Medizinstudium von der Steuer absetzen, als Erststudium und als Zweitstudium
Stand: · Werte für das Steuerjahr 2025
Ja, Du kannst Dein Medizinstudium von der Steuer absetzen. Ob sich das lohnt, hängt an einer einzigen Frage. Ist es Dein erstes Studium direkt nach dem Abitur, sind die Kosten Sonderausgaben bis 6.000 € im Jahr. Sie wirken nur, wenn Du im selben Jahr Einkommen hast. Kommt das Studium nach einer abgeschlossenen Ausbildung oder einem ersten Abschluss, sind die Kosten Werbungskosten ohne Höchstbetrag. Die nimmst Du als Verlustvortrag bis ins erste Assistenzarztjahr mit. Bei sechs Jahren Studium sind das schnell 20.000 Euro und mehr. Hier erfährst Du, wann Dein Medizinstudium als Zweitstudium zählt, wie der Verlustvortrag funktioniert und was für PJ, Famulatur und ein Studium im Ausland gilt.
Erststudium oder Zweitstudium, das entscheidet alles
Das Steuerrecht kennt für Studienkosten zwei Schubladen. In welche das Medizinstudium fällt, entscheidet Deine Vorgeschichte.
| Erststudium | Zweitstudium | |
|---|---|---|
| Wann | Medizin direkt nach dem Abitur, ohne abgeschlossene Ausbildung davor | Medizin nach einer Berufsausbildung von mindestens zwölf Monaten oder nach einem ersten Abschluss |
| Art der Kosten | Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG) | Werbungskosten (§ 9 Abs. 6 EStG) |
| Höchstbetrag | 6.000 € im Jahr | keiner |
| Wirkung ohne Einkommen | verfällt am Jahresende | wird als Verlustvortrag gesammelt |
| Wo eintragen | Anlage Sonderausgaben, Zeile 13 | Anlage N, dazu der Verlustvortrag im Hauptvordruck |
Im Erststudium zählen die Kosten also nur, wenn Du im selben Jahr Einkommen hattest, etwa aus einem Nebenjob oder der PJ-Vergütung. Hast Du keins, verpuffen sie. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Regel 2019 bestätigt. Ein Verlustvortrag für das Erststudium ist damit endgültig vom Tisch. Was Du trotzdem herausholen kannst, steht im Artikel Pauschalen für Studenten.
Beispiel Erststudium: Im dritten Jahr fallen 660 Euro Semesterbeiträge, 480 Euro für Bücher und Amboss, 350 Euro für ein Physikum-Repetitorium, 890 Euro Fahrtkosten zur Uni und 720 Euro Homeoffice-Pauschale an. Zusammen sind das 3.100 Euro. Das trägst Du so ein:
Anlage Sonderausgaben
- Zeile 13 Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung
- 3.100 €
Kannst Du eine Zweitausbildung oder ein Zweitstudium steuerlich absetzen?
Ein Zweitstudium kannst Du von der Steuer absetzen wie einen Beruf. Die Kosten sind als Werbungskosten in voller Höhe steuerlich absetzbar. Ein Zweitstudium liegt vor, wenn Du vorher eine Erstausbildung abgeschlossen hast. Seit 2015 verlangt § 9 Abs. 6 EStG dafür eine geordnete Ausbildung von mindestens zwölf Monaten in Vollzeit mit Abschlussprüfung. Für angehende Medizinerinnen und Mediziner heißt das im Einzelnen:
- Nach einer Ausbildung zum Notfallsanitäter (drei Jahre), zur Pflegefachkraft, zur MTA, OTA oder Physiotherapeutin ist das Medizinstudium ein Zweitstudium. Das gilt auch nach jeder anderen abgeschlossenen Lehre. Die Kosten sind Werbungskosten.
- Nach einem Bachelor oder Master in einem anderen Fach ist das Medizinstudium ebenfalls ein Zweitstudium. Das gilt auch, wenn Du nach dem Bachelor einen Master abgebrochen hast.
- Rettungssanitäter (drei Monate), Freiwilliges Soziales Jahr, Bundeswehr, Pflegepraktikum und Au-pair zählen nicht als Erstausbildung. Das Medizinstudium bleibt dann ein Erststudium.
