Wie Du Deinen Umzug steuerlich absetzen kannst
Deutschland ist ein Land in Bewegung. Dabei können die Gründe für einen Umzug ganz unterschiedlich sein. Falls ihr zu den fast neun Millionen Deutschen gehört, die im vergangenen Jahr umgezogen sind, kann es gut sein, dass ihr einen Teil eurer Umzugskosten steuerlich absetzen könnt. Sowohl bei privat als auch beruflich bedingten Umzügen fallen meist hohe Kosten an, doch der Grund eures Umzuges ist entscheidend dafür, ob und wie viel ihr bei eurem Umzug von der Steuer absetzen könnt.
Steuervorteile bei privatem Umzug
Bei einem Umzug aus privaten Gründen ist es normalerweise nicht möglich, Umzugskosten steuerlich abzusetzen. Eine Ausnahme davon sind Arbeits- und Fahrtkosten, die euch durch die Beauftragung einer Spedition entstehen. Denn diese privaten Umzugskosten lassen sich ebenfalls steuerlich absetzen, da sie zu den haushaltsnahen Dienstleistungen geh ören. Pro Jahr könnt ihr maximal 20.000 Euro an solchen Dienstleisterkosten angeben, wovon ihr 4.000 Euro (20 Prozent) für einen privaten Umzug in der Steuerklärung absetzen dürft.
Zudem erkennt das Finanzamt Kosten bei einem privaten Umzug an, wenn ihr aus medizinischen Gründen, wie zum Beispiel nach einem Unfall, umziehen müsst. Bei diesen sogenannten außergewöhnlichen Belastungen sind jedoch meist umfangreiche Nachweise von behandelnden ÄrztInnen oder Dokumente von Unfall- oder Krankenversicherungen erforderlich.
Zusammengefasst: Ihr könnt euren privaten Umzug steuerlich absetzen, wenn ihr Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen (bspw. Speditionskosten) hattet oder wegen eines Unfalls umziehen musstet. Wollt ihr euren privaten Umzug steuerlich absetzen, benötigt ihr Belege für eure Kosten.
Berufsbedingten Umzug steuerlich absetzen
Besonders wenn ein Umzug aus beruflichen Gründen stattfindet, habt ihr die Möglichkeit, die entstandenen Kosten steuerlich geltend zu machen. Dabei gilt das Prinzip, dass die Umzugskosten zunächst aus eigener Tasche bezahlt werden müssen, aber später in der Steuererklärung als Werbungskosten angegeben werden können. Um einen Umzug als beruflich bedingt zu klassifizieren, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählen:
- Standortwechsel des Arbeitgebers: Wenn euer Arbeitgeber seinen Standort verlegt und ihr deshalb umziehen müsst, könnt ihr die Umzugskosten von der Steuer absetzen
- Wechsel des Arbeitsplatzes: Wenn ein Arbeitsplatzwechsel in eine andere Stadt erfolgt, gilt der Umzug ebenfalls als beruflich bedingt. Dies gilt auch, wenn ihr einen neuen Job bei einem anderen Unternehmen annehmt und deshalb umzieht.
- Versetzung an anderen Arbeitsort: Werdet ihr von eurem Arbeitgeber an einen anderen Standort versetzt, könnt ihr den Umzug voll steuerlich absetzen. Allerdings müsst ihr Zuschüsse eures Arbeitgebers in eurer Steuererkl ärung benennen.
- Verkürzter Arbeitsweg: Ein Umzug kann auch dann als beruflich bedingt angesehen werden, wenn er dazu führt, dass der tägliche Arbeitsweg erheblich verkürzt wird. In der Regel sollte dadurch mindestens eine Stunde pro Tag eingespart werden.
- Auflösung doppelte Haushaltsführung: Führt ihr zwei Haushalte, um näher an eurer Arbeit zu wohnen und entscheidet euch dann an euren Arbeitsort zu ziehen, um die doppelte Haushaltführung aufzulösen, reduzieren eure Umzugskosten die Steuer im Umzugsjahr.
- Verbesserung der Arbeitsbedingungen: In einigen Fällen erkennt das Finanzamt den Umzug aufgrund von besseren Arbeitsbedingungen ebenfalls als berufsbedingt an. Hier benötigt ihr eine schlüssige Argumentation und ggf. Nachweise.
