Umzug von der Steuer absetzen, Umzugskosten beruflich, privat und im Studium
Stand: · Werte für das Steuerjahr 2025
Einen Umzug steuerlich absetzen kannst Du auf zwei Wegen. Welcher offen steht, entscheidet der Grund des Umzugs. Ziehst Du aus beruflichen Gründen um, etwa für den ersten Job, eine neue Stelle oder einen kürzeren Arbeitsweg, sind alle Umzugskosten Werbungskosten. Für den Kleinkram gibt es dazu die Umzugskostenpauschale von 964 € ohne Belege. Ziehst Du privat um, bleibt Dir nur die Rechnung des Umzugsunternehmens. Davon gehen 20 Prozent der Arbeits- und Fahrtkosten direkt von der Steuer ab. Hier findest Du beide Wege, die Beträge, die Zeile der Anlage N und die Regeln für den Umzug zum Studienort.
Umzüge steuerlich absetzen kann jeder, beruflich oder privat entscheidet über die Höhe
Umzüge steuerlich absetzen kann jeder, aber nicht jeder gleich viel. Wie viel, hängt vom Grund ab. Das Steuerrecht kennt drei Sorten. Beim beruflich veranlassten Umzug sind die Umzugskosten steuerlich absetzbar wie Fahrtkosten oder Arbeitsmittel, als Werbungskosten ohne Obergrenze. Die großen Posten belegst Du, für die kleinen gibt es eine Pauschale. Beim privaten Umzug zählt nur, was Du Firmen für Arbeit in Deinem Haushalt zahlst. Davon ziehst Du 20 Prozent der Arbeits- und Fahrtkosten direkt von der Steuer ab. Der Umzug aus gesundheitlichen Gründen, etwa in eine barrierefreie Wohnung nach einem Unfall, läuft als außergewöhnliche Belastung mit Attest. Den Umzug bei der Steuer angeben lohnt sich also in allen drei Fällen, aber nur im ersten richtig.
| Grund des Umzugs | Was Du absetzen kannst | Wo |
|---|---|---|
| Beruflich (neuer Job, Versetzung, mindestens eine Stunde kürzerer Arbeitsweg) | Alle Umzugskosten als Werbungskosten, dazu die Pauschale von 964 € ohne Belege | Anlage N, Zeile 62 |
| Privat (größere Wohnung, Partner, Familie) | 20 Prozent der Arbeits- und Fahrtkosten von Umzugsunternehmen und Handwerkern | Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen, Zeile 5 für das Umzugsunternehmen, Zeilen 6 bis 9 für Handwerker |
| Gesundheitlich (Attest, Behinderung, Pflege) | Umzugskosten als außergewöhnliche Belastung, nach Abzug der zumutbaren Belastung | Anlage Außergewöhnliche Belastungen |
| Studium (Umzug zum Studienort) | Erststudium als Sonderausgaben bis 6.000 €, Zweitstudium wie beruflich | Anlage Sonderausgaben oder Anlage N |
Wann ist ein Umzug beruflich veranlasst?
Beruflich veranlasst ist der Umzug, wenn Du Deine erste Stelle antrittst, den Arbeitgeber wechselst oder versetzt wirst. Dasselbe gilt, wenn Du eine Dienstwohnung beziehst oder eine doppelte Haushaltsführung beendest, indem Du an den Arbeitsort ziehst. Beruflich ist der Umzug auch, wenn sich Dein täglicher Arbeitsweg für Hin- und Rückfahrt zusammen um mindestens eine Stunde verkürzt. Das gilt ohne Jobwechsel und auch innerhalb derselben Stadt. Die Stunde ist die Regel der Finanzverwaltung (R 9.9 LStR). Deshalb kann ein Umzug quer durch Berlin absetzbar sein und einer ins Nachbardorf nicht. Private Gründe dürfen daneben bestehen. Sie schaden nicht, solange der berufliche Grund den Ausschlag gibt.
