Wie Du Deinen Umzug steuerlich absetzen kannst

Deutschland ist ein Land in Bewegung. Dabei können die Gründe für einen Umzug ganz unterschiedlich sein. Falls Du zu den fast neun Millionen Deutschen gehörst, die im vergangenen Jahr umgezogen sind, kann es gut sein, dass Du einen Teil Deiner Umzugskosten steuerlich absetzen kannst. Sowohl bei privat als auch beruflich bedingten Umzügen fallen meist hohe Kosten an, doch der Grund Deines Umzuges ist entscheidend dafür, ob und wie viel Du bei Deinem Umzug von der Steuer absetzen kannst.

Steuervorteile bei privatem Umzug

Bei einem Umzug aus privaten Gründen ist es normalerweise nicht möglich, Umzugskosten steuerlich abzusetzen. Eine Ausnahme davon sind Arbeits- und Fahrtkosten, die Dir durch die Beauftragung einer Spedition entstehen. Denn diese privaten Umzugskosten lassen sich ebenfalls steuerlich absetzen, da sie zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören. Pro Jahr kannst Du maximal 20.000 Euro an solchen Dienstleisterkosten angeben, wovon Du 4.000 Euro (20 Prozent) für einen privaten Umzug in der Steuerklärung absetzen dürft.

Zudem erkennt das Finanzamt Kosten bei einem privaten Umzug an, wenn Du aus medizinischen Gründen, wie zum Beispiel nach einem Unfall, umziehen musst. Bei diesen sogenannten außergewöhnlichen Belastungen sind jedoch meist umfangreiche Nachweise von behandelnden ÄrztInnen oder Dokumente von Unfall- oder Krankenversicherungen erforderlich.


Zusammengefasst: Du kannst Deinen privaten Umzug steuerlich absetzen, wenn Du Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen (bspw. Speditionskosten) hattest oder wegen eines Unfalls umziehen musstest. Willst Du Deinen privaten Umzug steuerlich absetzen, benötigst Du Belege für Deine Kosten.

Berufsbedingten Umzug steuerlich absetzen

Besonders wenn ein Umzug aus beruflichen Gründen stattfindet, hast Du die Möglichkeit, die entstandenen Kosten steuerlich geltend zu machen. Dabei gilt das Prinzip, dass die Umzugskosten zunächst aus eigener Tasche bezahlt werden müssen, aber später in der Steuererklärung als Werbungskosten angegeben werden können. Um einen Umzug als beruflich bedingt zu klassifizieren, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählen:

  • Standortwechsel des Arbeitgebers: Wenn Dein Arbeitgeber seinen Standort verlegt und Du deshalb umziehen musst, kannst Du die Umzugskosten von der Steuer absetzen
  • Wechsel des Arbeitsplatzes: Wenn ein Arbeitsplatzwechsel in eine andere Stadt erfolgt, gilt der Umzug ebenfalls als beruflich bedingt. Dies gilt auch, wenn Du einen neuen Job bei einem anderen Unternehmen annimmst und deshalb umziehst.
  • Versetzung an anderen Arbeitsort: Wirst Du von Deinem Arbeitgeber an einen anderen Standort versetzt, kannst Du den Umzug voll steuerlich absetzen. Allerdings musst Du Zuschüsse Deines Arbeitgebers in Deiner Steuererkl ärung benennen.
  • Verkürzter Arbeitsweg: Ein Umzug kann auch dann als beruflich bedingt angesehen werden, wenn er dazu führt, dass der tägliche Arbeitsweg erheblich verkürzt wird. In der Regel sollte dadurch mindestens eine Stunde pro Tag eingespart werden.
  • Auflösung doppelte Haushaltsführung: Führst Du zwei Haushalte, um näher an Deiner Arbeit zu wohnen und entscheidest Dich dann, an Deinen Arbeitsort zu ziehen, um die doppelte Haushaltführung aufzulösen, reduzieren Deine Umzugskosten die Steuer im Umzugsjahr.
  • Verbesserung der Arbeitsbedingungen: In einigen Fällen erkennt das Finanzamt den Umzug aufgrund von besseren Arbeitsbedingungen ebenfalls als berufsbedingt an. Hier benötigst Du eine schlüssige Argumentation und ggf. Nachweise.
  • Rückkehr aus dem Ausland nach Deutschland: Hast Du im Ausland gelebt und willst eine neue Stelle in Deutschland antreten, so wird auch dieser Umzug als beruflich veranlasst betrachtet.

