Kann ich mein Medizinstudium von der Steuer absetzen?
Für viele Abiturientinnen ist schon während des Abiturs klar, welches Studium es später mal werden soll. Doch erstmal muss dafür der nötige Notenschnitt her, denn der Platz für ein Medizinstudium ist nicht leicht zu ergattern. Kommt dann doch eine Zusage, muss alles schnell gehen und es gibt eine Menge zu organisieren. Sich vorab mit der Steuererklärung im Medizinstudium zu beschäftigen, bleibt da oft auf der Strecke. Lohnen kann es sich aber trotzdem!
Medizinstudium nach dem Abitur
Die Mehrheit aller Medizinstudenten bekommt einen Studienplatz über das Vergabeverfahren direkt nach dem Abitur, ohne davor noch eine Ausbildung gemacht zu haben. In diesem Fall kann das Medizinstudium steuerlich als Erstausbildung geltend gemacht und die anfallenden Aufwendungen als Sonderausgaben abgesetzt werden.
Steuertipp: Hier findest Du ausgefüllte Steuerformulare, die Du als Vorlage für Deine eigene Steuererklärung verwenden kannst.
Unterschied zwischen Sonderausgaben und Werbungskosten
Warum der Unterschied zwischen Erst- und Zweitausbildung so wichtig ist, liegt an den Sonderausgaben bzw. Werbungskosten. Der Unterschied ist dabei nicht immer leicht, da viele Posten sowohl zu Sonderausgaben als auch zu den Werbungskosten gezählt werden. Werbungskosten sind Ausgaben, die dem Erwerb oder der Sicherungen von Einnahmen dienen. Dahingegen sind Sonderausgaben private Aufwendungen, die von Deinem Einkommen abgezogen werden können. Zu den Sonderausgaben zählen unter anderem:
- Sozialversicherungsbeiträge
- Beiträge an das ärztliche Vorsorgewerk
- Rentenbeiträge
- Spenden
- Fortbildungskosten
Sonderausgaben müssen jedoch immer im selben Jahr in der Steuererklärung angegeben werden, in dem sie auch angefallen sind. Außerdem sind sie auf jährlich 6.000 € (für 2025) begrenzt. Unter Werbungskosten fallen alle Anwendungen, die im Rahmen einer Zweitausbildung oder durch Deinen Nebenjob anfallen:
- Fahrtkosten
- Umzugskosten
- Versicherungsbeiträge
- Büroeinrichtung
- Computer und elektronische Geräte
Werbungskosten werden pauschal mit 1.230 € bzw. 2.460 € bei Verheirateten (für 2025) vom Finanzamt angerechnet, allerdings nur, wenn Du eine Steuererklärung abgibst. Hattest Du mehr Ausgaben, musst Du Deine Aufwendungen aus dem Medizinstudium in der Steuererklärung angeben.
Steuertipp: Hier findest Du eine Anleitung, wie Du Werbungskosten aus dem Studium in der Steuererklärung angibst.
Auswirkung einer Ausbildung zum Rettungssanitäter
Bis 2014 konnten Studienanfängerinnen nach einer dreimonatigen Ausbildung zur Rettungssanitäterin ihr Medizinstudium in der Steuererklärung als Zweitstudium absetzen. Doch damit ist nun leider Schluss. Das Medizinstudium zählt mittlerweile nur noch als Zweitstudium, wenn Du vorab eine berufsbezogene Ausbildung von mindesten zwölf Monaten absolviert hast.
Steuererklärung per Elster abgeben
In den meisten Fällen lohnt sich eine Steuererklärung im Medizinstudium, vor allem dann, wenn Du neben dem Studium noch einen steuerlich relevanten Nebenjob oder bereits eine berufsbezogene Ausbildung absolviert hast. Aber wie gibst Du eigentlich am besten Deine Steuererklärung ab? Im Studium ist es meistens ganz einfach eine Steuererklärung abzugeben. Am besten machst Du das mit Elster Online: Dort findest Du alle Steuerformulare inklusive Plausibilitätsprüfung.