Wo musst Du Dein Auslandspraktikum in der Steuererklärung eintragen?

Stand: · Werte für das Steuerjahr 2025

Ein Auslandspraktikum musst Du in der Steuererklärung an zwei Stellen eintragen, das Gehalt in der Anlage N-AUS und die Kosten in der Anlage N oder in der Anlage Sonderausgaben. Das Gehalt bleibt in Deutschland meist steuerfrei, und beim Pflichtpraktikum setzt Du Unterkunft, Fahrten und Verpflegung ab wie bei einer Dienstreise.

Gehalt und Kosten trägst Du in verschiedene Anlagen ein

Für ein Auslandspraktikum brauchst Du in ELSTER bis zu fünf Formulare. Welche es sind, hängt davon ab, ob Du bezahlt wirst und ob Du im Erst- oder im Zweitstudium bist.

  • Das Gehalt von einem Arbeitgeber im Ausland gehört in die Anlage N-AUS. Den steuerfreien Betrag überträgst Du von dort in die Anlage N.
  • Unterkunft, Fahrten und Verpflegung trägst Du im Zweitstudium als Werbungskosten in die Anlage N ein, bei den Reisekosten.
  • Im Erststudium gehören dieselben Kosten als Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung in die Anlage Sonderausgaben.
  • Den Verlustvortrag beantragst Du im Hauptvordruck mit einem Kreuz.
  • Die Auslandskrankenversicherung kommt in die Anlage Vorsorgeaufwand.

Ein Praktikum in Deutschland ist einfacher. Das Gehalt steht auf Deiner Lohnsteuerbescheinigung, das Finanzamt kennt es schon, und eintragen musst Du es nicht selbst.

Geht es bei Dir um ein Semester an einer Hochschule im Ausland, lies unseren Ratgeber Auslandssemester in der Steuererklärung.

Musst Du die Vergütung aus dem Auslandspraktikum versteuern?

In Deutschland meist nicht. Bezahlt Dich eine Firma im Gastland, darf in der Regel dieses Land die Vergütung aus dem Auslandspraktikum besteuern, und zwar vom ersten Tag an. Deutschland stellt das Gehalt dann nach dem Doppelbesteuerungsabkommen frei. Die 183-Tage-Regel spielt dafür keine Rolle. Sie zählt nur, wenn Dich ein Arbeitgeber aus Deutschland bezahlt. Arbeitest Du für ihn höchstens 183 Tage im Ausland, bleibt das Gehalt meist in Deutschland steuerpflichtig und steht auf Deiner Lohnsteuerbescheinigung.

In die Steuererklärung gehört das Gehalt aus dem Ausland trotzdem. Wohnst Du in Deutschland, bist Du hier mit Deinem gesamten Welteinkommen steuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 EStG). Das freigestellte Gehalt erhöht deshalb den Steuersatz auf Dein übriges Einkommen. Das ist der Progressionsvorbehalt nach § 32b Abs. 1 Nr. 3 EStG. Hast Du daneben kein steuerpflichtiges Einkommen, wirkt er sich nicht aus.

Beispiel für 2025: Du hast in Deutschland ein zu versteuerndes Einkommen von 10.000 Euro. Darauf fällt keine Steuer an, es liegt unter dem Grundfreibetrag. Dazu kommen 4.800 Euro steuerfreies Praktikumsgehalt aus den Niederlanden. Das Finanzamt ermittelt den Steuersatz nun aus 14.800 Euro, das sind rund 3 Prozent. Auf Deine 10.000 Euro zahlst Du damit etwa 300 Euro Einkommensteuer.

Freigestellt wird das Gehalt nur mit Nachweis. Du musst belegen, dass der andere Staat es besteuert oder auf seine Steuer verzichtet hat (§ 50d Abs. 8 EStG). Hast Du dort eine Steuererklärung abgegeben, reichst Du den Steuerbescheid und den Zahlungsbeleg ein. Sonst genügt eine Bescheinigung Deines Arbeitgebers über Dauer, Gehalt und einbehaltene Steuer. Manche Abkommen enthalten Sonderregeln für Studenten und Praktikanten, etwa das mit den USA. Gibt es mit dem Land kein Abkommen, besteuert Deutschland das Gehalt und rechnet die dort gezahlte Steuer an.