Bis 2014 reichte die dreimonatige Ausbildung zum Rettungssanitäter. Der Bundesfinanzhof hatte das 2011 anerkannt. Genau diesen Weg hat der Gesetzgeber mit der Zwölf-Monats-Regel geschlossen. Wer sein Medizinstudium heute als Zweitausbildung steuerlich absetzen will, braucht vorher eine echte Ausbildung. Für den Umweg über ein anderes Studium gilt das nicht. Ein abgeschlossener Bachelor zählt immer.
Werbungskosten aus dem Zweitstudium gehören in die Anlage N. Arbeitsmittel kommen in Zeile 60, Semesterbeitrag, Studiengebühren und Fortbildungskosten in Zeile 62, Reisekosten für Famulatur und PJ in Zeile 66. Die Aufstellung, was wohin gehört, steht im Artikel Pauschalen. Ein komplett ausgefülltes Beispiel findest Du in den Steuerbeispielen.
Anlage N
- Zeile 60 Berufskleidung
- 85 €
- Zeile 60 Fachliteratur
- 480 €
- Zeile 62 Semesterbeitrag
- 660 €
- Zeile 66 Reisekosten
- 612 €
So funktioniert der Verlustvortrag im Medizinstudium
Der Verlustvortrag ist der Grund, warum das Zweitstudium so viel wert ist. Ohne Einkommen läuft das Medizinstudium steuerlich ins Minus. Dieses Minus stellt das Finanzamt Jahr für Jahr fest, wenn Du es beantragst. Dafür gibst Du für jedes Studienjahr eine Steuererklärung ab und kreuzt im Hauptvordruck die Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags an. Mit dem ersten Assistenzarztgehalt zieht das Finanzamt die gesammelte Summe von Deinem Einkommen ab.
Hauptvordruck
- Zeile 2 angekreuzt
- Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags
Beispiel: Sechs Jahre Studium mit Semesterbeiträgen, Büchern, Laptop, Fahrten zur Uni, drei Famulaturen, einer Auslandsfamulatur, Reisekosten im PJ, Homeoffice-Pauschale und dem Umzug zum Studienort ergeben rund 23.000 Euro Werbungskosten. Im ersten Assistenzarztjahr senken sie das zu versteuernde Einkommen um diesen Betrag. Das spart je nach Gehalt rund 8.000 Euro Steuern. Wie viel es bei Dir wäre, rechnet der Verlustvortrag-Rechner aus. Das Verfahren Schritt für Schritt erklärt der Artikel Verlustvortrag als Student.
Achtung: Nach einer Verlustfeststellung bist Du für das folgende Jahr zur Abgabe verpflichtet (§ 56 EStDV). Wer den Verlustvortrag einmal beantragt hat, gibt also bis zum Ende des Studiums jedes Jahr eine Erklärung ab. Rückwirkend geht das für vier Jahre, bei der Verlustfeststellung sogar für sieben. Einzelheiten stehen im Artikel zur rückwirkenden Abgabe.
Was kannst Du im Medizinstudium absetzen?
Absetzen kannst Du alles, was Du für das Studium ausgibst. Die Kosten zählen im Erststudium als Sonderausgaben, im Zweitstudium als Werbungskosten. Die Liste ist im Medizinstudium länger als in den meisten anderen Fächern, weil es so viele Pflichtpraktika gibt.
- Semesterbeitrag und Studiengebühren, auch die einer privaten Hochschule oder einer Uni im Ausland.
- Fachbücher, Amboss, Lernplattformen und Repetitorien fürs Physikum und das zweite Staatsexamen, jeweils mit Rechnung.
- Kittel, Stethoskop, Präparierbesteck und Namensschild. Der weiße Kittel ist typische Berufskleidung und zählt samt Reinigung.
- Laptop und Tablet, komplett im Jahr des Kaufs. Dazu kommt die Homeoffice-Pauschale von 6 € pro Tag, höchstens 1.260 € im Jahr für Lerntage zu Hause.
- Fahrten zur Uni mit der Entfernungspauschale von 0,30 € bis 20 km, ab 21 km 0,38 € je Entfernungskilometer. Die Uni ist im Vollzeitstudium Deine erste Tätigkeitsstätte.
- Famulatur, PJ und Auslandsaufenthalte als Reisekosten, dazu gleich mehr.
