Welche Steuern fallen bei der Airbnb-Vermietung an, und wann musst Du Einnahmen versteuern?
Stand: · Werte für das Steuerjahr 2025
Airbnb-Einnahmen musst Du als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung versteuern, aber nur den Überschuss nach Abzug Deiner Kosten. Einkommensteuer zahlst Du erst, wenn Dein gesamtes Einkommen über dem Grundfreibetrag von 12.096 € liegt. Umsatzsteuer von 7 Prozent zahlst Du erst oberhalb der Kleinunternehmergrenze von 25.000 € Umsatz im Vorjahr.
Wo trägst Du Airbnb-Einnahmen als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in der Steuererklärung ein?
Airbnb-Einnahmen sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. In der Steuererklärung gehören sie in eine der drei Anlagen V. Welche es ist, hängt daran, ob Dir die Wohnung gehört. Als Eigentümer nimmst Du die Anlage V und dazu die Anlage V-FeWo, die das Finanzamt bei jeder kurzfristigen Vermietung verlangt. Als Mieter, der untervermietet, nimmst Du die Anlage V-Sonstige. Nur wenn die Vermietung ausnahmsweise zum Gewerbe wird, gilt stattdessen die Anlage G.
Als Eigentümer trägst Du Airbnb-Einnahmen in der Steuererklärung in die Anlage V ein
In der Steuererklärung meldest Du Airbnb-Einnahmen als Eigentümer in der Anlage V, eine je Wohnung. Dort gibst Du mit einer 1 an, dass Du die Wohnung ganz oder teilweise kurzfristig vermietest. Die Einnahmen trägst Du ohne Umsatzsteuer ein, aber vor Abzug der Airbnb-Gebühr. Nebenkosten zahlen Deine Gäste nicht gesondert, auch das vermerkst Du mit einer 1. Die Anlage V-FeWo fragt nach der vermieteten Wohnfläche. Außerdem zählt sie die Tage, getrennt nach Selbstnutzung, Vermietung und Leerstand.
Beispiel: Deine Eigentumswohnung hat 60 Quadratmeter. Während Deiner Reisen vermietest Du sie an 30 Tagen über Airbnb, an den übrigen 335 Tagen wohnst Du selbst darin. Die Gäste zahlen Dir zusammen 2.700 Euro für Übernachtungen und Reinigung.
Anlage V
- Zeile 10 Das in Zeile 4 bezeichnete Objekt wird ganz oder teilweise kurzfristig vermietet (1 = Ja, 2 = Nein)
- 1
- Zeile 13 Mieteinnahmen für Wohnungen (ohne Umlagen / ohne Umsatzsteuer)
- 2.700 €
- Zeile 24 Neben- / Betriebskosten wurden nicht gesondert vereinbart (1 = Ja)
- 1
- Zeile 32 Summe der Einnahmen aus den Zeilen 15, 18 bis 28 und 31
- 2.700 €
Anlage V-FeWo
- Zeile 7 Wohnfläche (in m²)
- 60
- Zeile 8 Wurde die Wohnung auch selbst genutzt (auch unentgeltlich an Dritte überlassen) oder war eine Selbstnutzung vorbehalten? (1 = Ja, 2 = Nein)
- 1
- Zeile 9 Tage der Selbstnutzung (Anzahl)
- 335
- Zeile 9 Vermietungstage (Anzahl)
- 30
- Zeile 9 Leerstandstage (Anzahl)
- 0
Steht eine Ferienwohnung nur für Gäste bereit und nutzt Du sie nie selbst, trägst Du in der Anlage V-FeWo eine 2 ein. Dann fragt das Formular nach den ortsüblichen Vermietungstagen Deines Orts. Die Zahl bekommst Du vom Fremdenverkehrsamt, der Gemeinde oder der Kurverwaltung. Wie Du die übrigen Zeilen in ELSTER ausfüllst, steht im Artikel zu Mieteinnahmen in der Anlage V.