Eine Steuererklärung abgeben musst Du wegen des Auslandspraktikums nur in bestimmten Fällen. Hattest Du im selben Jahr auch einen Job in Deutschland mit Lohnsteuerabzug, bist Du dazu verpflichtet, sobald die steuerfreien Einkünfte aus dem Ausland mehr als 410 € betragen (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Für 2025 lief die Frist dafür am 31. Juli 2026 ab. Freiwillig kannst Du die Erklärung vier Jahre lang abgeben, für 2025 also bis Ende 2029. Wann Studenten sonst abgeben müssen, steht in unserem Ratgeber zur Abgabepflicht für Studenten.

So trägst Du das Gehalt aus dem Auslandspraktikum in die Anlage N-AUS ein

Für jeden Staat füllst Du eine eigene Anlage N-AUS aus. Unser Beispiel ist Clemens. Er studiert im Master an der TH Aschaffenburg und wohnt bei seinen Eltern. Sein Pflichtpraktikum macht er vom 1. März bis 31. August 2025 bei einer Firma in Amsterdam. Dort verdient er 800 Euro im Monat, zusammen 4.800 Euro, und wohnt in einem Zimmer zur Miete.

In der Anlage N-AUS gibt Clemens an, dass sein Gehalt nach dem Abkommen steuerfrei ist. Dazu kommen seine Anschrift in Amsterdam, die Firma, die Dauer des Praktikums und die Tage im Land. Das Gehalt steht beim Arbeitslohn, von dem kein inländischer Steuerabzug vorgenommen wurde. Aus den Arbeitstagen ergibt sich der steuerfreie Anteil. Bei Clemens ist es das ganze Gehalt, weil er nur in den Niederlanden gearbeitet hat.

Anlage N-AUS

Zeile 4 Staat
Niederlande
Zeile 5 Im Kalenderjahr habe ich steuerfreien Arbeitslohn bezogen
1 = nach DBA
Zeile 6 Bestand neben dem Wohnsitz im Inland ein Wohnsitz im Ausland?
1 = Ja
Zeile 7 Straße und Hausnummer
Hogeweg 136-3
Zeile 8 Postleitzahl und Ort
1098 CK Amsterdam
Zeile 9 Staat
Niederlande
Zeile 10 Haben Sie zu diesem Staat die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen (Mittelpunkt der Lebensinteressen)?
2 = Nein
Zeile 11 Name (Bezeichnung) des Arbeitgebers
Beispiel B.V., Amsterdam
Zeile 17 Art der Auslandstätigkeit des Arbeitnehmers
Pflichtpraktikum im Masterstudium
Zeile 17 vom - bis
01.03.2025 bis 31.08.2025
Zeile 19 Anzahl der Kalendertage im ausländischen Staat
184
Zeile 26 angekreuzt
für einen ausländischen Arbeitgeber, mit dem ein Dienstverhältnis besteht / bestand
Zeile 33 Bruttoarbeitslohn, von dem kein inländischer Steuerabzug vorgenommen worden ist (z. B. Bruttoarbeitslohn von einem ausländischen Arbeitgeber oder einer ausländischen Betriebsstätte)
4.800 €
Zeile 43 Tatsächliche Arbeitstage im Kalenderjahr im In- und Ausland
120
Zeile 44 davon entfallen auf die Tätigkeit, für die der ausländische Staat das Besteuerungsrecht hat
120
Zeile 47 Summe steuerfrei zu stellender ausländischer Arbeitslohn
4.800 €

Die Summe des steuerfreien Arbeitslohns überträgst Du in die Anlage N. In die Zeile für den Bruttoarbeitslohn gehört das Gehalt aus Amsterdam nicht, dort steht der Lohn aus Deiner Lohnsteuerbescheinigung. Die Nachweise aus dem Ausland verlangt die Anlage N-AUS gleich als Kopie, weil Du bei Auslandssachverhalten stärker mitwirken musst als sonst (§ 90 Abs. 2 AO).

Anlage N

Zeile 21 Steuerfreier Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen / sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommen
4.800 €

Ist ein freiwilliges Praktikum in der Steuererklärung anders als ein Pflichtpraktikum?

Ja. Für die Steuererklärung gehört ein Pflichtpraktikum zum Studium, ein freiwilliges Praktikum in der Regel nicht. Entscheidend ist, ob Deine Studien- oder Prüfungsordnung das Praktikum vorsieht, als Pflicht oder als Wahlmöglichkeit, und ob Du währenddessen eingeschrieben bleibst. Dann bleibt Deine Hochschule Deine erste Tätigkeitsstätte. Das Praktikum im Ausland ist für Dein Studium eine Tätigkeit außerhalb davon, auch wenn Du dort einen Arbeitsvertrag hast. Die Kosten ordnet der Bundesfinanzhof dem Studium zu, nicht dem Praktikumsgehalt (Urteil vom 14. Mai 2020, VI R 3/18).