- Impfungen, Gesundheitszeugnis und Hepatitis-B-Titer, die die Uni oder das Krankenhaus verlangen.
- Die Approbationsgebühr nach dem dritten Staatsexamen. Sie fällt meist nach dem Studium an und ist dann vorweggenommene Werbungskosten für den Arztberuf.
- Die Promotion mit Druckkosten, Fahrten ins Labor und Fachliteratur. Die Doktorarbeit ist immer Werbungskosten, auch nach einem Erststudium. Wie Du sie angibst, steht im Artikel Promotion und Doktorarbeit in der Steuererklärung.
- Der Umzug zum Studienort mit der Umzugskostenpauschale, siehe Umzug steuerlich absetzen.
Wie gibst Du PJ und Famulatur in der Steuererklärung an?
Famulaturen und das Praktische Jahr finden außerhalb der Uni statt, im Lehrkrankenhaus, in der Praxis oder im Ausland. Steuerlich ist das eine Auswärtstätigkeit. Dafür gelten Reisekosten statt der Entfernungspauschale. Fahrten mit dem Auto zählen mit 0,30 € je gefahrenem Kilometer für Hin- und Rückweg, Bahn und Flug mit dem Ticketpreis, eine Unterkunft am Praktikumsort mit der Miete. Für die ersten drei Monate an demselben Ort gibt es außerdem die Verpflegungspauschale. Pendelst Du täglich und bist mehr als acht Stunden unterwegs, sind es 14 € je Tag. Wohnst Du am Praktikumsort, gibt es 28 € für jeden vollen Tag und 14 € für den An- und den Abreisetag. Ein PJ-Tertial dauert vier Monate. Im vierten Monat entfällt die Verpflegungspauschale, die Fahrten zählen weiter. Alles kommt in Zeile 66 der Anlage N, im Erststudium in die Summe der Sonderausgaben.
Die PJ-Vergütung ist steuerpflichtiger Arbeitslohn. Sie liegt meist unter 1.000 Euro im Monat. In Steuerklasse 1 fällt darauf in der Regel keine Lohnsteuer an, und Sozialversicherungsbeiträge gibt es für das Pflichtpraktikum nicht. Hat das Krankenhaus doch Lohnsteuer einbehalten, holst Du sie mit der Steuererklärung zurück, denn im Jahr bleibst Du unter dem Grundfreibetrag von 12.096 €. Bekommst Du für das PJ einen Arbeitsvertrag mit Vergütung, kann das Finanzamt das Krankenhaus für die Vertragsdauer als erste Tätigkeitsstätte werten. Dann gilt für die Fahrten nur die Entfernungspauschale. Setze im Zweifel die Reisekosten an und lass das Finanzamt entscheiden.
Steuertipp: Für eine Famulatur oder ein PJ-Tertial im Ausland gelten die Auslandspauschalen für Verpflegung. Sie liegen je nach Land deutlich höher. Wie Du das einträgst, zeigt der Artikel zum Auslandssemester in der Steuererklärung.
Kannst Du Dein Medizinstudium im Ausland steuerlich absetzen?
Das Medizinstudium im Ausland kannst Du steuerlich genauso absetzen wie eins in Deutschland. Wer keinen Studienplatz in Deutschland bekommt, studiert Medizin oft in Ungarn, Österreich, Bulgarien, Polen oder Lettland, meist gegen Studiengebühren von 10.000 Euro und mehr im Jahr. Im Erststudium sind die Gebühren Sonderausgaben bis 6.000 €, im Zweitstudium Werbungskosten in voller Höhe mit Verlustvortrag. Auch ein Zweitstudium im Ausland zählt, etwa Medizin nach einem Bachelor.
Die Voraussetzung ist, dass Du in Deutschland steuerpflichtig bleibst, also Deinen Wohnsitz hier behältst, zum Beispiel bei den Eltern. Wer den Wohnsitz komplett ins Ausland verlegt, kann in Deutschland nichts absetzen. Er baut auch keinen Verlustvortrag auf, der später mit einem deutschen Arztgehalt verrechnet wird. Anders als beim Auslandssemester ist bei einem ganzen Studium im Ausland die ausländische Uni Deine erste Tätigkeitsstätte. Die Fahrten dorthin zählen deshalb mit der Entfernungspauschale. Die Miete am Studienort und die Heimfahrten setzt Du nur über eine doppelte Haushaltsführung ab. Dafür brauchst Du in Deutschland einen eigenen Hausstand, an dessen Kosten Du Dich beteiligst. Das Zimmer bei den Eltern reicht dafür in der Regel nicht.