Als Mieter trägst Du Einkünfte aus Untervermietung von gemieteten Räumen in die Anlage V-Sonstige ein
Vermietest Du über Airbnb eine Wohnung oder ein Zimmer, das Du selbst gemietet hast, bist Du Untervermieter. Deine Einkünfte aus Untervermietung von gemieteten Räumen gehören in die Anlage V-Sonstige. Dort trägst Du nur einen Betrag ein, den Überschuss aus Einnahmen minus Werbungskosten. Die Rechnung dahinter bewahrst Du auf, falls das Finanzamt nachfragt.
Beispiel: Du vermietest Deine Mietwohnung für zwei Wochen Urlaub über Airbnb und nimmst 2.000 Euro ein. Deine Warmmiete beträgt 14.000 Euro im Jahr, auf die 14 Tage entfallen davon 537 Euro. Dazu kommen 60 Euro Airbnb-Gebühr und 100 Euro für die Reinigung. Es bleiben 1.303 Euro Überschuss.
Anlage V-Sonstige
- Zeile 31 Einkünfte aus Untervermietung von gemieteten Räumen
- 1.303 €
Musst Du Airbnb-Einnahmen versteuern oder nur die Einkünfte?
Versteuern musst Du die Einkünfte, also Deine Airbnb-Einnahmen abzüglich Deiner Werbungskosten. Einnahmen sind alles, was Gäste für Übernachtung und Reinigung an Dich zahlen, gerechnet vor Abzug der Airbnb-Gebühr. Die Vermietung gehört zu den sieben Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes (§ 21 EStG). Für Airbnb gelten deshalb dieselben Regeln wie für alle anderen Mieteinnahmen.
Drei Dinge unterscheiden Airbnb von einer normalen Vermietung. Die kurzfristige Vermietung kann Umsatzsteuer auslösen. Mit hotelähnlichem Service wird sie zum Gewerbe. Und viele Städte erheben eine Übernachtungsteuer oder Kurtaxe, deren Regeln Deine Stadt festlegt.
Deine Airbnb-Einkünfte werden zu Deinem übrigen Einkommen addiert, etwa zu Deinem Lohn. Steuer zahlst Du erst, wenn Dein zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag von 12.096 € liegt. Darüber gilt Dein persönlicher Steuersatz von 14 bis 45 Prozent. Einen Freibetrag nur für Mieteinnahmen gibt es nicht.
Ob Du deshalb eine Steuererklärung abgeben musst, hängt an Deinem Job. Als Arbeitnehmer mit Lohnsteuerabzug wird sie Pflicht, sobald Deine Airbnb-Einkünfte mit anderen Nebeneinkünften 410 € im Jahr übersteigen (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Bis zu dieser Grenze bleiben sie steuerfrei, bis 820 Euro wird die Steuer darauf gemildert (§ 46 Abs. 3 EStG, § 70 EStDV). Ohne Arbeitslohn musst Du erst abgeben, wenn Deine Einkünfte zusammen über dem Grundfreibetrag liegen. Gibst Du ohnehin eine Erklärung ab, gehören die Airbnb-Einkünfte immer hinein.
Welche Werbungskosten kannst Du bei Airbnb in der Steuererklärung absetzen?
Absetzen kannst Du alle Kosten, die Dir durch die Vermietung entstehen. In der Steuererklärung sind das Werbungskosten, die Deinen Überschuss aus Airbnb mindern. Voll zählen die Servicegebühr, die Airbnb Dir abzieht, die Reinigung nach den Gästen, Bettwäsche und Handtücher, Verbrauchsmaterial und die Fotos für Dein Inserat. Möbel und Geräte nur für Gäste setzt Du bis 952 € brutto (800 € netto) je Stück sofort ab, teurere über ihre Nutzungsdauer.