Welche Umzugskosten können abgesetzt werden?

Deine Kosten müssen grundsätzlich nachweisbar sein, vor allem wenn Du Deine Umzugskosten in der Steuererklärung angeben willst (Ausnahmen sind die pauschal absetzbaren sonstigen Umzugskosten). Zu den Kosten, die bei einem Umzug steuerlich geltend gemacht werden können, gehören:

  • Doppelte Mietzahlungen: Dies gilt bis zum Ende der Kündigungsfrist der alten Wohnung, wenn diese nicht sofort gekündigt werden kann.
  • Mietkosten für die neue Wohnung: Wenn die neue Wohnung nicht sofort bezogen werden kann.
  • Transportkosten: Dies beinhaltet die Kosten, die bei der Beauftragung eines Umzugsunternehmens entstehen.
  • Reparaturen: Kosten für Reparaturen von Schäden, die beim Transport des Hausrats verursacht wurden.
  • Fahrten zur Wohnungssuche: Hier können 30 Cent pro Kilometer für Fahrten zu Wohnungsbesichtigungen oder anderen mit der Wohnungssuche zusammenhängenden Terminen abgesetzt werden.
  • Maklergebühren: Diese Gebühren können abgesetzt werden, sofern sie nachweislich im Zusammenhang mit der Wohnungssuche stehen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Kosten für den Kauf neuer Möbel oder Einrichtungsgegenstände grundsätzlich nicht absetzbar sind, es sei denn, es gibt eine klare berufliche Veranlassung oder die Anschaffungen werden beruflich genutzt beispielsweise für die Einrichtung eines Arbeitszimmers.

Wenn Du keine Umzugsfirma beauftragst und stattdessen private Hilfe in Anspruch nimmst, kannst Du auch diese Umzugskosten mit Hilfe von Umzugskostenpauschalen von der Steuer absetzen. Es ist jedoch ratsam, alle Zahlungen gegenüber dem Finanzamt nachweisen zu können, vorzugsweise durch Vorlage von Überweisungsbelegen.

Werden Belege für Umzugskosten benötigt?

Grundsätzlich müssen Umzugskosten nachgewiesen werden. Es gibt jedoch Ausnahmen für sogenannte sonstige Umzugskosten, die pauschal abgesetzt werden können, da sie nur schwer nachweisbar sind. Dies umfasst viele kleinere Ausgaben, die bei einem Umzug typischerweise anfallen. Die Umzugskostenpauschale Deiner Steuererklärung umfasst unter anderem:

  • Trinkgelder und Verpflegung: Willst Du Möbelpacker und andere Helfende mit Speis und Trank versorgen, fallen die Ausgaben dazu unter die Umzugskostenpauschale. Hierunter fallen auch die Kosten, die entstehen, wenn Du Deine Freunde als Dank für ihre Mithilfe zum Essen einlädst.
  • Handwerkerkosten: Dies umfasst alle Kosten für den fachgerechten An- und Abbau von Lampen, den Einbau einer neuen Küche sowie den Anschluss anderer elektrischer Geräte durch Handwerker. Darunter fallen auch das fachgerechte Anbringen und Ändern von Vorhängen, Gardinen, Rollos und deren Halterungen.
  • Gebühren für die Ummeldung: Fallen für Deine Ummeldung umzugsbedingte Kosten beim Meldeamt an, sind diese steuerlich absetzbar.
  • Schönheitsreparaturen: Bist Du bei Deiner alten Wohnung vertraglich zur Übernahme kleinerer Reparaturen verpflichtet, kannst Du diese ebenfalls in Deine Steuererklärung eintragen.
  • Änderung bei Personalausweis und Telefonanschluss: Auch bürokratische Kosten und Ausgaben für Internet und Telefonie kannst Du bei einem Umzug mit der Umzugspauschale angeben.