- Rückkehr aus dem Ausland nach Deutschland: Habt ihr im Ausland gelebt und wollt eine neue Stelle in Deutschland antreten, so wird auch dieser Umzug als beruflich veranlasst betrachtet.
Welche Umzugskosten können abgesetzt werden?
Eure Kosten müssen grundsätzlich nachweisbar sein, vor allem wenn ihr eure Umzugskosten in der Steuererklärung angeben wollt (Ausnahmen sind die pauschal absetzbaren sonstigen Umzugskosten). Zu den Kosten, die bei einem Umzug steuerlich geltend gemacht werden können, gehören:
- Doppelte Mietzahlungen: Dies gilt bis zum Ende der Kündigungsfrist der alten Wohnung, wenn diese nicht sofort gekündigt werden kann.
- Mietkosten für die neue Wohnung: Wenn die neue Wohnung nicht sofort bezogen werden kann.
- Transportkosten: Dies beinhaltet die Kosten, die bei der Beauftragung eines Umzugsunternehmens entstehen.
- Reparaturen: Kosten für Reparaturen von Schäden, die beim Transport des Hausrats verursacht wurden.
- Fahrten zur Wohnungssuche: Hier können 30 Cent pro Kilometer für Fahrten zu Wohnungsbesichtigungen oder anderen mit der Wohnungssuche zusammenhängenden Terminen abgesetzt werden.
- Maklergebühren: Diese Gebühren können abgesetzt werden, sofern sie nachweislich im Zusammenhang mit der Wohnungssuche stehen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Kosten für den Kauf neuer Möbel oder Einrichtungsgegenstände grundsätzlich nicht absetzbar sind, es sei denn, es gibt eine klare berufliche Veranlassung oder die Anschaffungen werden beruflich genutzt beispielsweise für die Einrichtung eines Arbeitszimmers.
Wenn ihr keine Umzugsfirma beauftragen und stattdessen private Hilfe in Anspruch nehmt, könnt ihr auch diese Umzugskosten mit Hilfe von Umzugskostenpauschalen von der Steuer absetzen. Es ist jedoch ratsam, alle Zahlungen gegenüber dem Finanzamt nachweisen zu können, vorzugsweise durch Vorlage von Überweisungsbelegen.
Werden Belege für Umzugskosten benötigt?
Grundsätzlich müssen Umzugskosten nachgewiesen werden. Es gibt jedoch Ausnahmen für sogenannte sonstige Umzugskosten, die pauschal abgesetzt werden können, da sie nur schwer nachweisbar sind. Dies umfasst viele kleinere Ausgaben, die bei einem Umzug typischerweise anfallen. Die Umzugskostenpauschale eurer Steuererklärung umfasst unter anderem:
- Trinkgelder und Verpflegung: Wollt ihr Möbelpacker und andere Helfende mit Speis und Trank versorgen, fallen die Ausgaben dazu unter die Umzugskostenpauschale. Hierunter fallen auch die Kosten, die entstehen, wenn ihr eure Freunde als Dank für ihre Mithilfe zum Essen einladet.
- Handwerkerkosten: Dies umfasst alle Kosten für den fachgerechten An- und Abbau von Lampen, den Einbau einer neuen Küche sowie den Anschluss anderer elektrischer Geräte durch Handwerker. Darunter fallen auch das fachgerechte Anbringen und Ändern von Vorhängen, Gardinen, Rollos und deren Halterungen.
- Gebühren für die Ummeldung: Fallen für eure Ummeldung umzugsbedingte Kosten beim Meldeamt an, sind diese steuerlich absetzbar.
- Schönheitsreparaturen: Seid ihr bei eurer alten Wohnung vertraglich zur Übernahme kleinerer Reparaturen verpflichtet, könnt ihr diese ebenfalls in eure Steuererklärung eintragen.
- Änderung bei Personalausweis und Telefonanschluss: Auch bürokratische Kosten und Ausgaben für Internet und Telefonie könnt ihr bei einem Umzug mit der Umzugspauschale angeben.