Nicht beruflich veranlasst ist der Umzug zum Partner, in die größere Wohnung fürs Kind, näher zu den Eltern oder in die schönere Gegend. Auch die größere Wohnung, um darin erstmals ein Arbeitszimmer einzurichten, zählt nicht. Das hat der Bundesfinanzhof im Februar 2025 entschieden (VI R 3/23), selbst wenn der Arbeitgeber Homeoffice verlangt. Wer deshalb umzieht, setzt danach nur das Arbeitszimmer oder die Homeoffice-Pauschale ab, nicht den Umzug. Willst Du den Umzug als beruflich steuerlich geltend machen, musst Du den Grund belegen können. Das geht mit dem Arbeitsvertrag, dem Versetzungsschreiben oder einer Rechnung der Fahrzeiten vorher und nachher.
Welche Umzugskosten kannst Du mit Beleg steuerlich geltend machen?
Beim beruflichen Umzug kannst Du alle Umzugskosten steuerlich geltend machen, die das Bundesumzugskostengesetz auch Beamten erstatten würde. Das ist eine lange Liste. Dazu gehören die Rechnung des Umzugsunternehmens oder des Transporters samt Sprit, die Bezahlung von Umzugshelfern, Umzugskartons und Verpackung. Die Fahrten am Umzugstag und zu Wohnungsbesichtigungen vorher setzt Du als Reisekosten ab, mit 0,30 € je gefahrenem Kilometer und Verpflegungspauschale. Die doppelte Miete ist absetzbar, für die alte Wohnung ab dem Umzugstag bis zum Ende der Kündigungsfrist, höchstens sechs Monate. Für die neue Wohnung gilt das bis zum Einzug, höchstens drei Monate. Die Maklergebühr zählt für die neue Mietwohnung, nicht für eine gekaufte. Dazu kommt umzugsbedingte Nachhilfe für Kinder, die die Schule wechseln, bis 1.286 € je Kind.
Nicht absetzbar sind die Kaution, die Ablöse für die Küche des Vormieters, neue Möbel und die Renovierung der neuen Wohnung. Das ist Lebensführung. Die Kosten für das Umzugsunternehmen sind damit der größte Posten in der Steuererklärung. Für ihn brauchst Du die Rechnung. Beim beruflichen Umzug reicht auch Barzahlung mit Quittung. Zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss, ist der bis zur Höhe der absetzbaren Kosten steuerfrei (§ 3 Nr. 16 EStG). Er mindert, was Du selbst ansetzt.
Die Umzugskostenpauschale in der Steuererklärung beträgt 964 Euro ohne Belege
Die Umzugskostenpauschale in der Steuererklärung beträgt 964 € für Dich und 643 € für jede weitere Person, die mit Dir aus demselben Haushalt umzieht, Partner wie Kinder. Wer vor dem Umzug keine eigene Wohnung hatte, etwa beim Auszug aus dem Kinderzimmer, bekommt 193 €. Maßgeblich ist der Tag vor dem Einladen des Umzugsguts. Die Beträge gelten seit dem 1. März 2024 unverändert. Die Pauschale deckt die sonstigen Umzugsauslagen, also alles, was beim Umzug sonst anfällt und sich schlecht belegen lässt. Dazu gehören Trinkgelder und Verpflegung für Helfer, die Ummeldung, die Änderung von Ausweis und Verträgen, der Nachsendeauftrag, das Anbringen von Lampen und Gardinen, der Anschluss von Herd, Waschmaschine und Internet sowie Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung.
Die Umzugskostenpauschale bekommst Du ohne Belege. Das ist ihr Sinn. Du bekommst sie auch, wenn Deine sonstigen Auslagen niedriger waren. Liegen sie nachweislich höher, kannst Du stattdessen die tatsächlichen Kosten ansetzen, dann aber für alles mit Beleg. Ziehst Du innerhalb von fünf Jahren zum zweiten Mal beruflich um, steigt die Pauschale um 50 Prozent. Die Umzugspauschale ist kein Freibetrag, der jedem zusteht. Sie setzt den beruflichen Umzug voraus. Ohne einen einzigen Beleg kannst Du Umzugskosten also nur für diesen Teil steuerlich geltend machen. Die Speditionsrechnung bleibt Beleg.