Falls Du innerhalb von fünf Jahren aus beruflichen Gründen zweimal den Wohnort wechselst, kannst Du mit einer höheren Umzugskostenpauschale für sonstige Umzugsauslagen rechnen. Diese erhöht sich dann um 50 Prozent. Sind die Kosten für sonstige Umzugsauslagen höher als die Pauschale, kannst Du auch gänzlich auf die Pauschale verzichten und die höheren Aufwendungen mit Belegen nachweisen.


Steuertipp: Es können nur Kosten abgesetzt werden, die tatsächlich selbst getragen wurden. Übernimmt Dein Arbeitgeber Umzugskosten, können diese nicht steuerlich abgesetzt werden.

Höhe der Umzugskostenpauschale

Die Umzugskostenpauschale wird regelmäßig angepasst, manchmal sogar mehrmals im Jahr, weshalb Du darauf achten solltest, welche Pauschale im aktuellen Zeitraum gilt. Seit dem 1. März 2024 beträgt die Pauschale für sonstige Umzugsauslagen 964 Euro.

Für jede weitere Person, wie Kinder oder Ehepartner, die aus dem bisherigen Haushalt mit umzieht, können zusätzlich 643 Euro geltend gemacht werden. Beachtet jedoch, dass die Pauschale in dieser Höhe nur beansprucht werden kann, wenn bereits vor dem Umzug ein gemeinsamer Haushalt geführt wurde.


Zusammengefasst: Die Umzugskostenpauschale beträgt 964 Euro. Für jede Person, die mit Dir aus demselben Haushalt umzieht, kommen noch einmal 643 Euro oben drauf.

Wo trage ich die Umzugskosten in der Steuererklärung ein?

Beruflich bedingte Umzugskosten können von Arbeitnehmern als Werbungskosten in der Anlage N (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) der jährlichen Einkommensteuererklärung eingetragen werden. Das entsprechende Feld dafür ist derzeit Feld 115 (Summe Umzugskosten).

Wenn die Summe der Umzugskosten in diesem Feld angegeben wird, zieht das Finanzamt den entsprechenden Betrag (zusammen mit allen anderen Werbungskosten) vom steuerpflichtigen Einkommen ab. Dadurch verringert sich Dein zu versteuerndes Jahreseinkommen und Du erhältst vermutlich eine Rückzahlung!

Umzugskosten im Zusammenhang mit Bildung und Ausbildung

Auch Studierende haben die Möglichkeit, Umzugskosten geltend zu machen, wenn ein Umzug für ihr Studium erforderlich ist. Es ist jedoch wichtig zu beachten, ob es sich um eine Erst- oder Zweitausbildung handelt, da hier zwischen Sonderausgaben und Werbungskosten unterschieden wird. Dabei muss ein Bachelorstudium nicht automatisch eine Erstausbildung sein, sondern kann bei einer vorangegangenen Ausbildung auch als Zweitausbildung anerkannt werden.

Erstausbildung

Kosten für einen Umzug im Zusammenhang mit einem Bachelorstudium, das als Erstausbildung gilt, können in der Steuererklärung als Sonderausgaben angegeben werden. Die Höhe der absetzbaren Kosten beträgt normalerweise bis zu 6.000 Euro. Beachtet jedoch, dass diese Sonderausgaben nur dann relevant sind, wenn sie von einem ausreichend hohen steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden können. Die Sonderausgaben können n ämlich nicht in andere Jahre übertragen werden.

Zweitausbildung

Umzugskosten im Zusammenhang mit einem Masterstudium oder anderen Zweitausbildungen können als Werbungskosten abgesetzt werden, ähnlich wie bei beruflich bedingten Umzügen. Einzelnachweise und die Umzugskostenpauschale können hierbei geltend gemacht werden. Über einen Verlustvortrag können in diesem Fall können auch Verluste aus der Steuer in andere Jahre übertragen und dort verrechnet werden.