Kosten der ganzen Wohnung zählen nur anteilig. Dazu gehören Miete, Nebenkosten, Strom, Heizung und Internet, als Eigentümer auch Grundsteuer, Schuldzinsen und die Abschreibung des Gebäudes. Vermietest Du ein Zimmer, zählt sein Anteil an der Wohnfläche. Vermietest Du die ganze Wohnung nur zeitweise, zählt der Anteil der Vermietungstage am Jahr. Leerstand zählt mit, wenn die Wohnung nur für Gäste bereitsteht. Nutzt Du sie zwischendurch selbst, teilst Du die Leerstandstage im Verhältnis Deiner eigenen Nutzung zur Vermietung auf.
Reparaturen sind Werbungskosten, soweit sie den vermieteten Teil betreffen. Für den Teil, den Du selbst bewohnst, bleibt Dir die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen.
Vermietest Du eine Ferienwohnung nur an Gäste, erkennt das Finanzamt auch einen Verlust an. Dafür dürfen Deine Vermietungstage im Schnitt von drei bis fünf Jahren nicht um 25 Prozent oder mehr unter den ortsüblichen liegen. So hat es der Bundesfinanzhof am 12. August 2025 entschieden (IX R 23/24). Nutzt Du die Wohnung auch selbst, musst Du für einen Verlust mit einer Prognose belegen, dass auf Dauer ein Überschuss entsteht (BMF-Schreiben vom 8. Oktober 2004).
So rechnest Du die Werbungskosten für eine Airbnb-Wohnung anteilig aus
Beispiel: Die Eigentumswohnung von oben ist an 30 von 365 Tagen vermietet, das sind 8,22 Prozent des Jahres. Die Airbnb-Gebühr von 81 Euro und sechs Reinigungen für zusammen 240 Euro zählen voll, das sind 321 Euro. Hausgeld ohne Rücklage, Grundsteuer, Strom und Internet kosten im Jahr 4.200 Euro, davon zählen 345 Euro. Die Abschreibung beträgt 2 Prozent von 200.000 Euro Gebäudeanteil, also 4.000 Euro im Jahr, davon zählen 329 Euro. Zusammen sind das 995 Euro Werbungskosten. Von 2.700 Euro Einnahmen bleiben 1.705 Euro Überschuss.
Anlage V
- Zeile 34 Absetzung für Abnutzung für Gebäude, durch verhältnismäßige Zuordnung ermittelt
- 8,22 % von 4.000 € = 329 €
- Zeile 77 Nicht umgelegte Kosten, durch verhältnismäßige Zuordnung ermittelt
- 8,22 % von 4.200 € = 345 €
- Zeile 80 Sonstige Kosten, durch direkte Zuordnung ermittelt
- 321 €
- Zeile 83 Summe der Werbungskosten
- 995 €
- Zeile 85 Überschuss (Einnahmen laut Zeile 32 abzüglich Werbungskosten laut Zeile 83)
- 1.705 €
Kosten, die nur zum Teil auf die Vermietung entfallen, gehören in die Zeilen, die mit „durch verhältnismäßige Zuordnung ermittelt“ beschriftet sind. Den Schlüssel dafür erklärst Du im ersten Jahr in einer eigenen Aufstellung. Die Abschreibung beträgt 2 Prozent für Gebäude, die von 1925 bis 2022 fertig wurden (§ 7 Abs. 4 EStG). Neuere schreibst Du mit 3 Prozent ab, ältere mit 2,5 Prozent.
Bleibt ein Airbnb-Zimmer bis 520 Euro Einnahmen im Jahr steuerfrei?
Ja, wenn Du ein Zimmer Deiner selbst bewohnten Wohnung nur vorübergehend vermietest und im Jahr höchstens 520 Euro einnimmst. Dann kann das Finanzamt aus Vereinfachungsgründen auf die Besteuerung verzichten, wenn Du einverstanden bist (R 21.2 Abs. 1 EStR). Das gilt für Eigentümer und für Mieter, die einen Teil ihrer Wohnung untervermieten. So bleiben kleine Airbnb-Einnahmen steuerfrei, Kosten kannst Du dann aber keine absetzen.