Was können Eltern vom Medizinstudium absetzen?
Die Studienkosten selbst können Deine Eltern nicht absetzen, auch nicht die Gebühren einer privaten Hochschule, die sie bezahlen. Was sie bekommen, ist das Kindergeld von 255 € im Monat bis zum 25. Geburtstag. Dazu kommen der Ausbildungsfreibetrag von 1.200 € im Jahr, wenn Du auswärts wohnst, und die Beiträge zu Deiner Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben, wenn Deine Eltern sie tatsächlich bezahlen oder Dir erstatten. Weil das Medizinstudium länger dauert als die meisten anderen, endet das Kindergeld oft vor dem PJ. Die Einzelheiten stehen im Artikel 5 Ausgaben im Studium, die Eltern von der Steuer absetzen.
Häufige Fragen
Kann ich mein Medizinstudium von der Steuer absetzen?
Ja, aber es kommt darauf an, ob es Dein erstes Studium ist. Direkt nach dem Abitur sind die Kosten Sonderausgaben bis 6.000 € im Jahr. Sie wirken nur, wenn Du im selben Jahr Einkommen hast. Nach einer abgeschlossenen Ausbildung oder einem ersten Abschluss sind es Werbungskosten ohne Höchstbetrag, die Du als Verlustvortrag bis ins erste Arztjahr mitnimmst.
Zählt das Medizinstudium nach einer Ausbildung zum Rettungssanitäter als Zweitstudium?
Seit 2015 nicht mehr. Eine Erstausbildung muss mindestens zwölf Monate in Vollzeit dauern und mit einer Prüfung enden. Die dreimonatige Ausbildung zum Rettungssanitäter reicht dafür nicht. Die dreijährige zum Notfallsanitäter, eine Pflegeausbildung oder ein Bachelor reichen schon.
Wie funktioniert der Verlustvortrag im Medizinstudium?
Im Zweitstudium gibst Du für jedes Studienjahr eine Steuererklärung ab und kreuzt im Hauptvordruck die Feststellung des Verlustvortrags an. Das Finanzamt sammelt die Werbungskosten aller Jahre. Mit dem ersten Assistenzarztgehalt zieht es die Summe vom Einkommen ab. Bei rund 23.000 Euro Verlust sind das etwa 8.000 Euro Steuerersparnis.
Kann ich ein Medizinstudium im Ausland steuerlich absetzen?
Ja, nach denselben Regeln wie in Deutschland. Studiengebühren in Ungarn, Österreich oder Bulgarien sind Sonderausgaben oder im Zweitstudium Werbungskosten. Voraussetzung ist, dass Du in Deutschland steuerpflichtig bleibst, also Deinen Wohnsitz hier behältst.
Welche Kosten zählen im Medizinstudium?
Semesterbeitrag und Studiengebühren, Fachbücher und Lernplattformen wie Amboss, Repetitorien, Kittel, Stethoskop und Präparierbesteck, Laptop, Homeoffice-Pauschale, Fahrten zur Uni, Reisekosten für Famulatur und PJ, Auslandsaufenthalte, Impfungen und Gesundheitszeugnis, die Approbationsgebühr und die Promotion.
Ist die PJ-Vergütung steuerpflichtig?
Ja, sie ist Arbeitslohn. Weil sie meist unter 1.000 Euro im Monat liegt, fällt in Steuerklasse 1 in der Regel keine Lohnsteuer an. Wurde trotzdem welche einbehalten, holst Du sie mit der Steuererklärung zurück. Sozialversicherungsbeiträge fallen für das Pflichtpraktikum nicht an.
Können meine Eltern das Medizinstudium absetzen?
Die Studienkosten selbst nicht. Eltern bekommen Kindergeld bis zum 25. Geburtstag und den Ausbildungsfreibetrag von 1.200 € für ein auswärts wohnendes Kind. Außerdem können sie die Beiträge zur Krankenversicherung des Kindes als Sonderausgaben ansetzen, wenn sie diese selbst bezahlen oder erstatten.