Steuerlich ist das Pflichtpraktikum damit wie eine lange Dienstreise. Du setzt die Miete am Praktikumsort ab, die Fahrten und für die ersten drei Monate die Verpflegungspauschale. Einen eigenen Hausstand in Deutschland brauchst Du dafür nicht. Es genügt, wenn Du Dein Zimmer bei den Eltern behältst.

Wie viel davon wirkt, hängt vom Studium ab. Im Erststudium, also im ersten Bachelor ohne abgeschlossene Ausbildung davor, zählt das Praktikum zur ersten Ausbildung. Die Kosten sind dann Sonderausgaben, höchstens 6.000 € im Jahr und nur im selben Jahr (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG). Im Zweitstudium, etwa im Master oder im Bachelor nach einer Berufsausbildung, sind es Werbungskosten ohne Obergrenze (§ 9 Abs. 6 EStG). Was Du damit nicht verrechnen kannst, nimmt das Finanzamt als Verlustvortrag in spätere Jahre mit.

Ein freiwilliges Praktikum, das Deine Studienordnung nicht vorsieht, behandelt das Finanzamt wie einen Job, wenn Du bezahlt wirst. Die Praktikumsstelle ist dann meist Deine erste Tätigkeitsstätte. Die Wohnung vor Ort kannst Du nur als doppelte Haushaltsführung absetzen. Dafür brauchst Du in Deutschland einen eigenen Hausstand, also eine eigene Wohnung und eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG). Das Zimmer bei den Eltern reicht dafür in der Regel nicht. Ist das Gehalt nach dem Abkommen in Deutschland steuerfrei, bringen Dir die Kosten hier gar nichts. Sie hängen mit steuerfreien Einnahmen zusammen und sind nicht abziehbar (§ 3c Abs. 1 EStG).

Welche Kosten des Auslandspraktikums kannst Du absetzen?

Absetzen kannst Du, was das Praktikum im Ausland zusätzlich kostet. Beim Pflichtpraktikum sind das vor allem vier Posten.

  • Unterkunft. Die Miete am Praktikumsort in tatsächlicher Höhe, mit Mietvertrag und Zahlungsbelegen.
  • Fahrten. Die Hin- und Rückfahrt mit dem Ticket oder mit dem eigenen Auto mit 0,30 € je gefahrenem Kilometer, dazu die Fahrten vor Ort zur Praktikumsstelle.
  • Verpflegung. Für die ersten drei Monate die Verpflegungspauschale des Gastlands, ohne Belege.
  • Bewerbung und Vorbereitung. Bewerbungskosten, das Visum und ein Sprachtest, den die Praktikumsstelle verlangt.

Die Verpflegungspauschale hängt vom Land ab. Das Bundesfinanzministerium legt die Sätze jedes Jahr neu fest, für 2025 im BMF-Schreiben vom 2. Dezember 2024. In den Niederlanden gelten 2025 für volle Tage 47 Euro und für den An- und Abreisetag 32 Euro. Für 2026 sind es 58 und 39 Euro. Nach drei Monaten an derselben Stelle ist Schluss. Erst eine Unterbrechung von mindestens vier Wochen startet die Frist neu (§ 9 Abs. 4a EStG). Bekommst Du von der Firma kostenlos Essen, kürzt sich die Pauschale. Für ein Mittag- oder Abendessen fallen 40 Prozent des vollen Tagessatzes weg, für ein Frühstück 20 Prozent. Wie die Pauschalen im Einzelnen funktionieren, steht in unserem Ratgeber zu Reisekosten.

Im Zweitstudium trägst Du Unterkunft, Fahrten und Verpflegung in die Anlage N ein

Clemens ist im Master und damit im Zweitstudium. Seine Kosten sind Werbungskosten, er trägt sie bei den Reisekosten der Anlage N ein. Nach Amsterdam und zurück fährt er zweimal 450 Kilometer, das sind 900 Kilometer mal 0,30 Euro, also 270 Euro. Die Miete beträgt 750 Euro im Monat, für sechs Monate 4.500 Euro. Für die Verpflegung zählt nur die Zeit bis Ende Mai. Der Anreisetag am 1. März bringt 32 Euro, die 91 vollen Tage bis zum 31. Mai je 47 Euro, zusammen 4.309 Euro. Der Abreisetag im August liegt nach den drei Monaten und zählt nicht mehr. Dazu kommen 32 Euro für Bewerbungen.