Die 520 Euro sind kein Freibetrag. Liegen Deine Einnahmen einen Euro darüber, ist der ganze Überschuss steuerpflichtig. Maßgeblich sind die Einnahmen, nicht der Gewinn. Für die ganze Wohnung gilt die Grenze nicht, auch nicht für zwei Wochen im Urlaub. Machst Du mit dem Zimmer Verlust, erklärst Du die Einnahmen trotzdem, dann mindert der Verlust Deine Steuer. Fragt das Finanzamt wegen der Airbnb-Meldung nach, verweist Du auf R 21.2 EStR.
Gibt es einen Trick in der Steuererklärung, um Airbnb-Steuern zu umgehen?
Nein, Airbnb-Steuern kannst Du nicht umgehen, nur legal senken. Seit 2023 meldet Airbnb alle privaten Gastgeber an das Bundeszentralamt für Steuern, und wer Einnahmen verschweigt, begeht Steuerhinterziehung. Der einzige Trick in der Steuererklärung ist, alles anzusetzen, was das Gesetz erlaubt.
- Setze alle Werbungskosten an, auch die anteilige Miete oder Abschreibung und die Airbnb-Gebühr.
- Vermiete nur ab und zu ein Zimmer Deiner Wohnung und bleib bei höchstens 520 Euro Einnahmen im Jahr.
- Als Arbeitnehmer bleiben Nebeneinkünfte wie Deine Airbnb-Einkünfte bis 410 € im Jahr steuerfrei.
- Liegt Dein gesamtes Einkommen unter dem Grundfreibetrag, zahlst Du keine Einkommensteuer.
- Bleibst Du unter der Kleinunternehmergrenze, zahlst Du keine Umsatzsteuer.
Verschwiegene Einnahmen werden teuer. Das Finanzamt fordert die Steuer nach, dazu Hinterziehungszinsen von 0,5 Prozent im Monat (§ 235 AO), und es droht ein Strafverfahren (§ 370 AO). Bei Hinterziehung kann es zehn Jahre zurückgehen. Hast Du Airbnb-Einnahmen früherer Jahre nicht erklärt, holst Du das nach, bevor das Finanzamt fragt. War es Absicht, ist das eine Selbstanzeige nach § 371 AO, die für die letzten zehn Jahre vollständig sein muss. Dafür lässt Du Dich besser beraten.
Was meldet Airbnb an das Finanzamt?
Airbnb meldet alle privaten Gastgeber bis zum 31. Januar mit ihren Einnahmen des Vorjahres an das Bundeszentralamt für Steuern. Grundlage ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz, das seit 2023 gilt. Das Bundeszentralamt leitet die Daten an die Finanzbehörden der Länder weiter, von dort kommen sie bei Deinem Finanzamt an. Eine Mindestgrenze gibt es bei der Vermietung nicht. Die Ausnahme für weniger als 30 Verkäufe und 2.000 Euro gilt nur für den Verkauf von Waren.
Diese Angaben meldet Airbnb nach § 14 PStTG.
- Deinen Namen, Deine Anschrift und Dein Geburtsdatum
- Deine Steuer-ID und Deine Bankverbindung
- die Vergütung und die einbehaltenen Gebühren je Quartal
- die Anschrift jeder Unterkunft und die Zahl der vermieteten Tage
- die Grundbuchnummer, soweit sie vorliegt
Dieselben Angaben schickt Airbnb Dir bis zum 31. Januar (§ 22 Abs. 2 PStTG). Die gemeldete Vergütung ist Deine Auszahlung nach Abzug der Gebühren. Deine Einnahmen in der Steuererklärung sind Vergütung und einbehaltene Gebühren zusammen, die Gebühren setzt Du als Werbungskosten ab. Gibst Du Airbnb Deine Steuer-ID nicht, sperrt die Plattform nach zwei Erinnerungen Dein Konto oder hält Auszahlungen zurück (§ 23 PStTG).
Musst Du für Airbnb Umsatzsteuer zahlen?