Falls ihr innerhalb von fünf Jahren aus beruflichen Gründen zweimal den Wohnort wechselt, könnt ihr mit einer höheren Umzugskostenpauschale für sonstige Umzugsauslagen rechnen. Diese erhöht sich dann um 50 Prozent. Sind die Kosten für sonstige Umzugsauslagen höher als die Pauschale, könnt ihr auch gänzlich auf die Pauschale verzichten und die höheren Aufwendungen mit Belegen nachweisen.
Steuertipp: Es können nur Kosten abgesetzt werden, die tatsächlich selbst getragen wurden. Übernimmt euer Arbeitgeber Umzugskosten, können diese nicht steuerlich abgesetzt werden.
Höhe der Umzugskostenpauschale für 2022 und 2023
Die Umzugskostenpauschale wird regelmäßig angepasst, manchmal sogar mehrmals im Jahr, weshalb ihr darauf achten solltet, welche Pauschale im aktuellen Zeitraum gilt. Im Steuerjahr 2022 wurde die Umzugskostenpauschale ab dem 1. April 2022 von 870 Euro auf 886 Euro erhöht.
Für jede weitere Person, wie Kinder oder Ehepartner, die aus dem bisherigen Haushalt mit umzieht, können zus ätzlich 590 Euro (zuvor 580 Euro) geltend gemacht werden. Diese Beträge gelten auch für das Steuerjahr 2023. Beachtet jedoch, dass die Pauschale in dieser Höhe nur beansprucht werden kann, wenn bereits vor dem Umzug ein gemeinsamer Haushalt geführt wurde. Falls dies nicht der Fall ist, beträgt die Pauschale lediglich 177 Euro.
Zusammengefasst: Für das Steuerjahr 2023 beträgt die Umzugskostenpauschale 886 Euro. Für jede Person, die mit euch aus demselben Haushalt umzieht, kommen noch einmal 590 Euro oben drauf.
Wo trage ich die Umzugskosten in der Steuererklärung ein?
Beruflich bedingte Umzugskosten können von Arbeitnehmern als Werbungskosten in der Anlage N (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) der jährlichen Einkommensteuererklärung eingetragen werden. Das entsprechende Feld dafür ist derzeit Feld 115 (Summe Umzugskosten).
Wenn die Summe der Umzugskosten in diesem Feld angegeben wird, zieht das Finanzamt den entsprechenden Betrag (zusammen mit allen anderen Werbungskosten) vom steuerpflichtigen Einkommen ab. Dadurch verringert sich euer zu versteuernde Jahreseinkommen und ihr erhaltet vermutlich eine Rückzahlung!
Umzugskosten im Zusammenhang mit Bildung und Ausbildung
Auch Studierende haben die Möglichkeit, Umzugskosten geltend zu machen, wenn ein Umzug für ihr Studium erforderlich ist. Es ist jedoch wichtig zu beachten, ob es sich um eine Erst- oder Zweitausbildung handelt, da hier zwischen Sonderausgaben und Werbungskosten unterschieden wird. Dabei muss ein Bachelorstudium nicht automatisch eine Erstausbildung sein, sondern kann bei einer vorangegangenen Ausbildung auch als Zweitausbildung anerkannt werden.
Erstausbildung
Kosten für einen Umzug im Zusammenhang mit einem Bachelorstudium, das als Erstausbildung gilt, können in der Steuererklärung als Sonderausgaben angegeben werden. Die Höhe der absetzbaren Kosten beträgt normalerweise bis zu 6.000 Euro. Beachtet jedoch, dass diese Sonderausgaben nur dann relevant sind, wenn sie von einem ausreichend hohen steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden können. Die Sonderausgaben können n ämlich nicht in andere Jahre übertragen werden.
Zweitausbildung
Umzugskosten im Zusammenhang mit einem Masterstudium oder anderen Zweitausbildungen können als Werbungskosten abgesetzt werden, ähnlich wie bei beruflich bedingten Umzügen. Einzelnachweise und die Umzugskostenpauschale können hierbei geltend gemacht werden. Über einen Verlustvortrag können in diesem Fall können auch Verluste aus der Steuer in andere Jahre übertragen und dort verrechnet werden.