Anlage N

Zeile 62 Bewerbungskosten
32 €
Zeile 66 Reisekosten
270 €
Zeile 67 Übernachtungskosten
4.500 €
Zeile 76 Mehraufwendungen ausländischer Staat
Niederlande
Zeile 76 Anzahl der An- und Abreisetage
1
Zeile 76 Pauschbetrag für An- und Abreisetage
32 €
Zeile 76 Anzahl der Tage mit einer Abwesenheit von 24 Stunden
91
Zeile 76 Pauschbetrag bei Abwesenheit von 24 Stunden (Euro)
47 €

Zusammen sind das 9.111 Euro Werbungskosten für das Praktikum. Heb Mietvertrag, Kontoauszüge, Tickets und die Bestätigung der Praktikumsstelle auf. Bei so hohen Werbungskosten fragt das Finanzamt oft nach.

Im Erststudium gehören die Kosten in die Anlage Sonderausgaben

Wäre Clemens noch im ersten Bachelor, trüge er dieselben 9.111 Euro als Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung in die Anlage Sonderausgaben ein. Das Finanzamt berücksichtigt davon höchstens 6.000 €, und nur, wenn er im selben Jahr steuerpflichtige Einkünfte hat. Mit dem steuerfreien Praktikumsgehalt als einzigem Einkommen bringen ihm die Sonderausgaben nichts, und einen Verlustvortrag gibt es aus ihnen nicht.

Anlage Sonderausgaben

Zeile 13 Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung
Bachelor, Praktikum Amsterdam, 9.111 €

Die Auslandskrankenversicherung gehört in die Anlage Vorsorgeaufwand

Eine Auslandskrankenversicherung für das Praktikum zählt nicht zu den Werbungskosten. Sie gehört in die Anlage Vorsorgeaufwand zu den Beiträgen, die über die Basisabsicherung hinausgehen. Auch sie wirkt nur, wenn Du im selben Jahr steuerpflichtiges Einkommen hast.

Anlage Vorsorgeaufwand

Zeile 27 Über die Basisabsicherung hinausgehende Beiträge zu Krankenversicherungen (z. B. für Wahlleistungen, Zusatzversicherungen)
96 €

Aus den Kosten wird im Zweitstudium ein Verlustvortrag

Clemens hat 2025 kein steuerpflichtiges Einkommen in Deutschland. Sein Gehalt aus Amsterdam ist steuerfrei und wird mit den Kosten nicht verrechnet. Übrig bleibt ein Verlust von 9.111 Euro, den das Finanzamt als Verlustvortrag feststellt. Dafür kreuzt er in der Steuererklärung im Hauptvordruck die Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags an. Einen Betrag musst Du dort nicht eintragen, das Finanzamt ermittelt den Verlust aus Deinen Werbungskosten.

Hauptvordruck

Zeile 2 angekreuzt
Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags

Der Verlustvortrag verfällt nicht. Das Finanzamt verrechnet ihn mit Deinem ersten Gehalt nach dem Studium, und Du zahlst entsprechend weniger Steuern. Die Erklärung dafür kannst Du bis zu sieben Jahre rückwirkend abgeben. Was Dir das bringt, rechnet unser Verlustvortrag-Rechner aus.

Mindert eine Förderung für das Praktikum die absetzbaren Kosten?

Ja. Eine Förderung aus öffentlichen Mitteln, etwa aus dem Programm Erasmus+, ist ein Stipendium und nach § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei. Als Einnahme gibst Du sie nicht an. Sie deckt aber genau die Kosten des Auslandspraktikums. Deshalb darfst Du diese Kosten nur abzüglich der Förderung absetzen (§ 3c Abs. 1 EStG). Bekommt Clemens 1.500 Euro Förderung, bleiben von seinen 9.111 Euro noch 7.611 Euro. Was für die Erasmus-Förderung im Studium gilt, erklären wir in einem eigenen Ratgeber.

Ein eigenes Feld, in das Du ein Stipendium in ELSTER eintragen könntest, gibt es in der Steuererklärung nicht. Zieh die Förderung deshalb von den Kosten ab und leg eine kurze Aufstellung bei, aus der Förderung und Kosten hervorgehen. Alles Weitere zu Stipendien findest Du im Ratgeber Stipendium in der Steuererklärung.

Auch BAföG ist steuerfrei (§ 3 Nr. 11 EStG). Zahlt Dir das Auslands-BAföG Zuschläge für bestimmte Kosten, etwa für die Reise, ziehst Du diese ebenfalls von den Kosten ab.