Nur, wenn Du nicht unter die Kleinunternehmerregelung fällst. Die dauerhafte Vermietung einer Wohnung ist umsatzsteuerfrei, die kurzfristige Beherbergung von Gästen nicht (§ 4 Nr. 12 Satz 2 UStG). Für sie gilt der ermäßigte Satz von 7 Prozent (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG). Kurzfristig heißt nach Auffassung der Finanzverwaltung bis zu sechs Monate (Abschnitt 4.12.9 UStAE). Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer sind dabei dieselbe Steuer.
Als Kleinunternehmer zahlst Du keine Umsatzsteuer, solange Dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betrug und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet (§ 19 UStG). Die Airbnb-Einnahmen zählen dabei mit, die Miete aus einer dauerhaft vermieteten Wohnung nicht. Umsätze aus einer anderen Selbständigkeit rechnest Du dazu. Liegst Du darüber, trägst Du die Einnahmen in der Anlage V ohne Umsatzsteuer ein. Die eingenommene Umsatzsteuer gehört in eine eigene Zeile der Einnahmen, die an das Finanzamt gezahlte zu den Werbungskosten.
Achtung: Die Servicegebühr berechnet Dir Airbnb aus Irland. Vermietest Du regelmäßig, bist Du für die Umsatzsteuer Unternehmer. Dann schuldest Du auf diese Gebühr selbst 19 Prozent Umsatzsteuer (§ 13b UStG), auch als Kleinunternehmer. Du meldest sie mit einer Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Zeitraum an, in dem die Gebühr anfällt.
Wann wird die Airbnb-Vermietung zum Gewerbe mit Gewerbesteuer?
Erst, wenn Du Deine Gäste wie in einer Pension betreust. Die Vermietung, auch Untervermietung, möblierter Zimmer ist keine gewerbliche Tätigkeit (H 15.7 Abs. 2 EStH). Gewerblich wird die Airbnb-Vermietung, wenn sie eine Organisation wie eine Fremdenpension braucht. Das kann am häufigen Gästewechsel liegen oder an Zusatzleistungen wie Frühstück, täglicher Zimmerreinigung oder einer besetzten Rezeption (BFH, Urteil vom 28. Juni 1984, BStBl 1985 II S. 211). Die Beherbergung in einer Fremdenpension ist stets ein Gewerbebetrieb.
Dann erzielst Du Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Den Gewinn ermittelst Du mit der Anlage EÜR und trägst ihn in die Anlage G ein. Gewerbesteuer zahlst Du erst, wenn der Gewinn über dem Freibetrag von 24.500 € liegt. Das Gewerbe meldest Du beim Gewerbeamt Deiner Gemeinde an.
Darfst Du als Student Dein WG-Zimmer über Airbnb vermieten, und welche Steuern fallen an?
Ja, aber nur mit Erlaubnis Deines Vermieters (§ 540 Abs. 1 BGB). Eine allgemeine Erlaubnis zur Untervermietung deckt die tageweise Vermietung an Touristen nicht ab (BGH, Urteil vom 8. Januar 2014, VIII ZR 210/13). In der WG sprichst Du auch mit Deinen Mitbewohnern, denn sie teilen Küche und Bad mit Deinen Gästen. Viele Großstädte verlangen für die Kurzzeitvermietung außerdem eine Registriernummer oder eine Genehmigung.
Wer als Student ein WG-Zimmer über Airbnb vermieten will, zahlt Steuern nur auf den Überschuss. Von den Einnahmen ziehst Du die Miete für die vermieteten Tage ab, dazu die Airbnb-Gebühr und Deine übrigen Kosten. Vermietest Du zu dem Preis weiter, den Du selbst zahlst, bleibt nichts übrig. Den Überschuss trägst Du wie oben beschrieben in die Anlage V-Sonstige ein.
Einkommensteuer zahlst Du erst, wenn Dein gesamtes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Ohne Job oder mit einem Minijob musst Du erst dann eine Steuererklärung abgeben. Hast Du einen Werkstudentenjob mit Lohnsteuerabzug, wird die Erklärung Pflicht, sobald Deine Airbnb-Einkünfte 410 € übersteigen. Oft bekommst Du dann ohnehin Lohnsteuer zurück.
