N gehören:

  • Kranken- und Pflegeversicherung
  • Arbeitslosen- und Rentenversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung

Werbungskosten und damit ein Fall für die Anlage N sind dagegen Versicherungen, die allein Dein duales Studium absichern: eine Berufshaftpflicht und ein Arbeitsrechtsschutz. Eine Unfallversicherung teilst Du auf, wenn sie beruflich und privat greift. Private Haftpflicht und allgemeiner Rechtsschutz bleiben ganz außen vor, die sind Privatsache.

Arbeitszimmer und Homeoffice

Ein Arbeitszimmer ist nur absetzbar, wenn es der Mittelpunkt Deiner gesamten Tätigkeit ist und nicht privat genutzt wird. Das trifft im dualen Studium selten zu. Einfacher ist die Homeoffice-Pauschale von 6 € pro Tag, höchstens 1.260 € im Jahr, die Du ohne eigenes Zimmer für jeden Tag ansetzt, an dem Du überwiegend zu Hause gearbeitet oder gelernt hast. Sie steht in Zeile 58.

Umzugskosten

Wechselst Du wegen Deines dualen Studiums den Wohnort, sind die Umzugskosten Werbungskosten. Pauschal gelten dabei pro Umzug 964 € für die Hauptperson und 643 € zusätzlich für jede weitere mitziehende Person wie Partner oder Kinder. Wo Du Umzugskosten in der Steuererklärung einträgst: in Zeile 62 der Anlage N.

Duales Studium hilft beim Anspruch auf BAföG

BAföG als dualer Student schließt sich nicht aus, wird aber selten beantragt. Neben dem Verlustvortrag lohnt die Erklärung nämlich auch beim BAföG. Ein dualer Student kommt durch sein Gehalt zwar meist über die jährliche Höchstverdienstgrenze von 6.672 €. Fallen jedoch viele berufsbezogene Werbungskosten an, kann das anrechenbare Einkommen wieder unter diese Grenze rutschen.

  • Bruttojahresgehalt: 7.600 Euro
  • Werbungskosten duales Studium: 3.400 Euro
  • Anrechenbares Einkommen nach Steuererklärung: 4.200 Euro

In diesem Fall wärst Du förderungsfähig und könntest den Steuerbescheid beim BAföG-Amt nachreichen, um die Förderung rückwirkend zu erhalten.

Sozialversicherungsbeiträge als dualer Student

Einige Sozialversicherungsbeiträge im dualen Studium lassen sich in der Steuererklärung angeben, darunter:

  • Arbeitslosenversicherungen
  • Krankenversicherungen
  • Pflegeversicherungen
  • Rentenversicherungen

Die Beitragshöhe unterscheidet sich von Kasse zu Kasse. Die monatlichen Beträge trägst Du in jedem Fall in der Anlage Vorsorgeaufwand ein, nicht in der Anlage N.

Häufige Fragen

Muss man als dualer Student eine Steuererklärung machen?

Nur in bestimmten Fällen. Dass Dein Betrieb Lohnsteuer einbehält, macht die Erklärung noch nicht zur Pflicht. Wer in Steuerklasse I bei einem Arbeitgeber beschäftigt ist, gibt sie freiwillig ab. Pflicht wird sie nach § 46 Abs. 2 EStG zum Beispiel bei einem zweiten Arbeitsverhältnis in Steuerklasse VI, bei Nebeneinkünften über 410 €, bei einem eingetragenen Freibetrag oder wenn das Finanzamt Dich dazu auffordert. Lohnen tut sie sich fast immer. Die zu viel gezahlte Lohnsteuer kommt zurück, und aus einem Kostenüberhang lässt sich ein Verlustvortrag bilden.

Gilt das duale Studium als Erst- oder Zweitausbildung?

Für die Steuer ist diese Frage beim dualen Studium nicht entscheidend. Maßgeblich ist § 9 Abs. 6 EStG. Findet die Ausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses statt, sind die Kosten Werbungskosten, auch wenn es sich um die Erstausbildung handelt. Ein duales Studium mit Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag beim Partnerunternehmen ist genau ein solches Ausbildungsdienstverhältnis.

Zählt das duale Studium als Werbungskosten oder Sonderausgaben?

Werbungskosten. Das ist der wichtige Unterschied, denn Sonderausgaben sind auf 6.000 € im Jahr gedeckelt und verfallen, wenn Du kein Einkommen hast. Werbungskosten sind unbegrenzt abziehbar und lassen sich über einen Verlustvortrag in spätere Jahre mitnehmen.

Wo trage ich meine Kosten im dualen Studium ein?

In der Anlage N. Arbeitsmittel wie Laptop, Fachliteratur und Bürobedarf gehören in Zeile 60. Semesterbeitrag, Studiengebühren, Semesterticket, Kontoführungsgebühren und Bewerbungskosten stehen in Zeile 62. Die Fahrten zum Betrieb gehören in die Zeilen 29 und 30, die Fahrten zur Hochschule als Reisekosten in Zeile 66.

Wie setze ich Fahrtkosten im dualen Studium ab?

Das hängt vom Ziel ab. Erste Tätigkeitsstätte ist im dualen Studium in der Regel der Betrieb. Für diesen Weg gilt die Entfernungspauschale mit 0,30 € bis 20 km, ab 21 km 0,38 €. Gezählt wird nur die einfache Entfernung. Sie steht in den Zeilen 29 und 30 der Anlage N. Die Hochschule ist dagegen keine erste Tätigkeitsstätte, weil das Studium innerhalb des Dienstverhältnisses stattfindet. Diese Fahrten sind Reisekosten mit 0,30 € je gefahrenem Kilometer für Hin- und Rückweg und gehören in Zeile 66.

Kann ich als dualer Student einen Verlustvortrag bilden?

Ja. Übersteigen Deine Werbungskosten Dein Einkommen, stellt das Finanzamt den Verlust fest und verrechnet ihn mit dem Einkommen späterer Jahre. Das Kreuz dafür setzt Du in Zeile 2 des Hauptvordrucks, Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags. Möglich ist das nur bei Werbungskosten, nicht bei Sonderausgaben.

Kann ich als dualer Student eine Zweitwohnung absetzen?

Ja, wenn Hochschule und Partnerbetrieb nicht am selben Ort liegen und Du am Lebensmittelpunkt einen eigenen Hausstand behältst. Dann liegt eine doppelte Haushaltsführung vor. Die Unterkunftskosten trägst Du in Zeile 23 der Anlage N ein, den eigenen Hausstand bestätigst Du in Zeile 9. Das sind Werbungskosten, keine Sonderausgaben.

Was gilt für Beamtenanwärter im dualen Studium?

Für Beamtenanwärter im dualen Studium gilt dasselbe. Die Anwärterbezüge sind Arbeitslohn, der Vorbereitungsdienst ist ein Ausbildungsdienstverhältnis. Damit sind Fahrtkosten, Arbeitsmittel und Fachliteratur Werbungskosten und gehören in dieselben Zeilen der Anlage N.