So gibst Du als Student die Steuererklärung mit dem Auslandspraktikum in ELSTER ab

Als Student gibst Du die Steuererklärung kostenlos über ELSTER ab. Nach der Registrierung bei ELSTER wählst Du in Mein ELSTER die Einkommensteuererklärung für 2025. Dazu nimmst Du den Hauptvordruck, die Anlage N, für jedes Land eine Anlage N-AUS und je nach Fall die Anlagen Sonderausgaben und Vorsorgeaufwand. Eine Anleitung Schritt für Schritt findest Du im Ratgeber Steuererklärung mit ELSTER.

Im Hauptvordruck stehen Deine persönlichen Daten. Die Identifikationsnummer findest Du auf Deiner Lohnsteuerbescheinigung und auf jedem Steuerbescheid. Fehlt sie Dir, kannst Du sie beim Bundeszentralamt für Steuern neu anfordern. Sie ist nicht dasselbe wie die Steuernummer, den Unterschied erklärt unser Ratgeber zu Steuer-ID und Steuernummer. Deine IBAN brauchst Du, damit eine Erstattung bei Dir ankommt.

Hauptvordruck

Zeile 8 Identifikationsnummer
58349087341
Zeile 8 Geburtsdatum
13.12.2000
Zeile 9 Name
Würther
Zeile 10 Vorname
Clemens
Zeile 11 Religion
Evangelisch
Zeile 12 Ausgeübter Beruf
Student
Zeile 13 Straße (derzeitige Adresse)
Lindenstr.
Zeile 14 Hausnummer
48
Zeile 15 Postleitzahl (Inland)
63739
Zeile 16 Wohnort
Aschaffenburg
Zeile 30 IBAN (inländisches Geldinstitut)
DE85 8102 1640 0002 3233 97

Die Nachweise aus dem Ausland für die Anlage N-AUS schickst Du gleich mit, am einfachsten als PDF über ELSTER. Alle anderen Belege reichst Du nur ein, wenn das Finanzamt danach fragt.

Häufige Fragen

Muss ich das Gehalt aus einem Auslandspraktikum in Deutschland versteuern?

Meist nicht. Zahlt Dir eine Firma im Gastland das Gehalt, darf in der Regel dieses Land es besteuern. Deutschland stellt es nach dem Doppelbesteuerungsabkommen frei. Angeben musst Du es trotzdem, in der Anlage N-AUS, weil es den Steuersatz auf Dein übriges Einkommen erhöht.

Wo trage ich das Auslandspraktikum in der Steuererklärung ein?

Das Gehalt kommt in die Anlage N-AUS, der steuerfreie Betrag von dort in die Anlage N. Die Kosten trägst Du im Zweitstudium als Werbungskosten in die Anlage N ein, im Erststudium als Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung in die Anlage Sonderausgaben.

Kann ich die Kosten für ein Pflichtpraktikum im Ausland absetzen?

Ja. Unterkunft, Hin- und Rückfahrt und für die ersten drei Monate die Verpflegungspauschale des Gastlands setzt Du ab wie bei einer Dienstreise. Im Zweitstudium sind das Werbungskosten mit Verlustvortrag, im Erststudium Sonderausgaben bis 6.000 € im Jahr.

Was gilt für ein freiwilliges Praktikum im Ausland?

Ein bezahltes freiwilliges Praktikum, das Deine Studienordnung nicht vorsieht, ist steuerlich ein Job. Die Praktikumsstelle ist dann meist Deine erste Tätigkeitsstätte, und eine Wohnung vor Ort zählt nur als doppelte Haushaltsführung. Ist das Gehalt in Deutschland steuerfrei, kannst Du die Kosten hier nicht absetzen.

Muss ich wegen eines Auslandspraktikums eine Steuererklärung abgeben?

Nur in bestimmten Fällen. Hattest Du im selben Jahr auch einen Job in Deutschland mit Lohnsteuerabzug, bist Du verpflichtet, sobald die steuerfreien Einkünfte aus dem Ausland mehr als 410 € betragen. Im Zweitstudium lohnt sich die Erklärung auch freiwillig, wegen des Verlustvortrags.

Ist eine Förderung für das Auslandspraktikum steuerfrei?

Ja, eine Förderung aus öffentlichen Mitteln wie Erasmus+ ist als Stipendium steuerfrei. Sie mindert aber die Kosten, die Du absetzen kannst. Du ziehst sie deshalb von den Kosten des Praktikums ab, bevor Du die Beträge einträgst.