Beispiel: Lena zahlt für ihr WG-Zimmer 420 Euro warm im Monat. Im August ist sie verreist und vermietet das Zimmer 31 Nächte über Airbnb, zusammen für 930 Euro. Airbnb behält 28 Euro Gebühr ein, Bettwäsche und Reinigungsmittel kosten sie 30 Euro. Ihre Werbungskosten sind 420 Euro Miete plus 58 Euro, zusammen 478 Euro. Es bleiben 452 Euro Überschuss. Hat Lena einen Werkstudentenjob mit Lohnsteuerabzug, muss sie eine Steuererklärung abgeben, weil der Überschuss über 410 Euro liegt. Steuer zahlt sie trotzdem keine, solange ihr gesamtes Einkommen unter dem Grundfreibetrag bleibt.
Vermietest Du Dein Zimmer fest an einen Mitbewohner oder für ein Semester an einen Zwischenmieter, rechnest Du genauso. Wie das aussieht, zeigt der Artikel zur Untermiete für ein WG-Zimmer. Was Du im Auslandssemester sonst absetzen kannst, steht in einem eigenen Artikel.
Häufige Fragen
Muss ich Airbnb-Einnahmen versteuern?
Ja. Airbnb-Einnahmen sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Versteuert wird der Überschuss nach Abzug der Kosten, und Einkommensteuer fällt erst an, wenn Dein gesamtes Einkommen über dem Grundfreibetrag von 12.096 € liegt.
Wo trage ich Airbnb-Einnahmen in der Steuererklärung ein?
Als Eigentümer in die Anlage V bei den Mieteinnahmen für Wohnungen, dazu kommt die Anlage V-FeWo mit Wohnfläche und Vermietungstagen. Als Mieter trägst Du nur den Überschuss in die Anlage V-Sonstige ein, bei den Einkünften aus Untervermietung von gemieteten Räumen.
Welche Daten meldet Airbnb an das Finanzamt?
Airbnb meldet dem Bundeszentralamt für Steuern bis zum 31. Januar Name, Anschrift, Geburtsdatum, Steuer-ID und Bankverbindung, dazu Vergütung und Gebühren je Quartal, die Anschrift jeder Unterkunft und die Zahl der vermieteten Tage. Von dort gehen die Daten an Dein Finanzamt.
Sind Airbnb-Einnahmen bis 520 Euro steuerfrei?
Nur, wenn Du ein Zimmer Deiner selbst bewohnten Wohnung vorübergehend vermietest. Dann kann das Finanzamt bei Einnahmen bis 520 Euro im Jahr auf die Steuer verzichten. Für eine ganze Wohnung gilt die Grenze nicht, und ein Euro mehr macht den ganzen Überschuss steuerpflichtig.
Fällt bei Airbnb Umsatzsteuer an?
Die kurzfristige Vermietung kostet 7 Prozent Umsatzsteuer. Als Kleinunternehmer mit höchstens 25.000 € Umsatz im Vorjahr zahlst Du keine. Auf die Servicegebühr von Airbnb schuldest Du als regelmäßiger Vermieter trotzdem 19 Prozent nach § 13b UStG.
Welche Kosten kann ich bei Airbnb absetzen?
Voll absetzbar sind die Airbnb-Gebühr, die Reinigung, Wäsche und Material für die Gäste. Miete, Nebenkosten, Grundsteuer, Zinsen und Abschreibung der Wohnung zählen anteilig, nach Fläche oder nach Vermietungstagen.
Kann ich Airbnb-Steuern legal umgehen?
Nein. Seit 2023 meldet Airbnb alle privaten Gastgeber an das Bundeszentralamt für Steuern, und verschwiegene Einnahmen sind Steuerhinterziehung. Senken kannst Du die Steuer mit allen Werbungskosten, der 520-Euro-Grenze für einzelne Zimmer und als Arbeitnehmer mit dem Härteausgleich bis 410 €.