Ein privater Umzug lässt sich steuerlich absetzen, aber nur mit 20 Prozent statt Umzugskostenpauschale
Einen privaten Umzug setzt Du nur über die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen ab (§ 35a EStG). Bei einem Umzug aus privaten Gründen sind die Umzugskosten keine Werbungskosten. Die Umzugskostenpauschale gibt es beim privaten Umzug nicht, und doppelte Miete und Makler bleiben Dein Problem. Die Umzugsspedition arbeitet aber in Deinem Haushalt. Deshalb sind Umzugskosten als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar, mit 20 Prozent der Arbeits- und Fahrtkosten direkt von der Steuer, bis zu 4.000 € Ermäßigung im Jahr. Material und Umzugskartons zählen nicht. Die Rechnung muss die Arbeitskosten getrennt ausweisen, und Du musst überweisen. Barzahlung ist ausgeschlossen. Handwerker, die die Küche anschließen oder die alte Wohnung streichen, laufen daneben als Handwerkerleistungen mit 20 Prozent bis 1.200 €.
Beispiel: Privater Umzug nach Köln, Speditionsrechnung 1.800 Euro, davon 1.500 Euro Arbeits- und Fahrtkosten, per Überweisung bezahlt. 20 Prozent von 1.500 Euro sind 300 Euro. Die zieht das Finanzamt direkt von Deiner Einkommensteuer ab. Beim beruflichen Umzug wären es die vollen 1.800 Euro als Werbungskosten plus 964 Euro Pauschale, bei 30 Prozent Grenzsteuersatz rund 830 Euro Ersparnis.
Ein privater Umzug lässt sich ohne Belege dagegen nicht steuerlich absetzen. Ohne Rechnung und Überweisung erkennt das Finanzamt nichts an. Wer mit Freunden und Transporter umzieht, hat privat also keinen Steuervorteil, und die Verpflegung der Helfer bleibt privat. Die Umzugskostenpauschale für den privaten Umzug, nach der viele suchen, existiert nicht. Die Umzugspauschale ist an den beruflichen Grund gebunden. Wer die Umzugskosten pauschal ohne beruflichen Grund in die Steuererklärung einträgt, bekommt sie vom Finanzamt gestrichen.
Umzugskosten in der Steuererklärung angeben und eintragen kannst Du in Anlage N, Zeile 62
Umzugskosten in der Steuererklärung angeben heißt eine einzige Zahl eintragen. Beruflich veranlasste Umzugskosten gehören in die Anlage N zu den sonstigen Werbungskosten, in Zeile 62, als eine Summe. Du addierst die Belege, die Fahrten und die Pauschale. Davon ziehst Du ab, was der Arbeitgeber steuerfrei erstattet hat, und trägst den Rest ein. ELSTER fragt nach Art und Betrag. Als Art reicht Umzugskosten. Die Umzugskostenpauschale trägst Du in dieselbe Zeile ein wie den Rest. Ein eigenes Feld dafür gibt es nicht.
Beispiel: Lisa zieht nach dem Master für ihre erste Stelle von Leipzig nach Stuttgart. Spedition 1.400 Euro, zwei Besichtigungsfahrten mit dem Auto je 1.000 Kilometer hin und zurück, 600 Euro, ein Monat doppelte Miete 550 Euro, Pauschale 964 Euro. Zusammen 3.514 Euro. Der Arbeitgeber zahlt 1.000 Euro Umzugszuschuss steuerfrei, bleiben 2.514 Euro.
Anlage N
- Zeile 62 Umzugskosten
- 2.514 €
Beim privaten Umzug kommt die Speditionsrechnung in die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen, in Zeile 5 bei den haushaltsnahen Dienstleistungen, mit dem Anteil für Arbeit und Fahrt. Für die Einkommensteuer sind Umzugskosten damit in beiden Fällen ein einziger Eintrag. Den Unterschied zeigt der Bescheid. Werbungskosten mindern das Einkommen, die haushaltsnahe Dienstleistung mindert die Steuer. Nach dem Umzug ist übrigens ein anderes Finanzamt zuständig. Die Steuererklärung geht automatisch dorthin. Zu den Steuertipps für den Umzug gehört das Datum, denn es kann Steuern sparen. Ein Umzug im Januar statt im Dezember verschiebt die Pauschale ins nächste Jahr. Das lohnt sich, wenn dort das höhere Einkommen wartet.
Zählt der Umzug im Studium, zum Studienort und zum ersten Job?
Der Umzug zum Studienort zählt steuerlich, aber es kommt aufs Studium an. Im Erststudium sind die Umzugskosten wie alle Studienkosten Sonderausgaben bis 6.000 € im Jahr. Sie wirken nur im selben Jahr und verfallen ohne Einkommen. Im Zweitstudium, also im Master oder im Bachelor nach einer Ausbildung, sind sie Werbungskosten wie beim beruflichen Umzug. Dann zählen Pauschale und Belege, und ein Verlustvortrag nimmt den Verlust mit in die ersten Berufsjahre. Wer aus dem Kinderzimmer in die erste WG zieht, bekommt die kleine Pauschale von 193 €, weil vorher keine eigene Wohnung bestand.
Der wichtigste Umzug ist der zum ersten Job. Er ist beruflich veranlasst, weil Du eine Tätigkeit erstmals aufnimmst. Meist fällt er in ein Jahr mit Gehalt, in dem die Werbungskosten sofort wirken. Spedition, Fahrten, doppelte Miete, Makler und die Pauschale von 964 € kommen zusammen schnell auf 2.000 bis 4.000 Euro. Die lassen sich im ersten Berufsjahr fast immer voll absetzen.
Häufige Fragen
Kann man einen Umzug von der Steuer absetzen?
Ja. Beruflich veranlasste Umzüge setzt Du als Werbungskosten ab, mit allen Kosten und der Umzugskostenpauschale. Private Umzüge zählen nur über die haushaltsnahen Dienstleistungen, also 20 Prozent der Arbeits- und Fahrtkosten des Umzugsunternehmens direkt von der Steuer.
Wie hoch ist die Umzugskostenpauschale?
Die Umzugskostenpauschale beträgt 964 € für Dich und 643 € für jede Person, die mit Dir aus demselben Haushalt umzieht. Hattest Du vorher keine eigene Wohnung, etwa beim Auszug bei den Eltern, sind es 193 €. Die Pauschale gibt es nur beim beruflich veranlassten Umzug, dafür ohne Belege.
Kann ich einen privaten Umzug steuerlich absetzen?
Nur über die Rechnung des Umzugsunternehmens oder der Handwerker als haushaltsnahe Dienstleistung. Das bringt 20 Prozent der Arbeits- und Fahrtkosten bis 4.000 € im Jahr, wenn Du per Überweisung bezahlst. Pauschale, doppelte Miete und Makler gibt es beim privaten Umzug nicht.
Kann ich Umzugskosten ohne Belege absetzen?
Beim beruflichen Umzug ja. Die Umzugskostenpauschale von 964 € deckt die sonstigen Umzugsauslagen ohne einen einzigen Beleg. Transport, Fahrten, doppelte Miete und Makler brauchen Belege. Beim privaten Umzug geht ohne Rechnung und Überweisung gar nichts.
Wo trage ich Umzugskosten in der Steuererklärung ein?
Beruflich veranlasste Umzugskosten trägst Du in der Anlage N bei den sonstigen Werbungskosten ein, Zeile 62, als eine Summe aus Belegen und Pauschale. Beim privaten Umzug kommt die Speditionsrechnung in Zeile 5 der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen. Steuerfreie Erstattungen des Arbeitgebers ziehst Du vorher ab.
Sind die Kosten für ein Umzugsunternehmen absetzbar?
Ja, in jedem Fall. Beim beruflichen Umzug setzt Du sie in voller Höhe als Werbungskosten ab. Beim privaten Umzug zählen 20 Prozent der Arbeits- und Fahrtkosten als haushaltsnahe Dienstleistung, wenn Du per Überweisung zahlst.
Zählt ein Umzug für das Studium?
Ja. Im Erststudium sind die Umzugskosten Sonderausgaben bis 6.000 € im Jahr. Im Zweitstudium und beim Umzug zum ersten Job nach dem Studium sind sie Werbungskosten mit Pauschale und Verlustvortrag. Wer bei den Eltern auszieht, bekommt die kleine Pauschale von 193 €.
Ist ein Umzug in eine größere Wohnung fürs Homeoffice absetzbar?
Nein. Der Bundesfinanzhof hat 2025 entschieden, dass ein Umzug, um erstmals ein Arbeitszimmer einzurichten, privat veranlasst ist, auch wenn der Arbeitgeber Homeoffice verlangt. Abziehbar bleibt danach nur die Homeoffice-Pauschale oder das Arbeitszimmer selbst.